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1. Die neuere Zeit - S. 101

1872 - Paderborn : Schöningh
— 101 — 1. 1648—1740. Die Zeit des französischen Ueber-gewichts. Frankreich wird durch Ludwig Xiv. die vorherrschende Macht nicht bloss in politischer Hinsicht, sondern auch in allen Theilen des bürgerlichen und literarischen Lebens. An die Stelle Schwedens tritt Russland als Grossmacht ein. 2. 1740—1789. Die Zeit Friedrichs des Grossen bis zur französischen Revolution. Friedrich d. G. führt Preussen in die Reihe der Grossmächte ein, deren Zahl sich jetzt auf fünf: Frankreich, Oesterreich, Russland, Preussen und das zur See mächtige England beschränkt. Erster Abschnitt. Die Zeit des französischen Uebergewichts, 1648—1740. Frankreich unter Ludwig Xiv., 1643—1715. *) §.24. I. Vormundschaftliche Regierung, 1643 —1661. Da Ludwig Xiv. beim Tode seines Vaters erst fünf Jahre alt war, so wurde aus der Königin Anna und einigen Prinzen des königlichen Hauses eine vormundschaftliche Regierung bestellt, während ein Staatsrath, an dessen Spitze der von Richelieu empfohlene Italiener Mazarin stand, die wichtigsten Staatsgeschäfte besorgte. Mazarin besass zwar Ge-schäftskenntniss und Staatsklugheit, aber da er sich nicht durch Vaterlandsliebe, sondern durch Ehrgeiz und Habsucht leiten liess, so fehlte ihm Richelieus moralisches Ansehn. Indem er die Politik seines grossen Vorgängers gegen das Haus Habsburg fortsetzte, suchte er den Krieg in Deutschland zu verlängern und gewann endlich im Westfälischen Frieden für Frankreich wichtige Erfolge. Indess blieben die Nachtheile einer stellvertretenden Regierung nicht aus. Die ehrgeizigen Bestrebungen des Adels, welcher dem verhassten Italiener seinen Einfluss auf die Regierung missgönnte, und der Anspruch des Parlaments oder des obersten Gerichtshofes von Paris auf das Recht der Steuerbewilligung erregten bald Misstimmung. Als die Regierung einige freisinnige Sprecher des Parlaments verhaften liess, erhob dieses, von einem Theile des Adels unter- *) Ranke, Französische Gesch. des 16. und 17. Jahrhunderts. E. A. Schmidt, Gesch. von Frankreich.

2. Die neuere Zeit - S. 131

1872 - Paderborn : Schöningh
— 131 — förmliches Wahlreich ein, wählte fortan die Könige meistens aus den Herrscherfamilien des Auslandes und beschränkte sie beim Regierungsantritt durch eine lästige Wahlcapitulation, die Pacta conventa. Die höchste Gewalt besass der Reichstag, welcher aus zwei Kammern, dem Senat und der Versammlung der Landboten, bestand. Den Senat bildeten die Bischöfe, die Woywoden oder Statthalter der Provinzen und einige hohe Staatsbeamten; die Landboten waren gewählte Abgeordnete des ganzen Adels. Da zum Erlass der Gesetze Einstimmigkeit erforderlich war, indem jeder Landbote das liberum veto hatte, so hörte auf den Reichstagen fast alle Gesetzgebung auf. Diesem Uebelstande suchte man durch Conföderationsreichstage, welche zur Zeit der Gefahr oder bei der Königswahl berufen und mit diktatorischer Gewalt ausgestattet wurden, vergebens abzuhelfen. Bei einer so unglücklichen Verfassung war eine Erstarkung des Reiches unmöglich. Die Nation bestand nur aus Adlichen und leibeigenen Bauern. Der unbedeutende Handel und die nöthigsten Handwerke lagen in der Hand zahlreicher Juden; ein eigentlicher Bürgerstand bestand nicht. Der erste Wahlkönig war Heinrich von Anjou. Als dieser den französischen Thron bestieg (s. §. 11, 2), wurde der Woywode von Siebenbürgen Stephan Bathoty gewählt. Bei seinem Tode (1586) berief der Adel einen Zweig des schwedischen Königshauses der Wasa auf den Thron. Unter den 3 Königen dieses Hauses (Johann Sigmund, 1587—1632, Wladislaus Iv., 1632— 1648, Johann Casimir, 1648—1668) hatte das Reich häufige Kriege mit den Russen, Schweden und Türken zu bestehen. Im Frieden zu Oliva 1660 mussten Esthland und Liefland an Schweden abgetreten werden. Nicht glücklicher war der Krieg gegen die Türken, welchen Johann Casimirs zweiter Nachfolger, der tapfere Johann Iii. Sobieski (1674—1696) im Bunde mit Russland und später auch mit Oesterreich führte. Sobieski, der Retter Wiens, gleich ausgezeichnet als Feldherr, wie als Mensch, war die letzte Zier des polnischen Thrones. Die folgenden Könige fanden in der Nation selbst keinen rechten Halt. Durch grosse Versprechungen und den Uebertritt zur katholischen Kirche erlangte 1697 der Kurfürst August (Ii.) der Starke von Sachsen (1697—1733) die Krone. Prunk- und 9*

3. Die neuere Zeit - S. 203

1872 - Paderborn : Schöningh
— 203 — nehmen. Auch sein Nachfolger Brienne (1787—1788) konnte die Notabein zu keinem Verzicht eines Theils ihrer Einnahme zu Gunsten der Krone bestimmen; daher wurde dem verabschiedeten Neck er wieder die Leitung des Finanzwesens übertragen (1788—Juli 1789). Bei der immer steigenden Geldnoth rieth er dem Könige durch eine Berufung von Reichsständen, etats generaux, eine Lösung der obschwebenden Schwierigkeit zu suchen. Von dieser Berufung der Stände nahm die grosse französische Staatsumwälzung ihren Anfang. Die ganze Zeit, welche durch die Revolution und ihre Folgen angefüllt ist, zerfällt in folgende Abschnitte: 1) 1789—1795, von der Be- rufung der constituirenden Versammlung bis zur Directorial-Regierung, 2) 1795—1799, bis zum Consulat, 3) 1799—1804, bis zum Kaiserthum Napoleons, 4) 1804—1812, bis zu Napoleons Zuge nach Russland, 5) 1812 —1815., Napoleons Fall. I. Von der Berufung der constituirenden Versammlung bis zur Directorial-Regierung, 1789- 1795. A. Die constituirende Versammlung, 17. Juni 1789 bis 30. Sept. 1791. §. 51. 1. Die Vereinigung der Stände. Am 5. Mai 1789 wurde die Versammlung der Reichsstände zu Versailles vom Könige eröffnet. Sie bestand aus je 300 Vertretern des Adels und der Geistlichkeit und aus 600 vom Bürgerstande (tiers etat). Die erste Zeit verging über dem Streite, ob die einzelnen Stände getrennt oder vereint berathen sollten, da die Regierung hierüber nichts vorgesehn hatte. Auf den Vorschlag des Abbe Sieyes, welcher in einer vielgelesenen Schrift den tiers etat, als den Kern der Nation dargestellt hatte, erklärte sich endlich (17. Juni) der dritte Stand als Nationalversammlung und lud die beiden anderen Stände zum Beitritt ein. Da liess der König den Ständesaal schliessen, um eine öffentliche Sitzung zur Schlichtung des Streites vorzubereiten. Aber die Versammlung, ihren Vorsitzenden Bailly an der Spitze, zog in ein benachbartes Haus, worin sich ein sonst vom Hofadel zum Ballspiel benutzter Saal befand, und schwur einen feierlichen Eid sich nicht eher aufzulösen, bis sie das Verfassungswerk beendet hätte. Als dann eine könig-

4. Die neuere Zeit - S. 206

1872 - Paderborn : Schöningh
— 206 — kam die königliche Familie in der Hauptstadt an (6. Octbr.), und die Nationalversammlung folgte ihr bald dahin nach. 5. Abschaffung des Adels, 19. Juni 1790; Vereidigung der Priester. Nachdem die Ungleichheit in den Provinzialrechten gehoben war, wurde das Land in 83 gleiche Departements getheilt, zu denen Sept. 1791 noch das frühere päpstliche Avignon als 84. hinzukam. Die äusseren Abzeichen, wie Titel und Wappen wurden aufgehoben, und für alle nicht in dienstlicher Abhängigkeit stehenden Franzosen wurde der Titel Bürger eingeführt. Darauf ward der folgenschwere Beschluss gefasst alle Güter der Kirche für Staatseigenthum zu erklären. Die Ausgaben für den Gottesdienst und die Besoldung des Klerus sollten fortan vom Staate aufgebracht werden. Die Liegenschaften der Kirche wurden eingezogen, und auf sie lautende Werthpapiere Assignaten, in die Staatskasse niedergelegt. Aber ein grosser Theil der Geistlichkeit widersetzte sich diesem Beschlusse und verweigerte den vom Papste untersagten Verfassungseid (Constitution civile du clerge). Diesen Widerstand der unbeeidigten Priester, welche in den Augen der kirchlich Gesinnten als die allein rechtmässigen galten, hat die Revolution mit allen ihren Schreckmitteln nicht überwinden können. Als die Grundlagen des neuen Verfassungswerkes gelegt waren, wurde am Jahrestage des Bastillensturmes, 14. Juli 1790, bei einem feierlichen Conföderationsfest vom Könige, den Beamten und einer zahllosen Volksmenge auf dem Marsfelde der Schwur auf die Verfassung geleistet. 6. Fluchtversuch des Königs, 20. u. 21. Juni 1791. Das Unwesen in der Hauptstadt steigerte sich durch die Thätigkeit der revolutionären Clubs. Diese waren wie eine Behörde eingerichtet, hatten ihren Vorsitzenden, ihre geheimen Angeber und ihren besonderen Versammlungsort. Der bedeutendste unter ihnen, der Jacobinerclub, nach seinem Versammlungsorte, dem aufgehobenen Jacobinerkloster, benannt, zählte gegen 4000 Mitglieder und breitete seine republikanischen Ansichten über das ganze Land aus. Ein Ausschuss desselben, die Cordeliers, welche sich in einem Barfüsslerkloster versammelten, strebte nach den äussersten Grenzen einer ungebundenen Freiheit. Während der Papst die vereidigten Priester mit dem Banne

5. Die neuere Zeit - S. 207

1872 - Paderborn : Schöningh
— 2ö7 — belegte, beging das Volk gegen Kirchen und Klöster allerlei Unfug. Dadurch entwickelte sich in dem frommen Könige ein unüberwindlicher Abscheu vor dem revolutionären Treiben; er sann von jetzt an beständig auf Flucht. Als nun auch der geistreiche und thatkräftige Mirabeau, welcher in der Nationalversammlung die Würde des Königthums noch zu schützen suchte, am 2. April 1791 gestorben war, wollte sich der König mit seiner Familie ins Ausland flüchten, 20. Juni. Aber er wurde in St. Menehould erkannt, in Varennes angehalten und zur Rückkehr nach Paris gezwungen. Schon verlangten mehrere Stimmen seine Absetzung, aber die Partei der Feuillans, nach dem Kloster der Feuillans oder Cisterzienser benannt, welche sich von den Jacobinern trennten und eine gemässigte Richtung einschlugen, wussten die Unverletzlichkeit des Königs, nachdem dieser öffentlich die Constitution beschworen hatte (13. Sept. 1791), noch aufrecht zu halten. B. Die gesetzgebende Versammlung, 1. Octbr. 1791—21. Septbr. 1792. §.52. 1. Das Girondistenministerium. Nachdem die constituirende Versammlung die Grundzüge der neuen Verfassung entworfen hatte, löste sie sich auf und gab auf Robespierres Antrag das Gesetz, dass zu der neuen Versammlung kein Mitglied der constituirenden wiedergewählt werden dürfe. Daher fehlte es in der gesetzgebenden Versammlung, zumal sie nach einem ganz demokratischen Wahlgesetze gewählt war, an Aristokraten und hervorragenden parlamentarischen Grössen. Nur aus der Bretagne und aus der Girondegegend waren einige begabte Männer gewählt. Diese strebten nach einem durch demokratische Einrichtungen beschränkten Königthum und schlossen sich an den Club der Jacobiner an. Sie zwangen den König, welcher dem Beschlusse der constituirenden Nationalversammlung, dass die eidverweigernden Priester ihrer Stellen entsetzt werden sollten, sein Veto entgegensetzte, das aus Feuillans bestehende Ministerium zu entlassen und ein Girondistenministerium (Dumouriez, Roland), das sogenannte Ministerium der Frau Roland, zu ernennen. Das Hauptbestreben der neuen Minister ging dahin, den König zum Kriege mit Oesterreich zu drängen. Kaiser Franz Ii. hatte sich näm-

6. Die neuere Zeit - S. 223

1872 - Paderborn : Schöningh
Bonaparte war. Dieser schuf dann einen Senat von 80 Mitgliedern, welcher die Wahlen der Consuln und der gesetzgebenden Körperschaften leitete, ein Tribunat von 100, welches die Gesetze vorschlug und einen gesetzgebenden Körper von 300 Mitgliedern, welcher über die Gesetzvorschläge nur mit Ja oder Nein ohne alle Debatte abstimmte. Die ganze Verfassung war nur scheinbar eine beschränkte Alleinherrschaft; in Wirklichkeit lag alle Macht in der Hand des ersten Consuls, welcher auch alle Aemter nach seinem Willen besetzte. Der freimüthige Republikaner Carnot wurde zum Kriegsminister, der fein berechnende Talleyrand, früher Bischof von Autun, zum Minister des Auswärtigen ernannt. Itt Das Consulat, vom 12. November 1799—18. Mai 1804. 1. Der zweite Coalitionskrieg, 1798—1802. §. 56. a) Vorbereitende Verhältnisse; republikanische Einrichtung des Kirchenstaats, der Schweiz, Neapels. Nachdem die französische Republik auf dem Congress zu Rastadt das linke Rheinufer nebst Mainz gewonnen hatte, mischte sich die Directorial-Regierung in die Verhältnisse der Schweiz, wo eine sogenannte Patriotenpartei den bevorrechteten Patriciern gegenüberstand, erklärte das Land zu einer untheil-baren Föderativrepublik und verband zugleich den Canton Genf als Departement Leman mit Frankreich. — Dann wurde auch in Rom eine republikanische Partei ins Leben gerufen und die Ermordung eines französischen Generals zum Vorwande genommen, um in die römischen Verhältnisse einzugreifen. Der General Berthier besetzte die Stadt und liess auf dem Capitol die Republik ausrufen. Der bejahrte Papst Pius Vi., welcher diesem Treiben seine Anerkennung versagte, wurde nach Frankreich geschleppt und starb in Valence (1799). — Da auch Neapel von Rom aus bedroht wurde, so erbat sich die Königin Karoline, eine Schwester der Maria Antoinette und leidenschaftliche Feindin der französischen Republik, welche hier statt ihres schwachen Gemahls (Ferdinand Iv.) die Regierung leitete, von den Oesterreichern Hülfe. Aber wenngleich es dem österreichischen General Mack gelang, die Franzosen

7. Die neuere Zeit - S. 227

1872 - Paderborn : Schöningh
— 227 — Zar Paul sich von den Engländern gekränkt fühlte, welche das eroberte Malta für sich behielten, so trennte er sich ganz von der Coalition und schloss mit Schweden und Dänemark einen Neutralitätsvertrag, dem später auch Preussen beitrat. Als der für das altrussische Wesen schwärmende Herrscher von einer Gegenpartei am Hofe gestürzt und ermordet war (März 1801), und sein Sohn Alexander I. (1801 — 1825) auf dem Throne folgte, schloss auch England, wo Pitt aus dem Ministerium ausgetreten war, mit der französischen Republik den wenig günstigen Frieden zu Amiens, worin es auf alle gemachten Eroberungen ausser Ceylon und Trinidad verzichtete, Malta herauszugeben und die Republik der jonischen Inseln anzuerkennen versprach, wogegen Aegypten wieder unter die Botmässigkeit des Sultans zurückkehren sollte, März 1802. Spanien schloss mit der französischen Republik den Frieden zu Ildefonso (Octb. 1800), wonach Parma an Frankreich abgetreten wurde Toscana aber unter dem Namen des Königreichs Etrurien an den bisherigen Herzog von Parma, einen Schwiegersohn des Königs Karl Iv von Spanien, fallen sollte. Auch trat Spanien das Gebiet von Louisiana in Nordamerika an Frankreich ab. — In Neapel wurde durch den Frieden von Florenz (März 1801) die alte Dynastie mit der Bestimmung wieder eingesetzt, dass die Häfen des Landes den Engländern verschlossen sein sollten. — Piemont wurde mit Frankreich verbunden; die cisalpinische Republik wurde zu einer italienischen Republik unter dem Präsidenten Bonaparte erhoben, die ligurische Republik trat das Recht der Dogenwahl an den ersten Consul ab und musste ihre Häfen den Engländern sperren. 2. Die Regierung des ersten Consuls. Sobald Bonaparte als Consul die Leitung der Staatsgeschäfte in seine starke Hand genommen, suchte er die widerstrebenden Parteien durch versöhnende Massregeln und durch Unparteilichkeit bei der Besetzung der höchsten Aemter zu gewinnen. Die Verschwörung der Chouans, deren Höllenmaschine er kaum entging, benutzte er, obwohl sie von Royalisten ausgegangen war, um einige der entschiedensten Republikaner zu verbannen (1800). Den verbannten Priestern wurde die Rückkehr gestattet, und die meisten Emigranten wurden durch ein Amnestiegesetz begnadigt und von den Aechtungs-listen gestrichen. Der christliche Gottesdienst, die Feier des 15*

8. Die neuere Zeit - S. 291

1872 - Paderborn : Schöningh
— 291 — 1851 seine gefährlichsten Gegner wie den Abgeordneten Thiers, Cavaignac, Changarnier und andere Generale in ihren Wohnungen verhaften. Der matte Widerstand, den die äusserste Linke der Deputirtenkammer in einem Strassenkampfe versuchte, wurde leicht, aber nicht ohne manche Opfer bewältigt, 3. u. 4. Decbr. Die neue Staatsform, welche der Präsident jetzt einrichtete, war nur eine Wiederholung der Verfassung d. J. 1799. Ein verantwortliches auf 10 Jahre gewähltes Staatsoberhaupt, ein Staatsrath, ein gesetzgebender Körper und ein Senat bildeten die staatlichen Gewalten. Von dieser Verfassung war der Schritt zur Monarchie nicht schwer. Auf Vorschlag des Senates wurde Napoleon Iii. zum erblichen Kaiser erhoben und von 8 Mill. Wahlstimmen (gegen 253,145) bestätigt. An dem bedeutungsvollen 2. December wurde ein Jahr nach dem Staatsstreich das Kaiserthum öffentlich erklärt, 1852. Bald darauf vermählte sich der Kaiser mit der Spanierin Eugenie von Montijo, Herzogin von Teba. Alle Mächte Europas, zuletzt Rußland, Oesterreich und Preussen erkannten den neuen Kaiser an, dessen Erhebung einen gewaltigen Riss durch die Wiener Verträge gemacht hatte. So wie Ludwig Xviii. seine Regierung auf den gebildeten Mittelstand, Karl X. auf den Adel, Ludwig Philipp auf den Bürgerstand gestützt hatten, so begünstigte der durch das allgemeine Stimmrecht erhobene Napoleon Iii. den vierten Stand durch grossartige Bauten zur Verschönerung und besseren Befestigung der Hauptstadt. Zugleich aber wusste er auch die Armee, und besonders die Geistlichkeit, welche auf die grosse Masse des Landvolks einen weit greifenden Einfluss übte, zu gewinnen. Die Folgen der Februarrevolution. §. 73. 1. Die Anfänge des deutschen Parla- ments. Die Vorgänge in Paris übten auch auf die Gestaltung der Dinge in Deutschland einen bedeutenden Einfluss aus. Schon längst hatte hier das Volk über die mannichfachen Beschränkungen, welche das Metternichsche System mit sich brachte, im Stillen gemurrt. In ganz Deutschland sah man die Nothwendigkeit ein statt der bisherigen Bundesverfassung, die sich nur als ein Werkzeug zur Unterdrückung aller freiheitlichen Re- 19*

9. Die neuere Zeit - S. 268

1872 - Paderborn : Schöningh
— 268 — die Regierung seinem Sohne Karl Felix, 1821. Aber da sich auch Oesterreich durch die Revolutionen in Italien in seinen dortigen Besitzungen bedroht sah, so bestimmte Fürst Metternich auf einem Congress zu Troppau, 1820, und zu Laibach, 1821, die Beherrscher von Oesterreich, Preussen und Russland zu dem Grundsätze, in allen Staaten für die Aufrechthaltung der Verträge von 1815 zu wirken. Diesem Grundsätze gemäss rückte ein österreichisches Heer mit Gutheissung des Königs Ferdinand in Neapel ein, schlug überall den Aufstand nieder, richtete die unumschränkte Königsherrschaft mit Gewalt wieder auf und hielt das Land so lange besetzt, bis die äussere Ruhe wieder hergestellt war. Jetzt war auch in Sardinien das Schicksal der Constitution entschieden, zumal der neue König Karl Felix der Verfassung seine Zustimmung versagte. Die Truppen der Aufständischen wurden von den Oesterreichern in Verbindung mit dem königstreuen sardinischen Heere bei Novara besiegt, 1821. 2. Spanien. Die abgeschlossene pyrenäische Halbinsel wurde von den Strömungen der Zeit im Ganzen wenig berührt. Neben blutigen Thron Streitigkeiten handelte es sich hier besonders um den Bestand der Verfassung vom Jahre 1812, welche mit ihren modernen Grundsätzen zu dem kirchlichen Sinne und der Vergangenheit des Volkes in mannigfachem Widerspruche stand. Ferdinand Vii. (1814—44), welcher beim Sturze Napoleons 1814 auf den spanischen Thron zurückkehrte, hob alsbald die Constitution vom Jahre 1812 auf. Da er aber bei der Wiederherstellung des unumschränkten Königthums mit massloser Härte verfuhr, offenbare Missbräuche der früheren Verwaltung wieder einführte und für das Heer keine Fürsorge bewiess, so erhoben die Obersten Riego und Quiroga einen Aufstand und liessen in Cadix das zur Einschiffung nach Amerika versammelte Heer auf die Constitution vereidigen. Erst als sich der ganze Norden der Halbinsel und selbst die Hauptstadt Madrid dem Aufstande anschloss, sah sich der König zum Einlenken und zur Berufung der Cortes genöthigt. Bald aber suchte er die Spaltung der Constitutionellen in Gemässigte oder Moderad os und Extreme oder Exalt ad os zu benutzen, um mit Hülfe der Glaubensarmee, welche sich

10. Die neuere Zeit - S. 269

1872 - Paderborn : Schöningh
269 — unter dem Einflüsse der Geistlichkeit im Süden des Landes gesammelt hatte, den Soldatenaufruhr durch eine militairische Gegenrevolution zu stürzen. Indess sein Plan misslang; die königlichen Garden und die Glaubensarmee wurden überall gänzlich besiegt. Nur vom Auslande her schien noch Hülfe möglich. Nachdem die „nordischen Mächte“ Russland, Oesterreich und Preussen in Italien die alte Ordnung wieder eingeführt hatten, bestimmten sie auf dem Congress zu Verona (Nov. 1822) im Verein mit den „Westmächten“ Frankreich und England, dass der französische König Ludwig Xviii. ein Heer zur Unterdrückung der Revolution nach Spanien senden solle. Dieses rückte unter dem Herzog von Angouleme, einem Neffen des Königs, über die Pyrenäen, drängte die Constitutionellen bis nach Cadix zurück und zwang sie zur Uebergabe der Stadt, August 1823. Riego, der Leiter des Aufstandes, wurde hingerichtet, und das unumschränkte Königthum wurde auch hier ebenso wie in Italien in seiner ganzen früheren Machtfülle wieder aufgerichtet. Bei den einheimischen Wirren litt Spanien durch den Abfall der ausgedehnten amerikanischen Kolonien einen empfindlichen Verlust. Diese, aus vier Vicekönigreichen Neu Granada, La Plata, Peru, Neu-Spanien oder Mexiko bestehend, wurden vom Mutterlande in einer drückenden Abhängigkeit gehalten. Alle Aemter im Staate und in der Kirche wurden nur an geborene Spanier verliehen; nur spanische Erzeugnisse durften eingeführt, Wein und andere Gegenstände des spanischen Handels durften nicht angebaut werden. Um sich diesen lästigen und ungerechten Beschränkungen zu entziehen, hatten sich schon 1811 die Kolonien mit einer Bittschrift an die Cortes gewandt. Da aber sowohl die Cortes als auch später der König Ferdinand ihre Bitte um Gleichstellung mit dem Mutterlande abschlugen, so erhoben sie sich zu bewaffnetem Widerstände. Vergebens sandte König Ferdinand seinen General M orillos ab; er konnte sich in dem ausgedehnten Lande nicht gegen die Aufständischen behaupten. La Plata und Uruguay erklärten sich als Freistaaten (1819), und in Paraguay übte ;der Advokat Dr. Francia eine dictatorische Macht, 1828. In Neu-Granada, Venezuela und Ecuador siegte der freiheitsliebende und uneigennützige Kreole Bolivar nach langem wechselvollem Kampfe (1814—1820) über Morillos. In Chile und Peru wurde San Marte der Gründer einer Republik. Als er aber mit dem Befreier Bolivar in Streit gerieth, nahm Ober-Peru gegen ihn Partei und trennte sich unter dem Namen B olivia ab. In Mexiko schwang sich der Kreole Iturbid e zum Kaiser auf, bis er von der republikanischen Partei gestürzt und auch hier ein Freistaat eingerichtet wurde (1824).
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