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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Stettin - S. 6

1905 - Stettin : Schuster
— 6 — Paradeplatz führte ein Graben nach der Oder. Er nahm seinen Weg da, wo heute die grüne Schanze ist. Die Schützengartenschlucht ist hier der letzte Rest. Hinter diesem Graben erhob sich eine starke Mauer mit vielen Türmen. Stettin war damals eine Festung. Alles, was zu jener Zeit von Graben und Mauer eingeschlossen wurde, nennen wir heute die Altstadt. Sie wird begrenzt von der grünen Schanze, dem Parade- und Königsplatz und dein Klosterhof. Da, wo Parade- und Königsplatz zusannnenstoßen, hat man das Kaiser- und Kriegerdenkmal errichtet. Ein weißer Marmor- sockel trägt das Reiterbild Wilhelms l. An den Ecken des Sockels stehen prächtige Soldatengestalten. Den Säbel in der Faust, stürmen Kürassier und Artillerist vorwärts. Der Seesoldat steht auf der Wacht. Gespannt schaut er aus nach dem Feinde. Der Landwehrmann preßt die geballte Linke auf die tödliche Wuude in der Brust. Mit der Rechteu umkrampft er die Fahue, das Heiligtum des Regiments. Solange noch ein Fünkchen Leben in ihm ist, läßt er es nicht los. Erst dem Toten kann man es nehmen. In die Langseiten des Sockels sind Bilder eingemeißelt. Auf dem einen betet König Wilhelm am Grabe seiner Eltern. Das andere zeigt, wie die Pommern bei Gravelotte gegen den Feind stürmen. Die Vorderseite trägt die Inschrift: Kaiser Wilhelm I. und seinem Heere. Darunter liegt auf einem Kissen eine Krone. Die soll uns verkünden: als die Franzosen 1870 besiegt waren, wurde Deutschland am 13. Januar 1871 ein Kaiserreich, und König Wilhelm wurde der erste deutsche Kaiser. Die Rückseite des Sockels ziert das Stettiner Wappen. Dies Wappen und die Greifenköpfe, welche die Schutzketten halten, erzählen: die Stadt Stettin hat dem Kaiser und seinen Soldaten dies Denkmal errichtet. Uns aber will dasselbe mahnen, so stark, tapfer und treu zu werdeu, wie die Väter waren. Kommt dann einst wieder Krieg, soll's auch von uns heißen: „Wir alle stehen dann mutig für einen Mann, kämpfen und bluten gern für Thron und Reich". Nicht weit davon erhebt sich auf dem Königsplatz das Denkmal Friedrichs Ii. oder des Alten Fritz. Auf dem Grauitsockel steht der König in Generalsuniform. Von den Schultern herab wallt der Hermelinmantel. Auf dem Kopfe sitzt der Dreimaster. Der linke Arm ist in die Hüfte gestemmt, der rechte stützt sich auf den Kommandostab. - Unter diesem liegen zwei Bücher mit lateinischer Aufschrift. Auf deutsch bedeutet dieselbe: „Die Kunst des Krieges und des Friedens" und „Das Gesetzbuch Friedrichs Ii." Vorn liest man in derselben Sprache die Worte: „Pommern Friedrich Ii. 1793." — Dem Denkmal gegenüber führt die L u i s e n st r a ß e in die Altstadt hinein. An ihrem Eingange erhebt sich rechts das Generalkommando, links das Provinziallandhaus. Im Flur des letzteren steht das Marmordenkmal des Alten Fritz, wie es der Bildhauer Schadow geschaffen hat. — Die Luisenstraße mündet auf dem Roßmarkt, auf dem früher die Pferdemärkte abgehalten wurden. Auf ihm sprudelt die Wasserkunst, welche Friedrich Wilhelm I. in den Jahren 1729—32 erbauen ließ. Die Hauptfigur des Brunnens ist ein Adler mit ausgebreiteten Flügeln. Aus seinem Schnabel springt ein Wasserstrahl in die Höhe. Dieser fällt in eine große Muschel. Von

2. Stettin - S. 10

1905 - Stettin : Schuster
— 10 — In die Wand des Ostflügels ist das in Sandstein ausgeführte alte Pommers che Wappen eingemauert. Dasselbe besteht ans einem nennfeldrigen Schilde, der von zwei starken Männern gehalten wird. Seitdem Pommern zu Preußen gekommen ist, wird dies alte Wappen nicht mehr gebraucht. Der rote Greis ist Pommerns Zeichen. Die beiden Männer sind aber heute Schildhalter im preußischen Wappen. (Hoflieferantenschild.) Die Schloßkirche diente früher als Erbbegräbnis für die pommerfchen Herzöge. Sie hat ein schönes Glockengeläute. Die große Glocke trägt die Inschrift: „In Trauer um 2 Kaiser erklungen, bin 1888 ich zersprungen. Als Wilhelm Ii. Kaiser war, tönte ich wieder frisch und klar. Ehre sei Gott in der Höh', und Frieden sei uns in dem deutschen Reich beschieden." Die Räume in der östlichen Hälfte des Nordflügels enthalten die Kaiserzimmer. Sie dienen als Wohnräume und Festsäle, wenn der Kaiser anwesend ist. Die Räume der übrigen Flügel werden als Wohnung für den Oberpräsidenten und als Dienst- zimmer für die Behörden benutzt. Die Neustadt. Die Neustadt wird eingeschlossen von der grünen Schanze, der Passauerstraße, am Berlinertor, Bellevuestraße, Mühlenberg- und Berg- straße. Erst seit 1845 war es erlaubt, in diesem Stadtteil Häuser zu errichten. Die Hauptstraße derselben ist die L i n d e n st r a ß e. Neben dem schattigen Spazierwege derselben liegen breite Fahrstraßen und Trottoire oder Fußwege von Steinplatten. Sie ist die grade Verlängerung des Paradeplatzes und mit diesem etwa 1 km lang. An der Lindenstraße breitet sich der V i k t o r i a p l a tz aus. Er trägt schöne Gartenanlagen und einen Springbrunnen. Hier steht das neue Rathaus (erbaut 1878). Es ist ein mit Türmchen und Spitzbogen gezierter Backsteinban. (Weil das Rathaus zu klein geworden ist, hat man zur Erweiterung desselben in der Magazinstraße das neue Verwaltungsgebäude errichtet.) Zu beiden Seiten des Rathauses führen Freitreppen hinab nach dem Ralhansplatze. Die eine Hälfte desselben trägt prächtige Blumen- und Rasenstücke. Hier steht der S t e t t i n e r Brunnen. Auf großen Felsmaffen ruht ein Schiff. Dasselbe zeigt an seinem Bug Kopf, Brust und Fänge des Vogels Greif. Am Heck ist das große Stettiner Wappen zu sehen. Im Schilde steht der gekrönte Greifenkopf, über welchem eine Königskrone von zwei stehenden Löwen gehalten wird. Das Ganze wird von einem Lorbeerkranz eingerahmt. Der Greif ist nach der Sage halb Adler, halb Löwe gewesen. Er diente den Göttern als Reittier und bewachte ihre Schätze. Sein Nest hatte er auf hohen Bäumen. In dem Schiffe steht hoch aufgerichtet eine Frau. Ihre rechte Hand hält den Anker. Ihre Linke faßt das auf der Schulter ruhende Segel. Es ist die Sedina oder Stettina. Sie soll die Stadt Stettin vorstellen. Daß sie in einem Schiffe steht, mit Segel und Anker aus- gerüstet, deutet an, daß Stettin eine Handelsstadt ist und Schiffahrt

3. Provinz Pommern - S. 45

1914 - Stettin : Schuster
Hauptmann, darf Anträge und Beschwerden an die Regierung richten, beschließt über die Verwendung vou Geldern, welche aus der Staatskasse der Provinz überwiesen werden und über die Aufnahme von Anleihen, die für Wegebauten, Laudesverbesserungen, Wohl- tätigkeitsanstalten (Armeu-, Blinden-, Irrenhäuser usw.), Kuust und Wissenschaften (Museen, Archive) verwendet werden sollen. Zur Deckung und Tilguug der Ausgabeu werden Steuern als Zuschläge zu deu direkten Staatssteuern bis zu 25% erhoben. Der Landtag wählt den Provinzialausschuß. Zu demselben gehören der Landes- Hauptmann und 7—13 Mitglieder des Landtages. Er bereitet die Beschlüsse des Land- tages vor und ernennt und beaufsichtigt die Provinzialbeamteu. Die staatlichen Auf- fichtsbeamten fiud also: Laudrat, Regierungspräsident und Oberpräsident. Ihnen zur Seite stehen der Kreistag, der Bezirksausschuß und Provinzialrat. An der Spitze der Selbstverwaltung steht der Laudeshauptmauu und der Proviuzialausschuß, welche vom Provinziallandtage gewählt werden. Bei Streitigkeiten in Berwaltnngssachen entscheiden die Berwaltuugsgerichte. Solche sind für den Kreis der Kreisschuß, für den Bezirk der Bezirksansschuß und für den ganzen Preußischen Staat das Oberverwaltnngsgericht zu Berlin. Pommern gehört zum Königreich Preußen. Dasselbe ist eine Erbmonarchie; denn uach dem Tode des Königs erbt der älteste Sohn desselben den Thron. Preußen ist eiue konstitutionelle Monarchie; denn eine Verfassung (Konstitution) bestimmt die Rechte des Fürsten und des Volkes. Die höchsten Beainten des Königs sind' die Mi- nister. Sie sind für die Regieruugshandluiigen verantwortlich. Zum Zeichen dafür wird jeder königliche Erlaß von dem Minister, auf dessen Fach (Ressort) er sich bezieht, unterschrieben. Das Staats Ministerium hat folgende Abteilungen: 1. Das Mi- uisterium des Innern. Unter ihm stehen die Landräte, Regiernngs- und Oberpräsideuteu. Es ist die höchste Behörde für die innere Verwaltung. 2. Das Ministerium der geist- lichen, Unterrichts- und Mediziualaugelegeuheiten (Kultusministerium). 3. Das Mi- nisterium für Handel und Gewerbe. 4. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten. 5. Das Ministerium für Laudwirtfchaft. 6. Das Ministerium der Fiuanzen. 7. Das Justizministennm. 8. Das Kriegsministerinm. 9. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Unter ihm steheu die Botschafter, Gesaudteu und Konsuln. Die Volksvertretung besteht ans dem Herren- und Abgeordnetenhause. Zu letzterem gehören 433 Abgeordnete, aus Pommern 26. Diese werden vom Volke gewählt. Auch hier werden die Wähler nach den Steuern in 3 Klassen geteilt. Jede Klasse wählt ein Drittel der Wahlmänner, von denen auf 250 Seeleu eiuer kommt. Jeder Preuße, der 25 Jahre alt ist, kann wählen. Er ist ein Urwähler. Diese haben in öffentlicher Wahl den Wahlmann zu wählen. Die Wahlmänner bestimmen dann den Abgeordneten. Die Wahl ist eine öffentliche und indirekte. Die Abgeordneten werden aus 5 Jahre gewählt und bekommen Tagegelder. Der Landtag berät und beschließt über Staatseinnahmen und -Ausgaben. Alle Steuern müssen von ihm bewilligt werden. Ueber die Verwaltung der Staatsgelder muß die Regierung ihm Rechenschaft geben. Ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz erlassen oder abgeändert werden. Das Herrenhaus besteht etwa aus 250 Mitgliedern. Es gehören dazu die großjährigen königlichen Prinzen, erblich berechtigte Mitglieder und solche, welche der König auf Lebenszeit ernennt. Die großen Städte werden durch die Oberbürgermeister, die Universitäten durch Professoren vertreten. — Neue Gesetze können vom Könige oder von den beiden Häuseru beantragt werden. Sie treten in Kraft, wenn sie von den beiden Kammern angenommen und vom Könige bestätigt und verkündet sind. Alle deutscheu Staaten bilden seit 1871 wieder ein Kaiserreich. Der König von Preußeu ist zugleich deutscher Kaiser. Der höchste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler. Er führt den Vorsitz im Bundesrate. Letzterer besteht aus 58 Ber- tretern der Fürsten. Nach der Größe und Bevölkerung seines Landes richtet sich die Zahl der Vertreter, die der Fürst ernennen darf. Prenßen hat deren 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schweriu und Braunschweig je 2 und die übrigen je 1. — Die vom Bundesrate vorbereiteten Ge- setzesvorlagen werden dem Reichstage vorgelegt. Zu demselben gehören 397 Abgeordnete. Pommern wählt deren 14. Jeder Wähler hat im Wahllokale seinen Stimmzettel ab- zugeben. Auf demselben steht der Name dessen, den er wählen will. Die Wahl ist eine geheime und direkte. Georg-Eckert-Instltut für internationale Schulbuchtorsänung Braunschweig Schulbuchbibliothe*

4. Kurzer Abriß der deutschen Geschichte - S. 135

1821 - Stettin Berlin : Nicolai
Nn % 1813 bis auf die gegenwärtige Zeit. 155 Eröffnung des deutschen Bundestages 13*6. Arn 5. Nov. izi6 wurde der Bundestag zu -3i6. Frankfurt eröffnet. Die nächste Aufgabe desselben war die Feststellung und nähere Bestimmung der durch die Bundesacte angeordneten neuen Ver- hältnisse. Das Wichtigste, was bisher in dieser Hinsicht geschehen ist, betrifft die auswärtigen Verhältnisse des deutsclm Bundes, wonach sich dieser für eine selbstständige europäische Macht erklärt hat, und die künftige Wehrord- nung. Das Bundesheer wird aus 300,000 Mann bestehen, von einem durch die Bundesver- sammlung erwählten Oberfeldherrn befehliget werden, und in zehn Corps getheilt sein, von de- nen Oestreich drei, Preußen eben so viel, Baiern eins, und die übrigen Bundesstaaten die noch feh- lenden drei zusammen stellen sollen. Auch ist der Bundesversammlung die Schlichtung der Strei- tigkeiten der Bundesglieder unter einander über- tragen, und unter dem 20. Scpt. izig durch iq 19 einen vorläufigen Beschluß die Art und Weise bestimmt worden, wie im Falle der Weigerung einzelner Bundesglieder, sich den Beschlüssen der Versammlung zu unterwerfen, verfahren werden soll. . * . Landständische Verfassungen. In dem dreizehnten Artikel der Bundesacte war auch die Errichtung landständischerver- fassungen in allen deutschen Bundesstaaten verheißen worden. Dieses Versprechen wurde bei dem seit der französischen Revolution allgemein in Europa verbreiteten Verlangen nach größerer bürgerlicher Freiheit auch vom deutschen Volke mit großer Bewegung aufgenommen, und mehrere deutsche Fürsten/ wie der Großherzog von Sach-

5. Kurzer Abriß der deutschen Geschichte - S. 112

1821 - Stettin Berlin : Nicolai
'L"5 112 Vli.zeitr. Von d. westph.fr bis zur Best. Uebergewicht Frankreichs unter Napoleon. Der Krieg von 1805. Frankreichs Uebergewicht auf dem festen Lande war entschieden. Die cisalpinische Repu- blik, welche Oestreich, wie die übrigen von den Franzosen gestifteten Freistaaten anerkannt hatte, mußte den ersten Cónsul als ihren Präsidenten annehmen; eben so abhängig waren d:e batavische und helvetische; und schon im Juni des Jahres i8o5/ da die Engländer nach dem kurzen 1802 ge- schlossenen Frieden zu Amiens den Krieg erneuer- ten, rückten französische Heereshaufen in Hanno- ver ein, um jenen den letzten Fleck auf dem fe- sten Lande wegzunehmen und den norddeutschen Handel mit England zu hemmen. Als Buona- parre sich vollends im Jahre i8o/f die erbliche Kaiserwürde unter dem Namen Napoleon 1. übertragen liess entwikkelten sich immer deutlicher die welrerschütternden Plane eines Mannes, der mit der unerhörtesten Gewalt über sein Zeitalter eine grenzenlose Selbstsucht verband. Wider den Lüneviller Vertrag verwandelte Napoleon die cisalpinische Republik in ein Königreich, erklärte sich selbst zum Könige, seinen Stiefsohn Eugen Beauharnois zum Dicekönige von Italien, und ver- einigte außerdem ansehnliche Stütke von Italien mit Frankreich. Daher bildete sich ein B ü n d n i ß zwischen Franz und Alexander von Ruß- land mit England, um solchen Anmaßungen Grenzen zu setzen. Allein mit unerwarteter Schnelligkeit standen die Franzosen in Deutschland, nöthigten die Kurfürsten von Baden, Würtem- berg und Baiern zum Beitritt, und zwangen den umgangenen General Mack sich nach blutigen Gefechten den 17. Ort. i8o5 mit den Überbleib- seln seines Heeres in Ulm zu ergeben. Vier Wochen später, war Wien schon in den Händen

6. Kurzer Abriß der deutschen Geschichte - S. 49

1821 - Stettin Berlin : Nicolai
bis auf Karl V. 1273 —- 1520. 49 fiel in der Schlacht. Nach seinem Tode wendete Rudolph die abgetretenen Lander mit Bewilli- gung der Reichsstände seinen Söhnen zu, und wurde so der Stifter des mächtigen öst- reichischen Hauses. Noh in hohem Alter beschäftigte ihn die Sorge für die Ruhe des Reichs. Er reis'te in den beunruhigten Gegenden umher, ließ die Grafen, .Edelleute und Städte einen Landfrieden auf fünf Jahre beschwören, zerstörte die Raubburgen, und ließ die Treubrü- chigen enthaupten und henken. So kam die Kai» serwürde wieder zu Ehren, wiewohl Rudolph nicht nach Italien ging, sich krönen zu lassen, und noch lange blieb feine Redlichkeit in dankba- rem Andenken. Ihm folgte • . ? . . Adolph von Nassau, welcher jedoch Vagw schon 1298 von den Fürsten wegen der unwürdi- 129g. gen Mittel, feine geringe Macht zu vermehren, abgefetzt wurde, und hierauf erst . .. . „ Albrecht L von Oestreich, den man 1293# nach dem Wunsche seines Vaters, nicht hatte l3?& wählen wollen. Auch veranlaßte er durch seine Härte den Abfall der Schwerz, und wurde zu der- selben Zeit von feinem Bruderssohn, dem er das väterliche Erbe vorenthielt, ermordet. Die Eidgenossenschaft der Schweizer. . Schon seit Konrad Ii., der Hoch- und Nie- derburgund mit Deutschland vereinigte, gehörte die Schweiz zum Reiche. Allein sie genoß man- cherlei Vorrechte: die größeren Städte darin wa- ren in unmittelbarem Schutze des Reichs, und im Lande ließen die Kaiser die Reichsrechre durch Landvoigte ausüben. Albrecht nun, begierig seine Stammgüter darin zu erweitern, ließ den Schwei- zern den Antrag machen, auf die Reichsunmittel, barkeit Verzicht zu leisten, und sich dem Habs-

7. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 12

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
Won der ganzen Oberfläche 12 Soldaten, so durch Uebunq und Führung der Waffen die innere und äussere Ruhe erhalten. Gelehrte, so ;um Dienst aller vorher angeführten Stän- de die Wissenschaften bearbeiten und auebreiten. §. 2!. Die bürgerlichen oder politischen Beschaf, fenbeiten gehen auf die merkwürdige Verfassung der Staa- ten dieses Erdbodens, §. 22. -Ein Staat ist ein gewisser Bezirk Landes von dielen Oertern, deren Einwohner um gemeinschaftlicher Sicherheit willen, mittelst einer unabhängigen Negierung, mit einander vereiniget sind. Deren Gattungen heissen: I.) In Absicht des Regiments. 1. ) Monarchien oder Reiche, wenn eine einzelne Per- son die Negierung führet, der alle andere unterworfen sind. 2. ) Freystaate, freye Staatskörper oder Republiken, wenn mehrere die oberste Gewalt zugleich haben, und find: Eine Aristokratie, wenn die Negierung von dm Vor- nehmsten des Landes geführet wird. Eine Oligokratie, wenn nur wenige von den Vor- nehmsten des Landes regieren. Eine Demokratie, wenn die Negierung vom ganzen Volke, durch einen gewissen Ausschuß geführet wird. Eine Monarchie und Aristokratie zugleich, wenn ein Monarch mit den Vornehmsten des Landes die Ne- gierung führt. Eine Monarchie und Demokratie, wenn ein Monarch mit dem ganzen Volke die Regierung führt. Anarchie, wo kein Haupt einer Familie einen Obern erkennet, sondern jeder thut was ihm gefällt. Ii.) In Absicht der Gelangnng zum Regiment. O Ein Erdreich, darin der nächste Anverwandte dem verstorbenen Regenten ohne Wahl folgt. Ein wahlreich, wo das Oberhaupt durch eine ordent- liche Wahl des gesanrmten Volks oder der Vornehmsten

8. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 80

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
8o Von Deutschland. An Gebirgen ist hier der Fichtelberg von Abend geg«r Morgen und von Mittag gegen Mitternacht 4 Meilen lang. Er hat viele Wildnisse/ Klippen und Felsen. Die höchste Gegend dieses Gebirges heißt der Ochsenkopf. Die Waldungen sind der Odenwald im Erbachischen, etwas vonl Spcßart in Rieneck und der seebacher und lo- renjer Wald itn Nürnbergischen. Untersucht man die Fruchtbarkeit, so sind zwar an verschiedenen Orten, beson- ders rm Bayreuthischeu und Erbachischen, gebirgigte und sündigte Gegenden; sie werden aber durch den Fleiß der Einwohner fruchtbar gemacht. Es hat dieser Kreis Korn, Wieftwachs, Holzungen, Iagdten, Gartengewächse, Pferde, Schafe und an vielen Orten schöne Weine, von welchen die Würzburger und klingenberger die besten Frankenweinc sind. Die Flüsse geben die nöthigen Fische. Bcy Bam- berg wachst sonderlich viel Süßholz. Zu Salzungen und Schmalkalden wird Sal; gclottcn. Ilmenau hat ein trefliches Silberberqwcrk. Snhla hat gute Gewehr- und Stahlfübrssen. . Im Bayreuthischeu werden Kupfer, Eisen, Schiefer, Marmor, Steinkohlen und andere Mineralien ge- funden. Die Nürnbergerarbeit wird nebst den homanni- schen Landkarten weit und breit verführet. Was die Religion anbetrift, so herscht in den geistlichen Stiftern.die katholische, in Bayreuth, Anspach, Hcnne- berg, Hohenlohe, Erbach, Kasteit und in den Reichsstädten die lutberische und in den übrigen wenigen Orten ist sie vermischt. Die schmalkaldischcn Artikel und der schmal- kaldische Bund erhalten Schmalkalden im Andenken. Zu Fürth haben die Inden eine berühmte Schule und Buch- druckerey. Die Stadt Nürnberg verivahrt iü der heiligen Geistkirche die meisten Reichskleinodien, als: die Krone, Zepter, 2 Schwerdter, den Reichsapfel und die kaiserlichen Kleider, so auf der Karte mit abgebildet sind. ll.) Die

9. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 90

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
90 Von Deutschland. rektorium in diesem Collcgio führen Obstreich und Salzburg Wechsels- weise. Iii.) Das Reichsstädtecollegium von 2 Bänken und einer Stimme, als: r.) Der rheinischen Bank von 14 Städten. 2.) Der schwäbischen Bank von 37 Städten. Das Direktorium führet die Stadt darin der Reichs, tag gehalten wird, also Regensburg. Anmerk. Die geistlichen Reichs,bände erlangen ihre Würde durch die Wahl der Domkapitel, die welr- llchen durch Erbfolge. Beyde müssen ihre Lande und weltliche Hoheit vom Kaiser zur Lehn nehmen. Der Kreistag ist eine Versammlung der sämmtlichm Stände des Kreises, dergleichen Kreibversammlungen ge- schehen: im Knhrreinschcnzu Frankfnrth am Mayn, im fränkischenzu Nürnberg, im bayrischen zu Mühldorf, im schwäbischen zu Ulm, im oberrheinischen zu Frankfurth am Mayn, im niederrheinischen westphülischcn zu Köln. Anmerk, Oestreichischen und Burgundischen sind keine gebräuchlich.- weil diese Kreise einen Herrn haben. Niedersüchsische Kreistage sind seit i6z-, und obcrsachs», sche seit 1683 nicht mehr gehalten werden. Die vornehmsten Reichsgerichte sind: i.) Der Reichstag zu Negcnsburg. 2.) Der Reichshoftath an des Kaisers Hoslager, von r Banken, der Gelehrten- und Herren- bank. Auf der Gelchrren-sitzen io, und auf der Herren- bank 8. 3.) Des Reichskammergericht zu Wetzlar, von , Präsidenten und rs Assessoribus oder Bcysitzern. , , Anmerk. Die wichtigsten Angelegenheiten des rolitt- schen deutschen Reichs werden auf dem Reichstage zu Regensburg verhandelt, welcher aus der kaiserlichen Princ«- palcommißion und den Gesandten der Stande besteht. In Religionssachen machen die Protestanten oder evan- gelischen ein eigenes Corpus. Die vornehrnstsli Reichsgrundgesetze sind; r.) Die goldene Bulle, seit 1356 vom Kaiser Karl den Iv. ©je

10. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 98

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
98 Von Holland, Holländer Vorgehen, zuerst erfunden haben soll. Die ge« wöhnlichste, bequemste und schnellste Art zu reisen geschieht in Treckschuyten oder bedeckten Fahrzeugen ohne Röder, die von einem Pferde gezogen werden. Die Regimentsform dieses Staats ist aristokratisch. Er besteht aus vielen kleine» Staaten, die in 7 besonder'» unabhängigen Republiken unter den Namen Ihro Hoch« mögenden der Herren Generalstaaten, und der Würde eines Erbstatthalters, Generalkapitains und Admirals aller verei- nigten Provinzen, des gemeinen Nutzens wegen, zusammen hängen. Die Erbstatthalterwürde ist dem Hause Oranien in männlicher und weiblicher Linie 1747 erblich übertragen worden, Das höchste Collegium ist die Versamnrlung der Generalstaaten, oder der Abgeordneten der 7 Provinze» zu Haag, doch nur von so viel Stimmen als Provinzen find. Durch einmnthige Uebereinstimmung kan cs Krieg und Frieden schließen, Bündnisse machen, Geldsummen er« heben und Gesetze geben. Das Präsidium oder den Vor- sitz führet jede Provinz, Wechsels- weise von Woche zu Woche, uach ihrer Rangordnung. Nach diesem ist der Staatenrath von ir Abgeordnete» der Provinzen, dazu Geldern 2, Holland ;, Zeeland r, Friesland 2, Utrecht, Obcryffel und Gröningen jede einen schicken, welche den» die Kriegessachen und die öffentlichen Einkünfte besorgen: iu welcher Versammlung es alsdenn auf die Mehrheit der Personen und nicht der Provinzen ankömmt. Die Wochenpräfidentenstelle geht der Reihe nach unter den i2 Abgeordnete» herum. Es werden alle christliche Religionen nebst den Ju- den, so sich »u deutsche und portugiesische eintheilen, um des Handels willen, geduldet; doch ist die reformirte die herrschellde, welche auch 1618 durch die Kirchenversammlung zu Dortrecht bevestlget worden. Die hohe Regierung und vornehmste Bedienungen werden den Reformieren an- vertrauet. Auster den Englisch« und Franzöfischreformir- ten, einigen Herrnhuthcrn und Quäkern, haben die Katholi- ken z so Gemeinen. Die Wiedertäufer oder Mennoniten r86, die Lutheraner 4r, die Remonstranten oder Arminia-
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