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1. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 149

1865 - Eisleben : Reichardt
149 Mi.) schwer auf dem Lande. Trotzdem waren Adel und Geistliche steuerfrei. 1789 Ludwig beruft die Reichsstände, die sich bald 'als Nationalversammlung für unabhängig er- klären. Die seit 1014 nicht mehr versammelten Reichsstände (l68 états généraux), Adel, Geistlichkeit und dritter Stand, werden auf den Rath des Finanzminister Neck er zur Regelung der Finanzen nach Versailles be- rufen. Nachdem in Folge von Uneinigkeit der Adel und ein Theil der Geistlichkeit ausgeschieden, erklärt sich der tiers état für eine constituirende (d. h. die Staatsverfas- sung berathende) Nationalversammlung. Das be- deutendste Mitglied derselben war der beredte Graf Mirabeau. ' 1789 Erstürmung der Bastille 14. Juü Die Bastille war ein großes Staatsgefängniß. Ihre Er- stürmung und Schleifung durch das Volk ist als der An- fang der französischen Revolution zu betrachten. In der Nacht des 4. August hebt die National- versammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit auf. Viele Adlige wandern aus (Emigranten, besonders in Koblenz). Nur ein Drittel der Geistlichkeit beschwört die Verfassung, da der Papst es verbot. Kirchengüter tut Werthe von 3000 Millionen cingezogen. Preßfreiheit. Gleichheit der Stände. Es bil- den sich politische Klubs, unter denen bte Girondisten und die J acobiner die bedeutendsten waren: Der König wird vom Pöbel gezwuitgen o) seinen Wohnsitz in Paris zu nehmen, wohin auch die National- versammlung übersiedelt. Ludwig versuchte 1791 zu flie- hen, wird aber zu Varennes eingeholt und ntuß die neue Verfassung beschwören. 1791—92 Die gesetzgebende Nationalversammlung. Oestreich und Preußen verbinden sich zum Schutze des Kö- nigs. Ludwig muß den Krieg erklären. Erbfolgloser Feld- zug der Preußen nach der Champagne, à) Der General Dum ou riez erobert Belgien durch die Schlacht bei Je ma pp es. Custine gewinnt Mainz. In Italien Savoyen und Nizza erobert. c) 8000 pariser Weiber nach Bersawes. Hauptanstifter war der elende Herzog von Orleans. (Philippe Egalité, später hinaerichtet.) d) Kanonade von Valmy.

2. Lehrbuch der Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 143

1904 - Gotha : Perthes
143 unterstellt (das auswrtige Amt, Reichsamt des Inneren, Marineamt, Reichs-justizamt, Reichsbankdirektorium, Reichspostamt, Reichsschatzamt). Die einzelnen Behxden werden von Staatssekretren geleitet. /Reichssachen sind: 1. die auswrtigen Angelegenheiten. Ge-sandte vertreten das Reich bei den auswrtigen Mchten, Konsuln schtzen die meichsangehrigen an auerdeutschen Handelspltzen. f 2. Das Landheer und die Kriegsflotte (Marine). Die Dienst-pfftcht beginnt mit dem Kalenderjahre, in dem der Wehrpflichtige das 20. Lebens-jhr vollendet, und zwar gehrt der Dienstpflichtige 7 Jahre lang dem stehenden Heer (2 bei der Fahne, 5 in der Reserve), 5 Jahre der Landwehr -ersten Aufgebotes und 7 Jahre (bis zum 39.Lebensjahr) der Landwehr zweiten Aufgebotes an. Das deutsche Heer besteht aus 20 Armee-fotjps l). Reichskriegshfen sind der Kieler und der Jadehafen. y 3. Das Gericht. Im ganzen Reiche sind Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte errichtet worden. Strafsachen werden vor den S ch s f e n -gerichten, den Strafkammern und den Schwurgerichten verhandelt. Als oberste Instanz fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten und fr Strafsachen (fr die Entscheidungen der Oberlandesgerichte und der Schwurgerichte) ist das Reichsgericht in Leipzig eingerichtet. X 4. Handel und Verkehr. Die Einheit des Maes und Gewichtes wie des Mnz Wesens ist durch die Reichsgesetzgebung endlich erreicht worden. Die Grundlage des Maes bildet das Meter mit dezimaler Teilung und Vervielfachung. Die Einheit fr das Gewicht ist das Kilogramm, die einheitliche deutsche Mnze ist die Mark geworden. Die Post- und Tele-grapheuverwaltung hat das Reich bernommen. Die deutsche Postverwal-tung ist bei der einheitlichen Gestaltung des Postwesens im Reichsgebiet nicht stehen geblieben, sondern hat die Anregung zur Grndung des Weltpost-Vereins gegeben, der jetzt die ganze gebildete Welt umfat. jz 5. Finanzen. Auer den Einnahmen aus dem Post- und Telegraphen-wssen flieen in die Reichskasse die indirekten Steuern, der Hauptsache nach Verbrauchssteuern, erhoben vom Branntwein, Bier, Tabak, Zucker und Salz, und die Einfuhrzlle an den Grenzen. 1/ Die vlkerrechtliche Vertretung des Reiches, die Kriegserklrung und die Friedensschlieung, das Recht, Bndnisse einzugehen, die Berufung und Schlieung des Bundesrats und Reichstags, der Oberbefehl der Heer und Flotte, die obere Leitung der Post- und Telegraphenverwaltung und die Ernennung der Reichsbeamten steht dem deutschen Kaise^x zu, welcher der jedesmalige König von Preußen ist. pic Durchfhrung der Selbstverwaltung in Wreuen. Der Geist der Zeit verlangte die Aufhebung der gutsherrlichen Polizei. Sie wurde in den stlichen Provinzen in die Hnde des Amtsvorstehers gelegt. Zugleich wurde die kommunale Selbstndigkeit durchgefhrt. Wie die stdtischen Ge- 1) Zu den acht preuischen Korps (vgl. S. 121.1) waren nach 1866 drei hinzugekommen: da Ix. (Schleswig-Holstein), das X. Hannover), das Xl (Hessen-Nassau) Ihnen wurden nach 1871 hinzugefgt: das Xii. (Sachsen), das Xiii. (Wrttemberg), das Xiv. (Baden), das Xv. und Xvi. (Elsa-Lothringen). Mit den zwei bairischen Korps und dem Garde-korps sind es zwanzig Korps.

3. Lernbuch der Erdkunde - S. 166

1902 - Gotha : Perthes
166 Zollverein umfaßt das Reich und Luxemburg; Freihafengebiete in Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Geestemünde. Elsenbahnen (15. April 1900): 51850 km Länge. Postverkehr (1900) (Reichspost — Bayern mit eigner Verwaltung): 5490 Mill. Briefsendungen. Telegraphenlinien (1900): 24471 Anstalten mit fast ^ Mill. Km Leitung, über 45 Mill. Telegramme. Kriegsflotte (1901/02): 107 Schiffe mit 1705 Geschützen. Deutsches Heer (1901): Friedensstärke: 24139 Offiziere, 574993 Mann; Kriegsstärke: über 2 Mill. Mann. Verfassung und Verwaltung: Bundesstaat. An der Spitze steht der deutsche Kaiser (seit 15. Juni 1888 Wilhelm Ii.). Die obersten Reichsbehörden sind: 1. der Kaiser; diesen Titel führt der König von Preußen als erblicher Präsident des Bundesrats. Er veröffentlicht die vom Bundesrats und Reichstag beschlossenen Gesetze, ernennt die Reichsbeamten, öertrit das Reich nach außen, entscheidet über (Verteidigung) Krieg und Frieden' hat den Oberbefehl über Heer und Flotte (im Kriege), sein Vertreter ist der von ihm ernannte Reichskanzler (erster Bismarck); 2. der Bundesrat: aus Bevollmächtigten der verbündeten 25 Staaten mit 58 Stimmen (Preußen 17); 3. der Reichstag: Vertreter des Volkes, 397 Mitglieder, durch geheime, allgemeine, direkte Wahl aus fünf Jahre gewählt, vom Kaiser mit Zustimmung des Bundesrats einberufen und geschloffen bzw. auf- gelöst. Das Reich ist zuständig über: 1. Auswärtige Angelegen- heiten, vertreten durch Gesandte. — 2. Heer und Flotte. — 3. Reichsfinanzen. — 4. Post- und Telegraphenwesen (ausgenommen Bayern). § 171. Geschichtliches. 1. In alter Zeit westlich der Elbe von Kelten, dann von nachrückenden Ger- manen besiedelt, die durch die Römer unter mannigfachen Kämpfen (Marius, Cäsar, Drufus, Tiberius, Germanikus) verhindert wurden, Douau und Rhein zu über- schreiten (Linies). 2. Zwischen Rhein, Elbe und Donau bilden sich aus zahlreichen kleinen Völker- schasten die heute noch erkennbaren Stämme der Friesen, Sachsen, Franken, Thü- ringer, Bayern, Alemannen. Seit der Völkerwanderung schieben sie ihre Sitze über Nordsee, Rhein und Donau vor, während die ostelbischen ihre Heimat völlig auf- geben und nach mannigfachen Wanderungen (und vorübergehenden Staatsgrün- düngen) in der Bevölkerung des weströmischen Reiches aufgehen. Östlich der Elbe setzen sich Slaven fest.

4. Lernbuch der Erdkunde - S. 137

1902 - Gotha : Perthes
Winter-Lehraufgabe (3. Jahresdrittel). Die deutschen Kolonien. § 148. Zähle die deutschen Kolonien auf: 1. In Afrika. (K. 35—37.) 2. Im Großen Ozean. (K. 42/43.) Meist Handels- und Pflanzer-Kolonien; — nur in Südwestafrika Ackerbau und Viehzucht. Die Kolonien der Südsee find Flottenstationen und wichtig für den Durchgangsverkehr. Die Kolonien stehen hinsichtlich Verwaltung, Finanzen und Leitung der Schutztruppe unmittelbar unter dem Reichskanzler, bzw. der Ko- lonialabteiluug des Auswärtigen Amtes (der Gouverneur von Kiautschou unter dem Reichs-Marineamt). Die Ausgaben für die Kolonien werden bestritten durch Zölle, Steuern u. s. w. im Lande selbst oder durch Reichszuschüffe. Die Gouverneure sind Offiziere oder Beamte. Neben dem Reichskanzler steht ein Kolonialrat als beratende Körperschaft (20 Mitglieder: Kaufleute, Reeder, Vorstände der Kolonial- gesellschaften, Vertreter der Mission), nach Bedarf zusammentretend. Für die Gesundheitspflege in den Tropen (Tropen-Hygiene) arbeitet das Reichs-Gefuudheitsamt. Wichtigste Kolonialgesellschaft: die deutsche Kolonialgesell- schaft, über ganz Deutschland in 309 Abteilungen mit 36000 Mit- gliedern verbreitet. Kolonialschule in Witzenhausen. Geschichtliches. 1. April 1883 kaufte A. Lüderitz in Bremen die Bucht Angra Pequena in Südwestafrika (heute Lüderitzbucht). 2. 1884 übernimmt das Deutsche Reich den Schutz über dieselbe und dehnt diesen aus über das Land zwischen Oranje und Kunene (bis zum 20.° ö. L.), auch über Togo und Kamerun. l)r. Nachtigall Reichskommissar für Westafrika.

5. Lernbuch der Erdkunde - S. 74

1902 - Gotha : Perthes
74 Pflanzenwnchs und Tierwelt: siehe § 99. Bevölkerung: 3 Mill. Einw. — sehr dicht! (71). Meist Germanen (2/3), auch Franzosen (wo?) und Italiener (wo?). Meist Protestanten (3/5) (Reformierte). Sprache: Meist deutsch (französisch, italienisch). Viehzucht, Käserei — Getreidebau auf der Hochebene — Weinbau im Südwesten — Industrie lebhaft (Seide, Baumwolle, Uhren im Jura, Spitzen, Holzschnitzereien), Hausindustrie; — Fremdenbesuch. Münze: 1 Franc = 100 Centimes (Rappen) = 0,80 Mk. Geschichtliches. 1. Früheste Bewohner in Pfahlbauten — dann Kelten und Rhäter. 2. Von den Römern kultiviert. 3. Besiedelung durch Alemannen im Osten und Burgunder im Westen, letzterer Teil zum Königreich Burgund. 4. Seit 1032 gehörten beide Teile zum Deutschen Reich. 5. 1307 Bund der drei Urkantone (welche?) gegen die Habsburgische Be- drückung, ihnen schloßen sich allmählich die anderen an. 6. 1648 Unabhängigkeit anerkannt. 7. 1798 Gründung der Helvetischen Republik (durch französischen Einfluß), von 1815 an lockerer Staatenbund, seit 1848 ein fester republikanischer Bundes- staat. § 103. Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat). Bundesrat (Sitz Bern). Die 22 Kantone sind selbständige Republiken. Heereswesen: Auszug und Landwehr 240000, Landsturm 280000 Mann. Landesfarben: Rot-weiß. Suche die wichtigsten Kantone ans! Namen meist nach »Städten. (K. 12.) Die fünf im Südwesten sind welsch — einer im Tefsingebiet italienisch — einer (Graubüuden) deutsch-romanisch — die anderen deutsch; — welche Kantone grenzen an das Deutsche Reich? Die wichtigsten Städte! a) In dem Alpenland: Im Rhone-Rheintal nur kleine Ortschaften. Stadt zwischen Thuner und Brienzer See? — (Touristenort für das schöne Berner Oberland: Staubbach im Lauterbrunnental, Gieß- bach am Brienzersee, Jungfrau, Grindelwaldgletscher.) Wie heißen die Ortschaften am Eingang und Ausgang des St. Gotthard-Tunnels?

6. Lehrbuch der Europäischen Staatengeschichte für Schulen - S. 39

1794 - Gotha : Ettinger
Ul Frankreich. 39 5. Sie schwächen ihre Macht durch Thei- lungen und innerliche Kriege. Schon Chlodowigs vier Söhne theilten die Mo- 511 narchie Die Brüder ermordeten Ch lodo- mirs älteste Söhne, und steckten den jüng- sten in ein Kloster. Childebert I tödtete sei- nen Schwager, den westgothischcn Amalrich. Chlotar i vereinigte auf kurze Zeit wieder die ?)8 ganze Monarchie. Seine 4 Söhne theilten abermahls, und wü- theten gegen einander durch Mord und Krieg. 6iz Hieran hatte dre westgothische Brunehild groß- ßen Antheil. Dagobert Ii (der die fränkische Monarchie al- lein beherrschte ) bekriegte Slaven und Weft- gvthen, und bewies sich gegen die Geistli- chen sehr freygebig. Seine zwey Söhne theilten abermahls. 638 6. Sie geben sowohl dadurch, als durch die Vernachlässigung der Regierung, ihren er- sten Staatsministern Gelegenheit, die Herr- schaft an sich zu reisten. Die fränkischen Könige hatten die Güther, die sie eroberten, unter ihre Lehnsleute ausge- theilt. Hierdurch entstanden Herren ( Baro- nen), welche die Nationalversammlung aus- machten. Die. fränkischen Könige lebten auf ihren Land- güthern. Ihr vornehmster Diener war der Vorgesetzte ihres Hofgesindes, der Hof- meister (majar domiis). Dieser Hofmeister stellte bald den ersten Minister und den Ge- neralfeldmarschaü vor. Die Bischöfe hatten ihr Ansehn so hoch getrie- den , daß sie bey der Nationalversammlung die ersten Stimmen ablegten. E 4 Dg

7. Geschichte der neuesten Revolution - S. 9

1861 - Eisleben Leipzig : Klöppel G. E. Schulze
9 ligkeit zur Revolution wurde, da auch die polnischen Trup- pen meist zu den Empörern übergingen und den russischen Großfürsten Konstantin nebst den russischen Soldaten und Beamten aus der Hauptstadt und dem Lande vertrie- den. Die Revolution, in der größten Tollkühnheit unter- nommen, schien ein gelungener Handstreich, und ein in der Eile zusammengerufener polnischer Reichstag sprach (am 25. Januar 1851) schon die Absetzung des Kaisers Nikolaus und die Ausschließung des Hauses Romanow vom polnischen Throne aus, auf welchen durch freie Wahl ein neuer konstitutioneller König erhoben werden sollte. Allein bald mußten die empörten Polen erkennen, daß, wer Wind säet, Sturm erntet. Denn in kurzer Zeit wälzten sich aus dein innern Rußland bedeutende Truppenmassen heran, und der gefeierte Türkenbesieger und Feldmarschall Diebitsch Sabalkanöki rückte mit etwa 120,(Hk) Mann und 400kanonen über den Bug. Auf beiden Seiten wurden mörderische Schlachten mit großer Tapferkeit geschlagen und theils gewonnen theils verloren, und die Schrecken der Re- volution durchtobten die Hauptstadt und das Land, bis endlich nach einem zweitägigen fürchterlichen Sturm (6. und 7. September 1831), bei welchem 11,000 Russen den Tod fanden, der russische Feldinarschall Pa skew i tsch Eri- wanski die polnische Hauptstadt wieder einnahm und ein strenges'strafgericht hielt. Mehr als 20,000 Polen, welche der Gnade des zürnenden Kaisers mißtrauten, wunderten nach der Schweiz, Frankreich, England und mußten im Auslande das Brod der Trübsal essen. Die Meisten von ihnen, unzufrieden mit den Schlüssen der göttlichen Weltrc- gierung und von heftiger Sehnsucht nach dem für sie ver- lornen Vatcrlande ergriffen, vermehrten die Zahl der Revo- lutionäre anderer Länder und hofften durch neue Umwäl- zungen das Ziel ihrer Sehnsucht zu erreichen. In Deutschland war nach den Freiheitskriegen auf dem Wiener Kongreß das alte deutsche Kaiserthum nicht wieder hergestcllt worden, sondern an dessen Stelle trat kraft der Bundcsakte vom 8. Juni 1815 der deutsche Bund, d. h. die Vereinigung der souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands zu einem beständigen Bunde, als des- sen Zweck die Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten erklärt ward. Die deutsche Bundesakte gewährte den Katholiken wie den Protestanten

8. Elementarbuch für den ersten Schulunterricht in der Geschichtkunde - S. 91

1824 - Gotha : Ettinger
V Ii. Deutsche Geschichte. 91 verfertigten herrliche Leinwand und kostbare Spitzen. Unter Maximilians 1. Regierung wurde das Faustrecht abgeschafft. Maximilian bewirkte dieß dadurch, daß er in Deutschland das Reichskammergericht anordnete; daß er, um die Vollziehung der Aussprüche desselben zu erleichtern. Das deutsche Reich in Kreise theilte. Maximilian legte an seinem Hofe noch ein besonderes Gericht an, welches der Hosrath genannt wurde. Diesem Ge- richt übergab er die Entscheidung al- ler der Rechtshändel, die unmittelbar an ihn gebracht wurden. So verwan- delte sich der österreichische Hofrath all- mählich in einen Reichshofrath. Die Reichssürsten legten nun auch solche Lofräthe, oder Regierungen, in ihren Residenzstädten an. Maximilian I. machte sich auch um das Kriegswesen verdient. Vor seiner Zeit theilte man das Fußvolk in Fähnlein von 3 biö 400 Kövfen ad; Maximilian zog zehn solche Fähnlein in ein Regi- ment zusammen. Der oberste Haupt- mann (Oberster) wurde nun Oberan- führer aller vereinigten Fähnlein, oder des Regiments. 2. Die Deutschen, die jetzt immer Kair ser aus dem österreichischen Hause wahk ten, trenmen sich in zwey Acligionsparr theyen. 1495 i5c>r seit 1517 Luther.

9. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 333

1895 - Gera : Hofmann
12. Der deutsche Bauernkrieg. 333 niederschlagenden Nachrichten von Sindelfingen; da zog der „Helle Haufe" unter Götz von Berlichingen südwärts, um den Württembergern Hilfe zu bringen. Doch der Reichsritter verließ am 29. Mai heimlich seine Scharen, und dadurch schon entmutigt, stießen die führerlosen Bauern am 2. Juni bei Königshofen an der Tauber auf das von Süden heranziehende fürstliche Heer. Schon beim Anblicke seiner wohlgerüsteten Massen lösten sich die Bauernhaufen in verwirrter Flucht auf; in Menge erlagen sie den verfolgenden Reisigen. Zwei Tage später, am 4. Juni, hatte der „schwarze Haufe", der unter Florian Geyer, von Würzburg ablassend, südwärts gezogen war, bei Ingolstadt und Snlzdorf zwischen Main und Tauber das gleiche Schicksal; nur der Führer brach nach tapferem Widerstand in der Kirche von Ingolstadt mit einigen Hunderten durch. Wenige Tage nachher starb er bei Schwäbisch-Hall einen ehrlichen Kriegertod. — Nun fielen auch rasch hintereinander Würzburg (7. Juni) und Rothenburg (28. Juni), und als sich die pfälzisch-trierschen Truppen mainabwarts wandten, unterwarfen sich auch die mainzischen Bauern und Frankfurt durch Vertrag (26. Juni). Am oberen Main stellten die Scharen des Schwäbischen Bundes und Markgraf Kasimir von Brandenburg-Ansbach die Ordnung wieder her. Danach rückte Georg Truchseß nach dem südlichen Schwaben vor. Hier hatten sich die Allgäuer erhoben, bedrohten Füssen und hofften den Aufstand auch über den Lech nach Bayern hineinzutragen. Aber teils war dort die Lage der Bauern wesentlich besser als in Schwaben, teils hielt die Landesregierung unter der Leitung des Kanzlers Dr. Leonhard von Eck jede Regung mit eiserner Hand nieder und besetzte die ganze Lechgrenze mit starken Truppenabteilungen. Diese gingen sogar trotz jenes Waffenstillstandes, den der Schwäbische Bund mit den Allgäuern geschlossen hatte, über den Lech und verbrannten Buchloe, was die erbitterten Bauern im Mai mit einem Einfalle nach Bayern vergalten. Endlich brachte Erzherzog Ferdinand ant 30. Mai einen Vertrag in Füssen zustande. Da aber der Erzherzog durch die tirolischen Verhältnisse in Anspruch genommen wurde, so kümmerte sich der Schwäbische Bund nicht weiter um den Vertrag, sondern unterdrückte mit grausamer Härte die Allgäuer. Die Bauern des südlichen Schwarzwalds trieb Gras Felix von Werdenberg bei Hilzingen (nordöstlich von Schaffhausen) ohne Mühe auseinander (16. Juli). Nur Waldshut wehrte sich bis in den Dezember. Wo nicht Verträge gelangen, da wütete erbarmungslos die Rache der erbitterten Sieger. Hunderte verbluteten auf dem Hochgericht, schwere Bußen drückten die Geschlagenen vollends darnieder. Auf Jahrhunderte haben die Niederlagen und die Blutgerichte des Jahres 1525 die Kraft des südwestdeutschen Bauernstandes gebrochen. In mancher Beziehung verschieden von der südwestdeutschen Bewegung gestaltete sich die Revolution in Salzburg und in den österreichischen Landschaften. In jenem Erzstift ging sie vor allem von den evangelisch gesinnten Bergleuten des Gasteiner Thales aus und verbreitete sich im Mai 1525 von dort rasch über das ganze Land. Selbst die Stadt Salzburg fiel in die Hände der Aufständischen, der Erzbischof Matthäus Lang wurde auf der Hohensalzburg belagert. Aus dem Erzbistum schlug dann der Aufstand ins steirische Ennsthal hinüber und fand ganz besonders an den Berg-

10. Bd. 1 - S. 720

1835 - Eisleben : Reichardt
720 Deutschland. nießt hier eine schöne Aussicht in die Ferne. Die sich nach der Stadt hinziehende Seite des Kalkberges ist sanft. Osnabrück, Hauptstadt des gleichnamigen Fürstenthums, von 11,000 Menschen bewohnt, liegt am linken Ufer der Hase, in einer durch Fruchtbarkeit ausgezeichneten Gegend, wo im Al- terthume die ansehnlichsten Höfe und Hauptsitze der Heiligthümer der heidnischen Sachsen waren. Hier opferte Hermann die gefan- genen Römer den Göttern; hier Haufen sich am meisten Wodans Altare und Grabhügel. Von einer Wittekundsburg sind noch am Schluchterberge Spuren, wenigstens der Namen Wicksburg. Hier ward 772 eine Missionsanstalt unter den noch heidnischen Sach- sen von den Franken angelegt und hier entstand die erste christ- liche Kirche im Lande der Sachsen, womit Karl der Große eine Schule verband. Zu den merkwürdigsten Gebäuden Osnabrücks gehören die Domkirche, mit vielen Gräbern der Bischöfe und vie- len Reliquien und mit Karls des Großen Schachspiele und eiser- nem Stocke — und das ansehnliche Rathhaus, wo man noch das Zimmer zeigt, worin 1648 der Frieden geschlossen wurde, der dem dreißigjährigen Kriege ein Ende machte, und worin man noch viele Bildnisse von damals gegenwärtig gewesenen Gesandten sieht. Dieser Frieden kam erst nach sieben Jahre früher gemachten Vor- bereitungen zu Stande; denn es wurden schon 1641 zu Ham- burg vorläufige Punkte festgesetzt, welche besonders den Ort und die Art der Friedensberathungen betrafen. Man brachte zwei Unterhandlungsörter in Vorschlag, und vereinigte sich dahin, daß zu Osnabrück die Schwedischen und die meisten protestantischen, zu Münster die Französischen, Spanischen, Holländischen und die meisten katholischen Reichsstande, an beiden Orten aber kaiserliche Gesandte die Unterhandlungen betreiben möchten. Erst 1645 nahm der eigentliche Friedens -Eongreß an beiden Orten den An- fang. Endlich 1648 ward der Frieden an beiden Orten abge- schlossen, welcher, wegen der Lage derselben im vormaligen West- fälischen Kreise, der Weftphalische Frieden genannt wurde, ein neues politisches System in Europa begründete, daher die Grundlage aller neuern Friedensschlüsse bis zur französischen Re- volution war und insbesondere in Deutschland als das vornehmste Grundgesetz der Deutschen Staatsverfassung angesehen ward. Papenburg, eine große Kolonie von fast 4000 Men- schen, die in Regierungssachen unter dem Fürstenthum Ostfries- land, in Kirchen- und Juslizsachen aber unter dem Kreise Mep- pen und mit diesem unter der Landesdroftei Osnabrück steht. Noch 1675 war diese Gegend, welche jetzt diese blühende Kolonie einnimmt, und zu dem Gebiete des vormaligen Hochstssts Mün- ster gehörte, ein wüster oder unwirchbarer Sumpf, dessen Grän- zen das schärfste Auge nicht zu erreichen vermochte. Außer emer alten verfallenen Burg und einem Paar elenden Wohnungen war
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