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961. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 119

1906 - Gotha : Thienemann
— 119 — § 30. König Pippin. 1. Karlmann und Pippin. Als im Jahre 737 König Theuderich Iv. gestorben war, hatte Karl Martell eine bedeutsame Entscheidung getroffen: er regierte weiter ohne König, er datierte die Urkunden: im ersten, zweiten, dritten Jahre „nach dem Tode des Königs". So gab es ein Königreich der Franken ohne König. Wer hatte die Staatsgewalt? Karl Martell. Ob aber zu Recht? Mit Zustimmung der Großen des Reiches teilte er vor seinem Tode die Rechte und Pflichten seines Amtes unter seine Söhne Karlmann und Pippin, jenem wies er Anstrien, Hessen, Thüringen und Alamannien, diesem Burgund, Neustrien und die Provence zu. Bayern, Aquitanien und Friesland wurden nicht erwähnt, weil da eingeborene Herzöge regierten, freilich unter fränkischer Oberherrschaft. Beobachtungen. Das Majordomat war ein Amt. Charakter des Amtes ist die Übertragung durch eine höhere Gewalt; daraus folgt, daß der Beamte durch diese höhere Gewalt eingesetzt werden muß und abgesetzt werden samt. Preußische Verfassung. Artikel 45. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Er ernennt und entläßt die Minister. Artikel 47. Der König besetzt alle Stellen im Heere sowie in den übrigen Zweigen des Staatsdienstes, sofern nicht das Gesetz ein anderes verordnet. Reichsverfassung. Artikel. 15. Der Vorsitz im Bundesrate und die Leitnng der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu, welcher vom Kaiser zu ernennen ist. Artikel 18. Der Kaiser ernennt die Reichsbeamten, läßt dieselben für das Reich vereidigen und verfügt erforderlichen Falles deren Entlassung. Das Majorbonmt war, wenigstens in Australien, in der Familie der Pippiniden erblich geworden: es folgten einander Pippin der Mittlere, Karl Martell, Karlmann und Pippin der Kleine. Diese Männer hatten das Amt kraft des Erbrechts als Angehörige ihrer Familie. So hatte das Majordomat den Charakter des Amtes verloren, es war eine politische Macht geworden. Auf diese Macht wanbte Karl Martell dieselben Rechtsbegriffe an wie die Merowinger seit Chlobovech auf die Königsmacht (S. 86); er übertrug barauf den privatrechtlichen Begriff des Eigentums der Familie und der Erbteilung und folgerte daraus das Recht der Teilung feiner Macht unter seine Söhne. Daß er bamit nichts gegen die Rechtsanschauungen seiner Zeitgenossen tat, beweist die Zustimmung der fränkischen Großen. Beachte, daß Karl Martell sich der Zustimmung der Großen versichert. Diese haben also politische Macht. Karl Martells Tod versetzte das Frankenreich in eine schwere Erschütterung: in Aquitanien, Alamannien und Bayern erhoben sich Aufständische, die Grenzfachfen verweigerten den Tribut; Grifo, ein dritter Sohn Karl Martells, aus einer Nebenehe und wahrscheinlich darum von der Erbschaft ausgeschlossen, kämpfte mit Genossen um sein Erbteil. Karl-

962. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 154

1906 - Gotha : Thienemann
— 154 — Gebiete oder bestimmte Arbeiten beschränkt, zwischen dem Hirten und seinen Knechten, dem Winzer und seinen Gehilfen, dem Forstgrafen und den Forft-knc-chten, dem Mühlmeister und den Mühlknappen, dem Schmied und den Schmiedeknechten. Arbeit der Oberleitung: der Meier. Leitende Arbeit: Hirt, Winzer, Forstgraf, Mühlmeister, Schmied. Ausführende Arbeit: Knechte, Magde, Gehöfer. Ein großer Unterschied bestand zwischen dem Produktionsprozeß in der freien Bauernfamilie einer Dorfgenossenschaft und dem in einem Fronhof. Die Bauernfamilie hütete ihre Schafe, rupfte oder schor die Wolle, kämmte, spann, webte und vernähte das Gewebe zu Gewändern. Also dieselben Personen vollzogen alle Arbeiten der Rohstosfgewinnnng und der Stoffveredelung. Anders aus dem Fronhof. Hier gab es solche Mengen von Rohstoffen und daher so viele Arbeit der Stoffveredelung, daß damit gewisse Leute jahraus jahrein beschäftigt werden konnten: Müller, Brauer, Schmiede, Weber usw. So wurde der Produktionsprozeß, der früher von demselben Bauern oder derselben Bauerfrau vom Anfang bis zum Ende durchgeführt worden war, auf zwei Personen übertragen, so daß die eine die Nohstoffgewinnung, die andere die Stoffveredelung besorgte; die Arbeit wurde in landwirtschaftliche und gewerbliche geteilt. Und diese Teilung der Arbeit führte zu einer Spaltung der Arbeiter, da man bald einsah, daß ein Arbeiter mehr und bessere Güter erzeugte, wenn er dieselbe Arbeit fortgesetzt tat und so größere Einsicht und Fertigkeit gewann. So entstanden auf den Fronhöfen zwei Berufsgruppen der Arbeiter, landwirtschaftliche und gewerbliche. Produktion, Gütererzeugung — die Gesamtheit der Arbeiten, durch welche die für die Bedürfnisbefriedigung erforberlichen Güter gewonnen werben. (S. I § 1.) — Diese Arbeiten zerfallen in zwei Gruppen, von benen jebe von befonberen Personen ausgeführt wirb: u) Probuftton der Rohstoffe = Urprobuktion: Lanbwirtschaft, Gärtnerei, Jagb, Fischfang, Tierzucht, Forstwirtschaft, Bergbau; ß) 11 m w a n b 1 u n g der Rohstoffe in Gebrauchs- und Verbrauchsstoffe = Stoffverebelung — Gewerbe. Die Fronhöfe sinb bemnach die Orte, an benen sich die Teilung der nationalen Arbeit in Urprobuktion und Gewerbe vollzog; und so sinb sie feie Geburtsorte der lanbwirtschaft-lichen und gewerblichen Berufe. Damit war ein ungeheurer wirtschaftlicher Fortschritt gewonnen. Von den Fronhofen ausgehenb spaltete sich unser Volk im Laufe der nachfolgenden Entwickelung immer mehr in eine lanbwirtfchaftliche und gewerbliche Bevölkerung. Und bamit im Zusammen ha ngbilbeten sich die zwei Siebelungsformen, bte unser Volksleben bis ins Ende des 19. Jahrhnnberts kennzeichnen, das Dorf und die Stadt, jenes der Sitz der Urprobuktion, biefe des Gewerbes. c) Hanswerk. Alle auf dem Fronhof bezw. in einer Grunbherrfchaft tätigen Menschen Bitbeten eine Probuktions- und Konsumtionsgemeinschaft; die gütererzeugenben Menschen waren auch die güterverzehrenben. Also war auch die Wirtschaft einer Grunbherrfchaft reine Eigenprobuk-tioit, tauschlose Wirtschaft; man stanb noch auf der Stufe der geschlossenen Hau swirtschaft, obwohl der Begriff Haus nicht mehr

963. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 191

1906 - Gotha : Thienemann
— 191 — fast Jahr um Jahr Krieg war, und weil biefe Kriege in der Regel Sommer-felbzüge waren, so erschien es eben, um Zeit zu sparen, angebracht, die Heerschau unmittelbar vor den Beginn des Felbzuges zu legen. Staats- und Gesellschaftskunöe. Das alte März- bezw. Mai-feld als Heerschau lebt heute noch, und zwar können wir es wiederfinden a) in den Frühjahrsparaden der Truppen, b) in der Kontrolle der Personen des Beurlaubtenstandes; s. Wehrordnung § 105. „Die Kontrolle hat den Zweck, die Erfüllung der militärischen Pflichten der nicht zum aktiven Heere bezw. zur aktiven Marine gehörigen Wehrpflichtigen zu beaufsichtigen." Weniger der Dienst an sich als vielmehr die Pflicht, sich zu bewaffnen und zu verpflegen, lastete schwer auf dem freien Manu. Denn „der Krieg wirkt in boppelter Weise nachteilig auf den Ackerbau. Er ver- wüstet nicht bloß ba, wo er geführt wirb, Saaten und Dörfer, fonbern er entzieht der Bestellung der Felber auch die notwenbige Arbeitskraft. Ganz befonbers die Ärmeren mußten barunter leiben, weil sie feine Hörigen hatten, die in ihrer Abwesenheit das Felb bestellen konnten, um so mehr, je häufiger die Kriege würden, und je länger sie bauerten. Darum haben die unaufhörlichen Kriege Karls des Großen schließlich den Staub der kleineren Gemeinfreien ebenso zugruube gerichtet, als die Kriege Roms einst den altrömischen Bürgerstanb vernichtet hatten." (Arnolb Ii, 2, 95.) Überschauen wir die Kriege Karls! Sie fanden statt in jedem Jahrzehnt feiner Regierung und verliefen in 4 Perioden. 1. 772-780. 772. 774/5, 776. 779 Sachsen. 774 Langobarden. 778 Sarazenen. 2. 782—787. 782—85 Sachsen. 786—87 Benevent. 787 Bayern. 3. 791—804. 791. 795. 796 Avaren. 792—804 Sachsen. 793 Sarazenen. 4. 804—810 Slawen und Dänen. Die kleinen Freien verarmten durch die vielen Kriege. Sie ersehnten den Frieden. Aber die Politik des wachsenben Weltreichs gestattete feinen Frieden. Das System der Berteibigung durch den Angriff führte die Heere erst gegen die Sachsen, dann gegen die Slawen und Dänen, auch gegen die Avaren; der Schutz und die Ausbreitung des Christentums führte sie eben-borthin und auch über die Pyrenäen bis an den Ebro; das Patriziat über den Kirchenstaat führte sie an den Po und dann hinab bis zum Salerno. Der kleine Freie wollte sich und die Seinen wirtschaftlich behaupten. Verweigerung des
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