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1. Deutsche Geschichte - S. 263

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der innere Ausbau des deutschen Reichs. 263 gestorben und S e o Xiii. auf ihn gefolgt war, ist bnrch Nachgeben von beiben Seiten ein Friedenszustanb hergestellt worben. Währenb des Kulturkampfes würde das Reichsgefetz über die Ziv i l e h e erlassen; baburch ist die Eheschließung und die Beurkunbung der Geburten und Sterbefälle von den Geistlichen auf bürgerliche Beamte, die Stanbesbeamten, übertragen worben. §261. Heer und Flotte, Recht, Volkswirtschaft und Reichsfinanzen. Der stärksten Grunblage des neuen Reichs, dem Heere, mtrbe*«««. von vornherein die größte Sorgfalt gewibmet. Es würde befonbers mit Rücksicht auf die mehrmaligen Verstärkungen der französischen Wehrkraft stetig vermehrt; heute beträgt feine Stärke im Frieden 500700 Mann, wozu 25000 Offiziere und fast 85000 Unteroffiziere kommen; im Kriege etwa 4 300 000. Die Armee zerfällt heute in 23 Armeekorps; bavon entfallen auf Württemberg, Baden und Hessen je eins, auf Sachsen zwei, auf Bayern brei, die übrigen auf Preußen und die kleineren Staaten. Die Armeekorps zerfallen in zwei Divisionen, die Divisionen in zwei Jnfanteriebrigaben, eine Kavalleriebrigabe, deren jebe zwei Regimenter umfaßt, und eine Felbartillerie-brigabe. Die Vorbereitung der Mobilmachung und der Entwurf der Pläne für etwaige künftige Kriege liegt dem General st ab ob. Gleichzeitig würde eine beutfche Flotte geschaffen. Sie besteht aus gepanzerten Linienschiffen und Küstenpanzerfchiffen, großen und kleinen Kreuzern, Kanonenbooten, Avisos, Schulschiffen, Schiffen zu befonberm Zwecken, unter benen sich auch die kaiserliche Jacht „Hohenzollern" befinbet, und Torpebobooten. Sie untersteht dem kommanbierenben Abmirot. Wie das neue deutsche Reich im Unterschiebe von dem beutfchen Bunbe mt. eine Wehreinheit ist, so ist es auch eine Rechtseinheit. Ein Strafgesetzbuch war schon zur Zeit des norbbeutfchen Bunbes geschaffen worben und würde von biefem übernommen. Es würde ferner eine einheitliche Gerichtsverfassung geschaffen. Die Gerichte zerfallen in Amtsgerichte, Lanbgerichte und Oberlanbesgerichte; die letzteren umfaffen gewöhnlich den Umfang einer Provinz. An der Spitze steht das Reichsgericht, bas feinen Sitz in Leipzig hat und in mehrere Senate geteilt ist. Leichte Straffälle werben von den Schöffengerichten, die aus einem Richter als Vorfitzenben und zwei Laien als Schöffen bestehen, schwerere von den Strafkammern, die nur aus Berufsrichtern zusammengesetzt finb, bestimmte Gruppen von Verbrechen von den Schwurgerichten, die aus je zwölf Laien als Geschworenen bestehen, abgeurteilt. Die beutfche Rechtseinheit ist abgeschlossen worben durch die Einführung des bürgerlichen Gesetzbuchs, das feit dem Jahre 1900 in Geltung ist.

2. Deutsche Geschichte - S. 264

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
264 Das Zeitalter der Zerstörung des alten und der Entstehung des neuen Reichs. Das deutsche Reich ist endlich eine Wirtschaftseinheit. Ein einheitliches Münzwesen trat an die Stelle der Zersplitterung, die früher auf diesem Gebiete herrschte. Ebenso wurde ein einheitliches Maß und Gewicht geschaffen. Von besonderer Bedeutung für den Aufschwung des Verkehrs war die Schöpfung der Reichspost; ihr langjähriger, verdienstvoller Leiter von Stephan war zugleich der Gründer des Weltpostvereins, der heute alle Kulturstaaten der Welt umfaßt. Die Zollpolitik des Reiches beruhte zunächst auf den Grundsätzen des Freihandels; die Zölle, welche, z. B. von Kolonialwaren, erhoben wurden, hatten nur den Zweck, als Finanzzölle dem Reiche gewisse Einnahmen zu verschaffen. Da leitete Bismarck seit 1879 auf dem Gebiete der Zollpolitik einen Umschwung ein; und trotz heftigen Widerstandes setzte er Schutzzölle, es durch, daß Jndustriezölle und Getreidezölle eingeführt wurden, die ersteren zum Schutze des einheimischen Gewerbes gegen den Wettbewerb der englischen Industrie, die letzteren zum Schutze der einheimischen Landwirtschaft gegen die Verbilligung des Getreides durch die überseeische Getreideeinfuhr. Während unter dem Schutze der Jndustriezölle die deutsche Industrie außerordentlich aufblühte, wurden zugleich durch die Zollcrhöhung die E i n -nahmen des Reiches wesentlich gesteigert. Sie stammen heute besonders aus den Zöllen und Verbrauchs st euern, die auf Bier, Branntwein, Zucker, Salz und Tabak ruhen, ferner aus den Reichsstempelabgaben, wie sie z.b. von Kaufverträgen, Wertpapieren, Wechseln, Spielkarten erhoben werden, der P o st und Telegraphie, den elsaß-lothringischen Eisenbahnen, endlich den Beiträgen der Einzelstaaten. Der Reichshaushalt belief sich 1905 auf etwas über 2,2 Milliarden Mark. Unten den Ausgaben stehen die Kosten des Heeres und der Marine obenan. Dazu kommen u. a. die Ausgaben zur Verzinsung der Reichs schuld, die 1906 etwa 3,8 Milliarden Mark betrug. Die Staatsverwaltung Preußens. Ministerrum. § 262. Die Behördenorganisation. Die oberste Behörde des preußischen Staats ist das Staatsministerium. An dessen Spitze steht der Ministerpräsident, der zugleich für gewöhnlich deutscher Reichskanzler ist. Es gibt neun Ministerien: das des A u s w ä r t i g e n — dieses fallt mit dem auswärtigen Amt des Reichs zusammen —, des Krieges, der Justiz, der Finanzen, des Inneren, der geistlichen, Unterrichts - und Medizinalangelegenheiten, des Handels, der öffentlichen Arbeiten, der landwirtschaftlichen, Domänen - und Forstangelegenheiten.

3. Deutsche Geschichte - S. 267

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die soziale Gesetzgebung. 267 Kaiser, beraten von seinem Kanzler, die Bahn sozialer Reformen zu beschreiten, um, soweit es möglich wäre, die Verhältnisse der Arbeiterschaft zu bessern. Am 17. November 1881 verlas Fürst Bismarck im deutschen Reichstag eine Kaiserliche Botschaft. In ihr hieß cs, daß „die Ama' Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression 188l sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage die Aufgabe aufs neue ans Herz zu legen, und würden Wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen." Seitdem sind, teils zu Lebzeiten Wilhelms I., teils unter der Regierung und lebhaftesten Förderung unsers jetzigen Kaisers eine Reihe von Gesetzen gegeben worden, durch welche das deutsche Reich allen anderen Staaten auf dem Wege der sozialen Reformen vorangeschritten ist. Zunächst trat das Krankenkaff engesetz ins Leben, welches den Arbeiter zwingt, sich für den Krankheitsfall zu versichern. Zu diesem Zwecke wurden Krankenkassen gebildet; die Beiträge werden zu zwei Dritteln vom Arbeitnehmer, zu einem Drittel vom Arbeitgeber ausgebracht. In Krankheitsfällen erhalten die Arbeiter freie ärztliche Behandlung und Arznei sowie eine Krankenunterstützung. Darauf folgte dasuufallverficherungsgefetz. Dieses Gesetz sichert dem Arbeiter, der in seinem Beruf während des Betriebes einen Unfall erleidet, eine Entschädigung zu, die in den Kosten des Heilverfahrens und für den Fall der Erwerbsunfähigkeit in einer Rente besteht. Die Kosten werden von den Arbeitgebern getragen. Im Jahre 1889 kam sodann das Jnvalidenversicherungs-g e s e tz zustande. Dieses sichert allen Arbeitern, auch abgesehen von Krankheit und Betriebsunfällen, für den Fall, daß sie erwerbsunfähig werden, und für den Eintritt des siebzigsten Lebensjahres eine Rente zu. Die Kosten der Versicherung werden zur Hälfte von dem Arbeitgeber, zur Hälfte von dem Arbeitnehmer getragen; dazu kommt ein Reichszuschuß. Während man so für Krankheit und Erwerbsunfähigkeit des Arbeiters Fürsorge traf, wurde die Arbeitsschutzgesetzgebung, besonders durch die 1891 getroffenen Bestimmungen, weiter ausgedehnt. Die Sonn-

4. Deutsche Geschichte von der Französischen Revolution ab - S. 96

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
96 flle werden von den Schffengerichten, die aus einem Richter als Vor-sitzenden und zwei Laien als Schffen bestehen, schwerere von den Straf-kammern, die aus fnf Berufsrichtern zusammengesetzt sind, bestimmte Gruppen von Verbrechen von den Schwurgerichten abgeurteilt, bei denen das Urteil der die Schuld 12 Laien als Geschworenen obliegt, während der die Strafe drei Berufsrichter entscheiden. Die deutsche Rechtseinheit ist abgeschlossen worden durch die Einfhrung des brgerlichen Ge-s e tz b u ch e s, dessen Entwurf von Rechtsgelehrten im Auftrage der Re-gierung fertiggestellt und vom Reichstag angenommen worden ist, und das seit dem Jahre 1900 Geltung hat. wwschast deutsche Reich ist endlich eine Wirtschaftseinheit. Ein einheitliches Mnzwesen, das auf der Goldwhrung begrndet ist, trat an die Stelle der Zersplitterung, die frher auf diesem Gebiete herrschte. Ebenso wurde ein einheitliches Ma und Gewicht geschaffen. Von be-sonderer Bedeutung fr den Aufschwung des Verkehrs war die Schpfung der R e i ch s p o st, deren langjhriger, verdienstvoller Leiter von Stephan zugleich der Grnder des Weltpostvereins war, der heute alle Kulturstaaten der Welt umfat. Schutzzlle. Die Zollpolitik des Reiches beruhte zunchst auf den Grund-stzen des Freihandels; die Zlle, welche, z.b. von Kolonialwaren, er-hoben wurden, hatten nur den Zweck, als Finanzzlle dem Reiche gewisse Einnahmen zu verschaffen. Da leitete Bismarck seit 1879 auf dem Gebiete der Zollpolitik einen Umschwung ein. Er hatte dabei zweierlei im Auge: erstens wollte er dem Reiche, das fr seine Finanzen bis jetzt vor-nehmlich auf die Beitrge der Einzelstaaten angewiesen war, eigene, reich-lich flieende Einnahmequellen erffnen; zweitens gedachte er der ein-heimischen Produktion, der nationalen Arbeit", die nach seinen Beob-achtungen durch die ungehinderte Einfuhr auslndischer Waren geschdigt wurde und sich nicht zu entwickeln vermochte, durch Schutzzlle aufzuhelfen. Trotz des heftigen Widerstandes, den diese Plne im Reichstage fanden, hat er sie grtenteils durchgefhrt. Es wurden Jndustriezlle und Getreidezlle eingefhrt, die ersteren zum Schutze des ein-heimischen Gewerbes gegen den Wettbewerb der englischen Industrie, die letzteren zum Schutze der einheimischen Landwirtschaft gegen die Verbilligung des Getreides durch die berseeische Getreideeinfuhr. Reichs- Unter dem Schutze der Jndustriezlle blhte die deutsche Industrie ftttamett. y , __ , ,, - auerordentlich auf; die Absicht dagegen, dem Reiche eigene, genugende Einnahmen zu verschaffen, hat Bismarck nicht vllig erreichen knnen.

5. Deutsche Geschichte von der Französischen Revolution ab - S. 100

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
100 Das Zeitalter der Zerstrung des alten und der Entstehung de? neuen Reichs. er bei dem zweiten schwer verletzt wurde; es war wie ein Wunder, da der Greis wieder genas. Jetzt schritt die Regierung ein. Bismarck setzte beim Reichstag ein Gesetz gegen die gemeingefhrlichen Bestrebungen der Sozial-demokratie durch, das zwlf Jahre lang bestanden hat. Zugleich aber entschlo sich der Kaiser, beraten von seinem Kanzler, die Bahn sozialer Reformen zu beschreiten, um, soweit es mglich wre, die Verhltnisse der Arbeiterschaft zu bessern. Am 17. November 1881 verlas Fürst Bis-^otschast mctrc^ im deutschen Reichstag eine Kaiserliche Botschaft. In ihr 1881. hie es, da die Heilung der sozialen Schden nicht ausschlielich auf dem Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleich-mig auf dem der positiven Frderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es fr Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage die Aufgabe aufs neue ans Herz zu legen, und wrden Wir mit um so grerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurckblicken, wenn es Uns gelnge, dereinst das Be-wutsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Brgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedrftigen grere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen." Seitdem sind, teils zu Lebzeiten Wilhelms I., teils unter der Re-gierung und lebhaftesten Frderung unsers jetzigen Kaisers eine Reihe von Gesetzen gegeben worden, durch welche das deutsche Reich allen anderen Staaten auf dem Wege dersozialenresormen vorangeschritten ist. Die sozial Zunchst trat das K r a n k e n k a s s e n g e s e tz ins Leben, welches Reform. ^ Arbeiter zwingt, sich fr den Krankheitsfall zu versichern. Zu diesem Zwecke wurden Krankenkassen gebildet; die Beitrge werden zu zwei Dritteln vom Arbeitnehmer, zu einem Drittel vom Arbeitgeber aufgebracht. In Krankheitsfllen erhalten die Arbeiter freie rztliche Behandlung und Arznei sowie eine Krankenuntersttzung. Darauf folgte das Unfallversicherungsgesetz. Dieses Gesetz sichert dem Arbeiter, der in seinem Beruf während des Betriebes einen Unfall erleidet, eine Entschdigung zu, die in den Kosten des Heil-Verfahrens und fr den Fall der Erwerbsunfhigkeit in einer Rente be-steht. Die Kosten werden von den Arbeitgebern getragen. Im Jahre 1889 kam sodann dasjnvalidenversicherungs-g e s e tz zustande. Dieses sichert allen Arbeitern, auch abgesehen von Krankheit und Betriebsunfllen, fr den Fall, da sie erwerbsunfhig werden, und fr den Eintritt des siebzigsten Lebensjahres eine Rente zu. Die Kosten der Versicherung werden zur Hlfte von dem Arbeitgeber, zur Hlfte von dem Arbeitnehmer getragen; dazu kommt ein Reichszuschu.

6. Deutsche Geschichte von der Französischen Revolution ab - S. 107

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Kaiser Wilhelm Ii. 107 1895 unter Anwesenheit von Schiffen der meisten seefahrenden Nationen feierlich begangen wurde, wurden vornehmlich militrische Zwecke verfolgt. Da zwei wichtige Glieder der Sozialreform, nmlich das Innere Gesetz der die Alters- und Invalidenversicherung und das Arbeiterschutz-gesetz, unter der Regierung Wilhelms Ii. zustande gekommen sind, da ferner das Brgerliche Gesetzbuch unter ihm abgeschlossen worden ist, wurde bereits erwhnt. Die Reform der preuischen Steuern ist ebenfalls unter ihm durchgefhrt worden. Dem umfichgreifenden P o l e n t u m in den Ostmarken suchte man dadurch entgegenzutreten, da man eine hohe Summe bewilligte, um in den Provinzen Posen und West-preuen Rittergter anzukaufen und daraus Bauernhfe fr deutsche An-siedler zu schaffen. Auch der Frderung des geistigen Lebens widmet der Kaiser das leb-hafteste Interesse. Wenige Jahre nach seinem Regierungsantritt berief er eine Schulkonferenz, welche der die knftige Gestaltung des hhe-ren Schulunterrichts zu beraten hatte. Er ist auch ein eifriger Freund der K u n st. Reiche Auftrge wurden den bildenden Knstlern zuteil. Kunst. Gegenber dem kniglichen Schlosse zu Berlin ist Kaiser Wilhelm I. ein von Reinhold Begas geschaffenes Denkmal gesetzt worden, unweit davon hat sich ein prchtiger Dom erhoben, an den sich die Gruftkirche der Hohen-zollern anschliet, und in der Siegesallee sind den brandenburgischen Mark-grasen und Kurfrsten und den preuischen Knigen Standbilder errichtet worden. In wirtschaftlicher Beziehung hat unser Volk in der jngsten Wirtschafts-Zeit eine auerordentliche Entwicklung durchgemacht. Dank den gewal-tigen Fortschritten der Naturwissenschast und der Technik, dank der Klugheit und dem Unternehmungsgeist der Unternehmer und Kaufleute, dank der Tchtigkeit und der Disziplin der Arbeiterschaft hat sich das gewerbliche Leben und der Handel mchtig gehoben. Der Wert des deutschen Auen-Handels (der Gesamtausfuhr und der Gesamteinfuhr zusammenge-nommen) hat sich binnen 12 Jahren mehr als verdoppelt; 1895 betrug er 8,1 Milliarden, 1907 17 Milliarden Mark. Deutschland ist zur zweiten Industrie- und Handelsmacht der Welt geworden, die nur England nach-steht; Englands Auenhandel hatte 1907 den Wert von 23,75 Milliarden. Zugleich wuchs die deutsche Handelsflotte, die ebenfalls die zweite der Welt ist, allerdings von der englischen weit bertreffen wird. Damit steht in Zusammenhang, da sich der Volkswohlstand wesentlich gehoben hat, freilich auch, da die Warenpreise gestiegen sind und die Bedrsnisse sich vermehrt haben.

7. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 130

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
130 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Zweiter Abschnitt. Von 1815—1871. als eine Frucht der Freiheitskriege 1. die Herstellung nationaler Einheit, wie sie der „Kaiserherold“ Max v. Schenkendorf mit vielen Patrioten ersehnte; 2. liberale (konstitutionelle) Verfassungen, die dem Volke einen gewissen Anteil an der Regierung gewährten. Zu diesem Verlangen glaubte es berechtigt zu sein einmal wegen der Opfer, die es im Freiheitskriege gebracht hatte; der Krieg war ein Volkskrieg gewesen; anderseits wegen der Zunahme von Wohlhabenheit und Bildung im deutschen Bürgertum, die eingetreten war infolge der durch die Anwendung der Maschine und der Dampfkraft herbeigeführten Umwälzung auf wirtschaftlichem Gebiete. In beiden Beziehungen wurde das deutsche Volk enttäuscht. Denn die Verfassung, welche die Bundesakte vom 8. Juni 1815 Deutschland gegeben batte, war unbrauchbar; Deutschland blieb „ein geographischer Begriffkonstitutionelle Verfassungen ferner waren zwar in Weimar (Karl August), Bayern, Baden, dem Großherzogtum Hessen, — in Kurhessen aber begann ein unwürdiges Regiment —, nach längeren Kämpfen auch in Württemberg eingeführt worden. Jeder Versuch aber zur Ausführung des Art. 13 der Bundesakte unterblieb in Österreich, wo Metternich die Ruhe des Kirchhofs schuf, und in Preußen, obwohl hier der König am 22. Mai 1815 eine Verfassung zugesagt hatte. Sein ängstliches, übergewissenhaftes Wesen, dazu Meinungsverschiedenheiten unter seinen Räten, ferner der Umstand, daß die einzelnen Gebiete des Staates sich zum Teil noch fremd gegenüberstanden, das alles hinderte die Erfüllung dieses Versprechens, und der König geriet immer mehr unter Metternichs Einfluß. > t Die nationalen und liberalen Ideen "fanden zunächst unter den Professoren und Studenten der Universitäten Boden. Sie Ii. Jmah /y/^rfüllten die zu Jena 1815 gestiftete deutsche Burschenschaft (Farben schwarz-rot-gold), äußerten sich aber in oft unreifen, -überspannten Taten, wie die Ausartung der Turnerei und das '•sh'ol h wartburgfest am 18.(Okt. 1817 zeigten. Als nun vollends der ^ cua' Student Sand den m russischem Solde stehenden Kotzebue in sr Mannheim ermordete, war das für Metternich ein Anlaß, durch reaktionäre Maßregeln, die in den Karlsbader Beschlüssen s 6ctp*ß' ^ (c A Ä v L ‘ ' - ^ C#, , £* /'-K "U 4 / Vto1

8. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 154

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
154 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Zweiter Abschnitt. Von 1815—1871. utji ut3i olijiiit/iithör diii 11/. inovemuer lojy zum iruck. - b) Der Militär- und Verfassungskonflikt. ^ durch eine weise Gesetzgebung bei sich, durch Hebung aller sittlichen Elemente und durch Ergreifung von Einigungselementen, wie der Zollverband es ist“. Dies Programm fand im Volke lebhafte Zustimmung. Auch die nationalen Bestrebungen wurden wieder lebendig, fanden in dem (1859 gegründeten) ,, National verein“1 ein Organ unc^S kamen auch auf den Sänger-, Turner- und Schützenfesten, am mächtigsten bei der Schillerfeier am 10. November 1859 zum Ausdruck. §130. freundliche Stimmung im Lande schlug um, als die Regierung die Heeresreform ging. Die Mängel der preußischen Heeresverfassung, die bei der Mobilmachung 1859 grell hervortraten, waren, daß die Zahl der jährlich Ausgehobenen jetzt wie 1814 40000 betrug, während die Bevölkerung von 11 auf 18 Mill. gewachsen war, daß also bei jeder Mobilmachung die Landwehr , ^1. Aufgebots, von der die Hälfte verheiratet war, herangezogen t wurde, während zahlreiche dienstfähige junge Leute zu Hause blieben. Der Plan der Regierung, Wilhelms eigenstes Werk,, ging nun dahin, jährlich 63000 Mann auszuheben, die jüngeren Jahrgänge der Landwehr 1. Aufgebots zur Reserve zu ziehen, die älteren mit der Landwehr Ii. Aufgebots zu vereinigen und die Landwehr von der aktiven Feldarmee (Linie und Reserve) schärfer zu trennen; die Kosten dieser Reorganisation betrugen, jährlich 9x/2 Mill. Taler. Die liberale Partei billigte wohl, abgesehen von dem letzten Punkte, den Grundplan, wollte aber billiger zum Ziele kommen durch Einführung der zweijährigen Dienstzeit für die Linieninfanterie, die ja von 1833 — 52 bestanden habe, — zum größten Nachteil des Heeres nach der Überzeugung des Regenten. Ende 1859 übernahm Generalleutnant Albrecht v. Roon, ebenso ehrenhaft wie tüchtig, als Kriegsminister die Durchführung der Reform dem Landtage gegenüber. 1860 bewilligte das Abgeordnetenhaus das Geld „einstweilig“ auf ein Jahr; dasselbe geschah in . J, , der Tagung von 1861. 7^ fcizl T 1) Zu seinen Gründern gehörten die Hannoveraner0 v. Bennigsen nndr^j^ .rjp. Miquel und die Preußen F. Duneker und Schulze-Delitzsch.

9. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 187

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Die innere Entwickelung im Deutschen Reiche. 187 folger. Im Gegensatz zu Lassalles gemäßigtem, nationalem Sozialismus gründeten Liebknecht und Bebel zu Eisenach die an Marx’ „Internationale“ anknüpfende sozialdemokratische Partei, die die Lassallesche Richtung aufsog. Immer mehr fielen die Massen der sozialdemokratischen Bewegung anheim trotz der Gründung der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine (nach dem Muster der englischen Trades Unions). Diese Entwickelung wurde gefördert durch die wirtschaftliche Katastrophe, die durch das Einströmen der französischen Milliarden in den deutschen Geldmarkt, die dadurch hervorgerufene Schwindel- und Gründerperiode und den unvermeidlichen „Krach“ (1873) verursacht wurde. b) Die Attentate und der Umschwung der Wirtschafts- und § Sozialpolitik. Die zügellosen sozialdemokratischen Agitationen reizten in sittlich verkommenen Naturen die verbrecherischen Neigungen in dem Grade, daß im Mai und Juni 1878 zwei Mordanschläge auf Kaiser Wilhelm unternommen wurden; bei dem zweiten wurde der greise Monarch schwer verwundet. Da erkannte man die ungeheuren Gefahren, von denen die Gesellschaft und ihre Kultur bedroht war. Um ihnen zu begegnen, entschloß sich die Regierung 1. zum Einschreiten gegen die aufreizende Demagogie; 2. zu einer positiven Sozialreform. Im Zusammenhang damit steht 3. das Verlassen der Freihandels- und der Übergang zur Schutzzollpolitik. Diese wirtschafts- und sozialpolitischen Absichten fanden auch in der Wissenschaft, in Roschers historischer Schule wie im „Kathedersozialismus“ Unterstützung. 1. Im Okt. 1878 wurde das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ („Sozialistengesetz“) erlassen. Es hat freilich weder die sozialdemokratischen Ideen zu unterdrücken — wie denn trotz ihm die Zahl der sozialdemokratischen Stimmen und Abgeordneten stetig wuchs — noch anarchistische Attentate zu verhindern vermocht; immerhin wurde die vergiftende, aufreizende Agitation eingeschränkt. Anfangs auf 21/2 Jahre erlassen, dann wiederholt verlängert, wurde es 1890 nicht wieder erneuert.

10. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 132

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
132 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Zweiter Abschnitt. Von 1815—1871. eines Einsiedlers“ 1780, „Lienhard und Gertrud“ 1781 ff., „Wie Gertrud ihre Kinder lehrt“ 1801.1 4. Neue Steuergesetze schafften die Akzise ab und führten die Klassensteuer, die Mahl- und Schlachtsteuer und die Gewerbesteuer ein. Zur Verwaltung der Staatsschulden wurde eine eigene Behörde geschaffen. Auch erhielt der Staat Münzeinheit (1 Taler = 30 Silbergroschen zu 12 Pfennigen). 5. Die größte Tat war die Stiftung des Deutschen Zollvereins, der die wirtschaftliche Einigung der Nation herbeiführte, die Vorbedingung für ihre politische Einigung. Da nach dem Frieden die Engländer den offenen deutschen Markt mit ihren Industrieerzeugnissen überschwemmten, während sie die Getreideeinfuhr verboten, da Frankreich und die Niederlande ihre Grenzen gegen deutsche Erzeugnisse sperrten, während zahllose Binnenzölle in Deutschland den Verkehr lähmten, konnte der Ruin der deutschen Volkswirtschaft nur verhindert werden durch Beseitigung dieser Binnenzölle und Aufrichtung von Außenzöllen. Der Anfang dazu wurde gemacht durch das preußische Zollgesetz von 1818, das die preußischen Binnenzölle aufhob und, bei grundsätzlicher Anerkennung der Handelsfreiheit, wegen des Zollkrieges des Auslandes einen mäßigen Schutzzoll auf fremde Industrieerzeugnisse und einen Finanzzoll auf Kolonialwaren legte, zugleich aber die deutschen Nachbarstaaten auf den Weg des Zollanschlusses und der Handelsverträge wies. Die Not zwang, nach anfänglich heftigen Angriffen, die Mittel- und Kleinstaaten seit 1828 zum Anschluß an Preußen; 1833 erfolgte der entscheidende Anschluß von Bayern, Württemberg, Sachsen und den thüringischen Staaten, womit der Deutsche Zollverein gegründet war; 1834 waren mehr als 400000 qkm deutschen Landes mit 23 Mill. Einwohnern wirtschaftlich geeint. Innerhalb dieses Gebietes herrschte Handelsfreiheit; der Ertrag der Außenzölle wurde unter die Staaten nach Maßgabe der Bevölkerung verteilt. 1) Seine Grabschrift zu Birr bei Brugg (Aargau): „Geb. in Zürich 12. Jan. 1746, + in Brugg 17. Hornung [Febr.] 1827. Better der Armen auf Neuhof, Prediger des Volks in ,Lienhard und Gertrud1, in Stanz Vater der Waisen, in Burgdorf und Münuhenbuchsee Gründer der neuen Volksschule, zu Iferten Erzieher der Menschheit. Mensch, Christ, Bürger. Alles für andere, für sich nichts.“ 'X s-J-ri efhf. ' 2 * /i-*>»
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