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1. Das Deutsche Reich - S. 493

1900 - Leipzig : Spamer
Das Herzogtum Sachsen-Altenburg. 493 Schieferbrüche in Europa mit über 500 Arbeitern, viele Schieferdecker; in der Nähe der Wetzstein, 816m). — Das hochgelegene Dorf Reichmannsdorf produziert treffliche Porzellanerde. — Wallendorf, Dorf an der Lichte, im Thüringerwalde; Fabrikation von Porzellan, Schiefertafeln und Blechwaren, Porzellanmalerei. — Dorf Schmiede- feld an der Nahe, im Thüringer Walde; Fabrikation von Glasinstrumenten (physi- kalischen, mathematischen :c.) und Porzellan; Pech- und Rußhütten im nahen Walde. — Die Dörfer Piesau und Ernstthal mit Glashütten. — Pösneck, Stadt und Bahnstation an der Kotschau (Kleinen Orla), 7614 Einwohner. Bedeutende Industrie, namentlich Flanell- und Wollenwarenweberei. Fabrikation von Posamenten, Porzellan, Leder- und Lederwaren, Maschinen und Konditorwaren, Färberei. Lebhafter Handel (Export von Jndustrieerzeugnissen), Reichsbanknebenstelle. Gotische Mauritiuskirche und altertümliches Rathaus; reiche Stadt — Dorf Jüdewein mit Steinbrüchen. — Kranich feld, Stadt an der Ilm, gehört znr kleineren Hälfte zu Sachseu-Weimar (vgl. dort). — Tümpling, Dorf an der Saale, mit Zuckerfabrikation, großen Obst- Pflanzungen und Park (Rosen). — Oberneusulza, Dorf an der Ilm, in der Nähe von Stadt Sulza; Saline. — Dorf Vierzehnheiligen, Mittelpunkt der Schlacht bei Jena (14. Oktober 1806); früher Wallfahrtsort. — Dorf Lichtenhain in der Nähe von Jena; bekannte Bierbrauerei („Lichtenhainer"). Iii. Aas Herzogtum Sachsen-Altenburg. Das Herzogtum Sachsen-Altenburg liegt zwischen 50° 42' bis 51° 7' liörbl Br. und 11° 20' bis 12° 50' östl. L. v. Gr. Es zerfällt in deu alten- burgischeu oder Ostkreis und in den Saale-Altenburger oder Westkreis, welche durch die dem Fürstentum Reuß jung. L. gehörige Herrschaft Gera von einander getrennt werden. Zn jedem dieser Kreise gehört eine Anzahl von Exklaven und solchen Gebieten, deren Landeshoheit der Herzog mit andern Fürsten teilt. Der Ostkreis wird von Sachsen, Reuß j. L., Sachsen-Weimar und Preußen, der Westkreis von Preußen, Sachsen-Weimar, Schwarzburg-Rudolstadt, Sachsen- Meiningen und Reuß j. L. begrenzt. Zu dem erstereu gehören die Exklaven Mnms- dorf (in Preußen), Rußdorf bei Hohenstein (in Sachsen), halb Neukirchen bei Glauchau (in Sachsen) und die Dörfer Röpsen, Hain mit Wachholderbanm, Roschütz und Dorna (in Reuß j. L.), zu dem letzteren die Exklaven Schweinitz (in Weimar), Saalthal (in Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt) und Ammelstädt (in Schwarzburg-Rudol- stadt); der letztere umschließt auch das preußische Dorf Kischlitz und das meiningische Dorf Rödelwitz. Geteilt ist die Landeshoheit in folgenden Ortschaften des Ostkreises: Naundorf bei Mehna (mit Preußen), in Bocka bei Frohburg, Grobsdorf, Jefenitz, Lengefeld bei Werdau, Niedersteiubach, Rußdorf bei Mauuichswalde, Schönhaida, Thonhausen, Waldsachsen. Wickersdorf, Gosel bei Niederwiera, Hilbersdorf, Neu- kircheu bei Remse, Frohnsdorf, Heiersdorf bei Niederwiera, Kauritz und Rückersdorf bei Ronneburg (mit Sachsen), in Bethenhausen, Hirschfeld, Dorna, Roschütz und Frankenau bei Pölzig (mit Reuß j. L.); ferner in folgenden Ortschaften des West- kreifes: Kraftsdorf, Rüdersdorf, Pörsdorf und Seifartsdorf (mit Reuß j. L.). Das Land hat drei Laudratsämter in Altenburg, Schmölln und Roda; Hauptstadt ist Altenburg. Die älteste Geschichte dieses Gebietes ist übereinstimmend mit der der benachbarten Territorien, des Königreichs Sachsen und der sächsischen Herzog- tümer. Das Schloß zu Altenburg diente bereits Friedrich dem Sanftmütigen (gest. 1464) lange Zeit hindurch als Residenz. Hier fand auch der sächsische Prinzenraub im Juli 1455 statt. Die damals geraubten Prinzen Ernst und Albert begründeten die beiden nach ihnen benannten Fürstenhäuser (vgl. König- reich Sachsen, Sachsen-Weimar :e.). Unter den Enkeln des seiner Kurwürde beraubten Johann Friedrich des Großmütigen bildeten sich mehrere Linien. Dieselben wurden zwar durch Johann von Weimar (1603—40) wieder vereinigt,

2. Das Deutsche Reich - S. 452

1900 - Leipzig : Spamer
Zweites Kapitel. Die übrigen Staaten in Mittel- und Norddeutschland. § 1. Das Königreich Sachsen. Das Königreich Sachsen erstreckt sich von 50" 10' bis 51" 28' nördl. Br. und von 11" 50' bis 14" 40' östl. L. V. Gr. und grenzt iin Osten an die preußische Provinz Schlesien und Böhmen, im Sude» gleichfalls an Böhmen, im Südwesten an Bayern, im Westen an Gebiete von Reuß, Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg und der preußischen Provinz Sachsen, im Norden an die preußischen Provinzen Sachsen und Schlesien. Das Königreich wird in die vier Kreishauptmannschaften Dresden, Zwickan, Leipzig und Bautzen geteilt, welche, abgesehen von den Stadtbezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz, wieder in 27 Amtshauptmannschasteu zerfallen. Die Geschichte des Landes führt uns zunächst in den Anfang der christ- lichen Zeitrechnung, zu welcher Zeit der Germanenstamm der Hermunduren hier wohnte. Ans denselben folgte der slawische Stamm der Sorben (Wenden), welcher seit der Zeit Karls des Großen nach Osten zurückgedrängt wurde, sich aber bis jetzt in der Lausitz erhalten hat. Den ersten Grund zu einem Staats- wesen legte Heinrich I. durch die Einrichtung der Mark Meißen (928), welche etwa zwei Jahrhunderte später in den erblichen Besitz des Hanses Wettin kam, das hier noch herrscht. Das Laud wurde, abgesehen von kleineren Gebieten, allmählich durch Thüringen und Sachseu-Witteuberg vergrößert, teilte sich aber (1485) in die beiden Linien der Ernestiner (Knrsachsen) und Albertiner (Herzog- tum Sachseu). Nach der Schlacht bei Mühlberg trat die erstere die Kurwürde und den Knrkreis an die letztere ab und behielt lediglich die thüringischen Länder, welche demnächst wieder mehrfach geteilt wurden. Kursachsen gewann im Dreißigjährigen Kriege die Lausitz. Kurfürst (Friedrich) August I. (der Starke) erhielt die polnische Königskrone und trat zu diesem Zwecke zum Katholizismus über; auch sein Sohn (Friedrich) August Ii. erwarb diese Würde

3. Das Deutsche Reich - S. 453

1900 - Leipzig : Spamer
Die übrigen Staaten in Mittel- und Norddeutschland. 453 und außerdem die Läuder der Merseburger und der Weißenfelser Nebenlinie. Friedrich August Iii. wurde durch Napoleon I. König und als Rheinbuuds- fürst auch Großherzog von Warschau. Infolge seiner Anhänglichkeit an Napoleon wurde aber sein Land um Gebiete vou bedeutendem Umfange, die an Preußen kamen, verkleinert, nur die kleinere Hälfte des bisherigen Landes verblieb ihm, aber auch der Raug eines Königs. Die Sorben breiteten sich vom 6. Jahrhundert an bis zur Saale hin aus und sollen den ersten Grund zu den Städten Pirna, Dresden, Leipzig, Torgau, Chemnitz, Zwickau, Oschatz, Würzen zc. gelegt haben. Kaiser Otto I. gründete für diese Gegenden das Bistum Meißen (965). Kaiser Heinrich V. belehnte Konrad von Wettin 1123 mit Meißen als einer erblichen Markgrafschaft. Schon 1124 erhielt Konrad nach dem Tode Wieprechts von Groitzsch dessen Besitzungen Groitzsch, Leisnig, die Grafschaft Rochlitz, einen großen Teil des Pleißnerlandes und Teile der Lausitz. Konrads Sohn, Otto der Reiche (1156—90), eröffnete die Freiberger Silbergrnben und hob dadurch den Wohlstand des Landes bedeutend; von ihm wurden auch die beiden Leipziger Haupt- messen gestiftet. Heinrich der Erlauchte (1221—88) erwarb die Landgrafschaft Thü- ringen und verlegte seine Residenz von Meißen nach Dresden. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts begannen für das Land schlimme Zeiten, indem König Adolf von Nassau die Ansprüche Friedrichs mit der gebissenen Wange und Diezmanns (der Söhne Albrechts des Entarteten von Thüringen) auf Meißen, die Ostmark und Landsberg nicht anerkennen wollte und daher diese Gebiete zu erobern suchte; auch König Albrecht I. setzte diese Bestrebungen fort, bis ihn Friedrich mit der gebissenen Wange bei Lucka im Altenbnrgischen schlug (1307), worauf Kaiser Heinrich Vii. den Wettinern ihren Besitzstand bestätigte. Friedrich der Streitbare begründete 1409 die Universität Leipzig und wurde nach dem Aussterben der Wittenberger Askanier mit der Kurwürde und dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg belehnt; er nannte sich jetzt „Kurfürst von Sachsen." In der Zeit von 1429 — 32 wurde das Land durch die Hussiten, 1446—51 durch den Bruderkrieg zwischen dem Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen und seinem Bruder Wilhelm verwüstet; der letztere wurde endlich durch Thüringen abgefunden. Im Jahre 1466 fiel an Kursachsen der Planensche Teil des Vogtlandes (nämlich Plauen und Weida). Bei der Erbteilung im Jahre 1485 erhielt der ältere Bruder, Ernst. Kursachsen und einen Teil von Thüringen und Meißen, der jüngere, Albert, den größeren Teil von Meißen mit Leipzig und Dresden sowie einen Teil von Thüringen. Durch sein Bündnis mit Kaiser Karl V. gegen seinen Vetter Johann Friedrich gewann Moritz von Sachsen außer der Kurwürde fast den ganzen Besitz des Wettiner Hauses; nur Jena, Weimar, Gotha und Eisenach verblieb den Ernestinern, wozu später noch Altenbnrg kam. Kurfürst August (1553—86) hat viel für Hebung des Kunstsinns, der Schulbildung, der Landwirtschaft, des Obst- und Hopfenbaues gethan, sowie durch Aufnahme von vertriebenen Protestanten aus der Schweiz, den Niederlanden :e. den Grund zu der Leinwand- und Banmwoll- Weberei im Vogtlande, der Tuchmachern in Zwickau, Grimma, Meißen ?e. und der Spitzenklöppelei im Erzgebirge gelegt. Kurfürst Johann Georg I. (1611—56) gewann als Bundesgenosse des Kaisers Ferdinand Ii. gegen den Winterkönig Friedrich von der Pfalz die Lausitzen. Im Dreißigjährigen Kriege litt Kursachsen infolge der Unentschiedenheit dieses Fürsten viel, besonders, nachdem derselbe mit dem Kaiser den Prager Frieden abgeschlossen hatte, durch die Feindschaft der Schweden. .Kurfürst Johann Georg Ii. führte in der Oberlansitz die Damastweberei ein. Beim Übertritte des folgenden Kurfürsten, Friedrich August I. (August des Starken), zur katholischen Kirche (1697), ging die Führerschaft der protestantischen Fürsten in Deutschland und die Schirmherrschaft über die evangelische Kirche auf Kurbrandenburg über. Unter August dem Starken litt das Land schwer durch die Beteiligung an auswärtigen Kriegen (an dem nordischen und den Türkenkriegen) sowie durch eine verschwenderische Regierung, doch gewann es an Prachtbauten und Kunstschätzen, llnter seinem Sohne Friedrich August Ii. (als König von Polen August Iii.) hatte das Land entsetzlich durch die drei schleichen Kriege zu leiden. Friedrich August Iii. (1763—1827) suchte die Wunden seines Landes zu heilen, doch litt dasselbe, obgleich der Landes- fürst mit Napoleon verbündet war und von demselben sehr begünstigt wurde, in der

4. Das Deutsche Reich - S. 515

1900 - Leipzig : Spamer
Lippe Anhalt Waldeck Schaumburg-L Braunschweig § 3. Anhalt, Braunschweig. Waldeck. Lippe und Schaumburg-Lippe. I. Das Herzogtum Inhalt. Das Herzogtum Anhalt besteht aus einem größeren und einem kleineren Hauptgebiete sowie fünf Nebenteilen, welche von 51° 35' bis 52° 6' nördl. Br. und von 10° 55' bis 12" 35' östl. L. v. Gr. liegen. Das Land wird fast ganz von der preußischen Provinz Sachsen umschlossen, nur im Osten berührt auf eine kurze Strecke die Provinz Brandenburg, im Westen gleichfalls nur in geringer Ausdehnung Braunschweig die Landesgrenze. Das größere der beiden Hauptgebiete bildet die Kreise Dessau, Kothen. Zerbst und Bernburg, das kleinere den Kreis Büllenstedt. In der ältesten Zeit seiner Geschichte teilte das Land größtenteils die Geschicke der preußischen Provinz Brandenburg. Der Stammvater der Herzöge von Anhalt ist Esico aus dem schwäbischen Geschlechte der Beringer, welcher im 11. Jahrhundert als Graf von Wallenstedt erscheint. Sein Urenkel war Albrecht der Bär. dessen Enkel Heinrich sich zuerst Fürst von Anhalt nannte (1212). Nach seinem Tode trat eine Teilung in 3 Linien ein; 1570 wurde das Gebiet wieder vereinigt, aber schon 1603 wieder, und zwar in vier Linien, geteilt, welche bis auf die Desfauer allmählich wieder eingingen. Seit 1863 ist das Land vereinigt. Der Enkel Esieos, Otto der Reiche, nannte sich Graf von Askanien und Aschers- leben. Sein Sohn Albrecht der Bär wurde Begründer der Markgrafschaft Branden- bürg von der jetzigen Altmark aus. Die erste Teilung (1251) begründete die Linien Anhalt-Aschersleben, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Zerbst, von welchen die beiden ersteren bis 1570 ausstarben. Fürst Joachim Ernst aus der Zerbster Linie vereinigte das ganze Gebiet; seine Söhne aber begründeten 1603 die vier Linien Anhalt- Dessau, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und Anhalt-Zerbst. Die letztere erlosch 1793. Im Jahre 1807 traten die drei übrigen Linien in den Rheinbund, wobei Anhalt-Köthen und -Dessau sich den Herzogstitel beilegten; Anhalt-Bernburg hatte den- selben bereits srüher ldurch Kaiser Franz Ii.) erhalten. 1847 starb die Linie Anhalt- Köthen aus und das Land fiel an die Dessauer Linie, welche, nachdem 1863 auch die Bernburger erloschen war, nun das ganze Gebiet erhielt. Zu der Dessauer Linie gehört Fürst Leopold, berühmt als preußischer Generalfeldmarschall (gest. 1747). Das östliche Hauptgebiet des Landes gehört dem norddeutschen Tief- lande, der südwestliche Teil des kleineren Hauptgebietes dem Unterharze an. Auch die kleineren Exklaven gehören zum Tieflande. Der im Herzogtum gelegene Teil des Unterharzes ist stark bewaldet und hat eine mittlere Höhe von 33*

5. Das Deutsche Reich - S. 509

1900 - Leipzig : Spamer
Die Fürstentümer Schwarzburg. # 509 öftl. L. v. Gr., die des letzteren zwischen 51° 12' und 51° 26' nördl. Br. sowie 10« 29' und 11» 4' östl. L. v. Gr. Die Oberherrschaft von Schwarzburg-Rudolstadt liegt am und im Thüringer- Walde, sowie im Frankenwalde, zerfällt in das Hauptgebiet Rudolstadt, eine größere Exklave (Leutenberg) und vier kleinere Exklaven (Angelrode, Elxleben, Osterode, Weißbach) und wird von zwei preußischen Exklaven (Ranis, Groß-Camsdorf), Sachsen- Weimar, -Altenburg und -Meiningen. Reuß alt. und j. L., Schwarzburg-Sonders- hausen und Sachsen-Gotha begrenzt Die Unterherrschaft von Schwarzburg-Rudolstadt besteht aus dem im thüringischen Hochlande gelegenen Gebiete von Frankenhausen nebst den beiden Exklaven Schtotheim und Jmmenroda und wird von den preußischen Provinzen Sachsen. Schwarzburg-Sondershausen, Sachsen-Weimar und Sachsen- Gotha begrenzt. Die Unterherrschaft von Schwarzburg-Sondershausen besteht aus einem zusammenhängenden Gebiete, das südlich vom Harze liegt und von der preußischen Provinz Sachsen, Schwarzburg-Rudolstadt und einer gothaischen Exklave (Volkenroda), begrenzt wird; die Oberherrschast aus den beiden getrennt liegenden Bezirken Arnstadt und Gehren, sowie aus drei kleineren Exklaven (Bockhausen, Geschwenda und Lehmannsbrück); sie liegt im Thüringer Walde und in dessen Bor- landen und wird vom preußischen Bezirke Erfurt, Sachsen-Weimar, -Gotha und -Mciningen, sowie von Schwarzburg - Rudolstadt begrenzt. Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt zerfällt in die drei Landrats- ämter Rudolstadt, Königssee und Frankenhausen, Schwarzburg-Sondershausen in die vier Landratsämter Sondershausen. Ebeleben, Arnstadt und Gehren. Tie Sondergeschichte der Fürstentümer reicht bis in das 12. Jahr- hundert zurück. Die Grafen von Schwarzburg aus dem Hause Kevernburg vergrößerten ihr um die Burgen Schwarzburg und Greifenstein (bei Blanken- bürg in Thüringen) gelegenes Gebiet allmählich durch Kauf und Erbschaft; 1571 entstanden die beiden Linien. Die reichsfürstliche Würde und damit die Reichsunmittelbarkeit erwarb die Rudolstädter Linie 1710, die Sondershäuser bereits 1697. 1713 schlössen dann beide Linien einen Erbfolgevertrag, nach welchem eine weitere Zersplitterung der Gebiete vermieden und die gegenseitige Erbberechtiguug anerkannt werden sollte. Eine landständische Verfassung erhielt Rudolstadt 1821, Sondershausen 1841. Die Grafen von Schwarzburg besaßen ursprünglich außer deu beiden erwähnten Burgen und den dazu gehörigen Ortschaften die Hälfte von Stadt-Ilm. Dazu kamen allmählich Königssee (im 13. Jahrhundert), Arnstadt, Schlotheim, Frankenhausen, Sondershausen mit Umgegend, die Schlösser Kisshausen und Rotenburg (im 14. Jahr- hundert) ie. Schon früh unterschied man eine Ober- und Unterherrschaft. Im 13., 14. und 15. Jahrhundert trat durch vielfache Teilungen eine starke Zersplitterung ein, doch vereinigte die Linie Schwarzburg-Blaukenburg 1348 wieder den ganzen Besitz. (Aus der erwähnten Nebenlinie war der 1349 zum Gegeukönige gegen Karl Iv. zu Eisleben erhobene Graf Günther Xxi.). Der gemeinsame Stammvater der jetzigen beiden Linien ist Günther Xl,. Der erste Fürst von Schwarzburg- Rudolstadt war Albert Anton I. (1646—1710). Die Sondershäuser Linie teilte wieder mehrfach, doch trat 1716 die Wiedervereinigung des Gebietes derselben ein. Schon vorher hatte Christian Wilhelm I. aus der Nebenlinie Schwarzburg-Arnstadt (1697) die Reichsfürsteuwürde erhalten. Der von Kurfachsen, das bisher dielehns- Hoheit besessen hatte, hiergegen geltend gemachte Widerspruch mußte durch Entschädi- guugen beseitigt werden. Beide Linien gehörten zum Rheinbunde und traten nach dem Sturze Napoleons I. dem Deutschen Bunde, sowie später dem Norddeutschen Bunde, bez. dem neuen Deutschen Reiche bei. Die Oberherrschaft des rudolstädtischeu Fürstentums wird von dem Thü- ringer- und Frankenwald durch breitrückige Platten mit einzelnen Kuppen und tiefen, engen Thälern ausgefüllt, die des Sondershäuser Fürstentums bat im Süden den Thüringer Wald, von welchem aus zwei Höhenzüge die Gera

6. Das Deutsche Reich - S. 521

1900 - Leipzig : Spamer
Das Herzogtum Braunschweig. 521 im Südosten und Osten von der Provinz Sachsen, der südwestliche Hauptteil, der aus den Kreisen Gandersheim und Holzminden besteht, im Norden und Süden von Hannover, im Westen von dem waldeckschen Fürstentum Pyrmont und der Provinz Hannover, im Osten von der Provinz Sachsen begrenzt; der südöstliche Hauptteil (Kreis Blankenburg) wird im Nordosten, Osten und auch an einer Stelle im Süd- Westen von der Provinz Sachsen und Anhalt, sonst von der Provinz Hannover umschlossen. Von den Exklaven sind die bedeutenderen Calvörde (in der Provinz Sachsen) und Thedinghausen (in der Provinz Hannover,,, südöstlich von Bremen); zu ihnen kommen noch die unbedeutenden Gebiete von Olsburg, Bodenburg und Ostharingen (im Hannöverschen). Die Geschichte des Landes ist bis in das 13. Jahrhundert mit derjenigen Hannovers verknüpft. Nachdem dann Otto das Kind, der Enkel Heinrichs des Löwen, 1235 mit den Braunschweig-Lünebnrgischen Gebieten belehnt worden war, wurde von dessen Söhnen Albrecht der Lange Besitzer von Braunschweig, Göttingen und Grubenhagen, Johann von dem nördlichen Gebiete mit Lüne- bürg. Später wurde das Gebiet der älteren Linien noch weiter zerstückelt und erst seit 1514 das Erbrecht des Erstgebornen anerkannt. Im Jahre 1634 ge- langte die Dannenbergsche Nebenlinie in den Besitz des Landes, 1735 die Linie Braunschweig-Bevern. Mit Herzog Wilhelm starb 1885 das braunschweigische Regentcnhaus aus, und da die Nachfolge der entthronten hannöverschen Welsen aus politischen Gründen unmöglich war, so übernahm der Prinz Albrecht von Preußen als Prinz-Regent die Regierung des Landes. Als 1514 Heinrich der Jüngere in dem brannschweigischen Hauptgebiete zur Regierung gelangte, vermochte er seine jüngeren Brüder zum Verzicht auf ein eignes Land und vereinbarte eine Erbfolgeordnung nach dem Rechte der Erstgeburt, welche von Kaiser Karl V. bestätigt wurde. Friedrich Ulrich war der letzte des sogenannten mittleren Hauses Braunschweig. Ihm folgte mit Herzog August, einem thatkräftigen, tüchtigen Fürsten, die Dannenbergsche Linie. Sein Nachfolger Rudolf August (seit 1685 gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Anton Ulrich), unterwarf die Stadt Braunschweig mit Hilfe seiner Vettern aus den andern Linien. Diese Stadt kam mit dem Stifte Walkenried an die Wolfenbüttelsche Linie. Nachdem kurz vorher Vorsfelde mit dem Lande vereinigt war, starb die Braunschweigische Hauptlinie mit Ludwig Rudolf (1735) aus und es folgte mit Albrecht Ii. die Linie Brauuschweig- Bevern. Albrechts Sohn Karl hob die Bildung des Landes (Collegium Carolinum zu Braunschweig ?c.), hielt treu zu seinem Schwager, König Friedrich Ii. von Preußen, während des Siebenjährigen Krieges, stürzte aber das Land in große Schulden, die sein Sohn Karl Wilhelm Ferdinand (der tüchtige Feldherr aus der Schule Friedrichs des Großen, welcher infolge fchwerer Verwundung in der Schlacht bei Jena 1806 zu Ottensen starb) schon als stellvertretender Regent wieder tilgte. Nach seinem Tode wurde das Herzogtum zunächst in das Königreich Westfalen einverleibt; erst 1813 trat mit^ Friedrich Wilhelm das Herzogshaus wieder die Regierung an. Der letzterwähnte Herzog ist durch seinen kühnen Kriegszug von der böhmischen Grenze bis Elsfleth gegen Napoleon (1809) berühmt; er fiel ruhmvoll bei Quatrebras (l 6. Juni 1815). Für seine minderjährigen Söhne führte bis 1823 der Prinzregent und nachmalige König Georg Iv. von England die vormundschastliche Regierung; dann folgte der älteste der Prinzen, Karl, welcher durch einen Volksaufstand ent- thront wurde (1830), worauf sein jüngerer Bruder Wilhelm die Regierung übernahm. Mit dem letzteren starb das Herzogshaus aus. Das nordöstliche Hauptgebiet bildet eiue wellenförmige Ebene von vor- herrschender Fruchtbarkeit mit reichen Braunkohlen- und Steinsalzlagern. Das schmale südwestliche Hauptgebiet ist vorherrschend gebirgig, daher wenig srucht- bar, aber waldreich. Das dritte Hauptgebiet liegt auf dem Unterharz und ist vorherrschend wiesen- und waldreich. Der Boden der Exklaven ist flach und für den Ackerbau geeignet.

7. Das Deutsche Reich - S. 535

1900 - Leipzig : Spamer
Die beiden Mecklenburg. 535 Sie kehrten jedoch bald zurück und söhnten sich mit dem Kaiser aus (1635). Im Westfälischen Frieden mußte zwar Wismar mit Umgegend an Schweden abgetreten werden, doch wurden gleichzeitig die Bistümer Schwerin und Ratze- bürg gewonnen. Die jetzigen beiden Fürstenhäuser bestehen seit 1701, indem durch den Hamburger Vergleich Adolf Friedrich Ii. das Land Stargard nebft dem Fürstentum Ratzeburg, Friedrich Wilhelm aber den übrigen größeren Teil des Landes erhielt; die Stände blieben gemeinsam. Seitdem kam auch die Bezeichnung Herzogtum Mecklenburg-Schwerin und Herzogtum Mecklenburg- Strelitz auf. Für Schwerin wurde 1707 die Unteilbarkeit und die Gültigkeit des Erstgeburtsrechts festgesetzt; dieses Land litt in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts sehr durch innere Wirren, die erst 1755 beigelegt wurden. Im Jahre 1815 nahmen die Herzöge die großherzogliche Würde an. ergriffen 1866 für Preußen Partei und traten dann in den Norddeutschen Bund und den Zollverein, sowie 1871 in die Gemeinschaft des Deutschen Reiches. Heinrich der Löwe setzte im Südwesten des Landes drei deutsche Grafen ein und stiftete die Bistümer Ratzeburg und Schwerin; Fürst Pribislav empfing den größten Teil des Landes zurück. Nach der ersten Teilung (1229) gab es die Linien Mecklenburg (Stammburg bei Wismar), Werle, Rostock und Parchim. Aus der Hauptlinie Mecklenburg stammte der Fürst Heinrich Ii., welcher aus dem Nachlasse der Grafen von Dannenberg Dömitz und Grabow und als Erbe seiner Gemahlin Beatrix (unter brandenburgischer Hoheit) das Land Stargard erwarb. Seinen Söhnen Albrecht Ii. und Johann wurde (1347) von Karl Iv. die Herzogswürde verliehen. Albrecht Ii. erwarb auch die Grafschaft Schwerin, Johann aber stiftete die Neben- linie Stargard (1471 erloschen). Herzog Heinrich Iv., ein Nachkomme Albrechts Ii., vereinigte alle Gebiete wieder (1471). Heinrichs Iv. Enkel, Heinrich V. und Albrecht Vii., teilten wieder. Die Reformation wurde durch Johann Albrecht I. (gest. 1576) in Schwerin und durch Ulrich (gest. 1603) in Güstrow durchgeführt; sie traten bei dieser Gelegenheit den Ständen gegen Übernahme der fürstlichen Schulden von den eingezogenen Kirchengütern die Klöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz ab. Johann Albrechts I. Enkel, Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht Il, teilten wieder und begründeten dadurch die Herzogtümer Schwerin und Güstrow; die Stadt Rostock, mehrere Landesanstalten und die Stände blieben gemeinsam. Im Dreißig- jährigen Kriege durch Wallenstein vertrieben, kehrten beide Herzöge nach Gustav Adolfs Erscheinen wieder zurück (1631). Der Sohn des Herzogs Adolf Friedrich I., Christian, welcher zum Katholizismus übertrat, suchte durch Sparsamkeit die Schäden des Dreißigjährigen Krieges zu heilen. Ihm folgte seines Bruders ältester Sohn Friedrich Wilhelm (1692), welchem nach dem Tode des letzten Herzogs von Güstrow auch dieses östliche Gebiet zufiel (1695). Da aber Adolf Friedrich Ii., ein Oheim Friedrich Wilhelms, auch Erbansprüche auf Güstrow erhob, so trat 1701 (Hamburger Bertrag) eine neue Teilung des Gebietes ein und es bildeten sich die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Dem kinderlosen Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin folgte (1713) sein Bruder Karl Leopold, welcher mit der Stadt Rostock und der Ritterschaft in eine lange blutige Fehde verwickelt wurde, in die auch Reichstruppen eingriffen. Hierdurch wurde es verschuldet, daß acht Amter in hannoverschen und vier in preußischen Pfandbesitz kamen. Erst Karl Leopolds Bruder und Nachfolger Christian Ludwig stellte durch den „landesgrund- gesetzlichen Erbvergleich" (1755), welchem auch der Herzog Adolf Friedrich Iv. von Mecklenburg-Strelitz beitrat, den Frieden wieder her. Der nächste Herzog löste die an Hannover, dessen Neffe, Friedrich Franz I. (1785—1837), die an Preußen ver- pfändeten Ämter wieder aus; der letztere erwarb auch von Schweden durch eine be- deutende Summe die Stadt Wismar nebst Gebiet (1803). Im Jahre 1806 von den Franzosen vertrieben, kehrte dieser Herzog 1807 wieder in fein Land zurück, mußte iedoch, ebenso wie der Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (der Vater der Königin Luise), in den Rheinbund treten; aber schon im März 1813 traten beide zu den Ver- bündeten gegen Frankreich über. 1821 wurde die Leibeigenschaft aufgehoben. Groß-

8. Das Deutsche Reich - S. 644

1900 - Leipzig : Spamer
644 Drittes Kapitel Heerstraßen, Grabmäler, Badeeinrichtungen k., die Urbarmachung weiter Gebiete, die Einführung des Weinbaus u. dgl. Bei Beginn der Völkerwanderung wurden die Römer völlig verdrängt. Die Gebiete der nun hier angesiedelten Germanen (Alemannen und Franken) erstreckten sich über die Grenzen des Großherzogtums, namentlich gegen Osten hinaus. — Von dem Herzog Gottfried von Alemannien stammt Berthold I. (der Bärtige) ab, welcher als Graf im Breisgau erscheint und den Titel Herzog von Zähringen annimmt. Sein ältester Sohn Berthold Ii. wurde sein Nachfolger, während sein jüngerer Sohn Hermann der Heilige Hochberg erbte und durch Heirat die Stadt Baden erhielt. Der Zuwachs zu diesen noch geringen Besitzungen war besonders 1227 erheblich, indem zu dieser Zeit die Städte Psorz- heim, Durlach und Ettlingen erworben wurden. Schon am Ende des 13. Jahr- Hunderts aber zerfiel das Gebiet des Hauses in eine obere Markgrasschaft mit der Hauptstadt Baden und in eine untere Markgrafschaft mit Pforzheim. Nachdem 1391 die Wiedervereinigung erfolgt war, teilte Christoph I. das Land 1515 wieder unter seine drei Söhne. Von diesen starb Philipp kinderlos, während Bernhard eine Linie Baden-Baden (Residenzen Baden und Rastatt) und Ernst eine Linie Baden-Durlach (Residenzen Pforzheim, später Durlach und zuletzt Karlsruhe) stiftete. Beide nahmen die Reformation an, doch trat Baden-Baden später wieder zur katholischen Kirche über. Die letztere Linie starb 1771 aus und Baden-Durlach (die Eruestinische Linie) trat in den Gesamtbesitz. Im Lüneviller Frieden erhielt die Markgrasschaft Baden Stücke der Pfalz (Gegend von Heidelberg), die Stiftsgebiete von Konstanz, Basel, Straß- bnrg und Speier auf dem rechten Rheinufer, sowie mehrere sonstige reichsunmittel- bare Gebiete und freie Reichsstädte; der Fürst aber nahm den Titel Kurfürst an. Neuen Zuwachs brachte der Frieden von Preßburg, in welchem das Land durch den Breisgau, die Ortenau, Baar, sowie durch die Gebiete der Fürsten von Fürstenberg und von Leiningen 2c. vergrößert wurde; zugleich erhielt der Fürst den Titel eines Großherzogs. Nach der Schlacht bei Leipzig verließ Baden die Sache Napoleons und wurde dann 1815 Mitglied des Deutschen Bundes. Eine ständische Versassuug wurde 1818 eingeführt, darauf bildete sich (1821) die Union der lutherischen und reformierten Kirchen des Landes, zugleich wurde auch der erzbischöfliche Stuhl in Freiburg für die katholischen Unterthanen geschaffen. 1835 schloß sich Baden dem deutschen Zollverein an. Nach den Erschütterungen der Jahre 1848 und 1849 (Maiaufstand 1849) gewann das Land unter dem jetzigen Großherzoge Friedrich (von 1852 an als Prinz-Regent, von 1856 an als Großherzog) eine friedliche und glückliche Entwickeluug. Den Erhebungsverhältnissen nach gehört Baden zu dem Gebiete des oberrheinischen Gebirgssystems. Sein vornehmstes Gebirge ist der Schwarz- Wald; weiter nördlich kommen das Neckarbergland, und nur zu kleinem Teile auch der Odenwald und das schwäbische Terrassenland in Betracht. West- wärts dehnt sich, nach dem Rhein zu, der östliche Flügel der oberrheinischen Ebene aus. Von dem Schwarzwalde fällt der bei weitem größte Teil auf Baden, nämlich 7270 von 9480 qkm, in demselben befinden sich auch die bedeutendsten Erhebungen des Gebirges, nämlich der Feldberg (1494 m), der Belchen (1415 m), der Kandel (1243 m), der Blauen (1167 m) 2c. Die Hauptmasse des Schwarzwaldes besteht aus Granit, dazu treten Gneis (am Fuße) und Sandstein (auf höheren Punkten). Während die Hauptmasse des Gebirges mit Tannen bedeckt ist, tragen die Vorberge der Rheinseite auf ihren Gipfeln meist Laubwälder und auf ihren Hängen Reben- und Obstpslauzungen. Nördlich von der Enz geht das Gebirge in ein Hügelland, das Neckarbergland, über, welches sich am Neckar wieder höher erhebt (in dem 567 m hohen Königsstuhl); es gehört der Triasformation an, doch treten am Neckar auch vulkanische Gesteine auf. Der rechts vom unteren Neckar folgende Odenwald besteht seinem Kern nach aus Granit, welcher jedoch meist von Buntsandstein überlagert wird. Die Rheinebene ist von Schwemmland gebildet; dasselbe ist zwischen Rastatt, Karlsruhe und Philippsburg sehr sandig, jedoch auch gut angebaut; mehr nach dem Gebirge zu ist größere Fruchtbarkeit zu finden, besonders auch in den Seitenthälern des l^chwarzwaldes und auf den Höhen des Odenwaldes; die größte Fruchtbarkeit

9. Das Deutsche Reich - S. 246

1900 - Leipzig : Spamer
246 Erstes Kapitel. die Mecklenburg-Schweriu gehörigen Enklaven Rossow, Schöneberg und Netze- band. — Die Provinz zerfällt in den Stadtbezirk Berlin und die beiden Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt a./O. Der Sitz des Ober- Präsidenten ist Potsdam, doch befinden sich einige Proviuzialbehördeu in Berlin. Die Provinz bildet das Stammland des preußischen Staates, welches sich im Kampfe des deutscheu mit dem slawischen Elemente und infolge des Sieges des erstereu über das letztere bildete. Als im Laufe der Völkerwanderung die germanischen Stämme aus diesen Gegenden nach Südwesten und Süden auswanderten, um auf dem Boden römischer Provinzen sich anzusiedeln, brachen von Osten her slawische Völkerschaften ein, welche das Gebiet bis zur Elbe und Saale hin besetzten; man nannte sie mit dem Gesamt- namen Wenden. Nachdem die Sachsen dem "fränkischen Reiche einverleibt und zum Christentum bekehrt worden waren, legte Karl d. Gr. zur Sicherung seiner Grenzen gegen die Wenden Marken mit Grenzbefestigungen an; doch erst unter den sächsischen Kaisern begann sich das deutsche Element siegreich dem slawischen gegenüber zur Gel- tuug zu bringen. Heinrich I. eroberte Brandenburg (928) und gründete aus er- oberteu Landesteilen aufs ueue eine Grenzmark, die Nordmark (jetzt „Altmark"). Obgleich Heinrichs Sohn, Otto I., das Werk fortsetzte, erstarkten doch die Wenden in der Folgezeit dermaßen wieder, daß sie fast zwei Jahrhunderte hindurch dem Christentum und der deutschen Kultur erfolgreichen Widerstand entgegenzusetzen ver- mochten. Erst uuter Kaiser Lothar tritt eine endgültige Wendung zum Bessern ein. Albrecht der Bär aus dem Hause Anhalt, von jenem Kaiser 1134 mit der Nord- mark belehnt, unterwarf die Wenden mit Feuer und Schwert, eroberte die Prieguitz, erhielt durch Schenkung die südlich von der Havel gelegene Herrschaft Zauche, erbte das Havelland, nannte sich „Markgraf von Brandenburg" und verlegte in die gleich- namige Stadt an der Havel seinen Sitz. Durch Ansiedelung auswärtiger, besonders holländischer Kolonisten, wurden die neuerworbenen Gebiete gesichert und die Keime einer höheren Kultur gelegt. Von Albrechts Nachkommen wurden Barnim und Teltow, die Uckermark, Königsberg in der Neumark, Bärwalde, Küstrin, Soldin und Lebus erworben. In dieser Zeit erhielten auch Spandau, Köln an der Spree und Berlin Stadtrechte, Landsberg a./W. und Frankfurt a./O. wurden gegründet. Nach dem Tode des großen Markgrafen Waldemar und dem völligen Aussterben der Askauier (1320) trat große Verwirrung ein, welche dadurch beseitigt wurde, daß Kaiser Ludwig der Bayer seinen gleichnamigen Sohn mit Brandenburg belehnte. Unter den Bayern wurde zwar die Erzkämmerer- und Kurwürde erworben, doch hatte das Land uuter ihnen und den folgenden Luxemburgern schwere Zeiten durch- zumachen. Erst als mit dem Burggrafen Friedrich Vi. von Nürnberg (1415) die Hohenzollern die Regierung der Mark antraten, folgten für letztere nun bessere Zeiten. Nachdem der Widerstand des Adels gebrochen und die öffentliche Sicherheit wieder- hergestellt war, begann sich das Gebiet mehr zu vergrößern sowie im Innern ge- deihlich fortzuentwickeln. Kurfürst Friedrich Ii. erwarb durch Kauf die Neumark zurück und kam außerdem in den Besitz der Herrschaften Kottbns, Peiß, Teupitz. Albrecht Achilles ordnete (1473) durch ein Hausgesetz (Dispositio Achillea) an, daß die Mark ungeteilt bleiben sollte. Unter Johann Cicero (1486—1499) wurde die Herrschaft Zossen erworben. Sein Sohn Joachim I. fügte auch die Grafschaft Rup- piu hinzu. Sein Sohn Joachim Ii. führte die Reformation ein (1539) und schloß (1537) den Erbvertrag mit dem Herzoge von Liegnitz, Brieg und Wohlau ab. Johann Sigismund erwarb (1614) die Herrschaften Kleve, Mark und Ravensberg und (1618) das Herzogtum Preußen. Unter Georg Wilhelm (1619—1640) folgten die traurigen Zeiten des Dreißigjährigen Krieges. Sein Sohn, Friedrich Wilhelm der Große Kurfürst, sicherte das Land aufs neue auswärtigen Mächten gegenüber, be- feitigte die traurigen Folgen des furchtbaren Krieges, erwarb Hinterpommern, Kamin, Magdeburg, Halberstadt und Minden und erhob den Staat zu europäischer Bedeu- tuug. Dadurch daß sein Sohn Friedrich sich die Königskrone erwarb, wurde die Kurmark Brandenburg eiue Provinz des Königreichs Preußen, welche später (1815) infolge der Wiener Verträge noch durch Teile des Königreichs Sachsen im Süden vergrößert wnrde.

10. Das Deutsche Reich - S. 314

1900 - Leipzig : Spamer
314 Erstes Kapitel. Städte und Bischöfe in diesen Gegenden herbei, welche zuletzt eine fast völlige Unabhängigkeit von Kaiser und Reich erlangten. Damals gewann das auf der Wartburg herrschende Geschlecht die Landgrafenwürde in Thüringen, und dieses Gebiet wurde in die Kämpfe zwischen dem Kaiser Heinrich Iv. und den Sachsen verwickelt (Schlacht bei Hohenburg 1075, bei Hohenmölsen 1080). Gegen Kaiser Heinrich V. lehnten sich die Dynasten dieser Gegend gleichfalls auf, denn unter Führung Lothars von Süpplingenburg, Wieprechts von Groitzsch, Ludwigs des Springers und andrer kämpften sie erst unglücklich bei Warnstädt (1113), dann sieg- reich am Welfsholz bei Mansfeld (1115) gegen den kaiserlichen Feldherrn Hoher von Mansfeld. Sehr einflußreich war bald darauf für die geschichtliche Entwicke- lung dieser Gegenden die Belehnung Konrads von Wettin mit der erblichen Mark- grafenwürde von Meißen durch Kaiser Heinrich V. (1123), ein Akt, durch welchen zugleich diese südliche Wendenmark aus dem Abhängigkeitsverhältnisse zu dem Herzog- tum Sachsen ausschied. Unter Heinrichs Nachfolger, Lothar dem Sachsen, geschah die gleichfalls höchst folgenreiche Belehnung Albrechts des Bären mit der Nordmark, dessen um die brandenburgischen Lande vermehrtes Gebiet unter dem folgenden Kaiser gleichfalls vom Herzogtum Sachsen unabhängig wurde. Nach der Ächtung Heinrichs des Löwen (1180), dessen germanisierende Wirksamkeit hauptsächlich nörd- licheren Gegenden (Mecklenburg, Holstein) zu gute gekommen war, wurde der Sohn Albrechts des Bären, Bernhard, mit der Herzogswürde von Sachsen belehnt, die, ebenso wie die später hinzukommende Kurwürde, freilich an dem verhältnismäßig kleinen Gebiete von Sachsen-Wittenberg haftete. Nach dem kinderlosen Tode des Markgrafen von Meißen behaupteten Friedrich mit der gebissenen Wange und Diez- mann aus dem Hause Wettin, die Söhne des Landgrafen Albrecht von Thüringen, gegen König Adolf von Nassau Meißen und die Ostmark, und beim Aussterben der Askanier in Sachsen-Wittenberg wurde der Besitz der Wettiner auch um dieses Land vermehrt (1423). Die Teilung der Dynastie in einen Ernestinischen und einen Albertinischen Zweig brachte jenem anfangs die Kurwürde mit Sachsen-Wittenberg und Thüringen, diesem die Meißenschen Lande, und jener übernahm in fürsorglicher Weise die Beschützung des Wittenberger Reformators und seines Werkes ^Friedrich der Weise, Johann der Beständige und Johann Friedrich); als jedoch bei Mühlberg (1547) Johann Friedrich dem Kaiser Karl V. und seinem Vetter Moritz gegenüber erlag, wurde letzterer mit der Kurwürde bekleidet und erhielt das Land Wittenberg zu seinem Meißener Gebiete hinzu, während die ältere Ernestinische Linie sich hin- fort auf Thüringen beschränken mußte. Die sächsischen und thüringischen Bistümer wurden 1564 eingezogen. In den folgenden religiösen Streitigkeiten, besonders im Dreißigjährigen Kriege, stand Kursachsen nicht unter der Reihe der Verteidiger der evangelischen Kirche, und verschuldete, um äußerliche Vorteile (Erwerbung der Lausitz) zu gewinnen, teilweise die Niederlage der Protestanten. Nur notgedrungen trat es später in einen Bund mit Gustav Adolf von Schweden (1631), verließ aber diese Partei bald wieder (im Frieden zu Prag 1635). Im Westfälischen Frieden (1648) fielen die Stifter Magdeburg und Halberstadt nebst der Grafschaft Reinstein und einem Teile von Hohenstein an Kurbrandenburg. Dasselbe erwarb sodann die übrigen Gebiete der Provinz nach und nach, nämlich 1697 die Schutzherrschaft über das Stift Quedlinburg (einverleibt 1803), 1780 einen Teil der Grafschaft Mansfeld (der übrige fiel an Kursachsen), 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß die kurmainzischen Länder in Thüringen (Erfurt, das Eichsfeld), die Grafschaft Unter- gleichen, Treffurt und die freien Städte Mühlhausen und Nordhausen. Nachdem während der Napoleonischen Zwingherrschaft die preußischen Besitzungen in der Pro- vinz westlich von der Elbe zu dem Königreich Westfalen gehört hatten (mit Ans- nähme von Erfurt, das direkt zu Frankreich gekommen war), fielen sie durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses dem Staate der Hohenzollern wieder zu, welcher überdies von dem Königreiche Sachsen noch den nördlichen Teil (Wittenberg, Merse- bürg, Naumburg :c.) und Gebiete auf dem Thüringer Walde (Suhl-Schleusingen, Ziegenrück, Gefell), sowie die Grafschaften Stolberg-Roßla und Stolberg-Stolberg und Barby mit dem Amte Gommern erhielt. Aus den älteren Besitzungen dieser Gegend (Altmark, Magdeburg, Halberstadt ?e.) und diesen neuen Erwerbungen, sowie einem kleinen Teile der Kurmark wurde nunmehr die Provinz Sachsen gebildet.
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