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1. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 60

1899 - Gera : Hofmann
60 im Kriege. Die Hörigen standen im Schutze einzelner Patricier und waren zu gewissen Diensten verpflichtet. Rechtlos waren die Sklaven. Unter Ancus Marcius wurden die Bürger der unterworfenen latinischen Städte in das römische Bürgerrecht ausgenommen, aber ohne das Recht, ein Staatsamt zu bekleiden, und ohne Stimmrecht in den Volksver- sammlungen; sie hießen Plebejer (von Plebs, d. h. niederes Volk). In langen, zähen Kämpfen haben sie dann später den bevorzugten Pa- trieiern ein Recht nach dem andern abgerungen, bis sie Gleichstellung mit ihnen erkämpft hatten. 4. Wie Rom zur Republik ward. Servius Tullius teilte das ganze Volk nach dem Vermögen in fünf Klassen, um die Leistungen der Bürger für den Kriegsdienst und an Steuern festzustellen. Jeder Römer war wehrpflichtig. Reiche dienten zu Roß, Ärmere zu Fuß. Jeder rüstete sich nach seinem Vermögen. Ältere Bürger hatten als eine Art Landwehr die Stadt zu verteidigen. Servius Tullius ließ noch zwei Hügel bebauen und führte eine feste Mauer um die „Sieben- hügelstadt". Ihn ermordete mit Zustimmung seiner Tochter Tullia sein Schwiegersohn Tarquinius Superbus, d. h. der Stolze. Dieser führte eine gewaltthätige Militärherrschaft ein und unterdrückte die Frei- heiten des Volkes. Von seinen Verwandten entging bloß Brutus seiner blutigen Hand, weil er sich blödsinnig stellte. Während des Königs Heer eine Stadt belagerte, hatte sein jüngster Sohn die edle Lucretia, des Collatinus Gattin, in frevelhafter Weise beschimpft. Im Übermaße des Schmerzes und der Scham erstach sich diese. Neben der Leiche auf dem Markte, mit dem blutigen Dolche in der Hand, entstammte Brutus das Volk zur Vertreibung der Tyrannen. Das Königtum wurde für ewige Zeiten abgeschafft, und Brutus und 510 Collatinus wurden als erste Konsuln der Republik gewählt (510). (Die Geschichte Roms unter den sieben Königen und den ersten Kon- suln ist so von der Sage ausgeschmückt, daß es schwer, ja unmöglich ist, Wahrheit und Dichtung scharf auseinander zu halten. Erst in der Zeit des ersten punischen Krieges werden die Geschichtsquellen zuverlässiger.) Fragen: Was begünstigte das Gedeihen Roms? — Was ist bezeichnend in der Sagengeschichte Roms für den Charakter der Römer? — Welche Bedeutung haben die Frauen in dieser Sagengeschichte? — Wie sind die Pflichten der Vestalin auf jede Frau zu deuten? — Wie ist die Siebenhügelstadt gewachsen? — Was bedeutet der offene, was der geschlossene Janustempel? 18. Äußere und innere Kämpft -er jungen Republik. 1. Äußere Kämpfe gegen Tarquinius und seine Helfer. Jüngere Männer zettelten in Rom eine Verschwörung an, wodurch die Konsuln beseitigt und die Tarquinier zurückgeführt werden sollten. Sie wurde entdeckt und das Todesurteil über die Teilnehmer gesprochen. Sogar zwei Söhne des Brutus waren darunter. Collatinus wollte sie retten, aber Brutus sprach: „Als Vater möchte ich sie begnadigen, als Konsul darf ich nicht." In der Schlacht am arsischen Walde durchbohrten sich Brutus und ein Sohn des vertriebenen Tarquinius im Zweikampfe,

2. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 82

1899 - Gera : Hofmann
82 ?1- Das römische Forum zur Kaiserzeit. Rekonstruktion nach Rehlender. eine Kette, eine Handmühle, einen Topf, einige Pfähle und Lebensmittel auf einen halben Monat, im ganzen ein Gewicht von 30 kg. Vor einer Schlacht wurde diese Last abgelegt. Strenge Strafen schreckten den feigen, Beute und Ehre lockten den tapfern Soldaten. — 2. Seine herrliche Residenz. In Rom herrschte eine unbeschreib- liche Pracht, besonders in den Tempeln, Theatern und Bädern. Augustus rühmte von sich, daß er die Backsteinstadt in eine Marmorstadt ver- wandelt habe. Auf dem palatinischen Hügel erhob sich die kaiserliche Burg. Das kaiserliche Rom erhielt unter Augustus und seinen Nach- folgern einen Prachtbau nach dem andern. Die Bauart vereinigte in gefälliger Weise den einheimischen Gewölbe- und Kuppelbau mit dem griechischen Säulenbau. Der große Zirkus war eine Rennbahn für allerlei Wettrennen, an denen die Römer ein besonderes Gefallen fanden. Über 100 000 Schaulustige fanden Platz darin. Das herrliche Pantheon war allen Göttern geweiht und ist heute die Märtyrer- kirche. Das Kolosseum war ein riesenhaftes, vierstöckiges Rundtheater für Wettkämpfe von Menschen und Tieren mit mehr als 80 000 Sitz- plätzen. Hier ergötzte sich das schaulustige Volk an den Fechterkämpfen und Tierhetzen. Die Fechter oder Gladiatoren waren Kriegsgefangene oder Sklaven oder Verbrecher. Sie wurden lange und fleißig im Fechter- handwerk geübt und mußten dann vor den Augen von Tausenden in der Arena, dem eiförmigen Kampfplatz, auf Tod und Leben mitein- ander kämpfen. Zeigten sie sich lässig oder schonten sich gegenseitig, so wurden sie mit Peitschen und glühenden Stangen gegeneinander getrieben. Die unterliegenden Fechter wurden verschont oder getötet, je nachdem die Zuschauer ihre Daumen erhoben oder senkten. Ebenso beliebt wie die Fechterkämpse waren die Tier hetzen. Löwen, Tiger, Elefanten und

3. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. X

1895 - Gotha : Perthes
X nig, der unverantwortlich ist und unbeschrnkte Strasqewalt hat (ins vitae necisque), neben dem König der Senat, ein Rat, der auch die Knigswahl leitet. Staatsreligion. Schtzende Geister walten in der Natur (Fan- | nns, Silvanus) wie in dem Leben i des Menschen (Senien, Laren, | Renaten). der dieser Geisterwelt i stehen die Glter: Vesta und Janus, Tellus (Ceres) und Saturuus, Juppiter und Mars (sabin. Qui-rinus), Juno und Minerva. Priesterkollegien: Die 3 flamines, die Augurn, die Fetialen, die | pontifices. Charakter der Rmer. Prak-tische Beanlagnng, die in den Bau-ten der Knigszeit hervortritt: in der Befestigungsmauer, 7 Hgel umfassend, Avmtinus, Palatinus, Capitolinus, Quirinalis, Vimi-nalis, Esquilinus, Clius, in den Kloaken (cloaca maxima), dem circus maximus (zwisch. Aventin und Palatin), dem forum (zwisch. Palatin und Capitolin). Die geehrteste Beschftigung ist der Acker-bau. Rcksichtslose Unterordnung des Einzelwillens unter den der Gesamtheit, daher Ausbildung des Heerwesens und des Rechts. Die 7 Könige: Romulus, Begrnder des Staates, Numa, Ord-ner des Religionswesens; Tnllns zerstrt Alba, Ancus begrndet die Plebs. Tarquinius Priscus beginnt den Bau der Kloaken und des Juppitertempels, Tarquinius Superbus vollendet sie; Servins Tullius (zwisch. den Tarquiuieru) erbaut die Mauer und begrndet die Centurieuversassung. 2. bergang zur Republik. Bildung der Centuriat-k o m i t i e n. Vereinigung der Patricier und Plebejer im Heer; Dienstpflicht vom 17.46. Lebensjahr ; 2 Legionen zu je 4200 M. und 18 Reitercenturieu. Ausrstung nach dem Vermgen, da-her 5 Klassen, jede in Centurien geteilt. Ausrstung nach dem Vermgen hat zur Folge den Census und die Einteilung des Bodens, d. h. Errichtung von Verwaltungs- kreisen (tribus), zur Einziehung der Steuer (tributum) und Aushebung der Soldaten. Die bewaffnete Volksgemeinde tritt auf dem Campus Martius zusammen. Republikanische Gewalten: 1) 2jhrt wechselnde Konsuln, oberste Beamte (Richter und Feld-Herren); das ius vitae necisque ist in Rom durch die lex Valeria de provocatione beschrnkt (ne quis magistratus civem Boma-num adversus provocationem ne-caret neve rerberaret); neben den Konsuln 2 Qustoren. Diktatur in Zeiten der Not; 2) Senat, die oberste Verwaltungsbehrde, 300 lebenslngl. Mitglieder: 3) Cen-turiatkomitien: gesetzgebende Gewalt (bstimmuug der die An-trge der Konsuln); oberster Ge-richtshof (in den Provokationspro-cessen): Wahl der Konsuln; Eni-fcheibunq der Krieg. Politische Stellung der Plebs. Der Plebs fehlt: 1) ius conubii, 2) ius bonorum, 3) Genu des ager publicus, 4) Recht auf die Ptitstertiimer, 5) Recht, eigene Antrge in den Centuriat tomitien zur Abstimmung zu bringen (beschrnktes ius suffragii). 3. Stndekampf. Verlangen der Plebs nach Schutz (Tribuuat u. schrlstl. Gesetzgebung). Verarmung in-folge der Kriege und die Strenge des Schuldrechrs treibt die Plebs zur Auswanderung. 494 secessio plebis in sacrum mon-tem. Plebs erlangt unverletzliche Schutzobrigkeiten (tribuni) mit dem , Recht der intercessio. Versammlungen der Plebejer durch die Tri-bunen (plebiscita). 462452 Kampf um die lex Terentilia Arsae. 451 decemviri consulari potestate legibus scribundis. Die leges duo-decim tabularum (das 1. corpus iuris). Sturz der Decemvirn infolge der Willkrherrschast des Appius Clau-dius (Verginia). Streben der Plebs nach politischer Gleichstellung. 448 leges Valeriae Horatiae (insbes. ut quod tributim plebs iussisset, populum teneret). Tributkomi-

4. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 36

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
36 Tarquinius Superbus. jjj § 18 D^ch danach selbst mit dem unter ihrem Gewände verborgenen Mit Lucretins und Lueius Tarquinius Collatinus waren Publrus Valerius und Lucius Junius Brutus gekommen Diese 4 Männer schwuren bet dem aus Lucretia's Todeswunde gezogenen blutigen Dolche den Tarqmmern Rache. Die Leiche der Lucretta wurde auf den Markt von Collatia gebracht, wo alle Bürger der Stadt sich von Tarquinius lossagten und den Befreiern Gehorsam gelobten. Sie geleiteten den Leichenzug nach Rom. Hier entsetzte das Volk, von Brutus zusammenberufen, einstimmig den König ferner Würde. Tarquinius eilte auf die Nachricht davon aus dem Lager von Ardea herbei, fand aber die Thore Roms verschlossen. Brutus war unterdessen auf anderem Wege zum Heere geeilt. Dieses bestätigte, was die Curien beschlossen hatten. Es kam ein Waffenstillstand mit Ardea zu stände, und das Heer zog in die Stadt. Ein Beschluß der Centurien-Versammlung auf dem Marsfelde schaffte die Königswürde für immer ab und verbannte den Tarquinius und sein ganzes Haus aus Rom. Tarquinius ging mit seinen Söhnen in die Verbannung nach Cäre. • Sextus begab sich nach Gabii, wo er getötet wurde. Die Vertreibung der 510 Kömge wurde von den späteren Römern durch ein besonderes Fest am 24 Februar gefeiert. Zeittafel: 753 v. Chr. Gründung Noms. 753—716 „ „ Nornulus, König von Rom. 715—673 „ „ Numa Pompilius. 672—640 „ „ Tullns Hostilius. 640—616 „ „ Ancus Marcius. 616—578 „ „ Tarquinius Priscus. 578—534 „ „ Servius Tullius. 534—510 „ „ Tarq uinius Superbus. Ii. Abschnitt. Rom als Republik, 510—31 v. Chr. § 19. Die erste Zeit der Republik. Die Kenntnis dieser Zeit schöpfen wir namentlich aus Sagen und Heldenliedern, welche aber ein Bild von der Entwicklung der mit Recht bewunderten romlschen Verfassung geben. Nach der Vertreibung des Tarquinius wurde die servianische Verfassung, jedoch mit Einschränkungen, wieder hergestellt, so daß eine p atri-zische Regierung an die Stelle der monarchischen trat. Das römische Volk übertrug das Richter- und Heerführeramt zwei jährlich in einer Centurien-Versammlung aus den Senatoren neu zu wählenden Consuln, welchen danach die Curien das Imperium (Herrschaft) zu erteilen, d. H. sie zu bestätigen, hatten. Diese höchsten Beamten konnten nach Ablauf ihres Amtsjahres zur Verantwortung gezogen werden. — Für die gottesdienstlichen Verrichtungen wurde ein Opferkönig (rex sacrorum) ernannt, welcher dieses Amt zwar auf Lebenszeit besaß, aber kein anderes

5. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 66

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
66 Municipien, Präfekturen, Kolonieen. jjj g Azalien genannt, reichte jetzt auf der Westküste der heutigen Halbinsel Italien brs m bte Gegend von Livorno, unterhalb des Arnus, an der Ostküste bis an den Fluß Asis, oberhalb Ancona. Und bald trugen alle Italiker die Toga^und die latinische Sprache wurde ihre Muttersprache. „ ^btzt war Rom eine Großmacht. Eine Anerkennung dieser 273 Stellung empfing es durch bte Gesandtschaft, welche Ptolemäos Phila--^delphus von Alexandria aus an den Senat schickte, und welche dieser erwiderte, um die Handelsverbindungen zu regeln. Hier sei gleich bemerkt^ daß die Römer stets einen Unterschied machten zwischen den unterworfenen Völkern Italiens und denen anderer Länder. Nnr ein außer -liegendes Land wnrde eine Provinz genannt. ®ie italischen irr eäteiten ^mer eine gewijse Selbständigkeit und Freiheit. sw,, .r 2118 Jio”1 Zur Weltherrschaft gelangt roar, zerfielen seine Staatsbürger in 3 Abteilungen: Provinziale, Italiker, und eigentliche römische Bürger. . Lte Provinzen hatten mit Ausnahme der in ihnen gegründeten Kolonieen er $em? verfassungsmäßigen Rechte und wurden durch römische Statthalter willkürlich regiert. .. der Zeit, bis zu welcher wir jetzt gelangt sind, bestanden die Angehörigen des römischen Staates aus römischen Vollbürgern und Bundesgenossen. Die Bnn-desgenoffen waren entweder solche latinischen Rechtes oder solche nicht launischen Rechtes. Die ersteren standen den Römern am nächsten. Sie lebten «ach eigenen Gesetzen und unter ihren eigenen, selbstgewählten Beamten, welche durch ihr Amt römische Burger wurden. Viele unter ihren Städten besaßen, wie wir 8 30 sahen das römische Bürgerrecht. Wer von ihnen einen Sohn in der Heimat zurückließ konnte sofort römischer Bürger werden. Sie waren alle kriegsdienstpflichtig, teilten aber nicht bte Ehre des Kriegsbienstes mit den Römern, denn der Siea würde immer den römischen Abteilungen des Heeres zugeschrieben. ,r,^lle ntchtlrtttnijchen Völkerschaften Italiens hatten im allgemeinen am römischen Bürgerrechte kernen Teil, mußten aber den Römern im Kriege mit Truppen und Geld verstehen. Sie besaßen zwar Steuerfreiheit, aber ein Teil ihres Landes wurde bei ihrer Unterwerfung vom römischen Staate eingezogen nnb entraeber als römisches Staatsgut verpachtet ober an römische Kolonisten verteilt. Doch hatten auch ste ihre eigenen Gesetze nnb selbstgewählte Beamte. Im ganzen bestaub die größte Mannigfaltigkeit unter den italischen Stäbten tn Bezug aus bte Orbnung ihrer inneren Angelegenheiten und ihres Verhältnisses m Rom. Hier sei noch kurz das Verhältnis der italischen ©täbte erwähnt, welche bte Jtamen Muntcip ien, Präsekturen und Kolonieen trugen. Die Muni-ctpren, b. i. Freistäbte, hatten ihre eigene, felbftärtbige Verwaltung, waren aber aufs oerfchiebenartigste eingerichtet. Ihre Bürger genossen, in Rom wohnenb, alle Vorteile, aber nicht bte Rechte der römischen Bürger, die Römer bei ihnen begleichen, ohne das Bürgerrecht der Heimat zu verlieren. In den Präfekturen würde entraeber bloß bte Rechtspflege ober auch die ganze Verwaltung durch einen von Rom ernannten Präfekten geleitet. In letzterem Falle hatten sie fast biefelbe Stellung rate bte spateren Provinzen, f. oben. Uber die Kolonieen s. § 26. Zu bemerken ist hter nur noch, daß die See-Kolonisten vom Dienste im römischen Heere befreit waren, aber auf der Flotte bienen mußten. Zeittafel: Von der Einnahme Roms durch die Gallier, 390 v. Chr. bis zu den punisehen Kriegen. 390 v. Chr. Schlacht an der Allia. Zerstörung Roms. 389 „ „ Die Römer erkaufen den Abzug des Brennus. Camillus. Wieberaufbau der Stadt. 383,, „ Der Retter des Capitols, Marcus Manlius Capitolinus, rairb vom tarpejifchen Felsen gestürzt. 376 „ „ Cajns Licinius Stolo und Lucius Sextius Volks- tribunen. 366 „ „ Annahme der licinisch en Gesetze (einer der Consuln soll Plebejer sein). 364 „ „ Camillus weiht den Concorbientempel. 362 „ „ Opfertob des Marcus Curtius.

6. Lehrbuch der Europäischen Staatengeschichte für Schulen - S. 43

1794 - Gotha : Ettinger
Ui. Frankreich. 43 Beyde regierten unter vielen Unruhen, und Hugo war der eigentliche Regent, îudewig V (Lothars Sohn) hinterließ keine Er- bett. Sein Vatersbruder Karl hatte sich vom Kaiser Otto ll mit Nieder -Lothringen belehnen lassen, und dadurch seinem Bruder einen Krieg zugezogen; er wurde deswegen von der Thronfolge ausgeschlossen. 8. Frankreich begriff um diese Feit viele Her- zogtümer, und Grafschaften, deren Herren sich große Freyheiten aninaßtcn. Herzvgthümer: Burgund, ingleichen Guyen- ne und Gascogne. Grafschaften: Isle de France, Picardie, Cham- pagne, Toulouse, Rvussilon, Poitou n-a. m. Boulvnnois und Artois gehörten noch zu Flan- dern; Dauphine' und Provence machten Stücke des arelatischen Reichs aus; Navar- ra war ein Theil des spanischen Königreichs dieses Nahmens; die Normandre und Bre- tagne gehörten den Normannern. C. Unter Den Kapetinaern, von 987- Iz28 — 341 J- i. Hugo Kapet verschaffte seinem Hause den französischen Thron. Der Sohn Huqo's des Großen; schon vorher Herzog von Neusirien, Burgund und Fran- cien. st. 997. Karl (Lothars Bruder) konnte seine Ansprüche nicht durchsetzen. Das Herzvgthum Burgund kam an Hugv's Bruder Otto. Ursprung der königlichen Domaine». Hauptstadt Paris. 2. Ein 987

7. Geschichte der Römer - S. 34

1808 - Frankfurt am Main : Andreä
man fonnte pon ihnen an Ьаё Ше1£ appefltren; im Kriege au£gebel)ntcr. ©cr^önig mar der crjte meltficbe und getfilicijc Ssorjlanb; trug feine Meinung ?juerfi im ©enatc por, brachte bcn ©enntöftyinß Per Ьаё 33o(f, voüflrecffe tf>n mit Poüjiei benber $raft/ und Perwbtetc Ьаё Рог^йдифе Opfer, ©eine €[)ren?eicben »ären: Ьаё Stabern, der Bepiet/ furulifc&e ©tubi, 12 gictoren mit ihren §аёсеё, und eine geibmacbe (C eie res). §• 73- Sme erfien Staatsbeamten паф dem$5nige: bcr25efcf)l& f>aber der geibmaebc (Tribunus celerum), die Ctuäftoren, те!фе basginanjmefen beforgten, der ijjräfccfus urbt,mc^er in Ьеё jibntgs Ölbmefcnbeit beften ©teile pertrat. ¿Deut Wenige mar ein ©taatsratb, der ©enat, an btc ©eite gefejt, тс!фе mansenatores, фгеё2шегё megen, und patres nannte> meil fte für die Unierfbanetr, mtc'35atcr für ihre ßinber, forgen fottten. ^bre Bai)l тифё Pen einer Beit Jur andern ; bal)er Patres majorum, und minorum gentium, aclscripti. §• 74- Эдиф Ьаё 55olf batte großen Siutbeu o« der ©faatsper* maltung, benn alte nwbtige Slngeiegenbeiten mürben in den fbülföperfammlungen unter Ьеё $бмдеё f3orfi§c pcrbanbelf. 3>iefe iöerfammiungen hießen (Eomitta (pou coire). Звсфгепь der monai^ifcben Üiegicrung gab её bereu ¿mei: Sme (Eomitta curiaia und cenitiriaia. £)ie curtafa maren die ältejten; und nur die ©tabtbemobner formten baran 5beil nehmen. 9d?an entfebieb t>icr ¿iurienmeife. Stimmten »6 Furien gufammen, fo ging die ©acbe Ьигф. — £>tc ärmjlen Burger batten i)ier Ьаё Ueberacttiic^t, meti fte an Hopfen fiarfer maren. 5)ie (Eomitia centuriata maren die miebtigiren. Die Ше(ф^ fien batten Ь*сг Ьаё Uebergemiфt/ benn man potirte паф Ä (affen mib Centurten. ©egenfränbe der 23eri>anbiungen: Sßai)l berobrigfeitcn; 3$cfitmmung der@efefce; jirtegöangcie/ genbeiten. £>iefe Sserfammluna bilbete аиф ¿иджф Ьаё Oberappeiiationögevicbr.

8. Geschichte der Römer - S. 36

1808 - Frankfurt am Main : Andreä
36 gur jebeésímt würde cinc gewiffesafyl bon3fa$ten fe(fgc* fcfct, те!фе bcvjenige tyaben mufíe, der btefe ©ídle fuc^íe. ©te 2вац паф der $M)vbetí bcr ©íimmen tn bcrt (Eomitien mufte den Sbeg ¿u Фецефипдсп 5ffncri. ©te ©upplifanícrt nannte man áíanbíbaten. Sírí/ |!ф mu cine ©ídle ¿tt bewerben. §• 79* $D?an Ьеоьаф1еге bei der 23efe£ung der ©faaíéámfcr ba$ ffufenmctfige ©feigen. 93on der Üuáftur ¿ttm 9jebtíaíe, von dem Slcbilat $ur gratar, und dann evf! jum Confuíate. Üítemanb burfíe ¿wei ©teilen ¿иджф, поф innerhalb ю Sagren Me пмпнфе $weimäi bermatíen. ©oppdícr €ib bei dem Slntritíe, und bei der 9?ieberlcgung feiner ©teile. §. ño. ©te рофре ©íeííe tm $reifraaíe (Finís omnium honorum populi romani, fastigxum dignitatum) War baé $onfulat. €é muffen immer jmei $oufuín fein, weícpe топашф mit bcr Üíegterung й>сфгешп7 und паф Einern ijabre micber abgingen. ©er Confuí fuffectué, ©ejtgnaíug. ©aé 2üter bierju 42 ^al)xc. 3ímt: den ©enaf und baé Ssoíf júfammem furufen, den §8orjtfc bei den ©íaafét>ed)anbluiigcn ¿u faben, die Briefe auswärtiger ©taaícn und гбппгфег ©íattljalter $tt eröffnen, den ©efanbíen $lubíen¿ ¿u geben; im Äricge bas ©beríommanbo ¿n fuffren, über die $robín¿cn ¿u Ьегггфсп u. f. to. Офгеп^фсп der $onfuln: 12 Sicíoren mit фгеп gaéces, der Ьигикгфе ©fui)!, die Хода prátepta, und eítt ©fab von €lfenbein. 5. 81. 9£аф dem Confuíate abwärts, fam die $räfur. ©rf nur <Bn, dann mehrere Oratoren. 3* Q3rdtor urbanus, pcregrinus и. f. w. 2imt: 3« Sibwefenbcit der^onfuln bereit ©teile $u bertreten, 9íect;t und Ocrec^tiqfetf $tt Ijanbijaben, den jungen Oíómern die Хода oirilis anjuiegett, dem Ssolfe ©pide ju geben, ©ie Oratoren waren aifo die е1депшфеп ^ufitjminifier. ©as Sbii't bei dem Sintrtffe der $rafur. — ^i>renjeic^en: 3wei Victoren, die Хода präfepta, der furu' П|фе ©fuljl* ©auer 1 ^афг, 4» 3<фге.

9. Geschichte der Römer - S. 38

1808 - Frankfurt am Main : Andreä
38 ' s ‘ $. 86. 3u bett außerordentlichen Dbrigfciten gch&rcn: der ©iftator, Die Eenforcn, Die ©ecempirt (legibus ferenbtö), die $ricggtribuncn, ^nterreges, und endlich Die Srtumoiri (Üieipublicä rejiituenbü). ©er ©iftator würde nur in einer bebenflichcn £agc bc$ ©taateg pou den $onfuln gemattet. 33ei feiner Ernennung waren alle übrige Dbrigfciten foglcich fufpenbiret. ©eine Stacht war unumfehranft; er fonntc $rieg führen, Frieden fchließen, in den Wichtigen ©taat^angelcgcnbciten eigen.' mächtig entfeheiben, u. f. w. ©auerö Oftonate. Ehrenzeichen: 24 Victoren mit feilen in den gaeces.— ©er nddjjic, «nb dem ©iftator unmittelbar untergeordnete, 5lmtögei)ilfc war der 20iagijicr Equitum mit 6 gictoren, der £oga pratcjrta, und dem furulifchcn ©tuhle. §. 87. ©a$ 3lmt der Eenforcn bcjianb barinn, die fehlenben ©enatoren $u Wahlen, den Eenfus ju i>aiten, die Diitter ju ernennen, über die ©itten der Bürger zu richten, die©taats* einfünfte jtt perpachten, «• f. w. 3hre ©ewalt war groß, und ii;r Slnfehen übertraf fajl jenes der Äonfuln. ©ie ©ecempiren (legibüö ferenbiö) wurden eingeftthref, den Dibmevu etn0cfei}buch ju entwerfen, ©ie hatten, fo wie die biriegstribunen, mit den $onfuln einerlei Öiatig und 0ewalt, welche bei ihrer Einführung aufhbrfcn. ©er fftiterrep bejianb nur folange btö die obern ©feilen wieber befejt waren. ©ie Sriumpiri reipu6licä rcjiituenbä, waren feine gefez* müßige Dbrigfeit, foubern Ufupatoren, Welche den greiftaat $u ©runde richteten. §. 88. 3in die $ropfnjen würden ;äijriiche'©iafihalfer gefchicft/ Welche gewöhnlich abgehenbe Äonfuln, Oratoren ober Dud* jioren waren; daher ihre Benennung $rofonful, ^ropräto? u. f. w., und die Einteilung der $rooinzen in fonfulartfcbo prätortfehe und quäfrorifebe. 2lmt der ©tatthalter, die 93 w waltung Der $ropiu$ in jeder £injicht; Etnfünftc pon

10. Geschichte der Römer - S. 72

1808 - Frankfurt am Main : Andreä
72 ' <£ r jt e r geítcaum, Oíom entfielet und wertet fiunter befdnánftcn Königen— ober $K o m e i n e 03í o n a c d) i e, ?8on 754 bié 5io vor Zbdfiué. »44 3«t)re. §. 164, Oíacbricbten über Oíomé Zníftcbung, über die Oíegie* ruiig feiner $6nige ftnb fo Dürftig, ungemifj und fabelhaft, Olé Die Oíadmcbícn über die 23crb<Uínife beé altern 3ffaítená- ^rciltcb gibt man utié die Saínen der $6nige, mit alíen 53cr* l/áltnifcn ihrer Oíegierung und merfmúrbígen Sbatcn an, aber felbfí die Sí)avafíere btcfev Könige, melebe auégcfucbt nicht befer aufeinattber batten folgen fónnen, geigen febou Daé Unjuverláfjige. @0 mufjíe der erfíe fü()n, uníernebmenb und feurig fein, um Oí o tu ju grünben; bcr jmeíte mctfc und rcltgióé, utn die Oícligion und ©iíten ¿u orbnen; der Dritte friegerifeb, um Daé fleine rómifebe ©cbietí) $u erweitern; der vierte bauíufíig, um Oíom Durch ©ebñube ju beben, und inibc Kolonien anjulegen; der fünfte pracbtíiebenb, um burcb ©lan$ und Zeremoniell Den Bürgern Zbrfurcbt gegen ibre Obrigfeit etnjjufiöpn; der fecbfíe fraatéfíug, um Abgaben und Jürgen verbáltuip gehörig ju beftimmen; bcr fíchente fípí$ und graufam, um vertrieben ¿u w,erben. Uñé gilt eé gleich viel, ob mehr ober weniger alé fichen Äbnige in Oíom bcrrfchten, ba die 0<ifta der ©efebiebte richtig ftnb; — in befen utu der einmal eingeführten Orbnnng der romtfeben ©efcbicbtfcbrciber felbfí ¿u folgen, lafen mir jebent der Könige, wgé i()m gewöhnlich beigelegt wirb. §. i65. Zrfier $5nig, Oíomulué, regiert von 754 bié 7*7 vor Zbrífrué. 07 3fa^rc. Oíacbbem Üíomufué von feiner Kolonie jum Röntge bcr neuen @tgbt geivfiblt mar, fo tbeiltc er bic 53oo freitbare
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