Hauptmann, darf Anträge und Beschwerden an die Regierung richten, beschließt über
die Verwendung vou Geldern, welche aus der Staatskasse der Provinz überwiesen werden
und über die Aufnahme von Anleihen, die für Wegebauten, Laudesverbesserungen, Wohl-
tätigkeitsanstalten (Armeu-, Blinden-, Irrenhäuser usw.), Kuust und Wissenschaften
(Museen, Archive) verwendet werden sollen. Zur Deckung und Tilguug der Ausgabeu
werden Steuern als Zuschläge zu deu direkten Staatssteuern bis zu 25% erhoben.
Der Landtag wählt den Provinzialausschuß. Zu demselben gehören der Landes-
Hauptmann und 7—13 Mitglieder des Landtages. Er bereitet die Beschlüsse des Land-
tages vor und ernennt und beaufsichtigt die Provinzialbeamteu. Die staatlichen Auf-
fichtsbeamten fiud also: Laudrat, Regierungspräsident und Oberpräsident. Ihnen zur
Seite stehen der Kreistag, der Bezirksausschuß und Provinzialrat. An der Spitze der
Selbstverwaltung steht der Laudeshauptmauu und der Proviuzialausschuß, welche
vom Provinziallandtage gewählt werden.
Bei Streitigkeiten in Berwaltnngssachen entscheiden die Berwaltuugsgerichte.
Solche sind für den Kreis der Kreisschuß, für den Bezirk der Bezirksansschuß und
für den ganzen Preußischen Staat das Oberverwaltnngsgericht zu Berlin.
Pommern gehört zum Königreich Preußen. Dasselbe ist eine Erbmonarchie;
denn uach dem Tode des Königs erbt der älteste Sohn desselben den Thron. Preußen
ist eiue konstitutionelle Monarchie; denn eine Verfassung (Konstitution) bestimmt die
Rechte des Fürsten und des Volkes. Die höchsten Beainten des Königs sind' die Mi-
nister. Sie sind für die Regieruugshandluiigen verantwortlich. Zum Zeichen dafür
wird jeder königliche Erlaß von dem Minister, auf dessen Fach (Ressort) er sich bezieht,
unterschrieben. Das Staats Ministerium hat folgende Abteilungen: 1. Das Mi-
uisterium des Innern. Unter ihm stehen die Landräte, Regiernngs- und Oberpräsideuteu.
Es ist die höchste Behörde für die innere Verwaltung. 2. Das Ministerium der geist-
lichen, Unterrichts- und Mediziualaugelegeuheiten (Kultusministerium). 3. Das Mi-
nisterium für Handel und Gewerbe. 4. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten.
5. Das Ministerium für Laudwirtfchaft. 6. Das Ministerium der Fiuanzen. 7. Das
Justizministennm. 8. Das Kriegsministerinm. 9. Das Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten. Unter ihm steheu die Botschafter, Gesaudteu und Konsuln.
Die Volksvertretung besteht ans dem Herren- und Abgeordnetenhause.
Zu letzterem gehören 433 Abgeordnete, aus Pommern 26. Diese werden vom Volke
gewählt. Auch hier werden die Wähler nach den Steuern in 3 Klassen geteilt. Jede
Klasse wählt ein Drittel der Wahlmänner, von denen auf 250 Seeleu eiuer kommt.
Jeder Preuße, der 25 Jahre alt ist, kann wählen. Er ist ein Urwähler. Diese haben
in öffentlicher Wahl den Wahlmann zu wählen. Die Wahlmänner bestimmen dann den
Abgeordneten. Die Wahl ist eine öffentliche und indirekte. Die Abgeordneten werden
aus 5 Jahre gewählt und bekommen Tagegelder. Der Landtag berät und beschließt über
Staatseinnahmen und -Ausgaben. Alle Steuern müssen von ihm bewilligt werden.
Ueber die Verwaltung der Staatsgelder muß die Regierung ihm Rechenschaft geben.
Ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz erlassen oder abgeändert werden.
Das Herrenhaus besteht etwa aus 250 Mitgliedern. Es gehören dazu die
großjährigen königlichen Prinzen, erblich berechtigte Mitglieder und solche, welche der
König auf Lebenszeit ernennt. Die großen Städte werden durch die Oberbürgermeister,
die Universitäten durch Professoren vertreten. — Neue Gesetze können vom Könige oder
von den beiden Häuseru beantragt werden. Sie treten in Kraft, wenn sie von den
beiden Kammern angenommen und vom Könige bestätigt und verkündet sind.
Alle deutscheu Staaten bilden seit 1871 wieder ein Kaiserreich. Der König
von Preußeu ist zugleich deutscher Kaiser. Der höchste Beamte des Reiches ist der
Reichskanzler. Er führt den Vorsitz im Bundesrate. Letzterer besteht aus 58 Ber-
tretern der Fürsten. Nach der Größe und Bevölkerung seines Landes richtet sich die
Zahl der Vertreter, die der Fürst ernennen darf. Prenßen hat deren 17, Bayern 6,
Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schweriu und
Braunschweig je 2 und die übrigen je 1. — Die vom Bundesrate vorbereiteten Ge-
setzesvorlagen werden dem Reichstage vorgelegt. Zu demselben gehören 397 Abgeordnete.
Pommern wählt deren 14. Jeder Wähler hat im Wahllokale seinen Stimmzettel ab-
zugeben. Auf demselben steht der Name dessen, den er wählen will. Die Wahl ist eine
geheime und direkte.
Georg-Eckert-Instltut
für internationale
Schulbuchtorsänung
Braunschweig
Schulbuchbibliothe*
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Nn % 1813 bis auf die gegenwärtige Zeit. 155
Eröffnung des deutschen Bundestages 13*6.
Arn 5. Nov. izi6 wurde der Bundestag zu -3i6.
Frankfurt eröffnet. Die nächste Aufgabe desselben
war die Feststellung und nähere Bestimmung der
durch die Bundesacte angeordneten neuen Ver-
hältnisse. Das Wichtigste, was bisher in dieser
Hinsicht geschehen ist, betrifft die auswärtigen
Verhältnisse des deutsclm Bundes, wonach sich
dieser für eine selbstständige europäische
Macht erklärt hat, und die künftige Wehrord-
nung. Das Bundesheer wird aus 300,000
Mann bestehen, von einem durch die Bundesver-
sammlung erwählten Oberfeldherrn befehliget
werden, und in zehn Corps getheilt sein, von de-
nen Oestreich drei, Preußen eben so viel, Baiern
eins, und die übrigen Bundesstaaten die noch feh-
lenden drei zusammen stellen sollen. Auch ist der
Bundesversammlung die Schlichtung der Strei-
tigkeiten der Bundesglieder unter einander über-
tragen, und unter dem 20. Scpt. izig durch iq 19
einen vorläufigen Beschluß die Art und Weise
bestimmt worden, wie im Falle der Weigerung
einzelner Bundesglieder, sich den Beschlüssen der
Versammlung zu unterwerfen, verfahren werden
soll. . * .
Landständische Verfassungen.
In dem dreizehnten Artikel der Bundesacte
war auch die Errichtung landständischerver-
fassungen in allen deutschen Bundesstaaten
verheißen worden. Dieses Versprechen wurde bei
dem seit der französischen Revolution allgemein
in Europa verbreiteten Verlangen nach größerer
bürgerlicher Freiheit auch vom deutschen Volke
mit großer Bewegung aufgenommen, und mehrere
deutsche Fürsten/ wie der Großherzog von Sach-
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'L"5
112 Vli.zeitr. Von d. westph.fr bis zur Best.
Uebergewicht Frankreichs unter Napoleon.
Der Krieg von 1805.
Frankreichs Uebergewicht auf dem festen
Lande war entschieden. Die cisalpinische Repu-
blik, welche Oestreich, wie die übrigen von den
Franzosen gestifteten Freistaaten anerkannt hatte,
mußte den ersten Cónsul als ihren Präsidenten
annehmen; eben so abhängig waren d:e batavische
und helvetische; und schon im Juni des Jahres
i8o5/ da die Engländer nach dem kurzen 1802 ge-
schlossenen Frieden zu Amiens den Krieg erneuer-
ten, rückten französische Heereshaufen in Hanno-
ver ein, um jenen den letzten Fleck auf dem fe-
sten Lande wegzunehmen und den norddeutschen
Handel mit England zu hemmen. Als Buona-
parre sich vollends im Jahre i8o/f die erbliche
Kaiserwürde unter dem Namen Napoleon 1.
übertragen liess entwikkelten sich immer deutlicher
die welrerschütternden Plane eines Mannes, der
mit der unerhörtesten Gewalt über sein Zeitalter
eine grenzenlose Selbstsucht verband. Wider den
Lüneviller Vertrag verwandelte Napoleon die
cisalpinische Republik in ein Königreich, erklärte
sich selbst zum Könige, seinen Stiefsohn Eugen
Beauharnois zum Dicekönige von Italien, und ver-
einigte außerdem ansehnliche Stütke von Italien
mit Frankreich. Daher bildete sich ein B ü n d n i ß
zwischen Franz und Alexander von Ruß-
land mit England, um solchen Anmaßungen
Grenzen zu setzen. Allein mit unerwarteter
Schnelligkeit standen die Franzosen in Deutschland,
nöthigten die Kurfürsten von Baden, Würtem-
berg und Baiern zum Beitritt, und zwangen den
umgangenen General Mack sich nach blutigen
Gefechten den 17. Ort. i8o5 mit den Überbleib-
seln seines Heeres in Ulm zu ergeben. Vier
Wochen später, war Wien schon in den Händen
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Napoleon Napoleon Eugen
Beauharnois Eugen Franz Franz Alexander_von_Ruß- Alexander
Extrahierte Ortsnamen: Frankreichs Frankreichs Amiens Hanno- England Italien Italien Frankreich England Deutschland Baden Baiern Ulm Wien
Won der ganzen Oberfläche
12
Soldaten, so durch Uebunq und Führung der Waffen
die innere und äussere Ruhe erhalten.
Gelehrte, so ;um Dienst aller vorher angeführten Stän-
de die Wissenschaften bearbeiten und auebreiten.
§. 2!. Die bürgerlichen oder politischen Beschaf,
fenbeiten gehen auf die merkwürdige Verfassung der Staa-
ten dieses Erdbodens,
§. 22. -Ein Staat ist ein gewisser Bezirk Landes von
dielen Oertern, deren Einwohner um gemeinschaftlicher
Sicherheit willen, mittelst einer unabhängigen Negierung,
mit einander vereiniget sind. Deren Gattungen heissen:
I.) In Absicht des Regiments.
1. ) Monarchien oder Reiche, wenn eine einzelne Per-
son die Negierung führet, der alle andere unterworfen sind.
2. ) Freystaate, freye Staatskörper oder Republiken,
wenn mehrere die oberste Gewalt zugleich haben, und find:
Eine Aristokratie, wenn die Negierung von dm Vor-
nehmsten des Landes geführet wird.
Eine Oligokratie, wenn nur wenige von den Vor-
nehmsten des Landes regieren.
Eine Demokratie, wenn die Negierung vom ganzen
Volke, durch einen gewissen Ausschuß geführet wird.
Eine Monarchie und Aristokratie zugleich, wenn ein
Monarch mit den Vornehmsten des Landes die Ne-
gierung führt.
Eine Monarchie und Demokratie, wenn ein Monarch
mit dem ganzen Volke die Regierung führt.
Anarchie, wo kein Haupt einer Familie einen Obern
erkennet, sondern jeder thut was ihm gefällt.
Ii.) In Absicht der Gelangnng zum Regiment.
O Ein Erdreich, darin der nächste Anverwandte dem
verstorbenen Regenten ohne Wahl folgt.
Ein wahlreich, wo das Oberhaupt durch eine ordent-
liche Wahl des gesanrmten Volks oder der Vornehmsten
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Salzburg Knhrreinschcnzu_Frankfnrth Nürnberg Ulm Frankfurth Negcnsburg Wetzlar
98
Von Holland,
Holländer Vorgehen, zuerst erfunden haben soll. Die ge«
wöhnlichste, bequemste und schnellste Art zu reisen geschieht
in Treckschuyten oder bedeckten Fahrzeugen ohne Röder, die
von einem Pferde gezogen werden.
Die Regimentsform dieses Staats ist aristokratisch.
Er besteht aus vielen kleine» Staaten, die in 7 besonder'»
unabhängigen Republiken unter den Namen Ihro Hoch«
mögenden der Herren Generalstaaten, und der Würde eines
Erbstatthalters, Generalkapitains und Admirals aller verei-
nigten Provinzen, des gemeinen Nutzens wegen, zusammen
hängen. Die Erbstatthalterwürde ist dem Hause Oranien
in männlicher und weiblicher Linie 1747 erblich übertragen
worden, Das höchste Collegium ist die Versamnrlung
der Generalstaaten, oder der Abgeordneten der 7 Provinze»
zu Haag, doch nur von so viel Stimmen als Provinzen
find. Durch einmnthige Uebereinstimmung kan cs Krieg
und Frieden schließen, Bündnisse machen, Geldsummen er«
heben und Gesetze geben. Das Präsidium oder den Vor-
sitz führet jede Provinz, Wechsels- weise von Woche zu
Woche, uach ihrer Rangordnung. Nach diesem ist der
Staatenrath von ir Abgeordnete» der Provinzen, dazu
Geldern 2, Holland ;, Zeeland r, Friesland 2, Utrecht,
Obcryffel und Gröningen jede einen schicken, welche den»
die Kriegessachen und die öffentlichen Einkünfte besorgen:
iu welcher Versammlung es alsdenn auf die Mehrheit der
Personen und nicht der Provinzen ankömmt. Die
Wochenpräfidentenstelle geht der Reihe nach unter den
i2 Abgeordnete» herum.
Es werden alle christliche Religionen nebst den Ju-
den, so sich »u deutsche und portugiesische eintheilen, um
des Handels willen, geduldet; doch ist die reformirte die
herrschellde, welche auch 1618 durch die Kirchenversammlung
zu Dortrecht bevestlget worden. Die hohe Regierung
und vornehmste Bedienungen werden den Reformieren an-
vertrauet. Auster den Englisch« und Franzöfischreformir-
ten, einigen Herrnhuthcrn und Quäkern, haben die Katholi-
ken z so Gemeinen. Die Wiedertäufer oder Mennoniten
r86, die Lutheraner 4r, die Remonstranten oder Arminia-
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Extrahierte Personennamen: Ihro_Hoch«
Extrahierte Ortsnamen: Holland Holland Zeeland Friesland Utrecht Obcryffel Franzöfischreformir-
rzr Von europäischen Rußland.
sich von Zeit zu Zeit. In Petersburg, Kiow und Moskau
sind Universitäten, z» Riga und Reval aber, wie auch im
Kloster Troitzky bey Moskau und zu Charkow gute Schulen
rmd Anstalten für die siudirende Jugend. '
Die Regierung ist monarchisch, erblich und fält auch
auf das weibliche Geschlecht. Der Titel des Regenten
ist: Kaiser und Selbstherrscher von ganz Rußland
oder: Selbsthalter aller Reusstn. Sonst war den
Titel Lzaar gewöhnlich. Der Thronfolger wird Groß-
färst oder Läsarewig genannt. Die Krönung und Sal-
bung geschieht zu Moskau und kein anderer ist der Krone
fähig, als der sich zur griechischen Religion bekennet. Die
vornehmsten Rcgierungscollegia sind der Senat oder dirigir
rende Rath und der geistliche Rath oder die heiligste Synode
dar« ein Erzbischof den Vorsitz hat. Die kaiserlichen
Verordnungen heissen Ukasen und die Gerichte prikasen.
Die Processe sind kurz und die Batoggcn, Katze und 5initfe
sind berüchtigte Strafen. Der rußische Adel bestand sonst
aus Fürsten (Rneesen) und Cdclleuten (Dworenmen),
darunter die Bojaren die vornehmsten waren. In die«
sem Jahrhundert hat Peter der Grosse Grafen und Daro-
nen gemacht. Die Baurcn sind Leibeigene und eine inittt
lere Art zwischen den Edelleuten und Baureu sind die
rhdnodwarzi d. i. Leute die ein Haus habctt.
Anmerk. Batoggen sind dünne I und einen halben
Schuh lange Stäbe, womit gemeiniglich 2 Manu den auf
den Boden hingestreckten Misseihäter schlaacn. Kaxe oder
Koschki ist eine Art'^on Pertschen mit eisernen Spitzen.
Die gesammte Landmacht, die regulaire sowol als die
i'rregulaire belauft sich auf 600000 Mann. Das Inge-
nieur- und Artilleriekorps ist vortreflich. Die Seemacht
besteht aus 24 Krregesschiffe», einigen Fregatten und über
100 Galeeren. Die Kricgesschiffe liegen zu Kronstadt
und Reval, die Galeeren aber zu Petersburg. Das ehe-
malige Dorf Stolbowa ist 1617 durch einen Friedens-
schluß mit Schweden und das Dorf Andrussow 1667 durch
einen Frieden mit Polen bekannt geworden
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Wm Polen.
I9s
fen und sich dessen bey der Schöpfung der Welt statt ei^
nes Werkjeugs bedienet habe. Arrus, ein Priester zu
Alexandrien, war der Urheber dieser Satze.
Die Gelehrsamkeit hat seit einiger Zeit grosse Gönner
und Beförderer erhalten. Zu Krakau, Wilna und Olyka
sind Universitäten. Zu Posen ist ein akademisches Gimia»
sium, dergleichen auch die Lutheraner zu Danzig, Thorn
und zu Mictau in Curland, die Reform irten aber zu Asta
haben. Äil Synagoge der Juden zu Brzesc wird aus
allen europwhen Landern und" Reichen Studirenshalber
besucht. ' . '
Die Regierung ist monarchischaristokratisch und
»ird von einem Könige, Senate und dem Adel geführt;
Darneben ist auf dem 1775 geendigten Reichstag ein Sog-
fri permanenr (immerwahrender Rath) errichtet, "
Anmerk, Das beständige Conseil von ?6 Herren,
theils von Senatoren, Ministern und dem Rittersiand
ist in 5 Departements abgetheilt, und versammlet sich
wöchentlich zweymal auf dem Schlosse, der König ist
darin Präst's, die vornehmsten Artikel' des Confeil per-
manent endigen sich alle mit diesen Worten : Mit willen
und Genehmigung des Königs,
Der Römg. so römischkatholrsch seyu muß, wird
nach dem Tode seines Vorgängers, vom gesamnitrn Adel,
beym Dorfe wo!« ans dem freyen Felde erwählt und zu
Brakau, wo die Reichsinsignia verwahrt liegen, vom Erz-
bischof zu Gneftn gekrönt, welcher ihm auch die Bedingun-
gen, conveuw sy die Gewalt des Königs sehr ein-
schränken, schwören laßt, Das Vornehmste, so der Mmg
sonst aus fteyen Willen thun konnte, war, daß er die geist-
lichen und weltlichen Senator- und aller Minisierstellcn, nebst
der Verwaltung der königlichen Güther vergab, welche Aem-
ter und Gratisieationen aber nnninchro das Sonst,! per-
manent unter dem Prasidiv des Königs austheilt. Doch
kan der König alle Kriegschargen bis zum geringsten Subal-
tern vergeben. Der ritul des xomgs ist; Erwählter Rö-
ntg vor; polen und Grostherzog von Litauen, ^ Der
Pabst nennt ihn; Orlhodoxus, das ist; Der Recht«
Staubige. "
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Von Polen.
Anmerk. f. Wenn eszu keinen Reichstage kommen
kan: so pflegt der König bey dringenden Umsranden eis*
Senarus Consilium zu halten, darzu dann die sammle
lichen Senatores eingeladen werden.
Die hol-en Gerichte sind die Krontribunalien, so in
bürgerlichen und peinlichen Sachen des Adels das Urtheil
sprechen. Sie werden von cinerlcy Richtern in Grosspo-
len ;u Peterkau und hernach für Kleinpolen zu Lublin ge-
halten. Das Tribunal sich Litauen wird zuerst zu Wilna,
«achher zu Minsk oder Nowogrodck erofnet.
Amnerk. Staroflen sindschloßamtmanncr welche in
ihren Bezirken die adelichcn Bürger und Landleute richten
und die Urtheile, so die hohen Geri6)te gefallt haben, voll-
sirerken.
Die Macht dieses Reichs beruht eigentlich auf dem
Adel, welcher bey dringender Gefahr nach dem allgemeinen
Aufgebvth (Pospolite Ruscenie) auf eigene Kosten bey
,00000 Mann stark auffitzen kan. Sonst wird beständig
eine in Sold stehende Armee etwa von 24000 Mann un-
terhalten, die nach den letzter» Reichstagsschlnß brs auf
40000 Mann vcrmehr't werde« sollte. Diese Armee besieht
theils aus einheimischen, theils airs fremden Truppen, davon
die erster« in Pulks und die letzter» in Re^iinenter ab-
tzetheilet sind. Der König hat zu fernen Dienst eine An-
zahl leichte Reuter mit Lanzen, so Ulanen heissen. Die
an den Grenzen gegen die räuberischen Nachbaren liegenden
Grenzsoldaten haben den Namen «Quariianer, weil sic ih-
ren Sold vorn 4ten Theil der königlichen Taftmüther be-
-ominen.
Anmerk. Die Pulks bestehen aus Reutern und zwar
<tus sogenannten Hussaren, Panzerträgern, Tatern und Ko-
saken ; die Regimenter aber aus Fußvolk und Dragonern.
Die sogenannten Hussaren sind eigentlich Küraßiers und
lauter Edelleute unter den Namen der Cowarstessen. Seit
1672 ist kein allgemeines Aufgebot!) gewesen, indem dasselbe,
da ein jeder Edelmann von sich silbst glaubt einen Ge-
neral vorstellen zu können, schwer in Zuchr und Unterhä,
nigkeit zu erhalten ist. Eine freynüllige Verbindung ve-
Ad-ls wird Lc-nso-erarion, der unrechtniäßise Aufstand
N5. «btt
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Von hungarisch Jll-yrien. ärz
Die merkwürdigsten Flüsse sind die Dran, Sau, Kul-r
pa und Anna. In Dalmatien find sie klein, doch nw
stens schiffbar. Die meisten gebirgichten Gegenden
find in Dalmatien, als welches mit Bergen besäet ist.
Die Luft ist gemäßigt und rein, und die Fruciftbarkeft
gut. Die vorzüglichsten Produkte find Getreide, Wm,
Oel und Obst, es fehlt aber auch nicht an Rind- und
Schweinviehjucht, an Gold, Silber und andern Mineralien.
Die Einwohner sind stark, kriegerisch und fast gcbohrne
Soldaten, besonders die Kroaten, derer jeder' von Jugend
auf in Waffen geübt wird- Die Dalmatier treibe i die
Schiffahrt, und die Ragusancr nebst den schönen Manu-
fakturen sonderlich die Kaufmannschaft.
Die Sprache der Sklarouier ist eine Mutier vieler an-
dern; die Kroaten reden Hungarisch und deutsch- und die
Daimatrer italiamsch und türkisch. . . -
M Wbj
Die bestätigte Religion ist römischkatholisch, unter der
Aufsicht ; Erzbischöfe und ¿4 Bischöfe. Die.griechen ha-
den 1 Patriarchm ttnö 10 .Bischöfe. Ile Ragusa find
auch Armcnimer und Muhamedaner. Die Gelehrsam,
keit wird nicht viel geachtet, zu Sagrab aber ist doch ein
akadcnlischcs Gymnasium. I
. v \ . ... >. - -Ti.’Cu’ 40i (jü!t
Die Regierung im hungarischen oder östrcichischen
Myrren führt ein Vicekönig oder der Ban von Kroatien,
Sklavonien und Dalmatien. Die Stände, als: Prmv?
tc», Magnaten, Edelleute und frcye Bürger könncy durch
Depurtirte auf den hungarischen Reiche tagen crscheiuen,.
Im venetianisthen Dalmatien regieren Provisoren im Na-
men der Republik. In Nagusa, so den Schutz des tür-
kischen Kaisers gegen einen jährlichen Tribut, von 20000
Zechine'n genießt, regiert ein Magistrat von 6o .Msouen,
dessen Haupt ein Rektor, so affe Mongt verändert wird.
Dem türkischen, Dalmatien ist oin Baffg vorgesotzt. '
& % . Die
TM Hauptwörter (50): [T40: [Polen Ungarn Land Rußland Preußen Stadt Donau Provinz Hauptstadt Königreich], T15: [Wein Getreide Baumwolle Tabak Kaffee Obst Weizen Reis Zucker Kartoffel]]
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