Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte - S. 42

1913 - Berlin : Oehmigke
— 42 — Berlin versammelt, um mit ihnen über die Not des Landes zu beraten. Tyle Wardenberg war damals Alderman; er hatte die Polizeigewalt, mußte über Frieden und Ordnung in der Stadt wachen und während des Landtages dasjenige besorgen, was die Fürsten ihm für denselben auszurichten hießen. Da geschah es, daß dieselben von dannen ziehen und schleunig noch die Abgeordneten versammeln wollten, um ihnen den Landtagsabschied zu erteilen. Sie sandten deshalb zu Wardenberg, daß er die guten Leute, die in der Stadt bei den Bürgern Herberge genommen hatten, schnell zusammenberiefe. Als an Wardenberg dieser Befehl überbracht wurde, setzte er sich aufs Pferd und eilte aufs Feld, so daß die Fürsten und Mannen davonritten, was dem Lande und der Stadt zu Schaden kam. Einer aus d e m Volke: Ja, das Wegreiten war Wardenbergs Leidenschaft. Büttel: Ruhig draußen! Ankläger (fortfahrend): Bald hierauf geschah es, daß eine Pilgerin von Rom durch Berlin zog, die von Wardenbergs Freunden in der Nähe der Stadt beraubt und geschunden wurde. Als das Zetergeschrei in die Stadt drang, sandten die Ratmannen Diener aus, um die Räuber zu suchen, welche schon wieder in die Stadt zurückgekehrt waren. Als die Ratmannen dies erfuhren, drangen sie in Wardenberg, daß er die Täter verhaften ließe, damit auf Zetergeschrei über sie ein Notgedinge gerichtet werden konnte, welches er aber versagte, so daß weder Strafe noch Sühne erfolgen konnte. Einer aus dem Volke: Die alte Schraube habe ich gesehen, sie schrie Zeter wie ein Landsknecht. Ankläger: Damals geschah es auch, daß er sich an den Geldkisten der Stadt vergriff. Dieselben hatten einen zwiefachen Verschluß, wozu die beiden Kämmerer die Schlüssel verwahrten. Da forderte Wardenberg dem einen der Kämmerer den Schlüssel ab, den er wohl sechs Tage bei sich behielt. Ob er dabei nach Ehre und Pflicht gehandelt, werden die Schöffen entscheiden. Man hatte ihn aber im Verdacht, daß er sich Gelder angemaßt habe, deren er bedurfte, um sich damit Freunde zu machen. Auch versprach er den Gemeindebürgern, wenn sie ihm folgen würden, sie schoßfrei zu machen. Dies haben die Leute dem Rat bekannt und gesagt, daß sie wohl wüßten, er könne dies nicht möglich

2. Das erste Geschichtsbuch - S. 29

1892 - Gera : Hofmann
— 29 — Völkerschlacht bei Leipzig, wo sich die Deutschen vom französischen Joche frei machten. Auch das Denkmal auf dem Kreuzberge bei Berlin erinnert noch heute daran, wie unter Friedrich Wilhelm Iii. in den Befreiungskriegen das preußische Volk die Feinde siegreich aus dem Lande jagte. Zu seiner Zeit wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt, die Landwehr und der Landsturm gegründet. Nicht geworbene Söldner, sondern alle gesunden Söhne des Volkes sollten hinfort das Vaterland verteidigen. Friedrich Wilhelm Iii. hob die Hörigkeit der Bauern auf, die bis dahin ihren Gutsherren als Eigentum zugehörten, und schuf einen freien Bauernstand, wie wir ihn kennen. Er gab den Städten die Selbstverwaltung, die heute noch gilt, und schuf so einen freien Bürgerstand. Damit die Streitigkeiten der Leute nicht gleich vor das Gericht kämen, setzte er Schiedsrichter ein, die heute noch ohne große Kosten die Leute zu versöhnen suchen. Auch im Schulwesen erinnert vieles an Friedrich Wilhelm Iii. Zu seiner Zeit lebte der große Kinderfreund Pestalozzi Denkmal auf dem Areuzberge in der Schweiz. Nach seiner Weise wird bei 5erltrl noch heute in den Schulen unterrichtet und erzogen. Die Königin Luise war so entzückt über die Erziehungsweise dieses Mannes, daß sie rief: „Ich möchte hin zu ihm, um in der Menschheit Namen ihm zu danken!" In allen Schulen wird jetzt geturnt, und in den meisten Orten sind Turnvereine. Das Turnen wurde unter Friedrich Wilhelm Iii. durch den Turnvater Jahn eingeführt, um die Jugend gesund, stark und wehrhaft zu machen. In allen Schulen werden folgende Lieder gelernt und gesungen: „In dem wilden Kriegestanze" von Schenkendors, „Was blasen die Trompeten?" von E. M. Arndt, „Vater, ich rufe dich" von Theodor Körner. Diese vaterländischen Dichter lebten in jener Zeit und begeisterten das Volk durch ihre Lieder. Die Hochschule in Berlin, die heute von mehr als 5000 Studenten besucht ist, gründete der König in jener Zeit. Jeden Sonntag kann uns in der Kirche etwas an ihn erinnern. Er hat die lutherischen und reformierten Christen, die sich früher oft stritten und schmäheten, zu einer evangelischen Landeskirche vereinigt. Die Agende, aus der jeden Sonntag der Geistliche liest, stammt von ihm. Unser Königreich Preußen ist jetzt in Provinzen, Regierungs-bezirke und Kreise eingeteilt. Das geschah auch unter Friedrich Wilhelm Iii. Dem ganzen deutschen Vaterlande erwies er eine große Wohlthat durch den Zollverein. Bis dahin erhob jeder deutsche Fürst an seiner Landesgrenze von den eingehenden Waren einen Zoll oder eine bestimmte Abgabe.

3. Grundriß der Alten Geschichte - S. 90

1835 - Berlin : Trautwein
90 Vierter Abschnitt. Römer. sondere durch Begünstigung einzelner Städte, uu» durch Einfüh- rung römischer Sprache zu sichern suchten, wurden dem Staate nicht sowohl einverleibt, als vielmehr an denselben geknüpft; sie wurden von, in der Regel einjährigen, Sratthaltern (Anfangs von beson- ders dazu gewählten Prätoren, feit 150 von den gewesenen Prätorcn und Confuln) verwaltet, welche von Legaten, einem Quästor und jungen vornehmen Römern begleitet wurden, Civil - und Militär- gewalt besaßen und die Gerichtsbarkeit nach vorhandenen Gesehen oder eigenen Verordnungen übten. Der Mißbrauch so großer Ge, walt durch Bedrückung der Provincialen wurde auch durch da6 cal- purnifchegesetz über Erpressungen (l50) nicht verhütet. Im Kriegs- wesen ging insofern eine wichtige Veränderung vor, als zwar noch alle Bürger kriegsdienstpflichtig waren, aber wegen der immer groß- ßem Entfernung des Kriegsschauplatzes ein Thcil derselben, ohne Verlust deö vollen Bürgerrechts, den Kriegsdienst zu seinem aus- schließlichen Geschäft machte, die Befehlshaber durch Nachsicht um ihre Gunst buhlten und, im Besitz derselben, eine selbständige Stel- lung selbst gegen den Senat annahmen. In der Kriegskunst wurde im Anfänge dieses Zeitraums, namentlich von Regulus, die Quin- cuncialstelluug eingeführt. Oie alte Einfachheit und Strenge der Sitten wurden feit der Berührung mit Großgriechenland, mehr noch durch die Eroberung Sicilien's, besonders aber durch die Be- kanntschaft mit asiatischer tteppigkeit und Schwelgerei untergraben; die Sittenlosigkeit mehrte sich durch die Verminderung eines wohl- habenden Mittelstandes (eine Folge des zweiten punifchen Krieges' und der Sitte der Optimaten, ihre ausgedehnten Ländereien lieber durch Sclaven, als durch Freie bearbeiten zu lassen) und durch den Gebrauch in vornehmen Häusern, die Erziehung der Söhne grie- chischen Sclaven zll überlassen. Die 186 entdeckten ruchlosen Bac- chanalien '), immer häufigere Anklagen wegen Veruntreuung öffent- licher Gelder und wegen Erpressungen und die Nothwendigkeit, seit 150 stehende Gerichte für diese Vergehen so wie für Hochverrath und Bestechung einzuführcn, beweisen die Sittenverderbtheit, welche we- der durch die Strenge einzelner Altrömer, wie deö Cato Censori- nus als Censors 1s4 2), noch durch Luxusgesetze gehemmt werden konnte. Höhere Geistesbildung und eigentliche Literatur, hei den Römern nie Gemeingut des Volkes, sondern Eigenthum der Dornchmern, begann sich durch griechischen Einfluß zu ent- wickeln. Ganz selbständig erscheinen die Römer nur in ihren Werken über Larldbau und Rechtswissenschaft, meist selbständig und ‘) L'v. Xxxix, 8 — 18. Plut.'s Cato der ältere 16 — 19.

4. Germanien in den ersten Jahrhunderten seines geschichtlichen Lebens - S. 146

1875 - Berlin : Brigl & Lobeck
146 erst auf dem Boden der Provinzen selbst der römische Einfluß den Raum zu einer bedeutungsvolleren Entfaltung." Kriegswesen und Gefolgschaften. Jeder waffenfähige Mann war kriegspflichtig; nur Alter und Geschlecht befreite vom Felddienst; oft mag sieb die Volksversammlung zum Heerlager umgewandelt haben. In einfacher Rüstung, einen kleinen Schild von Holz oder Weiden-geflechl und mit Farben bemalt in der Hand, zogen die Gaugenossen zur Schlacht aus, unter Feldzeichen mit Thier-bildern, die in den Tagen des Friedens in heiligen Hainen aufbewahrt wurden, und geführt von dem Herzog und den Gau- und Centgrafen. Nach Cäsar hatten diese Macht über Leben und Tod, nach Tacitus stand das Strasrecht im Heer allein den Priestern zu, die es gleichsam auf Befehl des Kriegsgottes vollzogen. Daß Frauen und Kinder dem Heere gefolgt seien, gehörte sicherlich zu den Ausnahmen und mag bei solchen Kriegen stattgefunden haben, die zugleich mit einer Auswanderung des ganzen Volkes verbanden waren, oder wo man sich vor dem eindringenden Feind schützen mußte. Dann allerdings war ihre Anwesenheit dem Manne ein Sporn zur Tapferkeit und zum Sieg. Wie Tacitus berichtet, wurden die einzelnen Rotten gebildet durch die Glieder einer Familie, durch Verwandte und Nachbarn. Der Grundherr stand an der Spitze seiner Liten und Lassen, der Aelteste des Geschlechts an der Spitze seiner Söhne, Brüder und Angehörigen. Der Schlachtgesang, begleitet von Hörnerklang und von Schlägen aus die Schilde, glich einem wilden Meeresgetose, wenn die sturmgepeitschten Wellen an der Brandung anprallen; um den Ton noeb furchtbarer zu machen, pflegten die Krieger den Schild vor den Mund zu halten, und je voller die Töne klangen, desto sicherer erwarteten sie den Sieg. Von dem Volksstamme der Arier meldet der Geschichtsschreiber ferner, daß sie mit

5. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 149

1865 - Eisleben : Reichardt
149 Mi.) schwer auf dem Lande. Trotzdem waren Adel und Geistliche steuerfrei. 1789 Ludwig beruft die Reichsstände, die sich bald 'als Nationalversammlung für unabhängig er- klären. Die seit 1014 nicht mehr versammelten Reichsstände (l68 états généraux), Adel, Geistlichkeit und dritter Stand, werden auf den Rath des Finanzminister Neck er zur Regelung der Finanzen nach Versailles be- rufen. Nachdem in Folge von Uneinigkeit der Adel und ein Theil der Geistlichkeit ausgeschieden, erklärt sich der tiers état für eine constituirende (d. h. die Staatsverfas- sung berathende) Nationalversammlung. Das be- deutendste Mitglied derselben war der beredte Graf Mirabeau. ' 1789 Erstürmung der Bastille 14. Juü Die Bastille war ein großes Staatsgefängniß. Ihre Er- stürmung und Schleifung durch das Volk ist als der An- fang der französischen Revolution zu betrachten. In der Nacht des 4. August hebt die National- versammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit auf. Viele Adlige wandern aus (Emigranten, besonders in Koblenz). Nur ein Drittel der Geistlichkeit beschwört die Verfassung, da der Papst es verbot. Kirchengüter tut Werthe von 3000 Millionen cingezogen. Preßfreiheit. Gleichheit der Stände. Es bil- den sich politische Klubs, unter denen bte Girondisten und die J acobiner die bedeutendsten waren: Der König wird vom Pöbel gezwuitgen o) seinen Wohnsitz in Paris zu nehmen, wohin auch die National- versammlung übersiedelt. Ludwig versuchte 1791 zu flie- hen, wird aber zu Varennes eingeholt und ntuß die neue Verfassung beschwören. 1791—92 Die gesetzgebende Nationalversammlung. Oestreich und Preußen verbinden sich zum Schutze des Kö- nigs. Ludwig muß den Krieg erklären. Erbfolgloser Feld- zug der Preußen nach der Champagne, à) Der General Dum ou riez erobert Belgien durch die Schlacht bei Je ma pp es. Custine gewinnt Mainz. In Italien Savoyen und Nizza erobert. c) 8000 pariser Weiber nach Bersawes. Hauptanstifter war der elende Herzog von Orleans. (Philippe Egalité, später hinaerichtet.) d) Kanonade von Valmy.

6. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 77

1848 - Berlin : Duncker und Humblot
Oie ©ermanen auf romtfcfiem ©oben. :? ba3 Slufgebot feiner Nafallen ¿u führen, fo begaben ficb 33iele in ba<3 ©efolge beö Äönigs, um if)n in feinen gefyben beijufieljen. Sie erbiet* ien für die geleifieten jtriegébienfìe gänbereien, meld^e (int ©egenfatj ¿u bertsllloben) geben, beneficia ober fenda, genannt mürben. Sinfangé Fonnten die Könige die geben ¿urücfnebmen ; fpäter mürben sie auf 2e* benöjeit gegeben, enblicb mürben sie erblich- die sie empfingen, Rieften ©etreue, 33 a fallen (2eube3); sie maren halb im alleinigen Sefifj der hohem fbof; und Staatsämter, namentlich der ©rafenfiellen, und mürben baburdj neben der ©eifilicftfeit der bebeutenbfie und mächtigfie Stanb im Staate. durch die den Nafaflen gemährten Nortbeile liefen fieh immer mehr ©efifjer von Sllloben bemegcn, ibre ©üter vom jtönig ¿u geben ¿u nehmen, und der Stanb der vollfommen freien Niänner trat immer mebrjurücf und verfdjmanb enblich fafi gan$. 35abur<h nahm die 2jlacf>t der Könige fo ¿u, daß sie die ©emalt, welche ihnen über die Körner juftanb, allmählich «neh auf die ©ermanen auöbebnen fonnten. Namentlich maßten sie fi<h baö Kedjt an, auch diejenigen, melche nicht Nafallen maren, ¿um Kriege aufjubieten; die Nolföverfammlungen traten immer mehr in den -fjintergrunb, und die öffentlichen Slngelegenbeiten mürben ¿ulejjt nur noch von den Nafallen und den (von den Königen ernannten) 23ifcböfen berathen. Sbie die Könige, fo vergaben auch die -Kirche und meltlicf>e ©roße unter ähnlichen Sebingungen ©üter und Siechte an Nafallen. dieé ifi der Urfprung der j^eubal# ober gebnöver* faffuna, melche fpäter auf alle germanifchen und felbfi auf einen der flavifchen gänber übertragen morben ifi. ©alb nach der ©roberung der römifchen iprovin^en fallen hier die germanifchen ©ölfer ihre Sprache eingebüßt und die der ©ingeborenen, au der ©ebilbeteren, angenommen. So entjtanbcn die romanifchen Sprachen, die St ed) t 8 bü ch er, melche in den neuen Neichen burd) Stuf; ¿eidjnung der ©emobnheitérecbte entfianben, enthielten fafi nur die Se* fiimmung der ©etöftrafen für die einzelnen Vergebungen. Ueberall maren ©ibe und ©otteéurtheile (Orbale) in ©ebrauch, und Nache und Selbfb hülfe jebem freien Nianite erlaubt. ©ewerbfleiß und geiftige ©Übung maren in den erfien 2>abr* hunberten nach der ©ölferwanberung im größten Verfall; der -jpanbel hatte, bei der großen Unficherbeit beé ©igenthumé, fafi ganj aufgehört. Nur die größeren Städte beö gried)ifchen -Kaifertbumö bemabrten mäh* renb biefer Seit die frühere -Kultur, hoch oßne meitere ©ntmicfelung und gortfehritt. §. 52. offgothifcf)e 9icid) in Stillten. 493—554. 1. ¡Xheobettd) der ©roße, .König der Ofigotben, ein fet und gebilbeter Surft (er war als ©eifei in ßonfiantinopet ge*

7. Geschichtsbilder - S. 151

1903 - Berlin : Süsserott
— 151 — Lieferungen in Geldabgaben umgewandelt, Zins oder Steuern genannt. So erklären sich die Ausdrücke: Osterzins, Michaelisschilling, Martinspfennig etc. Neben diesen Abgaben bestanden die Frondienste. Der hörige' Bauer mußte Botengänge verrichten, den Acker seines Herrn bestellen und weite Fuhrdienste leisten. Auch die Frauen und Kinder waren zu Frondiensten gegen Kost und geringen Lohn verpflichtet. Dazu waren die Gutsherren auch Richter ihrer Hörigen. Am meisten litten diese unter den vielen Jagden und Fehden ihrer Herren. Dabei wurden die Acker zerstampft und verwüstet. Ju einem unglücklichen Kriege verbarg sich der Ritter hinter den Mauern seiner Burg, den Bauern wurde jedoch das Haus verbrannt und das Vieh fortgeführt. Im Frieden aber trat das zahlreiche Wild sein Getreide nieder. Die härteste Strafe traf den Bauern, der sich gegen den übermäßigen Wildschaden durch Töten eines Hirsches oder eines Wildschweines hatte schützen wollen. Starb der hörige Bauer, so gebührte dem Herrn der „Todfall", d. h. ihm mußte das beste Haupt Vieh oder das beste Hausgerät ausgeliefert werden. 3. Die leibeigenen Bauern. — Weit schlimmer war das Los der leibeigenen Bauern. Die Leibeigenen waren zu „ungemessenen" Diensten verpflichtet und konnten dazu durch körperliche Züchtigung gezwungen werden. Meist standen sie im unmittelbaren Dienst des Herrn als Schweine-, Kuh-oder Schafhirten, auch hatten sie die Zimmer zu heizen, Brot zu backen, Bier zu brauen, Holz zu spalten etc. Ihr Nachlaß gehörte dem Herrn. Die Leibeigenschaft vererbte sich auf die Kinder. Mancher Leibeigene entlief seinem Herrn und suchte als „Pfahlbürger" Schutz in der Stadt. Zur Zeit der Kreuzzüge nahmen viele das Kreuz und wurden dadurch frei. Dennoch ward mit der Zeit die Zahl der leibeigenen Bauern immer größer. Diejenigen freien Bauern sanken zu Hörigen, diese zu Leibeigenen herab. 43. Söldner und Landsknechte. 1. Söldner. — jjn der letzten Hälfte des Mittelalters erkannten die Fürsten die Verpflichtung zum Heerbann nicht mehr an. Beim Ausbruch eines Krieges war der Kaiser deshalb oft ohne Heer. So ergab sich die Notwendigkeit, Krieger gegen Sold anzuwerben. Der Kriegsherr ließ daun durch Werbeoffiziere die Trommel rühren und die Fahne aufpflanzen. Von allen Seiten kamen dann kriegslustige, nach Abenteuern begierige Burschen herbei. Sie empfingen ein Handgeld und waren damit angeworben. War ein Haufen von 400 Mann zusammen, so bildeten sie ein Fähnlein und wählten sich einen Hauptmann, unter dessen Führung sie von Land zu Land, von einem Krieg in den andern zogen. Ein solcher Söldnerhausen vereinigte Angehörige vieler Länder. Die Söldner hatten kein Vaterlandsgefühl, sie wechselten wiederholt ihren Kriegsherrn und verkauften sich dem Meistbietenden. Sie betrachteten den Krieg als Handwerk. Jeden Monat hatten sie ihren Sold zu beanspruchen, daher der Name „Söldner", aus welchem später das Wort „Soldat" entstanden ist. Ward ihnen, was oft geschah, der Sold vorenthalten, so entschädigten sie sich durch Rauben und Plündern. Besonders verrufen waren die Kroaten. Meist zogen die Söldner mit Weib und Kind ins Feld. Wenn sie nach Beendigung eines Feldzuges keinen andern Dienst finden konnten, wurden sie eine gefürchtete Landplage. 2. Landsknechte. — Kaiser Maximilian I. ordnete das Söldnerwesen. Er befahl, daß nur Landeskinder zu Söldnern angeworben würden. Die Söldner wurden Landsknechte. Der Feldhauptmann Georg von Frundsberg führte eine strenge Kriegsordnung ein, weshalb er den Namen „Vater der Landsknechte" erhielt. Nur ein kaiserlicher Feldoberst durfte Landsknechte anwerben. Jetzt drängten sich auch Söhne von vornehmen Bürgern und Adligen zu den Fahnen. Für Kleidung und Waffen mußte jeder selber sorgen. So gewährte der Haufe einen gar bunten Anblick. Mehrere, gewöhnlich 10 Fähnlein bildeten ein Regiment. Dem Heere folgte ein endloser Troß von Frauen,

8. Geschichtsbilder - S. 154

1903 - Berlin : Süsserott
konnte nur ein Schöffe sein. Der Angeklagte wurde alsdann vor den Richterstuhl des Freigrafen geladen. Die Ladung erfolgte durch einen Brief mit sieben Siegeln, der vom Fronboten überbracht ward. Wenn die Macht des Angeklagten, z. B. eines Raubritters, zu fürchten war, so begaben sich die Fronboten nachts vor das Tor der Burg, hieben drei Späne heraus und steckten die Ladung in die Kerbe. Darauf schlugen sie dreimal gegen das Tor. Folgte der Angeklagte der Ladung, fo konnte er sich verteidigen. Man führte ihn in dev Kreis der Richter und las ihm die Anklage vor. Fast immer handelte es sich um todeswürdige Verbrechen. Auf dem steinernen Richtertisch lag ein blankes Schwert zur Eidesabnahme und ein aus Weiden geflochtener Strick zur Vollstreckung des Urteils. Gestand der Angeklagte seine Schuld oder wurde er derselben überführt, so wurde das Urteil gesprochen und sofort vollzogen. Der jüngste Schöffe knüpfte den Verurteilten an den nächsten Baum. Erschien der Angeklagte nicht, und dies war meist die Regel, so erklärte ihn das Gericht für „verfemt", und sein Name ward in das Blutbuch eingetragen. Alle Wissende hatten nun die Pflicht, deu Verfemten zu verfolgen und das Urteil an ihm zu vollstrecken. Doch mußten wenigstens drei Schöffen dabei zugegen sein. Man hängte den Verfemten und steckte als Wahrzeichen der Feme ein Messer in den Stamm des Baumes, oder man stieß ihn nieder und steckte das Messer neben ihm in die Erde. Zur Zeit des Faustrechts wirkten die Femgerichte nicht ohne Segen. Die Macht des Freigrasen ward mehr gefürchtet als das Gebot des Kaisers. Mit der Verbesserung der Rechtspflege verloren die Femgerichte ihren Schrecken und ihre Achtung. In Westfalen erhielten sich Reste der Femgerichte bis ins 18. Jahrhundert. 2. Gerichtliche Strafen. — Anfänglich sprach mau Recht nach Gewohnheit und Herkommen. Jede Stadt und jedes Laud hatte besonderes Recht. Die berühmtesten Gesetzbücher des Mittelalters sind der Sachsenspiegel und der S chwaben spie gel. In diesen Büchern waren auch die Strafen genannt, die den Verbrecher trafen. An die Stelle des früher üblichen „Wergeides" trat eine Bestrafung an Leib und Leben, Gut und Ehre. Die Strafen waren durchweg grausam. Diebe wurden an den Galgen gehängt, Brandstifter und Kirchenräuber lebendig verbrannt, Landesverräter von Pferden zerrissen, Falschmünzer in Öl gesotten, ungetreue Frauen lebendig begraben. Meineidigen sollte die Zunge hinten zum Nacken herausgerissen werden. Der Scharsrichrer halte mit seinen Knechten reichliche Arbeit. Häufig wurden die Missetäter auch gräßlich verstümmelt, indem man ihnen Nase und Ohren abschnitt, Hand und Fuß abhaute, die Augen blendete 2c. Neben den Leibesstrafen waren allerlei Ehrenstrafen im Gebrauch, z. B. das Hundetragen, das Stehen am Pranger, das Ausstäupen und Brandmarken. Falschspieler, Betrüger, z. B. Bäcker, die zu kleines Brot gebacken Hatten, wurden mit derwippe, einem vergitterten Kasten, ins Wasser getaucht und dann wieder emporgeschnellt. Strasgesäug-nisse in unserm Sinne kannte das Mittelalter nicht. Die Verbrecher wurden in den Turm geworfen lebiglich zur Untersuchung ihrer Missetaten. Trotz der strengen Strafen kamen damals Verbrechen weit häufiger vor als heute. 45. Der schwarze Tod. Die Geißelbriider. 1. Der schwarze Tod. — lim das Jahr 1348 würde Deutschland von einer furchtbaren Pest heimgesucht. Unter dem Namen „schwarzer Tod" durchzog die Pest ganz Europa. Man nannte sie auch das „große Sterben." Die Menschen bekamen Geschwüre, schwarze Pestbeulen, am ganzen Körper, spieen Blut aus und starben meistens ant britten Tage der Erkrankung. In China soll die Krankheit ihren Ursprung genommen haben und durch Schiffsleute nach Jti.lien verschleppt worden sein. Europa verlor fast den dritten Teil seiner Bewohner. Keine Arznei half. Die Ansteckung erfolgte oft schon durch Berührung der Kleider. Tödlicher Schrecken ergriff die Menschen; einer floh den andern. Die Kranken starben ohne Pflege bahiu. Die Toten blieben unbeerbigt in den Häusern liegen, ober man warf sie ans dem Fenster auf die Straße, wo sie die Lust

9. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in der Volksschule - S. 66

1879 - Berlin : Mrose
— 66 — 888 v. Chr. Gründung Karthago's. Lothar erhielt außerdem noch einen Strich Landes zwischen Frankreich und Deutschland (Lotharingien) nebst dem Kaisertitel. Italien jedoch kam nach Lothars Tode an Frankreich; auch wählten 882 die Franzosen Karl den Dicken (Karl des Deutschen Sohn) zum König, und so wurde das fränkische Reich noch einmal vereinigt. Erst seit Karl des Dicken Absetzung 888 blieb die Trennung von Frankreich und Deutschland dauernd. Ii. Beschaffenheit (Kultur) der Germanen. In der Kindheits- oder Waldperiode der Germanen kann man die beiden zugleich geographischen Unterabtheilungen annehmen: die Zeit der Völkerwanderung: 400, und die Zeit Kar Fs d. Gr.: 800. a. Völkerwanderung d.h. einige Jahrhundert vor und nach ihr. Die Germanen dieser Zeit sind als Barbaren zu bezeichnen. Sie wohnten in künstlichen Höhlen, d. h. in Hütten, welche ans Lehm erbaut waren. Ihre Kleidung bestand aus Fellen, und ihre Nahrung beschränkte sich meist ans das Fleisch der erlegten Thiere. Angebaut wurde in einigen Gegenden Hafer, Gerste und Rüben. Pferde, Rind er, Schweine und Hunde waren die Hausthiere. Arbeitstheilung kannten sie noch nicht; jede Familie besorgte Alles, was sie nöthig hatte: der Mann kämpfte gegen Thiere und Menschen; die Frau that die Hausarbeit; und die Leibeignen alles Übrige. Die Freien waren gleich. Kriegsgefangene wurden leibeigen. Man kannte weder Rang noch Stand. Die Germanen bildeten also keinen Staat, auch nicht einmal ein Volk, sondern nur einzelne Stämme. Später traten je zehn Familien zu einer Zehnerschast zusammen, und 10 Zehnerschaften zu einer Hundertschaft. — Die Häupter dieser Familien versammelten sich gewöhnlich jeden Neu- oder Vollmond zu gemeinschaftlichen Berathungen.—

10. Griechische Geschichte - S. 10

1881 - Berlin : Springer
I 10 2. Die Periken, die durch Vertrag unterworfenen Acher, welche als freie Männer in den gebirgigen Gegenden Ackerbau, Vieh-zucht und Gewerbe betrieben und dafr Zins zahlten und Kriegs-dienste als Schwerbewaffnete leisteten. 3. Die Heloten, die nach hartnckiger Gegenwehr unterlegenen Acher, welche Knechte des Staates waren und von diesem den Spar-traten zur Bebauung ihrer Lndereien berwiesen wurden. Dies fhrte zu unaufhrlichen Zerwrfnissen, und Sparta blieb 820 schwach, bis um das Jahr 820 Lykurg, ein Mann aus dem Ge-schlechte der Herakliden, durch seine von dem delphischen Orakel sanktio-nierte Gesetzgebung den Unordnungen steuerte und dem Staate Sparta die Einrichtungen gab, die ihn befhigt haben, die hohe Stufe der Macht zu erreichen, zu der er spter emporstieg. Opferwilligkeit fr das Gemeinwesen und kriegerische Tchtigkeit in den Spartiaten bis zum hchstmglichen Grade auszubilden, das war das Hauptziel der lykurgischen Gesetzgebung. Allen Spartiaten wurden gleiche Stcke vom Grund und Boden zugeteilt, so aber da der Staat das Eigentum daran behielt und sie nur die Nutz-nieung hatten. Diese Gter gingen nach dem Tode des Familien-Hauptes auf den ltesten Sohn der, der die jngeren Brder unter-halten mute, wenn sie nicht durch Vermittelung des Staats von kinderlosen Familien adoptiert oder an Erbtchter verheiratet wurden. Die Gter wurden fr die Spartiaten von Heloten bebaut; sie selbst widmeten sich ausschlielich dem ffentlichen Leben. Sie bten sich gemeinschaftlich fr den Krieg, waren immer bereit, jeden Dienst fr den Staat zu thun, und speisten auch gemeinschaftlich in den sge-nannten Syssitien, zu welchen jeder einen gleichen Beitrag gab. Das Familienleben trat bei den Spartiaten ganz zurck; selbst ihre Kinder wurden als Eigentum des Staats angesehen. Verkrppelte oder schwchliche Kinder wurden auf dem Taygetos ausgesetzt und die gesunden Knaben vom 7. Jahre ab unter Aufsicht des Staats erzogen, da sie krperlich tchtig wrden, Entbehrungen und Schmerzen ertragen lernten und den Oberen den pnktlichsten Gehorsam leisteten. An der Spitze dieses kriegerischen Gemeinwesens standen: 1. zwei Könige aus den Familien der Agiaden und Eurypon-tiden, die von der Sage mit dem Geschlecht der Herakliden in Ver- ii
   bis 10 von 122 weiter»  »»
122 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 122 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 71
1 405
2 186
3 117
4 413
5 955
6 37
7 465
8 15
9 87
10 1317
11 195
12 275
13 16
14 198
15 9
16 289
17 15
18 14
19 65
20 205
21 88
22 73
23 166
24 61
25 81
26 122
27 190
28 1132
29 36
30 105
31 251
32 109
33 858
34 206
35 63
36 569
37 1947
38 35
39 211
40 30
41 43
42 157
43 207
44 21
45 1313
46 745
47 209
48 278
49 19

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 7
2 6
3 5
4 5
5 0
6 1
7 1
8 6
9 13
10 0
11 1
12 0
13 1
14 0
15 0
16 5
17 17
18 0
19 2
20 4
21 2
22 2
23 7
24 0
25 14
26 0
27 0
28 2
29 3
30 2
31 4
32 1
33 1
34 1
35 3
36 8
37 2
38 7
39 14
40 0
41 34
42 1
43 16
44 5
45 4
46 9
47 1
48 1
49 0
50 0
51 1
52 5
53 2
54 9
55 2
56 1
57 1
58 3
59 10
60 2
61 2
62 1
63 19
64 0
65 8
66 5
67 0
68 70
69 9
70 0
71 17
72 48
73 2
74 0
75 3
76 5
77 2
78 0
79 0
80 1
81 0
82 5
83 35
84 1
85 1
86 2
87 8
88 0
89 0
90 0
91 0
92 24
93 0
94 9
95 2
96 3
97 0
98 10
99 2

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 24
1 4
2 8
3 55
4 28
5 702
6 4
7 721
8 27
9 15
10 119
11 13
12 28
13 21
14 1
15 22
16 56
17 6
18 115
19 175
20 4
21 4
22 209
23 2
24 12
25 18
26 67
27 44
28 0
29 41
30 19
31 43
32 1
33 287
34 4
35 75
36 2
37 20
38 12
39 462
40 39
41 9
42 6
43 85
44 101
45 13
46 14
47 46
48 20
49 31
50 71
51 24
52 338
53 18
54 460
55 24
56 26
57 55
58 41
59 166
60 269
61 23
62 1448
63 68
64 51
65 137
66 11
67 45
68 17
69 20
70 9
71 46
72 29
73 96
74 22
75 41
76 10
77 98
78 40
79 33
80 613
81 146
82 26
83 1
84 2
85 15
86 12
87 17
88 21
89 5
90 0
91 152
92 52
93 25
94 6
95 2
96 13
97 67
98 323
99 1054
100 89
101 4
102 25
103 29
104 12
105 49
106 43
107 5
108 58
109 7
110 40
111 27
112 118
113 8
114 54
115 18
116 15
117 6
118 42
119 26
120 59
121 26
122 62
123 40
124 30
125 14
126 21
127 240
128 17
129 35
130 12
131 68
132 87
133 90
134 4
135 16
136 340
137 8
138 12
139 9
140 8
141 3
142 133
143 25
144 50
145 1431
146 124
147 8
148 150
149 15
150 26
151 76
152 34
153 24
154 174
155 157
156 16
157 118
158 21
159 16
160 5
161 13
162 247
163 27
164 7
165 188
166 159
167 27
168 14
169 66
170 4
171 78
172 20
173 152
174 49
175 178
176 36
177 691
178 5
179 110
180 9
181 84
182 145
183 567
184 9
185 30
186 11
187 21
188 84
189 26
190 8
191 40
192 63
193 3
194 188
195 6
196 44
197 28
198 3
199 69