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1. Geschichte des Mittelalters - S. 102

1901 - München [u.a.] : Franz
102 Die Städtebündnisse und die ständischen Kriege in Deutschland. gebildetste und hochgeachtetste Land in Europa war, so 'verdankte es diese ruhmvolle Stellung in nicht geringem Maße seinen Städten. Die Städtebündnisse und die ständischen Kriege in Deutschland. Die wegen ihres Reichtums vom hohen und niederen Adel ^vielfach bedrohten R e i ch s st ä d t e hatten früher an den Trägern der -Krone (des. Albrecht J. und Ludwig dem Bayern) oft kräftigen Rückhalt gefunden. Seitdem das Königtum aber in Ohnmacht gesunken war, griffen die Städte wie die übrigen Reichsstünde zum Mittel der Selbsthilfe und schloffen Bündnisse zur Ausrecht: erhaltuug ihrer Selbständigkeit. Die Anfänge solcher Vereinigungen reichert bis ins Interregnum zurück, die größte Bedeutung erlangten sie jedoch in der Zeit der böhmisch-lützelbnrgischen Kaiser. Von den Stüdtebünden wurde weitaus der mächtigste die Die Hansa Raufst.1) Hervorgegangen aus Verträgen, durch welche sich deutsche Kaufleute im Ausland und niederdeutsche Städte untereinander seit dem 13. Jahrhundert zusammenschlossen, breitete sie sich schließlich über alle wichtigeren Städte Norddeut schland s aus. Ihr Oberhaupt war Lübeck, dessen Bürgermeister die Angelegenheiten des Bundes leitete, bei den H a n s a t a g e n, d. i. den Versammlungen ihrer Abgeordneten, den Vorsitz führte, in ihrem Namen mit Fürsten und fremden Staaten unterhandelte, Krieg erklärte und die Streitkräfte befehligte, Bündnisse und Frieden schloß. Denn wie die Hansa Heere rüstete, um die Straßen zu Land gegen Raubritter wie seiudliche Fürsten zu sichern, so war sie auch eine gefürchtete Seemacht, die skandinavische Könige bekriegte, ein- und absetzte. Durch solche Machtentfaltung trat die Hansa barbarischen Gebräuchen, wie dem Strandrecht, mit Erfolg entgegen, gründete Faktoreien, erwarb ihren Mitgliedern im ganzen Norden Europas die wichtigsten Vorrechte und beherrschte schließlich den gesamten Handel Rußlands, Skandinaviens und Englands. Sie hatte z. B. Niederlassungen in Brügge, London, Bergen, Nowgorod. Den Höhepunkt ihrer Macht erreichte die Hansa um 1370; im 16. Jahrhundert verfiel sie, der dreißigjährige Krieg führte ihre Auflösung herbei. Der rheinische Von ähnlicher Einrichtung, wenn auch uicht von ^europäischer Städtebund Bedeutung, wie die Hansa, waren die binnenländischen Städtebünd-12ö4. msse, der rheinische Ttädtebnnd, der zur Aufrechterhaltung des Landfriedens im Todesjahr Konrads I V. 1254 geschlossen und dessen ‘) Bild : Gefangennahme des Seeräubers Klaus Störtebeker (— Sturzenbecher) durch die Hamburger. Lohmeyer Iii, 10.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 33

1901 - München [u.a.] : Franz
Die letzten Kriege und die Reichsverwaltung Karls des Großen. 33 bis zum Tiber. Da ward er durch Unruhen in Rom nach dem Süden gerufen. Dort schützte er Papst Leo 111. vor einer feindlichen Partei, wofür er von diesem am Weihnachtstage 800 in der Peterskirche zum „römischen Kaiser" gekrönt wurde, während das Volk in den Jubelruf ausbrach: „Dem Angustus Karl, dem von Gott gekrönten, großen, friedenbringenden Kaiser der Römer, Leben und Sieg!"x) Tie letzten Kriege und der Tod Karls des Großen. Außer mit den Sachsen, Mauren und Awaren hatte Karl der Große noch mit den Slaven und Normannen zu kämpfen. Die Slaven, die dritte große Völkerfamilie Europas, die feit der Völkerwanderung bis an die Elbe und Thüringer Saale vorgedrungen waren, gerieten zum Teil ebenfalls in ein Abhängigkeits-Verhältnis zu Karl dem Großen, dem zufolge sie Tribut zahlten, behielten aber ihre angestammten Fürsten wie das Heidentum bei. Normannen, d. h. Männer des Nordens, nannte man damals die Bewohner Schwedens, Norwegens und Dänemarks. Mit den letzteren geriet Karl der Große nach Unterwerfung der Sachsen, die bei den Dänen Hilfe gesucht und erhalten hatten, in einen nicht ungefährlichen Krieg, nach dessen Beendignng die Eidcr als Grenze der beiden Reiche festgesetzt wurde. Nach dem Tode seiner beiden älteren Söhne bestimmte Karl der Große seinen jüngsten und schwächsten Sohn Ludwig zu seinem Nachfolger. 814 starb Karl der Große zu Aachen; sein Leichnam wurde einbalsamiert und, mit den Zeichen der kaiserlichen Würde angethan, in einem Grnstgewölbe des Marienmünsters daselbst beigesetzt?) Karls Reichsverwaltung und Sorge für die Kultur. Wie hervorragend auch die Bedeutung Karls auf kriegerischem Gebiet erscheint, so zeigte sich doch seine volle Größe in der Gesetzgebung und Verwaltung. In seiner Machtfülle entschied der Köntg alle Fragen der eigentlichen Politik, also Krieg und Frieden, Thronfolgeordnung und andere Dinge staatsrechtlicher Natur. Um in solchen Angelegenheiten den Rat seiner Großen zu hören, versammelte er sie zu Hof- oder Reichstagen. Hier erließ Karl seine berühmten Kapitularien. Es waren dies Verfügungen des Köuigs über die Obliegenheiten der Beamten, über Zucht und Gemälde von Friedr. Ang. Kanlbach im Maximilianeum zu München. - ^"9^ fort Lttos Iii. Besuch i. I. 1000 in der Grabkammer. Hierüber Gedicht von I n l. Sturm, Gemälde von R e t h e l (Rathaus m Aachen) und von Wilh. Kanlbach (German. Museum zu Nürnberg). — Gedicht: „Rheuyage" von E. Geibel. ' Stöckel-Ullrich, Mittelster. o Krönung Karls in Rom 800. Slaven. Normannen. Dänen. Karls d. Gr. Tod 814. König. Reichstag.

3. Heimatkunde (geographische Grundanschauungen), Das Königreich Sachsen - S. 78

1913 - München [u.a.] : Oldenbourg
78 Zweiter Teil. Das Königreich Sachsen. Sachsen als Staat. Negierung. Wenn sich die Bewohner eines abgegrenzten Landes zusammentun, das Land gemeinsam verwalten und für alle gültige Gesetze einführen, so entsteht ein Staat. An der Spitze des sächsischen Staates steht König Friedrich August Iii. Er stammt aus der Familie der W e t t i n e r, die ihre Stamm- bürg nördlich von Leipzig, an der Saale, haben und bereits seit dem Jahre 1123 unser Vaterland beherrschen. Sachsen ist ein erbliches Königreich (seit 1806). Besitzt ein Staat eine einzelne Person, einen Alleinherrscher oder M onarchen als Oberhaupt, so nennt man den Staat eine M o n a r ch i e. Der König kann nicht alle Arbeiten der Regierung allein übernehmen. Er wählt sich eine Anzahl oberster Ratgeber oder Minister, die wieder von einer Menge hoher und niederer Beamten unterstützt werden. Sachsen hat fünf Minister bzw. Ministerien: 1. Das K r i e g s m i n i st e r i u m sorgt für das Heer, die Kasernen. 2. Das Justizministerium beaufsichtigt die Rechtspflege, die Gerichte. 3. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Un- t e r r i ch t s wacht über Kirchen und Schulen. 4. Das Finanzministerium verwaltet die Einnahmen, (z. B. Steuern) und Ausgaben des Staates, das Staatseigentun: (Forsten, Bergwerke, Eisenbahnen, Straßen, Grundstücke). 5. Das Ministeriuni des Innern übernimmt die Verantwortung für die Armen- und Krankenpflege, das Polizeiwesen und sucht Handel, Gewerbe und Landwirtschaft zu fördern. Alle Ministerien (zusammen die „Königliche Staatsregierung") haben ihren Sitz in Dresden. Damit aber das ganze Land gleichmäßig beaufsichtigt und verwaltet werden kann, ist es in 5 K r e i s h a u p t m a n n s ch a f t e n (Leipzig, Dresden, Bautzen, Chemnitz, Zwickau) und weiter in 27 A m t s h a u p t m a u n- s ch a f t e n eingeteilt. Die 5 größten Städte bilden eigene Verwaltungsbezirke. Früher konnten die Fürsten in ihren Ländern ganz nach ihrem freien Willen schalten; sie herrschten unumschränkt oder „absolut". Jetzt ist das meist anders. In Sachsen gibt es seit dem Jahre 1831 eine Berfas- s u n g, das ist ein Vertrag, in dem nicht nur die Rechte und Pflichten des Königs genau aufgeschrieben sind, sondern auch die des Volkes. Danach können Gesetze nur noch gemeinsam vom König, der Königlichen Staats- regierung (d. h. den Ministern) und den Vertretern des Volkes gegeben wer- den. Die von den erwachsenen Männern des Landes erwählten 91 „A b g e - ordnete n" bilden zusammen die zweite Kammer des sächsischen Landtages. Dazu kommt noch eine erste Kammer, in der Vertreter des Adels, der Kirche, der Hochschulen, einiger Städte sitzen. Die beiden „Kammern" halten ihre Beratungen im Ständehaus zu Dresden ab.

4. Globuslehre, Außereuropäische Erdteile, Mathematische Geographie - S. 13

1914 - München [u.a.] : Oldenbourg
Aus „Lampen, Die Völker der Erde". Deutsche Verlagäanstalt, Stuttgart. Berberin (Kabylin). Berber unterscheiden sich von den Negern durch edlere Körperformen, hellere Hantfarbe und höhere Kultur. ^ sind Mohammedaner; aber die Frauen tragen keinen Schleier, werden nicht in Abgeschlossenheit gehalten uno haben das Recht der Mitberatung bei öffentlichen Angelegenheiten. An den Kriegen nehmen die Frauen persönlichen Anteil. Fischer-Geistbeck-Wagner, Erdk. s. d. höh. Lehranstalten in Sachsen. Iii. T. 2

5. Mittelalter und neue Zeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 169

1897 - München [u.a.] : Oldenbourg
58. I. Spanien und der Niederlndische Freiheitskrieg. 169 Mikas, die neuentdeckten Lnder in Westindien und Amerika und die Philippinen in Asien. Im Jahre 1580 kam (aus 60 Jahre) auch noch Por- tugal zu Spanien, doch war inzwischen die nrdliche Hlfte der Nieder-lande, das heutige Holland, verloren gegangen. 2. Die Niederlande waren im 16. Jahrhundert das wohlhabendste und stdtereichste Land von Europa. Handel und Gewerbeflei blhten hier wie uirgends. Kaiser Karl V., der in den Niederlanden aufgewachsen war, hatte denselben seine besondere Gunst zugewendet. An der Regierung des Landes Rahmen Abgeordnete der Provinzen, die sogenannten Generalstaaten, einen landstndischen Anteil. a) Vorgeschichte der Niederlande. Die Niederlande gehrten ehedem (seit 870) zum deutschen Herzogtum Lothringen, das sich im 10. Jahrhundert in Ober-unb Niederlothringen teilte. Letzteres heit seit dem 12. Jahrhundert Herzogtum Brabant. Neben diesem entstanden mit der Zeit zahlreiche neue Herrschaften, deren einen Teil (Hennegau, Holland, Seeland und Friesland) seit dem Jahre 1346 eine Zeitlang bayerische Wittelsbacher innehatten (vgl. Ludwig den Bayern 40, 8). Im 15. Jahrhundert haben die franzsisch-burgundischen Herzge die gesamten Niederlande" an sich gebracht. Aber nach dem Tode Karls des Khnen (f bei Nancy 1477) kamen sie als Erbe seiner Tochter Maria an den Habsburger-Maximilian I. und gingen so aus dessen Sohn Philipp den Schnen und seine Nachfolger (Karl I. und Philipp Ii.) der. b) Statthalter und Heneramaaten. Die einzelnen Städte und Grafschaften hatten in der Zeit der wechselnden Herrschaften groe Freiheiten und Vorrechte gewonnen, denen sie zumeist ihren wirtschaftlichen Aufschwung verdankten. So hatte sich hier eine Art eingeschrnkter Monarchie herausgebildet: in Vertretung des Knigs fhrte ein von diesem zu ernennender Generalstatthalter die Regierung des Landes; derselbe war fr die wichtigsten Angelegenheiten, namentlich fr die Auflage von Steuern und fr Truppenaushebungen, an die Zustimmung der Generalstaaten gebunden, mit welchem Namen man die allgemeine Versammlung der von den einzelnen Provinzialstaaten gewhlten Abgeordnete bezeichnete. Auch Philipp Ii. hatte den Niederlndern diese Verfassung und ihre sonstigen Freiheiten beschworen. 3. Information in den Wiederlanden. Unter der Regierung Philipps Ii. drang die Reformation (nach dem kalvinifchen Bekenntnis) auch in die Nieder-lande em. Da dieselbe gleich im Anfang an einzelnen Orten zu den Aus-schreitungen der Bilderstrmerei und der Kirchenverwstuug berging, nahm die jeder Religionsneuerung abgeneigte spanische Regierung Veranlassung, mit den hrtesten Maregeln vorzugehen: verbriefte Rechte der Provinzen wurden aufgehoben, die Bistmer und Erzbistmer, aber zugleich auch die spanischen Garnisonen vermehrt und zur Verfolgung der Ketzer das Jnqui-sitwnsgericht ins Land gerufen. Hingegen bildete sich unter Edelleuten, hinter denen auch die Mehrheit des Volkes stand, die Verbindung der Geusen (des Bettelvolkes"), wie man die ersten Anhnger der Bewegung verchtlich geheien hatte- Vor allen waren es der Prinz Wilhelm von Oranien

6. Deutsche Alpenlandschaften, Europa, Der Sternenhimmel, Globuskunde - S. 16

1914 - München [u.a.] : Oldenbourg
Mitteleuropa. 3. Ter Schweizer Jura ist nach seiner Zusammeusetzuug ein Kalkgebirge wie sein deutscher Namensvetter. Aber die Schichten liegen nicht wie dort nahezu wagerecht, sondern sind in eine Anzahl paralleler Falten gelegt. Wie man ein Tischtuch von beiden Seiten her znsam- menschiebt, so müssen hier gewaltige Kräfte tätig gewesen sein, die die ursprünglich wagerecht abgesetzten Schichten in ähnlicher Weise emporgepreßt haben. Die hohen Teile dieser Gebirgswellen heißen Sättel; dazwischen liegen langgestreckte Mulden, von Flüssen durchströmt. Durch die Regel- « Mäßigkeit seiner Anlage ist der | Schweizer Iura das Muster eines Üi Faltengebirges. Die höheren Falten der - Schweizer Seite sind stark bewaldet und ~ deshalb wenig bevölkert. Für Ackerbau fehlt, ähnlich wie im Schwäbischen Jura, 1 das Wasser. Dagegen hat sich die " Weberei und besonders die Uhr- ^ macherei gut entwickelt. Der Hauptort ° am Gebirgshaug ist Neuenburg oder ^ Neuchätel. £ Tie Schweiz als Staat. Die freiheit- £ liebenden Bergbewohner fühlten sich nicht ^ wohl unter der Herrschaft der Habsburger. ^ Deshalb sagten sich bereits im 14. Jahr- hundert einige Gebiete in der Umgebung | des Vierwaldstätter Sees vom Reiche los. Das waren die drei „Urkantone" Uri, Schwyz und Unterwalden (Tellsage), die zusammen eine „Eidgenossenschaft" bildeten. Immer mehr Gaue schlössen sich diesem Bunde an, und 1648 wurde die Schweiz als selbständiges Land anerkannt. Sie besteht noch heute aus 25 einzelnen Gauen oder Kantonen, die zusammen einen Bund bilden und von einem Bundesrat regiert werden. Als oberster Beamter gilt der vom Volke gewählte Bnndespräsi- dent. Ein Fürst fehlt; man nennt einen solchen Staat, der vom Volke bzw. den vom Volk erwählten Vertretern regiert wird, eine Republik. Eigentlich ist die

7. Geschichte der Neuzeit - S. 93

1902 - München [u.a.] : Franz
Die konstituierende Nationalversammlung 1789—1791. 93 Staatsbesitz übergegangenen Kirchen guter deckte. Nachdem so das Kirchenvermögen dem Staate zugesprochen (säkularisiert) war, schritt die Nationalversammlung auch an eine Umbildung des geist- Zivil-lichen Standes. Alle Orden außer den der Kranken- Konstitution pflege und dem Unterricht dienenden wurden ansgeho den des Klerus, und die W a h l der G e i st l i ch e n dem V o l k e z n g e s p r o ch e n. Zugleich wurde von Staats wegen völlige Religionsfreiheit Gerichtswesen, erklärt. —Weiterhin wurde auch das Gerichtswesen vollständig umgestaltet. Gleichesrecht sollte sür alle Staatsbürger gelten. Das neue Gerichtsverfahren war öffentlich und mündlich, die Richter wurden vom Volke gewählt. Die Folter wurde abgeschasst. — Mit dieser Organisation des Gerichtswesens hiug die der Verwaltung zusammen. Die aus dein Mittelalter stammende Einteilung Frankreichs wurde aufgehoben, und das Land in 83 (heute 86) Departements geteilt; außer-Departements, dem führte man für ganz Frankreich Gleichheit des Maßes, Münze, Maß. des Gewichtes und des Münzfußes (Meter, Gramm und Franc) Gewicht, durch. — Um endlich die Gleichheit aller vor dem Gesetz möglichst zur Geltung zu bringen, hob man den Adel, dessen Rechte schon Abschaffung früher beseitigt worden waren, auch mit seinen Abzeichen, wie des Adels. Titel, Wappen, Livreen der Bedienten, sowie das Majorat, das Recht der Erstgeburt, als eine Hauptquelle der Vermögensungleichheit vollständig auf. Die Grundzüge der neuen Verfassung wurden vom König im Verbrüde- Jahre 1790 angenommen. Als der Jahrestag des Bastille- rungsfest aus stnrms wiederkehrte, wurde die Eintracht zwischen König und Volk^em ^90^^ durch ein großartiges Fest auf dem Maröseld in Paris gefeiert. Aber die Übereinstimmung zwischen König und Nation war bloß eine äußerliche. Treu auf des Königs Seite stand damals, nachdem der Absolutismus abgeschafft war, der Marquis von Mirabeau Mirabeau, der größte Staatsmann Frankreichs. Er starb aber t 1791. schon im April 1791. Nachdem der König in Mirabeau seinen fähigsten Ratgeber Flucht des verloren hatte, bewerkstelligte er mit den ©einigen eine heimliche Königs 1791. Flucht aus Paris. Er kam bis in die Champagne, wurde aber dort erkannt, (in Varennes» festgenommen und nach der Hauptstadt zurückgebracht. Die Nationalversammlung erklärte nun die königliche Gewalt so lange außer Krast, Annahme der bis der König die unterdessen vollendete Verfassung an- neuen Vernahm, beschwor und veröffentlichen ließ. fassung 1791. Daranf beschloß die konstituierende Nation, alver-sctmm-hing, sich auszulösen, um einer zweiten, der legislativen, d. H. gesetzgebenden Nationalversammlung, Platz zu machen.

8. Geschichte der Neuzeit - S. 101

1902 - München [u.a.] : Franz
Erhebung Napoleons zum Kaiser der Franzosen 1804. 101 gungen festgestellt werden. Die zu diesem Zwecke niedergesetzte Reichsfriedensdeputation (Abordnung) faßte 1803 ihren letzten Beschluß. Zusolge dieses Reichsdeputationshauptschlusfes wurden die Geistliche geistlichen Staaten Deutschlands säkularisiert, d. H. eingezogen Staaten, und größeren weltlichen Staaten zugeteilt. Desgleichen wurden alle Reichsstädte bis auf sechs eingezogen oder mediatisiert (d. H. Reichsstädte, größeren Staaten einverleibt), so daß als solche nur erhalten blieben Hamburg, Bremen, Lübeck, Augsburg (bis 1805), Nürnberg (bis 1806) und Frankfurt (bis 1806 und wieder 1815—66). Im ganzen verloren 112 deutsche Staaten ihre Selbständigkeit. J£)te meisten Vergrößerungen erfuhren Preußen, das besonders Preußen, in Thüringen, am Harz und in Westfalen Erwerbungen machte; Bayern, das um geistliche und städtische Gebiete, wie Würz- Bayern, bürg, Bamberg, Freising. das Bistum Augsburg ohne die Stadt, Teile der Stifter von Passau und Eichstätt, ferner Schwe^infurt, Kaufbeuren, Kempten u.a. meist in Franken und Schwaben erweitert wurde; Württemberg, das v i e l e Württembergs schwäbische Reichsstädte in sich aufnahm, und Baden, welches Baden, die rechtsrheinische Pfalz mit Mannheim und Heidelberg sowie bischöfliche Gebiete (darunter Konstanz) erhielt. Außerdem wurden zu Kurfürstentümern erhoben: das Herzogtum Württem- Nene berg, die Markgrafschaft Baden, die Landgrafschaft Hessen- Kurfürsten. Kassel und Salzburg. Erhebung Napoleons zum Kaiser der Franzosen 1804. Nachdem Bonaparte die vorteilhaften Friedensschlüsse von Bonaparte Luueville und Amiens zustande gebracht, wnrde ihm (1802) durch Konsul aus Abstimmung des Volkes das Konsulat auf Lebenszeit über- ße^nä|eit tragen. Die innere Politik des ersten Konsuls strebte zunächst danach, die Ideen der Revolution mit den Überlieferungen der Vergangenheit zu versöhnen und ihre wesentlichen Errungenschaften mit dm Formen der Monarchie zu verbinden, die er für sich zu errichten gedachte. Er ließ ein allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, den Code Napoleon, ausarbeiten, der noch heute Code die Grundlage des bürgerlichen Rechtes in Frankreich bildet; er Napoleon, stellte den katholischen Kultus wieder her, indem er 1801 mit dem Papste Pins \ 11. ein Konkordat über die Neugestaltung der Konkordat französischen Kirche schloß, er gewährte den Ernigrauten die 1801. Rückkehr und schuf durch Stiftung des Ordens der Ehrenlegion Sfjretilegiott. einen neuen Adel. Mehrere Verschwörungen gegen sein Leben benützte er zur Vernichtung seiner Gegner (Erschießung des Herzogs von Enghien) und zur Förderung seiner ehrgeizigen Pläne. Auf e Grund einer Volksabstimmung (Plebiszit) ließ sich Bonaparte als Navoleon I Napoleon!., Kaiser der Franzosen, ausrufen und krönte sich i804.

9. Geschichte der Neuzeit - S. 117

1902 - München [u.a.] : Franz
Rückkehr Napoleons. 117 daher von allen Großmächten die ungünstigsten Grenzen, war aber eben dadurch und durch die gefährliche Nachbarschaft Frankreichs genötigt, auf feine Wehrkraft ein besonderes Augenmerk zu richten. Am schwierigsten war die Vereinbarung eines ganz Deutschland umspauueuden politischen Bandes. Diese Aufgabe wurde erschwert: 1. durch den Wettbewerb zwischen Österreich und Preußen um die Führerschaft in Deutschland, 2. durch die Eifersucht der Mittel-und Kleinstaaten, 3. dadurch, daß das Ausland eine politische Erstarkung Gesamtdeutschlands nicht wünschte. So wurde dem Verlangen deutscher Vaterlaudssreuude nach Errichtung eines Reiches nicht entsprochen, sondern mir eine lockere Verbindung, der deutsche Bund (1815—1866), vereinbart, der weder nach innen noch nach außen den Bedürfnissen der Nation gerecht wurde, da er keine einzige Forderung der Zeit erfüllte. Er gewährte keine Mitwirkung des Volkes an der Bestimmung seiner Geschicke, keine achtunggebietende Wehrverfassuug, keine gemeinsame Kriegsflotte, kein gemeinsames Recht, keine Einheit im Zollwesen, in Münze, Maß und Gewicht, keine Befreiung des Bodens wie feiner Bebauer von Fendal-lasten, keine Preß- und Vereinsfreiheit. Dieser Bund bestand bei seiner Errichtung aus 39 souveränen Staaten, deren Bevollmächtigte die gemeinsamen Interessen auf dem, „Bundestag" zu Frankfurt a. Main unter dem Vor fitz Österreichs wahrnehmen sollten. Die deutsche Nation als solche erhielt im Bunde keine Vertretung, ja dieser zeigte sich von Ansang an selbst der Gewährung von Verfassungen durch die einzelnen Staaten abgeneigt. Tie Rückkehr Napoleons 1815. Noch ehe die deutsche Buudesakte zustande kam, hatte Napoleon Elba heimlich verlassen. Er landete in S ü d -frankreich, bewirkte aber dadurch eine Versöhnung der Alliierten, welche die K o n g r e ß a r b e i t e n rasch beendigten und die Acht über Napoleon aussprachen. Während die gegen ihn gesaudteu französischen Truppen zu ihm übergingen, flüchtete Ludwig Xviii. mit seinem Hof nach Gent. Die Verbündeten sammelten in den Niederlanden deutsche und englische Streitkräfte, die unter den Befehl von Blücher und Wellington gestellt wurden. Napoleon wandte sich daher rasch nach Belgien, wo es zwischen Brüssel und Namur zur letzten Entscheidung kam. Um die Vereinigung der feindlichen Heere zu verhindern, ließ Napoleon eine Abteilung der englischen Streitmacht bei Ouatrebras durch Ney angreifen, der jedoch geschlagen wurde, während er selbst sich bei Liglly auf Blücher Der deutsche Bund 1815—1866. Napoleon ver läßt Elba. Napoleon geächtet. Quatrebras. Ligny.

10. Geschichte der Neuzeit - S. 76

1902 - München [u.a.] : Franz
76 Joseph Ii. Joseph Ii 1780-1790, Josephs H. Reform- bestrebungen. Josephs Ii. Stellung zur Kirch e. Josephs Ii. Stellung zum Ade l und Bauernstand. Zentrali- sierung. Germ au i-fienmg. Leopold Ii 1790—1792. Auf Maria Theresia folgte ihr Sohn Joseph Ii./) der die Kaiserkrone schon seit 1765 trug. Kauin war Maria Theresia tot. so begann Joseph den alten Staat der Habsburger von Grund aus umzugestalten. Die Ziele, die ihm dabei vorschwebten, waren: 1. der Staat sollte der Kurie gegenüber selbständig sein und über die in seinen Grenzen tätigen Organe der Kirche eine gewisse Aufsicht führen; 2. der Staat sollte allen seinen Untertanen ohne Rücksicht auf den Stand gleiches Recht gewähren; 3. der Staat sollte zu einem einheitlichen gemacht, d. h. alle seine Bestandteile von einem Mittelpunkt aus verwaltet werden. Indern Joseph der Kirche gegenüber mit den Überlieferungen der Politik Ferdinands Ii. brach, gewährte er durch das Toleranz-cbitt von 1781 vor allem den übrigen christlichen Bekenntnissen die Zulassung in seinen Staaten. Er hob 700 Klöster auf, während über 1300 noch bestehen blieben. Das eingezogene Kirchengut verwendete er zur Gründung von Kranken-, Armen- und Waisenhäusern sowie von Schulen und zur Vermehrung und Aufbesserung von Pfarrstellen. Durch andere Verordnungen suchte Joseph Ii. den mittelalterlichen Feudalstaat zu einem Staate mit gleichem Rechte für alle umzubilden und hob deshalb 1781 und 1782 die Leibeigenschaft der Bauern ctuf, verordnete eine gleichmäßige Besteuerung aller Staatsbürger nach dem Vermögen. Er machte allen Beamten Unbestechlichkeit zur ersten Pflicht, besonders verlangte er von den Richtern strengste Unparteilichkeit?) Der hiedurch angebahnte Rechtsstaat sollte aber nach Josephs Plänen auch ein Einheitsstaat werden. Daher hob er die Verfassung der niederländischen Provinzen auf, brachte alle Habsburgischen Länder in Regierung wie Verwaltung in engere Abhängigkeit vom Zentrum Wien und verordnete zunächst für Ungarn das Deutsche als Geschäfts spräche an Stelle des Lateinischen. Aber die Einführung der deutschen Sprache ries in Ungarn eine tiefe Gärung hervor, und Belgien brach in offene Empöruug aus. Schmerzlich gebeugt durch die Erkenntnis, daß seine wohlgemeinten Reformen nur Widersetzlichkeit zur Folge hatten, widerrief er alle seine Neuerungen mit Ausnahme des Toleranzediktes und der Aufhebung der Leibeigenschaft. Er starb 1790; den Thron hinterließ er seinem Bruder Leopold Ii. 1790 — 1792, der durch die Wahl der Kurfürsten anch als Kaiser die Krone des deutschen Reiches *> „An den Kaiser" (Joseph Ii.) von Herder. 2) „Joseph Ii. und der Amtmann" von Fr. Walter.
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