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1. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 27

1880 - Halle : Anton
27 rum gegen sie zu Felde. Unter seiner Führung drangen die Franken bis zur Raab vor; sie erstürmten den Hauptring der Avaren (— so hießen ihre kreisförmigen aus Baumstämmen und Mauerwerk festgefügten Verschalungen —) und erbeuteten die ungeheuren Schätze, welche die wilden Feinde seit 200 Jahren zusammengeraubt und hier aufgehäuft hatten. Dadurch wurden die Avaren so geschwächt, daß sie bald nachher den benachbarten Slaven zur Beute fielen. Das ihnen abgenommene Land schlug Karl als Ostmark zu seinem Reiche; sie wurde die Grundlage des spätern Oestreichs. 6. Auch mit den Normannen in Dänemark gerieth er in Krieg; er besiegte sie und machte die Eider zum Grenzfluß- So dehnte sich sein Reich von der Eider bis zum Tiber und Ebro, vom atlantischen Meere bis zur Elbe und Theiß. 7. Zn all seiner Macht und Ehre kam am Ausgauge des achten Jahrhunderts noch eine neue Würde: im Jahre 800 krönte ihn der Papst zum römischen Kaiser. Als Karl am Weihnachtsfeste in der Peterskirche zu Rom am Altar zum Gebet niederkniete, trat der Papst vor ihn und setzte ihm eine goldene Krone auf das Haupt. Das versammelte Volk aber ries jubelnd: „Heil und Sieg dem erhabenen Karl, dem von Gott gekrönten, großen und friedebringenden Kaiser der Römer!" Dreimal wurden diese Worte wiederholt, dann berührte der Papst mit seiner einen Hand den Mund, mit der andern die Hand des Gekrönten, salbte ihn und verbeugte sich gegen ihn. So wurde das vor 3 24 Iah re n durch einen Deutschen vernichtete römische K a t f c r t h u m durch einen D> c n t = fch en wieder in's Leben gerufen. Karl war nun der höchste Herrscher der Welt und zugleich der oberste Schutzherr der christlichen Kirche in Europa. Iii. Karl war groß alsregent und alsvater seiner Völker. 1. Die alten Herzogtümer, in denen die Herzöge ziemlich selbständig regiert hatten, lösteer auf und theilte das ganze Reich in Gaue. Ueber jedem Gaue stand ein vom Kaiser eingesetzter Gaugraf; derselbe hielt, von feinen Schöffen umgeben, an des Kaisers Statt allmonatlich Gericht, erhob die Steuern, hielt auf Ruhe und Ordnung und führte im Kriege den Heerbann. Markgrafen schützten die Grenzen des Reichs. Pfalzgrafen verwalteten die königlichen Güter und Paläste (--- die letzteren hießen auch „Pfalzen" —). Sendgrasen reiften in Karls Aufträge durch dasland, beaufsichtig t e u die Beamten und untersuchten die Zustände. Karl selbst hielt alljährlich das Maifeld ab. Das war ein im Monat Mai stattfindender Reichstag. In den alten deutschen Volksversammlungen hatte jeder Freie mit berathen und mit be-

2. Lehrbuch der Geographie für höhere Unterrichtsanstalten - S. 228

1852 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
228 Drittes Buch. muhamedanischen Geistlichkeit steht der Mufti, der den Sultan bei der Thronbesteigung mit dem Schwerdte Muha- meds umgürtet, und dessen Gutachten von großer Bedeutung sind. Jmame heißen die Vorsteher der einzelnen Gottes- häuser oder Moscheen; von ihren schlanken Lhürmen, den M i n a r e t s, rufen die Muezzins, Ausrufer, die Gläubigen zu dem ömaligen täglichen Gebet. Der heilige Wochentag ist der Freitag, das höchste Fest das Bairamfest, das auf den Fastenmonat Ramadan folgt. Derwische sind die mu- hamedanischen Mönche, welche auch in verschiedene Gesell- schaften oder Orden zerfallen. Da übrigens das heilige Buch der Moslemim, der Koran, nicht bloß Quelle der Religion, sondern auch des Rechts ist; (die Ulemas erklären ihn) — da der Sultan als Nachfolger der Kalifen, S. 74., als weltlicher und geistlicher Beherscher der Gläubigen gilt: so ist weltliches und geistliches Regiment bei den Türken auf eigenthümliche Weise verflochten. Die im türkischen Gebiet lebenden Juden und Christen, zusammen Rajahs genannt, waren sonst in einem fast rechtlosen Zustande; in neueren Zeiten sind mehrere Gesetze zu ihren Gunsten erlassen, ohne daß gräßliche Ausbrüche der Volkswuth in einzelnen Provin- zen darum ihr Ende gefunden hätten. 1. Türkische Provinzen auf der Balkan- Halbinsel. Wir betrachten nun die Gegend an beiden Meerengen und die. Hauptstadt besonders, und durcheilen dann die türki- schen Provinzen auf der eigentlichen Halbinsel, indem wir hier wie später auch auf die Verhältnisse der alten Geschichte Rückblicke thun. a) Der Th eil des Mittelmceres, zwischen der östlichen Halbinsel und Kleinasien, heißt bei uns entweder äg ei sch cs Meer (von einem alten attischen Könige Acgeüs) oder Archipelagus, d, i. Jnselmeer. Mit dem letzteren Namen belegen es auch die Tür- ken. Im No. dieses Meeres tritt eine Landzunge der östlichen Halb- insel, bei den Alten thracischer Cherson es genannt, so dicht an die vorspringende kleinasiatische Küste, daß eine 6 M. lange, an den engste» Stellen 2500' breite Meerenge entsteht. Die Alten nannten sie Hellespont; auf europäischer Seite lag Sestos, auf asiatischer Abydus (Brücke des Lerxes; Hero und Leander); auch der Ziegcnfluß (Acg o s Po ta m o s) floß hier, wo Lysa nder am Ende des peloponncsischen Krieges die Athener gänzlich besiegte. Jetzt heißt die Enge Straße der Dardanellen. Die alten

3. Enthaltend der neuesten Geschichte erste Hälfte - S. 296

1845 - Halle : Anton
296 nach dem Muster der französischen: eine gesezgebende Cor- poration in zwei Räten und ein Volziehungsdirectorium unter dem Namen des Dogen und der 12 Senatoren. Eine Verfaßungscommission solte das Weitere ausarbei- ten; nur sotten die katholische Kirche, der Freihafen, die Statsschuld und die Bank von St. Georg durchaus ge- schüzt sein. Am 14ten Juni trat das neue Gouverne- ment ins Amt. Das jenauische Gebiet umfaßte zugleich die ehemaligen Reichslehen soweit sie Enklaven desselben waren. Schon früher war aus den lombardischen Territo- rien und den Territorien der cispadanischen Republik die cisalpinische gebildet worden *). Ihre neue ebenfals ganz nach französischen Muster getroffene Einrichtung ward aber erst am 8ten Juli proclamirt. Sie erhielt wie Frank- reich eine Departementalverfaßung, Walcollegien und Wä- lercollegien. Die Justiz ward fast ganz in der Art, wie sie in Frankreich geordnet war, eingerichtet. Die gesez- gebende Behörde bestund aus einem Rate der Alten und aus einem großen Rate mit denselben Attributen, wie die französischen gesezgebenden Corporationen sie besaßen. Auch das Volziehungsdirectorium bestund aus 5 Mitgli- dern wie in Frankreich — und troz der Erklärung daß die französische Republik die cisalpinische als unabhängigen Etat anerkenne, blib der größte Teil der französischen Armee in den Territorien der lezteren stehen. Natürlich steigerten sich die Abgaben höher als je zuvor, und das Volk war über den neuen Zustand der Dinge höchst un- glüklich, zumal vile Aemter an Franzosen gegeben wur- ') Das Gebiet der cisalpinischen Republik bestund demnach aus: a) den ehemaligen östreichischen Besitzungen westlich der Etsch; b) den ehemaligen Territorien von Moden, Massa und Carrara; c) den drei päbstlichen Lcgationcn, die schon zur cispadanischen Republik gehört hatten; cl) den Reichslehen in den Langhen und im Gau von Luna so weit sie Enclaven des übrigen Gebietes der Republik oder von Parmen und Toscän waren; e) dem vencdi- schcn Gebiete westlich der Etsch; k) dem Weltlin mit Wälsch- Worms und Kläven. Dazu kamen später am 9tcn November noch einige Territorien auf dem linken User des Pfad, die zu Parmen gehört hatten.

4. Die Hohenzollern von Kaiser Wilhelm II. bis zum Großen Kurfürsten - S. 214

1901 - Halle : Gesenius
— 214 — Aber statt erzürnt zu werden, lachte er kräftig mit und befahl das Bild niedriger zu hängen, damit es jeder deutlich sehen könnte. Aber irre machen ließ er sich nicht. Wenn seitdem jemand einen schlechten Witz macht, sagt man deshalb wohl scherzhast: „Niedriger hängen!" Wiedergabe nach Konzentrationsfragen. Vi. Teilziel. Ein solcher König, der darauf sah, daß alles in seinem Lande zum Wohle seines Volkes geschah, der hielt auch darauf, daß es überall nach dem Rechte zuging. Also: Wie Friedrich die Gerechtigkeit pflegt. I. Stufe f. Wie wir uns das wohl denken. Wie das heute geschehen könnte. (Die Kinder geben an, was sie vom heutigen Gerichtswesen kennen, wie wohl ein oder der andere Mangel vorkommen konnte und wie da der König diesen habe abstellen können.) Ii. Stufe f. Friedrich fand bei seiner Thronbesteigung das Recht nicht so geübt wie er gewollt hatte. Für Rechtsstreitigkeiten gab es in Berlin als höchstes Gericht das Kammergericht: sonst aber waren keine Richter angestellt wie heute. Die Amtmänner, die die kleineren Kreise verwalteten, hatten die Rechtspflege gepachtet, lind da ging es oft gar willkürlich zu. L>o ein Amtmann richtete manchmal nicht nach dem Rechte, sondern nach Belieben, und zu allermeist kamen die höherstehenden Leute besser und die anderen schlimmer weg. Jetzt wurde das anders. Friedrich ließ den Amtmännern nur die Verwaltung und setzte für die Rechtspflege besondere Richter ein, die das Recht und die Gesetze studiert hatten. Die mußten nun strengste Gerechtigkeit üben. Niemand durfte bevorzugt werden. Hoch und niedrig war vor dem Gesetze gleich. Sogar der König wollte nicht mehr sein als ein anderer. Konnten die Richter in einer schwierigen Sache nicht ins klare kommen, dann ließ Friedrich sich diese vorlegen und entschied sie. Die Gesetze ließ er sammeln, ordnen und ein großes Gesetzbuch anlegen ; das nannte man das Allgemeine Landrecht. Aber das war eine so schwierige Arbeit, daß die Gelehrten fast fünfzig Jahre brauchten bis es fertig war, und das war erst nach Friedrichs Tode der Fall, jßon den Strafen schaffte Friedrich die grausamen ab und befahl auch, daß die Verbrecher nicht mehr gefoltert werden sollten, damit sie ihre Verbrechen geständen. . Auch gab er in seinem Staate die Religion frei. In den übrigen Staaten mußten zumeist die Leute denselben Glauben haben wie der

5. Die Hohenzollern von Kaiser Wilhelm II. bis zum Großen Kurfürsten - S. 230

1901 - Halle : Gesenius
— 230 — führt die Oberaufsicht über die Hofbeamten; die Kammerherren können zu besorgen haben den Stall, die Jagd, die Kaffe, die Festlichkeiten u. a. Die Kammerdiener haben die niederen Dienste zu verrichten, auszuführen, was die Kammerherren und der König befehlen. Je nachdem kann das Personal bedeutend erweitert werden.) — Bankrott ist jemand, der mehr Schulden als Vermögen hat und sie nicht bezahlen kann, sei er ein Einzelner oder ein ganzes Land. — Finanzminister (der hohe Beamte, der für die Einnahmen und Ausgaben des Landes zu sorgen hat). — Feldmarschall (oberster General). Erzähle! Betrachtung. Was euch an dem neuen Könige gefällt. Daß er sogleich alle Maßregeln ergriff, um den Bankrott abzuwenden. Wie denn das Geld draufgegangen sein mochte. Durch die vielen Anschaffungen. Dann durch die vielen Hofbeamten. Die prächtigen Kleidungen kosteten an sich schon vieles Geld. Dazu kam der hohe Gehalt. Und das manchmal für Leute, die gar nichts thaten. Denen geschah es schon recht, daß sie nuu weggeschickt wurden. Was der König wohl gedacht haben mag, was sie nun thun sollten. (Arbeiten.) Aber auch die blieben, bekamen ihren Gehalt nicht voll. Warum nicht? (Er war zu hoch.) Was that der König deshalb mit dem feinigen? Inwiefern das ein gutes Beispiel war. Erkläre das Wort: Ich will der Finanzminister u. f. w. Was also der König vorhatte. Ob das recht war. Es konnte aber auch Übel ausfallen bei seinem Eigenwillen. (Beispiele.) Warum er die Räte seines Vaters nicht beibehielt. Ob er deshalb seinen Vater nicht geliebt hat. Woran seht ihr das? Seine Achtung vor dem Vater muß im Gegenteil recht groß gewesen sein, weil er, trotzdem ihm dessen verschwenderisches Leben nicht gefiel, nichts sagte und erst, nachdem der König begraben war, mit der Ausführung seiner Sparsamkeitspläne anfing. Zusammenfassung. Überschrift: Wie Friedrich Wilhelm den Thron bestieg. Ii. Stufe. c. Der König hatte in seinem Schlosse keine kostbaren und teueren Gegenstände. Beim Effeu brauchte man zinnernes Geschirr. Feste, bei denen viel Staat und Aufwand gemacht wurde, gab es einfach nicht. Den Speisezettel für die Mittagstafel, die Punkt 12 Uhr begann, ließ sich der König jedesmal vorlegen. Teuere Speisen strich er aus und schrieb dafür einfachere, nahrhafte hin. Es gab auch nur wenige Gerichte, doch stets gehörig Fleisch und Gemüse. Auch im Trinken war man sehr mäßig nach dem Beispiele des Königs. Wein trank dieser gar nicht.

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 92

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
92 v die Stadt seinem Bruder Wilhem entsagen und ihm al- lein huldigen und Hilfe leisten solle. Da ging der ganze Nath mit dem greisen Bürgermeister Niklas Weller an der Spitze, mit entblößten Häuptern und mit Sterbekleidern auf dem Arm zum Kurfürsten und Weller sagte: der Rath hatte beiden Fürsten gemeinschaftlich den Treueid geleistet, und lieber wolle er sein graues Haupt vom Rumpfe tren- nen lassen — und wie er so auch die übrigen Nathsherrn — als die Leschworne Pflicht verletzen. Da klopfte ihm der Kurfürst auf die Achsel und sagte: „Nicht Kopf ab, Alter, solcher redlicher Männer bedürfen wir noch ferner." Bald nach dem Blutbade bei Gera rückten die beiden Heere gegen einander, um in der Nahe dieser Stadt die Entscheidungsschlacht zu liefern. Da begegneten sich die fürstlichen Brüder auf dem Felde und wurden, nach einem kurzen Gespräch, einig, in Leipzig eine Zusammenkunft zu halten. Als daselbst, und auch später in Mühlhausen keine völlige Ausgleichung erfolgte, da von beiden Theilen die Rache das Feuer der Zwietracht wieder anzufachen such- ten, so kamen sie zu Anfang des Jahres 1451 in Naum- burg zusammen. Hier söhnten sie sich am 27sten Januar aufrichtig wieder mit einander aus, und von da ab ist die Eintracht nimmer wieder zwischen ihnen unterbrochen wor- den. Dieser jammervolle Bruderzwist giebt den Fürsten ein warnendes Beispiel, zu welchen unheilvollen Schritten sie verleitet werden, wenn sie eigennützigen, ränkesüchtigen Räthen ihr Vertrauen schenken und nicht selbst genau prü- fen, was -zr ihrem und zu ihres Landes Besten dient. Mußten hier ooch erst viele Tauseude unschuldig das Leben opfern und aber viele Tausende Hab und Gut verlieren, ehe die Fürsten es einsahen, daß sie blos um die unlau- teren Absichten ihrer Räthe zu befördern, ihrer Länder Wohl- fahrt und ihre eigene Ruhe aufs Spiel gesetzt hatten. Das wnrde besonders dem Herzoge Wilhelm recht einleuchtend. Der Haupturheber aller Irrungen, Graf Apel von Vitz- thum fiel kurz nach dem Blutbade zu Gera, wahrschein- lich weil er zu dieser Unthat gerathen, in Ungnade bei dem Herzoge und pilgerte nach Rom. Während seiner Abwe- senheit war der Friede zu Naumburg geschlossen zu des- sen Bedingungen es gehörte, daß Apel gegen Empfang

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 160

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
160 „ioo,ooo Gulden zahlte, dagegen die Auftechterhaltung der Kapitulation von Wittenberg erhielt. Nachdem er auf diese Weise die Kriegsgefahren von seinem Staate abge- wendet, erneuerte er die Erbvereine und Erbverbrü- derungen mit Hessen und Brandenburg, später 1557 auch die Erbvereinigung mit Böhmen, wobei auch die Beförderung des wechselseitigen Handelsverkehrs ausbcdungen wurde. Auf dem Reichstage zu Augsburg 1555, wo der berühmte Religionsfriede geschloffen ward, wurde Kurfürst August, der aber nicht selbst zugegen war, ... zum Kreisoberstenfüc den obersachsischen Kreis erwählt und von da ab ist dieses Amt stets bei Kursachsen ge- blieben. Dieses Amt war hauptsächlich deswegen gestiftet, um dem noch nicht ganz abgestellten Fehdewesen ein Ende zu machen, und recht bald hatte der Kurfürst Gelegenheit, es in Ausübung zu bringen. Die Erben des Bischofs Ni- colaus H. von Meißen, zu denen auch der kurfürstliche Stallmeister von Karlowitz gehörte, befehdeten eines Te- staments wegen den neuen Bischof von Haugwih, ver- brannten mehrere bischöftiche Städte und trieben die Schaf- und Schweineheerden fort. August vermittelte einen Ver- gleich, doch der Bifchof mußte den Schaden tragen und noch 4000 Gulden zahlen, weil der Kurfürst ihm wegen eines abgeschlagenen Tausches von Stolpen und Bischofö- wer d a gegen das Amt Mühlberg feind gewesen seyn soll. Von großer' Bedeutung für Sachsen wurden die gleichzeitig mit vorbemeldeter Fehde ausgebrochenen Grum- bachischen Händel, die später zu einem kurzen Kriege und zu einer nicht unbedeutenden Vergrößerung Kursachsens Ge- legenheit gaben. Der fränkische Ritter Wilhelm von Grumbach war mit dem Bischof von Würzburg, Mel- chior von Zobel in Streitigkeit gerathen und hatte den- selben ermorden lassen. Er wurde deshalb mit der Acht und Aberacht belegt, und nach dem er bei verschiedenen Fürsten Schutz gesucht, fand er endlich 1564 bei dem Her- zoge Johann Friedrich dem Mittlern zu Sachsen Gotha nebst mehreren seiner Anhänger eine Zuflucht. Mit dem Beistände des herzoglichen Kanzlers Brück spiegelte er dem Herzoge die Hoffnungen vor^ daß er mit seinem Bei- stände die Länder und Würden seines Vaters zurückerhalten

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 224

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
224 nige über seine schädliche Verwaltung nie die Augen geöff- net würden, besetzte er alle wichtigen Aemter mit seinen An- hängern, denen er alle mögliche Veruntreuungen und Be. drückungen ungestraft hingehen ließ, damit sie ihm nur treu blieben. Wollte jemand unmittelbar bei dem Landesherrn Beschwerde führen, so fand er den Weg mit Brühl's geheimen Aufsehern versperrt, und gab er sein Bemühen nicht auf, so wurde er als ein unruhiger Kopf auf den Königstein gesetzt oder als ein Wahnsinniger eingesperrt. Der eigene Aufwand dieses Landverderbers soll jährlich an eine Million Thaler betrogen haben, und da er trotz seiner vielen hohen Aemter und weitläuftigen Besitzungen nicht halb so viel Einnahme haben konnte, so griff er ungescheut in die Staatskassen, betrog seinen Landesherrn und das Land auf das Unverschämteste, und ließ sich von auswär- tigen Mächten und Inländern bestechen. Und so wie er, so seine Getreuen. Einen nicht unbedeutenden Zuwachs an Gebiet und Einkünften erhielt der Staat 1738 durch das Erlöschen der Merseburger, und 1746 durch den Ausgang der Weißenfelser Linie, doch trugen die Staatskassen geringen Nutzen davon, desto mehr vertheilten aber Brühl und sein Anhang; denn nicht nur ließ der allvermögende Minister sich große und einträgliche Güter aus den angefallenen Ländern schenken, sondern alle Magi- strate, Gemeinden und Einzelne wurden ihrer von den frü- heren Landesherrn erworbenen Rechte, Privilegien und Con- cessionen beraubt, und mußten sie mit schwerem Gelde von dem Minister oder seinen Beamten von Neuem wieder er- kaufen. Das nämliche Verfahren fand in dem Fürstenthum Querfurt und den beiden Stiftern statt. Als Brühl an's Ruder kam, beliefen sich die Staatsschulden zwar auch schon auf 20 Millionen Thaler, doch wurden die Zinsen davon regelmäßig bezahlt und der Kurfürst konnte noch 1737 die Grafschaft Hoyerswerda für 250,000 Thaler kaufen. Am Ende der Brühlschen Laufbahn beliefen sich die öffentlichen Schulden auf 100 Millionen, der Staat war kreditlos und die schönen Aemter Landek und Frauensee waren 1742 an Hessen - K assel für 500,000 Thaler verkauft, auch außerdem manche wichtige Hoheitsrechte über sächsische Vasallen aufgegeben worden.

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 255

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
255 mehrerer Millionen auf den Credit des Landes berechtigt hatten, ungebraucht zurück. Dagegen waren die Steuer- schulden in den 40 Jahren von 1764 bis 1804 von 29 Millionen 28,424 Thlr. bis auf 13 Millionen 82,045 Thlr. abgetragen worden. Bei der Kameralverfassung und Verwaltung, die in Sachsen von dem Steuerwesen getrennt ist und nicht von der Bewilligung der Stände abhängt, nahm der Kurfürst Veränderungen vor, weil er dabei weniger an das Herkom- men und die Stände gebunden war, und weil auch wirk- lich viele Verbesserungen nothwendig waren. Bei dem Hausmarschalls- und Hofbau-Amte, beim Heinrichs - orden wie bei den Zuflüssen seiner Schatulle machte der Kurfürst Ersparungen, die jährlich wenigstens 150,000 Thlr. betrugen. Die Form des Finanzwesens vereinfachte er seit dem Jahre 1773. Mehrere Kassen ließ er vereinigen und die doppelte oder italienische Buchhaltung dabei einführen. Es wurde eine General-Hauptkasse errichtet, die un- ter dem Kabinetsminister der inländischen Angelegenheiten stehen und von einigen geheimen Finanzräthen verwaltet werden sollte. Das General-Acciscollegium wurde aufge- löst und dessen Rechnungssache mit der General-Haupt- kasse verbunden. 1782 wurde auch das Kammer- und Berg-Collegium damit vereinigt und nun dem Ganzen der Name des geheimen Finanz-Collegiums gegeben. Die kurfürstlichen Kammergüter wurden auf das Sorgfäl- tigste bewirthschaftet, so daß sie im Jahr 1800 jährlich über 400,000 Thlr. mehr einbrachten als zehn Jahre früher. Die Salzwerke erhielten eine solche Vervollkomm- nung, daß sie nicht nur den inländischen Bedarf deckten, sondern noch mehrere Tausend Scheffel für das Ausland lieferten. Nicht weniger groß waren die Verbesserungen bei der Forstwirthschaft. Es wurde auf bessere und regel- mäßigere Benutzung der Forsten gesehen, die Forstbeamten mußten sich einem strengen Examen unterwerfen und erhiel- ten umständliche Vorschriften über die Verwaltung ihrer Aemter. Auch wurden von 1783— 1796 13,400 Acker mit Holz besaamt. Mehr noch, als bei irgend einem an- dern Verwalrungszweige, wurden bei dem Bergbau man- nigfaltige und große Verbesserungen gemacht, die eine an-

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 32

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
Wittwe des Oheims Friedrich des Streitbaren, die mit dem Prinzen Wratislaw von Bohmen vermàhlt war, und auch Anspruch auf Oestreich machte. Mark- graf Heinrich hatte schon mit den Streitigkeiten wegcn Thuringens vollauf zu thun, darum mochte er mit Oestreich sich nicht befassen. Achtes Capitel. Die Verhältnisse der Markgrafen von Meißen und der Bewohner dieses Landes bis zur Ver- einigung mit Thüringen, 1247. Die deutschen Markgrafen standen in der Regel, auch nachdem ihre Würde erblich geworden war, unter den Herzogen, auf deren Landtagen sie erschienen, und unter deren Hauptpanier sie mit ihren Kriegsschaaren sich bei Reichskriegen stellen mußten; doch schon sehr früh, (von Meißen ist jedoch nicht bekannt wann?) wurden sie von dieser Abhängigkeit befreit, und geboten mit gleicher Macht- vollkommenheit in ihrer Mark, wie die Herzoge in ihrem Herzogthum. Dennoch herrschten sie nicht so unumschränkt in ihrem Gebiet wie die deutschen Fürsten in späterer Zeit, das durfte damals selbst der Kaiser nicht. Alle An- gelegenheiten, die das ganze Land betrafen, wurden mit den Angesehensten und Weisesten des Landes berathen. Freilich gab es noch nicht viel zu berathen, denn Steuern wurden dem Landesherrn noch nicht gegeben, da derselbe seinen und der Seinigen Unterhalt von den Einkünften seiner Familiengüter bestritt, bei Kriegszügen aber jeder Lehns- mann sich seine Mannschaft auf eigene Kosten ausrüsten und unterhalten mußte. Gemeindesachen in einzelnen Gauen machten die Gaugenossen unter sich ab, und so waren denn Krieg und Frieden und wichtige Rechtshandel die Hauptsachen, die auf einem Landtage vorkamen, auf welchem anfangs alle freie Gutsbesitzer und alle Lehnsleute erschienen. Nach und nach gestalteten sich die Landtage anders. Die ganz freien Grundbesitzer gingen fast alle in den Stand der Lehnsmän-
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