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rum gegen sie zu Felde. Unter seiner Führung drangen die Franken bis zur Raab vor; sie erstürmten den Hauptring der Avaren (— so hießen ihre kreisförmigen aus Baumstämmen und Mauerwerk festgefügten Verschalungen —) und erbeuteten die ungeheuren Schätze, welche die wilden Feinde seit 200 Jahren zusammengeraubt und hier aufgehäuft hatten. Dadurch wurden die Avaren so geschwächt, daß sie bald nachher den benachbarten Slaven zur Beute fielen. Das ihnen abgenommene Land schlug Karl als Ostmark zu seinem Reiche; sie wurde die Grundlage des spätern Oestreichs.
6. Auch mit den Normannen in Dänemark gerieth er in Krieg; er besiegte sie und machte die Eider zum Grenzfluß-
So dehnte sich sein Reich von der Eider bis zum Tiber und Ebro, vom atlantischen Meere bis zur Elbe und Theiß.
7. Zn all seiner Macht und Ehre kam am Ausgauge des achten Jahrhunderts noch eine neue Würde: im Jahre 800 krönte ihn der Papst zum römischen Kaiser.
Als Karl am Weihnachtsfeste in der Peterskirche zu Rom am Altar zum Gebet niederkniete, trat der Papst vor ihn und setzte ihm eine goldene Krone auf das Haupt. Das versammelte Volk aber ries jubelnd: „Heil und Sieg dem erhabenen Karl, dem von Gott gekrönten, großen und friedebringenden Kaiser der Römer!" Dreimal wurden diese Worte wiederholt, dann berührte der Papst mit seiner einen Hand den Mund, mit der andern die Hand des Gekrönten, salbte ihn und verbeugte sich gegen ihn.
So wurde das vor 3 24 Iah re n durch einen Deutschen vernichtete römische K a t f c r t h u m durch einen D> c n t = fch en wieder in's Leben gerufen. Karl war nun der höchste Herrscher der Welt und zugleich der oberste Schutzherr der christlichen Kirche in Europa.
Iii. Karl war groß alsregent und alsvater seiner Völker.
1. Die alten Herzogtümer, in denen die Herzöge ziemlich selbständig regiert hatten, lösteer auf und theilte das ganze Reich in Gaue.
Ueber jedem Gaue stand ein vom Kaiser eingesetzter Gaugraf; derselbe hielt, von feinen Schöffen umgeben, an des Kaisers Statt allmonatlich Gericht, erhob die Steuern, hielt auf Ruhe und Ordnung und führte im Kriege den Heerbann.
Markgrafen schützten die Grenzen des Reichs.
Pfalzgrafen verwalteten die königlichen Güter und Paläste (--- die letzteren hießen auch „Pfalzen" —).
Sendgrasen reiften in Karls Aufträge durch dasland, beaufsichtig t e u die Beamten und untersuchten die Zustände.
Karl selbst hielt alljährlich das Maifeld ab. Das war ein im Monat Mai stattfindender Reichstag. In den alten deutschen Volksversammlungen hatte jeder Freie mit berathen und mit be-
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Extrahierte Ortsnamen: Bagdad Allahs Rom Paderborn Karls
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte, Europäische Geschichte, Geographie:Region?
Geschlecht (WdK): koedukativ
236. Karl der Große wird römisch-deutscher Kaiser.
/Kiner.der Kriege Karls, welcher die merkwürdigsten Fol-
^ gen hatte, war der in Italic' gegen die Longobarden.
Er kam eigentlich den römischen Bischöfen auf ihr Bitten
wider diese Nation zu Hülfe, und machte ihrer Herrschaft
in Einem Jahre ein Ende. Karl nahm nun auch den größ-
ten Theil von Italien ein, bestätigte aber doch zugleich
den Päpsten die Schenkung in Mittelitalien, welche sein
Vater Pipin ihnen gemacht hatte. Papst Leo Iu. wollte
dankbar seyn, und brachte es dahin, daß Karl der Große
im Jahre 800 zu Rom als römischer Kaiser ausgerufen
und gekrönt wurde. So kam die römische Kaiserwür-
de auf Deutsche, und auf diese Art wurde das abend-
ländische römische Kaiserthum, welches mir dem Augu-
stulus 476 zu Grunde gegangen war, gewissermaßen wie-
der errichtet.
237. Karls gute Einrichtungen.
^)acl trat nun auch als römischer Kaiser in den Besitz dee
kaiserlichen Rechte. Er übte alle landesherrliche Gewalt
in Rom aus, nahm aber nicht da, sondern gewöhnlich in der
Reichsstadt Aachen, seinen Sitz. Nun sorgte er für das Glück
und die Bildung seiner Unterthanen ernstlich. Er beförderte
Kenntnisse durch Anlegung vieled Schulen, und die Handlung
durch Bauung zum Handel gut liegender Städte, z.b. Mag-
deburg und Hamburg. Er richtete ein Münzwesen ein, und
gab weise Gesetze. Zur Regierung seines weirlauftigen Staa-
tes bestellte er mehrere einzelne Männer: Pfalzgrasen als
Richter; Markgrafen als Beschützer der Gränzen;
grafen als Vertheidiger des flachen Landes, und Burg-
grafen als Vertheidiger in Städten. Als diese nachher sich
alle unabhängig machten, so entstanden hiedurch,,die vielen
kleinen Staaten in Deutschland.
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Karls Karl Karl Leo_Iu Leo Karl_der_Große Karl Karls
Extrahierte Ortsnamen: Karls Italien Mittelitalien Rom Karls Rom Hamburg Deutschland
— 252 —
Kaiser Rotbart nannten, die Italiener Barbarossa, was dasselbe bedeutet. Er besaß einen großen Geist und trug sich mit dem Gedanken, das Reich in der Macht und dem Glanze wiederherzustellen wie Karl der Große, Otto der Große und Heinrich Iii. es regiert hatten. Er machte vor allem mit den Welfen Frieden und gab seinem jungen Vetter Heinrich dem Löwen später sogar Baiern zurück. Nachdem er binnen kurzem Slawen und Dänen und andere Reichsfeinde in Respekt versetzt hatte, machte er seinen ersten Römerzug, auf dem er zum Kaiser gekrönt wurde.
Wiedergabe nach Kernfragen.
Erzähle!
1)) Er wurde aber hier zugleich gewahr, daß ihm in Italien ein neuer Feind drohte. Das waren die lombardischen Städte.
Schon unter den langobardischen Königen hatten sich die Städte in der Ebene am Po. in denen sich die Herzoge dieses Volkes niedergelassen hatten, hervorgethan dnrch freiere Verfassung, die ihnen von jenen gegeben worden war. Mit der Zeit wurden sie durch ihren Handel mit dem Morgenlande und mit Deutschland blühend und reich und strebten deshalb, noch unabhängiger zu werden. Unter den letzten salischen Kaisern war es soweit gekommen, daß sie den kaiserlichen Statthalter, der in jeder Mark saß, ganz beiseite drückten und zum obersten Beamten einen eigenen Stadtherrn (Podestl) setzten, oder doch die ganze Rechtsprechung und Verwaltung ihren beiden selbstgewählten Bürgermeistern (Konsuln) übertrugen. Me Steuern und Zölle verwendeten sie zu ihrem Besten, ohne dem kaiserlichen Beamten Kontrolle zuzugestehen. Manche von ihnen hatten sogar ihre Macht über andere Städte ausgedehnt und diese unterworfen. So war in Oberitalien Ane ganze Anzahl von Stadtrepublikeu entstanden, zwischen denen nur vereinzelte kaisertreue Städte lagen.
Am mächtigsten war Mailand, das auch am größten war und viele Städte abhängig gemacht hatte. Es stellte eine starke Streitmacht ins Feld, die sich um den großen eisenbeschlagenen Stadtwagen (Carroccio, spr. Karrötscho) mit dem Stadtbanner und der Kriegsglocke am Mastbaume scharte. Stolz und übermütig traten die Mailänder auf.
Wiedergabe nach Kernfragen.
Erzähle!
Zusammenfassung.
Ob wohl diese reichen und mächtigen Städte sich dem Kaiser unterwerfen werden? Ob der Kaiser dulden wird, daß sie selbständig in seinem Reiche bestehen? Warum das eine nicht? — das andere nicht? Was da unausbleiblich ist.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
— 135 —
Die katholische Kirche untersteht wie von alters her dem Papste, der in Nom wohnt. Ganz Deutschland ist in Kirchenprovinzen erngeteilt, die je ein Erzbischof verwaltet. Unter diesem stehen die Bischöfe, welche die Aufsicht über die Pfarrer ihres Sprengels (Diözese) führen. Die preußischen Erzbischöfe und Bischöfe werden von der katholischen Kttchenbchonc (bcm Domkapitel) dem Könige vorgeschlagen, dann gewählt und vom Papste bestätigt; sie haben dem Könige den Treueid zu leisten. Die Pfarrer ernennt der Bischof und zeigt die Ernennung der Staatsbehörde an. Auch den katholischen Pfarrern steht ein Kirchenvorstand aus gewählten weltlichen Gemeinbegliebern zur Seite, zur Verwaltung des Gemeinbevermögens und zur Beratung anderer wichtiger Angelegenheiten. Ebenso ist ein Rechner angestellt. Neben bett Pfarrern oder Weltgeistlichen gibt es noch Ordensgeistliche, männliche und weibliche, die in Preußen geduldet sind. Nur die Jesuiten sind aus ganz Deutschland ausgeschlossen.
39. Tas Verkehrs- und das Sleuerwesen.
I. Das Verkehrswesen.
Der Deutsche Zollverein hat die deutsche Einheit mit Preußen an der Spitze vorbereiten helfen; ebenso förderlich war dieser Einheit der Postverein, der im Jahre 1850 zwischen Preußeu und Österreich-Ungarn geschlossen wurde. Es wurde ein einheitlicher Portosatz für Briefe, Drucksachen und Pakete sowie für die Fahrpost vereinbart und die Briefmarke eingeführt. Diesem Postverein gliederten sich alle deutschen Staaten an, die bisher eigene Post hatten. In den anderen besaß einstweilen noch, wie von alters her, der Fürst von Thurn und Taxis das Postrecht.
Als der Norddeutsche Bund gegründet wurde, machte das deutsche Post-wesen weiter große Fortschritte. Dem Fürsten von xihurtt und ^axis wurden seine Rechte abgekauft, und das Postwesen des ganzen Norbbeutschen Bundes und Lessens würde als Staatseinrichtung einheitlich gestaltet. Die Briefumschläge und Postkarten, Postanweisungen und Paketbegleitscheine würden eingeführt. Auch der Verkehr ging bebeiitenb rascher. Das war bcm neuen Generalpostbirektor Heinrich von Stephan zu verbanken.
Als dann die Einigung Deutschlanbs stattsanb, trat auch Baden bcm Reichspostverein bei. Nur Bayern und Württemberg haben bis heute ihre eigene Postverwaltung, und Bayern hat sogar seine eigenen Marken behalten. Stephan würde jetzt Generalpostmeister. Später würde mit der Post die Telegraphie und dann die Telephonie (Fernschreiben und Fernsprechen) verbunden und einheitlich gestaltet. Der Vertrag mit Österreich-Ungarn wurde beibehalten.
Damit war aber Stephan noch nicht zufrieden. Er veranlaßte, das; Abgeordnete fast aller Staaten der Erde zusammenkamen, um niedrigere Portosätze und Erleichterungen des Verkehrs von einem Staate in den andern zu vereinbaren. Was man kaum für möglich gehalten hätte, geschah: der Weltpostverein wurde (1874) begründet. Ihm traten nach und nach sämtliche Kulturstaaten der Welt mit ihren Kolonien bei.
Es gibt auf der Welt etwa 300000 Postanstalten, davon 115000 m Europa und 100000 in Amerika; Deutschland hat deren 35000.
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— 135 —
Die katholische Kirche untersteht wie von alters her dem Papste, der in Nom wohnt. Ganz Deutschland ist in Kirchenprovinzen eingeteilt, die je ein Erzbischof verwaltet. Unter diesem stehen die Bischöfe, welche die Aufsicht über die Pfarrer ihres Sprengels (Diözese) führen. Die preußischen Erzbischöfe und Bischöfe werden von der katholischen Kirchenbehörde (dem Domkapitel) dem Könige vorgeschlagen, dann gewählt und vom Papste bestätigt; sie haben dem Könige den Treueid zu leisten. Die Pfarrer ernennt der Bischof und zeigt die Ernennung der Staatsbehörde an. Auch den katholischen Pfarrern steht ein Kirchenvorstand aus gewählten weltlichen Gemeindegliedern zur Seite, zur Verwaltung des Gemeindevermögens und zur Beratung anderer wichtiger Angelegenheiten. Ebenso ist ein Rechner angestellt. Neben den Pfarrern oder Weltgeistlichen gibt es noch Ordens-geistliche, männliche und weibliche, die in Preußen geduldet lind. Nur die Jesuiten sind aus ganz Deutschland ausgeschlossen.
39. Das Verkehrs- und das Steuerwesen.
I. Das Verkehrswesen.
Der Deutsche Zollverein hat die deutsche Einheit mit Preußen an der Spitze vorbereiten helfen; ebenso förderlich war dieser Einheit der Postverein, der im Jahre 1850 zwischen Preußen und Österreich-Ungarn geschlossen wurde. Es wurde ein einheitlicher Portosatz für Briefe, Drucksachen und Pakete sowie für die Fahrpost vereinbart und die Briefmarke eingeführt. Diesem Postverein gliederten sich alle deutschen Staaten an, die bisher eigene Post hatten. In den anderen besaß einstweilen noch, wie von alters her, der Fürst von Thurn und Taxis das Postrecht.
Als der Norddeutsche Bund gegründet wurde, machte das deutsche Postwesen weiter große Fortschritte. Dem Fürsten von Thurn und Taxis wurden seine Rechte abgekauft, und das Postwesen des ganzen Norddeutschen Bundes und Hessens wurde als Staatseinrichtung einheitlich gestaltet. Die Briefumschläge tmd Postkarten, Postanweisungen und Paketbegleitscheine wurden eingeführt. Auch der Verkehr ging bedeutend rascher. Das war dem neuen Generalpostdirektor Heinrich von Stephan zu verdanken.
Als dann die Einigung Deutschlands stattfand, trat auch Baden dem Reichspostverein bei. Nur Bayern und Württemberg haben bis heute ihre eigene Postverwaltung, und Bayern hat sogar seine eigenen Marken behalten. Stephan wurde jetzt Generalpostmeister. Später wurde mit der Post die Telegraphie und dann die Telephonie (Fernschreiben und Fernsprechen) verbunden und einheitlich gestaltet. Der Vertrag mit Österreich-Ungarn wurde beibehalten.
Damit war aber Stephan noch nicht zufrieden. Er veranlaßte, daß Abgeordnete fast aller Staaten der Erde zusammenkamen, um niedrigere Portosätze und Erleichterungen des Verkehrs von einem Staate in den andern zu vereinbaren. Was man kaum für möglich gehalten hätte, geschah: der Weltpostverein wurde (1874) begründet. Ihm traten nach und nach sämtliche Kulturstaaten der Welt mit ihren Kolonien bei.
Es gibt auf der Welt etwa 300000 Postanstalten, davon 115000. in Europa und 100000 in Amerika; Deutschland hat deren 35000.
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_von_Stephan Heinrich Stephan
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichts-Anstalt
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Mittelalter
Das merovingische Staatswesen. V. Gerichtswesen. Vi. Die Kirche. 147
Das königliche Gericht war öffentlich und ward auf den Pfalzen des Königs abgehalten,1 es war wol nicht an bestimmte Fristen gebunden, konnte aber jederzeit im Fall des Bedürfnisses zusammentreten.
Das Königsgericht unterscheidet sich dadurch vom Yolksgericht, dass es nicht Gericht im Sinne der öffentlichen Gerichtsverfassung ist (vgl. So hm 179. 362 n. 14). Der König fällt den Spruch nicht als Richter, sondern als Souverän, er kann nach Volksrecht richten, aber vermöge seiner souveränen Machtvollkommenheit vermag er mit Umgehung des strengen Rechts nach eigenem Ermessen zu urteilen, er kann ‘solbald er will, ius aequum an die Stelle des ius strictum setzen,’ im Königsgericht ‘hat das ius honorarium (ius aequum) seine frei strömende unerschöpfliche Quelle gegenwärtig’ (Sohm 166 f.).
Ueber die geistlichen Gerichte, welche im Gegensatz zu den weltlichen , öffentlichen Gerichten als Genossenschafts - oder Corporationsgerichte anzusehen sind, handelt Sohm ‘Die geistliche Gerichtsbarkeit im fränkischen Reiche’ in Doves Zeitsclir. f. Kirchenr. Ix, 193 ff. Vgl. Waitz Ii, 487 f. und s. zu 614.
Vi. Die Kirche.
1. Aeussere Kirchenverfassung. Neben der politischen Gliederung des Reichs in Gaue und Hundertschaften stand in Gallien die kirchliche Einteilung in bischöfliche Diöcesen und Presbyterialsprengel (Archidiaconate), die schon lange vor der fränkischen Eroberung fest ausgebildet und nur im Nordosten, am Niederrhein und in Belgica durch die Invasion der heidnischen Franken vor Chlodovech vorübergehend vernichtet war. Die bischöfliche Diöcese entsprach der Grafschaft, das Archidiaconat der Hundertschaft, doch fielen die Grenzen der letzteren nicht immer mit denen des Presbyterialsprengels zusammen. Walafrid Strabo (f 849) de exordiis et incrementis rerum ecclesiastic arum c. 31 (vgl. Thudichum 46 f.): Quod comites et praefecti in saeculo, hoc episcopi — in ecclesia explent — — Centenarii qui et centuriones et vicarii, qui per pagos statuti sunt, presbyter is plebeii, qui baptismales ecclesias tenent et minoribus praesunt pres-byteris, conferri queunt. Mehrere Bistümer bildeten einen Metropolitansprengel, doch standen den Metropolitanbischöfen, ob wol sie höheres Ansehen genossen, bestimmte Rechte über die anderen Bischöfe nicht zu. Nur der Metropolit von Arles behauptete einen Vorrang vor den ändern als päpstlicher Vicar und Statthalter für Gallien-, als solchem war ihm vom römischen Papst das Recht eingeräumt , Streitigkeiten zwischen den Bischöfen zu entscheiden und Synoden zu berufen, ohne seine Ermächtigung sollte kein Bischof eine weitere Reise unternehmen. Doch musste er in wichtigeren Fragen der kirchlichen Disciplin und
1) Ursprünglich im Freien. G-reg. Ix, 38: Ad quos rex — ait: ‘Egredimini in iudi-cium, ut cognoscamus —’ Tune edueti foras cum rege yenerunt ad iudicium. Der Ort wird an mehreren Stellen der lex rib. als stapplus regis bezeichnet, worunter vielleicht ein steinerner Gerichtsstuhl (Steinstaffel) vor dem Burgthor zu verstehen ist. Vgl. Grimm Ba. 804, Sohm Process der 1. s. 63 n. 17, Waitz Ii, 511 n. 2.
10*
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Mittelalter
Das karolingische Staatswesen.
555
welche ihm gelehrt oder geradezu anbefohlen worden waren, wie aus eigner Machtvollkommenheit erteilte, da er aufser dem leeren Königsnamen und dem nötigen Lebensunterhalt, den ihm der Major domus nach seinem Gutdünken zuwies, nichts weiter sein Eigen nennen konnte, als einen Hof von sehr geringem Ertrage, auf welchem er ein Haus und Diener in geringer Zahl hatte, welche ihm die notwendigen Dienste leisteten und ihm zur Hand waren. Wohin er sich zu begeben hatte, dahin zog er auf einem von Rindern gezogenen und von einem Rinderknecht in ländlicher Weise geleiteten Wagen: so pflegte er zur Pfalz, so zu der öffentlichen Yersammlung seines Yolks, welche jährlich zur Beratung der Angelegenheiten des Reichs abgehalten wurde, zu ziehen, so nach Hause zurückzukehren. Aber die Verwaltung des Reichs und alles, was daheim oder nach aufsen zu thun und zu verfügen war, besorgte der Maiordomus.’ In ähnlichem Sinne äufsern sich auch andere Quellen,1 und die geschichtlichen Thatsachen stehen damit nicht im Widerspruch. In Wahrheit lag die Regierung allein in der Hand der austrasischen Karolinger; in den Reichsversammlungen und Synoden führen sie den Yorsitz, von ihnen werden die Gerichte in der Pfalz abgehalten, alle Schreiben in öffentlichen Angelegenheiten sind an ihre Adresse gerichtet; überall handeln sie allein, des Königs ungefragt, und unter dem Namen von Maiores domus üben sie in Wahrheit eine königliche Gewalt. Dem Yolke galten sie, wie auch der Titel ‘dux et princeps (Francorum)’ beweist, der ihnen in Gesetzen und Reichstagsbeschlüssen bei gelegt wird,2 als die eigentlichen Herrscher. Im Jahre 751 waren die Dinge auf dem Punkte angelangt, dafs Pippin den letzten Schritt thun konnte, um für die Gewalt, die in seiner Hand vereinigt war, auch den entsprechenden Titel zu erlangen. ‘Nach dem Rate und unter Beistimmung aller Franken’ ging eine Gesandtschaft an Papst Zacharias nach Rom, um bei diesem anzufragen, ob eine Übertragung des königlichen Namens auf das Geschlecht der Karolinger gerechtfertigt sei.3 Der Papst, von den Langobarden bedrängt und bei dem bevorstehenden Kampfe um die Behauptung seiner weltlichen Macht allein auf die mächtigen ‘Herzöge und Fürsten’ der Franken angewiesen, gab den weltgeschichtlich bedeutsamen Bescheid, der die Merowinger, ohne sie zu nennen, ihres Thronrechts für immer entkleidete. ‘Zacharias’, sagen die gröfseren Jahr-
1) Nicht blofs solche aus dem Westreiche, sondern auch byzantinische Geschichtschreiber, z. B. Theo-phanes a. m. 6216 ed. Bonn. p. 619: t&og yan fjv avrolg tov xvniov auriär, tjroi tov ofjya, xarä ytvog ctqystv xai fxrfitv Tcqatteiv i'j Sioixeh’, nlt)v aloycog ladceiv xal tilvsiv, oixol Sc öicctpißeiv, xal y.aia Ivlu'iov /.irjva 7100)17] rov [Xt]vbg Tlqoxadic.eod'ai erci navtog tov t&vovg y.al nnooxvveio9at, vre avtior, xai Scoqorpooeiafrai, Ta xarä av\n)3'Eiav y.al dvtisisovai aiwolg y.al ovrcog l'co; tov äxxov Ivlaiov xa&' tavtov Siayelv t%£i- Ss tov ).sy6f/,evov nqoocy.ov yroj/Uj] eavtov y.al tov t&vovg Siocxovi'ta Tlavta Ta nqay/uara; vgl. W aitz Iii, 50 n. 2.
2) Vgl. Waitz Ui, 55.
3) Vgl. Annalen I, 215 zu 751a.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Inhalt: Zeit: Mittelalter
660
Anhang'.
geistlichen Gerichtsbarkeit, die Notwendigkeit einer Unterteilung. So entstanden die Archidiakonate und Dechaneien, jene den Gauen, diese den Hundertschaften entsprechend.1 Den Dekanen waren die Pfarrer (archipresbyteri, pres-byteri, rectores, parochi) untergeordnet, welche innerhalb der einzelnen Paro-
chieen das geistliche Amt verwalteten.
Seit der Organisation des deutschen Kirchenwesens wurde das Institut der Wanderbischöfe, welches für die Missionierung Deutschlands von grofser Wichtigkeit gewesen war, überflüssig, zumal dasselbe zu der geordneten bischöflichen Hierarchie meist in Widerspruch trat. Schon Pippin fühlte die Notwendigkeit, diese Nebenbischöfe, die keiner Diözese fest verbunden waren, in ihrer Thatig-keit zu beschränken;2 und Karl d. Gr. liefs alte Kirchengesetze, welche gegen die Landbischöfe (Chorepiskopen) erlassen worden waren, wieder in Erinnerung bringen.3 Gleichwohl erhielt sich die Einrichtung in etwas veränderter Form. Die Chorbischöfe der fränkischen Zeit erscheinen als die Gehilfen und Stellvertreter der eigentlichen Bischöfc,4 die nicht selten an Krieg und Jagd grofseren Gefällen fanden, als an ihrem geistlichen Amt oder durch Hof- und Staatsgeschäfte von ihren Diözesen fern gehalten wurden. So kam es dahin, dals zu Anfang des 9. Jahrhunderts fast in allen Diözesen ein Chorbischof die bischöflichen Funktionen ausübte. Dieses Verhältnis führte notwendigerweise zu vielerlei Unzuträglichkeiten, zumal die Chorbischöfe sich oft genug eine Gewalt anmafsten, die ihnen als blofsen Gehilfen nicht zukam. Daher erhob sich gegen das ganze Institut seit der Mitte des neunten Jahrhunderts ein lebhafter Kampf, der namentlich von seiten der pseudoisidorischen Partei mit Erbitterung gefühlt wurde.5 Durch erdichtete Kapitularien, Synodalbeschlüsse und päpstliche Dekie-talien suchte man den Chorepiskopat auszurotten; doch fehlte es auch nicht an
Ii, 609 f., Kurtz Ii, 1, 286 f. Hinschius Ii, 186 if. Früher nahm man allgemein
3i von Strafsburs unter Billigung Karls und Hadrians seinen Sprengel 773 in , Archi-
Richter — Dove — Kahl 459 ff.
4) In capit. aquisgr. (828) L<
geführt.
5) Vgl. Richter — Dove gegen den Chorepiskopat, Tüb. 1859.
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Extrahierte Personennamen: Pippin Karl_d Karl Hinschius Karls
Extrahierte Ortsnamen: Deutschlands Karls Hadrians