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1. Die Neuzeit - S. 102

1895 - Hamburg : Meißner
— 102 — bt'i oofjtt -l'iacta Theresias und Franz' I., seit dem Tode seines Vaters Kaiser und Mitregent in Österreich, seit dem Tode seiner Mutter 178<> Alleinherrscher, nach außen hin zu erweitern und im Innern durch Reformen zu kräftigen. Aber fein Versuch, nach dem Aussterben der bayrischen Linie der Wittelsbacher sich mit Zustimmung des neuen Kurfürsten Karl Theodor beträchtliche Teile des Landes anzueignen, stieß auf den Widerstand Friedrichs des Großen und führte zum bayrischen Erbfolge kriege (1778—1779); int Frieden von Teichen mußte sich Joseph mit dem Jnnviertel begnügen. Ebenso mißlang ein späterer Versuch des Kaisers, Bayern gegen die Niederlande einzutauschen, infolge der Stiftung des deutschen Fürstenbundes durch Friedrich den Großen 1785. ^ Auch Josephs Reformen im Innern, welche Österreich zum Einheitsstaate umgestalten und alle alten Mißbräuche ausrotten sollten, scheiterten zum größten Teile und führten zu Ausständen in Ungarn und Belgien. Nur das Toleranzedikt (1781) und die Aushebung der Leibeigenschaft (1782) blieben in Geltung, alle übrigen Neuerungen mußte er vor seinem Tode noch aufheben. Semem staatsklugen und maßvollen Bruder Leopold Ii. (1790 bis 1/92) gelang es, die Ausstände zu bämpsen und die Ordnung wiederherzustellen.

2. Die Neuzeit - S. 114

1895 - Hamburg : Meißner
— 114 — schienen seine Dynastie ans die Dauer zu sichern. Die Einziehung des Kirchenstaates und Hollands sowie des nordwestlichen Deutschlands, der Hansestädte nebst den Küsten zwischen der unteren Elbe und Trave und des Großherzogtums Oldenburg, bezeichnen die größte Ausdehnung des französischen Kaiserreichs und den Höhepunkt der napoleonifchen Weltherrschaft. 4. Preußens Wiedergeburt Am schwersten lastete Napoleons Gewaltherrschaft aus dem kleinen und ausgesogenen Preußen, das Napoleon völlig zu vernichten strebte; aber zuerst wurden hier durch gemeinsame Arbeit von Fürst und Volk die Übelstände beseitigt, welche die Niederlage des Staates herbeigeführt hatten, und dadurch die Mittel zu einer erfolgreichen Erhebung geschaffen. Zur Durchführung der politischen Reform berief der König den Reichsfreiherrn Karl vom und zum Stein, welcher, einem reichsunmittelbaren Geschlechte entstammend (geboren 1757 zu Nassau an der Lahn), mts Verehrung für Friedrich den Großen in den preußischen Staatsdienst getreten und Finanz- und Handelsminister geworden, aber in Ungnade entlassen war. Durch das Edikt über den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums im Oktober 1807 wurden die Schranken beseitigt, welche die verschiedenen Berufszweige einzelnen Ständen verschlossen. Durch die Verordnung über die veränderte Verfassung der obersten Verwaltungsbehörden im Novenber 1808 wurde ein Ministerrat von fünf dem Könige verantwortlichen Fachministern eingesetzt. Durch die Städte Ordnung vom November 1808 wurde den Städtern die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten verliehen, und dadurch die Teilnahme der Bürger für die öffentlichen Angelegenheiten geweckt. Ans der Wahl aller stimmberechtigten Bürger einer Stadt gingen d^e (unbesoldeten) Stadtverordneten hervor, welche sämtliche Gemeindeangelegenheiten berieten uni) die Leistungen und Lasten aus die Bürgerschaft verteilten. Sie wählten den (nur zum Teil besoldeten) Magistrat, welcher ihre Beschlüsse vorzubereiten und auszuführen hatte, und als dessen Vorsitzenden den Bürgermeister. Für alle Verwaltungssachen, welche eine dauernde Auf-licht verlangten, wie Kirchen- und Schulsachen, Armenpflege, Bau-

3. Die Neuzeit - S. 57

1895 - Hamburg : Meißner
57 Die Kurpfalz, im westfälischen Frieden, wenn auch in geringerem Umfange, wiederhergestellt, erholte sich unter Karl Ludwig, dem „Wiederhersteller", allmählich von den Wirren des Krieges. Einige Nebenlinien, die neuburgische, sulzbachische und die verschiedenen Zweibrückener Linien, hatten nur kleine Besitzungen; von ihnen hatte die zum Katholizismus übergetretene nenburgische Linie durch die Erwerbung vou Jülich mtd Berg eine bedeutende Stellung am Niederrhein erhalten. — In dem durch den Krieg und die Restitutionen besonders mitgenommenen Württemberg wurde durch den Frieden Eberhard Hi. (f 1674) wiederhergestellt, aber seine Macht war durch die Stände, in denen das bürgerlichstädtische Element überwog, sehr beschränkt. — Hessen zerfiel seit dem Tode Philipps des Großmütigen in mehrere Teile. Von den beiden Hauptlinien gehörte Hessen-Kassel, welches durch die Abtei Hersfeld und die Hälfte der Grafschaft Schaumburg vergrößert wurde, dem reformierten, Darmstadt dem lutherischen Bekenntnisse an. Die Nebenlinien Philippsthal, Rothenburg - Rheinfeld und Homburg waren unbedeutend. — Die Macht der welfifchen Herzöge aus dem Hause Br nunschweig wurde durch viele Teilungen zersplittert; von den beiden Hauptliuieu, der wolfen-büttelscheu und der lüneburgischen, hatte letztere ihren Besitz wiederum in zwei Teile zerlegt, Lüneburg-Celle nebst Grubenhagen und Calenburg-Göttingeu. Die geringe Macht der Landesherren gab den Landständen große Bedeutung. — Auch in Mecklenburg (Schwerin und Güstrow), welches durch Schweden von der Ostsee ausgeschlossen war, waren die Landstände im Besitz bedeutender Privilegien, während die Bürger und Baueru gedrückt imt> leibeigen waren. — Kursachsen, durch die beiden Lausitzen vergrößert, stand noch immer an der Spitze des protestantischen Deutschland, hatte aber durch feine Anlehnung an die kaiserliche Politik und seine Feindschaft gegen die Reformierten an Ansehn verloren. Die Errichtung der drei Seitenlinien Weißenfels, Merseburg und Zeitz (Naumburg) nach dem Tode Johann Georgs I. 1652 war eine politische und wirtschaftliche Schwächung. — Von den geistlichen Stiftern waren nur diejenigen säkularisiert worden, welche sich schon lange in protestantischen Händen befunden hatten, die übrigen bestanden fort. — Zahlreich waren die Gebiete der Kleinfürsten,

4. Die Neuzeit - S. 69

1895 - Hamburg : Meißner
— 69 — Köln, der den Franzosen seine festen Plätze einräumte, begann Ludwig darauf seinen Eroberungskrieg gegen Holland (1672—1679). Die Niederlande waren nicht gerüstet; bald befanden sie sich mit Ausnahme von Seeland und dem größeren Teile des eigentlichen Holland in französischem Besitze. Nur die Küsteu schützte der tapfere de Ruyter. Aber die Gewaltthaten der Franzosen erregten die allgemeine Erbitterung des Volkes, welches die Durchstechung der Dämme und die Einsetzung des 21jährigen Wilhelm Hl von Oranien zum Generalstatthalter erzwang; die Brüder de Witt wurden bei einem Volksaufstande getötet. Der Anmarsch des Großen Kurfürsten von Brandenburg, des einzigen Verbündeten Hollands, nötigte die Franzosen, eine Armee unter Tureuue gegen ihn zu senden, wodurch der Kurfürst sich gezwungen sah, im Sonderfrieden zu Vossem 1673 feine Neutralität zu versprechen, aber unbeschadet seiner Pflichten gegen das Reich. Die wiederholte Verletzung des Reichsgebietes, die unterdrückte Reichsfreiheit der elsässischen Städte und die Bedrohung Belgiens veranlaßten auch den Kaiser und Spanien zum Abschlüsse eines Bündnisses mit Holland und zur Entsendung Moutecuccolis an den Rhein, wodurch Ludwig zur Räumung Hollands genötigt wurde. In England wurde Karl Ii. durch den Unwillen des Volkes gezwungen, 1674 mit deu Niederlanden Frieden zu schließen. Der Reichskrieg wurde 1674 erklärt. Auch der große Kurfürst stellte seine Truppen wieder zum Reichsheere; feine Verbündeten verpflichteten sich, seine Länder gegen jeden Angriff zu schützen und keinen Frieden ohne ihn zu schließen. Aber auch der europäischen Koalition zeigte sich der einheitlich geleitete französische Staat gewachsen. Der König selbst eroberte unter Vanbans Beihülfe die Freigrafschaft, der „große Conds" kämpfte siegreich gegen den Prinzen von Dramen, Tnremte behauptete sich ant Mittelrhein, bis er in dem Gefecht von Saßbach 1675 fiel. Der gefährlichste Gegner der Franzosen, der Große Kurfürst, wurde durch neuen Einfall der Schweden in die Mark zu eiliger Rückkehr in die Heimat genötigt. Dort überfiel er ein schwedisches Dragonerregtment tu Rathenow an der Havel und schob sich so zwischen die beiden Abteilungen des schwedischen Heeres;

5. Tabellen zur Weltgeschichte - S. 36

1891 - Hamburg : Meißner
— 36 — Von 1525 an Einführung der Reformation in vielen deutschen und mehreren außerdeutschen Staaten: 1525 in Kursachsen (Johann Cer Beständige), Hessen (Philipp der Großmütige), Preußen (Albrecht I., Preußen ein weltliches Herzogtum), 1525—1536 in einem großen Teile der Schweiz (Zwingli, Farel, Calvin), 1527 in Kurland und Lievland, 1527—1544 in Schweden (Gustav I Wasa), 1528 in Braunsckweig-Lüneburg, 1529 in Hamburg u. Bremen, 1530 in Lübeck, 1534 in Pommern (in den 5 letztgenannten Territorien durch Johann Bugenhagen), gleichfalls 1534 m Mecklenburg, Württemberg (Herzog Ulrich), An-halt einem Teile von Nassau und in England (Heinrich Viii. stiftet die englische Staatskirche), 153 7 in Dänemark (Christian Ih. und Bugen-hagen), 1539 in Brandenburg (Joachim Ii.) u. im Herzogtum Sachsen (Herzog Heinrich), 1542 in Braunschweig - Wolfenbüttel (Bugenhagen), 1545 in der Rheinpfalz u. in Badeu-Durlach, 1561 in Schottland (Knox) und 1574 m den nördlichen Niederlanden. Blüte der Kunst in Deutschland: Albrecht Dürer, Lukas Cranach u. Hans Holbetn; Peter Bischer. Der Dichter Hans Sachs, 1526 Erster Reichstag zu Speier. 1527—1529 Zweiter Krieg Karls V. gegen Franz 1. Der Papst ist französisch gesinnt. Erstürmung Roms durch die Kaiserlichen unter Karl von Bourbon (1527). Friede zu Cambray. 1529 Zweiter Reichstag zu Speier. Die Evangelischen überreichen ihre Protestation gegen die katholische Majorität. Entstehungdesnamensprotestanten. 1529 Luthers großer und kleiner Katechismus. Streit zwischen Luther und Zwingll über das Abendmahl und Religionsgespracd zu Marb urg. Die Türken vor Wien. Sultan ^-oliman u. 1530 Reiästcrq Augsburg. Übergabe des protestantischen Glaubeu-obekennt-nisfes (Confessio Augustana) an den Kaiser.

6. Geschichte der Deutschen in der Neuzeit von der Reformation bis zum Regierungsantritt Friedrichs des Großen - S. 21

1892 - Hamburg : Meißner
— 21 — bürg Wismar und die Bistümer Bremen und Verden mit der Reichsstand sch aft. Es beherrschte dadurch die Mündungen der Oder, Elbe und Weser und damit den ganzen Norden Deutschlands. b) In Bezug aus das Reich. 1) Gebietsveränderungen: Die Unabhängigkeit der Schweiz und der Niederlande wurde anerkannt; Bayern behielt die Kurwürde und die Oberpfalz; Friedrichs Y. Sohn Karl Ludwig erhielt die Rheinpfalz wieder und die achte Kurwürde; Sachsen erhielt die ihm im Prager Frieden zugestandenen beiden Lausitzen; Brandenburg (Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst, 1640—1688) erhielt von Pommern, aus welches es Erbansprüche hatte, nur das übrige Hinterpommern und als Ersatz die Bistümer Halberstadt, Minden, Kamin und die Anwartschaft auf Magdeburg (erledigt 1680). 2) Politische Bestimmungen. Der Kaiser war fortan in allen wichtigen Regierungshandlungen (Gesetzgebung, Krieg und Frieden, Besteuerung) an die Zustimmung der Reichsstände gebunden, welche die volle Landeshoheit erhielten mit dem Rechte, Bündnisse mit auswärtigen Mächten zu schließen, nur nicht gegen Kaiser und Reich (droit de souverainete). Dadurch wurde das Deutsche Reich zu einem nur losen Bunde selbständiger Staaten. 3) Kirchliche Bestimmungen. Der Religionsfriede wurde auch auf die Reformierten ausgedehnt, und für den Besitz der Kirchengüter der Stand am 1. Januar 1624 als maßgebend an-gesehn. In Glaubenssachen sollte sortau nichts mehr durch Stimmenmehrheit, sondern alles durch gütliche Übereinkunft festgesetzt werden. 6. Folgen des Krieges. Durch den König war der Wohlstand in Deutschland auf lange Zeit vernichtet. Viele Dörfer und Städte waren gänzlich zerstört, zwei Dritteile der Bevölkerung durch Schwert und Seuchen dahingerafft. Ackerbau und Gewerbthätigkeit lagen ganz darnieder; der Binnenhandel war gehemmt, der Außenhandel an die Niederländer und Engländer verloren. Kunst und Wissenschaft waren gänzlich verfallen, und eine erschreckende Roheit und Zuchtlosigkeit hatte in allen Ständen um sich gegriffen.

7. Geschichte der Deutschen in der Neuzeit von der Reformation bis zum Regierungsantritt Friedrichs des Großen - S. 5

1892 - Hamburg : Meißner
Luthers treuester Freund und Gehilfe (praeceptor Germaniae). Darauf erwirkte Eck in Rom die Bannbulle gegen Luther, welche dieser am 10. Dezember 1520 vor dem Elsterthore in Wittenberg öffentlich verbrannte. Der (auf Grund einer beschränkenden Wahlkapitulation) neu gewählte Kaiser Karlv. (1519—1556), Maximilians I. Enkel, gleichzeitig Herrscher von Spanien, ©teilten, Neapel und der neuentdeckten Länder Amerikas, der österreichischen Staaten und der Niederlande, welcher die Einheit der Kirche zu erhalten und für den zu erwartenden Krieg mit feinem Nebenbuhler Franz I. von Frankreich die Hilfe des Papstes zu gewinnen wünschte, lud Luther gegen freies Geleit vor den Reichstag von Worms 1521; da er sich öffentlich zu feinen Sätzen bekannte und den geforderten Widerruf verweigerte, wurde er mit allen seinen Anhängern durch das Wormser Edikt in die Reichsacht gethan, aber auf Veranlassung des sächsischen Kursürsten nach der Wartburg gebracht, wo er das große Werk der Bibelübersetzung begann (vollendet 1534) und damit die neuhochdeutsche Schriftsprache begründete. 3. Vis zum Nürnberger Religionssrieden 1532. a) Ausbreitung der Reformation. Sehr schnell verbreitete sich die Reformation über den größten Teil von Deutschland. Unter den Fürsten erklärten sich für dieselbe der Kurfürst von Sachsen (1525—1532 Friedrichs Bruder Johann der Beständige), Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen, die Herzöge von Braunschweig-Lünebnrg und von Mecklenburg, der Fürst von Anhalt, die Grafen von Mansfeld und der Herzog des fett 1525 säkularisierten (verweltlichten) Ordensstaates Preußen, Albrecht von Brandenburg (außerhalb Deutschlands die Könige von Schweden und Dänemark), dagegen außer den geistlichen Fürsten in Süddeutschland Karls V. Bruder Ferdinand von Österreich feit 1526 auch König von Böhmen und Ungarn, feit 1530 römischer König (gewählter Nachfolger des Kaisers), und die Herzöge von Bayern, in Norddeutschland Kurfürst Joachim I. von Brandenburg und Herzog Georg von Sachsen. Von den Städten traten der Reformation bei namentlich die Reichsstädte in Oberdeutschland wie Nürnberg, Straßburg, Ulm, in Niederdeutschland Magdeburg, die Hansastädte Bremen, Hamburg, Lübeck,
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