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1. Das erste Geschichtsbuch - S. 29

1892 - Gera : Hofmann
— 29 — Völkerschlacht bei Leipzig, wo sich die Deutschen vom französischen Joche frei machten. Auch das Denkmal auf dem Kreuzberge bei Berlin erinnert noch heute daran, wie unter Friedrich Wilhelm Iii. in den Befreiungskriegen das preußische Volk die Feinde siegreich aus dem Lande jagte. Zu seiner Zeit wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt, die Landwehr und der Landsturm gegründet. Nicht geworbene Söldner, sondern alle gesunden Söhne des Volkes sollten hinfort das Vaterland verteidigen. Friedrich Wilhelm Iii. hob die Hörigkeit der Bauern auf, die bis dahin ihren Gutsherren als Eigentum zugehörten, und schuf einen freien Bauernstand, wie wir ihn kennen. Er gab den Städten die Selbstverwaltung, die heute noch gilt, und schuf so einen freien Bürgerstand. Damit die Streitigkeiten der Leute nicht gleich vor das Gericht kämen, setzte er Schiedsrichter ein, die heute noch ohne große Kosten die Leute zu versöhnen suchen. Auch im Schulwesen erinnert vieles an Friedrich Wilhelm Iii. Zu seiner Zeit lebte der große Kinderfreund Pestalozzi Denkmal auf dem Areuzberge in der Schweiz. Nach seiner Weise wird bei 5erltrl noch heute in den Schulen unterrichtet und erzogen. Die Königin Luise war so entzückt über die Erziehungsweise dieses Mannes, daß sie rief: „Ich möchte hin zu ihm, um in der Menschheit Namen ihm zu danken!" In allen Schulen wird jetzt geturnt, und in den meisten Orten sind Turnvereine. Das Turnen wurde unter Friedrich Wilhelm Iii. durch den Turnvater Jahn eingeführt, um die Jugend gesund, stark und wehrhaft zu machen. In allen Schulen werden folgende Lieder gelernt und gesungen: „In dem wilden Kriegestanze" von Schenkendors, „Was blasen die Trompeten?" von E. M. Arndt, „Vater, ich rufe dich" von Theodor Körner. Diese vaterländischen Dichter lebten in jener Zeit und begeisterten das Volk durch ihre Lieder. Die Hochschule in Berlin, die heute von mehr als 5000 Studenten besucht ist, gründete der König in jener Zeit. Jeden Sonntag kann uns in der Kirche etwas an ihn erinnern. Er hat die lutherischen und reformierten Christen, die sich früher oft stritten und schmäheten, zu einer evangelischen Landeskirche vereinigt. Die Agende, aus der jeden Sonntag der Geistliche liest, stammt von ihm. Unser Königreich Preußen ist jetzt in Provinzen, Regierungs-bezirke und Kreise eingeteilt. Das geschah auch unter Friedrich Wilhelm Iii. Dem ganzen deutschen Vaterlande erwies er eine große Wohlthat durch den Zollverein. Bis dahin erhob jeder deutsche Fürst an seiner Landesgrenze von den eingehenden Waren einen Zoll oder eine bestimmte Abgabe.

2. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 58

1865 - Eisleben : Reichardt
58 war nahe daran, den Römern verloren zu gehen. Da stifteten sic Verräther an, die den Viriathus ermordeten. Durch ungerechte Behandlung waren die N u m a n t i - ner gegen Rom zum Kriege gereizt worden. Sie schlof- fen einst den Consul Hostilius Mancinus so völlig ein, daß er um Frieden bat. Der Quästor Tiberius Sempronius Gracchus unterhandelte denselben, und das Heer war gerettet. Rom erkannte den Frieden nicht an und lieferte den Mancinus an die Numantiner aus, doch diese schickten ihn unversehrt zurück. Man schickte endlich den P. Cornelius Scipio Aemilianus l Africanus minor» gegen Numantia, welches 133 erobert und zerstört wurde, t) Scipio nun auch Nnmantinus ge- nannt. 133 König Attalus vermach t den Römern sein Reich Pergamum «Provinz Asien.) Tribunal des Tiberius Sempronius Gracchus, u) Um einen Mittelstand zu schaffen, erneuerte er, mit eini- gen Milderungen,v) das Licinische Ackergesetz, wel- ches gänzlich in Vergessenheit gerathen war. Die Opti- matenw) wußten aber durch den Tribunenm. Octavins die Annahme des Gesetzes zu verzögern, bis cmf des Grac- chus Antrag Qctavius vorn Volke abgesetzt wurde. Nun ging das Gesetz durch, stieß aber in der Ausführung aus große Schwierigkeiten. Courmission von 3 Männern. Die Wiederwahl des Gracchus zcnn Tribunen für das nächste Jahr verhinderte am Wahltage des Pontifex maxi- ums^Scipio N asi ca an der Spitze der Optimalen durch Erniordnng des Gri und Verfolgung seiner An- hänger. Der jüngere Scipio, Feind der gracchischen Neuerungen, wurde (129) im Bette ermordet gefunden. 123 221 Tribunal des (5 Sempronius Gracchus. Er erneuerte nicht nur die Gesetze seines Bruders, son- dern fügte noch neue Anordnungen im demokratischen Sinne hinzu, z. B. billigen Getreideverkauf an die ärme- ren Bürger. Um die Macht des Senates zu beschränken, t) Die Einwohner hatten sich vorher selbst getodtet. u) Durch seine Mutter Cornelia Enkel des älteren Scipio Africanus, durch seine Schwester ein Schwager des jüngeren. v) Für jeden noch minderjährigen Sohn dursten 250 Jugera behalten werden, für das Abzutretende wurde Entschädigung gezahlt. w) Optimaten waren diejenigen, deren Vorfahren hohe Aemter bekleidet hatten, also eine Art Oligarchie. i

3. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 350

1899 - Gera : Hofmann
350 kirchlichen Einrichtungen, dem Besitzstände und den Standesunterschieden. Da ihre Bestrebungen sich ohne gewaltsamen Umsturz schwerlich ver- wirklichen lassen, so sind sie eine große Gefahr für Staat und Gesellschaft. Zwei Anhänger jener Partei, der verkommene Klempnergeselle Hödel 1878 und ein vr. Nobiling, legten sogar im Frühling 1878 die freche Hand an das geheiligte Haupt des geliebten greisen Kaisers Wilhelm. Gott aber schützte den edlen Monarchen vor den Kugeln des ersten und ließ ihn von den Schrotschüssen des zweiten Meuchelmörders genesen. Das Haupt Hödels ist unter dem Beil des Scharfrichters gefallen, Nobiling an den Wunden von seinen eigenen Schüssen gestorben. Auch das entsetzliche Bubenstück einer staatsfeindlichen Bande, welche den Kaiser nebst den ihn begleitenden Fürsten bei der Einweihung des National- denkmals auf dem Niederwalde am Rhein (28. September 1883) mittels Dynamit in die Luft sprengen wollte, ist durch Gottes Hand glücklicherweise vereitelt worden. Ebenso wurden auf die Könige von Italien und Spanien wie auf den Kaiser von Rußland von Umsturzmännern Mordversuche unter- nommen. In Rußland bildeten die Umstürzler die mächtige und thätige Partei der „Nihilisten". Sie glauben nichts, hoffen nichts und wollen alle bestehenden Einrichtungen zertrümmern. Nach fünf Mordversuchen ist es dieser teuflischen Partei gelungen, den edlen Kaiser Alexander Ii., der die Leibeigenschaft der Bauern aufhob, durch eine ihm vor die Füße geschleuderte Bombe am 13. März 1881 zu töten. — In Nordamerika wurde der edle Präsident Garfield durch die Kugel eines Meuchel- mörders getötet, in Frankreich der Präsident Carnot 1894, in Genf 1898 die edle Kaiserin Elisabeth von Österreich von einem „Anarchisten", d. i. einem Feinde jeder staatlichen Ordnung, erdolcht. 9. Der väterliche Freund des „armen Mannes". Um gewisse Mißstände im Volks- und Erwerbsleben zu bekämpfen und den Notstand des „armen Mannes" zu beseitigen, veranlaßte Kaiser Wilhelm I. die Gesetzgebung zum Schutze der Arbeiter. Schon mancherlei wohlthätige Einrichtungen sind getroffen, die das Los der Arbeiter- massen wesentlich verbessern. Dahin gehören die Arbeiter-Kranken- kassen, die Unfallversicherungen und das unter Wilhelm Ii. zu- stande gekommene und seit 1. Januar 1891 in Kraft befindliche Gesetz über Alters- und Jnvalidenversorgung, durch welches den alters- schwachen oder dienstunfähig gewordenen Arbeitern eine kleine Rente gesichert wird. Staatliche Fabrikinspektoren wachen darüber, daß Gesundheit und Wohl der Arbeiter nicht gefährdet werden. Einigungs- ämter schlichten die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeit- nehmern. Kinder- und Frauenarbeit sind eingeschränkt. Das Genossenschaftswesen in verschiedenen Vereinen zur Selbsthilfe wird gefördert. Die Wilhelmsspende, welche das deutsche Volk aus Dank und Freude über die Rettung des Kaisers aus Mörderhand sammelte, wird zur Altersversorgung für Arbeiter verwandt. Es war eins der denkwürdigsten Ereignisse für die Gestaltung der wirtschaftlichen Ver- hältnisse in Deutschland und der ganzen Welt, als Kaiser Wilhelm durch

4. Das Mittelalter - S. 70

1889 - Gotha : Perthes
bettigten die Babenberger ^) und Konradiner einander in der sogen. Babenberger Fehde; begnstigt von König Ludwig gewannen die Konradiner die Macht; in den westl. frankischen Gebieten an der Mosel u. Maas, Lothringen, ri Reginar die hchste Gewalt an sich, sagte sich aber zugleich von dem I deutschen Reiche tos undsm^sich an das westfrukif che Reich an. Allein Frieslan^und Thringen (fbl. von der Unftrut, zwischen Werra und Saale) haben die herzogliche Gewalt nicht ausgebildet. Die Grenzen der 5 deutschen Herzogtmer: 1) Sachsens stl. Grenze (vgl. Karte S. 54) gegen die Wenden bildete Elbe und Saale bis zur Mndung der Unftrut3); die fbl. Grenze gegen Thringen und Franken lief zunchst an der und. Unftrut entlang, wich an den Harz zurck und ging dann fdwestl. bis zur und. Werra und der Mnben (am Zusammenflu v. Werra u. Fulba) bis in die Gegenb der ob. Sieg; die westl. Grenze gegen Lothringen und Friesland zog sich unweit des Rheins der die und. Ruhr und Lippe fast bis zur Jjssel, dann norbstl. nach der Ems zu, berschritt biefe in ihrem und. Laufe und berhrte am Ausflu der Wefer die Nordfee; die nrbl. Grenze gegen die Dnen bitbete die Eiber. der die Bischofssitze vgl. S. 55. 2) Baiern wrbe im O. durch die Enns gegen Ungarn, im W. durch den Lech gegen Schwaben, im S. durch die Alpen begrenzt; nrbl. von der Donau lag der Norbgau (zwisch. b. frnk. Jura u. b. Bhmer Wctlbe). der die Bischofssitze vgl. S. 39. 3) Alaman tuen ober Schwaben wrbe im O> gegen Baiern vom Lech, im S. von bcn Alpen begrenzt; die Grenze gegen Burgunb 4) lief an der Aare hin und wandte sich dann durch den (Schweizer) Jura nach dem Wasgau, der in feiner ganzen Lnge das Elsa von Lothringen schieb. Am Rhein trennten die Lauter und Murg Schwaben von Franken; die nrbl. Grenze lief stl. bis zum (fchwb.) Iura, wo die Wrnitz zur Donau hinburch-biicht Bischofssitze waren Straburg, Augsburg, Konstanz (am l. Rheinufer zwisch. Bobensee u. Untersee), Basel und Chur. 4) Lothringens westl. Grenze gegen Frankreich warb von der Scheibe gebilbet, ging von deren ob. Laufe am Sdrande der Ardennen entlang bis zur Maas und begleitete sie aufwrts, die Argonnett einschlieet^, bis zur Quelle, wo sie auf das Knigreich Burgunb stie, das bis zum Wasgau das fbl. Grenzlanb war. Im O. lief die Grenze am Wasgau entlang, dann in eittem westl. Bogen nach dem Mittelthciit, den sie etwas nrbl. von Bingen (am Einflu der Nahe) erreichte, und berschritt benfelbcn zwischen Koblenz und Bonn; ein schmaler Strich lag auf der r. Seite des Rheins6). 1) Babenberger nach b. Burg Babenberg gen, die spter der Stadt Bamberg den Namen gegeben hat, Konrabiner nach dem im Geschlechte blich. Namen Konrab. 2) Der thring. Stamm trat in nhere Verbindung mit Sachsen; eine wirkl. Vereinigung mit bemselben hat inbes nicht stattgesnnben; im Ans. des 12. Jahrh. ist Thringen (als Lanbgrafsch.) triebet selbstnbiger hervorgetreten. 3) Die Grenze des norbalbingischen Landes gegen die stl. Wenben lies fbl. vom Kieler Busen zur Elbe. 4) Die burgunb. Könige haben ihre Herrschaft der alamaun. Gebiet ausgebest; Ans. des 10. Jahrh. gehrte ihnen Zrich; ebenso war Basel lange Zeit burgunb. und warb erst unter Heinrich Ii. fr Deutschland zurckgewonnen. 5) Die Gebiete nrbl. vom und. Rhein gegen Frielanb stauben nicht mehr im 95er banbe mit Lothringen.

5. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. 80

1895 - Gotha : Perthes
80 Iv. Das rmische Weltreich. 1. Die Schwche der Republik. A. Aie Gracchischen Weformen. a) Die politischen und wirtschaftlichen Schden in Italien. Nach der Beendigung des Stnde-kampfes wurden die Beamten aus den tchtigsten Familien plebejischen wie patricischen Standes genommen; diese Familien schlssen sich zu einem neuen Adel (iiobilitas) zusammen, dem alle die angehrten, die ein kurulisches Amt bekleidet hatten. Wer von den Plebejern aus unbekannter, gleichsam neuer Familie als homo novus in den Kreis der Nobilitt eintrat, vererbte den hheren Rang auf seine Kinder; so entstand ein Amtsadel als fester Stand, der auch uerlich vor den brigen Brgern durch das ius imaginum hervortrat, das Recht, in den Hinteren Seitenrumen des Atriums Ahnenbilder, bemalte Wachsmasken, aufzustellen und diese bei Todesfllen in dem Leichenzug nach dem Forum ffentlich vorzufhren 1). Durch den Zuwachs der tchtigsten Krfte aus der Plebs hielt sich die Nobilitt in den ersten Jahrhunderten frisch, dann aber begann sie sich gegen das Volk ebenso abzuschlieen, wie dies ehemals die Patricier den Plebejern gegenber gethan hatten. Die mter dienten Einzelnen zur Bereicherung, insbes. zur rcksichtslosen Ausplnderung der Provinzen; es erhob sich eine Reihe von Grogrundbesitzern und mchtigen Kapitalisten, denen gegenber das Volk in eine immer grere Abhngigkeit geriet. Mit dem Reichtum der Nobilitt stand in grellem Widerspruch die Ver-armung der italischen Bauern. Durch Hannibal waren die Felder und buerlichen Wirtschaften verwstet; die unmittelbar auf den 2. punischen Krieg folgenden berseeischen Feldzge entzogen dann Brger wie Bundesgenossen ganze Jahre dem heimatlichen Boden; in den langen Feldzgen verlernten sie den Pflug zu führen; sie dienten als Veteranen weiter und bevlkerten schlielich als Proletarier die Hauptstadt. Die kleinen Gter wurden von den reichen Familien erworben, die mit Sklaven ihre groen Besitzungen (latifundia) bewirtschaften lieen. Die Anzahl dieser Sklaven stieg derart, da Sklavenaufstnde (wie der in Sicilien 134132) die Sicherheit des Staates gefhrdeten. Der Verlust des buerlichen Besitzes war fr die Bundesgenossen um so schmerzlicher, als sie von den Vorteilen des rmischen Brgerrechts aus-geschlossen waren; mit ihrem Blute war zum groen Teile die rmische Welt-Herrschaft errungen worden, aber die Frchte der Eroberungen kamen nur den rmischen Brgern zugute. Somit bildeten sich schroffe Parteigegenstze aus, innerhalb der Brger-schaft der der Nobiles (Aristokraten, optimates) und des Volkes (Demokraten, populres) und innerhalb der italischen Bevlkerung der der Brger und der Bundesgenossen; die Anhufung der Sklaven infolge des Rckgangs 1) Die Masken wurden gedungenen Leuten angelegt, die auf hohen Wagen sitzend in der Amtstracht der Ahnen, jeder unter Vortritt von gitteren, der Leiche voranzogen, vor der Rednerbhne des Forums von dem Wagen stiegen und sich zur Anhrung der Grabrede (laudatio) auf die kurulischen Sessel nieder lieen.

6. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. 79

1895 - Gotha : Perthes
79 Da die Verbindung mit Spanien auf dem Land- wie Seewege an der liqurisch-gallischen Kste entlang ging, so fhrte dies notwendig zur Unterwerfung der gallischen Vlkerschaften an der Rhone; nach der 118 zwischen der unteren Rhone und den Pyrenen gegrndeten Kolonie Narbo wurde die im sdstlichen Gallien errichtete Provinz provincia Narbonensis genannt. Bei dem Tode Attalas' Iii. (133) erwarb Rom das pergamenische Reich und richtete hier die provincia Asia ein. Eine ansehnliche Reihe von Provinzen1) umgab nun den italischen Grostaat: Sicilia 2), Sardinia (und) Corsica), Hispania citerior und ulterior, Macedonia, Africa, Asia, Narbonensis. Die Provinziellen behielten gewhnlich die persnliche yrohett und ihr Privateigentum, waren aber im Gegensatz zur italischen Bevlkerung ^) abgabepflichtig und zahlten entweder eine Grundsteuer (vectigal) oder eine Vermgenssteuer (tributum, Stipendium). Die Einrichtung einer Provinz (in form am provinciae redigere) erforderte daher zunchst die Schaffung von Ver-waltungs- und Steuerbezirken, die zum Mittelpunkt eine grere Stadt erhielten; wo Städte noch nicht bestanden, wurden sie von Rom gegrndet, da nur so eine sichere Verwaltung mglich war. Neben den Verwaltungsbezirken gab es Gerichtssprengel (conventus), in deren Hauptorten der Statthalter die regelmigen Gerichtstage abhielt. Die Verwaltung einer Provinz unterstand einem Prtor, dessen Imperium ein Imperium militiae war und daher die volle richterliche Gewalt (ins vitae necisque) in sich schlo 4). Als Zeichen seiner Amtsgewalt hatte er 6 ittoren 5), welche die Beile in den Fasces trugen. Die Kassenverwal-tung fhrte der Qustor, der dem Provinzialstatthalter untergeordnet war. Whrend sich das persische und das griechisch-makedonische Weltreich begngt hatte, die einzelnen Nationen uerlich dem herrschenden Volke anzugliedern, begann Rom die unterworfenen Völker in Verwaltung und Recht mit seinem Geist zu durchdringen. So entstand zum ersten Male ein einheitliches Weltreich, dem die nationalen Besonderheiten mehr und mehr erlagen. Es fragte sich, ob mit der bestehenden republikanischen Staatsform jenes Welt-reich zu leiten war. 1) provincia war ursprngl. der einem Konsul oder Prtor zugewiesene Geschftskreis, in dessen Grenzen er sein Imperium ausbte (vgl. S. 63. 2), dann seit 241 die berseeische Statthalterschaft (sowohl das imperium als auch das Land selbst). 2) Die Einrichtung zu Provinzen geschah, fr das westl. Sicilien 241 (fr das ganze nach Erwerbung von Syrakus 210), fr Sardinien (und Corsica) 231, fr die beiden Spanien 197, fr Makedonien und Afrika 146. fr Asien 129, fr das uarbonens. Gallien wohl 118. 3) Seit 167 bezahlten selbst die Munizipalstdte kein tributum (Krieg?- oder Vermgenssteuer) mehr. 4) Dem rmischen Brger stand jedoch das Recht der Provokation zu (vgl. das Beispiel des Apostel Paulus). 5) in Spanien 12 gitteren, da hier praetores proconsulari imperio standen.

7. Die weltgeschichtlichen Kämpfe des Altertums - S. 150

1890 - Gotha : Perthes
150 Römern übergetreten war. Welche Scenen es in den Familien gab, als diese ihre Kinder ausliefern mußten, kann man sich denken, und was aus den Geiseln geworden ist, wird nirgends berichtet. Obschon Karthago alle Forderungen der Römer erfüllt hatte, segelte trotzdem die römische Flotte nach Utica hinüber, und luden die Konsuln die Staatsbehörden Karthagos ein, vor ihnen zu erscheinen, um sich wegen der heimlichen Kriegsrüstungen zu verantworten. Um Rom zu beruhigen, sei es notwendig, daß Karthago alle Kriegsschiffe, Kriegsmaschinen und Waffen an Rom ausliefere. So ungerechtfertigt diese Forderung war, fügten sich doch die bedrängten Karthager, lieferten alle Mittel der Gegenwehr aus und verpflegten noch das römische Heer, wobei sie selbst in große Not gerieten, da nun für die Bürger die Lebensmittel nicht ausreichten. Endlich wurden die Gesandten wieder vorgeladen und ihnen von den Konsuln von der Rednerbühne herab gesagt, daß Rom nicht sicher vor Angriffen sei, solange Karthago bestehe. Die Bewohner derselben müßten daher die Stadt verlassen, welche zur Zerstörung bestimmt sei, und sich in kleinen Flecken im Innern des Landes anbauen. Niederträchtiger hat wohl kaum ein Volk gehandelt als die Römer gegen die Karthager, nachdem sie nach und nach ganz wehrlos gemacht waren. Die Gesandten baten um Milderung, weinten vor Wut und Verzweiflung, doch vergebens. Keine Einwendungen, Rechtfertigungen, Bitten und Zornausbrüche halfen; Rom fühlte sich stärker und deshalb zu jeder Gewaltthat berechtigt. Da sahen die Gesandten, mit welcher gemeinen Schlauheit die Römer die Stadt wehrlos gemacht hatten, um sie desto sicherer zu verderben. Diejenigen, welche gegen Rom am meisten nachgiebig gewesen waren, fürchteten die Wut ihres so schändlich betrogenen Volkes und blieben im römischen Lager, die andern aber brachten

8. Lehrbuch der Europäischen Staatengeschichte für Schulen - S. 126

1794 - Gotha : Ettinger
126 Vih. Helvetien. 1793 Prinz von Koburg rettet Mastricht/ und treibt März. iw Franzosen ñus den Niederlanden wieder heraus. Icitt ficht ein Theil der holländi- schen Truppen in Verbindung mit Englän- der» und Hanovcranern. vm. Helvetien. A. Noch fein Freystaat, bis izoz. in Verbindung. 4zo Den Römern nahmen es Burgunder und Ale- mannen ab. Jene ließen sich zwischen der Rüß, der Rhone und dem Gebirge Iura, diese zwischen der Rüß und dem Rhein, nieder- 496 Als der fränkische Chlvdewig die Alemannen überwand, bemächtigte er sich auch ihres Antheils an der Schwein Hierzu brachten seine Söhne auch den bürgundrschen Theil. 843 Als die fränkische Monarchie durch den Ver- gleich zu Verdun getheilt wurde, bekam Lo- thar den burgundischen, und Ludwig der Deutsche den alemannischen Theil von Hel, 870 vetien. Nach Lothars Ii Tode fiel aber auch das burgundische Helvetren dem deutschen Reiche zu. In der Folge wurde es mit dem ggg burgundischen Königreiche vereinigt. Bey diesem blieb es bis auf die Zeit, da das gan- 022 re burgundische Reich dem deutschen einver- * leibt wurde. 2. Die

9. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 12

1894 - Gotha : Behrend
12 Die Gemeinde. vollendet, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte und staats- angehörig sind, gewählt. Die Ortspolizei wird unler der Aufsicht der Amtshauptmannschaft vom Gemeindevorstande ausgeübt. Welche Gemeinden unterscheidet man? Welche Städte unseres Landes (Provinz rc.) mögen der revidierten Städteordnung unter- stehen? Wer übt in jeder der drei genannten Gemeindeformen die polizeiliche Gewalt? — Nenne Städte unseres Landes, welche der Städteordnung für mittlere und kleine Städte unterstellt sind! — 7. Stadt und Land. Unterschied in der Beschäftigungs- weise der Bewohner. Anlage der Städte an größeren Flüssen. Rasche Vermehrung der Bevölkerung in den Städten. Unge- sunder Drang der Landbewohner nach den Städten. Ursachen: 1) größerer Verdienst (die Industrie giebt größere Erträge als die Landwirtschaft), 2) vermehrte Genüsse (Theater, Tanzmusiken, Feste, glänzend eingerichtete Bierhäuser u. s. w.). Es ist durchaus nicht alles Gold, was glänzt; wenn der Land- bewohner an den Markttagen nach der Stadt kommt und sieht die aufgeputzten Schaufenster, die nobel gekleideten Menschen, die nicht mit Hacke und Sense und Mistgabel zu arbeiten brauchen, so glaubt er wohl, die Städter würden vom Spazierengehen reich. Welch gewaltiger Irrtum! — Vorzüge des Landlebens: gute Luft, wohlthuende Einfachheit, geräumige Wohnungen, gegenseitige Teilnahme, weniger Konkurrenz, weniger sittliche Gefahren (weil man sich gegenseitig kennt). Julius Cäsar wollte lieber in einem einfachen gallischen Dorfe der Erste sein, als in Rom der Zweite. 8. Heimat. Heimat ist eins der schönsten Worte, welche die deutsche Sprache hat. — Heimweh. „Herz, mein Herz, warum so traurig" — „Fern im Süd' das schöne Spanien" — Erziehung zur Heimatsliebe. Gründe: 1) Wir haben hier die frohen Jahre der Kindheit verlebt. 2) Unsere Eltern, Ge- schwister, Verwandten, Freunde und Jugendgenossen wohnen hier. 3) Wir genießen Schutz und Sicherheit (anderswo sind wir nur

10. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 43

1894 - Gotha : Behrend
Beaufsichtigung — Schulzucht. 43 vereinigen. Ihre Angelegenheiten verwaltet die Schulgemeinde durch den S ch u l v o r st a n d, welcher sich aus Vertretern der Gemeindeverwaltung, der Geistlichkeit und der Lehrerschaft zu- sammensetzt In größeren Städten führt der Schulvorstand meist den Namen S ch u l a u s s ch u ß. 4. Beaufsichtigung. Alle Erziehungs- und Unterrichtsan- ftalieu stehen unter Aufsicht des Staates. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts übt als oberste Schulbehörde das Oberaufsichtsrecht aus, in Hinsicht auf die Volksschule ge- schieht dies durch die B e z i r k s s ch u l i n s p e k t o r e n. Die dem Ortsschulvorstande obliegende Beaufsichtigung der Schule — Lokalschulaufsicht — wird gleichfalls im Aufträge des Staates ausgeübt. 5. Schulzucht. Jedes Kind hat die Volksschule eine be- stimmte Reihe von Jahren, in den meisten deutschen Staaten acht Jahre lang und zwar in der Regel vom 6. bis 14. Jahre zu besuchen. Die Eltern und Erzieher sind verbunden, schul- pflichtige Kinder zum regelmäßigen Schulbesuche anzuhalten, und es darf kein Kind, außer in Krankheitsfällen und bei bedenklichen Krankheiten in der Familie, ohne Erlaubnis die Schule ver- säumen. Die Schüler sind mährend ihrer ganzen Schulzeit in ihrem sittlichen Gesamtverhalten der unmittelbaren Disziplinar- gewalt ihres Lehrers unterstellt. Zu öffentlichen Tanzbelusti- gungen, sowie zu solchen Schaustellungen, welche die sittliche Reinheit gefährden können, sind Schulkinder und Fortbildungs- schüler nicht zuzulaffen, ebenso ist der Besuch von Schankstätten ihnen anders als in Begleitung Erwachsener nicht gestattet. Kinder, welche sittlich verwahrlosen, können der Erziehung der Eltern entnommen und in geeignetere Pflege gegeben werden — Zwangserziehung — Besserungsanstalten. Wer bei Begehung einer strafbaren Handlung das 12. Lebens- jahr vollendet hat, unterliegt der strafrechtlichen Verfolgung (§§ 56 und 57 des Stgb.), die Bestrafung durch die Schule ist dann ausgeschlossen. (S. Lekt. 34, Abs. 12.) Eigemnächtiges Einschreiten der Eltern, Erzieher, Lehrherrn und Arbeitgeber gegen die Zuchtmaßregeln der Schule wird aus An-
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