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1. Geschichte der Neuzeit - S. 193

1887 - Wiesbaden : Kunze
§. 12, 6. Friedrich Wilhelm I. von Preußen. 193 größeren Einheit in der Verwaltung setzte er das Generaldirektorium ein, eine oberste Verwaltungsbehörde, die alle Zweige der Staatsverwaltung in sich vereinigte und in allen wichtigen Fragen ihre Weisung vom König erhielt. Den Wohlstand seiner Unterthanen hob er durch Förderung des Ackerbaues und des Gewerbes. Er gab Anregung zum Anbau wüster Länderstrecken und hatte für die Beschaffung der dazu nötigen Bedürfnisse eine offene Hand. 20 000 Lutheraner, die ihres Glaubens wegen 1731 vom Erzbischof Firmian aus Salzburg vertrieben worden waren, nahm er in sein Land auf. Er siedelte sie in der durch Pest und Hunger entvölkerten Provinz Preußen an und gewährte ihnen außer den Ländereien auch Vieh und Ackergeräte. Dem Gewerbe seines Landes half er, teilweise freilich auf Kosten des Handels, dadurch aus, daß er ein fcharfes Schutzzollsystem einrichtete und die Einfuhr einzelner fremder Fabrikate zu Gunsten einheimischer verbot. So schützte er z. B. die Wollmanusaktur durch Verbot der modischen Kattune des Auslandes und hielt auf strenge Durchführung desselben. Er sorgte auch für eine Verbesserung der Rechtspflege und erließ Vorschriften über Vereinfachung und Beschleunigung des Prozeßverfahrens. Gegen Diebstahl, Raub und Betrug wurden strenge Maßregeln ergriffen; dem Unfug der Hexenprozefse wurde ein Ende gemacht. Die Einkünfte des Staates mehrte er durch Erneuerung und Verschärfung der Verbrauchssteuer. Die Rittergüter, die bis dahin nur zu Leistungen in Kriegszeiten verpflichtet waren, zog er zu regelmäßiger Jahressteuer heran. Dem Adel, der gegen diese Neuerung Widerspruch erhob, gab er seine absolute Regierungsweise durch die charakteristischen Worte kund, daß er „die Souverainete stabilere wie einen Rocher von Bronce". Große Verdienste erwarb sich der König um die Volksb il-dung. Er begünstigte die Wirksamkeit der Kirche zur Befestigung und Verbreitung wahrer Religiosität im Volke, sorgte für Erbauung von Kirchen und Wohlthätigkeitsanstalten, erließ eine Kirchenordnung, durch welche in den Provinzen geistliche Inspektoren, in den einzelnen Gemeinden Kirchenvorsteher eingesetzt wurden, führte den Konfirmandenunterricht ein und ließ Erbauungsbücher unter das Volk verbreiten. Von der pedantischen Weise der Gelehrten dachte er gering. Akademie und Universitäten ließ er zwar bestehen, aber da er das Wesen der Wissenschaften zu wenig würdigte, konnten diese Anstalten seine Gunst nicht gewinnen. Doch stiftete er den (Saffians Weltgeschichte. Iii. 5. Stuft. t>. Ph. Beck. 13

2. Das erste Geschichtsbuch - S. 29

1892 - Gera : Hofmann
— 29 — Völkerschlacht bei Leipzig, wo sich die Deutschen vom französischen Joche frei machten. Auch das Denkmal auf dem Kreuzberge bei Berlin erinnert noch heute daran, wie unter Friedrich Wilhelm Iii. in den Befreiungskriegen das preußische Volk die Feinde siegreich aus dem Lande jagte. Zu seiner Zeit wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt, die Landwehr und der Landsturm gegründet. Nicht geworbene Söldner, sondern alle gesunden Söhne des Volkes sollten hinfort das Vaterland verteidigen. Friedrich Wilhelm Iii. hob die Hörigkeit der Bauern auf, die bis dahin ihren Gutsherren als Eigentum zugehörten, und schuf einen freien Bauernstand, wie wir ihn kennen. Er gab den Städten die Selbstverwaltung, die heute noch gilt, und schuf so einen freien Bürgerstand. Damit die Streitigkeiten der Leute nicht gleich vor das Gericht kämen, setzte er Schiedsrichter ein, die heute noch ohne große Kosten die Leute zu versöhnen suchen. Auch im Schulwesen erinnert vieles an Friedrich Wilhelm Iii. Zu seiner Zeit lebte der große Kinderfreund Pestalozzi Denkmal auf dem Areuzberge in der Schweiz. Nach seiner Weise wird bei 5erltrl noch heute in den Schulen unterrichtet und erzogen. Die Königin Luise war so entzückt über die Erziehungsweise dieses Mannes, daß sie rief: „Ich möchte hin zu ihm, um in der Menschheit Namen ihm zu danken!" In allen Schulen wird jetzt geturnt, und in den meisten Orten sind Turnvereine. Das Turnen wurde unter Friedrich Wilhelm Iii. durch den Turnvater Jahn eingeführt, um die Jugend gesund, stark und wehrhaft zu machen. In allen Schulen werden folgende Lieder gelernt und gesungen: „In dem wilden Kriegestanze" von Schenkendors, „Was blasen die Trompeten?" von E. M. Arndt, „Vater, ich rufe dich" von Theodor Körner. Diese vaterländischen Dichter lebten in jener Zeit und begeisterten das Volk durch ihre Lieder. Die Hochschule in Berlin, die heute von mehr als 5000 Studenten besucht ist, gründete der König in jener Zeit. Jeden Sonntag kann uns in der Kirche etwas an ihn erinnern. Er hat die lutherischen und reformierten Christen, die sich früher oft stritten und schmäheten, zu einer evangelischen Landeskirche vereinigt. Die Agende, aus der jeden Sonntag der Geistliche liest, stammt von ihm. Unser Königreich Preußen ist jetzt in Provinzen, Regierungs-bezirke und Kreise eingeteilt. Das geschah auch unter Friedrich Wilhelm Iii. Dem ganzen deutschen Vaterlande erwies er eine große Wohlthat durch den Zollverein. Bis dahin erhob jeder deutsche Fürst an seiner Landesgrenze von den eingehenden Waren einen Zoll oder eine bestimmte Abgabe.

3. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 255

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 255 — Beamtenstande seine innere Tüchtigkeit (S. 55); seit seiner Regierung trug matt eifrig Sorge für gute Lehrer, deren Zahl mit dem Wachsen der niederen wie höheren Schulen stetig stieg (S. 61, 97, 148, 216). Don Friedrich dein Großen an wurde den Justiz^ oder Gerichtsbeamten besondere Aufmerksamkeit geschenkt (S. 89, 206). Die Lehrerseminare brachten den Stand der Seminarlehrer (S.97, 148), die Erfindungen der Neuzeit die Eisenbahn-, Telegraph- und Telephonbeamten (S. 148,159, 206). Die wiederholte Neuordnung des Heeres schuf in zahlreicher Abstufung Militärbeamte (S. 146, 168),' die Einteilung des Staates unter Friedrich Wilhelm Iii. und die Einführung der Provinzial- und Kreisordnung unter Wilhelm I. eine große Menge von Verwaltungsbeamten für Staat und Gemeinde (S. 144). 6. Ackerbau und Viehzucht. Von jeher legten die Deutschen auf Ackerbau und Viehzucht als Quellen des Wohlstandes großen Wert (S. 4, 34). Der dreißigjährige"'Krieg brachte die Landwirtschaft zur Zerrüttung (S. 27, 34); es bedurfte der Arbeit einer Reihe wohlwollender Fürsten, um sie zu neuer Blüte zu erheben. Kartoffeln und Tabak gelangten durch den großen Kurfürsten zur Einführung (S. 36). Sehr wohlthätig wirkten die Musterwirtschaften auf den Domänen uttb großeu Gütern (S. 56). Die rastlose Thätigkeit Friebrichs des Großen umfaßte das ganze Gebiet der Landeskultur (S. 85 ff.) Friedrich Wilhelm Iii. bemühte sich um das Aufblühen der Rübenzuckerfabrikation (S. 104). Die Gemeinheitsteilung und Verkoppelung lösten die letzten Fesseln der Landwirtschaft (S. 145). 7) Das Gewerbe. Zur Zeit des Mittelalters standen die Gewerbe in den Städten hoch“itt Blüte. Der Großhändler besuchte mit seinem Kanfmannsgut die Messen und Märkte, und auch der gewerbfleißige Handwerker fand leicht Absatz für die Erzeugnisse seiner Werkstatt, da das Handwerk sich fast überall zur Kunst erhoben hatte. Die Gewerbthätigkeit der Mark Brandenburg fand besonderen Förderer in Joachim I. und Joachim Ii. (S. 17, 18). Aber der 30jährige Krieg führte auch für das Gewerbe allgemeinen Niedergang herbei. Der große Kurfürst wandte der Hebung der verschiedensten Gewerbe die größte Sorgsaltizu (S. 36), in gleichem Sinne handelten seine Nachfolger (S. 47, 58, 87, 148) bis zum großartigen Aufschwung der Industrie unter Friedrich Wilhelm Iv. (S. 159) und bis znr vollständigen Gewerbefreiheit unserer Tage (S. 203). 8) Handel und Verkehr. Die ersten Handelsleute kamen nach Deutschland aus dem Römerreiche auf bett großen Hanbelsstraßen, die nach dem Norbert gingen. Auch die feefahrenbett Niederländer trieben schon frühe Handels in Deutschland (S. 4, 26). Sitz des Hanbels waren die Städte mit ihren Märkten .»Mfo Be^C11 erlebte der friedliche für International® Schul buchfor schunfl Br • -chweifl Sch'iiöuifiaibliothek

4. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 88

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 88 — so bot er ihm gerne Geld an zur Anlage einer neuen Fabrik. Hohe Stenern legte er auf die ausländischen Erzeugnisse, damit die einheimischen Fabriken besser bestehen könnten. Der Leinwandhandel nahm besonders in Schlesien solchen Aufschwung, daß er sich bis nach Amerika erstreckte. In Berlin entstanden eine Kattundruckerei, eine Wollen-Spimierei und Weberei, eine Sammetfabrik, eine Zuckersiederei und eine große Porzellanfabrik. Die Erzeugnisse der Porzellanfabrik verdrängten allmählich die bisher im Lande gebrauchten, teuren Zinngeschirre. In Schlesien wurde der Bergban geregelt und bildete bald eine beträchtliche Einnahmequelle für den Staat. Handel. Die Gewerbthätigkeit erhält das rechte Leben erst durch den Handel. Zur Unterstützung des Handels trat in Berlin eine Bank ins Leben, die den Kaufleuten gegen mäßige Zinsen Geldvorschüsse gab. Bisher waren die Kaufleute, um sich aus einer augenblicklichen Geldverlegenheit zu retten, vielfach auf Wucherer angewiesen, die sehr hohe Zinsen forderten. Neue Kanäle erleichterten den Schiffsverkehr im Lande, so daß die Erzeugnisse des Ackerbaues und Gewerbes billiger, bequemer und schneller durch das Reich befördert werden konnten. Der P l a u e n s ch e Kanal zwischen Havel und Elbe verkürzte den Wasserweg von Brandenburg nach Magdeburg um 20 Meilen. Der Finow-Kanal verband Havel und Oder; dadurch gewann der Weg zwischen Berlin und Stettin um 48 Meilen. Der Bromberger Kanal zwischen Netze und Brahe stellte auch zwischen Oder und Weichsel die Verbindung her. Steuern. Um so große Summen für das Wohl des Landes ausgeben zu können, mußte auch viel eingenommen werden. Die strenge Sparsamkeit des Königs ließ ihn zwar Millionen gewinnen, aber das reichte nicht. Neue Steuern wollte er seinem Volke nicht aufbürden; deshalb belegte er in strengerer Weise als seine Vorsahren alle Ber-brauchsgegenstände mit Stenern. Dabei berücksichtigteer aber die armen Leute, indem Fleisch und andere Bedürfnisse des Volkes ganz gering besteuert wurden. Friedrich sagte von sich: „Ich bin der Sachwalter der Armen!" Die schwerste Steuer traf die Luxusgegeustäude (Wein und dergl.); „fo etwas," sagte der König, „kauft der Arme nicht." Auch auf Kaffee und Tabak kamen hohe Abgaben, weil er sie als Luxusgegenstände ansah. Der Staat hatte den Alleinhandel mit diesen Waren. (Tabaks- und Kaffee-Monopol.) Als Steuerbeamte berief er einige in der Steuerverwaltung geübte Franzosen; diese zogen nun eine ganze Menge Unterbeamte ans Frankreich heran und gaben der neuen Einrichtung den Namen „Regie". Zwar stiegen die Einnahmen des Staates jetzt bedeutend, aber das Volk empfand die Regie als eine Plage. Die fremden Beamten verfuhren nämlich mit der größten Strenge und belästigten das Publikum in vielfacher Weise. Die meiste Unzufriedenheit erregte das staatliche Vorrecht des Alleinhandels mit Tabak und Kaffee. Die Regiebeamten durften nach diesen Waren Haussuchungen halten und schnüffelten nun vielfach in den Häusern umher. Mau belegte sie deshalb mit dem Titel „Kaffeeriecher".

5. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 254

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 254 — Anfang mit der Befreiung des Bauernstandes (S. 60, 90), das allgemeine preußische Landrecht (S. 90) erklärte die Leibeigenschaft für aufgehoben, aber erst unter Friedrich Wilhelm Iii. wnrde der Bauer vollständig frei durch Aufhebung jeglicher Gnts-unterthänigkeit (S. 115). Nachdem nun durch die Ablösungen (S. 145) der Bauer freier Herr seines Besitztums geworden, sorgen landwirtschaftliche Vereine und landwirtschaftliche Schulen (S. 104, 159,217) durch belehrende Unterweisung über naturgemäße Bestellung des Ackers im Verein mit der fleißigen Hand des Landmannes für Hebuug des freien, gesetzlich gleichberechtigten und ehrenwerten Bauernstandes bis auf den heutigen Tag. 3) Der Bürgerstand. Im Mittelalter hatte sich in den Städten der Kausmanns-und Handwerkerstand zu hoher Blüte entwickelt (S. 18). An manchen Orten wurden die städtischen Behörden von den Bürgern gewählt und regierten selbständig (S. 30, 56). Die Hauptstädte des Laudes zeichneten sich auch bald ans durch äußeren Glanz (S. 38, 48). Durch die fürstlichen Beamten sank aber die Selbständigkeit der Städte (S. 56, 117), bis im Jahre 1808 die neue Städteordnung allgemein die Selbstverwaltung einführte, die noch heute den Bürgern vielseitige Pflichten für das Gemeinwohl des Ortes auferlegt (S. 117). 4) Der 4 Stand. Die Anwendung der Dampfkraft im 19. Jahrhundert schuf kunstvolle Maschinen, die auf wirtschaftlichem Gebiete tiefgreifende Veränderungen hervorriefen (S. 159). Der Stand der abhängigen Fabrikarbeiter kam aus und mit ihm in schweren Zeiten der Industrie die Unzufriedenheit der großen Arbeitermassen in den Fabrikstädten (S. 208). Die Arbeitern er ficherungsge setze und die Arbeiterschutzgesetzgebung (S. 212, 246, 249 ff.) schützen die Glieder des 4. Standes nach Möglichkeit gegen die Übelstände, welche die Fabrikthätigkeit mit sich bringt, so daß auch dieser Stand alle Veranlassung hat, die bestehende Ordnung des Staates zu achten und für das Wohl desselben einzutreten, da gerade die Arbeiter an dem Segen in hervorragender Weise teilnehmen. 5) Der Beamtenstand. Die Ansänge des geistlichen Bea mten stau des finden wir in den Bischöfen und Priestern (S. 2, 5), des weltlichen in den Fürsten, Herzögen und Grafen (S. 3, 7). Die Hochschulen hatten Universitätslehrer (S. 16, 37), das Heer hatte seine Offiziere (S. 31, 53), die Steuern erforderten die Steuerbeamten (S. 38, 88), die Einführung der Post schuf die Postbeamten (S. 36, 206.) Friedrich Wilhelm I. brachte durch das Generaldirektorium strengste Ordnung in die B e ci tu t e n der Verwaltung und gab dem preußischen

6. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 87

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 87 — 4. Hebung von Ackerban und Viehzucht, Handel und Gewerbe. Die Steuern. Ackerbau und Viehzucht. Die Förderung des Ackerbaues und der Viehzucht gelang dem großen Könige mit gutem Erfolge?) Die Kartoffel wollte sich noch immer nicht einbürgern, weil die Bauern sie für gesundheitsschädlich hielten. Friedrich ruhte nicht, bis er die Landleute von diesem Vorurteile geheilt hatte. Weil die Bauern in Schlesien meinten, nach dem Genusse der Kartoffeln bekäme man das Fieber, empfahl er seinen dortigen Beamten, Kartoffeln anzu-banen und in ihren Familien zu verbrauchen. Auch dieses Vorbild half noch nicht, die Hungerjahre von 1771 und 1772 mußten kommen, um die Frucht überall einzuführen. Als Friedrich einst wieder uach Schlesien kam und überall schöne Kartoffelfelder sah, freute er sich und sprach zu den versammelten Bauern: „Na, hat Euch der Hunger endlich zu Verstand gebracht? Da merkt's Euch, daß ich Euch nichts Schädliches anrate, sondern es gut mit Euch meine, und folgt künftig beizeiten." > ' Wiederholt befahl er, noch mehr Obstbänme anzupflanzen; denn das Obst sei eine sehr nützliche Sache, sowohl znr eigenen Nahrung, als auch, um Geld damit zu verdienen. Von hervorragender Bedeutung für Gartenbau und Obstbanmzucht war die Einrichtung zahlreicher Kre.is g artn er eien. Den Vorstehern derselben war die Pflege der Banmpslanzungen, insbesondere des Obstbaues, unterstellt. Außer Getreide sollten Flachs, Klee und andere Feldfrüchte gebaut werden. Um den Boden zu verbessern und ertragsfähiger zu machen, drang der König auf allgemeine Einführung des Lupinenbaues. Die Bienenzucht wurde als Nebenbeschäftigung dringend empfohlen. Besondere Vorliebe wandte Friedrich auch dem schon von seinen Vorfahren gepflegten Seidenbau zu. Er wollte seinem Lande die ansehnlichen Summen ersparen, welche es dem Anslande für Seide zahlte. Der Erfolg im Seidenbau war so groß, daß in einem Jahre 17 Ooo Pfund Seide gewonnen wurden. [>?■ Um den Viehbestand des Landes zu mehren, erhielten wenig bemittelte Leute vielfach Kühe geschenkt. Zur Verbesserung der Schafzucht gelangte im Jahre 1748 ein spanisches Edelschaf, das wegen seiner feinen Wolle berühmte Merinoschaf, zur Einführung. Gewerbe. Zur Hebung der Gewerbthätigkeit entstanden in allen Teilen des Landes auf Staatskosten eine Menge Fabriken. Unter-großen Kosten zog der König geschickte Handwerker und tüchtige Fabrikanten ins Land. Traf er auf feinen Reisen einen unternehmenden Mann, *) Auch auf dem Gebiete der Landwirtschaft im weiteren Sinne erwarb sich Friedrich d. Gr. unvergängliche Verdienste. Mit dem Unternehmen der Zusammenlegung der Ländereien und der Gemeinheitsteilung bahnte er die Wege an, auf denen'die in dem Flurzwang und in der gemeinschaftlichen Benutzung bestimmter Teile derfeldmarken bestehende, verderbliche Fesselung des Ackerbaues später völlig beseitigt wurde. Was der König in dieser Beziehung that, war zugleich die unumgänglich notwendige Vorarbeit zur Lösung des verderblichen Gebundenseins zwischen Gutsherr und Unterthan, die unter seinem 2. Nachfolger Friedrich Wilhelm Iii. erfolgte. — Ein reich gegliedertes System von Prämien sollte einen edlen Wetteifer in außergewöhnlichen Leistungen auf allen Gebieten der Landwirtschaft erwecken. Die Gründung der ersten landwirtschaftlichen Sozietät in Preußen gab den Anlaß zu den in der Folge überaus segensreich wirkenden landwirtschaftlichen Vereinen.

7. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 250

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 250 — In jeder Fabrik ist eine Arbeitsordnung öffentlich auszuhängen, damit der Arbeiter seine Rechte und Pflichten genau kennt. Dieselbe giebt ihm Aufschluß über Arbeitszeit, Kündigungsfrist, Lohnzahlung, Strafgelder bei Übertretungen und enthält auch Vorschriften bezüglich der Pünktlichkeit, der Reinlichkeit, der Sicherheit des Betriebes und des Gehorsams. Bei Ausstellung der Arbeitsordnung haben Vertreter der Arbeiter mitzuwirken. — Den Kindern ist die Arbeit in Fabriken nicht zuträglich. Während ihrer Schulpflicht sollen Kinder die Zeit besonders dem Lernen widmen und in Erholungsstunden sich körperlich kräftigen; darum dürfen schulpflichtige Kinder in Fabriken gar nicht beschäftigt werden. Für junge L eilte zwischen 14 und 16 Jahren, die noch am Wachsen sind, ist die Arbeitszeit auf höchstens 10 Stunden täglich beschränkt. Da jugendlichen Arbeitern besonders ein regelmäßiger Schlaf not thut, ist es verboten, sie zur Nachtarbeit heranzuziehen. Weil die Frau im allgemeinen schwächer ist als der Mann, so ist auch die Arbeitszeit der Frauen und Mädchen über 16 Jahre beschränkt; sie dürfen zur Nachtzeit gar nicht beschäftigt werden und am Tage höchstens auf die Dauer von 11 Stunden. An den Vorabenden der Sonn- und Festtage haben die Frauen im Hause mehr zu thun, als an anderen Tagen; darum muß ihre Fabrikarbeit ein solchen Tagen um 51/2 Uhr abends beendet sein und darf nur 10 Stunden für diesen Tag betragen. So ist anf die Gesundheit und das Wohl aller die denkbar größte Rücksicht genommen. Die Thätigkeit der Fabrikinspektoren wurde damit bedeutend erweitert. Sie erstreckt sich nicht nur aus die Fabriken, sondern auch aus die Werkstätten; jeder Fabrikinspektor hat regelmäßig einen Jahresbericht über seine amtliche Thätigkeit der Behörde einzureichen. Die sittliche Tüchtigkeit des Volkes. Kein Land der ganzen Welt hat sich der arbeitenden Bevölkerung in solchem Maße angenommen, wie unser Vaterland. Der deutsche Arbeiter, der treu und fleißig seine Pflicht erfüllt, darf ruhig in die Zukunft schauen; denn wohlwollende, weise Gesetze gewähren ihm Schutz in allen Wechselfällen dieses Lebens. Das drohende Wort des Kaisers bewahrt ihn vor Menschen, die ihn von der Arbeit zurückhalten wollen. „Die schwerste Strafe dem, der sich untersteht, einen Nebenmenschen, der arbeiten will, an freiwilliger Arbeit zu hindern!" Eine neue Steuergesetzgebung entlastet die weniger bemittelten Klassen der Bevölkerung, so daß eine Klage der wirtschaftlich Schwachen über hohe Steuerlast nicht gerechtfertigt ist. Wir unterscheiden Staats- und Gemeindesteuern. Zu den staatlichen Steuern für die vielfachen Bedürfnisse des Staates (Einkomnienstener) muß sich jeder Bürger nach bestem Wissen und Gewissen selbst einschätzen. Die Gemeinde erhebt für ihre Bedürfnisse Gemeindesteuern in Form eineszzuschlages auf die Einkommensteuer und in Form von Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer. Weil alle diese Steuern direkt an die Steuerbehörde ^bezahlt werden, heißen sie direkte Steuern. Außerdem giebt es noch inb’irc!tc Steuern, welche

8. Leitfaden zum methodischen Unterricht in der Geographie - S. 179

1836 - Eisleben : Reichardt
Iii. Osteuropa. 179 nig, etwas Seide, Galläpfel, Getreide im Ueberfluß, auch Mais und in einigen Gegenden Reiß, Tabak, Flachs und Hanf, Obst, auch Kastanien, von welchen es so wie von Zwetschen und Pflaumen ganze Wälder giebt, und in Dalmatien Oliven, edle Südfrüchte, so- gar Granaden und Datteln; Wein im Ueberfluß und von der vorzüglichsten Beschaffenheit (der Tokayer ist einer der edelsten Weine in Europa), große Waldungen in vielen Gegenden, während in einigen Holzmangel herrscht, und ein außerordentlicher Reichthum von Mine- ralien, als mit Ausnahme des Zinns, alle Metalle (an Gold und Silber sind diese Länder reicher als jedes an» dcre Land in Europa), fast alle Halbmetalle, Stein- kohlen, Schwefel, Salz in ungeheurer Menge, Salpe, ter, Alaun, Soda, Mineralquellen sehr häufig und äußerst wirksam. Die Anzahl der Einwohner steigt auf 13,600,000, als Ungarn, Slowaken, Rusniaken, Serbien auch Rat- zen genannt, Szekler, Kroaten, Morlachen, Wallachen, mit verschiedenen eignen Sprachen; ferner giebt es Deut- sche, Juden, Zigeuner rc. Die meisten Einwohner be- kennen sich zur Römisch-katholischen und Griechisch-ka- tholischen Kirche. Zahlreich find auch die Bekenner der Orientalisch < Griechischen oder nicht unirten, der luthe- rischen und reformirten Kirche. Ackerbau, noch sehr kunst- los betrieben, Viehzucht, Weinbau, Bergbau sind Haupt- beschäftigungen der Einwohner, aber die Industrie ist noch in der Kindheit, wiewohl einige Zweige derselben ziemlich blühend sind. Der Handel entspricht nicht dem großen Produkten-Reichthums dieser Länder, und die wissenschaftliche Bildung, worin die Deutschen und Ungarn am meisten unter den Einwohnern fortgeschritten sind, ist im Allgemeinen noch wenig verbreitet. Alle diese Länder gehören dem Kaiser von Oester- reich, und machen einen Theil des Oesterreichischen Kai- serthums aus. Die Gegenden von Ungarn, Kroatien, Slavonien und Siebenbürgen, welche längs der Türkischen Gränze liegen, werden die Militairgränze genannt, die eine eigene militairische Verfassung hat> und deren Be- wohner alle zum Kriegsdienste verpflichtet sind, indem sie Tag und Nacht die Tückische Gränze bewachen. 3) in dem eigentlichen Ungarn, welches dcn bei Weitem 12*

9. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 83

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Übergang aus der Merovingifchen in die Karolingische Zeit. 83 • enfes sich abermals der Regierungsgewalt bemächtigen. Da erhoben sich die australischen und bnrgundischen Großen und riefen Chlotar Ii. herbei, damit er, als letzter großjähriger männlicher Sproß der Herrscherfamilie, der Mißregierung Brunhildens ein Ende mache. Brunhilde ward ihm ausgeliefert; Chlotar ließ die siebzigjährige Greisin an den Schweif eines wilden Pferdes binden und so zu Tode schleifen; ihre Urenkel wurden mit ihr getötet. So war von Anstrasien aus und, wie man wohl sagen darf, durch das dort vorwaltende noch unverdorbenere germanische Element ein Rückschlag gegen die maßlose Verderbnis des Merovingischen Königtums erfolgt. Die Großen blieben dabei nicht stehen, sondern zwangen Chlotar Ii. zu einer Beschränkung seiner Gewalt, zunächst allerdings in ihrem eigenen Interesse, aber doch auch zugleich im Interesse der öffentlichen Ordnung und des Rechtsschutzes Aller. Die Bischöfe sollten hinfort von der Geistlichkeit und vom Volk ihrer Sprengel gewählt, vom König nur bestätigt, Verbrechen der Geistlichen vor das Gericht des Bischofs verwiesen, Prozesse zwischen Angehörigen der Kirche und freien Gaugenossen von einem gemischten Gerichte aus Weltlichen und Geistlichen entschieden werden; der König sollte die Grasen aus Angesessenen des Gaues selbst nehmen; ungerechte Steuern und neue Zölle sollten in Wegfall kommen; endlich sollten die Leute des Königs dessen Schweine nicht in geistliche oder Privatforsten zur Mast treiben. Ferner mußte Chlotar Ii. seinen Sohn Dagobert zum Regenten Austrasiens ernennen, weil die austrasischen und burgun-b t sch eit Großen nicht von Neustrien aus regiert sein wollten, und er mußte die Fortbauer der Hausmeierwürbe bestätigen, als einer Schranke gegen Übergriffe der königlichen Gewalt. Das Amt des Hausmeiers war ursprünglich ein bloßes Hofamt; der Hausmeier war der erste Palastbeamte des Königs. Jetzt würde bei’selbe eine Art Mitregent des Königs im Namen der Großen. Es war ein Glück sür das, durch die heillose Wirtschaft der Mero-binger sichtlich seiner Auslösung im Innern wie nach außen entgegen-geführte Frankenreich, daß dieses Amt der Hausmeier in die Hände eines Geschlechtes kam, welches einerseits die äußeren Mittel besaß, um sich einen nachhaltigen Einfluß zu sichern, andrerseits eine. Reihe tüchtiger Männer aus sich gebar, die diesen Einfluß im Interesse des Ganzen übten. Es war dies das Geschlecht der Pipine, einer alten, reichbegüterten und hochangesehenen Familie von echt germanischer Abstammung, deren ausgedehnte Besitzungen in den Ardennen lagen. Einem Mitgliede dieser Familie, Pipin von Landen (so zube-

10. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 96

1885 - Wiesbaden : Bergmann
96 Karls des Großen Maßregeln Zn Gunsten der Landwirtschaft, :c. luchte vielmehr auch direkt alle Zweige wirtschaftlicher Thätigkeit, ganz besonders die Landwirtschaft, zu fördern. Er selbst war, wie der größte Grundbesitzer, so auch sicherlich der eifrigste und betriebsamste Landwirt in seinem ganzen weiten Reiche. Mit einer bis ins kleinste gehenden Sorgfalt schrieb er den Beamten auf seinen königlichen Gütern vor, was sie thun sollten, um den Betrieb dieser Güter auf den möglichsten Grad der Vollkommenheit zu bringen. Das berühmte Kapitulare von 812 („von den königlichen Gütern") ist ausschliesslich diesem Gegenstände gewidmet. Da werden zuerst die Amtleute angewiesen, während der Feldarbeiten, beim Säen, Pflügen, Ernten, Heuschneiden, bei der Weinlese, ordentlich Aufsicht zu üben, damit die Arbeiten wohl ausgeführt werden. Die Unterbeamten (Meier) sollen keine größere Dienstbezirke zugeteilt erhalten, als welche sie an Einem Tage abgehen können. Genan wird angegeben, wieviel Hühner und Gänse auf einem Haupthof, wieviel auf einem Nebenhofe gehalten werden sollen, welche Bäume, Pflanzen und Blumen in den Gärten zu hegen seien, welche Felderzeugnisse die Amtleute in die königlichen Frauengemächer zu liefern haben (Flachs, Wolle, Weberdisteln k.), damit sie dort verarbeitet würden (bekanntlich spannen und webten Karls des Großen Gemahlin und Töchter selbst), was mit dein Wein geschehen müsse, damit er gut gerate; es werden Vorschriften erteilt über die für das Vieh zu erbauenden Ställe, über die Mast der Schweine, der Ochsen, der Schafe, über das Halten von edleren Hühnern (Fasanen, Pfauen, Rebhühnern), über die Pferdezucht, die Bienenzucht, die Forstwirtschaft. Es soll im rechten Maße gerodet, d. h. Waldland urbar gemacht werden, doch so, daß der Wald nicht zu sehr gelichtet werde. Von dem gerodeten Wald sei ein Teil „an geeignete Leute zur Bebauung zu überlassen." Ähnliche Vorschriften finden sich in bezug auf die Handwerke, welche auf den Gütern betrieben wurden. Da ist die Rede von Eisen-, Gold- und Silberschmieden, Drechslern, Stellmachern, Seifensiedern, Netzstrickern, Bäckern und Bierbrauern, die jeder Amtmann in gehöriger Zahl in seinem Dienste haben soll. Auf allen königlichen Gütern müssen reichliche Vorräte von allem Notwendigen vorhanden sein, und die Amtleute werden angehalten, regelmäßig Verzeichnisse einzusenden, d. h. also Rechnung zu legen, sowohl von diesen Vorräten als auch von dem, was sonst aus den Gütern eingekommen sei. Auch die von Karl vorgenommenen Kolonisationen förderten die Landwirtschaft. Wenn Karl Massen der besiegten Sachsen nach Süd-deutschland übersiedelte, so mußten diese neuen Ansiedler, um Raum
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TM Hauptwörter (200)200

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