.....v* 7 '?y" -w " ^-^va3|p i t> ^"^<M|M|
74
1. da jeder rmische Brger Antheil an den Staatslndereien (ager publicus) haben, keiner aber mehr als 500 Morgen (Jugern) derselbm besitzen sollte;
2. da jedesmal einer der beiden Consuln aus den Plebejern gewhlt werden sollte. Die Rechtspflege wurde von dem Eon-sulate getrennt und fr dieselbe ein patricischer Prtor bestellt, ik
Von nun an begannen die beiden Stnde als gleichberechtigte Thcile des Staates neben einander zu bestehen und immer mehr mit einander zu verschmelzen. Sextius wurde der erste plebejische Consul 366, und bis zum Jahre 300 erlangten die Plebejer die Zulassung zu allen obrigkeitlichen Wrden, mit Einschlu der priesterlichen. Die vorzglichsten ordentlichen Staatsbeamte:,
waren:
X Die beiden Consuln (denen 12 Lictoren die Fasces vorantrugen). Sie beriefen den Senat, in welchem sie den Borsitz fhrten, und be-fehligten das Heer./' (Die Kriegstribunen hrten seit 365 auf).
2. Die Prtoren standen an der Spitze des Gerichtswesens.
3. Die Censoren schtzten das Vermgen der Brger, ergnzten den Senat und fhrten die Aufsicht der die Sitten.
4. Die A-edilen beaufsichtigten die ffentlichen Gebude und Spiele.
5. Die usteten verwalteten die Staats- und Kriegskasse.
6. Die Volkstribunen hatten das Recht, das Volk zu versam-mein und zu Beschlssen zu veranlassen, ihm nachtheilige Gesetze aber (durch ihr Veto) zu verhindern.
Die Beamten wurden jedesmal auf ein Jahr, die Censoren auf fnf Jahre (Lustrum) gewhlt.
Eine auerordentliche Wrde war die Dictatur. Der Die-tator wurde bei gefhrlicher Lage des Staates auf 6 Monate ernannt und vereinigte während dieser Zeit die hchste Gewalt in seiner Person.
42.
Die Kriege mit den Samniten 342290.
Durch die Vershnung der beiden Stnde erstarkt, konnten die Rmer nun auch nach Auen hin ihre Macht ausbreiten. In 70jhrigen Kmpfen unterwarfen sie Italien (Mittel- und Unteritalien) ihrer Herrschaft. Diese Eroberung wurde ge-macht durch die Kriege mit den Samniten und den Krieg gegen Pyrrhus. Es ist das Heldenzeitalter der Rmer, in welchem die Tchtigkeit (virtus) des Volkes am glnzendsten hervortritt.
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^22
welcher bin Namen Deutscher Kaiser fhrt. Der Kaiser hat das Reich vlkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, Bnbnisse und anbere Vertrge mit freraben Staaten einzugehen, Gesanbte zu beglau-bigen und zu empfangen. Ihm steht es zu, den Bunbesrath und den Reichstag zu berufen, zu erffnen, zu vertagen und zu schlieen. Den Vorsitz im Bunbesrathe fhrt der Reichskanzler, welcher vom Kaiser ernannt wirb (Bismarck, am 21. Mrz 1871 in den Frstenstanb erhoben). Der Kaiser ver-fimbet die Reichsgesetze und ernennt die Reichsbeamten. Der alljhrlich zufammentretenbe Reichstag geht ans allgemeinen und birecten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Die Gesammt-zahl der Mitglieber besselben betrgt 397. Die Friebeusprsenz-strke des deutschen Heeres ist auf ein Procent der Bevlkerung (401,000 Mann) festgestellt. Die gefommte Lanbmacht wie die Kriegsmarine des Reichs steht unter dem Befehle des Kaifers.
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205
Peter, der sich durch bereilte Neuerungen verhat gemacht, wurde schon nach wenigen Monaten entthront und getbtet. Ihm folgte feine Gemahlin Katharina Ii. ( 119).
110.
Kaiser Karl Vi. 1711-1740.
1. Unter der Regierung Karls Vi. war das deutsche Reich (zunchst in Folge der Kriege gegen Ludwig Xiv.) in groe Schwche herabgesunken. Nachahmung franzsischer Sitte und Bildung hatte es mehr und mehr von dem Einflsse Frankreichs abhngig gemacht; die Ueppigkeit und Schwelgeri der Hfe (z. B. des schsischen unter August dem Starken, der, wie viele andere, selbst geistliche Fürsten in dem groen" Ludwig sein Vorbild sah) hatte Zer-rttung der Staatseinknfte, Verarmung des Volkes (bei welchem jetzt zuerst die Auswanderung nach Nordamerika aufkam), Unter-drckung der alten brgerlichen Freiheiten it. zc. herbeigefhrt. Die Reichsfrsten, untereinander uneinig, sorgten selbstschtig nur fr sich und vergaen ihre Pflichten gegen den Kaiser und das Reich. Der Kaiser dagegen war darauf bedacht, seine Hausmacht auszubilden und das Reich fr seine Zwecke zu gebrauchen. Seine Wrde war mehr eine Last, als da sie Macht verlieh: bei mehr als 300 beinahe selbststndigen Staaten, in welche das Reich zer-fiel, war eine einheitliche oberste Gewalt fast nur noch ein Name.
Von seiner ehemaligen Machtflle waren dem Kaiser nur geringe Vorrechte, sogenannte Reservatrechte (Ertheilnng von Privilegien, Standeserhhungen :c.), verblieben; in allen wichtigen Angelegenheiten (Ge-setzgebung, Krieg und Frieden, Besteuerung zc.) war er an die Zustim-mnng der Reichsstnbe gebnnben. Der Reichstag, fett 1663 stnbig zu Regensburg, wrbe nicht mehr von Kaiser und Stnden in Person besucht, sondern durch Gesandte beschickt. Seine Verhandlungen schlepp-ten sich unter lauter Frmlichkeiten in endloser Breite hin; Beschlsse kamen nur mhsam und oft zu spt zu Stande. Er bestand aus 3 Kollegien: dem Kurfrstenkollegium, dem Frstenkollegium (mit der geistlichen und weltlichen Bank) und dem Stdterath. Nur wenn alle 3 Kollegien den kaiserlichen Antrgen beistimmten, konnte ein gltiger Reichsfchlu ergehen.
2. Zwei Kriege mit den Trken fhrte der Kaiser mit verschiedenem Erfolge. In ersteren gewann er durch die Siege des Prinzen Eugen bei Peterwardein und bei Belgrad mehrere Provinzen (Bosnien, Theile von Serbien und der Walachei) 1718;
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Extrahierte Personennamen: Peter Katharina_Ii Karl_Vi Karl Karls Ludwig_Xiv. Ludwig_Xiv. August Ludwig Ludwig Eugen
Extrahierte Ortsnamen: Karls Frankreichs Nordamerika Belgrad Bosnien Serbien
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beider Mchte bezglich der endgltigen Gestaltung Schleswig-Holsteins bestanden fort, und aus der stets zunehmenden Span-nnng derselben entwickelte sich endlich ein groer Krieg (s. 147).
Der Krieg gegen Dnemark kostete Preußen nur 405 Tobte, 1628 Verwudete, 54 Vermite, im Ganzen 2087 Mann.
147.
Der Krieg von 1866 und die Grndung des nord-deutschen Bundes.
1. Oestreich und Preußen. In Oestreich hatte der Kaiser Franz Joseph I., der achtzehnjhrig mitten unter den Revolutionsstrmen von 1848 ( 141, 4) zum Throne gelangt war, die Vereinigung aller Lnder und Stmme seines Reiches zu einem Staatskrper als Ziel seiner Regierung bezeichnet. Eine in diesem Sinne 1849 verliehene (octroyirte) Verfassung wurde inde schon 1851 als lebensunfhig wieder aufgehoben und die unbeschrnkte Regierungsform hergestellt. Durch ein Eon-cordat mit dem Papste 1855 erhielt die rmische Kirche in Oestreich die weitgreifendsten Rechte (die inde durch die Gesetz-gebung von 1868 wieder eingeschrnkt wurden). Nach dem un-glcklichen Kriege von 1859 in Italien ( 143, 1 u. 2), der manche Schden aufdeckte und die schwere Schuldenlast bedeutend vergrerte, sollten dann durch das sogenannte October-Diplom (1860) die Verhltnisse Ungarns und durch das von dem Minister Schmerling veranlate Februarpatent (1861) die Verfassung der brigen streichischen Lnder, sowie des Gesammt-reiches neu geordnet werden. Allein da die Ungarn, auf dem Verlangen nach staatlicher Selbststndigkeit beharrend, es ver-weigerten, sich der Einheit des Reiches einzufgen, sistirte" die Regierung, um den Ausgleich zu ermglichen, die neue Verfassung 1865 wieder und nahm 1867 die Forderung der Ungarn an, wonach das Reich im Gegensatz zu den anfnglichen Plnen des Kaisers in zwei fast selbststndige Hlften, das Knigreich Ungarn einerseits und die brigen Lnder andererseits, getheilt wird. Erst jetzt (Juli 1867) konnte die Krnung des Kaisers als Knigs von Ungarn erfolgen. Noch vor Beilegung dieser langwierigen inneren Wirren war Oestreich auch in einen
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Extrahierte Personennamen: Oestreich Franz_Joseph_I. Franz Oestreich
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durch Thronstreitigkeiten bewegt, die in langdauernde zerrüttende Bürgerkriege ausarteten. Im türkischen Reiche erhoben sich die Griechen, machten sich in siebenjährigem Kampfe von der Herrschaft des Sultans frei und schufen aus ihrem Lande ein unabhängiges Königreich.
2. Frankreich unter Ludwig Xviii. und Karl X. — Frankreich wurde unter der Regierung Ludwigs Xviii. (Nr. 131, 4.) durch unaufhörliche Parteikämpfe beunruhigt. Da gab es Solche, welche die Zustände, wie sie vor der gewaltigen Revolution von 1789 gewesen, zurückführen wollten, gleich als ob dieses welterschütternde Ereigniß gar nicht Statt gefunden hätte; da gab es ferner Anhänger Napoleons I., welche den Glanz des Kaiserthums vermißten: alte Marschälle, Offiziere und Soldaten, die an dem Ruhme des Kaisers Napoleon auf so manchen Schlachtfeldern Theil genommen hatten und sich jetzt, in dieser thatenlosen Zeit, vergessen und zurückgesetzt fühlten; da gab es endlich Republikaner, welche die Königsherrschaft glühend haßten und die republikanische Verfassung der Revolutionszeit wiederherzustellen trachteten. Ueberall Spaltung und Hader, nirgends Zufriedenheit ! Und diese Parteistreitigkeiten dauerten fort, als nach des kinderlosen Ludwig Xviii. Tode sein Bruder Karl X. den französischen Thron bestiegen hatte. Dem stolzen Sinne dieses Fürsten waren die Staatsgesetze, welche seine Herrschergewalt einschränkten, zuwider; sein Streben ging dahin, die königliche Machtfülle in jeglicher Weise zu vermehren. Dies Verhalten mißfiel dem französischen Volke und mehrte die Zahl der Unzufriedenen. Immer allgemeiner und stärker wurde der Widerspruch, welcher der Regierung entgegentrat. Da suchten des Königs Minister durch gewaltsame Maßregeln ihre Gegner zum Schweigen zu bringen. Sie beschränkten das Recht, sich in den Zeituugeu über Staatsangelegenheiten frei auszusprechen; sie verkürzten das Wahlrecht des französischen Volkes, sodaß sich dessen Stimme in der Landesvertretung nicht mehr klar und kraftvoll kundgeben konnte. Hiermit legten die Minister Hand an die Volksfreiheiten und ver-
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xviii Ludwig Karl_X Karl Ludwigs_Xviii Ludwigs Napoleons_I. Napoleons_I. Napoleon Ludwig_Xviii Ludwig Karl_X Karl
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verständige und thörichte, berechtigte und verbrecherische. Vor Allem verlangte man in den einzelnen deutschen Ländern Veränderungen der Staatsverfassung, Erweiterung der Volksfreiheiten, und von dem einen Ende des Vaterlandes bis zum andern erscholl der laute Ruf, den Bundestag abzuschaffen und das vielgespaltene Deutschland zu einem wohlgeordneten mächtigen Gesammt-reiche zu einigen. An mehreren Orten durchbrach das Volk in stürmischem Freiheitstaumel die Schranken der Ordnung, und es kam namentlich in den Hauptstädten zu manchen gefährlichen Aufständen. Hier und da mußte ein Fürst seine Residenz und sogar sein empörtes Land eine Zeitlang verlassen, und die Republik wurde ausgerufen. Allein nirgends errang der Aufstand einen dauernden Sieg: allerorten wurde die Revolution, meist durch die Macht preußischer Waffen, niedergeworfen. Doch wurden unter diesen Kämpfen die Staatseinrichtungen weiter ausgebildet und zum Theil neu gestaltet. Wo ein deutsches Land bis dahin noch keine geschriebene Verfaffungsurknnde hatte, da wurde eine solche erlassen und den Unterthanen Antheil an der Gesetzgebung des Staates gewährt. Auch Preußen erhielt eine Verfassung, welche dem Volke ausgedehnte Rechte verleiht. Am 31. Januar 1850 wurde dieselbe nach langen, mühevollen Berathungen vollendet und einige Tage darauf vom Könige Friedrich Wilhelm Iv. feierlich beschworen. Seitdem leistet jeder preußische König, wenn er die Regierung antritt, den Eid, daß er die Verfassung aufrecht erhalten und in Uebereinstimmung mit ihr und den Gesetzen seine Unterthanen regieren werde.
2. Die erste deutsche Nationalversammlung.— Eine höchst schwierige Aufgabe war es, nun auch für das gerammte Deutschland eine neue Verfassung zu schaffen. Im Mai 1848 trat zu dieser Arbeit eine große Nationalver-sammlung in Frankfurt a. M. zusammen. Die war vom ganzen deutschen Volke frei gewählt und bestand aus vielen erfahrenen und weisen, vaterlandsliebenden Männern. Aber es tagten auch nicht wenige leidenschaftliche, unkundige und eitle Menschen mit ihnen, und die Meinungen darüber, was dem
Audrä, Erzählungen aus der Weltgeschichte. Ausg. A. 6te Aufl. 25
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Deutschland Frankfurt_a._M.
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ihre eigene Verfassung und eigene Rechte. Diese Rechte wollte ihnen die dänische Regierung gewaltthätig entziehen und namentlich in dem Herzogthum Schleswig die dänisch e Verfassung einführen, deutsche Sprache und deutsche Sitte aber unterdrücken. Hiergegen hatten sich die Schleswig-Holsteiner, die mit Liebe an Deutschland hingen, schon in dem Revolutionsjahre 1848 erhoben und bei dem deutschen Volke Unterstützung gefunden. Ein preußisches Heer unter dem General Wj^anjel, dem auch Truppen anderer deutschen Staaten folgten, war ihnen zu Hülfe geeilt und hatte die Dänen in mehreren Gefechten geschlagen; aber die völlige Lostrennung von Dänemark, auf welche die Schleswig-Holsteiner ausgingen, war doch nicht erreicht worden: die anderen Großmächte, Frankreich, England und Rußland, hatten sich in die Sache eingemischt und die Dänen in ihren Schutz genommen. So blieb dieser erste schleswig-holsteinische Krieg erfolglos; doch war auf Preußens Verlangen ausdrücklich festgesetzt worden, daß den beiden Herzogtümern ihre besondere, selbstständige Verfassung erhalten bleiben sollte.
2. Anlaß zum zweiten Kriege. — Allein die übermüthigen Dänen bedrängten fort und fort die Herzogtümer und verletzten deren Rechte in schmählicher Weise. Als im Jahre 1863 der König Christian Ix. den dänischen Thron bestieg, genehmigte er, von dem trotzigen Volke genöthigt, alsbald nach seinem Regierungsantritt eine neue Verfassung, durch welche Schleswig dem dänischen Staate völlig einverleibt und seiner althergebrachten feierlich bestätigten Freiheiten beraubt wurde. Einen solchen Gewaltschritt durste Deutschland nicht ungestraft lassen. Wurde doch selbst das Heri’fchenecht des neuen Königs Christian über Schleswig-Holstein von vielen deutschen Fürsten nicht anerkannt und die Erbanfprüche begünstigt, welche der Prinz Friedrich von Augusten-bnrg auf die beiden Herzogthümer geltend zu machen suchte. Nach Beschluß des deutschen Bundestages rückten daher zum Schutze des bedrohten Rechts 12,000 Mann Sachsen und Hannoveraner in Holstein ein. Vor ihnen zogen sich die dänischen Truppen nach Schleswig zurück.
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Extrahierte Personennamen: Anlaß Christian_Ix Friedrich_von_Augusten-bnrg Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Frankreich England Deutschland Sachsen Holstein
48
Gesetzgebung des Lykurgus (um 880).
Lykurgus, ein Mann aus kniglichem Geschlecht (Oheim und Vormund des Knigs Charilns), hatte im Auslande, namentlich in Kreta (und gypten), die Staatseinrichtungen anderer Völker kennen gelernt und gab, von seinen Reisen heimgekehrt, mit Genehmigung des delphischen Orakels, seinem Vaterlande Gesetze. Dieselben waren nicht alle neu, sondern zum Teil nur Befestigung alter Einrichtungen.
Das Land wurde in 39,000 unveruerliche Lose geteilt, von denen
a. die Spartiaten d. h. die herrschenden Dorier 9000 grere,
b. die Periken (auch Lacedmouier im engeren Sinn) d. h. die unterworfenen Acher (welche keinen Anteil an der Regierung hatten) 30,000 kleinere gegen Zinsabgaben erhielten, während./~-
c. die Heloten als Knechte des Staates den Spartiaten das Land bauen muten.
Die Staatsverfassung war aristokratisch; die Staats-, gewellten waren:
a. die z wei Könige, ein Proklide (Enrypontide) und ein Enrysthenide (Agiade), welche den Heeresbefehl hatten und das hchste Priestertnm bekleideten; neben ihnen
d. die Gernsla, der Rat der 28 Alten (die wenigstens 60 Jahre zhlten und aus Lebenszeit gewhlt wurden);
c. die Volksversammlung, an der alle Spartiaten nach zurckgelegtem 30ten Jahre teilnehmen durften;
d. die 5 Ephoren, welche die spter immer weiter ans-gedehnte Besngnis erhielten, als Vertreter des Volkes die Handhabung der Gesetze zu beaufsichtigen und jedes berschreiten der Ordnung seitens der Beamten zu rgen.
In den Spartanern sollte vor allem Gemeinsinn und kriegerische Tchtigkeit geweckt werden; daher die Stadt ohne Mauern, gemeinsame Mahlzeiten der Männer (Syssitien mit der schwarzen Suppe), Beschftigung: Jagd und Kriegsbung (Sparta ein Kriegslager); keine Reisen ins Ausland und kein lngerer Aufenthalt Fremder in Sparta, kein Auswand in Kleidung und
a$e.utm frivt-irf
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282 ' "-
das Landvolk gestrzt; in Basel kam es hierbei zur Spaltung in zwei halbe Kantone, Baselstadt und Baselland (1833). Mit dem steigenden Einflu der Jesuiten in mehreren Kantonen wuchs dann der Parteistreit, bis sich aus den katholischen Kantonen Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis der sogenannte Sonderbund (1845) bildete. Da kam es zum Kriege 1847. Unter General Dsour schritt ein Heer von 50,000 Mann gegen den Sonderbund ein: Freiburg, Zug, Luzern erlagen in rascher Folge, worauf sich auch Unterwalden, Schwyz, Uri und Wallis unterwarfen. In den besiegten Kantonen wurde die Verfassung umgestaltet und die Jesuiten vertrieben. Darauf gab sich die Schweiz eine neue Gesamtverfassung 1848, durch welche zur Beseitigung des Kautuli-Geistes" der Staaten-bnnd in einen enger geeinigten Bundesstaat verwandelt wurde. Ein Bundesrat von 7 Mitgliedern fhrt die Regierung; die Gesetz-gebung und die Wahl der obersten Bundesbehrden geschieht durch die Bundesversammlung, die aus dem Nationalrat (ein Mitglied auf 20,000 Seelen) und dem Stnderat (2 Mitglieder aus jedem Kanton) besteht; Bundesstadt ist Bern.
Neuenburg, zugleich Schweizerkautou und preuisches Frstentum, sagte sich 1848 von Preußen los. Eine Erhebung der Kniglich gesinnten in Neuenburg zur Herstellung des fcheren Verhltnisses miglckte 1856. Doch mute den Teilnehmern an der Erhebung auf Verlangen des Knigs von Preußen Straflosigkeit gewhrt werden, worauf dieser auf seine Hoheitsrechte der Neuenburg verzichtete.
140.
Deutschland und Preußen bis 1848.
1. Der 1815 gegrndete Deutsche Bund vereinigte die als selbstndig erklrten Einzelstaaten zu einem Staatenbunde, dessen gemeinsame Angelegenheiten am Bundestage zu Frank-furt a. M. verhandelt wurden. In mehreren deutschen Staaten (Sachsen-Weimar, Bayern, Baden, Wrttemberg, Hesseu-Darm-stadt) wurden nach und nach landstndische Verfassungen eingefhrt; aber die Karlsbader Beschlsse (1819) traten der gedeihlichen Entwicklung des Staatslebens hemmend entgegen.
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285
Alexander von Humboldt, der Geograph Ritter, der Geschicht-schreiber Ranke, die deutschen Altertumsforscher Jakob und Wil-Helm Grimm, der Philosoph Schelling zc.). Den Umfang des Staates vermehrte er durch Einverleibung der beiden hohen-zollernschen Frstentmer (hohenzollernscher Hausorden: Vom Fels zum Meer") auf 5068 Q.-M. mit 18 Millionen Einwohner (s. 141, 3 und 5). Auch legte er den Grund zu einer
preuischen Kriegsflotte.
Die drei letzten Lebensjahre des Knigs waren durch Krankheit ge-. trbt. 1858 bernahm daher sein Bruder Wilhelm, der Prinz von Preußen, die Regentschaft.
141.
Das Revolutionsjahr 1848 und seine nchsten Folgen.
1. Frankreich.
a. In Frankreich hatte der König Ludwig Philipp ( 138, 1) mehr und mehr seine Volksbeliebtheit einge-bt. Obgleich er verheien hatte, da das Grundgesetz des Staates (die Charte) unter seiner Regierung eine Wahrheit" sein werde, warf man ihm doch vor, da die Verfassung von seinen Ministern nur scheinbar beobachtet werde und forderte immer dringender grere Freiheiten und Ausdehnung des Rechts fr die Wahlen der Volks-Vertreter. Zwischen den einzelnen Stnden des Volkes war eine erhhte Spannung eingetreten: der reichere Brger-stand (die Bourgeoisie) schien vom Hose aus Kosten anderer Stnde begnstigt, die Unzufriedenheit der besitzlosen Ar-beiterklasse wurde durch Einwirkung von Volksaufwieglern bis zum tdlichen Hasse gegen die Reichen und bis zur Drohung, die bestehende Staatsordnung umzustrzen, ge-steigert. Da nun der König, sowie sein Minister Gnizot, sich abgeneigt zeigten, die Berechtigung fr die Volksver-treterwahl kaum eine halbe Million Staatsbrger besa, das Wahlrecht zu erweitern, vermehrte sich die Grung im Volke so sehr, da (bei Gelegenheit eines von der Regierung verbotenen Resormbankets) am 22. Febr. 1848
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Extrahierte Personennamen: Alexander_von_Humboldt Alexander Ritter Jakob Wil-Helm_Grimm Schelling Wilhelm Ludwig_Philipp_( Ludwig Philipp