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1. Deutsche Prosa - S. 378

1900 - Gera : Hofmann
378 Charlotte Duncker. die untüchtige Hausfrau ihrer ersten Pflichten nicht eingedenk, setzt sie sich, im vermeintlichen Recht auf ein geistigeres Tagewerk, über jene Pflichten hinweg, dann mögen die Hausgenossen in guten Tagen ver- suchen, über die Lücken des Bodens zu lächeln, der ihr Wohlsein tragen soll — bis eine Stunde schlügt, deren hartes Urteil sich nicht über- hören läßt. Geistiger Übermut der Hausfrau führt in materielle Fährlichkeiten, welche mit ihrer eigenen und der Ihrigen geistiger Frei- heit weniger verträglich sind als das bescheidene Arbeitsteil jedes Tage^, welches eine praktisch tüchtige Hausfrau willig auf sich nimmt. Hand in Hand mit den materiellen häuslichen Pflichtübungen, deren Vereinfachung der tüchtigen Hausfrau gelingt, geht diejenige geistige Arbeit, welche der einfältigen wie der geistig hochgebildeten Frau die wichtigste sein muß: zugleich mit der leiblichen Pflege der Kinder leitet sie die Erziehung derselben; mit der Beherrschung der Dienenden verbindet sie einen wohlthuenden Einfluß ans deren Sitte und Verhalten; diesen Einfluß übt sie um so wirksamer, um so wohl- thuender, je besser ihre persönliche Haltung, ihre persönlichen Arbeits- tugenden zu ihren Forderungen und zu ihren Lehren stimmen. Un- beschadet der gebietenden Stellung, welche vor allem die Frau selbst dem Herrn des Hauses zuerkennt, wird der Mann, der im Beruf, in Staat und Gesellschaft ein volles Mannesleben führt, der Frau, welche treu und tüchtig ihr Erzieheramt übt, nicht nur die erziehende Vorarbeit, er wird ihrem Feingefühl oft auch die letzte Entscheidung elterlicher Gewissensfragen überlassen. Sind es nicht die Wahrnehmun- gen der Mutter, welche in die gemütlichen und geistigen Anlagen der Kinder, in die Art ihrer Entwickelung und den Gang ihrer innern Kämpfe und Fortschritte, in die Bedingungen ihres Gedeihens vollen Einblick geben? ob es sich um die Gewährung größeren oder geringeren Spielraums für die freie Selbstbestimmung des einen und des anderen handle, um gelindere oder festere Ausübung der elterlichen Zucht, um Ausbildung oder Zurückhaltung einzelner Gaben und Neigungen, um die Wirkung der verschiedenen Individualitäten der Geschwister auf einander, um Begünstigung oder Beschränkung ihrer Beziehungen zu den Kindern anderer Häuser — ist es nicht der geduldig und ver- ständnisvoll beobachtende Blick der Mutter, dem der Vater des Hauses die Einsicht verdanken soll, welche den gemeinsamen Entschließungen zu Grunde liegt, und wird nicht auch der starke, hausvüterliche Wille wohl thun, der Gefühlsentscheidung der Frau eine gewichtige Stimme zu geben? Früh und sicher nimmt die Kinderseele wahr, ob die Eltern in Einmütigkeit und in voller Zusammenwirkung ihr Regiment und ihr Erzieheramt üben; dem Gewissen und dem Herzen des Kindes ist die

2. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 170

1894 - Gera : Hofmann
170 Erstes Buch. Iii. Abschnitt: Bilder aus dem Frankenreiche. sie namentlich die innere Ruhe des Reiches, die durch die Empörung einiger Herzoge bedroht wurde, herzustellen strebten. Unter letzteren nennen wir vorzugsweise den Herzog Waifar von Aquitanien, den Herzog Odilo von Bayern und den Herzog Theodebald von Alemannien, welch letzteres Land von jetzt an wegen seiner größtenteils swebischen Bevölkerung das Swebenland oder in deutscher Verstümmelung das „Schwabenland" genannt wird. Diese Aufstände wurden hauptsächlich geschürt durch Grifo, einen Sohn zweiter Ehe Karl Martells mit Swanahild aus Bayern, welcher die Herrschaft den beiden ältern fränkischen Brüdern streitig zu machen suchte. Die von den letzteren gegen die Herzöge unternommenen Feldzüge waren glorreich und glücklich, hatten aber die moralische Kraft des schwächeren Karlmann so sehr erschöpft, daß sich derselbe nach der Ruhe des Klosters sehnte und (747) der Regierung entsagte. Pippin, von seiner geringen Körperlänge „der Kurze", unrichtiger „der Kleine", zubenannt, führte dieselbe nun allein fort, das fränkische Reich zum sechsten Male wieder vereinigend. Pippin, der Alleinherrscher des großen Frankenreichs, erkannte, daß es nunmehr Zeit sei, die unfähigen Nachkommen des merowingischen Geschlechtes zu beseitigen. Äußerst bezeichnend schildert Einhard, der Geheimschreiber Karls des Großen, die Stellung der letzten Merowingen. Er sagt: „Dem König war nichts gelassen worden, als daß er, zufrieden mit dem bloßen Königsnamen, mit herabhängendem Haar und ungeschorenem Bart auf dem Throne saß und den äußeren Schein des Herrschers genoß, die von allen Seiten herkommenden Gesandten anhörte und ihnen bei ihrem Abgange die ihm eingegebenen oder anbefohlenen Antworten wie aus eigener Machtvollkommenheit erteilte. Außer dem leeren Königsnamen und dem mäßigen Lebensunterhalt, den ihm der Hausmeier zumaß, besaß er nichts eigen, als ein Hofgut oder eine Villa von geringem Umfange und Ertrage, einen Fürstensitz von den bescheidensten Verhältnissen und eine wenig zahlreiche Dienerschaft für die notwendigsten Dienstleistungen. Überall, wohin er sich zu begeben hatte, fuhr er auf einem Wagen, von Rindern gezogen und von einem Rinderknecht gelenkt. So fuhr er nach dem Palaste, nach der Volksversammlung, die jährlich für die Reichsgeschäfte gehalten wurde, und nach Hause zurück. Die ganze Staatsverwaltung aber und alles, was zu Hause anzuordnen war, besorgte der Major Domus." Die Schattenkönige mußten aufhören, wenn das Reich nicht endlich selbst zum Schatten werden sollte. Vielleicht mochte auch der allen kräftigen Naturen eigene Ehrgeiz in Pippins Brust seine Stimme erheben und demselben zuflüstern, daß es eines großen Reiches unwürdig sei, wenn sein Herrscher, der Repräsentant seiner Macht, sich vor einem Schattenbilde, wenn auch nur der Form nach, beuge. Pippin beschloß deshalb, zu der königlichen Macht, welche er bereits besaß, auch die königliche Würde zu fügen, und so durch seine eigene Thronbesteigung der merowingischen Dynastie ein Ende zu machen. Es war nichts Tadelnwertes in seinem Zwecke; man kann dergleichen nur in den Mitteln finden, welche Pippin anwandte. Einesteils hatte er die Eifersucht der Reichsgroßen zu fürchten, denen unter der Schattendynastie immer noch Aussicht auf unbehinderte Ausübung ihrer eigenen Macht geblieben war, andernteils mußte er die Unzufriedenheit eines in religiösen Vorurteilen

3. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 236

1894 - Gera : Hofmann
236 Erstes Buch. Iv. Abschnitt: Bilder aus dem Karlingischen Weltreiche. Die Erbfolgeorbnung der Merowinge war keine anbere gewesen als bte des gemeinen Erbrechtes der Franken: gleiche Teilung unter alle gleich nahen Erben, boch Verwaltung des ganzen Erbgutes durch alle Erben wenn irgenb möglich zu gesamter Hand. Das Karlingische Geschlecht hatte diese Anschauungen im wesentlichen beibehalten. Hatte trotzbem bte Einheit des Reiches sich bisher wahren lassen, so war das nur durch glückliche Zufälle und gelegentliche Eingriffe in das Erbrecht ermöglicht worben. Jetzt erforberte aber die Jbee des neuen Imperiums notwenbig die Nachfolge eines Herrschers. Zu gleichem Schlüsse brängten die kirchlichen Interessen. Die Kirche, ein einziger Körper, mußte bei jeber Reichsteilung materielle Verluste erleiben. Noch mehr mußte sie als größte sittliche Macht durch jeben mit dem Ruine des Reiches unüerrneiblichen moralischen Verfall betroffen werben: schon in frühmerowingifcher Zeit hatte sie beshalb alle centraliftifchen Bewegungen gestützt, noch bis zum Jahre 638 sich in Konzilien des Gesamtreiches versammelt. So brängten alle lebenbigen Trabitionen der hohen Kultur des Altertums, Kirche und Kaisertum zugleich, auf Einführung des Rechtes der Erstgeburt. Nun hatte schon unter Karl dem Großen sich eine Gewohnheit ausgebildet, beren weiterer Ausbau zur Versöhnung der entgegengesetzten germanischen und antik-christlichen Anschauungen führen konnte. Karl hatte Italien, Aquitanien und Bayern feinen Söhnen als teilweis felbftänbige Reiche unter feiner Oberhoheit übertragen: ließen sich nicht die nachgeborenen Brüber des künftigen erstgeborenen Alleinherrschers in die gleiche Stellung bringen? In dieser Richtung bewegte sich das von Ludwig im Jahre 817 mit dem Reichstag vereinbarte Hausgesetz. Lothar, der älteste Sohn des Kaisers, warb mit dem kaiserlichen Reif gekrönt und zum Mitregenten erhoben, die jüngeren Söhne Ludwig und Pippin würden unter der Oberhoheit des Vaters als Könige mit Bayern und Aquitanien ausgestattet. Nach dem Tode des Kaisers sollten sie dann in dem gleichen Verhältnis zu Lothar als dem Herrscher des Gesamtreiches weiter verharren, sie sollten ihm bei völliger Freiheit der inneren Verwaltung iit der Führung der äußeren Politik und in der Führung des Heerwesens unterworfen fein. Es schien eine nicht ungeschickte Lösung künftiger Schwierigkeiten. Leiber ergab sich balb, daß sie ausschließlich geistlichen Einflüssen ant Hofe verbankt warb. Der Kaiser selbst zeigte sich nur zu früh als ein inbolenter Charakter von äußerlicher Frömmigkeit, nicht frei von zäher Betonung feiner Würbe, boch ohne höhere Jbeale und gänzlich fern von dem energisch ausgeprägten Herrfchafts- und Pflichtgefühl seines Vaters, unfähig zu stetiger Arbeit, völlig beherrscht von den Leibenschoften des sinnlichen Genusses, der Jagb, des Fischfangs. So übernahm der Klerus balb die Leitung der inneren Politik, währenb Ludwig selbst wohl nach außen hin das Recht alleiniger Beschlußfassung eifersüchtig wahrte, aber bei feiner Unentfchiebenheit und Trägheit an allen gefährbeten Grenzen des Reiches, an der Elbmünbung wie in der Betragne, in der spanischen wie in der awarischen Mark, erfolglos blieb. Und boch trug das Reich auch noch nach Karl dem Großen die Lebensrichtung auf immer weiteres Wachstum in sich, nach Norb und Norbostett als Vertreter

4. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 238

1894 - Gera : Hofmann
238 Erstes Buch. Iv. Abschnitt: Bilder aus dem Karlingischen Weltreiche. greifbar war nur die Anordnung, daß vier Synoden über des Reiches Notdurft des weiteren beraten sollten: dem Klerus schien Reform und Regierung überlassen. Von den Beschlüssen der vier Synoden sind uns nur diejenigen der Pariser bekannt. Sie betonen in klug gemäßigter Form die absolute Über» orduuug von Kirche und Klerus über jede staatliche Ordnung; neben einigen Spezialmitteln sehen sie in der weiteren Erhöhung der Kirche, vor allem in der höheren Würdigung der Bischöfe, A und O aller Reichsreform. Es war eine Richtung der Politik, die jeden inneren Zusammenhang mit den Thatsachen der fränkischen Verfassung, mit der sozialen Not des Volkes verloren hatte: mit Sicherheit erwartete der Klerus gelegentlich des nächsten Reichstages zu Worms, August 829, ihre Umprägung in die feste Form des Reichsrechts. Wer beschreibt da das Erstaunen des Episkopats, als nichts von alledem geschah! Das Wormser Kapitulare brachte einige elende Ansätze zu sozialer und wahrhafter kirchlicher Reform, von einer gesetzlichen Verkündigung der Triumphe der Kirche über den Staat war keine Rede. Wo hatte der fromme Kaiser Mut und Einsicht hergenommen, dem allmächtigen Einflüsse des Klerus zu trotzen? Im Jahre 818 war die Kaiserin Irmgard, die Ludwig mit drei Söhnen, Lothar, Ludwig und Pippin, beschenkt hatte, gestorben. Der Klerus, mit der sinnlichen Ader des Kaisers wohlbekannt, hatte für rasche Wiedervermählung Sorge getragen; wenige Monate nach Irmgards Tode heiratete Ludwig Judith, die Tochter des alamannischen Grafen Welf. Judith ist die erste Angehörige des Welsengeschlechts, die in den Geschicken unseres Volkes eine verhängnisvolle Rolle spielt. Wunderbar schön nach übereinstimmendem Zeugnis ihrer Freunde und Feinde, herrsch- und selbstsüchtig bis zur Unfähigkeit, fremdes Recht auch nur zu erkennen, neben dem unentschlossenen Kaiser ein Mannweib tritt sie in die Geschichte. Im Jahre 823 gebar sie dem Kaiser einen Knaben Karl: seit dieser anfing, zu seinen Jahren zu wachsen, bildete den einzigen Gedanken ihres Daseins das unersättliche Streben, den nachgeborenen mit einem Reiche beschenkt zu sehen, mit mehr Land und Leuten, als seinen erwachsenen Brüdern versprochen. Aber dem stand das feierlich beschworene Hausgesetz vom Jahre 817 und das Interesse des Klerus entgegen. Judith kümmerte das wenig. Zunächst war sie es wohl, die den Kaiser vermochte, mit dem Klerus zu brechen: so kam es zur Ablehnung der bischöflichen Forderungen des Jahres 829. Fast gleichzeitig verlieh der Kaiser durch eigenmächtiges Edikt dem kleinen Karl Alamannien, die Heimat der Kaiserin, nebst dem Elsaß, Rätien und der heutigen romanischen Schweiz: es war der Bruch des Haus-gesetzes vorn Jahre 817. Mit diesen Ereignissen eröffnet das furchtbare Jahrzehnt der Kämpfe um das Reich und seine Teile zwischen dem Kaiser, der Kaiserin und den Söhnen erster und zweiter Ehe. Wir begeben uns nicht in das Wirrnis dieser Zwiste, in denen die anfänglichen sachlichen Gesichtspunkte, die universalen Neigungen des Klerus, das Streben der Laiengroßen nach partikularer Gliederung, die gelegentlich zum Heile des Ganzen unternommenen

5. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 253

1906 - Gotha : Thienemann
— 253 — gekehrt lautete die Meinung der Merowinger und Karlinger: „damit jeder der überlebenden Söhne wisse, welcher Anteil ihm gehöre"; nicht, daß der Staat eine Einheit bleibe, sondern daß jeder Sohn seinen Teil empfange; der Staat ist da für das Herrscherhaus. Es ist eine dynastische Auffassung des Staates. Wir unterscheiden heute scharf Staatsgut, Krongut = Besitz der Herrschersamilie, Privatgut des regierenden Fürsten. Die Frankenkönige von Chlodovech bis auf Karl d. Gr. kannten diesen Unterschied nicht. Für sie war Königsgut und Reich dasselbe. Das Reich war nach ihrer Anschauung Eigentum der königlichen Familie. Darum galt, was auch heute von allem Familieneigentum gilt, daß alle Familienglieder ein Erbrecht haben. Bürgerliches Gesetzbuch § 1922. „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über." § 1924. „Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlinges treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen). Kinder erben zu gleichen Teilen." Wie der Bauer feine Äcker, so teilten die Frankenkönige ihr Reich. Es war ein privatrechtlicher, kein politischer oder staatsrechtlicher Gesichtspunkt, von dem aus sie den Staat betrachteten. Volkskunde. Interessant ist, daß die Erbteilung des Landes unter die Königskinder ein beliebtes Thema unsrer Märchen ist, z. B. Grimm 9. Die zwölf Brüder, 93. Die Rabe, 97. Das Wasser des Lebens, 151. Die drei Faulen, 179. Die Gänsehirtin am Brunnen. — Es sei auch erinnert an Shakespeares König Lear. In seiner Reichsteilung hatte Karl eins nicht beachtet, das Kaisertum. Die Kaiserkrone war doch nur eine; nur einer der Erben konnte sie tragen, welcher? Gerade im Kaisertum stellte sich die Einheit des Reiches dar. Wie vertrug sich diese vom Kaisertum geforderte Einheit mit der vom Herrscherhaus geforderten Teilung? Wie konnte Karl die Bedeutung dieser Frage übersehen? Sein Verhalten ist nur erklärlich durch die Annahme, daß er dem Kaisertum eine alles überragende Bedeutung nicht zuerkannt hat. 3. Ludwigs des Frommen Reichsteilung 817. Die Reichseinheit blieb erhalten; denn die Könige Karl und Pippin starben leider vor ihrem Vater. Alleiniger Erbe ward Ludwig, ein frommer, den Geistlichen folgsamer Mann, unfähig zu der hohen Aufgabe, die ihm gestellt war. Karl wußte es. Seme besten, fähigsten Söhne, insbesondere den nach ihm gearteten Karl, hatte er verloren; der geringste war ihm geblieben. Das trat der nagende Kummer seiner letzten Jahre. Dem großen Vater folgte ein kleiner Sohn. Eine Krankheit Ludwigs 817 stellte die Frage der Erbfolge von
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