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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Wege zum Staatsgedanken - S. 126

1912 - Straßburg i.E. : Bull
126 Die Geschichte des alten Reichs bis zum Dreißigjährigen Krieg. alle etwas zu sagen haben? Die Kinder sollen die gesetzlichen Grundlagen der Volksvertretung gewissermaßen selber suchen und finden: Es können nicht alle im Reichstage sitzen; Nachweis. Welche Männer man schicken soll? Klugheit, Erfahrung in Staatsangelegenheiten. Wie können dann die andern mitreden, die nicht im Reichstage sitzen? Wahl; allgemeines, gleiches, geheimes Wahl- recht. Entschädigungsfrage: Diäten, Eisenbahnfahrt. — Alle diese Dinge sind so bekannt und so oft dargestellt, daß hier ruhig auf eine Wiederholung ver- zichtet werden kann.

2. Wege zum Staatsgedanken - S. 136

1912 - Straßburg i.E. : Bull
136 Die Gründung des neuen Deutschen Reiches. Krieg.) Auch der Reichstag muß einverstanden sein. Erst dann kommt das Gesetz wieder an den Bundesrat, und endlich setzt der Kaiser seinen Namen darunter, und jetzt erst dürfen die neuen Steuern verlangt werden. So kann dann keiner sagen: Mir gefällt das nicht. Denn alle sind gefragt worden. Die Fürsten und Städte und das deutsche Volk selber. Und damit ja keiner hinterher doch denkt: Ach, der Kaiser nimmt das Geld doch für sich — ist noch eine andere Einrichtung getroffen. Jedes Jahr müssen die Minister des Kaisers aufschreiben, wieviel Geld das Reich einnehmen wird, und wofür es ausgegeben werden soll. Diese Aufstellung müssen die Minister zuerst dem Bundesrat und dem Reichstag zeigen. Da kann jeder genau nachsehen, ob das Geld auch zum Wohle des Reiches ausgegeben werden soll. Fm nächsten Jahre dann, wenn das Geld ausgegeben ist, müssen die Rechnungen vorgelegt werden, in denen ganz genau aufgeschrieben ist, daß das Geld auch wirklich für das ausgegeben worden ist, wofür es bestimmt war. Auf diese Weise können sich alle davon überzeugen, daß kein Geld unnütz ausgegeben wird, und alle können getrost und freudig sein. Es ist gut so. Damals als der Große Kurfürst noch lebte, war das noch nicht so. Er hatte ja auch keine Fürsten in seinem Lande, und das Volk dachte damals noch nicht so weit. 3. Die Nachfolger des Großen Kurfürsten. Da hat der Große Kurfürst einen schönen Anfang gemacht. Wenn das so weiter ging, war Preußen bald stark genug, das neue Reich zu gründen. Es ist aber zunächst nicht so weiter gegangen. Des Kurfürsten Sohn war nicht wie sein Vater. Er hat nicht viel getan, um Brandenburgs Macht größer zu machen. Doch etwas. Sich und seinen Nachfolgern erwarb er einen stolzen Namen, den Königstitel. (Ganz kurz.) Besser ging es wieder unter seinem Sohne, Friedrich Wilhelm I. Wir haben jetzt schon aus der Geschichte gelernt: Der Staat, der etwas gelten will, der sich seiner Feinde erwehren will, muß ein tüchtiges Leer haben. Das wußte Friedrich Wilhelm ganz besonders gut. Darum hat er beinahe alle seine Mühe und seine Kraft darauf verwendet, ein starkes Äeer aufzustellen. And er hat viel erreicht. 38000 Mann zählte das preußische Leer, als er zur Regierung kam. 83 Ooo war es stark, als er die Augen schloß. Doch das ist noch nicht alles. Die bloße Zahl erzählt uns nicht genug davon, was dieser König alles für das preußische Ewer getan hat. Soldaten hat man ja auch im Dreißigjährigen Krieg gehabt. Aber es kommt daraus an, was für Leute diese Soldaten sind. Wir wissen, im Dreißig-

3. Wege zum Staatsgedanken - S. 42

1912 - Straßburg i.E. : Bull
42 Wege zum Staatsgedanken, haben. Die Erkenntnis, daß es in jedem gut eingerichteten Staate so sein muß, wenn er bestehen will, wird nun angewandt auf die oben bezeichneten Stoffe. Es wird deutlich gemacht, wie die ver- schiedenen Weltreiche zusammenbrachen, weil sie keinen Lalt mehr hatten im Willen, in den Interessen des Volkes, das Träger des Weltreichs war. Wieder ersteigt die Darstellung freudig den Gipfel, indem sie in jenem Schlußkapitel: „Das heutige Deutsche Reich als Weltmacht" erkennen läßt, wie einzig und allein die Interessen des deutschen Volkes, die Sorge um Nahrung, Kleidung, d. h. um die Arbeit für die raschwachsenden Millionen unseres Volks, das Deutsche Reich in die Reihe der Weltmächte hineingezwungen haben. Aus der freudigen Gewißheit: Das Deutsche Weltreich ruht sicher in den Interessen des deutschen Volkes soll der Wille zur Weltmacht entstehen, an dem es oft noch fehlt, und der auch bei dem einfachen Manne vorhanden sein muß. Gewiß ist, indem dem Volkswillen schon in den frühesten Zeiten der Geschichte solch tiefer Einfluß zugemessen wird, wieder etwas zu verschieben an den Tatsachen. Zur Rechtfertigung dieses Verfahrens sei auf das S. 38 Ausgeführte verwiesen. Fragen wir wieder nach dem Ertrag dieser Stoffauswahl für die staatsbürgerliche Erziehung, so ergibt sich leicht, daß die ganze Darstellung eigentlich fortwährend unter dem Gedanken steht: Wie muß ein Staat eingerichtet sein, wenn er sich selbst erhalten will? Die Gedanken aus dem 5. und 6. Schuljahr werden von einer- höheren Warte aus noch einmal durchdacht und durchlebt, werden wesentlich vertieft. Die alten Erkenntnisse: Notwendigkeit einer starken Zentralgewalt, Verteilung der Steuern vom Grundsätze der Gerechtigkeit aus usw. erhalten ihre notwendige Ergänzung durch die Hervorhebung, wie wichtig der Volkswille für das Leben des Staates ist. Dieser Gedanke: Der Staat ist um des Volkes willen da, bildet auch den Grundgedanken der Abschnitte aus der „Staats- kunde", die sich wieder in den geschichtlichen Stoff einfügen. Ihm wohnt die Kraft inne, Freude an Reich und Einzelstaat zu geben, weiterauszubauen, was sich zur Staatsgesinnung in den voraus- gegangenen Schuljahren schon herausgebildet hat. So kommen wir nicht nur zu Leitgedanken für den geschichtlichen sondern auch für den staatskundlichen Stoff. Im 5. Schuljahre steht die Einrichtung der Reichsgewalt, der Grundsatz der Notwendigkeit einer unbedingten Unter- ordnung unter gesamtstaatliche Zwecke im Vordergründe.

4. Wege zum Staatsgedanken - S. 161

1912 - Straßburg i.E. : Bull
9. Der Deutsche Bund. 16! den Einrichtungen des Reiches geändert werde. (Das gleiche trifft übrigens für die drei Königreiche zu.) Aber auch bei allen übrigen Beratungen, bei denen es sich nicht um eine tiefgreifende Verfassungsänderung handelt, gibt Preußen den Ausschlag. Sagen wir einmal beim Abstimmen sind 29 dafür und 29 dagegen — dann gilt das, was diejenige Lälfte des Bundesrates will, bei der die preußischen Stimmen sitzen. (Vergleiche auch S. 242.) An den Einrichtungen des Leeres, der Zölle und einiger Steuern darf nichts geändert werden, wenn auch alle anderen Stimmen mit Ausnahme der preußischen es wollen. Damit besitzt Preußen auch im Bundesrate recht große Vorrechte. Sie sind ehrlich verdient, das haben wir aus der Geschichte der Befreiungskriege ersehen, das wird uns die spätere Geschichte noch oft lehren. 9. Der Deutsche Bund. Leimgekehrt waren die tapferen Krieger aus dem großen Völker- krieg. Leller Jubel klang durch die deutschen Dörfer und Städte. Welch' ein Wiedersehen, wenn hier der Vater, dort der Bruder, der Sohn, der Bräutigam die heimische Schwelle wieder betraten, den Eichen- zweig um das Laupt, vielleicht sogar das Eiserne Kreuz auf der Brust. Drin in den Stuben, in den Wirtschaften sammelten sich die, die nicht hatten mitziehen können, um die Leimgekehrten und lauschten deren Erzählungen mit großen Augen und gespannten Mienen. Mancher alte Vater, manche Mutter, manches Mädchen allerdings standen ernst in dem lauten, frohen Kreis oder schlichen wohl auch still und in sich gekehrt zur Seite und wischten sich ein paar heiße Tränen ab. Sie galten den vielen, die nicht mehr erzählen konnten, denen, die die Siegesglocken nicht mehr läuten hören durften, denen im Donner der feindlichen Kanonen das Gewehr aus der Land gesunken war. Wenn dann der Blick des Erzählenden auf diese Stillen, diese Trauernden fiel, stand er auf. Auch seine Augen wurden ernst, dachte er doch eines lieben Kampfgefährten, dem er draußen auf dem Felde bei Leipzig die Augen zugedrückt hatte. Leise faßte er die Land eines Vaters, der seinen Sohn beklagte und sagte: Armer Vater, ich ehre euern Schmerz, ich teile ihn. Doch seht, euer Sohn und alle die vielen, vielen, die gleich ihm nicht mehr gekommen sind, sie sind nicht vergeblich gestorben. Sie haben uns etwas erkämpft. Am Lagerfeuer, da haben neben mir Kameraden gelegen, das waren nicht einfache Leute wie wir. Der eine war Profesior, und dann waren Lauptmann, Wege zum Staatsgedanken. 11

5. Wege zum Staatsgedanken - S. 13

1912 - Straßburg i.E. : Bull
Die psychologischen Grundlagen. 13 den „brennenden" Fragen zu gehören sich anschickt. Zur Machtfrage allerersten Ranges ist aber unsere ganze wirtschaftliche Lage ge- worden und alles, was mit ihr zusammenhängt, unsere Zoll-, Handels- vertrags- und Schiffahrtspolitik. Alle diese Fragen würden immer noch ein sehr enges Gebiet be- zeichnen, wenn sie nicht ihre richtige Beleuchtung erst erhalten würden durch die Darlegung, wie der Staat im Innern eingerichtet sein muß, wie Kaiser- und Neichsgewalt, die Organe zur Durchsetzung aller jener Interessen, zunächst in ein richtiges Verhältnis zu den Einzel- staaten gebracht werden müssen, wie Fürstenwille und Volkswille nebeneinander zur Geltung zu kommen haben, damit die Interessen der Gesamtheit nicht geschädigt, sondern gefördert werden, damit der Staat, das Reich seine volle Stoßkraft nach außen behalte. (Daß dieses Verhältnis in der Volksschule nicht durch hochtrabende Reden verdeutlicht werden kann, versteht sich für jeden Praktiker von selbst. Der Verfasser glaubt im zweiten praktischen Teile dieses Buches gezeigt zu haben, daß man kindlich bleiben kann in der Darstellung, ohne auf das Stoffgebiet verzichten zu müssen.) Jedenfalls kann auch die Belehrung über den inneren Aufbau unseres Reiches ganz unter die Frage gestellt werden: Wie ist das Reich eingerichtet, damit es mächtig und stark bleibt, um die Lebensinteressen der Nation durch- setzen zu können? In allen derartigen Fragen nun wird uns der Staat als Ganzes deutlich. Sobald sich seine Kraft nach außen wendet, ist sie durchaus einheitlich; die Strebungen des innerstaat- lichen Lebens verschmelzen mit dem Machttriebe, der sich nach außen richtet, zu einem einzigen geschlossenen Machtstrom. Alle staatlichen Einrichtungen müssen dargestellt werden als Mittel der Macht, als Mittel zur Durchsetzung der Lebensinteressen der Nation. Dann erscheint der Staat als Ganzes, als Äerr. Sobald aber alles staatliche Leben unter diese Beleuchtung ge- rückt wird, ist auch der Punkt gefunden, an dem die großen Ge- danken vom Staat und die kleinen Anliegen und Neigungen des kind- lichen Lerzens sich nähern, sich berühren, so weit diese beiden Kreise auch auseinander zu liegen scheinen. Nur dürfen wir uns nicht scheuen, wenn wir die Gemütslage im Kinde aufzusuchen beginnen, die der Erfassung des Staates als Machtorganisation am günstigsten ist, bis zum kindlichen Treiben hin-

6. Wege zum Staatsgedanken - S. 109

1912 - Straßburg i.E. : Bull
9. Rudolf von Labsburg. 109 wohnlich den Kaiser zu wählen, zu „küren" (Kurfürsten). Die regierten mit im deutschen Lande. Wenn der Kaiser Krieg führen wollte, mußte er zuerst diese Kurfürsten fragen (1356). Später bildete sich sogar ein „deutscher Reichstag". Dem gehörten zuerst nur die Fürsten an. Später erhielten auch die Städte das Recht, darin mitzureden. Aber was war denn da zu reden? Nun, wie der Kaiser regieren sollte, ob man ihm ein Leer zum Kriege stellen wolle, wie groß es sein dürfe, und wie lange man ihm die Soldaten lassen wolle. — Wollen wir von diesen traurigen Zeiten weiter reden? Genug, daß wir wissen: Das alte deutsche Reich fällt immer mehr auseinander. Immer neue Fürsten und Fürstentümer entstehen. Immer weniger hat der Kaiser zu sagen. Langsam wird dieses einst so stolze Reich der Spott der Fremden. Staatskunde: Es ist ein Glück für unser heutiges Reich, daß der Kaiser heute nicht mehr mit den Fürsten und Städten verhandeln muß, ob sie ihm ein Leer stellen wollen oder nicht. Wir haben schon gesprochen von dem ewigen Gesetz, der „Verfassung". Nun in diesem Gesetze steht auch der kurze aber wichtige Sah: „Jeder Deutsche ist wehrpflichtig," d. h. er kann ge- zwungen werden, mit den Waffen dem Vaterlande zu dienen. Wenn heute ein Feind das Reich anfällt, braucht der Kaiser nicht zu fragen: Ihr Fürsten, gebt ihr mir die Erlaubnis, daß ich ein Leer aufstelle? Er wird einfach befehlen: Ihr Männer alle vom 19.—45. Jahre habt euch zur Fahne zu stellen — und man wird ihm gehorchen ohne Zögern. (Lier ist die Mitwirkung des Bundesrates bei einer Kriegserklärung ohne vorausgegangenen feindlichen Einfall ausgeschaltet, weil die Kinder ja vom Bundesrate nichts wissen.) Nicht alle gesunden tauglichen Leute dienen. Wir haben deren im Deutschen Reiche so viele, daß es viel zu viel Geld kosten würde, sie alle auch Soldaten werden zu lassen. Viele werden deshalb bei der Musterung heimgeschickt, ohne daß sie Soldat zu werden brauchen. Ja, auch das ist in jenem ewigen Gesetze, in der Verfassung, ausgemacht, wieviel Soldaten stets unter der Fahne stehen sollen. Die Verfassung sagt: Ein Prozent der Bevölkerung. (Daß sie später durch Reichsgesetz abgeändert werden kann, bleibt hier auch noch außer Betracht.) Weil das alles in unserer „Verfassung" steht, kann es nicht mehr vor- kommen, daß etwa einige Fürsten und Staaten trotzig sagen: Kaiser, wir stellen dir keine Soldaten. Damit wäre der Bund der Staaten zerrissen. Die anderen Staaten hätten das Recht, zu sagen: Der Kaiser muß die Widerspenstigen dazu zwingen. And der Kaiser müßte das tun, selbst durch einen Krieg gegen den trotzenden Staat, wenn es nötig sein sollte (Bundesexekution). So brauchen wir also nicht mehr zu fürchten, daß das Deutsche Reich wieder einmal so machtlos werden würde wie zur Zeit der alten Kaiser.

7. Wege zum Staatsgedanken - S. 135

1912 - Straßburg i.E. : Bull
2. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst von Brandenburg. (1640—1688.) 135 Kaiser war weniger gezwungen einzugreifen als der Kurfürst. Daß dieser sich darin so kühn und kräftig zeigte, hat ihm bei den übrigen Deutschen Respekt verschafft. Das mußte so sein, wenn von diesem kleinen Reiche im Norden das neue deutsche Reich ge- gründet werden sollte. Staatskunde: Lat aber nicht der Große Kurfürst doch etwas viel ver- langt, als er die Steuern ganz allein festsetzen wollte? Er meinte es ja gut. Aber es hätte doch auch einmal ein Herrscher kommen können, der es nicht so gut meinte. Was würdet ihr denn unserm eigenen Reiche wünschen? Soll unser Kaiser die Steuern allein festsetzen? (die Kinder kommen sicher mit einem unbedingten Ja.) Ihr denkt: Unser Kaiser ist gut; er will nur das Wohl seiner Untertanen, wir können ihm ruhig vertrauen. Und da habt ihr ganz recht. Aber seht, es wäre doch auch nicht gut. Da gäbe es manchen, der würde sagen: Ich möchte nur wissen, wohin das viele, viele Geld kommt, das wir Deutsche an Steuern zahlen. Dann würden wohl argwöhnische Leute antworten: Ach, das braucht der Kaiser für sich selbst. Was dann? Dann würden noch andere mißtrauisch werden und würden unsern Kaiser nicht mehr so lieb haben. Und dann denkt doch auch an die deutschen Fürsten und die drei freien Städte. Würden die nicht zuletzt denken: Wir haben gar nichts mehr zu sagen. Alles kommandiert der Kaiser. Dann hätten sie keine Freude mehr am Reiche. Das wäre doch ein Unglück. Dann wäre es ja wieder wie im alten Reiche. Das alles haben die Männer, die unser heutiges Reich gezimmert haben, vorausgesehen. Deshalb richteten sie es so ein, daß nicht der Kaiser allein die Steuern zu bestimmen hat. Zunächst schufen sie den Bundesrat. Das ist eine Versammlung von 58 Männern, die in Berlin zusammenkommen. And zwar werden diese Männer von den deutschen Fürsten und Städten geschickt. Es ist in jenem Gesetz, von dem wir schon oft gesprochen haben, in der Ver- fassung, genau vorgeschrieben, wieviel solcher Männer jeder Staat schicken darf: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen 4, Württemberg 4, Baden 3, Äessen 3, Elsaß-Lothringen 3, Mecklenburg-Schwerin 2, Braunschweig 2, alle anderen je 1. Run braucht das Königreich Preußen nicht etwa gerade 17 Männer zu senden. Wenn es einen schickt, so gilt das, was er sagt, soviel, als wenn 17 Männer da säßen und dasselbe sagten. Wenn nun neue Steuern eingeführt werden sollen, so gibt der Kaiser seinen obersten Dienern und Ratgebern, den Ministern, den Befehl: Ihr schreibt mir ganz genau auf, welche Steuern ausgestellt werden sollen, wer sie zahlen soll usw. — Das tun sie nun, und was sie aufgeschrieben haben, kommt an den Bundesrat. Der liest es sorgfältig durch und berät, ob das auch gut ist. Jeder Fürst eines deutschen Staates und der Oberbürgermeister einer freien Stadt sagt nun seinen Abgesandten, ob er mit dem Gesetz einverstanden ist oder nicht. Ist er einverstanden, dann — meint ihr wohl — sei das Gesetz fertig. Rein. Jetzt wird noch jemand gefragt. Das ist der „Reichstag". Das ist aber ein anderer Reichstag als der von 1648. Die Männer im Reichstag sind vom ganzen deutschen Volke geschickt. (Vergl. V. Schuljahr: Dreißigjähriger

8. Wege zum Staatsgedanken - S. 242

1912 - Straßburg i.E. : Bull
Ergänzungen. /^ie Ausführungen zu geschichtlichen Themen im praktischen Teile können naturgemäß keinen Anspruch auf erschöpfende Darstellung machen. Sie wollen nur die Leitgedanken der einzelnen Schuljahre wie des gesamten Stoffes, die Art der Beschneidung der Stoffmassen und die Zuspitzung der einzelnen Themen auf den Staatsgedanken hin deutlich machen. Ebensowenig können die Ausführungen zur „Staatskunde" als erschöpfend gelten. Sie sind nur Beispiele. Seite 135, Zeile 27: lies 61 Männern. Seite 161, 1. Abschnitt: Seitdem nun die elsaß-lothringische Verfassung in Kraft getreten ist, kann es eine Stimmengleichheit im alten Sinne nicht mehr geben. Wenn Preußen jetzt nur mit Einschluß der elsaß-lothringischen 31 Stimmen für seine Meinung aufzubringen vermag, wenn es also ohne diese elsaß-lothringischen Stimmen nur 28 für sich hat, ist sein Antrag abgelehnt. Dagegen gilt die Bestimmung über die Stimmengleichheit, wenn Preußen 32 Stimmen, einschließlich der elsaß-lothringischen, für sich hat. Ohne diese besäß es in diesem Falle 29. Das Verhältnis wäre also 29:29. Straßburg, Oktober 1911. Der Verfasser.

9. Wege zum Staatsgedanken - S. 160

1912 - Straßburg i.E. : Bull
160 Die Gründung des neuen Deutschen Reiches. Preußen auch 1815 unter allen Deutschen die Lauptträger der Kriegslast.) Staatskunde: Was hat denn nun Preußen für alle diese Opfer be- kommen? so fragt ihr. Die Antwort ist schnell gegeben: Es bekam seine ver- lorenen Provinzen wieder, hat sogar noch etwas mehr bekommen. Dafür aber, daß es für die Befreiung von ganz Deutschland soviel geopfert hat, gab man ihm eigentlich nichts. Warum? Ihr erratet's. Österreich wollte es nicht stark werden lasten, und die Fremden haben auch kein mächtiges Preußen gewollt. Von einem neuen Reich unter Preußens Führung war erst recht keine Rede. Die deutsche Kaiserkrone wollte verdient sein. Es bedurfte noch jahr- zehntelanger, stiller Arbeit Preußens in und für Deutschland, bis alle ihm die Führung willig zuerkannten. Als es aber einmal so weit war, da mußte Preußen auch den verdienten Lohn erhalten. Der bestand in einer Reihe von Vorrechten. Sehen wir sie uns an. Wir wollen jetzt nicht daran denken, daß der preußische König Kaiser ist und deshalb eine Anzahl Äerrscherrechte besitzt. Versetzen wir uns in den Bundesrat. Dort gibt es nur verbündete Fürsten, dort stimmen die Ab- gesandten Preußens mit wie die der anderen deutschen Fürsten. Dort sind also alle Staaten in gewissem Sinne gleich. Ihr werdet gleich sagen: Ja, Preußen besitzt doch mehr Stimmen als die andern. — Nein, die 17 Stimmen bedeuten noch kein Vorrecht. Zwei Drittel von Deutschland sind preußisches Gebiet. Wenn es also nach der Größe, nach der Bevölkerungszahl ginge, müßte der führende Staat eigentlich etwa 38 Stimmen haben. Wenn man die Stimmen nur zählt, möchte man eher sagen: Preußen hat sich un- gerecht behandeln lassen, als es sich mit 17 Stimmen begnügte. — Es hatte seine guten Gründe, warum es nur 17 Stimmen, nicht 38 wurden. Mit 38 besäße Preußen im Bundesrate stets die Mehrheit. Eine Abstimmung wäre also ganz unnütz. Die anderen Staaten hätten sich einfach dem preußischen Macht- spruche zu fügen. — Das wäre der allerschlechteste Weg gewesen, die anderen zufrieden zu machen. (Warum Preußen gerade 17 Stimmen hat, kann man den Kindern nicht sagen. Es würde tatsächlich zu weit führen, dies dar- zulegen und könnte nach der Geschichtskenntnis dieser Stufe hier auch nicht geschehen.) So ist es also gut, daß Preußen nur soviel Stimmen erhalten hat, daß die anderen es überstimmen können. Wo bleiben aber dann die Vorrechte, die dem Staate zustehen, der der größte im Reiche ist, der die Hauptarbeit für das neue Reich geleistet hat? Nehmen wir einmal an, im Bundesrate sollte beschlossen werden, daß die Zölle nicht mehr in die Neichskaste fließen, oder daß Bayern auch im Kriege einen besonderen Oberbefehlshaber hätte, oder daß auch die andern Fürsten im Namen des Reiches Gesandte ernennen könnten, so wäre das eine Verfassungsänderung. (Nebenbei gesagt, wird das zum Glück niemals vor- kommen: denn an den Bundesfürsten hat es noch nie gefehlt in der Treue zum Reich.) — Nun kann aber an den Einrichtungen des Reiches nichts geändert werden, sobald 14 Stimmen des Bundesrates dagegen sind. Also kann Preußen mit seinen 17 Stimmen jederzeit verhindern, daß etwas an

10. Wege zum Staatsgedanken - S. 182

1912 - Straßburg i.E. : Bull
182 Die Gründung des neuen Deutschen Reiches. Preußen ist aus dem Deutschen Bunde ausgetreten. Es hatte 1815, wie die andern Staaten übrigens auch, nur einen Vertrag geschlossen. And einen Vertrag darf man aufheben. Ob Preußen Grund dazu hatte? Nun wenn die andern anfingen, ihr Leer zu rüsten gegen Preußen, war für dieses Grund genug vorhanden, den Vertrag für aufgelöst zu erklären. Wer möchte diesem Bunde eine Träne nachweinen! An ser Reich aber, der Bund, dem wir im tiefsten Lerzen geneigt sind, der uns lieb und teuer ist, darf nicht so schlecht gegründet sein wie dieser Deutsche Bund. Mit einem bloßen Vertrage also, den jeder für ausgelöst erklären darf, sobald es ihm gefällt, ist es in einem solchen Reiche nicht getan. Etwas anderes. Festeres mußte an die Stelle treten, ein Bund, von dem kein Glied sich mehr trennen kann, der ewig und unauflöslich bindet. Dieses andere ist ein Gesetz, die Verfassung, von der wir schon gesprochen haben. Durch solch ein Gesetz kam 1866 der Norddeutsche Bund zustande, in dem alles schon ungefähr so war wie heute im Deutschen Reiche, nur daß die süd- deutschen Staaten noch nicht dazu gehörten. Der König von Preußen hatte als „Präsident", — denn einen Kaiser gab es noch nicht, — alle die Rechte, die er heute hat, und auch den Einzel- staaten hat man die Rechte belassen, die sie heute noch besitzen. An dieser Stelle wollen wir noch einmal zurückblicken aufs alte Reich, auf die Kämpfe der alten Kaiser gegen die Äerzöge. Einst wollten die Kaiser Meister werden über die Lerzöge und Grafen. Es ist ihnen nicht gelungen. Es fehlte ihnen dazu an Land, an Soldaten und somit an der nötigen Stärke gegenüber den Äerzögen und Grafen. Jahrhunderte hatte es gedauert, bis Preußen so groß, so mächtig war, daß alle deutschen Staaten es als den stärksten ansehen mußten. Doch dieser mächtige Staat hat nun nicht daran gedacht, die andern zu zwingen, zu unterwerfen. Meister der andern wollte Preußen nicht werden, nur Führer, oberster Schützer. Daß das wirklich so geworden, sahen wir schon mehrmals, das sehen wir wieder an der Einrichtung des Bundesrates. Der Kaiser ist als König von Preußen im Bundesrate nicht etwa der Äerr, dem die andern zu gehorchen haben, sondern nur der Bundesbruder, der die- jenigen Rechte ausübt, die ihm die andern übertragen haben. Im übrigen aber stimmen seine Abgesandten wie die der übrigen Staaten, und Preußen kann so gut wie jeder andere Staat im Bundesrate überstimmt werden. Darin unterscheidet sich die Stellung unseres Kaisers von der anderer Kaiser und Könige. Wenn in Rußland oder in einem anderen monarchischen Staat ein Gesetz zustande kommen soll, so muß nicht nur der Reichstag ein- verstanden sein, sondern auch der Monarch. Das ist bei uns nicht nötig. Wenn bei uns Reichstag und Bundesrat, d. i. also die Vertretung des Volkes und der Fürsten, gesagt haben: Das soll Gesetz werden! so braucht der Kaiser nicht mehr gefragt zu werden. And wenn der Kaiser auch sagen würde: Ich will dieses Gesetz nicht, so hätte das gar keinen Wert. Der Kaiser muß seinen Namen unter das Gesetz schreiben und es verkünden lassen, auch wenn ihm das Gesetz nicht gefallen sollte. (Er hat kein Veto.) Er kann, bevor das Gesetz fertig wird, im Bundesrate durch seine Abgesandten sagen lassen, ob er das Gesetz will oder nicht. Wenn dann dort noch Ver- treter der anderen Staaten mit ihm stimmen, sodaß einunddreißig das Gesetz nicht
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