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Paradeplatz führte ein Graben nach der Oder. Er nahm seinen Weg
da, wo heute die grüne Schanze ist. Die Schützengartenschlucht ist hier
der letzte Rest. Hinter diesem Graben erhob sich eine starke Mauer
mit vielen Türmen. Stettin war damals eine Festung. Alles, was zu
jener Zeit von Graben und Mauer eingeschlossen wurde, nennen wir
heute die Altstadt. Sie wird begrenzt von der grünen Schanze, dem
Parade- und Königsplatz und dein Klosterhof.
Da, wo Parade- und Königsplatz zusannnenstoßen, hat man das
Kaiser- und Kriegerdenkmal errichtet. Ein weißer Marmor-
sockel trägt das Reiterbild Wilhelms l. An den Ecken des Sockels stehen
prächtige Soldatengestalten. Den Säbel in der Faust, stürmen Kürassier
und Artillerist vorwärts. Der Seesoldat steht auf der Wacht. Gespannt
schaut er aus nach dem Feinde. Der Landwehrmann preßt die geballte
Linke auf die tödliche Wuude in der Brust. Mit der Rechteu umkrampft
er die Fahue, das Heiligtum des Regiments. Solange noch ein Fünkchen
Leben in ihm ist, läßt er es nicht los. Erst dem Toten kann man es
nehmen. In die Langseiten des Sockels sind Bilder eingemeißelt. Auf
dem einen betet König Wilhelm am Grabe seiner Eltern. Das andere
zeigt, wie die Pommern bei Gravelotte gegen den Feind stürmen. Die
Vorderseite trägt die Inschrift: Kaiser Wilhelm I. und seinem Heere.
Darunter liegt auf einem Kissen eine Krone. Die soll uns verkünden:
als die Franzosen 1870 besiegt waren, wurde Deutschland am 13. Januar
1871 ein Kaiserreich, und König Wilhelm wurde der erste deutsche Kaiser.
Die Rückseite des Sockels ziert das Stettiner Wappen. Dies Wappen
und die Greifenköpfe, welche die Schutzketten halten, erzählen: die Stadt
Stettin hat dem Kaiser und seinen Soldaten dies Denkmal errichtet.
Uns aber will dasselbe mahnen, so stark, tapfer und treu zu werdeu, wie
die Väter waren. Kommt dann einst wieder Krieg, soll's auch von
uns heißen: „Wir alle stehen dann mutig für einen Mann, kämpfen
und bluten gern für Thron und Reich".
Nicht weit davon erhebt sich auf dem Königsplatz das Denkmal
Friedrichs Ii. oder des Alten Fritz. Auf dem Grauitsockel steht
der König in Generalsuniform. Von den Schultern herab wallt der
Hermelinmantel. Auf dem Kopfe sitzt der Dreimaster. Der linke Arm
ist in die Hüfte gestemmt, der rechte stützt sich auf den Kommandostab. -
Unter diesem liegen zwei Bücher mit lateinischer Aufschrift. Auf deutsch
bedeutet dieselbe: „Die Kunst des Krieges und des Friedens" und
„Das Gesetzbuch Friedrichs Ii." Vorn liest man in derselben Sprache die
Worte: „Pommern Friedrich Ii. 1793." — Dem Denkmal gegenüber
führt die L u i s e n st r a ß e in die Altstadt hinein. An ihrem Eingange
erhebt sich rechts das Generalkommando, links das Provinziallandhaus.
Im Flur des letzteren steht das Marmordenkmal des Alten Fritz, wie
es der Bildhauer Schadow geschaffen hat. — Die Luisenstraße mündet
auf dem Roßmarkt, auf dem früher die Pferdemärkte abgehalten wurden.
Auf ihm sprudelt die Wasserkunst, welche Friedrich Wilhelm I. in
den Jahren 1729—32 erbauen ließ. Die Hauptfigur des Brunnens ist
ein Adler mit ausgebreiteten Flügeln. Aus seinem Schnabel springt
ein Wasserstrahl in die Höhe. Dieser fällt in eine große Muschel. Von
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Extrahierte Personennamen: Wilhelms Wilhelm Wilhelm_I. Wilhelm_I. Wilhelm Friedrichs Fritz Friedrichs Friedrich_Ii Friedrich Fritz Schadow Friedrich_Wilhelm_I. Friedrich Wilhelm_I.
Extrahierte Ortsnamen: Pommern Deutschland Stettin Friedrichs Generalsuniform Friedrichs
— 10 —
In die Wand des Ostflügels ist das in Sandstein ausgeführte
alte Pommers che Wappen eingemauert. Dasselbe besteht ans einem
nennfeldrigen Schilde, der von zwei starken Männern gehalten wird.
Seitdem Pommern zu Preußen gekommen ist, wird dies alte Wappen
nicht mehr gebraucht. Der rote Greis ist Pommerns Zeichen. Die
beiden Männer sind aber heute Schildhalter im preußischen Wappen.
(Hoflieferantenschild.)
Die Schloßkirche diente früher als Erbbegräbnis für die
pommerfchen Herzöge. Sie hat ein schönes Glockengeläute. Die große
Glocke trägt die Inschrift: „In Trauer um 2 Kaiser erklungen, bin
1888 ich zersprungen. Als Wilhelm Ii. Kaiser war, tönte ich wieder
frisch und klar. Ehre sei Gott in der Höh', und Frieden sei uns in dem
deutschen Reich beschieden." Die Räume in der östlichen Hälfte des
Nordflügels enthalten die Kaiserzimmer. Sie dienen als Wohnräume
und Festsäle, wenn der Kaiser anwesend ist. Die Räume der übrigen
Flügel werden als Wohnung für den Oberpräsidenten und als Dienst-
zimmer für die Behörden benutzt.
Die Neustadt.
Die Neustadt wird eingeschlossen von der grünen Schanze, der
Passauerstraße, am Berlinertor, Bellevuestraße, Mühlenberg- und Berg-
straße. Erst seit 1845 war es erlaubt, in diesem Stadtteil Häuser zu
errichten.
Die Hauptstraße derselben ist die L i n d e n st r a ß e. Neben dem
schattigen Spazierwege derselben liegen breite Fahrstraßen und Trottoire
oder Fußwege von Steinplatten. Sie ist die grade Verlängerung des
Paradeplatzes und mit diesem etwa 1 km lang. An der Lindenstraße
breitet sich der V i k t o r i a p l a tz aus. Er trägt schöne Gartenanlagen
und einen Springbrunnen. Hier steht das neue Rathaus (erbaut
1878). Es ist ein mit Türmchen und Spitzbogen gezierter Backsteinban.
(Weil das Rathaus zu klein geworden ist, hat man zur Erweiterung
desselben in der Magazinstraße das neue Verwaltungsgebäude
errichtet.) Zu beiden Seiten des Rathauses führen Freitreppen hinab
nach dem Ralhansplatze. Die eine Hälfte desselben trägt prächtige
Blumen- und Rasenstücke. Hier steht der S t e t t i n e r Brunnen.
Auf großen Felsmaffen ruht ein Schiff. Dasselbe zeigt an seinem Bug
Kopf, Brust und Fänge des Vogels Greif. Am Heck ist das große
Stettiner Wappen zu sehen. Im Schilde steht der gekrönte Greifenkopf,
über welchem eine Königskrone von zwei stehenden Löwen gehalten wird.
Das Ganze wird von einem Lorbeerkranz eingerahmt. Der Greif
ist nach der Sage halb Adler, halb Löwe gewesen. Er diente den Göttern
als Reittier und bewachte ihre Schätze. Sein Nest hatte er auf hohen
Bäumen. In dem Schiffe steht hoch aufgerichtet eine Frau. Ihre rechte
Hand hält den Anker. Ihre Linke faßt das auf der Schulter ruhende
Segel. Es ist die Sedina oder Stettina. Sie soll die Stadt Stettin
vorstellen. Daß sie in einem Schiffe steht, mit Segel und Anker aus-
gerüstet, deutet an, daß Stettin eine Handelsstadt ist und Schiffahrt
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Hauptmann, darf Anträge und Beschwerden an die Regierung richten, beschließt über
die Verwendung vou Geldern, welche aus der Staatskasse der Provinz überwiesen werden
und über die Aufnahme von Anleihen, die für Wegebauten, Laudesverbesserungen, Wohl-
tätigkeitsanstalten (Armeu-, Blinden-, Irrenhäuser usw.), Kuust und Wissenschaften
(Museen, Archive) verwendet werden sollen. Zur Deckung und Tilguug der Ausgabeu
werden Steuern als Zuschläge zu deu direkten Staatssteuern bis zu 25% erhoben.
Der Landtag wählt den Provinzialausschuß. Zu demselben gehören der Landes-
Hauptmann und 7—13 Mitglieder des Landtages. Er bereitet die Beschlüsse des Land-
tages vor und ernennt und beaufsichtigt die Provinzialbeamteu. Die staatlichen Auf-
fichtsbeamten fiud also: Laudrat, Regierungspräsident und Oberpräsident. Ihnen zur
Seite stehen der Kreistag, der Bezirksausschuß und Provinzialrat. An der Spitze der
Selbstverwaltung steht der Laudeshauptmauu und der Proviuzialausschuß, welche
vom Provinziallandtage gewählt werden.
Bei Streitigkeiten in Berwaltnngssachen entscheiden die Berwaltuugsgerichte.
Solche sind für den Kreis der Kreisschuß, für den Bezirk der Bezirksansschuß und
für den ganzen Preußischen Staat das Oberverwaltnngsgericht zu Berlin.
Pommern gehört zum Königreich Preußen. Dasselbe ist eine Erbmonarchie;
denn uach dem Tode des Königs erbt der älteste Sohn desselben den Thron. Preußen
ist eiue konstitutionelle Monarchie; denn eine Verfassung (Konstitution) bestimmt die
Rechte des Fürsten und des Volkes. Die höchsten Beainten des Königs sind' die Mi-
nister. Sie sind für die Regieruugshandluiigen verantwortlich. Zum Zeichen dafür
wird jeder königliche Erlaß von dem Minister, auf dessen Fach (Ressort) er sich bezieht,
unterschrieben. Das Staats Ministerium hat folgende Abteilungen: 1. Das Mi-
uisterium des Innern. Unter ihm stehen die Landräte, Regiernngs- und Oberpräsideuteu.
Es ist die höchste Behörde für die innere Verwaltung. 2. Das Ministerium der geist-
lichen, Unterrichts- und Mediziualaugelegeuheiten (Kultusministerium). 3. Das Mi-
nisterium für Handel und Gewerbe. 4. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten.
5. Das Ministerium für Laudwirtfchaft. 6. Das Ministerium der Fiuanzen. 7. Das
Justizministennm. 8. Das Kriegsministerinm. 9. Das Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten. Unter ihm steheu die Botschafter, Gesaudteu und Konsuln.
Die Volksvertretung besteht ans dem Herren- und Abgeordnetenhause.
Zu letzterem gehören 433 Abgeordnete, aus Pommern 26. Diese werden vom Volke
gewählt. Auch hier werden die Wähler nach den Steuern in 3 Klassen geteilt. Jede
Klasse wählt ein Drittel der Wahlmänner, von denen auf 250 Seeleu eiuer kommt.
Jeder Preuße, der 25 Jahre alt ist, kann wählen. Er ist ein Urwähler. Diese haben
in öffentlicher Wahl den Wahlmann zu wählen. Die Wahlmänner bestimmen dann den
Abgeordneten. Die Wahl ist eine öffentliche und indirekte. Die Abgeordneten werden
aus 5 Jahre gewählt und bekommen Tagegelder. Der Landtag berät und beschließt über
Staatseinnahmen und -Ausgaben. Alle Steuern müssen von ihm bewilligt werden.
Ueber die Verwaltung der Staatsgelder muß die Regierung ihm Rechenschaft geben.
Ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz erlassen oder abgeändert werden.
Das Herrenhaus besteht etwa aus 250 Mitgliedern. Es gehören dazu die
großjährigen königlichen Prinzen, erblich berechtigte Mitglieder und solche, welche der
König auf Lebenszeit ernennt. Die großen Städte werden durch die Oberbürgermeister,
die Universitäten durch Professoren vertreten. — Neue Gesetze können vom Könige oder
von den beiden Häuseru beantragt werden. Sie treten in Kraft, wenn sie von den
beiden Kammern angenommen und vom Könige bestätigt und verkündet sind.
Alle deutscheu Staaten bilden seit 1871 wieder ein Kaiserreich. Der König
von Preußeu ist zugleich deutscher Kaiser. Der höchste Beamte des Reiches ist der
Reichskanzler. Er führt den Vorsitz im Bundesrate. Letzterer besteht aus 58 Ber-
tretern der Fürsten. Nach der Größe und Bevölkerung seines Landes richtet sich die
Zahl der Vertreter, die der Fürst ernennen darf. Prenßen hat deren 17, Bayern 6,
Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schweriu und
Braunschweig je 2 und die übrigen je 1. — Die vom Bundesrate vorbereiteten Ge-
setzesvorlagen werden dem Reichstage vorgelegt. Zu demselben gehören 397 Abgeordnete.
Pommern wählt deren 14. Jeder Wähler hat im Wahllokale seinen Stimmzettel ab-
zugeben. Auf demselben steht der Name dessen, den er wählen will. Die Wahl ist eine
geheime und direkte.
Georg-Eckert-Instltut
für internationale
Schulbuchtorsänung
Braunschweig
Schulbuchbibliothe*
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Nn % 1813 bis auf die gegenwärtige Zeit. 155
Eröffnung des deutschen Bundestages 13*6.
Arn 5. Nov. izi6 wurde der Bundestag zu -3i6.
Frankfurt eröffnet. Die nächste Aufgabe desselben
war die Feststellung und nähere Bestimmung der
durch die Bundesacte angeordneten neuen Ver-
hältnisse. Das Wichtigste, was bisher in dieser
Hinsicht geschehen ist, betrifft die auswärtigen
Verhältnisse des deutsclm Bundes, wonach sich
dieser für eine selbstständige europäische
Macht erklärt hat, und die künftige Wehrord-
nung. Das Bundesheer wird aus 300,000
Mann bestehen, von einem durch die Bundesver-
sammlung erwählten Oberfeldherrn befehliget
werden, und in zehn Corps getheilt sein, von de-
nen Oestreich drei, Preußen eben so viel, Baiern
eins, und die übrigen Bundesstaaten die noch feh-
lenden drei zusammen stellen sollen. Auch ist der
Bundesversammlung die Schlichtung der Strei-
tigkeiten der Bundesglieder unter einander über-
tragen, und unter dem 20. Scpt. izig durch iq 19
einen vorläufigen Beschluß die Art und Weise
bestimmt worden, wie im Falle der Weigerung
einzelner Bundesglieder, sich den Beschlüssen der
Versammlung zu unterwerfen, verfahren werden
soll. . * .
Landständische Verfassungen.
In dem dreizehnten Artikel der Bundesacte
war auch die Errichtung landständischerver-
fassungen in allen deutschen Bundesstaaten
verheißen worden. Dieses Versprechen wurde bei
dem seit der französischen Revolution allgemein
in Europa verbreiteten Verlangen nach größerer
bürgerlicher Freiheit auch vom deutschen Volke
mit großer Bewegung aufgenommen, und mehrere
deutsche Fürsten/ wie der Großherzog von Sach-
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'L"5
112 Vli.zeitr. Von d. westph.fr bis zur Best.
Uebergewicht Frankreichs unter Napoleon.
Der Krieg von 1805.
Frankreichs Uebergewicht auf dem festen
Lande war entschieden. Die cisalpinische Repu-
blik, welche Oestreich, wie die übrigen von den
Franzosen gestifteten Freistaaten anerkannt hatte,
mußte den ersten Cónsul als ihren Präsidenten
annehmen; eben so abhängig waren d:e batavische
und helvetische; und schon im Juni des Jahres
i8o5/ da die Engländer nach dem kurzen 1802 ge-
schlossenen Frieden zu Amiens den Krieg erneuer-
ten, rückten französische Heereshaufen in Hanno-
ver ein, um jenen den letzten Fleck auf dem fe-
sten Lande wegzunehmen und den norddeutschen
Handel mit England zu hemmen. Als Buona-
parre sich vollends im Jahre i8o/f die erbliche
Kaiserwürde unter dem Namen Napoleon 1.
übertragen liess entwikkelten sich immer deutlicher
die welrerschütternden Plane eines Mannes, der
mit der unerhörtesten Gewalt über sein Zeitalter
eine grenzenlose Selbstsucht verband. Wider den
Lüneviller Vertrag verwandelte Napoleon die
cisalpinische Republik in ein Königreich, erklärte
sich selbst zum Könige, seinen Stiefsohn Eugen
Beauharnois zum Dicekönige von Italien, und ver-
einigte außerdem ansehnliche Stütke von Italien
mit Frankreich. Daher bildete sich ein B ü n d n i ß
zwischen Franz und Alexander von Ruß-
land mit England, um solchen Anmaßungen
Grenzen zu setzen. Allein mit unerwarteter
Schnelligkeit standen die Franzosen in Deutschland,
nöthigten die Kurfürsten von Baden, Würtem-
berg und Baiern zum Beitritt, und zwangen den
umgangenen General Mack sich nach blutigen
Gefechten den 17. Ort. i8o5 mit den Überbleib-
seln seines Heeres in Ulm zu ergeben. Vier
Wochen später, war Wien schon in den Händen
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Napoleon Napoleon Eugen
Beauharnois Eugen Franz Franz Alexander_von_Ruß- Alexander
Extrahierte Ortsnamen: Frankreichs Frankreichs Amiens Hanno- England Italien Italien Frankreich England Deutschland Baden Baiern Ulm Wien
bis auf Karl V. 1273 —- 1520. 49
fiel in der Schlacht. Nach seinem Tode wendete
Rudolph die abgetretenen Lander mit Bewilli-
gung der Reichsstände seinen Söhnen zu, und
wurde so der Stifter des mächtigen öst-
reichischen Hauses. Noh in hohem Alter
beschäftigte ihn die Sorge für die Ruhe des
Reichs. Er reis'te in den beunruhigten Gegenden
umher, ließ die Grafen, .Edelleute und Städte
einen Landfrieden auf fünf Jahre beschwören,
zerstörte die Raubburgen, und ließ die Treubrü-
chigen enthaupten und henken. So kam die Kai»
serwürde wieder zu Ehren, wiewohl Rudolph
nicht nach Italien ging, sich krönen zu lassen,
und noch lange blieb feine Redlichkeit in dankba-
rem Andenken. Ihm folgte • . ? . .
Adolph von Nassau, welcher jedoch Vagw
schon 1298 von den Fürsten wegen der unwürdi- 129g.
gen Mittel, feine geringe Macht zu vermehren,
abgefetzt wurde, und hierauf erst . .. . „
Albrecht L von Oestreich, den man 1293#
nach dem Wunsche seines Vaters, nicht hatte l3?&
wählen wollen. Auch veranlaßte er durch seine
Härte den Abfall der Schwerz, und wurde zu der-
selben Zeit von feinem Bruderssohn, dem er das
väterliche Erbe vorenthielt, ermordet.
Die Eidgenossenschaft der Schweizer.
. Schon seit Konrad Ii., der Hoch- und Nie-
derburgund mit Deutschland vereinigte, gehörte
die Schweiz zum Reiche. Allein sie genoß man-
cherlei Vorrechte: die größeren Städte darin wa-
ren in unmittelbarem Schutze des Reichs, und
im Lande ließen die Kaiser die Reichsrechre durch
Landvoigte ausüben. Albrecht nun, begierig seine
Stammgüter darin zu erweitern, ließ den Schwei-
zern den Antrag machen, auf die Reichsunmittel,
barkeit Verzicht zu leisten, und sich dem Habs-
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Extrahierte Personennamen: Karl_V. Karl_V. Rudolph Rudolph Adolph_von_Nassau Albrecht_L_von_Oestreich Albrecht Konrad_Ii Konrad Albrecht
Extrahierte Ortsnamen: Italien Deutschland Schwei-
Won der ganzen Oberfläche
12
Soldaten, so durch Uebunq und Führung der Waffen
die innere und äussere Ruhe erhalten.
Gelehrte, so ;um Dienst aller vorher angeführten Stän-
de die Wissenschaften bearbeiten und auebreiten.
§. 2!. Die bürgerlichen oder politischen Beschaf,
fenbeiten gehen auf die merkwürdige Verfassung der Staa-
ten dieses Erdbodens,
§. 22. -Ein Staat ist ein gewisser Bezirk Landes von
dielen Oertern, deren Einwohner um gemeinschaftlicher
Sicherheit willen, mittelst einer unabhängigen Negierung,
mit einander vereiniget sind. Deren Gattungen heissen:
I.) In Absicht des Regiments.
1. ) Monarchien oder Reiche, wenn eine einzelne Per-
son die Negierung führet, der alle andere unterworfen sind.
2. ) Freystaate, freye Staatskörper oder Republiken,
wenn mehrere die oberste Gewalt zugleich haben, und find:
Eine Aristokratie, wenn die Negierung von dm Vor-
nehmsten des Landes geführet wird.
Eine Oligokratie, wenn nur wenige von den Vor-
nehmsten des Landes regieren.
Eine Demokratie, wenn die Negierung vom ganzen
Volke, durch einen gewissen Ausschuß geführet wird.
Eine Monarchie und Aristokratie zugleich, wenn ein
Monarch mit den Vornehmsten des Landes die Ne-
gierung führt.
Eine Monarchie und Demokratie, wenn ein Monarch
mit dem ganzen Volke die Regierung führt.
Anarchie, wo kein Haupt einer Familie einen Obern
erkennet, sondern jeder thut was ihm gefällt.
Ii.) In Absicht der Gelangnng zum Regiment.
O Ein Erdreich, darin der nächste Anverwandte dem
verstorbenen Regenten ohne Wahl folgt.
Ein wahlreich, wo das Oberhaupt durch eine ordent-
liche Wahl des gesanrmten Volks oder der Vornehmsten
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8o
Von Deutschland.
An Gebirgen ist hier der Fichtelberg von Abend geg«r
Morgen und von Mittag gegen Mitternacht 4 Meilen
lang. Er hat viele Wildnisse/ Klippen und Felsen. Die
höchste Gegend dieses Gebirges heißt der Ochsenkopf.
Die Waldungen sind der Odenwald im Erbachischen,
etwas vonl Spcßart in Rieneck und der seebacher und lo-
renjer Wald itn Nürnbergischen. Untersucht man die
Fruchtbarkeit, so sind zwar an verschiedenen Orten, beson-
ders rm Bayreuthischeu und Erbachischen, gebirgigte und
sündigte Gegenden; sie werden aber durch den Fleiß der
Einwohner fruchtbar gemacht. Es hat dieser Kreis Korn,
Wieftwachs, Holzungen, Iagdten, Gartengewächse, Pferde,
Schafe und an vielen Orten schöne Weine, von welchen
die Würzburger und klingenberger die besten Frankenweinc
sind. Die Flüsse geben die nöthigen Fische. Bcy Bam-
berg wachst sonderlich viel Süßholz. Zu Salzungen und
Schmalkalden wird Sal; gclottcn. Ilmenau hat ein
trefliches Silberberqwcrk. Snhla hat gute Gewehr- und
Stahlfübrssen. . Im Bayreuthischeu werden Kupfer, Eisen,
Schiefer, Marmor, Steinkohlen und andere Mineralien ge-
funden. Die Nürnbergerarbeit wird nebst den homanni-
schen Landkarten weit und breit verführet.
Was die Religion anbetrift, so herscht in den geistlichen
Stiftern.die katholische, in Bayreuth, Anspach, Hcnne-
berg, Hohenlohe, Erbach, Kasteit und in den Reichsstädten
die lutberische und in den übrigen wenigen Orten ist sie
vermischt. Die schmalkaldischcn Artikel und der schmal-
kaldische Bund erhalten Schmalkalden im Andenken. Zu
Fürth haben die Inden eine berühmte Schule und Buch-
druckerey.
Die Stadt Nürnberg verivahrt iü der heiligen Geistkirche
die meisten Reichskleinodien, als: die Krone, Zepter,
2 Schwerdter, den Reichsapfel und die kaiserlichen Kleider,
so auf der Karte mit abgebildet sind.
ll.) Die
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Salzburg Knhrreinschcnzu_Frankfnrth Nürnberg Ulm Frankfurth Negcnsburg Wetzlar
98
Von Holland,
Holländer Vorgehen, zuerst erfunden haben soll. Die ge«
wöhnlichste, bequemste und schnellste Art zu reisen geschieht
in Treckschuyten oder bedeckten Fahrzeugen ohne Röder, die
von einem Pferde gezogen werden.
Die Regimentsform dieses Staats ist aristokratisch.
Er besteht aus vielen kleine» Staaten, die in 7 besonder'»
unabhängigen Republiken unter den Namen Ihro Hoch«
mögenden der Herren Generalstaaten, und der Würde eines
Erbstatthalters, Generalkapitains und Admirals aller verei-
nigten Provinzen, des gemeinen Nutzens wegen, zusammen
hängen. Die Erbstatthalterwürde ist dem Hause Oranien
in männlicher und weiblicher Linie 1747 erblich übertragen
worden, Das höchste Collegium ist die Versamnrlung
der Generalstaaten, oder der Abgeordneten der 7 Provinze»
zu Haag, doch nur von so viel Stimmen als Provinzen
find. Durch einmnthige Uebereinstimmung kan cs Krieg
und Frieden schließen, Bündnisse machen, Geldsummen er«
heben und Gesetze geben. Das Präsidium oder den Vor-
sitz führet jede Provinz, Wechsels- weise von Woche zu
Woche, uach ihrer Rangordnung. Nach diesem ist der
Staatenrath von ir Abgeordnete» der Provinzen, dazu
Geldern 2, Holland ;, Zeeland r, Friesland 2, Utrecht,
Obcryffel und Gröningen jede einen schicken, welche den»
die Kriegessachen und die öffentlichen Einkünfte besorgen:
iu welcher Versammlung es alsdenn auf die Mehrheit der
Personen und nicht der Provinzen ankömmt. Die
Wochenpräfidentenstelle geht der Reihe nach unter den
i2 Abgeordnete» herum.
Es werden alle christliche Religionen nebst den Ju-
den, so sich »u deutsche und portugiesische eintheilen, um
des Handels willen, geduldet; doch ist die reformirte die
herrschellde, welche auch 1618 durch die Kirchenversammlung
zu Dortrecht bevestlget worden. Die hohe Regierung
und vornehmste Bedienungen werden den Reformieren an-
vertrauet. Auster den Englisch« und Franzöfischreformir-
ten, einigen Herrnhuthcrn und Quäkern, haben die Katholi-
ken z so Gemeinen. Die Wiedertäufer oder Mennoniten
r86, die Lutheraner 4r, die Remonstranten oder Arminia-
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Extrahierte Personennamen: Ihro_Hoch«
Extrahierte Ortsnamen: Holland Holland Zeeland Friesland Utrecht Obcryffel Franzöfischreformir-