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1. Leitfaden zum methodischen Unterricht in der Geographie - S. 304

1836 - Eisleben : Reichardt
304 Australien. Sandwichinseln. schaft eines Königs stehen. Die Hauptinffl heißt Owaihi oder Hawaii, die östlichste, größte und der Völkerteste mit dem höchsten aller Australischen Berge, dem Mouna Noa, der noch höher als der Montblanc ist und auf seinem Gipfel ewigen Schnee trägt und mit dem feuerspeienden Berge Kirauea oder Pele (spr. Pili), aus dem fast immer Steine, Asche, Lava, Rauchsäulen und Flammen emporsteigen. Cook, der Entdecker der Sandwichinseln, wurde auf Owaihi den 14. Februar 1779 von den Einwohnern getödtet. Nach Owaihi ist Owahu oder Oahu, die wichtigste Znsel, mit der Stadt Honoruru, welche einen von vielen Schiffen besuchten Hafen, lebhaften Handel, eine hüb- sche christliche Kirche, ein Liebhabertheater, einen könig. lichen Residenzpallast von großem Umfange, ein großes Missionshaus, ein starkes mit vielen Kanonen besetztes Fort und 7000 Einwohner hat. Halle, Druck von Heinrich Ruff jun.

2. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 7

1894 - Gotha : Behrend
Aufgaben der Familie — Gefahren für das Familienleben. 7 Reichtum und Habe. „Heilig sei dir des Nächsten Familienglück" < 6. Geb.), ruft der Herr vom Sinai uns früher zu, als „Heilig sei dir des nächsten Eigentum" (7. Geb.). 4. Aufgaben der Familie. Die Familie ist durch das Ausschließen des eigenen Ichs die wichtigste Heimstätte der Moral und des Edelsinns; nichts anderes vermag sie zu ersetzen. Alles, was Menschen aneinander binden kann, bindet die Mitglieder der Familie an einander; sie haben gemeinsame Sprache und gemeinsame Sitte, Heimat und Wohnsitz, Eigentümlichkeiten der körperlichen und geistigen Beschaffenheit, Ehre, Vermögen rc. Der Familienangehörige tritt aus der Familie erst aus, wenn er eine eigene Familie gründet, aber auch dann noch soll er ihr Treue bewahren. — Aufgabe des Familienvaters: „Der Mann muß hinaus ins feindliche Leben." — Die Frau als Gattin, Hausfrau und Mutter „Und drinnen waltet —". Zum Familienglück ge- hören auch gut geratene Kinder. Gute Gewöhnung ist gute Erziehung. — Pflichten der Kinder gegen die Eltern. 4. Gebot. Die Eltern haben auch Pflichten; sie sollen ihre Kinder zu brauch- baren Menschen erziehen. — In der Familie leben auch oft Dienstboten, welche auf das Familienglück förderlich oder hinderlich einwirken. Pflichten der Dienstboten gegen die Herrschaft: Gehorsam, Ehrerbietung, Ehrlichkeit, Treue, Genügsamkeit, Verschwiegenheit. Pflichten der Herrschaft gegen die Dienstboten: Gute Behandlung, Nachsicht bei kleineren Versehen, ausreichende Kost, Überwachung des Umganges, Sorgen für das leibliche und geistige Wohl (Zeit geben zum Besuch des Gotteshauses). Und weh der Herrschaft, die die Lade Der Dienenden nicht überwacht; Vom Mädchen, die im Flitterstaate Kaum an das Nützliche gedacht, Die Sucht der Mode schweigend duldet, Ihr äußer'n Putz wohl gar befiehlt, Sie hat den Leichtsinn mit verschuldet. Der in des Mädchens Herz sich stiehlt. (Weise.) Bei einem Volke, dem der Familiensinn, der Zusammenhalt Wischen Ehegatten, zwischen Eltern und Kindern und zwischen den Geschwistern fehlt, da sind auch alle anderen Verhältniße faul. 5. Gefahren für das Familienleben. Viele bleiben unver- heiratet, zumal in großen Städten. Ursachen: Bequemlichkeit des Wirtshauslebens, feines Garyonleben; auf den „Schlafherrn"

3. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 12

1894 - Gotha : Behrend
12 Die Gemeinde. vollendet, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte und staats- angehörig sind, gewählt. Die Ortspolizei wird unler der Aufsicht der Amtshauptmannschaft vom Gemeindevorstande ausgeübt. Welche Gemeinden unterscheidet man? Welche Städte unseres Landes (Provinz rc.) mögen der revidierten Städteordnung unter- stehen? Wer übt in jeder der drei genannten Gemeindeformen die polizeiliche Gewalt? — Nenne Städte unseres Landes, welche der Städteordnung für mittlere und kleine Städte unterstellt sind! — 7. Stadt und Land. Unterschied in der Beschäftigungs- weise der Bewohner. Anlage der Städte an größeren Flüssen. Rasche Vermehrung der Bevölkerung in den Städten. Unge- sunder Drang der Landbewohner nach den Städten. Ursachen: 1) größerer Verdienst (die Industrie giebt größere Erträge als die Landwirtschaft), 2) vermehrte Genüsse (Theater, Tanzmusiken, Feste, glänzend eingerichtete Bierhäuser u. s. w.). Es ist durchaus nicht alles Gold, was glänzt; wenn der Land- bewohner an den Markttagen nach der Stadt kommt und sieht die aufgeputzten Schaufenster, die nobel gekleideten Menschen, die nicht mit Hacke und Sense und Mistgabel zu arbeiten brauchen, so glaubt er wohl, die Städter würden vom Spazierengehen reich. Welch gewaltiger Irrtum! — Vorzüge des Landlebens: gute Luft, wohlthuende Einfachheit, geräumige Wohnungen, gegenseitige Teilnahme, weniger Konkurrenz, weniger sittliche Gefahren (weil man sich gegenseitig kennt). Julius Cäsar wollte lieber in einem einfachen gallischen Dorfe der Erste sein, als in Rom der Zweite. 8. Heimat. Heimat ist eins der schönsten Worte, welche die deutsche Sprache hat. — Heimweh. „Herz, mein Herz, warum so traurig" — „Fern im Süd' das schöne Spanien" — Erziehung zur Heimatsliebe. Gründe: 1) Wir haben hier die frohen Jahre der Kindheit verlebt. 2) Unsere Eltern, Ge- schwister, Verwandten, Freunde und Jugendgenossen wohnen hier. 3) Wir genießen Schutz und Sicherheit (anderswo sind wir nur

4. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 43

1894 - Gotha : Behrend
Beaufsichtigung — Schulzucht. 43 vereinigen. Ihre Angelegenheiten verwaltet die Schulgemeinde durch den S ch u l v o r st a n d, welcher sich aus Vertretern der Gemeindeverwaltung, der Geistlichkeit und der Lehrerschaft zu- sammensetzt In größeren Städten führt der Schulvorstand meist den Namen S ch u l a u s s ch u ß. 4. Beaufsichtigung. Alle Erziehungs- und Unterrichtsan- ftalieu stehen unter Aufsicht des Staates. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts übt als oberste Schulbehörde das Oberaufsichtsrecht aus, in Hinsicht auf die Volksschule ge- schieht dies durch die B e z i r k s s ch u l i n s p e k t o r e n. Die dem Ortsschulvorstande obliegende Beaufsichtigung der Schule — Lokalschulaufsicht — wird gleichfalls im Aufträge des Staates ausgeübt. 5. Schulzucht. Jedes Kind hat die Volksschule eine be- stimmte Reihe von Jahren, in den meisten deutschen Staaten acht Jahre lang und zwar in der Regel vom 6. bis 14. Jahre zu besuchen. Die Eltern und Erzieher sind verbunden, schul- pflichtige Kinder zum regelmäßigen Schulbesuche anzuhalten, und es darf kein Kind, außer in Krankheitsfällen und bei bedenklichen Krankheiten in der Familie, ohne Erlaubnis die Schule ver- säumen. Die Schüler sind mährend ihrer ganzen Schulzeit in ihrem sittlichen Gesamtverhalten der unmittelbaren Disziplinar- gewalt ihres Lehrers unterstellt. Zu öffentlichen Tanzbelusti- gungen, sowie zu solchen Schaustellungen, welche die sittliche Reinheit gefährden können, sind Schulkinder und Fortbildungs- schüler nicht zuzulaffen, ebenso ist der Besuch von Schankstätten ihnen anders als in Begleitung Erwachsener nicht gestattet. Kinder, welche sittlich verwahrlosen, können der Erziehung der Eltern entnommen und in geeignetere Pflege gegeben werden — Zwangserziehung — Besserungsanstalten. Wer bei Begehung einer strafbaren Handlung das 12. Lebens- jahr vollendet hat, unterliegt der strafrechtlichen Verfolgung (§§ 56 und 57 des Stgb.), die Bestrafung durch die Schule ist dann ausgeschlossen. (S. Lekt. 34, Abs. 12.) Eigemnächtiges Einschreiten der Eltern, Erzieher, Lehrherrn und Arbeitgeber gegen die Zuchtmaßregeln der Schule wird aus An-

5. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 34

1894 - Gotha : Behrend
34 Die Rechte der Unterthanen (Fortsetzung). 11. Das Recht auf Änsässigmachung. Jeder Reichs- angehörige hat nicht nur das Recht, innerhalb des Reichsgebietes sich an jedem Orte aufhalten zu können, sondern er hat auch das Recht, sich an jedem Orte Grundeigentum zu erwerben. Früher durften gewisse Stände, insbesondere manche Konfessionen und Sekten wie Mennoniten, Quäcker, Juden Grundbesitz nicht erwerben. Die Rittergüter konnten nur von Adeligen in Besitz genornmen werden (daher der Name Edelmann). Gegenwärtig bestehen keine derartigen Beschränkungen mehr; wer die Mittel dazu hat, kann sich ansässig machen. 12. Das Recht auf Unterstützung (U nt er st ü tzu ng s - w o h n s i tz). Der Geist der Humanität, welcher die ganze neuere Gesetzgebung durchweht, bekundet sich besonders auch in dem Reichsgesetze über den Unterstützungswohnsitz vom 5. Juni 1870. Wer durch Krankheit, Verunglückung oder sonstige Gebrechlichkeit rc. sich in einer so hilflosen Lage befindet, daß es ihm am Unentbehrlichsten (Nahrung, Kleidung, Wohnung) mangelt, wird von derjenigen Gemeinde, welcher er angehört, unterstützt. Niemand soll verhungern und niemand ohne schützendes Obdach sein. Wer allerdings arbeiten und sein Brot verdienen kann, darf ja nicht darauf rechnen, unterstützt zu werden. Wer nicht arbeitet, soll auch nicht esien. (Viel Mißbrauch in großen Städten. — Auch das Wohlthun sei mit Weisheit verbunden.) Unter dem U n t e r st ü tz u n g s w o h n s i tz versteht man im allgemeinen den Gemeindeverband, welcher im einzelnen Falle zur öffentlichen Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person ver- pflichtet ist. Wer innerhalb eines Ortsverbandes nach zurück- gelegtem 24. Lebensjahre zwei Jahre lang ununterbrochen seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, erwirbt dadurch den Unter- stützungswohnsitz, vorausgesetzt, daß er nicht in den letzten zwei Jahren schon aus öffentlichen Mitteln unterstützt worden ist. Früher war es anders, da konnte jemand in einem Orte wohnen so lange er wollte, er gehörte immer der Gemeinde an, in welcher er geboren ward, anderswo wurde er nur (gegen Heimatschein) geduldet, außerdem er wanderte förmlich aus von einer Gemeinde in die andere, das war aber kostspielig (Bürger- geld); und wenn nicht ein entsprechendes Vermögen nachgewiesen

6. Bd. 3 - S. 400

1838 - Eisleben : Reichardt
400 Amerika. Kleidung betrifft, so bedeckt ein Poncho ihre nackten Schultern und um die Hüsten schlagen sie eine Decke (Chamal), welche bis auf die Knö- chel herabhangt und einem Weiberrocke gleicht. Beinkleider und Hem- den tragen sie nicht. Ihre Zumeles (Reitstiefeln) sind mit sehr schwe- ren silbernen Knöpfen besetzt; der Zaum und der fußbreite silberne Schild, welcher von reichern Kaziken getragen wird, mögen bisweilen einige 100 Thlr. werth seyn. Kein Pehuenche bedeckt das Haupt. Man laßt das Haar zum Schutz gegen die Sonnenstrahlen wachsen und knüpft es in einen Known, durch den ein rothes Band gefloch- ten wird. Die Weiber hüllen sich in eine einfache wollene Decke, welche die Arme bloß laßt und mit einem Gürtel befestigt wird. Das Kopfhaar hangt in zwei langen Zöpfen herab, die weiter unten durch Schnüre im Halbkreis verbunden werden, an denen eine Menge von Schellen, Glaskorallen und polirten Kupferstücken hangt. Ähnliche Ketten umgeben den Hals und so plump ist der Schmuck, daß er zu- sammen einige Pfund wiegt. Der Wohlhabenheit einer Frau ent- spricht die Größe und Schwere dieses Putzes und aus dem Klirren des noch ungesehenen Besuchs kann man leicht auf seine Wichtigkeit schließen. Überhaupt sind die Pehuenchen äußerst putzsüchtig und ziehen sehr geputzt und weibisch geschmückt in den Krieg. Stets sind sie mit ir- gend einem ihrer Nachbarvölker im Kriege begriffen, wozu der Grund in den Verhältnissen des nomadischen Lebens liegt. Als Besitzer groß- ßer Heerden müssen sie weit umherziehen, um neue Weiden aufzu- finden. Begegnen sie nun innerhalb des Landstrichs, den sie durch Überlieferung als Eigenthum ansehen, einem andern Stamme, so kommt es zu Streitigkeiten und zum Krieg. Bei ihren Überfallen wis- sen sie es so einzurichten, daß sie bei dem Granzorte, der dem Angriffe geweihet ist, des Nachts eintreffen. Kaum graut der Morgen, so stürzen sie unter furchtbarem Geschrei und ohne Ordnung in den Ort, und so rasch verbreitet sich die wüthende Horde, daß den Einwohnern selten Zeit zur Flucht bleibt. Die Szene von Barberei, die dann be- ginnt, ist grausenhaft. Was irgend Werth zu haben scheint, wird geraubt, das Übrige zerstört, die Heerden werden weggetrieben und der Ueberfluß derselben getödtet. Die Männer und halberwachsenen Kna- den werden ohne Barmherzigkeit gemordet, den altern Frauen bleibt nach mancher rohen Mißhandlung das Leben. Die Mädchen und die jüngern Weiber werden fortgeführt und haben, zum Leben mit dem Sieger verurtheilt, nur wenig Hoffnung, je ihr Vaterland wieder zu sehen. Den Beschluß macht das Anzünden der ärmlichen Hütten, worauf der furchtbare Schwarm eilig abzieht. In weniger als 2 Stunden ist alles dies verübt. Eben so schnell als die Pehuenchen kamen, verschwinden sie und nur die rauchenden Trümmer und der Jammer der wenigen am Leben gebliebenen Bewohner zeugen von dem verderblichen Besuch.

7. Bd. 3 - S. 468

1838 - Eisleben : Reichardt
468 Amerika. fchast auf die Knie und senkt die Bajonette zur Erbe und sämmtliche Forts und Kriegsschiffe salutiren. Die Osterwoche beginnt mit dem Besuche der Gräber; das heilige Grab ist in allen Kirchen auf das Würdigste ausgestattet und mit vorzüglichem Geschmacke beleuchtet. Eine feierliche Prozession stellt die Beerdigung Christi vor; sie geht um 10 Uhr Nachts von einer der Hauptkirchen aus und zieht durch einen großen Theil der Stadt. Bei der Feier des Auferstehungstages wird vorzüglich dem Verrather Ju- das arg mitgespielt. Jedermann nämlich, wer es nur immer ver- mag, hat eine Gestalt verfertigt und nach eigner Phantasie gekleidet, hangt sie am Halse irgendwo an einer Straßenecke oder über seiner Hausthüre auf und befestigt ein Säckchen mit Pulver an irgend ei- nem Theile der Figur, um es zur rechten Zeit anzuzünden. Auf den Straßen sieht man Gewinde von Laubwerk, an welchen große Töpfe hangen, von einer Häuserreihe zur andern befestigt; in der Mitte der Straße ist ein Gerüste aufgerichtet, auf dessen höchstem Punkte der Satan sitzt; seinen Leib umgeben Raketen, unter ihm schwebt Ju- das, im reichsten orientalischen Gewände, von einer Tatze des Teufels gefaßt. Masken zu Fuß und zu Pferde belustigen bis zum entschei- denden Augenblicke das Publikum; erwartungsvoll sieht ihm alles ent- gegen. Mit dem letzten Schlage der Uhr, welche die Mittagsstunde verkündet, werden alle Glocken der Stadt gelautet, zwischen dieses ent- setzliche Getöse donnern die Salven der Forts, der Teufel führt Ju- das unter fürchterlichem Geprassel in die Luft, ihm folgen die übri- gen Judas-Figuren nach und bedecken die Straßen mit ihren zerrisse- nen Gliedern; diesen Augenblick schon lange mit Ungeduld erwartend, stürzt ein Theil der Neger, unter dem Rufe ,,Halleluja" über die Reste des Judas her und schleppt ihn jubelnd durch die Straßen, von den Einwohnern zur größten Ausgelassenheit ermuntert, ein an- derer Haufe Neger wirft sich auf die erwähnten Töpfe und zerschlagt sie, um ihren Inhalt zu theilen, welcher gewöhnlich aus Früchten, Tauben und andern Vögeln, zuweilen auch aus Ratten und Mausen besteht. Ein Fremder, der an einem solchen Tage die Stadt zuerst betritt, muß starke Nerven haben, wenn er längere Zeit in den Stra- ßen verweilen will; denn der Lärm übersteigt jeden Begriff. Das prächtigste und zweckmäßigste Bauwerk der Stadt ist die Wasserleitung Cariocca genannt, 1740 vollendet und nach dem Muster des berühmten Aquädukts von Lissabon angelegt, welche von Schwibbogen getragen, die sich in 2 Reihen über einander erheben, von welchen die obere 40 Bogen hat, 2 Stunden weit vom Eorcova- do-Gebirge, über Berge und Thaler ein krystallhelles Trinkwasser der Stadt zuführt und mehrere Springbrunnen damit versorgt, von de- nen einer der größten auf dem Residenzplatze, am Rande des Hafen- dammes sich befindet, wo das Wasser aus einer geschmackvollen Py- ramide nach 4 Seiten herausströmt. Er versorgt die Schiffe mit

8. Bd. 3 - S. 551

1838 - Eisleben : Reichardt
Neuseeland. 551 und Hacken versehen, gingen wir zu dem Orte und gruben eine tiefe Grube, holten die halbgerösteten Stücke Fleisch aus dem Ofen, beer- digten sie und eilten von diesem Orte des Schreckens hinweg. Allein wir erfuhren spater, daß die Neuseeländer das Fleisch wieder herausge- graben und alsdann verzehrt hatten." Ähnliche Ereignisse werden auch von Andern erzählt, die sich lange Zeit in Neuseeland aufhielten, wor- aus es scheint, daß die Menschenfresserei unter den Neuseeländern nicht durch die Leidenschaft augenblicklicher Rache entstehe, sondern innig verwebt sey mit dem Gemüthe des Volks, das zum Bessern umzuwandeln, noch viele Generationen und große Ausdauer von Sei- ten der Prediger des Evangeliums erfordern wird. Noch müssen wir ein Beispiel von der schrecklichen Rachsucht und Menschenfresserei der Neuseeländer erzählen, das sich früher ereignete. Auf einem Englischen Schiffe, Namens die Bo yd, kommandirt von Thompson, das 1809 von Sydney nach Neuseeland kam, war untec- weges ein Neuseeländer, der Matrosendienste verrichtete und George hieß, mehrmals zur Strafe gepeitscht worden. Diese Mißhandlungen hatten in seiner Seele die Begierde nach Rache erzeugt, die er auf fürchterliche Weise zu befriedigen wußte. Nachdem er nämlich in sein Vaterland zurückgekommen war, hatte er durch seine Erzählung seine Landsleute in die äußerste Wuth gebracht, so daß man einmüthiglich beschloß, durch Vernichtung der ganzen Schiffsmannschaft blutige Rache zu nehmen. Thompson, nicht berücksichtigend, daß Rachgierde bei den Neuseeländern stets die vorherrschende Leidenschaft ist, erleich- terte durch feine Unvorsichtigkeit den Wilden ihren Plan. Unklug verließ er bei seiner Ankunft in Neuseeland, das Schiff und fuhr in einem Boote mit einigen Matrosen ans Land. Kaum hatte er den Fuß ans Land gesetzt, so sielen die Neuseeländer über ihn und seine Gefährten her und zerschmetterten ihnen den Schädel, zogen sie nackt aus und schmückten sich sogleich selbst mit den geraubten Kleidern. In diesem Aufzuge die Boote besteigend, eilten sie dem Schiffe zu. Hier begann augenblicklich das allgemeine Gemetzel, bei welchem auch die Weiber und Kinder nicht verschont wurden, mit Ausnahme jedoch von 4 Personen, denen es gelang in Schlupfwinkeln den Wilden verborgen zu bleiben. Nicht weniger als 70 Europäer wurden ermor- det. Hierauf begann eine zweite scheußliche Szene. Die Wilden machten sich an die Leichname der Erschlagenen und befriedigten durch Zerreißung derselben mit gräßlicher Gier ihre Rachsucht und ihren nach solcher Speise lüsternen Magen. Die 4 dem Gemetzel glücklich Entronnenen bestanden aus einem Weibe, 2 Kindern und dem Kajü- tenburschen. Die 3 erstem waren in den Schlupfwinkeln unbemerkt geblieben, bis der Grimm der Barbaren nachzulassen schien. Als sie dann zum Vorschein kamen, hatten sie wirklich das Glück, nicht nur beim Leben gelassen, sondern auch mit Milde behandelt zu werden. Der^ Kajütenbursche hatte sich durch verschieden« Freundschaftsdienste

9. Bd. 3 - S. 609

1838 - Eisleben : Reichardt
Sandwich-Inseln. 609 Er ging daher in einem Fahrzeuge mit Io Bewaffneten ans Land. Ihm folgten zwei andere Fahrzeuge mit Seesoldaten und Matrosen. Cook verfügte sich nach dem Haufe des Königs, der Taraiopu (Terriobu) hieß, und fand den Greis, nichts Schlimmes ahnend, in der Mitte seiner Weiber sitzend. Er empfing den Kapitän sehr freundlich und zeigte sich bereit, mit demselben an Bord zu gehen; stand auch sogleich auf, um dieses zu thun. Wahrend dessen hatten sich an 4.00 Insulaner, zur Halste aus Häuptlingen bestehend, um das Haus versammelt. Sie und besonders die Weiber hielten Taraio- pu zurück und warnten ihn vor dem Besuche der Schiffe. Da faßte Cook den König beim Arm und wollte ihn mit Gewalt wegführen, wodurch das Volk äußerst empört wurde, und einer aus dem Volk drohete dem Kapitän mit dem Dolch, worauf dieser ihn niederschoß und mit seinen Leuten den Rückzug antrat. Desto kühner wurden nun die Indianer, von denen einer den Kapitän mit einem Steine warf, was dieser mit einer tödtlichen Kugel erwiederte. Zum Unglück singen nun auch die Engländer in den Booten zu feuern an, und es begann ein allgemeiner Kampf. Cook eilte mit seinen Leuten ver- gebens an den Strand, um dem Feuern Einhalt zu thun; er hob den Hut in die Höhe, um ein Zeichen zu geben, — in diesem Au- genblicke stach ihn ein Häuptling mit einem von den Engländern früher erhandelten Dolche von hinten nieder; er siel auf sein Ange- sicht und starb auf der Stelle. Außer Cook kamen noch 4 Englän- der um, die übrigen retteten sich auf die Boote, von denen aus man fortfuhr zu feuern und eine große Niederlage unter den Insulanern anrichtete. Diese brachten aber die Todten hinweg und entfernten sich erst, nachdem man angefangen hatte, mit Kanonen auf sie zu feuern. Der Leichnam des Cook war in den Händen der Insulaner geblieben, die ihn tiefer ins Land brachten und zerstückten, indem sie das Fleisch von den Knochen trennten und dasselbe verbrannten. Man hat geglaubt, daß dieses Absondern des Fleisches von Cooks Gebeinen eine Handlung der Barbarei und eine Art von Kannibalismus gewe- sen sey; allein im Gegentheil war es vielmehr das größte Zeichen von Ehrfurcht, welche sie dem Todten nach ihren Begriffen nur er- weisen konnten. Ein Theil des Leichnams jedoch ward den Englän- dern, die mit starker Mannschaft nach dem Tode ihres Kapitäns ge- landet waren, und große Verwüstungen auf der Insel angerichtet hat- ten, überliefert, in einen Sarg gelegt und mit den gewöhnlichen krie- gerischen Ehrenbezeigungen in das Meer hinabgelassen ”'). ) Der Missionär Ellis (in seiner Reise durch Hawaii. Hamburg, 1827) berichtet, daß ein Theil der Gebeine Cooks in einem dem Got- te R o n o geweiheten Tempel, an der andern Seite der Insel, auf- bewahrt und jährlich in Prozession nach verschiedenen andern Tem- peln gebracht oder von den Priestern umhergetragen worden wäre, Cannabich's Hülfsbuch. Iii. Rand. 39 ' \

10. Bd. 3 - S. 87

1838 - Eisleben : Reichardt
87 Nordwestküste. ist. An den Kriegen nehmen dis Weiber thätigen Antheil. Sie feuern die Männer nicht nur zur Tapferkeit an, sondern unterstützen sie selbst im Gefechte. Außer der Raubsucht ist die gewöhnliche Ur- sache zu Überfallen die Blutrache. Ein Mord kann nur durch einen andern gesühnt werden. Dabei gilt es aber gleich, ';b der Mörder selbst fallt, oder einer seiner Verwandten. Das Herkommen fordert bloß, das für einen Mann wieder ein Mann und für ein ermordetes Weib ebenfalls ein Weib ermordet werde. Den Weibern liegen die schwerern Arbeiten ob. Die Männer beschäftigen sich nur mit der Jagd und dem Bau der Fahrzeuge. Je reicher ein Kolusche ist, desto mächtiger ist er auch. Cr hat eine Menge Weiber, wodurch seine Familie zahlreich wird, und kauft sich noch Sklaven und Sklavinnen, die für ihn fischen und andere Ar- beiten verrichten müssen und im Kriege mit der Familie zusammen sein Heer bilden. Diese Sklaven sind Kriegsgefangene und Nachkom- men derselben. Die Herrschaft über sie ist unbeschränkt und giebt das Recht über Tod und Leben, welches nicht selten ausgeübt wird. Sonst wurden auch, wenn der Herr starb, zwei seiner Sklaven mit ihm ver- brannt oder auf dem Grabe umgebracht, damit es ihm in jenem Leben nicht an Bedienung fehle, doch soll dics jetzt, seit der Bekanntschaft mit den Europäern nicht mehr gebräuchlich seyn. Wir erwähnten bei der Schilderung der Ko loschen, daß der größte Reichthum derselben in Sreottrrfeum bestche. Die Seeotter, Meerotter, von welcher die Bewohner der Nordwestküste diese Felle gewinnen, ist ein Saugethiec, das zu der Gattung der Ottern ge- hört, von welchen es mehrere Arten, unter andern die in Europäischen Gewässern lebende gemeine Fischotter, die Sumpsotter oder der Nörz und andere giebt. Die Ottern überhaupt haben durch Schwimmhäute verbundene Zehen an den Füßen, unbewegliche Krallen, leben am Was- ser, schwimmen auch in und unter demselben, können aber nur kurze Zeit darin aushalten, und nähren sich von Fischen, Krebsen und aller- lei Schalthieren. Die Seeotter ist noch einmal so groß als die gemeine Fischotter, laust und schwimmt gut, sieht im Wasser scharf, auf dem Lande schlecht, und hat ein feines Gehör und einen scharfen Geruch. Ihr schwarzes, wie Sammet glanzendes Fell liefert das kostbarste Pelzwerk und steht daher in sehr hohem Preise. Diese Thiere fanden sich früher in großer Menge von der Beringsinsel an (einer Insel der Aleuten) bis zur Halbinsel Alaschka und längs der ganzen Nordwestküste bis zum Polarkreise. Weiter als in diesen Gränzen hat man sie nicht bemerkt. Den Russen wurde die Seeotter seit der Besitz- nahme von Kamtschatka und den Spaniern seit der Besitznahme von Kalifornien bekannt. Die Chinesen, die im Vergleich mit andern Völ- kern, am meisten die Seeotterselle lieben, lernten dieselben seit Ankunft von Cooks Schiffen in Canton, im I. 1776 kennen, welche sie von der Rordwestküste mitgebracht hatten. Die ersten Meerottern wurden
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