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1. Von 1789 - 1807 - S. 25

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Napoleon und Deutschland 25 d) Scharnhorst über die Schlacht bei Jena? Ttiein lieber Wilhelm! 3n einem Wirbel von unaussprechlichen Arbeiten, Unruhen und Mutigen habe ich seit 21 Tagen auch nicht einen Augenblick Seit gehabt, an dich, mein innigst geliebter Sohn, zu schreiben. (Eine unglückliche Schlacht am 14. und eine Menge Rrrierengaröen-gefechte und 21 Märsche, jeden von 5—7 Meilen, zum Teil in der Nacht, habe ich glücklich überstanden. In der Schlacht habe ich einen Schutz in die Seite bekommen, der in acht Tagen geheilt sein wird. . . . (Ein Pferd verlor ich auf der Stelle, das andere wurde mir verwundet und trug in der Hot den Prinzen Heinrich aus der Schlacht, nachdem sein Pferd erschossen war und er nicht gehen sonnte; ich schlug mich mit einer Muskete in der Hand mit den Musketieren durch. -Ich hatte viel Glück. Der linke Flügel, den ich dirigierte, siegte, und nur erst, als der rechte geschlagen und der Feind dem linken in den Rücken kam, wurde der linke gezwungen, sich zurückzuziehen. Das schlechte Betragen mehrerer Kavallerieregimenter, die Konfusion im Kommando, das Zurückhalten des Reserve-korps, 2/z der Rrmee unter Kalkreuth, entzog uns den Sieg. Ich war rasend, klagte bei dem Könige alle die an, welche es verdienten. Seit dieser Zeit hielt ich mich an den Mann, mit dem ich glaubte etwas ausrichten zu können, den General von Blücher. wir haben die Arrieregarde 21 Tage gemacht, eine Menge Gefechte geliefert und die meisten glücklich, sind aber nicht über die (Dber gekommen, weil wir drei Tagemärsche zurück waren. . . . Den 5. November 1806. v. Scharnhorst. e) Die Hestlandssperre.' 1. Die britischen Inseln sind in Sperrzustand erklärt. 2. Jeder Handelsverkehr und jeder Briefwechsel mit den britischen Inseln ist untersagt. Infolgedessen sind die Briefe oder Pakete, die nach England oder an einen (Engländer gerichtet oder in englischer Sprache geschrieben sind, vom postenlaufe ausgeschlossen und werden weggenommen. 3. Jeder Staatsangehörige (Englands, von welchem Rang oder Stand er sei, der sich in den von unsern oder unsrer Verbündeten Truppen besetzten Länder betreffen läßt, wird als Kriegsgefangener erklärt. 4. Jedes Magazin, jede Ware, jedes Eigentum irgendwelcher Rrt, das einem englischen Untertan gehört, wird weggenommen. 5. Der Handel mit englischen waren ist verboten, und jede Ware, die (England gehört ober aus seinen Fabriken und Kolonien stammt, wird weggenommen. 1 Brief an seinen Sohn. S. Kippet, Das Leben Scharnhorsts Iii, S. 176. Verordnung Napoleons vom 21. November 1806.

2. Bilder aus dem Weltkrieg - S. 74

1917 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
74 Wie ein Tilsiter Dragoner die Nüssen vom Gänsebraten vertrieb. Schnellfeuer begrüßt. Die Russen glaubten einen größeren deutschen Posten vor sich zu haben und zogen sich wieder in den Wald zurück. Ein zweiter Vorstoß der Russen wurde von den Sieben mit derselben Tapferkeit abgeschlagen. In diesem Kampfe wurde jedoch auch einer von den sieben Brückenwächtern verwundet. Als es Abend geworden war, glaubten die sieben Wackeren, da am -Walde schier unübersehbare Truppenmassen auftauchten, doch besser zu tun, sich in die Stadt zurückzuziehen. Der verwundete Kamerad wurde von ihnen in die Stadt getragen. Diese war zu ihrem Erstaunen aber bereits von ihrem Truppenteil geräumt. Ihr Versuch, ihm nachzueilen, wurde vereitelt, weil sie alle Straßenausgänge von den Russen besetzt fanden. Sie saßen nun in der Falle und mußten damit rechnen, in russische Gefangenschaft zu geraten. Da halfen jedoch die Lycker. Der Verwundete wurde schnell ins Lazarett geschafft, und die übrigen verbarg eine Bäckerfrau in ihrem tiefen, schwer auffindbaren Keller. Erst am nächsten Morgen rückten die Russen in Lyck ein. Sie waren erstaunt, kein deutsches Militär mehr vorzufinden. Wie sie selbst erzählten, hatten sie geglaubt, die Stadt erobern zu müssen. Die sieben Brückenwächter hatten sie mit ihrem Schnellfeuer derart getäuscht, daß sie eine größere deutsche Truppenmacht vor sich zu Haben glaubten und es deshalb vorzogen, nicht noch, wie es zuerst geplant worden war, am vergangenen Abend in Lyck einzurücken. Nun wurden alle Ecken und Winkel der Stadt nach versteckten deutschen Soldaten durchsucht. Die sechs im Bäckerkeller wurden jedoch nicht gefunden. Die Bäckerfrau wachte unterdessen für ihre Schutzbefohlenen. Sie versorgte sie nicht nur mit Essen, sondern beschaffte ihnen auch Zivilkleider. Da die Russenherrschaft in Lyck aber noch lange zu dauern schien, war es nicht möglich, die Soldaten immer im Keller zu verbergen. Es wurden daher Handwerker gewonnen, die sich bereit erklärten, sie als Gesellen einzustellen. Der eine wurde Bäcker, der andere Schuhmacher, der dritte Tischler usw. Verstanden sie das angenommene Handwerk auch nicht, so machten sie sich doch nützlich, so gut es ging, und vor allem: sie konnten den Russen ruhig unter die Augen treten. Als dann die Befreier Lycks in die Stadt einzogen, schlüpften die Sechs schleunigst wieder in ihre Uniformen und meldeten sich dem Oberst. Der lächelte, klopfte der ehrsamen Bäckerfrau auf die Schulter und sagte: „Das haben Sie brav gemacht!" Dieses Lob war der wackeren Frau der schönste Lohn, den sie je im Leben erhalten hatte. „Die Post." 47. Wie ein Tilsiter Dragoner die Russen vom Gänsebraten vertrieb. Sergeant W. Als ich auf einem Patrouillenritt meilenweit Dörfer und Gelände absuchte, war ich aus Versehen hinter die feindliche Linie gekommen. In einem Dorfe bemerkte ich einen Draht, der meiner Ansicht nach nur vom Feinde gelegt sein konnte, sprang vom Pferde und zerschnitt ihn. Im letzten Augenblick kam

3. Bilder aus dem Weltkrieg - S. uncounted

1917 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
„Kbg. Woche." Abb. 3. Liebesarbeit des Noten Kreuzes auf dein Produktenbahrchof in Königsberg. Beköstigung am Zuge. Zu Nr. 56. „Kbg. Woche." Phot. O. Barowski, Johannisburg. Abb. 4. Verstecke ostpreußischer Flüchtlinge in der Johannisburger Heide während der Nufsenzeit. Au Nr. 17. „Kbg. Woche." Abb. 5. Das Note Kreuz erquickt die Flüchtigen. §u Nr. 7—11.

4. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 117

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Lnde der griechischen Freiheit. — Mexander 117 Begründung, und auch die Fülle der lehrreichen Probleme, die sie bietet, sind hinreichend durchgearbeitet. (Es wird genügen, ein paar Stichmorte zu nennen: Alexander und die makedonische Kation; Alexander und die Perser; Rassen- und Kulturverschmelzungspolitik; die Grundlage von Alexanders Herrschaft: das unbedingte Recht der suveränen Persönlichkeit ; die innere Umwandlung des Staats durch Alexander — aus Staatsbürgern werden Untertanen — ist ein Rückfall in ©rientalismus; der Herrscherkult; Sinn und Berechtigung von Alexanders Weltreich, und Unterschied von den altorientalischen Weltreichen; der preis für das werk; die Schwächen aller universalen Staatsbildungen; die innere Notwendigkeit daran erkennbar, daß Alexanders vorzeitiger Tod die Entwicklung nicht eigentlich unterbrach. Da der lamische Krieg das definitive (Ende sowohl des letzten Restes der athenischen Selbständigkeit wie der von Philipp geschaffenen, so kurzlebigen, panhellenischen Verfassung bezeichnet, ist er als Abschluß lange verfolgter Lntwicklungsreihen wohl nicht zu übergehen. Um diese seine Bedeutung noch schärfer zu präzisieren, mag man hier einen Rückblick auf die äußeren Schicksale der leitenden Hellenenstaaten einflechten, um dann für immer von ihrer politischen (Beschichte Abschied zu nehmen. Denn daß sie auch in der Diadochenzeit weiterbestanden und mancherlei mehr oder weniger Interessantes erlebt haben, kann für den Unterricht kein Grund fein, sich noch ferner mit ihnen zu beschäftigen. Irgendwelche Gegenwartsbeziehungen dürfte man in ihren ferneren Geschicken schwerlich ausfindig machen. Die Kämpfe der Diadochen können die Schule nicht beschäftigen; es wäre schade, wenn man auch nur eine Stunde darauf verwendete. Hur das (Ergebnis werde mit Hilfe der Karte festgestellt. Aber die Kultur des Hellenismus1 verdient eine ganz andere, viel ausführlichere Behandlung, als sie ihr jetzt zuteil wird, was die Lehrbücher darüber bringen, ist meist sehr dürftig. Die Verfasser tun den Hellenismus mit einer Seite ab wie eine unangenehme Verfallserscheinung, weil sie noch immer beherrscht sind von der Vorstellung, die Zeitalter zerfielen in klassische und nichtklassische, und die letzteren seien historisch minderwertig. Als ob nicht die sog. Verfallszeiten oft die eigentlichen Werdezeiten der Geschichte wären! Der Hellenismus, der in unmittelbaren Auswirkungen die ganze römische Kaiserzeit mit umfaßt und für deren verstäub- 1 Das Folgende ward bereits unter dem Titel „Hellenismus oder Diadochen-gefchichte?" veröffentlicht in der „Monatsschrift für höhere Schulen" 1913 S. 1 ff.

5. Römische Geschichte von 133 bis Augustus - S. 6

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
6 I. Die Zeit der Kämpfe Zwischen Optimalen und Volkspartei folge der geringen politischen Betätigung seiner vorfahren schon fast ganz in Vergessenheit geraten. 3n der griechischen wie in der lateinischen Literatur war er gleich gut, und zwar mit fachmännischer Gründlichkeit, bewandert - er besaß hervorragende geistige Anlagen. (Es verlangte ihn nach Sinnengenuß, aber weit mehr noch nach Ruhm. In Zeiten der Mutze gab er sich gern einem schwelgerischen Leben hin, doch vermochte ihn der Gedanke an sein Vergnügen nie von wichtigen Geschäften fernzuhalten. Hur in feinem Eheleben hätte er mehr auf den Anstand Rücksicht nehmen können. (Er war redegewandt, ein klug berechnender luann und doch dabei der Freundschaft leicht zugänglich; galt es aber, jemand über eine Angelegenheit im unklaren zu erhalten, so konnte er von unergründlicher Verschlossenheit sein, mit vielen Dingen, ganz besonders mit Geld, ging er freigebig um. Gbfchon er, ehe er im Bürgerkriege siegte, glücklicher als alle war, übertraf das Glück nie seine Tatkraft, und viele find im Zweifel gewesen, ob seine Tapferkeit größer war oder sein Glück. Denn auf feine späteren Taten mag ich — ich weiß selbst nicht, ob aus Stimm oder aus Widerwillen — nicht weiter eingehen. 3. Der Limbernkrieg. a) Herkunft und Auftreten der Timbern. plutcirch, Tttarms 11. (Eben hatte man die Nachricht von der Gefangennahme desjugurtha erhalten, als die Gerüchte über die Teutonen und Timbern nach Rom drangen. Diese Gerüchte fanden anfangs hinsichtlich dessen, was sie über Zahl und Stärke der heranziehenden Heere meldeten, keinen Glauben, bald aber ward es klar, daß sie sogar hinter der Wahrheit noch zurück-blieben. Denn die Zahl der bewaffneten Krieger belief sich allein auf 500 000 Blaun, und noch weit zahlreicher sollten die Scharen der Kinder und Frauen fein, die sie begleiteten. Sie forderten Land, um diese gewaltigen Massen zu ernähren, und Städte, um sich darin niederzulassen, ganz so, wie sie es von den Galliern gehört, die früher den (Etruskern den besten Teil Italiens weggenommen und sich selbst darin festgesetzt hatten. Da diese Völker mit niemand sonst in Verkehr standen und so ausgedehnte Landstrecken durchzogen hatten, mußte man nicht, wer sie eigentlich feien, und woher sie gekommen, sie, die jetzt wie eine Wetterwolke über Gallien und Italien hereinbrachen. Am meisten neigte man zu der Vermutung, daß sie germanische Stämme seien und zu den Anwohnern des nördlichen (Dzeans gehörten, einmal wegen ihrer Körpergröße und ihrer hellblauen Augen und dann, weil die Germanen die Räuber als Timbern bezeichnen. Ihr ffiut und ihre Kühnheit waren unwiderstehlich, und in den Schlachten drangen sie mit der Schnelligkeit und Gewalt einer verheeren-

6. Von 911 - 1198 - S. 30

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
30 V. Die Machtentfaltung der Staufer unter Friedrich I. und Heinrich Vi. ziehen. — 22. wenn aber jemand zum Verlust der Hand verurteilt ist, wird derselbe das Beil halten, der Vertreter des Vogtes aber wird den hölzernen Hammer schwingen und die Hand abhauen. — 23. Derselbe Vertreter des Vogtes wird die Augen ausstechen, den Kopf abschlagen und die übrigen Strafen vollziehen, je nach den verschiedenen verbrechen. — 24. Der Gefangenwärter ist auch verpflichtet, dem Zöllner und dem Münzer ebenso gehorsam zu sein wie dem Schultheißen. 30. (Einen Bürger, der im Begriffe steht, eine Reise zu machen, indem er schon ein Schiff besteigt oder ein Pferd oder einen Wagen, darf feiner seiner Mitbürger durch eine Klage aufhalten. Sondern weil er sich so vernachlässigt hat, daß er die Klage bis auf jenen Augenblick aufschob, ist es gerecht, daß er, was er auch gegen jenen hat, bis auf dessen Rückkehr verschobt. — 31. Wenn jemand seinen Mitbürger außerhalb der Stadt vor einem andern Richter verklagt, muß er für diese Schuld dem Stabtrichter und dem verklagten büßen und jenem den Schaden ersetzen, den er durch seine Klagen erlitten hat. — 40. von allen Bußen für Diebstahl und Frevel fallen zwei Drittel dem Schultheißen zu und ein Drittel dem Vogt. 42. Der Vogt darf nur richten im Palast des Bischofs, wenn er daher jemand in sein Haus vorlädt, so wird jener, der nicht kommt, ihm deshalb feine Buße zahlen. — 43. Wenn aber der Vogt gestorben oder die Vogtei auf sonst eine weise erledigt ist, darf der Bischof feinen Vogt einsetzen ohne die Wahl und Zustimmung der Kanonifer, Ministerialen und Bürger. 44. 3um Amt des Burggrafen gehört es, die Meister fast aller (Bewerfe in der Stadt einzusetzen, nämlich der Stuhlmacher, (Berber, Handschuhmacher, Schuster, Schmiede, Müller, Verfertiger von Weingefäßen, Pechbrenner, Schwert-fegcr, ©bstverfäufer und Schankwirte. Und er hat (Bewalt, über sie zu richten, wenn sie in ihrem Beruf etwas verfehlt haben. — 45. Die Stätte der Rechtsprechung und ihrer Bestrafung ist aber im Palast des Bischofs. - 46. Sind aber irgendwelche der vorgenannten dem Burggrafen ungehorsam, so bringt er die Sache vor den Bischof. — 47. Ebenso gehört es zum Rechte des Burggrafen, gewisse Zölle zu erheben, z.b. von Schwertern, welche in der Scheide steckend auf dem Markt zum verkauf gebracht werden. Den Zoll von andern aber, welche zu Schiff von Köln oder sonstwoher gebracht werden, wird der Zöllner erheben. 48. Desgleichen wird der Burggraf den Zoll empfangen für Öl, Nüsse, Tb st, woher sie auch eingeführt und für Geld verkauft werden, wenn sie aber für Salz oder wein oder Getreide oder sonst etwas versauft werden, wird der Burggraf den Zoll mit dem Zöllner teilen. 49. Außer den genannten Zöllen gehören alle andern zum Amte des Zöllners. — 53. wer unter fünf Schilling sauft oder versauft, wird feinen Zoll zahlen. - 54. von fünf Schilling wird er einen Pfennig zahlen, von einem Pfund vier, ebensoviel für ein Pferd oder ein Maultier, für einen (Esel aber emen Pfennig. — 56. Zum Amte des Zöllners gehört es auch, sämtliche Maße, kleine wie große, für Satz, wein, (M und Getreide, die vom Meister der Schankwirte hergestellt sind, mit glühendem (Eisen zu eichen. — 57. wenn diese irgendein Bürger für seinen eignen Gebrauch haben will, so darf er das, vorausgesetzt, daß sie mit vorwissen des Zöllners und durch ihn selbst gezeichnet sind, wie auch jeder Bürger Gewichte für wagen in seinem Haus zu eigen haben darf, wenn sie vom Münzer hergestellt sind. - 58. Des Zöllners Amt ist es auch, alle Brücken in der Neustadt, so viele nötig sind, und des Burg-

7. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 41

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 41 — dischen Städte nach langem Ringen einen glänzenden Sieg über Dänemark, der 1370 zum Stralsnnder Frieden führte. Dieser verschaffte der Hansa die Stellung einer nordischen Großmacht und die unbestrittene Herrschaft aus der Ostsee. Der Wohlstand der wendischen Städte erreichte durch den Gewerbefleiß und die Unternehmungslust ihrer Bürger eine außerordentliche Höhe. Staunenswert war der Warenhandel, der mit Bier, Korn, Obst, Salz, Hopfen, gesalzenen Fischen, Leinen und Tuch getrieben wurde. — In Rostock gab es 250 Brauer, von denen über 1000 Tonnen Bier nach dem Norden verschifft wurden. Es bestanden für den Seehandel zahlreiche Kaufmannsgilden, von denen jede ihr besonderes Gelag hatte, in welchem die Zusammenkünfte stattfanden. Man zählte Schonenfahrer, Rigafahrer, Bergenfahrer u. f. w. Die Rigafahrer hatten ihr Gelag in der Koßfelderstraße, die Schonenfahrer, die vornehmsten von allen, in der Bäckerstraße. Diese Gesellschaften waren zugleich kirchliche Brüderschaften und hatten ihren besonderen Meßaltar in der Marienkirche. Für den Landhandel wurde 1466 die „Landfahrer - Krämer - Kompagnie" gegründet, welche Kaufleute aus allen Ländern zu ihren Mitgliedern zählte. Die Zusammenkunft der Kaufleute geschah bald nach Eröffnung der Schifffahrt um Pfingsten; auf diese Weise entstand der Rostocker Psingstmarkt. b) Innere Kämpse. — In der Bürgerschaft unserer Hansestädte herrschten große Standesunterschiede. Den vornehmsten Stand bildeten die Patrizier oder Geschlechter. Diese waren meist Kaufleute und beanspruchten, daß nur aus ihrer Mitte der Rat gewählt werde, der aus 24 Mitgliedern, 4 Bürgermeistern und 20 Ratsherren, bestand. Dieser Anspruch wurden ihnen von den Handwerkern, die sich in Zünften (Gilden) und Gewerken eng zusammenschlössen, streitig gemacht. Deshalb hallte es innerhalb der Mauern oft vom Klang der Waffen, die im blutigen Bürgerkriege gekreuzt wurden. Der heftigste Aufruhr ereignete sich im Jahre 1427. Die Nachricht von einer Niederlage, welche die hansische Flotte im Sunde gegen die Dänen erlitten, rief eine aufrührerische Bewegung hervor, welche von ehrgeizigen Führern planvoll geschürt wurde. In Rostock entwarf ein Ausschuß vou 60 Männern, je zur Hälfte aus der Kaufmannsschaft und aus den Handwerksämtern bestehend, einen neuen Bürgerbrief, der die bisherigen Rechte der Patrizier wesentlich beschränkte. Der alte Rat mußte die Stadt verlassen, und ein von den „Sechzigern" gewählter, von der Herzogin-Regentin Katharina anerkannter neuer Rat trat an seine Stelle. Weit blutiger verlies der Ausstand in Wismar. Hier hetzte der Wollenweber Klaus Jesup die Bürger gegen den Rat aus, den er des heimlichen Einverständnisses mit den Dänen beschuldigte. Der Bürgermeister Johann Bantzkow und der Ratsherr Heinrich von Haren wurden aus dem Marktplatze enthauptet, und der alte Rat durch einen neuen ersetzt. Die Erben der schuldlos Hingerichteten verklagten aber die Stadt beim Kaiser Sigismund (1410— 1437); dieser entschied zu ihren Gunsten und forderte die Wiedereinsetzung der noch lebenden Mitglieder des vertriebenen Rats. Der alfo abgesetzte Rat mußte 1430 den Angehörigen der Getöteten ans dem Markte öffentliche Abbitte leisten und aus der Stelle des Marktes, wo die Hinrichtungen vollzogen waren, ein Kreuz errichten.

8. Frankreich vom Sturze der Julimonarchie bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts ; 2 = H. 133 d. Gesamtw. - S. 7

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Der Kampf gegen den Klerikalismus 7 freimütigen Gegenseitigkeit die Sorge, zum Mahle 5er Arbeiter eine Krankenversicherung einzurichten, wovon indes die wenigsten Gebrauch machen. Nur die Grubenarbeiter sind zwangsweise gegen Krankheit versichert. (Eine Pflichtversicherung gegen Alter und Invalidität besteht für tite Zivil- und Militärbeamten..., die Grubenarbeiter, die Seeleute, die Cisenbahnbeamten, die Hilfsarbeiter in den Zeughäusern und den Ma-rincroerfstätten, für alle in der Industrie, dem Handel, der Landwirtschaft Angestellten. Die Altersrente ist (seit 1912) mit dem 60. Lebensjahre fällig— Freiwillige Versicherung gegen Alter und Invalidität besteht für Pächter, Landwirte, Handwerker und kleine Handwerksmeister, für Besoldete, deren Jahresgehalt höher als 3 000 frcs ist, aber 5 000 frcs nicht übersteigt. Die Altersrente für die freiwillig versicherten ist mit dem 60. Lebensjahre fällig. 4. Staat und Kirche. a) Gambetta gegen den Klerikalismus. (flus einer Rede gehalten vor feinen Wählern zu Elysee-Inenilmontant am 12. August 1881.)1 (Es besteht eine klerikale Frage, denn... es gibt eine Kirche, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, den menschlichen '(Beist in allen seinen Bestrebungen nach Freiheit zu bekämpfen..., Frankreich gewaltsam in die schlimmsten Überlieferungen der Vergangenheit zurückzuwerfen und sowohl seine Ausdehnung nach außen hin — meine Herren, mehr als eine Regierung ist gestürzt worden, weil sie "hierin der Kirche entgegengearbeitet hat — als auch seine freie Entwicklung im Innern zu verhindern, denn diese Kirche war eine politische Partei im Staate, und deshalb war man sicher, den wirklichen Gegner gerade ins Gesicht zu treffen, wenn man sagte: „Das Pfaffentum ist der wahre Feind!" tes ist besiegt und zu Boden geschlagen worden, aber es ist nicht tot. . . . Ttlan mutz noch nach seiner Macht in der Verwaltung, in der Öffentlichkeit... und nach den Kräften seines (Einflusses sorgfältig forschen, ihm jede Verbindung mit der weltlichen und politischen Verwaltung ab schneiden, ihm die Vorrechte, die ihm der Messidorerlaß" zuspricht . . ., nehmen; es mutz auf das Gebiet beschränkt werden, das ihm das Konkordat (von 1801) zugesteht, man muß sich das ungeheure vermögen 1 Gambetta, Discours et plaidoyers politiques Ix S. 417. Art. 1 des Übereinkommens vom 26. Itteffiöor des 9. Iahres der Republik zwischen dem Ersten Konsul und Papst Pius Vii. lautete: Die katholische, apostolische und römische Religion erhält das Recht der freien Ausübung in Frankreich; sie ist öffentlich und richtet sich nach den Polizeisorschriften, die die Regierung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe für notwendig hält.

9. Der große Kurfürst - S. 30

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
30 Die ttirchenpolitik 3. Dos Potsdamer Edikt, vom 29. Mt. (685. [mqlius Vi, Knhang 5. 43.] -; - Da die Verfolgungen und harten Maßnahmen, die man seit einiger Zeit in Frankreich über die Angehörigen der reformierten Religion verhängt, mehrere Familien gezwungen haben, dieses Reich zu verlassen haben wir, von gerechtem Mitleid erfüllt..., uns gern entschlossen,'den genannten Franzosen durch diesen von unserer Hand unterzeichneten (Erlaß eine sichere und freie Zuflucht in allen Ländern und Provinzen unserer Herr* fchaft anzubieten. ... 1. u. 2. Die Vertreter des Kurfürsten im Haag, in Amsterdam, in Hamburg und in Frankfurt sollen die vertriebenen mit Fuhrwerken und Lebensrnitteln versehen. 5. In den Städten und Dörfern, in denen sie sich niederlassen wollen, sollen ihnen auf Kosten des Kurfürsten zerstörte oder leere Häuser angewiesen, die zum Wiederaufbau notwendigen Dinge geliefert werden. Die wiederaufgebauten Häuser sollen 6 Jahre lang von allen Lasten und Steuern frei sein, wenn sie auf unbebauten Grundstücken Häuser bauen wollen, soll ihnen das Material, das sie zum Bauen gebrauchen, geliefert werden, wo sie sich niederlassen, sollen sie in das Bürgerrecht und in die entsprechenden Zünfte ohne Kosten aufgenommen werden, wer ein Gewerbe anfangen will, soll dabei mit Geld und anderen Dingen unterstützt werden. 4. Verordnung vom 2. )uni 1662. Mqlius I. i. Rbt., S. 377.] - ; - weil wir dann nicht weniger als Unsere hochlöblichste vorfahren, umb die Ausbreitung der (Ehre (Bottes, und umb die zeitliche und ewige Wohlfahrt Unser lieben Unterthanen bekümmert seyn, und aber in (Ersah-rung kommen, daß . .. viele oder die meisten Unsere hohe Gnade und Ge-dult mißbrauchen, und die Freyheit des Gewissens und Gottesdienstes, so wir Ihnen gnädigst gönnen, auf Muthwillen, Zanksucht, verdammen und verketzern der Reformirten, ziehen, ja mehr eqffern wider die dissentirende (Evangelische Mit-Christen, als wider öffentliche hurer, Trunckenbolde, Wucherer, Geitzige und andere Sünder, gleich als wann sie ihrer und ihrer Zuhörer Seligkeit nicht wircken und befördern könten, es sey dann, daß sie andere Reformirte dhriften zugleich verdammten: Ais wil Uns der von Gott fürgesetzten Obrigkeit... in alle Wege obligen, damit wir uns solcher schweren Sünden, durch conniventz nicht theilhafftig machen, unser Ampt hierbei} zu gebrauchen. Und weil dann nun die leidige (Erfahrung bezeuget, I. daß die zwischen den Evangelischen Lehrern schwebende Streitigkeiten, ohne Unterscheid von allen und jeden Predigern, sie verstehen das werck oder nicht, an allen und jedem (Dertern in Städten Dörffern, für allen und jeden Zuhörern, sie mögen die Sache begreiffen können ober nicht, fürgetragen werden. 2. Die Lehre von einem gottseligen Leben, und denen zur Seligkeit nöhtigen, und also auch von beyden Theilen erkannten und einhellig be-kanten Glaubens- und Lebens-Lehren hindangesetzet, viel von Menschen — wenig aber von Gottes Worten gehandelt, mehr Philosophische als recht Theologische Lehren auff die Bahne gebracht werden. ... 3° wol 4. den

10. Polen - S. 18

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
lg 9. Die ,,Plebs" (Bürger und Bauern) in Polen Das Müllerrecht. Die Müller haben auch ein eigenes Recht, und es ist wunderlich, wer ihnen ein solches Vorzugsrecht gab. (Es wäre billiger und für den Staat nützlicher, daß ein allgemeines Recht eingeführt werde und die Sonderrechte aufhören.1 weitere ©uellenftiicfe zur Geschichte der deutschen gnsiedlung in Polen bietet meine Schrift: „Die Knsiedlung der Deutschen in den Karpathenländern" (Prag, haase). Schilderungen aus dem deutschen Leben in Polen findet man in den in der Einleitung genannten Schriften und in meinem kulturhistorischen Roman aus Krakaus deutscher Zeit: „Die Tochter des Lrbvogts" (Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt). 1 9. Die „Plebs" (Burger und Bauern) in Polen. Nach Kromer, Polonia, S. 81 f., 140f., 146f. Zur Plebs gehören alle, die nicht Adelige oder Ritter sind, mögen sie Bauern, Gärtner, Bienen- und Viehzüchter, oder Handwerker, Arbeiter, Schankwirte, Verkäufer, Fuhrleute und Kaufleute sein, mögen sie am Lande und in Dörfern, oder in Märkten und Städten wohnen.2... Die Bewohner der Städte und Märkte haben eine etwas bessere und freiere Stellung als die Landleute. Jährlichen Zins zahlen zwar beide ihren Herren, die meisten Landleute und Dorfbewohner leisten aber überdies umsonst alle Arbeit bei der Bestellung der herrschaftlichen Felder und im Hause, und zwar nicht nur mit der Hand, sondern auch mit ihren Zugtieren, entweder selbst oder durch ihre Knechte und Arbeiter. Auch dürfen sie ohne Erlaubnis des Herrn sich an keinen anderen <Drt begeben, so daß sie hörige sind und sich von Sklaven nicht viel unterscheiden, besonders unter den jetzigen Verhältnissen? Sie werden kmieci ober kmetones genannt. Hoch schlechter gestellt als diese sind die Gärtler, die bloß einen Gartengrund bestellen. Beide Klassen heißen chlopi (d. h^ Bauer) und diese Bezeichnung, die als schimpflich gilt, trägt nicht der Adel. Die Herren Haben das Recht über Tod und Leben ihrer Bauern; ausgenommen sind nur jene Bauernsöhne, die von Jugend an den Studien oblagen und sich dem geistlichen Stande widmeten. Unter der städtischen Plebs gibt es auch solche, die ihr Geschäft durch Diener und Vertreter betreiben lassen, selbst aber sich der Ruhe, ehrbareren Studien und Vergnügungen hingeben, von ihnen leben viele feiner und kostspieliger, daher wachsen die preise der waren und nicht wenige von ihnen verarmen. Die Sucht zu glänzen ist übrigens bei den Bürgern geringer (als beim Adel) mit Ausnahme der städtischen Frauen, die selbst 1 Das Müllerrecht beruhte auch auf deutscher Grundlage, weil die Müller Deutsche waren. Vgl. Gesch. d. Deutschen I S. 316 und Ii S. 330. 9 Kromer unterscheidet nicht mehr zwischen den deutschen Ansiedlern und den Einheimischen (vgl. oben S. 12). Nachdem auch diese die im folgenden beschriebenen deutschen Rechtseinrichtungen erhalten hatten (oben S. 13), andererseits die Deutschen ebenso wie die (Einheimischen von den Grundherren gedrückt wurden, war der Unterschied geschwunden. s Kromer spielt auf die herzlose Bedrückung der Bauern in jener Zeit an. vgl. S. 20 f.
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TM Hauptwörter (200)200

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