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1. Geschichtsbilder - S. 58

1899 - Konitz : Dupont
— 58 -- so legte er doch durch glückliche Verheiratungen den Grund zu der habs-burgischen Hausmacht. Er selbst vermählte sich mit Maria von Burgund und brachte dadurch die blühenden Niederlande und die Franclie Cointe an sein Haus. Sein Sohn Philipp heiratete Johanna, die Erbin von Spanien, und sein Enkel Ferdinand verlobte sich mit Anna, der Erbin von Böhmen und Ungarn. Darum sagte man: „Andere mögen Kriege führen, Du, glückliches Österreich, heirate!" Sorge für das Reich. Noch immer war das Reich durch das Fehdewesen schwer heimgesucht. Zwar hatten Fürsten- und Städtebündnisse ein wenig geholfen; aber allgemein spürte man nichts davon. Auf Betreiben des Kaisers wurde unter Zustimmung aller Fürsten auf dem Reichstage zu Worms (1495) der ewige Landfrieden geboten. Dieses Gesetz untersagte jede Selbsthilfe: „Niemand soll den andern befehden, bekriegen, berauben, sangen, belagern, noch Schloß, Dorf, Hof, Weiler einnehmen, verbrennen, oder auf andere Weise schädigen." Damit war dem armen deutschen Volke eine große Wohlthat erwiesen, und unendlicher Jubel verbreitete sich bei den Guten. Um aber eine Stelle zu haben, wo alle Streitigkeiten nach Recht und Gerechtigkeit entschieden werden konnten, wurde das Reichskammergericht eingerichtet, das ohne Ansehen der Person zu entscheiden hatte. Es hatte zuerst seinen Sitz in Frankfurt am Main, dann in Speyer und zuletzt in Wetzlar. Ein weiterer Fortschritt war die Einführung einer ordentlichen Steuer, des „gemeinen Pfennigs". Bisher hatte das Reich seine Beamten mit Naturalien gelohnt. Das ging in der Zeit des entwickelten Verkehrs nicht mehr gnt; auch hatten die Kaiser in den stürmischen Zeiten ihren früheren gewaltigen Besitz an Reichsgütern nach und nach eingebüßt und bedurften für die gemeinsamen Bedürfnisse der Abgaben in Geld. Darum ordnete Maximilian an, daß jedermann, der 15 Jahre alt war, von seinem Vermögen für jede 1000 Gulden steuern sollte. Die Pfarrer wurden mit der Einziehung dieser ersten regelmäßigen Steuer bei uns beauftragt. Die Kreiseinteilung. Zur besseren Führung der Verwaltung des Reiches, besonders soweit es sich um die Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichts und die Einziehung der Steuern handelte, stellte sich die Notwendigkeit heraus, das Reich in bestimmte Bezirke einzuteilen. So entstanden zehn Kreise, vier in Süddeutschland, zwei in Mitteldeutschland und vier in Norddeutschland. An die Spitze eines jeden Kreises wurde ein Kreishauptmann gestellt, der Recht und Frieden zu schirmen, die Urteile des Kammergerichtes auszuführen und die Steuern beizutreiben hatte. Einführung des Postwesens. Maximilian empfand gleich dem deutschen Volke die Notwendigkeit eines sicheren und geregelten Verkehrs. Zu dem Zwecke wurde die Post eingeführt. Er beauftragte damit (1516) den Grafen von Thurn und Taxis, der zum „Generalpostmeister des Reiches" ernannt wurde. Für Jahrhunderte blieb das Postrecht in der Hand der Familie Thurn und Taxis.

2. Geschichtsbilder - S. 74

1899 - Konitz : Dupont
— 74 — Albrecht Achilles 1470—1486. („In Gotts Gewalt hab ich's gestellt, Er hass gefügt, daß mir’5 genügt/) Albrecht war ein thatkräftiger und ritterlicher Fürst. Von ihm schreibt Acncas Sylvins: „Wie groß ist der Rnhni des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, mag man nun auf Tapferkeit sehen oder auf Vorsicht! Schon von Jugend an in den Waffen geübt, hat er an mehr Kriegen teilgenommen, als andere vielleicht gelesen haben. Gekämpft hat er in Polen, Schlesien, Preußen, in Böhmen, Österreich, Ungarn und in Sacbsen. Aus dem Treffen öfter zum Einzelkampfe herausgefordert, streckte er immer seinen Feind nieder. Bei Belagerungen der Städte hat er oft zuerst die Mauern erstiegen. Daher wird er nicht mit Unrecht der „Deutsche Achilles" genannt." Er ist allerdings durch anderweitige Sorgen, meistens durch Reichsgeschäfte, von der Mark ferngehalten worden. Albrecht schuf für Brandenburg ein sehr wichtiges Gesetz, das Achillische Hausgesetz. Nach diesem sollte das Kurfürstentum ungeteilt nach dem Rechte der Erstgeburt in männlicher Linie forterben. Dadurch wurde der Zerstückelung der Mark vorgebeugt und der Grund zu Einfluß und Macht gelegt. Johann Cicero 1486—1499. („All Ding ein Weil.") Dieser Kurfürst war ein Freund der Wissenschaft, und seine Fertigkeit in der lateinischen Rede verschaffte ihm den Beinamen Cicero. Er war der erste Fürst, der dauernd seinen Wohnsitz in der Mark nahm. Die Brandenburger waren ihm darum zugethan und bewilligten ihm 1483 die „Bierziese." Von jeder Tonne Bier wurden 1‘2 Pfennige erhoben, zwei Drittel dieser Einnahme erhielt der Kurfürst, ein Drittel die Stände. Es war dies die erste regelmäßige Steuer, die in der Mark auskam. In seinen letzen Lebensjahren beschäftigte sich Johann eifrig mit dem Plane, im Sanbe eine Universität zu errichten. Frankfurt a. O. würde zum Sitz bcr Hochschule bestimmt. Joachim I. Nestor. 1499 — 1535. („Durch Gericht und Gerechtigkeit.") Joachim kam schon mit dem 15. Scbensjahre znr Regierung. Die Mark ivurbe zu Anfang feiner Regierung von Mißernten, Teuerung und Seuchen schwer heimgesucht, und eine Folge davon waren Gesetzlosigkeit und Auflehnung gegen. Fürst und Obrigkeit. Der Adel fing wieder an, das alte Unwesen zu treiben, und man betete damals im öffentlichen Kirchcngcbctc: „Vor Köckcritzc und Siiberitze, Vor Krachte und vor Jtzcnplitze Behüt' uns, lieber Herre Gott!" Der junge Kurfürst griff mit männlicher Entschlossenheit ein und ließ die Anführer hängen. Man beklagte sich, daß der Kurfürst den adligen Stand mißhandle, und der Junker von Otterstedt ging in seiner Frechheit soweit, daß er an Joachims Thür die Worte schrieb: „Jochimkin, Jochitnkin, Hüde dy, Wo wy dy krygen, hangen tut) dy." Der Kurfürst ließ sich aber nicht beirren, und es gelang ihm, das Unwesen zu dämpfen. Im Sande hatte bisher eine traurige Rechtsunsicherheit geherrscht. Er versuchte, das Gerichtswesen und die Gesetzgebung unter feiner fürstlichen Seitung einheitlich zu gestalten und richtete das Kammergericht ein, das als oberste Instanz für alle Gerichtshöfe der Mark diente. In des Kurfürsten Namen sollte das Gericht unentgeltlich allen seinen Unterthanen dienen. 1506 eröffnete er die Universität Frankfurt, die zur Hebuug der Bilbnng bebeutetib beitrug. Unter seiner Regierung begann die Reformation, von der er nichts wissen wollte, und die er als eine Auflehnung gegen kirchliche und staatliche Gewalt ansah. Deshalb verbot er auch die neue Sehre in feinem Sanbe; die sich jedoch im Stillen schnell verbreitete. Selbst des Kurfürsten Gemahlin Elisabeth, Tochter des Königs von Dänemark, hing Suthers Sehre an und mußte deshalb vor dem erbitterten Kurfürsten das Sand verlassen. Joachim Ii. Hektor. 1535—71. („Wahrhaft königlich ist's, allen wohlzuthun.") Der Kurfürst führte in Brandenburg die Reformation ein und empfing selbst 1539 in der St. Nikolaikirche zu Spandau mit feinem Hose und einem großen Teile des Adels das Abendmahl unter beiderlei Gestalten; auch veranlaßte er eine allgemeine Kirchenvisitation imb ordnete das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. An den kriegerischen Kämpfen zwischen beut Kaiser und bettt Schmalkalbischen Bnnbe war er nicht beteiligt; aber seine Bemühungen gingen baraus hin, Versöhnung anzubahnen. Für die fernere

3. Geschichtsbilder - S. 32

1899 - Konitz : Dupont
— 32 — Wahl. Die Wahl fand zu Fritzlar statt. Die zusammengeströmte Volksmenge bestätigte sie mit lautem Zuruf. Heinrich war nach der Schilderung eines damaligen Geschichtsschreibers ein Mann von mächtigem Körper, feurigem Blick, entschlossener Thatkraft. Bei geselligem Mahle war er gutlaunig: doch vergaß er nie seiner Würde. Die Jagd liebte er leidenschaftlich. Seine Weisheit war hervorragend. Königtum und Herzogtum im Kampfe. Heinrichs erstes Bestreben war darauf gerichtet, Deutschland wieder zu einigen. Die widerstrebenden Herzoge unterwarf er durch Strenge und Güte, so Burchard von Schwaben, Arnulf von Bayern und Giselbert von Lothringen. Damit waren die deutschen Stämme zu einein Reiche geeinigt. Freilich blieb die Gefahr abermaligen Auseiuanderfallens bestehen, da Heinrich nicht den letzten Schritt that und die Herzogswürde gänzlich abschaffte. Heinrich und die Ungarn. Die wichtigste Aufgabe für Heinrich war es nun, den gefährlichsten deutschen Feind, die Ungarn, unschädlich zu machen. Diese hatten im Jahre 924 wieder einen fürchterlichen Ver-heerungszug nach Deutschland unternommen. Ein Teil des Schwarmes suchte dabei auch das Kloster St. Gallen heim. Über diesen Unfall sind wir durch einen Augenzeugen ziemlich genau unterrichtet. Die Ungarn verschonten nichts Lebendes. Was nicht als Beute fortgeschleppt werden konnte, wnrde niedergehauen oder verbrannt. Sie wüteten gleich den Hunnen und verbreiteten auch dasselbe Entsetzen. Bei diesem Raubzuge war es übrigens gelungen, einen ungarischen Häuptling von höchstem Range gefangen zu nehmen und vor Heinrich zu bringen. Die Ungarn boten ein reiches Lösegeld: Heinrich benutzte die Gelegenheit, mit ihnen gegen einen Tribut einen Waffenstillstand auf 9 Jahre zu schließen. Kampf gegen die Slaven. Die Frist von 9 Jahren ließ der umsichtige König nicht unbenutzt. Er vermehrte die Reiterei (Siehe Seite 30) und schuf eine genügende Anzahl fester Plätze (Siehe Seite 47), aus denen sich städtische Gemeinwesen bildeten. Die neu geschaffene Truppenmacht erprobte er in den Grenzkriegen, die er in deu Jahren 928 und 929 gegen die slavischen Nachbarvölker unternahm. Er eroberte „durch Hunger, Eisen und Frost" Brennabor, die alte Hauptstadt an der Havel, unterwarf das Gebiet zwischen Saale und Elbe, legte den Grund zur Stadt Meißen, drang sogar bis Böhmen vor und machte alle Grenzstämme tributpflichtig. Niederlage der Ungarn. „Als der König eine im Reitergefecht bewährte Reiterschar hatte, fühlte er sich stark genug, gegen seine alten Feinde, die Ungarn, den Kamps zu eröffnen" (Widukiud. von Koroey). In einer großen Volksversammlung begeisterte er alle für den bevorstehenden Kampf. Als die Ungarn nach 9 Jahren wieder erschienen, den Tribut zu holen, wurden sie abgewiesen und „kehrten mit leeren Händen in ihr Land zurück." Die Ungarn antworteten mit einem grimmigen Einfalle. Sie drangen in das Gebiet der Thüringer ein und durchzogen dieses Land sengend und brennend. Hier teilten sie sich, der eine Haufen zog »ach Westen und suchte in Sachsen einzudringen; aber er erlitt von den Sachsen

4. Geschichtsbilder - S. 53

1899 - Konitz : Dupont
— 53 — eingelegt werden. Es hat dies zur Auflösung des Reiches beigetragen. And) batten die Kurfürsten freie Verfügung über Bergwerke und mahnen, über das Münz- und Zollwesen. Sie bildeten untereinander den Kurfürstenverein und schlossen sich von den anderen Fürsten ab. Durch diese wichtigen Vorrechte der Kurfürsten erhielt der alte^deutlche Reichstag ein anderes Gesicht. Bei den Reichstagen galten jetzt die Stimmen der Kurfürsten so viel als die aller anderen Fürsten. Auch beriet der Kaiser immer erst mit ihnen. Die Städte wurden zu den Reichstagen fast garnicht mehr eingeladen. Hatten sich Kaiser, Kurfürsten- und Fürstenkollegium über gewisse Beschlüsse geeinigt, so erhielten diese die Kraft 'von Reichsgesetzen und hießen „Reichsabschied." - Die Bedeutung der Reichstage sank aber immer tiefer, und schließlich erschienen die Fürsten garnicht mehr m Person auf ihnen, sondern ließen sich durch Bevollmächtigte vertreten. 4 Landesherr und Landstände. Immer mehr ging die Einheit des Reiches verloren, immer mehr gewannen die Einzelstaaten an Bedeutung. Die Landesherren rissen alle wichtigen Rechte: Zoll, Münze, Markt, Gerichtswesen 2c. an sich und richteten eine förmliche Landesverwaltung ein. ^ie umgaben sich mit einer großen Beamtenschar und erließen für das ganze Land gültige Vei Ordnungen. Um für diese Verwaltung das nötige Geld zu erlangen, wandten sich die Fürsten um eine Geldsteuer mit einer Bitte (Bede) an ihre Unterthanen. Zu dem Zwecke trafen sie Vereinbarungen mit dem Adel und den Städten, den sogenannten Ständen. Die Stände bewilligten die „Bede" meist nur gegen neue Rechte, die der Fürst ihnen gewährte. Regelmäßig hatte der kleine Mann die Kosten der neuen Auflage zu tragen, denn Sie den Ständen bewilligten Rechte schlugen immer zu dessen Ungunsten aus. Bei jeder neuen Bewilligung traten die stände zu einer Beratung zusammen. Schließlich fanden sie es für gut, regelmäßig^ solche Zusammenkünfte abzuhalten, und so entstanden die „Landstände , die schwachen Fürsten nicht zu selten gefährlich geworden sind. 5. Deutsche Zustände zur Zeit der Wahlkönige. Verfall der Rechtspflege. Unter den kläglichen Verhältnissen des deutschen Königtums in dieser Zeit litt auch die Rechtspflege. Zwar bestand als oberstes Gericht das kaiserliche, und nach der Anschauung des Volkes sollte der Kaiser persönlich Jeines Richteramtes walten. Bei dieser Einrichtung hatte das oberste Gericht keine feste Stätte, es wanderte mit dem wandernden Hofe von einem Orte zum andern. Als der Kaiseritz unter den Luxemburgern nach dem Osten verlegt wurde, konnte von einem fiästigen Rechtsschutze durch das ferne Reichsgericht kaum mehr die Rede sein. War aber auch wirklich ein Urteil gefällt, so fehlte es dem kaiserlichen Regimente vielfach an Machtmitteln, dessen Vollstreckung zu erzwingen. Bei solcher Lage blühte das Fehderecht neu auf. Ja, es galt jetzt als Grundsatz, daß der, der beim ' ordentlichen Gerichte das Recht nicht erlangen konnte, zur Fehde greifen durfte. Im Landfrieden von 1235 heißt es: „Was auch jemand widerfahre, daß er das nicht räche. Er klage es seinem Richter. Wird ihm aber nicht gerichtet, so darf er seinen Feinden widersagen." So wuchs die Zahl der Fehden ins unendliche, und der Bauer und kleine Städter waren jedesmal die Leidtragenden.

5. Geschichtsbilder - S. 39

1899 - Konitz : Dupont
— 39 — noch waren die Italiener nicht ganz bezwungen. Noch fünfmal mnßte der Kaiser über die Alpen ziehen, bis endlich feine Herrschaft gesichert schien. Aus dem Reichstage ans den ronkalischen Feldern bei Piacenza ließ er die kaiserlichen Rechte den Städten gegenüber festfetzen und befahl die Zerstörung des widerspenstigen Mailand. Jetzt gehorchte von der „Ostsee bis zum Tiber" alles dem kaiserlichen Willen. Als dann aber der Kaiser mit dem Plane umging, ganz Italien zu unterwerfen und dem gesamten Abendlande Gesetze zu geben, da erstanden viele Feinde: der Papst, die freiheitsdurstigen Städte Norditaliens und das eifersüchtige Frankreich. Die lombardischen otiidte schlossen ein Bündnis gegen den Kaiser, gründeten eine neue Stadt, die sie dem Papste zu Ehren und dem Kaiser zum Trotze Alessandrio nannten. Der Kaiser wollte den widerspenstigen Geist unterdrücken und zog abermals nach Italien. Weil ihm aber Heinrich von Lachsen und Bayern auf diesem Zuge die Unterstützung verweigerte, erlitt Friedrich eine schwere Niederlage bei Legnano (1176). Friedrich mußte allerlei Demütigungen über sich ergehen lassen und den Städten große Freiheiten zugestehen. Heinrich der Löwe. Während Friedrich seine Kraft in Italien verbrauchte, regierte der Herzog Heinrich von Sachsen, wegen seiner Tapferkeit der Löwe genannt, mit starker Hand in seinem Herzogtume und auch in Bayern. Heinrich sah es als seine Hauptaufgabe an, die slavischen Völkerschaften an der Ostsee seiner Herrschaft zu unterwerfen. Vielleicht dachte er an die Gründung eines norddeutschen Staates. Seine Herrschaft erstreckte sich übrigens von der Ostsee bis an die Alpen. Da er aber später den Kaiser trotz dessen flehentlichen Bitten im Stich ließ und dieser infolgedessen die Niederlage bei Legnano erlitt, wurde er von dem er- zürnten Kaiser mit der Reichsacht belegt und seiner Lehen verlustig erklärt. Bayern fiel an Otto von Wittelsbach, dessen Nachfolger noch heute in diesem Lande regieren. Sachsen wurde unter mehrere Fürsten geteilt. Heinrich behielt nur Braunschweig und Lüneburg und mußte für einige Zeit nach England in die Verbannung gehen. (Heinrich stammte aus dem berühmten Fürstengcschlechte der Welfen, das im englischen Königshause noch heute fortbesteht. Die Hohenstaufeu nannte man nach dem Orte Waiblingen auch Waiblinger. Es wurde im Mittelalter Gebrauch, die Anhänger des Kaisers Waiblinger, die des Papstes Welsen zu nennen; daher der Spruch: Hie Wels, hie Wcnbling.) Friedrichs Macht war nach dem Frieden mit den lombardischen Städten glänzender denn je. Dies zeigte sich auch äußerlich auf oetn glänzenden Reichstage zu Mainz (1184), wo außer den zahlreichen weltlichen und geistlichen Fürsten mehr als 70000 Ritter und ungezähltes Volk zusammengeströmt waren und eine Pracht entfaltet wurde, die sich dem Gedächtnisse des Volkes tief einprägte. In demselben Jahre unternahm Friedrich eine friedliche Fahrt nach Italien. Er fand in Mailand die glänzendste Aufnahme und vermählte dort feinen Sohn Heinrich mit Eonstanza, der Erbin von Neapel und Sizilien. Des Kaisers Ausgang. Friedrich unternahm im hohem Alter noch einen Kreuzzeug. (Seite 38.) Siegreich drang er in Kleinasien vor. Am Kalikadnos, einem Flusse Kleinasiens, stockte der Heereszug, weil die

6. Geschichtsbilder - S. 5

1899 - Konitz : Dupont
— 5 — keinen König hatten, wählten für die Kriegszeit einen Anführer, Herzog, dessen Würde später gewöhnlich mich erst mit seinem Tode erlosch. Da aber leicht einzusehen ist, daß bei einer solchen Wahl schlimme Streitigkeiten vorkommen können und gewiß auch vorgekommen sind, so ging nmn später dazu über, ein Oberhaupt auf Lebenszeit zu ernennen. Könige, Fürsten, Herzoge hatten einen größeren Landanteil, erhielten Geschenke' und Strstfgelder. Doch waren die Befugnisse der Stammesoberhäupter sehr eingeschränkt. Maßgebend blieb die Volksversammlung (dinc, tliing). Hatte der König 2c. mich die Leitung in der Versammlung, so „stützte er sich doch mehr auf das Gewicht seiner Meinung, als auf die Gewalt des Machtspruches." (T.) Es bestand ein kleineres Thing für die Hundertschaft, ihm lag Haupt-sächlich die Rechtspflege ob — und ein weiteres Thing für die Völkerschaft, in dem über Krieg und Frieden und andere allgemeine Angelegenheiten beraten wurde. Das gewöhnliche Volksthing wurde alljährlich im Frühjahre (Mai) abgehalten; außerordentliche Thinge wurden je nach Bedürfnis einberufen. Man sah daraus, daß das Thing in die Zeit des Neu- oder Vollmondes fiel. Beim ordentlichen Thing trat jeder freie Mann mit seinen Waffen an; es fand dann zugleich eine Art Heerschau statt. Auch die neu in deu Waffendienst tretenden Jünglinge wurden gemustert. Auf der Volksversammlung wurden übrigens die zu erledigenden Anträge, die vorher von den Häuptlingen durchberaten waren, einfach zur Abstimmung vorgelegt. Durch Zusammenschlagen der Waffen gaben die freien Männer die Annahme, durch Murren oder Niederwerfen der Waffen die Ablehnung zu erkennen. Stände. Die alten Deutschen teilten sich in vier Stände: Adelinge, Gemeinfreie, Hörige und Sklaven. Der Ursprung des Adels ist in Dunkel gehüllt; er selbst leitete seine Abstammung von den Göttern her und genoß allgemeine Achtung. Es waren ihm politische Vorrechte jedoch nur insofern eingeräumt, als man die Fürsten, Herzöge und Könige stets aus ihrer Mitte wählte. Die Gemeinfreien bildeten das eigentliche Volk. Jeder freie Mann war zugleich angesessener Mann. Die Freien erschienen im Schmucke der Waffen beim Thing und waren untereinander gleich und ebenbürtig. Höriger (Lite, Lazze) wurde der im Kriege unterworfene Mann. Er zahlte Abgaben, hatte aber Anspruch aus Ackerland. Am Thing durfte er nicht teilnehmen. Der Unfreie (Skalk) war Eigentum des Herrn und wurde als Sache betrachtet. Unfreie wurden die Kriegsgefangenen und die zahlungsunfähigen Schuldner. Oft übergab der Herr dem Sklaven ein Stück Ackerland zur Bewirtschaftung gegen bestimmte Leistungen an Getreide, Vieh und Gewändern. Im allgemeinen war auch die Behandlung der Haussklaven eine gute. „Daß ein Sklave gepeitscht, in Fesseln geworfen, mit Zwangsarbeit bestraft wird, ist ein seltener Fall. Es kommt wohl vor, daß man einen tötet im Jähzorn, doch nicht zur Strafe ober aus Strenge." (T.)

7. Geschichtsbilder - S. 52

1899 - Konitz : Dupont
— 52 - Geßler); doch erfolgte dieser Zusammenschluß der Schweizer schon 1291. Ein anderer Kaiser aus dieser Zeit war Ludwig der Bayer (1314 bis 1347.) Unter ihm beschlossen die deutschen Fürsten auf dem Kurverein zu Reuse (1308), daß der von den deutschen Fürsten gewählte König auch zugleich Kaiser sei und der Bestätigung durch den Papst nicht mehr bedürfe. Es sei noch bemerkt, daß dieser Kaiser seinem Sohne Ludwig (1324) die Mark Brandenburg verlieh. Karl Iv (1347 —1348) erließ im Jahre 1356 die Goldene Bulle. In die Regierungszeit des Kaisers Sigismund (1410—1437) siel das Konzil zu Konstanz (1414 — 1416). Es sollte hier der bedauerliche Zwiespalt in der Kirche, in welcher drei Päpste zugleich um die Herrschaft stritten, beendigt werden. Auf diesem Konzil wurde der Böhme Johann Hus, der gegen verschiedene Lehren der Kirche Widerspruch erhoben hatte, als Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Sein Freund Hieronymus von Prag erlitt 1416 dasselbe Schicksal. Der Tod dieser beiden Männer und die Treulosigkeit Sigismunds, der das dem Hus gegebene Geleit gebrochen hatte, brachten in Böhmen eine furchtbare Erbitterung hervor. Es kam mit ihnen zu einem langwierigen Kriege, in dem Deutschland mehrmals furchtbar heimgesucht wurde durch die Husiteu. Erst 1435 wurde der Streit beigelegt, und Sigismund von den Böhmen als König anerkannt. Auf dem Konzil zu Konstanz vollzog übrigens der Kaiser noch einen andern wichtigen Akt, indem er 1415 den Burggrafen Friedrich Vx mit der Mark Brandenburg belehnte. Mit Sigismus starb das Haus Luxemburg aus. Die großen luxemburgischen Besitzungen Böhmen, Ungarn u. s. w. gingen an das Hans Habsburg über, das damit zum Herrn im Südosten Deutschlands aufstieg. Aus Sigismund folgte Albrecht von Österreich (1438—1439). Er eröffnete die lange Reihe der deutscheu Kaiser aus dem Hause Österreich, die fast 370 Jahre die deutsche Krone getragen haben. Zwar blieb Deutschland auch jetzt dem Namen nach ein Wahlreich, in Wirklichkeit griff aber die Erblichkeit Platz. 3. Die „Goldene Bulle" und der veränderte Reichstag. Die „Goldene Bulle" (so genannt nach der goldenen Kapsel-dullu, in welcher sich das kaiserliche Siegel befand, das daran hiug) übertrug die Königswahl sieben Fürsten (Kurfürsten, von küren, wählen). Es waren dies die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf am Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgraf von Brandenburg. Die weltlichen Kurfürsten genossen vor den anderen Neichsfürsten mancherlei Vorrechte, z. B. die Erbfolgeordnung nach der Erstgeburt und die Unteilbarkeit ihrer Länder. Sie kamen jährlich mit dem Kaiser zusammen und berieten über wichtige Reichsangelegenheiten. Ihre Gerichte hatten einen Vorrang vor den anderen; denn es durfte von den kurfürstlichen Gerichten aus feine Berufung beim kaiserlichen Gerichte

8. Vaterländische Geschichte - S. 39

1899 - Konitz : Dupont
noch waren die Italiener nicht ganz bezwungen. Noch fünfmal mußte der Kaiser über die Alpen ziehen, bis endlich seine Herrschaft gesichert schien. Ans dem Reichstage auf den ronkalischen Feldern bei Piacenza ließ er die kaiserlichen Rechte den Städten gegenüber festsetzen und befahl die Zerstörung des widerspenstigen Mailand. Jetzt gehorchte von der „Ostsee bis zum Liber" alles dem kaiserlichen Willen. Als dann aber der Kaiser mit dem Plane umging, ganz Italien zu unterwerfen und dem gesamten Abendlande Gesetze zu geben, da erstanden viele Feinde: der Papst, die freiheitsdurstigen Städte Norditaliens und das eifersüchtige Frankreich. Die lombardischen Städte schlossen ein Bündnis gegen den Kaiser, gründeten eine neue Stadt, die sie dem Papste zu Ehren und dem Kaiser zum Trotze Alessandrio nannten. Der Kaiser wollte deu widerspenstigen Geist unterdrücken und zog abermals nach Italien. Weil ihm aber Heinrich von Lachsen und Bayern auf diesen: Zuge die Unterstützung verweigerte, erlitt Friedrich eine schwere Niederlage bei Legnano (1176). Friedrich mußte allerlei Demütigungen über sich ergehen lassen und den Städten große Freiheiten zugestehen. Heinrich der Löwe. Während Friedrich seine Kraft in Italien verbrauchte, regierte der Herzog Heinrich von Sachsen, wegen seiner Tapferkeit der Löwe genannt, mit starker Hand in seinem Herzogtums und auch in Bayern. Heinrich sah es als seine Hauptaufgabe an, die slavischen Völkerschaften an der Ostsee seiner Herrschaft zu unterwerfen. Vielleicht dachte er an die Gründung eines norddeutschen Staates. Seine Herrschaft erstreckte sich übrigens von der Ostsee bis an die Alpen. Da er aber später den Kaiser trotz dessen flehentlichen Bitten im Stich ließ und dieser infolgedessen die Niederlage bei Legnano erlitt, wurde er von dem erzürnten Kaiser mit der Reichsacht belegt und seiner Lehen verlustig erklärt. Bayern fiel an Otto von Wittelsbach, dessen Nachfolger noch heute in diesem Lande regieren. Sachsen wurde unter mehrere Fürsten geteilt. Heinrich behielt nur Braunschweig und Lüneburg und mußte für einige Zeit nach England in die Verbannung gehen. (Heinrich stammte aus dem berühmten Fürstengeschlechte der Welfen, das im englischen Königshause noch heute fortbesteht. Die Hohenstaufen nannte man nach dem Orte Waiblingen auch Waiblinger. Es wurde im Mittelalter Gebrauch, die Anhänger des Kaisers Waiblinger, die des Papstes Welfen zu nennen; daher der Spruch: Hie Welf, hie Waibling.) Friedrichs Macht war nach dein Frieden mit den lombardischen Städten glänzender denn je. Dies zeigte sich auch äußerlich auf Dem glänzenden Reichstage zu Mainz (1184), wo anßer den zahlreichen weltlichen und geistlichen Fürsten mehr als 70000 Ritter und ungezähltes Volk zusammengeströmt waren und eine Pracht entfaltet wurde, die sich dem Gedächtnisse des Volkes tief einprägte. In demselben Jahre unternahm Friedrich eine friedliche Fahrt nach Italien. Er fand in Mailand die glänzendste Aufnahme und vermählte dort seinen Sohn Heinrich mit Constanza, der Erbin von Neapel und Sizilien. Des Kaisers Ausgang. Friedrich unternahm im hohem Alter noch einen Krenzzeng. (Seite 38.) Siegreich drang er in Kleinasien vor. Am Kalikadnos, einem Flusse Kleinasiens, stockte der Heereszug, weil die

9. Vaterländische Geschichte - S. 92

1899 - Konitz : Dupont
— 92 — Die erste Teilung Polens. Polen entwickelte sich seit dem 9. Jahrhundert zwischen Deutschland und Rußland. Seine Grenzen erstreckten sich in der Blütezeit des Reiches vom Schwarzem Meere bis an die Ostsee. Aber allmählich erlangte der Adel fast alle Gewalt im Lande. Aus einem Erdreiche wurde es ein Wahlreich. Meist wählte man Könige aus fremden Häusern, die dein Adel machtlos gegenüber standen. Jeder Adlige hatte beispielsweise das Recht, auf dem Reichstage durch seinen Einspruch einen Mehrheitsbeschluß umzustoßen. So verfiel das einst so mächtige Reich immer mehr. Nun herrschte von 1762—1796 in Rußland Katharina Ii., eine Deutsche von Geburt und durch große Herrschergaben ausgezeichnet. Ihr Streben ging dabin, Polen an Rußland zu bringen. Deshalb bewirkte sie, daß nach dem Tode Königs August Iii. (Kurfürst von Sachsen und König von Polen) ihr Günstling Stanislaus Poniatowski zum Köuige von Polen gewählt wurde. Sie sah voraus, daß ein Teil des polnischen Adels sich gegen diesen erheben würde und baute darauf ihre Pläne. Friedrich und Maria Theresia wollten verhüten, daß ganz Polen an Rußland fiel und dieses übermächtig würde. Ein Krieg schien allen Teilen bedenklich. Man einigte sich deshalb gütlich und beschloß die erste Teilung Polens. Friedrich erwarb bei dieser Teilung (1772) Westpreußen außer Danzig und Thorn, das Ermeland und den Netzedistrikt mit Bromberg. — Auch Ostfriedsland fiel infolge eines Vertrages 1744 an Preußen. Friedrichs Wirken für Deutschland. 1765 war nach dem Tode des Kaisers Franz I. (Gemahl der Maria) dessen Sohn Joseph Ii. deutscher Kaiser geworden. Nach dem Tode der Kaiserin Maria Theresia (1780) fielen die Habsburgischen Lande ihm zu. ,Joseph wollte Bayern, wo die Kurlinie vor dem Aussterben stand, an Österreich bringen. Österreichs Macht wäre dadurch im eigentlichen Deutschland übergroß geworden; das konnte und wollte Friedrich nicht zugeben. Er unterstützte deshalb den rechtmäßigen Erben von Bayern, Karl von Zweibrücken, und es entstand daraus der sogenannte bayerische Erbfolgekrieg (1768—1774). Er verlies schlachtenlos ; aber Österreich trat von seinen Ansprüchen zurück. So wurde es für die Zukunft möglich, daß Preußen die führende Rolle in Deutschland übernahm. Regierung im Innern. Die Erweiterung der Bauernbefreiung. Zwar hatte schon Friedrichs Vater die Bauern auf den Domänen aus der Hörigkeit entlassen; aber auf den Gütern des Adels bestand die Hörigkeit weiter. Noch unterstand der Bauer gutsherrlicher Gerichtsbarkeit, noch konnte der jnnge Bauerusohn nur dann zu einem andern Berufe übergehen, wenn er sich aus der Hörigkeit loskaufte; noch betrachtete sich der Adel als der Herr der Bauernhöfe, die in seinem Gutsspreugel lagen. Friedrich ordnete an, daß die zu den königlichen Gütern gehörigen Bauernhöfe den darauf sitzenden Bauern erb- und eigentümlich zugesprochen werden sollten. Damit war die Leibeigenschaft auf den Staatsgütern erst eigentlich beseitigt. Er konnte aus mancherlei Gründen die Bauern auf den Ritter- und Stiftsgütern nicht auch jetzt schon befreien. Erreicht wurde aber, daß unter keinen Umständen ihre Lasten vermehrt werden

10. Vaterländische Geschichte - S. 58

1899 - Konitz : Dupont
— 58 -- so legte er doch durch glückliche Verheiratungen den Grund zu der Habsburgischen Hausmacht. Er selbst vermählte sich mit Maria von Burgund und brachte dadurch die blühenden Niederlande und die Franclie Cointe an sein Haus. Sein Sohn Philipp heiratete Johanna, die Erbin von Spanien, und fein Enkel Ferdinand verlobte sich mit Anna, der Erbin von Böhmen und Ungarn. Darum sagte man: „Andere mögen Kriege führen. Du, glückliches Österreich, heirate!" Sorge für das Reich. Noch immer war das Reich durch das Fehdewesen schwer heimgesucht. Zwar hatten Fürsten- und Städtebündnisse ein wenig geholfen; aber allgemein spürte man nichts davon. Auf Betreiben des Kaisers wurde unter Zustimmung aller Fürsten auf dem Reichstage zu Worins (1495) der ewige Landfrieden geboten. Dieses Gesetz untersagte jede Selbsthilfe: „Niemand soll den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch Schloß, Dorf, Hof, Weiler einnehmen, verbrennen, oder auf andere Weise schädigen." Damit war dem armen deutschen Volke eine große Wohlthat erwiesen, und unendlicher Jubel verbreitete sich bei den Guten. Um aber eine Stelle zu haben, wo alle Streitigkeiten nach Recht und Gerechtigkeit entschieden werden konnten, wurde das Reichskammergericht eingerichtet, das ohne Ansehen der Person zu entscheiden hatte. Es hatte zuerst seinen Sitz in Frankfurt ctitt Main, dann in Speyer und zuletzt in Wetzlar. Ein weiterer Fortschritt war die Einführung einer ordentlichen Steuer, des „gemeinen Pfennigs". Bisher hatte das Reich seine Beamten mit Naturalien gelohnt. Das ging in der Zeit des entwickelten Verkehrs nicht mehr gut; auch hatten die Kaiser in den stürmischen Zeiten ihren früheren gewaltigen Besitz an Reichsgütern nach und nach eingebüßt und bedurften für die gemeinsamen Bedürfnisse der Abgaben in Geld. Darum ordnete Maximilian an, daß jedermann, der 15 Jahre alt war, von seinem Vermögen für jede 1000 Gulden steuern sollte. Die Pfarrer wurden mit der Einziehung dieser ersten regelmäßigen Steuer bei uns beauftragt. Die Kreiseinteilung. Zur besseren Führung der Verwaltung des Reiches, besonders soweit es sich um die Vollstreckung der Urteile des Reichskammergerichts und die Einziehung der Steuern handelte, stellte sich die Notwendigkeit heraus, das Reich in bestimmte Bezirke einzuteilen. So entstanden zehn Kreise, vier in Süddeutschland, zwei in Mitteldeutschland und vier in Norddeutschland. An die Spitze eines jeden Kreises wurde ein Kreishauptmann gestellt, der Recht und Frieden zu schirmen, die Urteile des Kammergerichtes auszuführen und die Steuern beizutreiben hatte. Einführung des Postwesens. Maximilian empfand gleich dem deutschen Volke die Notwendigkeit eines sicheren und geregelten Verkehrs. Zu dem Zwecke wurde die Post eingeführt. Er beauftragte damit (1516) den Grafen von Thuru und Taxis, der zum „Generalpostmeister des Reiches" ernannt wurde. Für Jahrhunderte blieb das Postrecht in der Hand der Familie Thum und Taxis.
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