Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die weltgeschichtlichen Kämpfe des Altertums - S. 248

1890 - Gotha : Perthes
248 Reitern und berittenem Fußvolk eilte Alexanber des Nachts durch die wasserlose Heibe, wobei manche seiner Krieger ermattet liegen blieben. Da sah man bei Tagesanbruch die zerstreute, unbewehrte Karawane der Hochverräter, auf welche Alexanber lossprengte. Schrecken ergriff die Verräter, welche mit wildem Jammergeschrei auseinanber stoben. Nur wenige versuchten Widerstand, die anbetn flohen, Darms im Wagen in ihrer Mitte, um ihn herum seine Verräter. Wie die Macebonier sich mehr und mehr näherten, weil die Reiter schneller vorwärts kamen als der Wagen, wollten sich die Satrapen ihres Gefangenen entlebigen und sich vor etwaiger Strafe sichern, fielen über den wehrlosen Darius her, burchbohrten ihn mit Schwertern und Speeren und jagten dann nach verschiedenen Seiten bavon, inbein sie den sterbenben König auf der Lanbstraße liegen ließen. Bald barauf kam Alexanber heran, fanb aber nur die Leiche des Königs, welche er mit seinem Purpur bebeckt haben soll. Was man sonst noch erzählt, ist Sage, daß z. B. ein mace-bonischer Reiter, im Helm in der Wüste dem schmachtenben Alexanber Wasser gebracht habe, was aber Alexanber nicht an-nahm, weil seine Leute den Mut verlieren würden, wenn er allein trinke! Da sollen seine Begleiter jauchzenb ausgerufen haben: „Führe uns, wohin du willst! Wir sind nicht ermattet, wir bürsten nicht und sinb nicht sterblich, so lange bu unser König bist!" Alexanber stanb nun am Elbrusgebirge, bessen Pässe zum Kaspischen Meere, nach Iran und Turan führten. Das Gebirge war btcht bewalbet und schluchtenreich, dazu von kriegerischen Völkern bewohnt, welche Alexanber jeboch balb zur Unterwerfung zwang. Zugleich begann der Spartanerkönig Agis mit 20000 Mann offenen Ansstanb, ba er auf griechische Hilfe und persisches Gelb rechnete; boch schnell eilte Antipater mit 40 000 Kriegern herbei und schlug die Spartaner bei

2. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 63

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 63 — Mir zum allgemeinen Wohl! Laßt mich den Trost mit in die Ewigkeit hinnehmen, daß Ich ein an Wohlstand, Sittlichkeit und Tugend wachsendes Volk zurückgelassen habe. Möchte Tugend, Religion und Ehre uns zu einem freien, opulenten, gesitteten christlichen Volk noch immer heranwachsen machen! Das ist Mein Verlangen, das sind meine Wünsche!" 62. Beitritt Karl Friedrichs zum Fürstenbund. 21. Nov. 1785. (Polit. Korrespondenz Karl Friedrichs. Bd. I, 119 f.) Wir Karl Friedrich von Gottes Gnaden Marggras zu Baden . . . urkunden und bekennen hiermit: Demnach S. K. Majestät von Großbritanien und Churfürst zu Braunschweig-Lüneburg ... in Höchst Jhro und beider mitcontrahirender hohen Churhösen Namen Uns .... haben einladen lassen, der schriftlichen Convention beizutreten, welche höchstgedacht Jhro Maj.ten und Jhro Churf. Dchl. unter sich den 23. Juli dieses Jahres abgeschlossen haben, des Inhalts: (Folgt nun der Wortlaut des „Associations-Traktats zwischen den Churfürsten von Sachsen, Brandenburg und Hannover" vom 23. Juli 1785.) Und Wir nun nach derselben genauen Erwägung überzeugt sind, solche keinen andern Endzweck hat, als die Teutsche Reichsverfassung nach Vorschrift derer Reichsgesetze und Reichs-sriedensschlüsse constitutionsmäßig zu erhalten; eben daher auch in solcher keine andern Gegenstände bemerkt haben, als diejenigen, auf welchen des Reichs Wohlfahrt beruhet; nächst dem die Absicht, eine nähere, der Reichs-Constitution vollkommen angemessene vertrauliche Verbindung unter den Reichsständen zu stiften, Unsern patriotischen Wünschen vollkommen entspricht: daß Wir Uns solchem nach gern entschlossen haben, abgedachter Convention, wie hiermit geschiehet, förmlich beizutreten. Wir erklären und bezeugen daher andurch: daß wir vorstehender Convention in allen ihren obangeführten Puncten und besonderen Theilen, nichts davon ausgenommen, hiermit auf das feierlichste und vollständigste accediren, soche als von Uns selbst mit abgeschlossen betrachten, die Erfüllung ihres gelammten Inhalts, soviel an Uns ist, mit befördern wollen, auch allen

3. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 134

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 134 — (Der Vertrag vom 23. April sollte der Schlußakte des Wiener Kongresses einverleibt werden, wogegen aber Baden Einspruch erhob. Gestützt wurde dieser Einspruch dadurch, daß Baden ein Truppencorps von 16 000 Mann am Oberrhein, der Festung Straßburg gegenüber, hatte und außerdem die Landwehr zum Abmarsch sich rüstete. Mit Rücksicht auf den Vorteil, den die Verbündeten im Augenblick des neuen Ausbruchs eines Krieges mit Napoleon hatten, wenn Baden auf ihrer Seite blieb, verzichteten die Vertragsmächte auf die Durchführung ihres Vertrags. So trat auch Baden am 12. Mai 1815 dem Bündnis der Mächte gegen Napoleon bei.) c) Badischer Beitritlsvertrag, Wien, 12. Mai 1815. Art. V. Sa Majeste Imperiale et Royale Apostolique s’engage des L. L. M. M. l’Empereur de toutes les Russies, du roi du Royaume-uni de la Grande-Bretagne et d’Irlande, et du Roi de Prusse, ä ne poser les armes sans avoir particulierement egard aux interets de S. A. R. le Grand-Duc de Bade, et a ne point souffrir qu’il soit porte atteinte ä l’existence poli-tique du Grand-Duche. d) Am 8. Juni 1815 wurde in Wien die deutsche Bundesakte unterzeichnet, durch welche in Art. 11 die Bundesgenossen einander gegenseitig ihre sämtlichen Besitzungen garantierten und zugleich (in Art. 2) die Erhaltung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten für einen Teil des Bundeszweckes erklärten. Die Bundesakte wurde dann am 9. Juni in die Schlußakte des Wiener Kongresses eingerückt. Trotzdem kam am nächsten Tag folgendes Protokoll zwischen den Bevollmächtigten der fünf Mächte (Österreich-Rußland-Großbritanien-Frankreich-Preußen) zustande: ,,Les Puissances prennent ä cette occasion l’engage-ment formel, quoique secret, d’appuyer Sa Majeste Imperiale, Royale et Apostolique dans toutes les negotiations qu’Elle pourrait entamer ä l’avenir avec la Baviere pour recuperer l’Innviertel, le Hundsruckviertel, et le pays de Salzbourg.“ ,,Elles assurent eventuellement ä la maison d’Autriche la reversion du Palatinat, a Vexeption des parties cedees ä S. M. Prussienne, et du Brisgau, comme moyen de compen-sation dans les arrangements futurs en Allemagne. Elles consentent enfin ä ce que les objets destines ä des com-

4. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 204

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 204 — Anhang 2. Zeittafel der badischen Geschichte feit dem wiener Kongreß. 1815. Einwohnerzahl des Großherzogtums: 993414. 17. Jan. Großherzog Karl bestimmt die Bildung einer Kommission zur Beratung einer landständischen Verfassung. 8. Juni. Unterzeichnung der Deutschen Bundesakte zu Wien. 26. Juli. Badens Beitritt zum Deutschen Bund. 1816. Gründung der ersten städt. Sparkasse in Karlsruhe (Mannheim 1822, Freiburg 1826, Heidelberg 1831, Pforzheim 1834). 1817. Mißernte und Lebens Mittelteuerung. 4. Okt. Das Haus- und Familienstatut bestimmt die Unoeränderlichkeit und Unteilbarkeit des Großherzogtums und die Regierungsnachfolge (der Grafen v. Hochberg als Markgrafen und Prinzen von Baden). 1818. 12. Jan. Großh. bab. Patent für die „Laufmaschine" des Freih. v. Drais. 22. Aug. Verkünbigung der Verfassung ’durch Großherzog Karl. 8. Dez. Großherzog Karl f. 1819. 22. April. Eröffnung des ersten babischen Lanbtags im Schloß zu Karlsruhe. Die Herrschaft Hohengerolbseck kommt an Baden, das bab. Amt Steinfelb an Baiern. Vertagung des Lanbtags nach ergebnisloser Arbeit.

5. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 169

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 169 — pen auf dem Rückmarsch erfolgt nach dem bisherigen Landes-Verpflegungsreglement. 6. Die Auseinandersetzung der durch den früheren deutschen Bund begründeten Eigentumsverhältnisse bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalten. 7. Die hohen Kontrahenten werden unmittelbar nach Herstellung des Friedens wegen Regulirung der Zollvereinsoer-hältniffe in Verhandlung treten. Einstweilen soll der Zollvereinsvertrag vom 16. Mai 1865 und die mit ihm in Verbindung stehenden Vereinbarungen, welche durch den Ausbruch des Krieges außer Wirksamkeit gesetzt sind, vom Tage des Austausches der Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrags an, mit der Maßgabe wieder in Kraft treten, daß Jedem der hohen Eon-trahenten vorbehalten bleibt, dieselben nach einer Aufkündigung von sechs Monaten außer Wirksamkeit treten lassen. 8. Die hohen (Kontrahenten werden unmittelbar nach der Herstellung des Friedens in Deutschland den Zusammentritt von Commissionen zu dem Zweck veranlassen, um Normen zu vereinbaren, welche geeignet sind, den Personen- und Güterverkehr auf den Eisenbahnen möglichst zu fördern, namentlich die Concurrenzverhältniffe in angemessener Weise zu regeln und den allgemeinen Verkehrsinteressen nachtheilige Bestrebungen der einzelnen Verwaltungen entgegenzutreten. Indem die hohen (Kontrahenten darüber einverstanden sind, daß die Herstellung jeder im allgemeinen Interesse begründeten neuen Eisenbahnverbindung zuzulassen und so viel als thunlich zu fördern ist, werden sie durch die vorbezeichneten (Kommissanen auch in dieser Beziehung die durch die allgemeinen Verkehrsinteressen gebotenen Grundsätze aufstellen lassen. 9. Die hohen (Kontrahenten werden vom 1. Januar 1867 ab die Erhebung der Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein, und zwar sowohl der Schiffsgebühr — Tarif B. zur Übereinkunft vom 31. März 1831 — als auch des Zolles von der Ladung — Zusatzartikel Xvi und Xvii zu der Übereinkunft vom 31. März 1831 — willig einstellen, sofern die übrigen deutschen Uferftaaten des Rheins gleichzeitig die gleiche Maßregeln treffen.

6. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 159

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 159 — einem Gewerbe zum andern überzugehen und Hilfspersonen aus verschiedenartigen Gewerbszweigen in beliebiger Anzahl in und außer dem Hause zu beschäftigen. Art. 6. Den Hausierhandel, sowie alle andere Gewerbe, welche im Umherziehen betrieben werden, dürfen . . . diejenigen nicht ausüben, in deren Verhalten und persönlichen Verhältnissen begründete Besorgnis zu finden ist, daß sie diesen Gewerbebetrieb zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mißbrauchen werden. Art. 26. Die Zunftverfassung (§ 23 und 24 des Iv. Konstitutionsedikts vom 4. Juni 1808) und alle bisher bestandenen Jnnungsrechte sind aufgehoben. Art. 29. Die Regierung kann, wo sich das Bedürfnis zeigt, die Errichtung von Gewerbekammern veranlassen, welchen die Wahrung und Forderung der gemeinsamen Interessen aller oder einzelner Klassen des Gewerbestandes eines Ortes oder Landesteiles zur Aufgabe gestellt ist. (allgemeine oder besondere Gewerbekammern, Handelskammern u. s. w.) Art. 33. Die Regalien des Staates erleiden durch das gegenwärtige Gesetz keinen Abbruch. Auch findet dasselbe auf die verschiedenen Arten der Beschäftigung im öffentlichen Dienst, ferner auf die Anwaltschaft, das Feldmessen, die Heilkunde, auf Privat-, Heil-, Unterrichtsund Erziehungsanstalten, auf die schriftstellerische Thätigkeit und die Ausübung der schönen Künste, auf Land- und Forstwirtschaft, auf den Bergbau, auf das Eisenbahn- und Telegraphenwesen keine Anwendung. Art. 34. Das Gesetz tritt mit dem 15. Oktober 1862 in Wirksamkeit. 128. Dankadresse des badischen Volkes an Großherzog Friedrich. 13. Oktober 1863. (Main und Tauberbote 1863. Nr. 125.) Bereitwillig haben Ew. Königl. Hoheit an der auf dem Fürstentag zu Frankfurt stattgefundenen Beratung der deutschen Bundesreform teilgenommen, von dem Gedanken geleitet, daß, wenn der Wiederaufbau eines in Ehre, Recht und Freiheit ge-

7. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 166

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 166 — Gegenüber diesen Thatsachen handelt es sich für die Großh. Regierung nicht sowohl um einen Austritt aus dem Bund, als vielmehr um den formellen Ausspruch, daß der deutsche Bund nicht mehr bestehe. Dieser formelle Ausspruch scheint Eurer Königlichen Hoheit Regierung im Interesse des Bundes und des Volkes dringend geboten. Wir erachten uns unter diesen Umständen für verpflichtet, an Eure Königliche Hoheit den untertänigsten Antrag zu stellen: „Allerhöchst dieselben wollen zunächst und vorbehaltlich weiterer Schritte geruhen, den großh. Bundestags-Gesandten aus der bisherigen Bundesversammlung abzurufen, und denselben mit einer entsprechenden Erklärung zu beauftragen; ebenso den großh. Bevollmächtigten bei der Bundes-Mili-tärcommission zurück zu beordern." 132. Badisch-preußischer Waffenstillstandsvertrag. Geschehen zu Würzburg den 3. August 1866. (Schneider: Der Antheil der bad. Felddivision an dem Kriege des Jahres 1866. S. 109.) 1. Zwischen den königl. preußischen und den ihnen verbündeten Truppen einerseits und den großh. badischen Truppen andererseits wird ein Waffenstillstand bis einschließlich den 22. August 1866 stattfinden. Für die Dauer dieses Waffenstillstandes sind nachfolgende Bestimmungen verabredet worden. 2. Die großh. badischen Truppen werden die vereinbarte Marschroute zum Marsche nach Karlsruhe genau einhalten und nach Eintreffen daselbst bis zum Schluß des Waffenstillstandes keine nördlich von Karlsruhe gelegene Stellung einnehmen. Es bleibt ihnen jedoch überlasten, Bruchsal mit Cavallerie und dem zur Bewachung des dortigen Zellengefängnisses erforderlichen Jnfanteriekommando zu belegen. 3. Die königlich preußischen und die mit ihnen verbündeten Truppen können das großh. badische auf dem rechten Neckar-user gelegene Gebiet nebst den Städten Heidelberg und Mannheim militärisch besetzen und zu (Kantonnements benützen.

8. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 177

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 177 — regiment nahm die Vorstädte von Dijon, bis es Nacht wnrde. Der Ort brannte stark. In der Nacht zog der Feind ab, und heute früh kapitulirte die Munizipalität. Lieutenant v. Stengel, Bissinger, Neff, Hofheinz und Fähnrich Regenaner sind leicht verwundet. Das (1) Leibgrenadierregiment zählt zweihundert Mann, das (2) Grenadierregiment König von Preußen fünfzig Mann todt und verwundet. Der Feind verlor sehr bedeutend, das Nähere noch nicht besannt. Das Bataillon Hoffmann vom Leibgrenadierregiment machte am 27. bei Essertenne fünfhundert Gefangene, das Bataillon Wolf vom 2. Grenadierregiment bei St. Seine fünfzig Gefangene; beide in vortrefflich geführten Gefecht. v. Werder, General der Infanterie. 142. Militärkonvention zwischen Preußen und Baden vom 25. Nov. 1870. (Gesetzes- und Verordnungsblatt 1870. S. 738 ff.) Art. 1. Das Großherzogl. Badische Kontingent wird unmittelbarer Bestandteil der Deutschen, beziehungsweise der Köuigl. Preußischen Armee, in. der Art, daß Seine Majestät der König von Preußen als Bundes-Feldherr alle Rechte und Pflichten des Kontingents- und Kriegsherrn, einschließlich der Fürsorge für die Festung Rastatt, unter Vorbehalt der Badischen Territorial-Hoheit übernimmt, wogegen das Großherzogtum Baden die dasselbe jeweils bundesverfassungsgemäß treffende Summe für das Bundes-Landheer der königlich preußischen Kriegsverwaltung für Bundesrechnung zu freier Verfügung überläßt. Außer dieser Summe hat das Großherzogtum Baden für die ihm zur Erhaltung des Landheeres obliegenden Leistungen weder an Spezial- noch an Generals osten weitere Zahlungen zu übernehmen, vorbehaltlich feiner matrikularmäßigen Beiträge zu etwaigen bundesgesetzlich festgestellten besonderen Leistungen für das Bundes-Landheer. Art. 2. Das Großh. Badische Kontingent wird ungetrennt in die entsprechende größere Abteilung der Deutschen Bundes- 12

9. Lehrbuch der Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. XXXVIII

1904 - Gotha : Perthes
Xxxviii 5) Finanzen. In die Reichskasse flieen die indirekten Steuern (Verbrauchssteuern vom Branntwein, Bier, Tabak, Zucker, Salz und die Einfuhrzlle). Die wichtigsten Reichsbehrden sind: auswrtiges Amt, Reichs-amt des Innern, Marineamt, Reichspostamt, Reichsschatzamt. Durchfuhrung der Selbstverwaltung in Preußen. a) Zur Stdteordnung ist die Land gemeinde ordnung getreten. Dem Schulzen und den Schffen zur Seite steht die Gemeindevertretung. l>) Die Kreisordnung stellt neben den Landrat den Kreisausschu und neben beide den Kreistag. c) die Provinzialordnnng neben den Landesdirektor den Pro-vinzialausschu und neben beide den Provinziallandtag. Die Selbstverwaltung der evangelischen Kirche ist durch die Kirchengemeinde- und Synodalordnung geschaffen worden. Die Gemeinde verwaltet ihre Angelegenheiten durch den Gemeinde-kirchenrat und die Gemeindevertreter. Die Dizese wird durch die Kreissynode, die Provinz durch die Provinzialsynode, das Land durch die Generalsynode vertreten. Ii. Die soziale Bewegung. Gewaltige Entwicklung der Naturwissenschaften. (Alexander von Humboldt f 1859.) Technische Anwendung der Naturwissenschaften: Watt macht die Dampfmaschine fr das Gewerbe brauchbar (17641784). Fulton baut das erste Dampfschiff (1807), Stephenson erfindet die Lokomotive; 1826 luft der erste Dampfwagen in England, 1835 in Deutschland zwischen Frth und Nrnberg. Verbreitung der Telegraphie (um 1840), Vollendung der Photographie (um 1850). Der Phonograph Edifons (1878), das Telephon Graham Bells, die dynamoelektrischen Maschinen von Werner Siemens (1866). Vernderung des stdtischen Lebens durch das Fabrikwesen und das Grogewerbe. _ Das Maschinenwesen und die Teilung der Arbeit setzt die Arbeiter zu mechanischen Werkzeugen herab. Entstehung der Sozialdemokratie. 1878 Zwei Mordanschlge auf Kaiser Wilhelm. Der Staat nimmt Stellung zur sozialdemokratischen Bewegung. Schutzdesarbeitersdurcharbeiterversicherungsgesetze: die Krankenversicherung (1883), die Unfallversicherung (1884), die Jnvaliditts- und Altersversicherung (1889). Das Arbeiterschutzgesetz (1891): Ausschlieung der Kinder aus den Fabriken; Arbeiterinnen drfen nicht bei Nachtzeit beschftigt werden; Verbot oder Beschrnkung der Sonntagsarbeit. in. Die Erwerbung deutscher Kolonien. In Afrika werden in den 80er Jahren in deutschen Schutz genommen: im Westen das sogen, deutsche Sdwestafrika, das Kamerun-land und das Togoland, im Osten das sogen, deutsche Ost-

10. Deutsche Schulgeographie - S. 213

1908 - Gotha : Perthes
213 Namalmid1), und den größten Teil der Küste nehmen die gelbbraunen Hottentotten 2) oder Naman, die Urbevölkerung Südafrikas, ein; ihre Sprache zeichnet sich durch eigentümliche Schnalzlaute aus. Die Nordhälfte, das Tamara- (dämara) und Ambolaland^), wird von Bantunegern bewohnt, unter denen die Herero (hererv) durch Zahl und Reichtum an Rindern weitaus hervorragten. Früher lagen sie sich mit den Hottentotten wegen Weideplätze und Viehs beständig in den Haaren; erst die deutsche Herrschaft machte diesen Fehden ein Ende, brachte aber auch nicht den Frieden, weil sie trotz ihrer Schonung ein- heimischer Einrichtungen von beiden Volksstämmen gehaßt wurde. Zahl- reichen kleinen Erhebuugen folgte 180-4 der allgemeine Ausstand, der erst in dreijährigen Kämpfen niedergeworfen wurde. Keine Kolonie hat dem Reiche so viel Geld und Blut gekostet wie Südwestafrika. Aber es ist trotz seiner natürlichen Armut der Opfer wert, denn das Hochland ist, obwohl an der Grenze der Tropenzone gelegen, wegen seiner Trocken- heit gesund und eignet sich daher zur Besudelung durch deutsche Auswanderer. Freilich ist auch ihre Zahl sehr beschränkt, denn außer dem echt tropischen und genügend feuchten Amboland, das zwar Ackerbau in größerem Maßstäbe gestattet, aber wegen seiner Fieber- luft weiße Ansiedler ausschließt, eignet sich die Kolonie nur zur Vieh- zucht (Rinder in der Nord-, Schafe in der trockenen Südhälfte), und nur kleine Flecken können mit Hilfe künstlicher Bewässerung bebaut werden. Auch zur Hebung der Viehzucht muß das vorhandene Grund- Wasser durch Bruunenbohrungen erschlossen und das Regenwasser durch Stauvorrichtungen in den Tälern am Abfluß verhindert werden. Außer- dem muß auch für beffere Verkehrsmittel gesorgt werden. Bisher be- diente sich der Verkehr, wie in ganz Südafrika, nur des schwerfälligen Ochsengespanns und war durch den Mangel an Straßen und die zebirgige Beschaffenheit des Landes sehr gehemmt. Nur mit dem Kap- lande wurde etwas Handel getrieben. Eisenbahnen, die das Innere mit der Küste verbinden, sind hier in noch höherem Grade als in den tropischen Kolonien eine Lebensbedingung. Anfänge dazu sind schon vorhanden. Von Swakopmund führt eine Bahn durch das Tal des Swakop einerseits nachdem Regierungssitze Windhuk, anderseits nach den wertvollen Kupferbergwerken von Otavi; eine zweite, die zur Erschließung des bisher vernachlässigten Südens dienen soll, geht von der Lüderitzbucht aus, harrt aber mit Ausnahme einer kurzen Strecke »och ihres Ausbaues. x Zum Unterschied von Klein-Namaland südlich vom Oranje. 3) Hottentott ist ein holländisches Schimpfwort (Dummkopf); die Hotten-- t»tten nennen sich selbst Koi-Koin (d. h. Menschen) oder Naman. 3) Nach Negerstämmen benannt.
   bis 10 von 45 weiter»  »»
45 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 45 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 1
3 2
4 10
5 4
6 1
7 1
8 2
9 2
10 10
11 0
12 1
13 0
14 1
15 0
16 4
17 0
18 0
19 1
20 0
21 0
22 13
23 1
24 2
25 15
26 2
27 0
28 4
29 3
30 0
31 0
32 1
33 2
34 4
35 3
36 1
37 7
38 1
39 16
40 1
41 1
42 0
43 1
44 0
45 6
46 1
47 0
48 1
49 1

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 5
1 32
2 1
3 57
4 84
5 4
6 9
7 10
8 31
9 38
10 4
11 5
12 19
13 11
14 15
15 12
16 72
17 131
18 5
19 82
20 12
21 39
22 7
23 103
24 2
25 7
26 10
27 2
28 40
29 14
30 1
31 9
32 15
33 5
34 7
35 5
36 73
37 10
38 4
39 39
40 41
41 57
42 28
43 46
44 2
45 81
46 14
47 3
48 7
49 6
50 3
51 38
52 18
53 1
54 60
55 6
56 17
57 3
58 3
59 19
60 24
61 22
62 3
63 0
64 20
65 32
66 20
67 8
68 72
69 14
70 10
71 14
72 134
73 14
74 8
75 14
76 65
77 52
78 6
79 11
80 17
81 2
82 46
83 89
84 12
85 17
86 5
87 30
88 12
89 5
90 1
91 39
92 239
93 7
94 72
95 19
96 18
97 9
98 76
99 14

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 52
1 12
2 5
3 4
4 2
5 33
6 62
7 86
8 2
9 21
10 10
11 11
12 21
13 7
14 11
15 0
16 3
17 3
18 5
19 49
20 53
21 7
22 0
23 1
24 19
25 21
26 3
27 2
28 19
29 15
30 0
31 18
32 37
33 40
34 30
35 16
36 2
37 2
38 9
39 28
40 7
41 0
42 11
43 60
44 10
45 6
46 10
47 22
48 29
49 0
50 9
51 6
52 23
53 12
54 59
55 5
56 2
57 3
58 6
59 56
60 23
61 10
62 23
63 1
64 5
65 13
66 2
67 102
68 4
69 0
70 2
71 12
72 2
73 14
74 6
75 12
76 29
77 4
78 18
79 1
80 31
81 72
82 14
83 60
84 11
85 10
86 28
87 38
88 10
89 23
90 3
91 16
92 1
93 39
94 3
95 12
96 13
97 1
98 14
99 18
100 14
101 36
102 11
103 14
104 114
105 3
106 2
107 21
108 3
109 57
110 11
111 3
112 11
113 45
114 28
115 26
116 3
117 7
118 2
119 42
120 10
121 11
122 11
123 82
124 11
125 29
126 18
127 158
128 5
129 17
130 4
131 35
132 4
133 26
134 133
135 2
136 60
137 12
138 17
139 15
140 6
141 8
142 48
143 18
144 7
145 10
146 0
147 3
148 16
149 1
150 3
151 20
152 80
153 21
154 20
155 13
156 3
157 12
158 2
159 256
160 5
161 0
162 0
163 0
164 1
165 15
166 58
167 7
168 15
169 6
170 2
171 7
172 2
173 81
174 17
175 192
176 29
177 94
178 21
179 25
180 1
181 0
182 26
183 64
184 68
185 55
186 14
187 41
188 36
189 16
190 1
191 13
192 16
193 74
194 6
195 57
196 22
197 8
198 8
199 19