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1. Geschichte des Mittelalters - S. 151

1854 - Weimar : Böhlau
151 fränkische Herrschaft ausgedehnt. Aber im folgenden Jahre sandte der Ostgothe Theodorich ein Heer, und dieses rettete den Gothen die südlichsten Provinzen (siehe Z. 137). Aber der größere Theil Galliens war erobert, und aus dem fernen Constantinopel über- sandte damals der Kaiser dem Chlodwig die Ehrenzeichen des Con- sulats. Noch dachte der römische Kaiser über die Reiche der deut- schen Könige den Schein der Oberhoheil erhalten zu können, so daß die Idee der alten Einheit sich nicht ganz verlöre. Auch nahm Chlodwig die fremde Würde an, als Zeichen anerkannter und be- festigter Herrschaft über Gallien. Aus einem König einer kleinen deutschen Völkerschaft war Chlodwig der Herr eines weiten, groß- ßentheils romanischen Reiches geworden. Im Süden besonders hatte die gallisch-römische Bevölkerung das Uebergewicht. Seine Laufbahn hat Chlodwig damit beschlossen, daß er alle besonderen Herrschaften bei den Franken vernichtete und sich zum König des ganzen Volkes machte. Erst haben die übrigen Könige der Franken ihm bei seinen Kriegen Hülfe geleistet; dann machen sie ihm Platz. Da ist er roh und gewaltsam aufgetreten; Mord und Verrath haben ihm dienen müssen zur Erreichung seines Zie- les. Einen König läßt er töben, gegen den andern, der zu Cam- bray seinen Sitz hat, gewinnt er die Leute und erschlägt ihn und den Bruder desselben mit eigener Hand. Der ripuarische König Siegbert wurde auf Chlodwigs Anstiften von sseinem Sohn ermor- det, der Sohn fiel durch die Hand eines Abgesandten des salischen Königs, und als beide todt waren, versammelte dieser das Volk und forderte es auf, sich seiner Herrschaft zu unterwerfen. Mit lau- tem Zuruf erhob das Volk den salischen König auf den Schild und machte ihn so zu seinem König. Es ist ein Unterschied; die Ge- biete der fränkischen Könige, welche in gallischen Landen geherrscht haben, nimmt Chlodwig ohne weiteres in Besitz; um aber die kö- nigliche Würde bei den rheinischen Franken zu erlangen, bedarf es der Wahl und der Erhebung durch das Volk. Dort mochte Chlod- wig als nächster Erbe und Stammgenosse den Anspruch auf die Nachfolge machen, hier empfing er sein Recht durch das Volk, wel- ches ihn und sein Geschlecht an die Stelle des alten Königshauses setzte. Durch diese Erhebung faßte Chlodwigs Herrschaft in den deutschen Landen auf beiden Seiten des Rheines festen Fuß und erstreckte sich weit über deutsche und römische Länder. Noch bestan- den die romanischen Reiche der Burgunder und Gothen, noch gab es unabhängige Gebiete und Völker in Deutschland. Aber das fränkische Reich überragte sie alle. Chlodwig starb 511, aber in die Fußstapfen des Vaters sind die Söhne eingetreten, und der Enkel hat das Begonnene weiter geführt. Chlodwig hinterließ vier Söhne, Theodorich, Chlodo- mir, Childebert I. und Clotar 1. Sie theilten das Reich un- ter sich. Theodorich, der älteste, erhielt den bedeutendsten Theil, nämlich die deutschen Lande auf der rechten Seite des Rheins und einen Theil des östlichen Galliens; den westlichen und südlichen Theil der Monarchie theilten die andern drei Brüder. Während die drei jüngeren Brüder den schon von Chlodwig begonnenen Die König nach Ehlob wig.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 153

1854 - Weimar : Böhlau
153 schäften, geordnete Königreiche entstanden, wie bei den Thüringern und Alemannen. Diese widerstehen wenigstens so lange als der König aushält; mit diesem fallen sie, und das Volk gehorcht dem fränkischen König wie früher dem einheimischen Fürsten. Anders- wo aber sind die Verhältnisse gar nicht zu fester Begründung ge- langt; kleinere Völker beharren entweder bei der alten Volksver- fassung oder befinden sich in einem Zustande des Uebergangs, der am wenigsten haltbar erscheint. So lange der Ostgothen-König Theoborich auf diese deutschen Völker und ihre Fürsten Einfluß ausübte und geehrt und geachtet unter ihnen dastand, so lange wußte er der wachsenden Macht der Franken ein Gegengewicht zu halten. Nach seinem Tode breitete sich die Herrschaft der frän- kischen Könige mit fast reißender Schnelligkeit aus. In Gallien fiel ihnen ein Theil der westgothischen Besitzungen anheim, sie über- schritten die Alpen und besetzten italische Provinzen und alles deut- sche Land bis zu den östlichsten Grenzen und südwärts bis zu den Höhen der Alpen wurde ihnen Unterthan. Die Aufgabe des fränkischen Reiches, wie sie seit Chlodwig Verbindung sich darstellt und in der folgenden Zeit trotz arger Verwirrung der schcn Eiemen- innern Verhältnisse festgehalten worden ist, war die Verb in- chrmchro- dunq der germanischen Welt mit den Elementen der ramschen christlichromarnschen Bildung, ln einer Weise, daß der eigen- thümlich deutsche Charakter der Berfassung und des Rechts nicht zerstört wurde. Durch die Aufnahme des Christenthums und der kirchlichen Einrichtungen wurde eine Grundlage für die Ausbildung neuer und wichtiger Verhältnisse des Lebens und des Staates ge- legt, die mit den auf heimischem Boden beruhenden sich zu einer eigenthümlichen Ordnung zusammenfügten. Das kräftige und einer reichen Entwickelung fähige germanische Volksthum wird gleichsam von dem Samen der römischen Bildung und des Christenthums be- fruchtet, treibt schnell und kräftig weiter und gelangt auf dem Ge- biete des Rechts und der Verfassung zu einer großartigen Ausbil- dung. Der Uebergang der Deutschen zum christlichen Glauben hat die wichtigsten Folgen gehabt. Eben dies aber ist besonders durch Chlodwig angebahnt worden. Den Charakter, den seine Herrschaft im Mittelpunkt empfing, mußte sie bestrebt sein auch auf alle Theile des weilen wachsenden Reiches zu übertrageu. Freilich ist das langsam und allmälig geschehen und in dieser Periode nicht zur völligen Durchführung gekommen. Doch der Grund ist jetzt gelegt. In den Mosel- und Rheingegenden hatten sich aus römischer Zeit kirchliche Einrichtungen erhalten, Bisthumssitze in Köln, Trier, Metz, Toul und Tungern, einzelne Kirchen in Mainz, Worms, Speier und Straßburg, andere in den Gegenden südlich von der Donau, im alten Rhätien. Sie sind im ersten Sturm der Erobe- rung hier und da zerstört worden, aber an manchen Orten scheint der christliche Gottesdienst ununterbrochen fortbestanden zu haben. Vollständiger sind die christlichen Stiftungen in Noricum und den untern Dvnaugegenden vernichtet worden. Doch auch hier ist nicht jede Erinnerung an das Christenthum unter den Stürmen der baie-

3. Geschichte des Mittelalters - S. 213

1854 - Weimar : Böhlau
213 mehr Geltung. Durch den Umsturz des westlichen Kaiserthrons hatte der Primat des römischen Patriarchen nur gewonnen; er war frei von der lästigen Aufsicht der Kaiser, welche dem Pa- triarchen von Constantinopel fortwährend hinderlich war. Wenn auch Theodorich in Beziehung auf die Papstwahl die Majestäts- rechte der Bestätigung und Beaufsichtigung derselben übte, so küm- merte er sich doch nicht um die innern Angelegenheiten der Kirche. Die katholischen Kirchen von Gallien, Spanien, Jllyrien, Afrika und den Donauländern fühlten sich in ihrer Bedrängniß stärker nach ihrem alten Mittelpunkte, nach Rom, hingewiesen. Daher konnte der Papst Gelasius im Jahre 494 den schon früher beanspruch- ten Vorrang (S. 108 und 110) als Glaubenssatz aufstellen und einige Jahre später Papst Symmachus die Unabhängigkeit der inneren Verfassung und Verwaltung der Kirche vom Staate aussprechen. In derselben Zeit sammelte der Abt Dionysius zu Rom einen Theil der Beschlüsse der allgemeinen und Proviuzialsy- noden, der Cánones, und fügte die Entscheidungen und Lehrbriefe (Decretalen) der Päpste über einzelne ihnen vorgelegte Fälle hinzu. Durch Zusammenstellung mit den anerkannten Kirchengesetzen fanden auch die Decretalen nach und nach Gehorsam. Nach der Vernichtung des ostgothischen Reiches und nach der Wiederherstellung der griechischen Herrschaft in Italien machten die Kaiser ihre alten Rechte wieder geltend. Der Einbruch der Lango- barden und die daraus entstehende Unordnung in Italien schien die Päpste wieder freier und unabhängiger zu machen. Auf der ande- ren Seite erkannten sie wohl, daß es um ihre höhere Stellung ge- schehen war, wenn es den Longobarden gelang, ganz Italien zu erobern. Daher suchten sie dieses zu verhindern. Den Ruhm al- ler Päpste jener Zeit hat Gregor I. der Große überstrahlt (S. 131 und 209). Er stammte von einem altrömischen Patriciergeschlechte und war schon bis zur Würde eines Präfecten von Rom emporge- stiegen, er entsagte aber dem weltlichen Leben und wurde Mönch. Als Haupt der römischen Kirche zeigte er die größte Thätigkeit. Wo damals im Abendlande das Evangelium durch römische Missio- näre gepredigt wurde, da ward auch das Ansehen des Papstes ver- breitet. Ueberall, wo die päpstliche Auctorität noch nicht anerkannt war, suchte Gregor sie geltend zu machen. In Spanien waren be- reits vor Gregor's Wahl die Gothen und die Sueven zur ka- tholischen Kirche übergetreten (S. 139); die Angelsachsen nah- men das römische Christenthum an, und in Italien wurde der Grund zur Bekehrung der arianischen Longobarden gelegt. Gre- gor war nicht bloß sehr thätig für die Ausbreitung der christlichen Religion und die Hebung des päpstlichen Ansehns, sondern er be- saß auch die schönen Tugenden eines christlichen Bischofs. Er hatte einen schweren Beruf in jenen schlimmen Zeiten, wo die Longobar- den das römische Gebiet hart bedrängten und die Kriegsstürme viel- fache Noth erzeugten. Er legte Hospitäler an und sorgte für die Armen. Er gründete eine Unterrichtsanstalt für die Kirchenmusik und hob den Gottesdienst durch seine tröstenden Reden und durch Einführung feierlicher Ceremonien. Sein Meßkanon oder seine Abendmahlsliturgie ist in der römischen Kirche herrschend geworden.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 3

1854 - Weimar : Böhlau
3 I. Von der Auflösung des weströmischen Reiches bis zum Tode Karls des Großen von 476 bis 814; Ii. bis zum Anfang der Kreuzzüge 1096; Iii. bis Rudolph von Habsburg 1273 ; Iv. bis zur Entdeckung von Amerika 1492. Wir haben als die drei Hauptelemente der christlich-germani- schen und romanischen Bildung während des Mittelalters die römi- sche Bildung, das Christenthum und den jugendlich kräftigen Geist der Germanen angegeben und bereits gesagt, daß die Entstehung des Christenthums und das erste Auftreten der Germanen in eine frühere Periode fällt. Wir sprechen daher hier, ehe wir zur ersten Periode des Mittelalters übergehen, 1) von der Verbreitung der römischen Bildung, 2) von den Kelten in Gallien und Britannien, 3) von den germanischen Völkern bis zum Jahr 476, 4) von den Slaven, 5) von dem Christenthum bis zum Beginn des Mittel- alters. 1) Die Verbreitung der römischen Bildung. Die fortgesetzten Eroberungen der Römer hatten die immer zu- ursachm der nehmende Erweiterung des römischen Gebietes und die Einrichtung der eroberten Länder als römische Provinzen zur Folge gehabt. In der Regierung und Verwaltung der Provinzen befolgten die Römer ein so kluges und systematisches Verfahren, daß die unterworfenen Völker, deren Kraft und Selbstgefühl bereits durch Waffengewalt gebrochen war, allmälig die römische Sprache, Sitten und Einrich- tungen annahmen. Weniger geschah dieses in Griechenland, Mace- donien und den östlichen Ländern, wo sich bereits die griechische Sprache und Bildung verbreitet hatte und wo das Römische auf den Bereich der eigentlichen Staatsverwaltung, die Gesetzgebung und das Gerichtswesen beschränkt blieb. Die Griechen waren seit lan- ger Zeit civilisirt und sittlich verderbt und besaßen zu viel Ge- schmack, als daß sie ihre Sprache aufgegeben, und zu viel Eitel- keit, als daß sie fremde Einrichtungen angenommen hätten. Die griechische Sprache hatte sich durch Kolonien von dem adriatischen Meere bis zu dem Euphrat und Nil verbreitet, und Asien war mit griechischen Städten bedeckt. Dagegen ging in den westlichen Län- dern, in Sicilien, Sardinien, Korsika, Hispanien, Gallien, Bri- tannien, den Ländern südlich von der Donau und in dem westlichen Nordafrika das Römische in das Volksleben über. Dazu trugen bei die in den Provinzen stehenden römischen Heere, die von Rom aus gegründeten oder neu eingerichteten Städte, die Einführung des römischen Gerichtswesens, da Gesetze und Verhandlungen latei- nisch waren, der durch treffliche Heerstraßen erleichterte Verkehr der Provinzen mit Rom, der Aufenthalt von römischen Geschäftsleuten in den Provinzen und provinzialer in Rom, endlich die Erhebung von Provinzialen auf den Kaiserthron. Nachdem den Legionen von den Kaisern bleibende Standquartiere angewiesen worden waren, bevölkerten sich die Provinzen bald mit einem Geschlecht römischer l *

5. Geschichte des Mittelalters - S. 121

1854 - Weimar : Böhlau
121 der angesehensten italienischen Gutsbesitzer und zugleich einer der rechtlichsten, gebildetsten und erfahrensten Geschäftsmänner seiner Zeit, wurde zu den höchsten Staatswürden befördert. Im Jahre 500 machte der König eine Reise nach Rom und hielt daselbst ei- nen Triumph. Senat und Volk, Papst und Geistlichkeit kamen ihm im feierlichen Zuge entgegen. Er verweilte ein halbes Jahr in Rom, stellte den alten Gebrauch der Getraidespenden wieder her, veranstaltete circensische Spiele, machte aber auch Kunstwerke, Pa- läste, Kirchen und Wasserleitungen zum Gegenstände seiner Fürsorge und setzte große Summen zur Herstellung des Verfallenen und Zer- störten aus. Theodorich fragte nach allem und war in allen Din- gen thätig. Während der drei und dreißig Jahre seiner Regierung blühten Ackerbau, Handel und Gewerbe, die fast erstorben waren, fröhlich wieder auf. Die Ostgothen eigneten sich einen großen Theil der römischen Bildung und Sitte an. Leider nahmen aber die Ost- gothen in Italien und die in andern römischen Ländern angesiedel- ten Deutschen mit den römischen Sitten auch römische Vorstellun- gen an; mit den römischen Sitten und Verwaltungsformen verbrei- tete sich auch die Verdorbenheit der Römer. Die Vorstellung, daß selbst den schlechten Kaisern ein göttlicher Rang zukomme, ging auch zu den deutschen Völkern über und wirkte auf deren Ansicht vom Königthum ein. Auch die Hierarchie, die spätern römischen Be- griffe von Rang und Adel und die in den letzten Jahrhunderten entstandene Verschiedenheit der Städte-Verfassungen vererbten sich auf die neuen germanischen Staaten. Von der besten Seite zeigt sich Theodorich's Staatsklugheit und Milde in seinem Verhalten zu dem Glauben seiner Untertha- nen. Obgleich Arianer, wie die Ostgothen überhaupt, stellte Theo- dorich doch den katholischen Cassiodor an die Spitze der Regie- rung, bediente sich des rechtgläubigen Bischofs Epiphanius zu wich- tigen Unterhandlungen, drang der katholischen Kirche nie einen Bi- schof auf, mischte sich in ihre Kirchenangelegenheiten nur so weit, als es durchaus nöthig war, traf keine Maßregel, um Italiener zum Abfall von ihrem Glauben zu bewegen, und zog diejenigen Gothen, welche dem ihrigen untreu wurden, nicht zur Rechenschaft. Auch die Juden nahm er gegen Verfolgungen in Schutz. Nur kurz vor seinem Ende sehen wir den trefflichen Mann von der Milde, die seine ganze Regierung auszeichnet, abweichen. Die erste Veranlas- sung ging von Constantinopel aus. Hier ergriff nämlich 523 die Regierung unter Kaiser Justin I. die härtesten Verfolgungsmaßre- geln gegen die Arianer. Theodorich, der darin einen mittelbaren Angriff auf sich selbst und seine Glaubensgenossen, so wie eine Aufregung der Italiener gegen die Gothen sah, schickte eine Ge- sandtschaft nach Constantinopel, an deren Spitze er den römischen Papst Johannes stellte. Seine Verwendung wurde in Constanti- nopel zurückgewiesen, dagegen Johannes persönlich sehr freundlich und ehrenvoll aufgenommen. Dies erregte Mißtrauen bei Theodo- rich, und Johannes ward deshalb nach seiner Rückkehr in den Ker- ker geworfen. Einmal zum Mißtrauen gereizt, lieh Theodorich ei- ner Anklage sein Ohr, daß ein römischer Senator, Albinus, einen geheimen Briefwechsel mit dem Kaiser Justin unterhalte. Theodo-

6. Geschichte des Mittelalters - S. 234

1854 - Weimar : Böhlau
234 Auch im südlichen Europa mußten sich die früheren natürlichen Wege des Völkerverkehrs, zumal innerhalb des so unmittelbar an einander gewiesenen Handelsgebietes des mittelländischen Meeres, wieder öffnen. Die Annäherung des griechischen Kaiserthums an das westliche Europa traf zunächst Italien, das seiner Lage nach benachbarte und durch das Exarchat von Ravenna eine Zeit lang auch politisch mit Constantinopel vereinigte Land. Sehr dunkel ist der Anfang des italienischen Handels. Er begann wahrscheinlich mit Küstenfahrt westlich nach Frankreich und östlich nach den byzan- tinischen Provinzen am adriatischen und ionischen Meer. Der so- lidere Bau der Schiffe und die größere Schifffahrtskunde, welche die Italiener damals vor den Griechen voraus hatten, veranlaßten weiteren Fortschritt. Auf den Inseln der Lagunen hatten die vor Attila geflüchteten Bewohner des Festlandes 452 Venedig gegrün- det (S. 93). Da die Meereswoge die Schwelle der Häuser be- spülte und auf dem öden Sandboden der Inseln kaum eine Pflanze keimte, so wurden Schifffahrt und Handel nothwendig zur Erhal- tung des Lebens. Fischfang und Erzeugung von Seesalz waren die ersten Beschäftigungen. Die Fischereien waren eine Pflanzschule trefflicher Matrosen und lieferten nebst den Salinen dem Handel mit dem Festlande Gegenstände, welche dieses mit seinen Produk- ten erwiederte. Die Sicherheit der Inseln in der allgemeinen Ver- wirrung lockte Kolonisten herbei, und die Inseln bevölkerten und bereicherten sich schnell. Während Italien das Bild allgemeiner Verwüstung darbot, erschienen diese Inseln des adriatischen Meeres wie eine Oase inmitten der Wüste. Eine demokratische Verfassung mit vollziehender Gewalt der Tribunen verband sie zu einem poli- tischen Gemeinwesen, welches der freien Energie keinerlei Fesseln anlegte. Zur Zeit Theodorichs stand Venedig bereits fest genug, um der drohenden Konkurrenz Ravenna's die Spitze bieten zu kön- nen. Die Venetianer fuhren bereits durch das ganze adriatische Meer bis zu den griechischen Kflstenplätzcn. So entstanden ihre ersten Berührungen mit den Griechen. Diese erweiterten und be- festigten sich, als Justinian durch seine Feldherrn Belisar und Nar- ses das ostgothische Reich zerstörte; dabei leisteten ihm die Venetia- ner mit ihrer Flotte Beistand, und die Griechen bewilligten den Venetianern vielfache Handelsvortheile. Frühzeitig bildete sich die venetianische Staatskunst aus, durch rücksichtslose Benutzung günstiger Umstände Gewinn zu machen. Immer deutlicher trat dies hervor, als gegen das Ende des sieben- ten Jahrhunderts sämmtliche Inseln, von denen bisher jede ihren Tribun hatte, übereinkamen, ein gemeinschaftliches Oberhaupt, einen Dogen, zu wählen. Blieb auch die Regierungsform republikanisch, so war doch die Einheit gewonnen. Der Gedanke einer See- und Handelsherrschaft gelangte mehr und mehr zur Klarheit und wurde das Ziel des Strebens. Indeß ging die Entwickelung langsam. Karl dem Großen verstanden die Venetianer sich verbindlich zu machen, und der Kaiser erkannte die Unabhängigkeit der Republik an und verlieh ihr ein Handelsprivilegium für die italienischen Lande. Als Karl der Große die Kaiserkrone auf sein Haupt setzte, hatte Italien die barbarischen Einflüsse glücklich überwunden und stand

7. Geschichte des Mittelalters - S. 568

1854 - Weimar : Böhlau
568 des Tiberius und Germaniens. — Das Ende Marbod's und Armin's. — Der Aufstand der Bataver. Claudius Civilis. Romauisirung von Süddeutsch- land. — Der Markomannenkrieg.— Die Völkervereine der Gothen, Aleman- nen, Franken und Sachsen. — Dievölkerwauderung. Die Hunnen. Der Sturz des Gothenreichs. Uifilas.— Empörung der im römischen Reich angesiedelten Gothen. Theodosius. Alarich. Radagaiö in Italien. Gallien von germa- nischen Schaaren überschwemmt. Alarich in Italien. — Westgothen und andere Deutsche in Gallien und Spanien. — Geiserich und das Reich der Vandalen in Afrika. — Die Sachsen, Angel» und Juten in Britannien. — Attila. — Plünderung Roms. Ende des weströmischen Reichs. — S. 26—93. 4) Die Slawen. Die älteste Geschichte der Slawen. — Friedfertigkeit und Tapferkeit der Slawen. Ackerbau, Gewerbe und Handel. — Die Staats- verhältnisse. — Sitten, Bildung, Religion und Charakter der Slawen. — S. 93—99. 5) Das Christenthum bis zum Beginn des Mittelalters. Verfall des Heidenthums, Verbreitung der jüdischen Religion. — Hoffnung auf einen Messias. Geburt Jesu. — Johannes der Täufer. Die Lehre und der Tod Jesu. — Ausbreitung des Christenthums. Verfolgungen der Christen. — Verschiedenheit des Heidenthums und des Christenthums. — Die Sitten und der Gottesdienst der Christen. Die Verfassung der Kirche. — Sekten des zweiten und dritten Jahrhunderts. — Veränderte Stellung der Kirche und der Geistlichkeit seit Constantin. — Veränderung des Gottesdienstes. — Veränderung in der Erziehung und Lebeusansicht. — Einsiedler, Klöster, Säulenheilige. — Verfolgungen, Streitigkeiten und Sekten des vierten und fünften Jahrhunderts. — Die christliche Literatur. — S. 99—118. (Erster A eitra um. Don der Auflösung des weströmischen Reiches bis zum Tode Karls des Großen, von 476 bis 814. 4) Die Ostgothen, die Vandalen, die Longobarden, die Ausbrei- tnng der Slawen in Ost-Europa, das burgundische Reich, die Westgothen. Odoakers Sturz. Theodorich der Große und das ostgothische Reich. — Untergang der Vandalen. — Das Ende des ostgothischen Reichs. — Die Literatur in Italien zur Zeit des ostgothischen Reichs. — Narses. — Die Longobarden. — Die Stellung der Könige und die Gesetze der Longobarden. — Uebersicht der Staaten in Gallien und Deutschland. — Die Ausbreitung der Slawen über Ost-Europa. — Das burgundische Reich. — Geschichte der Westgothen bis zum Verfall des Reiches. — Innere Zer- rüttung des westgothischen Reiches. — Innere Verhältnisse des westgothi- schen Reiches. — S. 119 —143. «> Das Reich der Franken unter den Merowingern. Ansiedelung der salischen Franken in Gallien. — Das salische Gesetz und die in dem. selben geschilderten Zustände. — Ausbildung der königlichen Gewalt. — Chlodwig. Die Gründung des Frankenreichs. — Die Könige nach Chlod- wig. — Die Ursachen der raschen Vergrößerung des fränkischen Reichs. — Verbindung der germanischen Elemente mit'der christlich-,romanischenbildung. — Sittliche Verdorbenheit im Frankenreiche. — Das Königthum. — Kron- gut. — Die Kirche. — Freie. Antrustionen. — Unterschied der Personen. — Verhältnisse des Grund und Bodens. — Die Verwaltung. Hofbeamte. — Reichsbeamte. — Die Reichstage. — Die Gauverfassung. Die Gra- fen. — Die Herzöge. -- Das Gerichtswesen. — Die Immunitäten. — Besondere Verhältnisse einzelner Völkerschaften. — Die Leistungen des Volks und die Einkünfte des Königs. — Das Kriegswesen. — Oeffentliche Si- cherheit. Das Beneficial- und Vafallenwcsen. — Weitere Ausbildung des
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