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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Provinz Pommern - S. 45

1914 - Stettin : Schuster
Hauptmann, darf Anträge und Beschwerden an die Regierung richten, beschließt über die Verwendung vou Geldern, welche aus der Staatskasse der Provinz überwiesen werden und über die Aufnahme von Anleihen, die für Wegebauten, Laudesverbesserungen, Wohl- tätigkeitsanstalten (Armeu-, Blinden-, Irrenhäuser usw.), Kuust und Wissenschaften (Museen, Archive) verwendet werden sollen. Zur Deckung und Tilguug der Ausgabeu werden Steuern als Zuschläge zu deu direkten Staatssteuern bis zu 25% erhoben. Der Landtag wählt den Provinzialausschuß. Zu demselben gehören der Landes- Hauptmann und 7—13 Mitglieder des Landtages. Er bereitet die Beschlüsse des Land- tages vor und ernennt und beaufsichtigt die Provinzialbeamteu. Die staatlichen Auf- fichtsbeamten fiud also: Laudrat, Regierungspräsident und Oberpräsident. Ihnen zur Seite stehen der Kreistag, der Bezirksausschuß und Provinzialrat. An der Spitze der Selbstverwaltung steht der Laudeshauptmauu und der Proviuzialausschuß, welche vom Provinziallandtage gewählt werden. Bei Streitigkeiten in Berwaltnngssachen entscheiden die Berwaltuugsgerichte. Solche sind für den Kreis der Kreisschuß, für den Bezirk der Bezirksansschuß und für den ganzen Preußischen Staat das Oberverwaltnngsgericht zu Berlin. Pommern gehört zum Königreich Preußen. Dasselbe ist eine Erbmonarchie; denn uach dem Tode des Königs erbt der älteste Sohn desselben den Thron. Preußen ist eiue konstitutionelle Monarchie; denn eine Verfassung (Konstitution) bestimmt die Rechte des Fürsten und des Volkes. Die höchsten Beainten des Königs sind' die Mi- nister. Sie sind für die Regieruugshandluiigen verantwortlich. Zum Zeichen dafür wird jeder königliche Erlaß von dem Minister, auf dessen Fach (Ressort) er sich bezieht, unterschrieben. Das Staats Ministerium hat folgende Abteilungen: 1. Das Mi- uisterium des Innern. Unter ihm stehen die Landräte, Regiernngs- und Oberpräsideuteu. Es ist die höchste Behörde für die innere Verwaltung. 2. Das Ministerium der geist- lichen, Unterrichts- und Mediziualaugelegeuheiten (Kultusministerium). 3. Das Mi- nisterium für Handel und Gewerbe. 4. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten. 5. Das Ministerium für Laudwirtfchaft. 6. Das Ministerium der Fiuanzen. 7. Das Justizministennm. 8. Das Kriegsministerinm. 9. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Unter ihm steheu die Botschafter, Gesaudteu und Konsuln. Die Volksvertretung besteht ans dem Herren- und Abgeordnetenhause. Zu letzterem gehören 433 Abgeordnete, aus Pommern 26. Diese werden vom Volke gewählt. Auch hier werden die Wähler nach den Steuern in 3 Klassen geteilt. Jede Klasse wählt ein Drittel der Wahlmänner, von denen auf 250 Seeleu eiuer kommt. Jeder Preuße, der 25 Jahre alt ist, kann wählen. Er ist ein Urwähler. Diese haben in öffentlicher Wahl den Wahlmann zu wählen. Die Wahlmänner bestimmen dann den Abgeordneten. Die Wahl ist eine öffentliche und indirekte. Die Abgeordneten werden aus 5 Jahre gewählt und bekommen Tagegelder. Der Landtag berät und beschließt über Staatseinnahmen und -Ausgaben. Alle Steuern müssen von ihm bewilligt werden. Ueber die Verwaltung der Staatsgelder muß die Regierung ihm Rechenschaft geben. Ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz erlassen oder abgeändert werden. Das Herrenhaus besteht etwa aus 250 Mitgliedern. Es gehören dazu die großjährigen königlichen Prinzen, erblich berechtigte Mitglieder und solche, welche der König auf Lebenszeit ernennt. Die großen Städte werden durch die Oberbürgermeister, die Universitäten durch Professoren vertreten. — Neue Gesetze können vom Könige oder von den beiden Häuseru beantragt werden. Sie treten in Kraft, wenn sie von den beiden Kammern angenommen und vom Könige bestätigt und verkündet sind. Alle deutscheu Staaten bilden seit 1871 wieder ein Kaiserreich. Der König von Preußeu ist zugleich deutscher Kaiser. Der höchste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler. Er führt den Vorsitz im Bundesrate. Letzterer besteht aus 58 Ber- tretern der Fürsten. Nach der Größe und Bevölkerung seines Landes richtet sich die Zahl der Vertreter, die der Fürst ernennen darf. Prenßen hat deren 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schweriu und Braunschweig je 2 und die übrigen je 1. — Die vom Bundesrate vorbereiteten Ge- setzesvorlagen werden dem Reichstage vorgelegt. Zu demselben gehören 397 Abgeordnete. Pommern wählt deren 14. Jeder Wähler hat im Wahllokale seinen Stimmzettel ab- zugeben. Auf demselben steht der Name dessen, den er wählen will. Die Wahl ist eine geheime und direkte. Georg-Eckert-Instltut für internationale Schulbuchtorsänung Braunschweig Schulbuchbibliothe*

2. Kurzer Abriß der deutschen Geschichte - S. 135

1821 - Stettin Berlin : Nicolai
Nn % 1813 bis auf die gegenwärtige Zeit. 155 Eröffnung des deutschen Bundestages 13*6. Arn 5. Nov. izi6 wurde der Bundestag zu -3i6. Frankfurt eröffnet. Die nächste Aufgabe desselben war die Feststellung und nähere Bestimmung der durch die Bundesacte angeordneten neuen Ver- hältnisse. Das Wichtigste, was bisher in dieser Hinsicht geschehen ist, betrifft die auswärtigen Verhältnisse des deutsclm Bundes, wonach sich dieser für eine selbstständige europäische Macht erklärt hat, und die künftige Wehrord- nung. Das Bundesheer wird aus 300,000 Mann bestehen, von einem durch die Bundesver- sammlung erwählten Oberfeldherrn befehliget werden, und in zehn Corps getheilt sein, von de- nen Oestreich drei, Preußen eben so viel, Baiern eins, und die übrigen Bundesstaaten die noch feh- lenden drei zusammen stellen sollen. Auch ist der Bundesversammlung die Schlichtung der Strei- tigkeiten der Bundesglieder unter einander über- tragen, und unter dem 20. Scpt. izig durch iq 19 einen vorläufigen Beschluß die Art und Weise bestimmt worden, wie im Falle der Weigerung einzelner Bundesglieder, sich den Beschlüssen der Versammlung zu unterwerfen, verfahren werden soll. . * . Landständische Verfassungen. In dem dreizehnten Artikel der Bundesacte war auch die Errichtung landständischerver- fassungen in allen deutschen Bundesstaaten verheißen worden. Dieses Versprechen wurde bei dem seit der französischen Revolution allgemein in Europa verbreiteten Verlangen nach größerer bürgerlicher Freiheit auch vom deutschen Volke mit großer Bewegung aufgenommen, und mehrere deutsche Fürsten/ wie der Großherzog von Sach-

3. Kurzer Abriß der deutschen Geschichte - S. 112

1821 - Stettin Berlin : Nicolai
'L"5 112 Vli.zeitr. Von d. westph.fr bis zur Best. Uebergewicht Frankreichs unter Napoleon. Der Krieg von 1805. Frankreichs Uebergewicht auf dem festen Lande war entschieden. Die cisalpinische Repu- blik, welche Oestreich, wie die übrigen von den Franzosen gestifteten Freistaaten anerkannt hatte, mußte den ersten Cónsul als ihren Präsidenten annehmen; eben so abhängig waren d:e batavische und helvetische; und schon im Juni des Jahres i8o5/ da die Engländer nach dem kurzen 1802 ge- schlossenen Frieden zu Amiens den Krieg erneuer- ten, rückten französische Heereshaufen in Hanno- ver ein, um jenen den letzten Fleck auf dem fe- sten Lande wegzunehmen und den norddeutschen Handel mit England zu hemmen. Als Buona- parre sich vollends im Jahre i8o/f die erbliche Kaiserwürde unter dem Namen Napoleon 1. übertragen liess entwikkelten sich immer deutlicher die welrerschütternden Plane eines Mannes, der mit der unerhörtesten Gewalt über sein Zeitalter eine grenzenlose Selbstsucht verband. Wider den Lüneviller Vertrag verwandelte Napoleon die cisalpinische Republik in ein Königreich, erklärte sich selbst zum Könige, seinen Stiefsohn Eugen Beauharnois zum Dicekönige von Italien, und ver- einigte außerdem ansehnliche Stütke von Italien mit Frankreich. Daher bildete sich ein B ü n d n i ß zwischen Franz und Alexander von Ruß- land mit England, um solchen Anmaßungen Grenzen zu setzen. Allein mit unerwarteter Schnelligkeit standen die Franzosen in Deutschland, nöthigten die Kurfürsten von Baden, Würtem- berg und Baiern zum Beitritt, und zwangen den umgangenen General Mack sich nach blutigen Gefechten den 17. Ort. i8o5 mit den Überbleib- seln seines Heeres in Ulm zu ergeben. Vier Wochen später, war Wien schon in den Händen

4. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 12

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
Won der ganzen Oberfläche 12 Soldaten, so durch Uebunq und Führung der Waffen die innere und äussere Ruhe erhalten. Gelehrte, so ;um Dienst aller vorher angeführten Stän- de die Wissenschaften bearbeiten und auebreiten. §. 2!. Die bürgerlichen oder politischen Beschaf, fenbeiten gehen auf die merkwürdige Verfassung der Staa- ten dieses Erdbodens, §. 22. -Ein Staat ist ein gewisser Bezirk Landes von dielen Oertern, deren Einwohner um gemeinschaftlicher Sicherheit willen, mittelst einer unabhängigen Negierung, mit einander vereiniget sind. Deren Gattungen heissen: I.) In Absicht des Regiments. 1. ) Monarchien oder Reiche, wenn eine einzelne Per- son die Negierung führet, der alle andere unterworfen sind. 2. ) Freystaate, freye Staatskörper oder Republiken, wenn mehrere die oberste Gewalt zugleich haben, und find: Eine Aristokratie, wenn die Negierung von dm Vor- nehmsten des Landes geführet wird. Eine Oligokratie, wenn nur wenige von den Vor- nehmsten des Landes regieren. Eine Demokratie, wenn die Negierung vom ganzen Volke, durch einen gewissen Ausschuß geführet wird. Eine Monarchie und Aristokratie zugleich, wenn ein Monarch mit den Vornehmsten des Landes die Ne- gierung führt. Eine Monarchie und Demokratie, wenn ein Monarch mit dem ganzen Volke die Regierung führt. Anarchie, wo kein Haupt einer Familie einen Obern erkennet, sondern jeder thut was ihm gefällt. Ii.) In Absicht der Gelangnng zum Regiment. O Ein Erdreich, darin der nächste Anverwandte dem verstorbenen Regenten ohne Wahl folgt. Ein wahlreich, wo das Oberhaupt durch eine ordent- liche Wahl des gesanrmten Volks oder der Vornehmsten

5. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 90

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
90 Von Deutschland. rektorium in diesem Collcgio führen Obstreich und Salzburg Wechsels- weise. Iii.) Das Reichsstädtecollegium von 2 Bänken und einer Stimme, als: r.) Der rheinischen Bank von 14 Städten. 2.) Der schwäbischen Bank von 37 Städten. Das Direktorium führet die Stadt darin der Reichs, tag gehalten wird, also Regensburg. Anmerk. Die geistlichen Reichs,bände erlangen ihre Würde durch die Wahl der Domkapitel, die welr- llchen durch Erbfolge. Beyde müssen ihre Lande und weltliche Hoheit vom Kaiser zur Lehn nehmen. Der Kreistag ist eine Versammlung der sämmtlichm Stände des Kreises, dergleichen Kreibversammlungen ge- schehen: im Knhrreinschcnzu Frankfnrth am Mayn, im fränkischenzu Nürnberg, im bayrischen zu Mühldorf, im schwäbischen zu Ulm, im oberrheinischen zu Frankfurth am Mayn, im niederrheinischen westphülischcn zu Köln. Anmerk, Oestreichischen und Burgundischen sind keine gebräuchlich.- weil diese Kreise einen Herrn haben. Niedersüchsische Kreistage sind seit i6z-, und obcrsachs», sche seit 1683 nicht mehr gehalten werden. Die vornehmsten Reichsgerichte sind: i.) Der Reichstag zu Negcnsburg. 2.) Der Reichshoftath an des Kaisers Hoslager, von r Banken, der Gelehrten- und Herren- bank. Auf der Gelchrren-sitzen io, und auf der Herren- bank 8. 3.) Des Reichskammergericht zu Wetzlar, von , Präsidenten und rs Assessoribus oder Bcysitzern. , , Anmerk. Die wichtigsten Angelegenheiten des rolitt- schen deutschen Reichs werden auf dem Reichstage zu Regensburg verhandelt, welcher aus der kaiserlichen Princ«- palcommißion und den Gesandten der Stande besteht. In Religionssachen machen die Protestanten oder evan- gelischen ein eigenes Corpus. Die vornehrnstsli Reichsgrundgesetze sind; r.) Die goldene Bulle, seit 1356 vom Kaiser Karl den Iv. ©je

6. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 98

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
98 Von Holland, Holländer Vorgehen, zuerst erfunden haben soll. Die ge« wöhnlichste, bequemste und schnellste Art zu reisen geschieht in Treckschuyten oder bedeckten Fahrzeugen ohne Röder, die von einem Pferde gezogen werden. Die Regimentsform dieses Staats ist aristokratisch. Er besteht aus vielen kleine» Staaten, die in 7 besonder'» unabhängigen Republiken unter den Namen Ihro Hoch« mögenden der Herren Generalstaaten, und der Würde eines Erbstatthalters, Generalkapitains und Admirals aller verei- nigten Provinzen, des gemeinen Nutzens wegen, zusammen hängen. Die Erbstatthalterwürde ist dem Hause Oranien in männlicher und weiblicher Linie 1747 erblich übertragen worden, Das höchste Collegium ist die Versamnrlung der Generalstaaten, oder der Abgeordneten der 7 Provinze» zu Haag, doch nur von so viel Stimmen als Provinzen find. Durch einmnthige Uebereinstimmung kan cs Krieg und Frieden schließen, Bündnisse machen, Geldsummen er« heben und Gesetze geben. Das Präsidium oder den Vor- sitz führet jede Provinz, Wechsels- weise von Woche zu Woche, uach ihrer Rangordnung. Nach diesem ist der Staatenrath von ir Abgeordnete» der Provinzen, dazu Geldern 2, Holland ;, Zeeland r, Friesland 2, Utrecht, Obcryffel und Gröningen jede einen schicken, welche den» die Kriegessachen und die öffentlichen Einkünfte besorgen: iu welcher Versammlung es alsdenn auf die Mehrheit der Personen und nicht der Provinzen ankömmt. Die Wochenpräfidentenstelle geht der Reihe nach unter den i2 Abgeordnete» herum. Es werden alle christliche Religionen nebst den Ju- den, so sich »u deutsche und portugiesische eintheilen, um des Handels willen, geduldet; doch ist die reformirte die herrschellde, welche auch 1618 durch die Kirchenversammlung zu Dortrecht bevestlget worden. Die hohe Regierung und vornehmste Bedienungen werden den Reformieren an- vertrauet. Auster den Englisch« und Franzöfischreformir- ten, einigen Herrnhuthcrn und Quäkern, haben die Katholi- ken z so Gemeinen. Die Wiedertäufer oder Mennoniten r86, die Lutheraner 4r, die Remonstranten oder Arminia-

7. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 182

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
rzr Von europäischen Rußland. sich von Zeit zu Zeit. In Petersburg, Kiow und Moskau sind Universitäten, z» Riga und Reval aber, wie auch im Kloster Troitzky bey Moskau und zu Charkow gute Schulen rmd Anstalten für die siudirende Jugend. ' Die Regierung ist monarchisch, erblich und fält auch auf das weibliche Geschlecht. Der Titel des Regenten ist: Kaiser und Selbstherrscher von ganz Rußland oder: Selbsthalter aller Reusstn. Sonst war den Titel Lzaar gewöhnlich. Der Thronfolger wird Groß- färst oder Läsarewig genannt. Die Krönung und Sal- bung geschieht zu Moskau und kein anderer ist der Krone fähig, als der sich zur griechischen Religion bekennet. Die vornehmsten Rcgierungscollegia sind der Senat oder dirigir rende Rath und der geistliche Rath oder die heiligste Synode dar« ein Erzbischof den Vorsitz hat. Die kaiserlichen Verordnungen heissen Ukasen und die Gerichte prikasen. Die Processe sind kurz und die Batoggcn, Katze und 5initfe sind berüchtigte Strafen. Der rußische Adel bestand sonst aus Fürsten (Rneesen) und Cdclleuten (Dworenmen), darunter die Bojaren die vornehmsten waren. In die« sem Jahrhundert hat Peter der Grosse Grafen und Daro- nen gemacht. Die Baurcn sind Leibeigene und eine inittt lere Art zwischen den Edelleuten und Baureu sind die rhdnodwarzi d. i. Leute die ein Haus habctt. Anmerk. Batoggen sind dünne I und einen halben Schuh lange Stäbe, womit gemeiniglich 2 Manu den auf den Boden hingestreckten Misseihäter schlaacn. Kaxe oder Koschki ist eine Art'^on Pertschen mit eisernen Spitzen. Die gesammte Landmacht, die regulaire sowol als die i'rregulaire belauft sich auf 600000 Mann. Das Inge- nieur- und Artilleriekorps ist vortreflich. Die Seemacht besteht aus 24 Krregesschiffe», einigen Fregatten und über 100 Galeeren. Die Kricgesschiffe liegen zu Kronstadt und Reval, die Galeeren aber zu Petersburg. Das ehe- malige Dorf Stolbowa ist 1617 durch einen Friedens- schluß mit Schweden und das Dorf Andrussow 1667 durch einen Frieden mit Polen bekannt geworden

8. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 198

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
Wm Polen. I9s fen und sich dessen bey der Schöpfung der Welt statt ei^ nes Werkjeugs bedienet habe. Arrus, ein Priester zu Alexandrien, war der Urheber dieser Satze. Die Gelehrsamkeit hat seit einiger Zeit grosse Gönner und Beförderer erhalten. Zu Krakau, Wilna und Olyka sind Universitäten. Zu Posen ist ein akademisches Gimia» sium, dergleichen auch die Lutheraner zu Danzig, Thorn und zu Mictau in Curland, die Reform irten aber zu Asta haben. Äil Synagoge der Juden zu Brzesc wird aus allen europwhen Landern und" Reichen Studirenshalber besucht. ' . ' Die Regierung ist monarchischaristokratisch und »ird von einem Könige, Senate und dem Adel geführt; Darneben ist auf dem 1775 geendigten Reichstag ein Sog- fri permanenr (immerwahrender Rath) errichtet, " Anmerk, Das beständige Conseil von ?6 Herren, theils von Senatoren, Ministern und dem Rittersiand ist in 5 Departements abgetheilt, und versammlet sich wöchentlich zweymal auf dem Schlosse, der König ist darin Präst's, die vornehmsten Artikel' des Confeil per- manent endigen sich alle mit diesen Worten : Mit willen und Genehmigung des Königs, Der Römg. so römischkatholrsch seyu muß, wird nach dem Tode seines Vorgängers, vom gesamnitrn Adel, beym Dorfe wo!« ans dem freyen Felde erwählt und zu Brakau, wo die Reichsinsignia verwahrt liegen, vom Erz- bischof zu Gneftn gekrönt, welcher ihm auch die Bedingun- gen, conveuw sy die Gewalt des Königs sehr ein- schränken, schwören laßt, Das Vornehmste, so der Mmg sonst aus fteyen Willen thun konnte, war, daß er die geist- lichen und weltlichen Senator- und aller Minisierstellcn, nebst der Verwaltung der königlichen Güther vergab, welche Aem- ter und Gratisieationen aber nnninchro das Sonst,! per- manent unter dem Prasidiv des Königs austheilt. Doch kan der König alle Kriegschargen bis zum geringsten Subal- tern vergeben. Der ritul des xomgs ist; Erwählter Rö- ntg vor; polen und Grostherzog von Litauen, ^ Der Pabst nennt ihn; Orlhodoxus, das ist; Der Recht« Staubige. "

9. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 201

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
Von Polen. Anmerk. f. Wenn eszu keinen Reichstage kommen kan: so pflegt der König bey dringenden Umsranden eis* Senarus Consilium zu halten, darzu dann die sammle lichen Senatores eingeladen werden. Die hol-en Gerichte sind die Krontribunalien, so in bürgerlichen und peinlichen Sachen des Adels das Urtheil sprechen. Sie werden von cinerlcy Richtern in Grosspo- len ;u Peterkau und hernach für Kleinpolen zu Lublin ge- halten. Das Tribunal sich Litauen wird zuerst zu Wilna, «achher zu Minsk oder Nowogrodck erofnet. Amnerk. Staroflen sindschloßamtmanncr welche in ihren Bezirken die adelichcn Bürger und Landleute richten und die Urtheile, so die hohen Geri6)te gefallt haben, voll- sirerken. Die Macht dieses Reichs beruht eigentlich auf dem Adel, welcher bey dringender Gefahr nach dem allgemeinen Aufgebvth (Pospolite Ruscenie) auf eigene Kosten bey ,00000 Mann stark auffitzen kan. Sonst wird beständig eine in Sold stehende Armee etwa von 24000 Mann un- terhalten, die nach den letzter» Reichstagsschlnß brs auf 40000 Mann vcrmehr't werde« sollte. Diese Armee besieht theils aus einheimischen, theils airs fremden Truppen, davon die erster« in Pulks und die letzter» in Re^iinenter ab- tzetheilet sind. Der König hat zu fernen Dienst eine An- zahl leichte Reuter mit Lanzen, so Ulanen heissen. Die an den Grenzen gegen die räuberischen Nachbaren liegenden Grenzsoldaten haben den Namen «Quariianer, weil sic ih- ren Sold vorn 4ten Theil der königlichen Taftmüther be- -ominen. Anmerk. Die Pulks bestehen aus Reutern und zwar <tus sogenannten Hussaren, Panzerträgern, Tatern und Ko- saken ; die Regimenter aber aus Fußvolk und Dragonern. Die sogenannten Hussaren sind eigentlich Küraßiers und lauter Edelleute unter den Namen der Cowarstessen. Seit 1672 ist kein allgemeines Aufgebot!) gewesen, indem dasselbe, da ein jeder Edelmann von sich silbst glaubt einen Ge- neral vorstellen zu können, schwer in Zuchr und Unterhä, nigkeit zu erhalten ist. Eine freynüllige Verbindung ve- Ad-ls wird Lc-nso-erarion, der unrechtniäßise Aufstand N5. «btt

10. Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget - S. 213

1777 - Stettin Berlin : Decker Effenbart
Von hungarisch Jll-yrien. ärz Die merkwürdigsten Flüsse sind die Dran, Sau, Kul-r pa und Anna. In Dalmatien find sie klein, doch nw stens schiffbar. Die meisten gebirgichten Gegenden find in Dalmatien, als welches mit Bergen besäet ist. Die Luft ist gemäßigt und rein, und die Fruciftbarkeft gut. Die vorzüglichsten Produkte find Getreide, Wm, Oel und Obst, es fehlt aber auch nicht an Rind- und Schweinviehjucht, an Gold, Silber und andern Mineralien. Die Einwohner sind stark, kriegerisch und fast gcbohrne Soldaten, besonders die Kroaten, derer jeder' von Jugend auf in Waffen geübt wird- Die Dalmatier treibe i die Schiffahrt, und die Ragusancr nebst den schönen Manu- fakturen sonderlich die Kaufmannschaft. Die Sprache der Sklarouier ist eine Mutier vieler an- dern; die Kroaten reden Hungarisch und deutsch- und die Daimatrer italiamsch und türkisch. . . - M Wbj Die bestätigte Religion ist römischkatholisch, unter der Aufsicht ; Erzbischöfe und ¿4 Bischöfe. Die.griechen ha- den 1 Patriarchm ttnö 10 .Bischöfe. Ile Ragusa find auch Armcnimer und Muhamedaner. Die Gelehrsam, keit wird nicht viel geachtet, zu Sagrab aber ist doch ein akadcnlischcs Gymnasium. I . v \ . ... >. - -Ti.’Cu’ 40i (jü!t Die Regierung im hungarischen oder östrcichischen Myrren führt ein Vicekönig oder der Ban von Kroatien, Sklavonien und Dalmatien. Die Stände, als: Prmv? tc», Magnaten, Edelleute und frcye Bürger könncy durch Depurtirte auf den hungarischen Reiche tagen crscheiuen,. Im venetianisthen Dalmatien regieren Provisoren im Na- men der Republik. In Nagusa, so den Schutz des tür- kischen Kaisers gegen einen jährlichen Tribut, von 20000 Zechine'n genießt, regiert ein Magistrat von 6o .Msouen, dessen Haupt ein Rektor, so affe Mongt verändert wird. Dem türkischen, Dalmatien ist oin Baffg vorgesotzt. ' & % . Die
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