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1. Geschichte des Altertums für Quarta - S. 57

1914 - Halle a. d. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
Die römische Königszeit. 57 Nach dem Tode des Titus Tatius regierte Romulus wieder allein. Bei einer Heerschau, die er auf dem Marsfelde abhielt, soll er währeud eines Gewitters von seinem Vater Mars zum Himmel erhoben worden sein; er wurde seitdem unter dem Namen Quirinus als ein zweiter Kriegsgott verehrt. Die römische Königszeit. § 57. Die älteste Verfassung und die römische Religiou. Der römische Verfassung. König war, wie die Könige des ältesten Griechenlands, oberster Heerführer, oberster Richter und oberster Priester. Wie den spartanischen Königen, so stand auch ihm ein Rat der Ältesten zur Seite, der Senat, in dem er den Vorsitz führte und dessen Meinung er einzuholen pflegte.1) Zur Entscheidung wichtiger Staatsangelegenheiten trat die Volksversammlung zusammen. An ihr nahmen nur die Freien Anteil; sie allein besaßen das Bürgerrecht; sie bildeten, da jeder zum Kampf für das Vaterland verpflichtet war, das Heer. Die freie Bevölkerung schied sich bald in zwei Stände: den patri- Stände, zischen Adel, d. H. die größeren Grundbesitzer, und die Menge der minderbesitzenden Bauern, Handwerker und Tagelöhner, die Plebejer. Von den letzteren traten viele als Klienten, Hörige, in den Schutz vornehmer Geschlechter. Außer den Freien gab es Sklaven, unfreie Leute, die man verkaufen, ja auch töten konnte. Streng herrschte die Sitte. In der Familie besaß der Hausvater eine unbeschränkte Gewalt; ihm gegenüber waren auch Weib und Kind rechtlos. Mit peinlichster Sorgfalt wurden alle gottesdienstlichen Verpflichtungen Religion, ausgeübt. Als obersten Gott verehrten die Römer den Jupiter, der ein Himmelsgott war wie der griechische Zeus; seine Gemahlin Juno entspricht der Hera. Mars ist der Kriegsgott; Minerva ähnelt in vielen Dingen der Athene; Neptünus ist der Gott des Meeres, Vulkauus wie Hephaesios der des Feuers; die Herdgöttin Vesta gleich der Hestia, Merkurius entspricht dem Hermes, Diana der Artemis. Der Gott der Tür und alles Anfangs war der doppelköpfige Janus. Andere Gottesdienste, wie den des Apollo und des Herkules, haben die Römer später von den Griechen übernommen. In seinem Hause verehrte ein jeder die Penaten, die Schützer des Heims und der Familie. 1) Vergleiche folgende Übersicht: Sparta: Zwei Könige ©entsin Volksversammlung. Athen: Nenn Archonten Rat Volksversammlung. Rom: König (zwei Konsuln) Senat Volksversammlung.

2. Anfangsgründe - S. 11

1909 - Halle a. d. S. : Waisenhaus
§ 5. Staaten und Völker. 11 4. Die ländliche Kleinstadt zeigt gegenüber der Großstadt dörf- Landstadt, liche Stille, gegenüber dem Dorf aber städtische Einrichtungen in Bauart der Häuser, Straßenpflasterung und Beleuchtung. Vieh-, Woll-, Getreide- märkte vereinigen hier von Zeit zu Zeit die Landleute der benachbarten Dörfer. Auch besteht wohl einiges Großgewerbe (Industrie), vielleicht Ziegelei oder Schneidemühlenbelrieb, auch wohl Großmüllerei mit Dampf- oder Wasserbelrieb. Zur Übung im Beobachten: 1. Welche Art des Gewerbes oder Handels macht sich im Heimatort der Schülerin besonders bemerkbar? 2. Zu welcher Gruppe von Städten ist sie zu rechnen? 3. Bemerkenswerte Baulichkeiten in der Stadt? 4 Eigenart benachbarter Ortschaften? 5. Siedelungsform der umliegenden Dörfer? 6. Welche Verkehrs- wege führen aus der Stadt und wohin gehen sie zunächst und weiterhin? 7. Welche Eisenbahnziele sind geradeswegs zu erreichen? Vgl. die Zugangaben auf dem Bahnhof, die Schilder an den Eisenbahnwagen. 8. Entfernungsschätzungen mit Hilfe der Zeit einer Wanderung und Messungen auf der Karte? 9. Welche Behörden gibt es in der Hei- matsstadt? 8 5. Staaten und Völker? 1. Jede einzelne Stadt besitzt ihre Obrigkeit: Den Bürgermeister Verwaltung oder Oberbürgermeister, den Magistrat, d. i. eine Versammlung von fach- tn ^ußm. kundigen Beamten, und die Stadtverordneten, d. i. eine Versammlung von Bürgern, die von den übrigen Mitbürgern zur Mitwirkung an der Verwaltung gewählt sind. Auch das Dorf besitzt einen Gemeindevorsteher oder Dorfschulzen und eine Gemeindevertretung. Aber die Dörfer und Städte, auch alle verstreut im Lande lebenden Einwohner sind wieder zu größerem Ganzen zusammengefaßt, bei uns in Preußen zum Kreis, den der Landrat und der Kreisausschuß verwaltet, und die Kreise zum Regierungsbezirk mit dem Regierungspräsidenten an der Spitze, die Regierungsbezirke zur Provinz unter dem Oberpräsidenten, die Pro- vinzen zum Königreich. Das Königreich regiert der König mit seinen Ministern, und das Volk wählt Bürger zur Mithilfe bei der Regierung. Sie sind im Abgeordnetenhaus versammelt, außer dem noch ein Herrenhaus bei der Gesetzgebung und der Verwaltung von Ausgaben und Einnahmett des ganzen Königreiches, des Staates Preußen, mitwirkt. 2. Mit Preußen ist eine Reihe anderer Staaten zu einem gemein- Das Deutsche samen Bundesstaat, dem Deutschen Reich vereinigt, dessen Kaiser der König von Preußen ist. Er regiert das Deutsche Reich unter Mit- 1 1 Heranziehungen von Anschauungen, die auf Reisen gewonnen sind, und von Anschauungsbildern zur Klassenbesprechung. — * Die genannten Staaten und Völker sind im Atlas aufzusuchen, wie die S. 9 genannten Städte.

3. Quellenbuch zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts für höhere Lehranstalten - S. 22

1910 - Halle a. d. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
22 Knechtschaft und Befreiung. 1807 — 1815. drücken, verhallen, ober werden unterdrückt, und seine Muße und Kräfte die er dem Staat unter gewissen Bestimmungen gern widmen würde, werden auf Genüsse aller Art verwandt, oder in Müßiggang aufgerieben. Es ist würklich ungereimt zu sehen, daß der Besitzer eines Grund-Eigen-thums oder anderen Eigenthums von mehreren Tonnen Goldes eines Einflusses auf die Angelegenheiten seiner Provinz beraubt ist, die ein fremder des Landes unkundiger, durch nichts mit ihm in Verbindung stehender Beamte ohnbenntzt besitzt. Man tobtet also, indem man den Eigenthümer von aller Theilnahme an der Verwaltung entfernt, den Gemeingeist und den Geist der Monarchie, man nährt den Unwillen gegen die Regierung, man vervielfältigt die Beamtenstellen, und vertheuert die Kosten der Verwaltung, weil man nun die Gehälter den Bedürfnissen und dem Stand der Beamten, die allein von der Besoldung leben wollen, angemessen bestimmen muß. Die Erfahrung beweist die Richtigkeit dieser Bemerkung, und wollte man z. B. die wichtigen Verrichtungen der Landräthe besoldeten Offieianten aus der Classe der Nicht-Eigenthümer übertragen, so würde gewiß der den Land-Räthen anvertraute Verwaltungszweig vertheuert .... Auch Meine Diensterfahrung überzeugt mich innig und lebhaft von der Vortrefflichkeit zweckmäßig gebildeter Stände, und ich sehe sie als ein kräftiges Mittel an, die Regierung durch die Kenntnisse und das Ansehen aller gebildeten Classen zu verstärken, sie alle durch Überzeugung, Theilnahme und Mit-würkung bey den Nationalangelegenheiten an den Staat zu knüpfen, den Kräften der Nation eine freie Thätigkeit und eine Richtung auf das Gemeinnützige zu geben, sie vom müßigen sinnlichen Genuß, oder von leeren Hirngespinsten der Metaphysik, oder von Verfolgung bloß eigennütziger Zwecke abzulenken, und ein gut gebildetes Organ der öffentlichen Meynung zu erhalten, die man jetzt aus Äußerungen einzelner Männer oder einzelner Gesellschaften vergeblich zu errathen bemüht ist . . ." 1) Stein hielt sich damals, nachdem ein schwerer Konflikt mit dem König in den ersten Tagen des Jannars 1807 zu seiner Entlassung geführt hatte, in Nassau a. d. Lahn auf. Hier schrieb er die von reformatorifchen Ideen erfüllte Denkschrift über die Neuordnung der preußischen Verwaltung. Seine wichtigsten Ziele sind 1. einheitliche Zusammenfassung des Staates zu einem Ganzen („der preußische Staat, sagte mir einstens der einsichtsvolle und erfahrene General v. d. Schuleuburg, macht einen föderativen Staat aus, und bezeichnete hiermit das Unzusammenhängende seiner verschiedenen Departements"); 2. Heranziehung der Bürger, „Eigentümer", zur politischen Tätigkeit: Selbstverwaltung der Städte und ständische Vertretungen bei den staatlichen Verwaltungskörpern.
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