Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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ertrags der letzten 3 Jahre, Taglöhner setzen den 300fachen Taglohn
als Jahreseinkommen an.
Die Jahresausgabe ist nach der Jahreseinnahme abzumessen und
zwar in der Weise, daß wo irgend möglich noch etwas übrig bleibt.
Sehr gut ist es, wenn man dabei nach festen Gesichtspunkten verfährt.
So kann beispielsweise ein Angestellter, der jährlich 2500 Ji bezieht,
diese Summe in fünf Teile teilen und sagen: „Zwei Fünftel gebe ich
für die Nahrung aus, ein Fünftel für Wohnung, ein Fünftel für Klei-
dung, Heizung und Beleuchtung; das letzte Fünftel bestimme ich für
Krankheitskosten u. s. w>, hoffe aber, davon möglichst viel als Ersparnis
auf die Seite zu legen." Eine andere Familie tut vielleicht besser daran,
nach Sechsteln oder nach Prozenten zu rechnen. So dürften beispiels-
weise für eine aus 3 Personen bestehende Arbeiterfamilie mit einem
jährlichen Einkommen von 900 Ji folgende Ansätze gelten: Für Nahrung
60 °/o, für Kleidung 15 °/o, für Wohnung 16%, für Heizung und
Beleuchtung 5°/o, für Sonstiges 4°/o.
Sind in dieser Weise die Ausgabeposten für das ganze Jahr fest-
gestellt, so läßt sich dann leicht berechnen, wie viel in kleineren Zeit-
räumen ausgegeben werden darf. Die Frau des Angestellten mit 2500 Ji
darf jährlich zwei Fünftel, also 1000 Ji, auf die Küche verwenden,
sonach monatlich 83,30 Ji, wöchentlich 19,20 Ji und täglich 2,70 Ji.
Die Frau des Taglöhners, der nur 900 Ji verdient, darf nach obiger
Einteilung 60 °\o, also jährlich 540 Ji in der Küche verbrauchen, sonach
monatlich 45 Ji, wöchentlich 10,38 Ji und täglich 1,48 Ji.
So nötig die Aufstellung eines bestimmten Voranschlags der Ein-
nahmen und Ausgaben ist, so dringend nötig ist andererseits die Füh-
rung eines Haushaltungsbuchs. Keine Frau, auch nicht die
eines Landwirts, sollte ohne dieses Buch wirtschaften.
Während des Tages notiert die Frau die Ausgaben und Einnahmen
in ein Notizbüchlein oder auf eine Schiefertafel, die zu diesem Zwecke in
der Küche hängen soll. Am Abend trägt sie dann diese Aufzeichnungen
in das Haushaltungsbuch ein. Jeweils am Schluffe des Monats zählt
sie alle Ausgaben und ebenso alle Einnahmen zusammen, zieht erstere
von den letzteren ab und schreibt den sich ergebenden Rest als Kassen-
vorrat in die Einnahmen des ersten Tages vom nächsten Monat. Dabei
muß sie häufig nachsehen, ob die Feststellungen des Voranschlags ein-
gehalten worden sind. Der rechnungsmäßige Kassenvorrat muß selbst-
verständlich mit der Kasse stimmen. Am Ende des Jahres findet dann
eine Zusammenstellung der Monatsausgaben statt, wobei die etwaigen
Überschreitungen oder Ersparnisse ersichtlich werden.
Durch die pünktliche Führung des Haushaltungsbuchs gewöhnt
sich die Hausfrau daran, das Geld richtig einzuteilen und mit einem
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T43: [Haus Frau Kind Mann Arbeit Wohnung Familie Zeit Zimmer Kleidung], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T3: [Hebel Last Brief Ende Gewicht Rolle Gleichgewicht Punkt Seite Fig], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
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Ii. Aus der Lauduiirtschaftskuiide.
46. Rätsel.
Wie heißt das Ding, das wcn'ge schätzen,
Doch ziert's des größten Kaisers Hand;
Es ist gemacht, um zu verletzen,
Am nächsten ist's dem Schwert verwandt.
Kein Blut vergießt's und macht doch tausend Wunden,
Niemand beraubt's und macht doch reich;
Es hat den Erdkreis überwunden,
Es macht das Leben sanft und gleich.
Die größten Reiche hat's gegründet,
Die ält'sten Städte hat's erbaut;
Doch niemals hat es Krieg entzündet,
Und Heil dem Volk, das ihm vertraut!
47. Der weitze Spatz.
Es war ein Bauer, bei dem ging's den Krebsgang von Jahr zu
Jahr mehr. Sein Vieh fiel Stück für Stück; seine Äcker trugen nicht
die Hälfte von dem ein, was sie tragen sollten, und die Ellenbogen
singen bereits an, durch das Wams zu sehen, während der Steuer-
pfänder und der Pfandverkäufer fast wöchentlich zum Fenster hereinsah
und höflich grüßend zu ihm sprach: „Es tut mir leid, Herr Rückwärts,
Euch belästigen zu müssen; aber ich muß meine Schuldigkeit tun."
Ihre Schuldigkeit mit Bitten und Raten hatten auch bereits die Haus-
freunde getan; aber einer nach dem andern war mit der Erklärung
daheim geblieben: „Dem Rückwärts ist nicht mehr zu helfen."
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau]]
TM Hauptwörter (200): [T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T100: [Gott Herr Herz Wort Leben Hand Himmel Vater Kind Mensch], T151: [König Volk Kaiser Reich Fürst Land Gott Wilhelm Deutschland Frieden], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T123: [Haar Mann Kopf Frau Hand Fuß Kleidung Mantel Hut Schuh]]
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Landwirte Geld zu 5°/o Zinsen oder gar noch teurer zum Ankauf von
Grundstücken aufnehmen, aus denen sie mit dem besten Willen nicht
mehr als 4 °/o ziehen können, so daß sie, je mehr ihr Grundbesitz wächst,
desto ärmer werden, bis sie, wenn sie nicht noch rechtzeitig durch An-
stellung von Berechnungen zum Bewußtsein der Sachlage kommen, plötzlich
nicht mehr in der Lage sind, die Zinsen der Hypothekenschulden zu
berichtigen, und der meist mit großen Verlusten verknüpfte Zwangs-
verkauf eintritt.
Rechnete jeder Landwirt, so käme es nicht mehr so häufig vor, daß
er aus einem Grundstücke, das ihm, zu Wald angelegt, einen mäßigen
Nutzen bringen würde, mit direktem Verlust Korn baut, oder daß er
ein anderes Grundstück, das als Wiese vorzüglich rentieren würde,
als schlecht rentierenden Acker benutzt, und was dergleichen tagtäglich
vorkommende wirtschaftliche Fehler mehr sind.
Hat ein Bauer Geld übrig, so wird er sich, falls er zu rechnen
versteht, jedesmal genau überlegen, was wirtschaftlich vorteilhafter für
ihn ist, die Erweiterung seines Grundbesitzes oder die durch größeres
Betriebskapital ermöglichte bessere Ausnützung desselben. Wie die Sachen
heute in den meisten Gegenden liegen, wird er sich jedenfalls in der
Regel für letzteres entscheiden. Bei der raschen Zunahme der Bevölkerung
liegt die Zukunft unserer Landwirtschaft in der sogenannten intensiven Be-
wirtschaftung, d. h. der vollständigen Ausnützung des gegebenen Grundes
und Bodens. Übrigens bedarf der Landwirt beinahe noch mehr als der
Handwerker eines Notpfennigs. Das Geschäft des Handwerkers ist
zwar auch mancherlei Gefahren ausgesetzt, aber doch nicht in dem Maße
wie dasjenige des Bauern, dessen Erfolge ja in hohem Grade von
unberechenbaren und unlenkbaren Faktoren, Wind und Wetter, ab-
hängig sind.
Wir wollen aber nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß der
Landwirt sich auch gegen diese Gefahren bis zu einem gewissen Grade
sichern kann, wenn er, nicht zuviel auf eine Karte setzend, seinen Betrieb
so einrichtet, daß er in verschiedene, nicht von den gleichen natürlichen
Bedingungen abhängige Zweige zerfällt.
Eine solche Vorsicht ist um so mehr geboten, je mehr Gefahren der
wichtigste Teil eines landwirtschaftlichen Unternehmens ausgesetzt ist.
Zu den in ihren Erfolgen sehr wenig gesicherten Betrieben gehört z. B.
der Weinbau. Auf ein gutes Jahr kommen hier ein paar mittelmäßige
und eine Reihe ganz schlechter, in denen der Weinbauer nicht einmal
seine Auslagen deckt. Wer den Weinbau zu seiner einzigen Erwerbs-
quelle macht, der handelt demnach beinahe ebenso unklug wie derjenige,
der sein ganzes Vermögen in Lotterielosen anlegen wollte. Und so
sehen wir denn auch in manchen weinbautreibenden Gegenden, trotzdem
5*
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
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sie bei landwirtschaftlichen Festen die Dresch-, Mäh- und Sämaschinen^
die schönen Pflüge, Eggen und Walzen, die Schleifen und Hacken, die
Zauchepumpen, Mostpressen und all dieses neue befremdliche Geräte an-
sehen, so schütteln sie oft wohl zweifelnd den Kopf und denken, ob es-
zum bloßen Staate hingestellt sei. Sehen sie aber bei den Wett- und-
Preisarbeiten die Geräte auf dem Felde arbeiten; sehen sie die reine
tiefe Furche und den wohlgewendeten Erdstreif, den der Dombaslepflug,
hinterläßt; sehen sie, wie Korn und Stroh so rein und schön die Dresch-
maschine verlassen, so kommen sie allmählich darauf, daß der sinnende
Menschengeist möglicherweise doch noch vollendetere Kunstschöpfungen er-
zeugen könne als den alten Aargauer Wendepflug und den Dreschflegel.
Aber was nützen am Ende dem Bauern die vortrefflichsten Erfin-
dungen, wenn er sie nicht benutzen kann; wenn er zu arm ist, sich statt
siiner alten, mangelhaften Geräte neue, verbesserte anzuschaffen! Freilich,
nicht viel; aber da muß er eben zusehen, wie er ihrer dennoch teilhaftig
werden kann! Und er kann dies, wenn auch nicht für sich allein, so doch»
in Gemeinschaft mit andern. Zusammenhalten bringt in allen Dingem
vieles zustande, was dem einzelnen nicht möglich ist.
Es war vor einer Reihe von Jahren, als in der Gemeinde Täger-
weilen im Kanton Thurgau eine Anzahl kleinerer Grundbesitzer zusammen-
trat, eine Aktiengesellschaft bildete und mittelst Teilhaberscheinen, die
jeder mit 10 Gulden bezahlte, ein Kapital von etwa 400 Gulden zu-
sammenbrachte. Sie schafften daraus im ersten Jahre drei Dombasle-
psiüge, zwei Quereggen mit eisernen Zinken, eine Pferdehacke, einen
Häufelpflug, einen Exstirpator, eine Handsämaschine, einen Furchenzieher
und einen Vorrat gußeiserner und stählerner Schare an. Dann setzten,
sie durch Statuten die Benutzung dieser Geräte fest und liehen sie auch
gegen Vergütung aus, einen Pflug für 15 und eine Egge für Io Kreuzer
per Tag.
Der Erfolg war der, daß schon im ersten Jahre über 8o Morgen
Boden besser gepflügt und geeggt wurden als sonst; daß über 300
Morgen mit dem Exstirpator bearbeitet und viel Land mit der Reps-
sämaschine bestellt wurde. Vielen kleinen Bauern war damit gedient^
und aus den Leihgebühren wurden die Anteilhaber mit 4% Zins ent-
schädigt.
Dieses gute Beispiel wurde bald in andern schweizerischen Gemeinden
nachgeahmt, und neuerdings werden viele kostbare Geräte, wie Dresch-
maschinen u. dgl., gemeinschaftlich angeschafft, und alle Teilhaber befinden
sich vortrefflich dabei. So macht Einigkeit stark. Wenn überhaupt die
Landwirte verständig genug sind, ordentlich zusammenhalten und mit
vereinten Kräften einem gemeinsamen Ziele zustreben, so können sie überall
Großes erreichen. Das soll man nie vergessen!
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T12: [Wagen Wasser Stein Rad Fuß Maschine Pferd Bewegung Hand Schiff]]
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— 134 —
das Gedeihen des Volkes zu fördern und den Ertrag aus dessen Zucht
zu erhöhen. Es ist leicht erklärlich, daß man zunächst die Natur-
wohnungen wildlebender Bienen nachbildete. Im waldreichen Deutsch-
land, wo die Bienen am häufigsten in Baumhöhlen hausten, wurden
Klötze ausgehöhlt und mit Türchen versehen, damit der Honig leichter
geerntet werden konnte. Solche Stöcke sind jetzt noch hie und da im
Gebrauch, besonders in slavischen Ländern.
Die schwierige Herstellung und Handhabung der Klötze führte in-
dessen bald zur Anfertigung leichterer Bienenwohnungen aus Stroh und
Schilfrohr. Unter ihnen erlangte der faß- oder glockenförmige Stroh-
korb die größte Verbreitung. Auch noch gegenwärtig ist er eine nament-
lich bei der ländlichen Bevölkerung sehr geschätzte Bienenwohnung.
Doch blieb es nicht beim einfachen Korbe. Man beobachtete, daß
die Bicnenfamilie im Winter einen weit kleineren Raum braucht als
gegen Ende des Frühjahrs und im Sommer; vielen war auch das
Ausschneiden des Honigs aus dem Hauptsitze der Bienen eine zu lästige
Sache. Infolgedessen entstanden teilbare Wohnungen, die sich
aus einzelnen Strohringen oder Holzkästchen zu beliebiger Größe zu-
sammensetzen lassen.
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts machte der schlesische Pfarrer
Dr. Johann Dzierzon die Entdeckung, daß die Bienen nach der Anlei-
tung des Züchters bauen, wenn er ihnen durch kleine Wabenstückchen,
sogenannten Vorbau, die Richtung des Baues bezeichnet. Er befestigte
nun solchen Vorbau an geeigneten Holzstäbchen und legte diese in finger-
breiten Abständen quer über das offene Haupt seiner Bienenklötze. Die
ausgebauten Waben konnten später nach Belieben herausgenommen und
wieder eingesetzt werden. Damit war die Wohnung mit beweglichem
Bau, der Dzierzon stock, erfunden. Weil aber die Waben erst von
den Seitenwänden der Wohnung losgeschnitten werden mußten, ehe man
sie herausnehmen konnte, und da sie auch sehr leicht von den Stäbchen
brachen, stattete man die Stöcke mit Rähmchen aus, wodurch die Be-
weglichkeit des Baues wesentlich gehoben wurde.
Dzierzons Erfindung erwies sich bald als die bedeutsamste, die
jemals auf diesem Gebiete gemacht worden ist. Die neue Einrichtung
gestattete einen genauen Einblick in das Bienenleben, was nach und
nach die gesamte Bienenzucht auf die Bahn eines vordem nie dage-
wesenen Fortschritts brachte. Aus dem Dzierzonstock kann der Imker
auch den Honigüberschuß jederzeit ohne Gefahr für die Bienen entnehmen
und dadurch seine Ernten vergrößern. Dazu kommt noch der höchst
wichtige Umstand, daß es bei dieser Stockform möglich ist, einen im
Bienenhaushalt entstandenen Schaden sofort zu erkennen und zu heilen.
In unserm Klima müssen die Bienenwohnungen wegen der manch-
TM Hauptwörter (50): [T0: [Blatt Baum Pflanze Blüte Frucht Wurzel Blume Erde Zweig Stengel], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd]]
TM Hauptwörter (100): [T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke], T24: [Blatt Baum Blüte Pflanze Frucht Wurzel Stengel Stamm Zweig Boden], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T11: [Wein Getreide Boden Viehzucht Weizen Land Pferd Obst Kartoffel Ackerbau]]
TM Hauptwörter (200): [T125: [Haus Stein Fenster Dach Holz Stroh Winter Erde Wand Wohnung], T147: [Jahr Erfindung Buch Gutenberg Buchdruckerkunst Johann Mainz Zeit Buchstabe Jahrhundert], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau], T12: [Wagen Wasser Stein Rad Fuß Maschine Pferd Bewegung Hand Schiff], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital]]
Extrahierte Personennamen: Johann_Dzierzon Johann Dzierzons
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166
dielen) bezeichnet man Dielen, die 36 mm stark, 4,60 m lang und
29 em breit sind. Dielen in der Stärke von 30 mm nennt man
Sattelbretter oder Bett seiten, und was schwächer ist als dieses
Maß, heißt Bretter oder Bord. Um letztere genauer zu bezeichnen,
fügt man die Dicke in mm bei z. B. „Bretter 24 mm stark." Die
Bretterlänge beträgt rund 4,50 m.
Der Preis der Schnittwaren richtet sich nach der Qualität
und Stärke derselben. Schwächere Bretter sind verhältnismäßig teurer
als stärkere. Der Qualität nach unterscheidet man in Süddeutschland:
1. reine, ganz reine Dielen oder Bord; sie dürfen keine
Äste haben; das Holz muß schön weiß, langfaserig, „schlicht" und
„sauber" sein;
2. halbreine Dielen oder Bord, d. h. solche von zartem Holz
mit wenigen, gut verwachsenen Ästchen;
3. ordinäre Dielen, d. h. solche, die lose, schwarze, etwas
größere Äste zeigen;
4. Brennbord, d. h. grobästige, saulstellige, zerrissene Bord, die
noch zum Verschalen und zur Anfertigung von Kisten geeignet sind;
5. Ausschußbretter, worunter man alles versteht, was nicht
unter 1 — 4 eingereiht werden kann.
In früheren Zeiten war es bei dem Mangel anderer Kaufgelegen-
heiten üblich, daß sich der Handwerker fein Holz stammweise im Walde
kaufte, es auf der Sägmühle schneiden und hierauf einige Jahre trocknen
ließ. Heute ist dies anders. Wohl macht es der Wagner oder Stell-
macher, der viel Rund- oder Ganzholz verarbeitet, auch jetzt noch so.
Allein schon der Zimmermann ist vom alten Brauch abgegangen und
kauft sein Balken-, Wand- und Dachholz von den großen Sägereien.
Der Schreiner vollends deckt seinen Bedarf an Arbeitsmaterial über-
haupt nur noch bei großen Holzhandlungen und zwar mit Recht; denn
eine solche Holzhandlung besitzt große Vorräte aller gangbaren Holz-
sorten in getrockneter, also sofort verwendbarer Ware, und es ist auch
der Käufer in der Lage, sich von der Güte derselben durch Augenschein
zu überzeugen. Muß er auch einen etwas höheren Preis bezahlen, so
hat er dagegen nicht den Zinsverlust des in einem Holzlager jahrelang
totliegenden Kapitals und ebenso nicht das Risiko eines schlecht aus-
fallenden Stammholzkaufes zu tragen.
114. Der Hausschwamm.
Die Dauerhaftigkeit des Bauholzes ist sehr verschieden. Im
Wasser oder nassen Lehmboden hat das Holz, besonders das
Eichenholz, eine fast unbegrenzte Haltbarkeit. So findet man am Rheine
und an den Usern des Bodensees noch gut erhaltene Reste von Pfahl-
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T79: [Wein Zucker Baumwolle Kaffee Getreide Tabak Fleisch Holz Wolle Handel], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T125: [Haus Stein Fenster Dach Holz Stroh Winter Erde Wand Wohnung], T1: [Maschine Fabrik Herstellung Industrie Papier Leder Wolle Leinwand Fabrikation Art], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T12: [Wagen Wasser Stein Rad Fuß Maschine Pferd Bewegung Hand Schiff]]
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— 100 —
dichtet, d. h. von blasigen Hohlräumen befreit und in längliche, dünnere
Blöcke geschmiedet. Nun kommt die „Luppe" zwischen zwei übereinander
rollende Walzen, die mit immer engerwerdenden Furchen, sogenannten
Kalibern, versehen sind. Da sie vor dem Durchgang durch einen neuen
Einschnitt geglüht und dadurch wieder weich und dehnbar wird, nimmt sie
allmählich die gewünschte Form an. Auf diese Weise entsteht aus einem
großen Block eine Eisenbahnschiene, ein eiserner Träger u. s. w., aus
einem kleinen ein Vierkantstab oder eine Winkelschiene, die dann durch
Eisensägen an beiden Enden eben geschnitten werden. Auch schmied-
eiserne Röhren werden im Walzwerk hergestellt, indem das flache Eisen
durch ein immer mehr gebogenes Kaliber gezogen wird.
Die Bleche werden durch Vollwalzen (Walzen ohne Einschnitte)
hergestellt, die immer enger gestellt werden, bis das Blech genügend
dünn ist. Solches Blech heißt Schwarz- oder Sturzblech. Zum Schutze
gegen Rost werden die fertigen und beschnittenen Blechplatten in flüssiges
Zinn getaucht, so daß sie sich mit einer dünnen Zinnhaut überziehen.
Dieses Blech heißr man Weißblech. Das galvanisierte Blech, bei welchem
Zink den schützenden Überzug bildet, hat gegenüber dem Zinkblech den
Vorteil einer wesentlich größeren Festigkeit und gestattet daher für alle
Verwendungszwecke die Wahl einer schwächeren Blechnummer. Jedoch
erträgt es scharfe Biegungen nicht, weil dabei der Zinküberzug abspringt.
Die verschiedene Dicke der Bleche wird durch Nummern oder durch Kreuze
bezeichnet. Stahlblech läßt sich besonders dünn auswalzen; man stellt
daraus nicht nur Wandungen für Dampfkessel, sondern auch papier-
dünne Stahlblätter zur Fabrikation von Stahlfedern und Uhrfedern
her. Die Bleche werden im Gegensatze zum Material, das die Schlosser
und Schmiede verwenden, kalt verarbeitet.
Zur Herstellung des Drahtes kann nur bestes Material ver-
wendet werden. Dasselbe wird bis auf einen Durchmesser von 3 rum
gewalzt. Soll der Draht noch dünner werden, so benutzt man den
Drahtzug, eine Stahlplatte mit vielen, immer enger werdenden Löchern,
durch die der kalte Draht hindurch gezogen wird. Zum Schutze gegen
Rost wird auch der Draht verzinnt oder verzinkt. Aus Draht macht
man Gitter und Zäune, ferner Seile und Gewebe, Polsterfedern, Bürsten
und Drahtstifte.
Es ist selbstverständlich, daß die Werke, die alles dieses schaffen,
mit Rücksicht auf die Transportkosten meist in der Nähe der Hochöfen,
der Puddel- und Bessemerwerke, die das Rohmaterial liefern, erstellt
werden, in Deutschland also vorzugsweise in Westfalen. Dort befinden
sich auch die Drahtfabriken, deren Erzeugnisse überallhin ausgeführt
werden.
TM Hauptwörter (100): [T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T6: [Eisen Gold Silber Kupfer Wasser Blei Metall Salz Kalk Stein], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke]]
TM Hauptwörter (200): [T12: [Wagen Wasser Stein Rad Fuß Maschine Pferd Bewegung Hand Schiff], T1: [Maschine Fabrik Herstellung Industrie Papier Leder Wolle Leinwand Fabrikation Art], T75: [Strom Elektrizität Ende Eisen Magnet Elektricität Körper Draht Funke Leiter], T107: [Eisen Gold Silber Kupfer Blei Metall Salz Zinn Stein Mineral], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital]]
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— 236 —
5. Die Zahl der Mitglieder des Bürgeransschusses beträgt
außer den dazu gehörigen Mitgliedern des Gemeinderats je nach der
Zahl der Wahlberechtigten 36—84.
Für die Wahl des Bürgeransschusses werden die Wahlberechtigten
in 3 Klassen eingeteilt, die Höchstbesteuerten, Mittelbesteuerten und
Niederstbesteuerten. Jede dieser 3 Klassen wählt für sich den dritten
Teil der Mitglieder des Bürgeransschusses, in den Gemeinden von
mindestens 2000 Einwohnern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Das Amt der Mitglieder des Bürgerausschusses, von denen alle
drei Jahre die Hälfte ausscheidet, dauert 6 Jahre.
6. Der Bürgermeister vollzieht die Gesetze und Verordnungen,
sowie die Verfügungen der vorgesetzten Staatsbehörden und unterzeichnet
alle Ausfertigungen.
Er ist befugt, gegen Gemcindebedienstete Ordnungsstrafen bis zu
30 Ji> zu erkennen.
Er verwaltet die Ortspolizei, wo sie der Gemeinde übertragen ist,
und führt die Aufsicht über das Gemeindevermögen sowie über die
öffentlichen Bauten und Arbeiten der Gemeinde.
Er versieht auch gerichtliche Funktionen (bürgerliche Rechtsstreitig-
keiten bis zu 60 Ji, wenn beide Teile itt der Gemeinde wohnen).
7. Der Gemeinderat beschließt über alles, was auf die Ver-
waltung des Gemeindevermögens und auf die Stellung und Abhör der
Gemeinderechnung Bezug hat; ferner über die Bürgeraufnahmen sowie
über den Gehalt und die Anstellung des Gemeindedienstpersonals.
Dem Gemeinderat steht außerdem die Verwaltung der örtlichen
Armenpflege sowie die Verwaltung des Schulvermögens und die Auf-
sicht über die Lehranstalten der Gemeinde zu.
Ein Beschluß des Gemeinderats ist gültig, wenn mehr als die
Hälfte der Mitglieder, den Bürgermeister nicht eingerechnet, anwesend ist.
8. Der Rat sch reib er führt und beglaubigt das Ratsprotokoll,
besorgt die Ausfertigungen des Bürgermeisters und Gemeinderats, die
Akten, Bücher u. s. w., und ist verpflichtet, die ihm aufgetragenen
schriftlichen Verhandlungen und Kanzleigeschäfte aller Art zu besorgen.
9. Alles Vermögen der Gemeinden ist Eigentum der Gemeinde-
bürger als Gesamtheit.
Der Ertrag dieses Vermögens ijt zunächst zur Bestreitung des
Gemeindeaufwands bestimmt.
10. Für den Umfang und die Art des Bürgernutzens ist das
Herkommen in der Gemeinde nach dem Zustande vom 1. Januar 1831
maßgebend.
Der zum Bürgergenuß Berechtigte rückt in solchen ein, wenn er das
25. Lebensjahr zurückgelegt und einen eigenen Haushalt oder ein Ge-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
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— 238 —
2.. Der städtische Bürgerausschuß besteht aus den Mitgliedern
des Stadtrates und den Stadtverordneten.
Der Stadtrat besteht aus dem besoldeten Oberbürgermeister,
einem oder mehreren besoldeten Bürgermeistern und mehreren Stadträten,
über deren Zahl und etwaige besondere Funktionen das Ortsstatut das
Nähere bestimmt.
Der Oberbürgermeister, die Bürgermeister und Stadträte werden
vom Bürgerausschusse gewählt, die Bürgermeister auf 9, die Stadträte,
von denen alle drei Jahre die Hälfte ausscheidet, auf 6 Jahre.
Die Stadtverordneten, deren Zahl je nach der Größe der
Stadt 60 — 96 beträgt, werden von den in drei Klassen eingeteilten
Stadtbürgern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf 6 Jahre
gewählt. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Gewählten aus. Sie
allein, ohne die Stadträte, wählen aus ihrer Mitte einen geschäfts-
leitenden Vorstand, dessen Vorsitzender den Titel Obmann führt.
3. Für einzelne Verwaltungszweige können zur Unterstützung des
Stadtrates besondere bleibende städtische Kommissionen gebildet
werden. Jeder Kommission muß ein Mitglied des Stadtrates als Vor-
sitzender angehören. Die übrigen Mitglieder können Stadträte, Stadt-
verordnete und sonstige Bürger (auch Frauen) sein. Sie werden in
einer gemeinsamen Beratung des Stadtrates und des Stadtverordneten-
vorstands ernannt.
Cs müssen mindestens 4 Kommissionen bestellt werden, nämlich
für Schulangelegenheiten, für das Armenwesen, für die öffentliche Ge-
fundheitspflege und zur Überwachung des Kassen- und Rechnungswesens.
4. Den Städten ist das Recht eingeräumt, in weitem Umfange
ihre Angelegenheiten durch Ortsstatute (Ortsgesetze) zu regeln. Das
vom Stadtrate beschlossene Ortsstatut bedarf der Zustimmung des Bürger-
ausschusses und der Genehmigung seitens des Staates.
156. Die badische Verfassung.
Die badische Verfassung ist von Großherzog Karl am 22. August
1818 gegeben, seither aber in einzelnen Punkten abgeändert worden.
Die wesentlichsten Bestimmungen sind:
1. Das Großherzogtum ist unteilbar und unveräußerlich.
2. Der Großherzog vereinigt in sich alle Rechte der Staats-
gewalt. Er ist unverletzlich und unverantwortlich.
3. Die Minister und sämtliche Staatsdiener sind für die genaue
Befolgung der Verfassung verantwortlich.
4. Alle Badener tragen ohne Unterschied zu allen öffentlichen
Lasten bei.
Eigentum und persönliche Freiheit der Badener stehen für alle auf
gleiche Weise unter dem Schutze der Verfassung.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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Die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt. Sie sind an
Aufträge und Instruktionen nicht gebunden; auch können sie wegen
ihrer Abstimmung oder ihrer Äußerungen im Reichstag nicht außerhalb
der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.
Der Reichstag hat einjährige Budgetperioden, d. h. der Voran-
schlag der Einnahmen und Ausgaben wird jeweils nur für ein Jahr
festgestellt. Der Reichstag muß deshalb wie auch der Bundesrat all-
jährlich einberufen werden.
8. Zur Bestreitung der Ausgaben des Reiches dienen die
Einnahmen aus den Zöllen, ans Stempelabgaben, aus den Verbrauchs-
steuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen. Was noch fehlt,
muß durch Beitrüge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer
Bevölkerung aufgebracht werden. Man heißt diese Beiträge „Matrikular-
beiträge".
158. Die Organisation der inneren Verwaltung
in Baden.
Die innere Verwaltung wird in Baden besorgt 1. für das ganze
Land durch das Ministerium des Innern und den ihm untergeordneten
Verwaltungshof, 2. in den Bezirken durch die Bezirksämter und die
Bezirksräte. Außerdem sind zur Pflege gemeinsamer öffentlicher Inter-
essen Kreisverbände errichtet.
1. Dem Bezirksamte, an dessen Spitze ein Amtsvorstand steht,
liegt die Fürsorge für die Förderung der gemeinsamen Interessen des
ganzen Bezirkes wie der einzelnen Bezirksgemeinden ob. Es führt die
Aufsicht über die Verwaltung der Gemeinden und sorgt für die Auf-
rechterhaltung der öffentlichen Ordnung innerhalb des Bezirkes. In
letzterer Hinsicht erläßt es Anordnungen gegen Feuers- und Wassers-
gefahr, gegen Viehseuchen, zum Schutze der Waldungen und Feldfrüchte,
zur Sicherung des Verkehres auf den öffentlichen Wegen. Gegen Über-
tretungen dieser Anordnungen schreitet es strafend ein.
Jedem der 53 Bezirksämter steht ein Bezirks rat zur Seite, in
den 6—9 durch Kenntnisse, Tüchtigkeit und Gemeinsinn ausgezeichnete
Bewohner des Amtsbezirkes berufen werden. Der Dienst eines Mit-
gliedes des Bezirksrates ist ein Ehrenamt.
Der Bezirksrat, in welchem der Amtsvorstand den Vorsitz führt,
beschließt über bestimmte Verwaltnngssachen von erheblicherer Be-
deutung, z. B. über die Notwendigkeit öffentlicher Bauten und Anlagen,
die durch die Gemeinden zu erstellen sind, über die Anfechtung der
Gültigkeit von Gemeindewahlen, über Beschwerden gegen die Dienst-
führung der Gemeindebeamten, über Erlassung bezirkspolizeilicher Vor-
schriften, über Gesuche um Genehmigung zur Erstellung bestimmter
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]