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1. Geschichte des Mittelalters - S. 206

1887 - Leipzig : Teubner
Ausnahme des Herzogtums Burgund im engeren Sinn (Bourgogne), welches der französische König als Lehen einzog und mit Gewalt der Waffen behauptete. Auf Friedrich Iii. folgte in der deutschen Kaiserwürbe"" sein Sohn Maximilian I. (1493—1519), der mit dem einen Fuße gleichsam noch im Mittelalter, mit dem andern bereits in der neuen Zeit steht. Man nannte ihn „den letzten Ritter". Er war lebhaft und feurig, tapfer und kühn und von rastloser Thätigkeit; aber es fehlte ihm die Standhaftigkeit und Ausbauer in der Verfolgung seiner Pläne. Deutschland blieb unter ihm zerstückelt und zerspaltet, so daß der Kaiser die Macht des Reiches nicht mit Nachdruck nach außen verwenden konnte. Im Innern stellte er einigermaßen die Ordnung her durch Aushebung des Fehderechts und Stiftung eines ewigen Landfriedens (1495). Die Reichsglieder sollten hinfort ihre Streitigkeiten nicht mit den Waffen ausfechten, sondern von einem Reichskammergericht entscheiden lassen, das aus einem Kammerrichter und 16 andern Richtern bestand und anfangs in Frankfurt, dann in Speier und feit 1689 zu Wetzlar seinen Sitz hatte. Damit der Landfrieden besser gehandhabt werden könne, wurde im I. 1512 Deutschland in 10 Kreise geteilt, von denen jeder an der Spitze einen Hauptmann mit einigen Raten hatte. Die Kreise waren: der östreichische, bayrische, schwäbische, fränkische, oberrheinische, kurrheinische oder niederrheinische, burgundische, westfälische, niedersächsische, obersächsische. Am glücklichsten war Maximilian in der Vermehrung ^seiner Hausmacht. Im I. 1496 vermählte er seinen Sohn Philipp, aus der Ehe mit Maria von Burgund, mit Johanna, der Tochter des Königs Ferdinand von Aragonien und der Königin Jsabella von Castilieu, und ba-burch würde Philipp nach Jsabellens Tod (1504) König von Castilieu; boch er starb schon zwei Jahre nachher. Philipps ältester Sohn Karl, der schon seit 1506 die Niederlande besaß, bereinigte nach dem Tode seines Großvaters Ferdinand die Kronen Castilieu und Aragonien

2. Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 15

1883 - Wiesbaden : Kunze
15 Tirol, Salzburg bis gegen Wien hin, im Rheingau bis zum Niederrhein und nach Westfalen. Die ziemlich gemäfsigten 12 Artikel (zuerst im Schwarzwalde auftauchend) sind zum gröfseren Teil politisch-sozialen Inhalts, doch mit Berufung auf das Evangelium. Viele aus dem Adel, ja einzelne Reichsfürsten wurden zur Unterschrift genötigt. Unter den Hauptführern, an der Spitze der Odenwälder Bauern, stand auf kurze Zeit Götz von Berlichingen. Luther nahm anfangs eine vermittelnde Stellung ein, erklärte sich dann aber auf das heftigste gegen die Bauernrevolution. Den Niederlagen der Bauern, namentlich des Odenwälder Haufens bei Königshofen a. d. Tauber durch die Truppen des Schwäbischen 1525 Bundes, des Bischofs von Würzburg und der Kurfürsten von Trier und der Pfalz, folgte zum Teil grausame Unterdrückung und Züchtigung. ß. Der thüringische, wo die religiöse Schwärmerei sich mit sozialen Umsturzplänen verband. Thomas Münzer führte von Mühlhausen aus ein theokratisches Regiment und stürmte die umliegenden Klöster. Der Landgraf von Hessen, der Kurfürst Johann von Sachsen, die Herzöge von Braunschweig-Wolfenbüttel und Sachsen siegen bei Franlcenhausen; Münzer wird hingerichtet. 1525 Erster Krieg zwischen Karl V. und Franz I. von Frankreich. 1521 1526 Karl schlofs bei seiner Thronbesteigung in Spanien 1516 mit Franz den Vertrag zu Noyon, aber die Rivalität beider Könige bei der Bewerbung um die deutsche Krone, Franzens Ansprüche auf Neapel und Mailand sowie auf die Lehnsherrschaft über Flandern und Artois, Karls auf das Herzogtum Burgund veranlassen vier Kriege, deren Wechselfälle auch in den Gang der Reformation eingreifen. Karl, mit Leo X. und dessen Nachfolgern Hadrian Vi. (1522—1523) und Klemens Vii. (—1534), mit Heinrich Viii. von England und seit 1523 auch mit Venedig im Bunde, erobert Mailand für Franz Sforza und behauptet es durch 1522 den Sieg bei Bicocca. Der Connetable Karl von Bourbon tritt in Karls V. Dienste 1523. Englisch-niederländische Einfälle in die Picardie, Karls Feldzug gegen die Provence bleiben ohne Erfolg, aber die Wiedereroberung Mailands

3. Deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 94

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
94 Die deutsche Kaiserzeit 919 —1250. Der Ansgang der Hohenstaufen; das Interregnum. Konrad Iv. § 80. Der Ausgang der Hohcnstanfen. K o n r a d Iv. verließ bald Deutschland, um Uuteritalieu zu behaupten, das bisher sein Halbbruder-Manfred verteidigt hatte. 1254 starb er, mit Hinterlassung Konrads, eines zweijährigen Kindes, das am bayrischen Hofe auferzogen ward. Da ließ Manfred, sich Manfred zum Köuig krönen und gewann noch einmal Ruhm und Macht für die ghibelliuische Partei. Gegen ihn rief der Papst K a r l v o n P r o v e n c e u n d A n j o u , deu Bruder Ludwigs Ix. des Heiligen, und 1266. belehnte ihn mit Apulieu und Sizilien. Bei Beneveut wurde Mau-Konmdin.jted geschlagen und fiel. Da zog der sechzehnjährige Konradin mit einem Heere, das er unter Verpfändung seiner letzten Stammgüter augeworben hatte, uach Italien. Bei Tagliacozzo (am Westabhang der Abruzzen) aber wurde er nach anfänglichem Siege geschlagen und floh über Rom an die Küste; dort wurde er gefangen und an Karl von Anjou ausgeliefert, der ihn nebst seinem Freunde Friedrich von Baden, Herzog von Österreich, in Neapel als Landfriedensbrecher hinrichten ließ. Sizilien blieb nicht in der Hand Karls; 1282 wurden die Franzosen $teäcr.n'durch die sizilianische Vesper vertrieben, und die Insel ging in den Besitz Peters von Aragonien über, eines Schwiegersohnes Manfreds. rheinische § 81. Das Interregnum. In der Verwirrung, welche in Dentsch- ^I254."d land seit dem Ausbruch des Bürgerkrieges entstanden war, vereinigte sich zum ersten Male eine Anzahl rheinischer Städte, um den Frieden und die Verkehrssicherheit zu erhalten. Der rheinische Städtebund, dem auch Bischöfe und Grafeu sowie bayrische und sächsische Städte beitraten und an dessen Spitze sich König Wilhelm selbst stellte, hat einige Jahre lang machtvoll dagestanden, ist dann aber schnell wieder zerfallen. W i l h e l m v o n H o l l a n d, der nur am Niederrhein Anerkennung gefunden hatte, kam 1256 auf einem Feldzug gegen die Friesen um. Darauf wählte ein Teil der Kurfürsten, deren Wahlprivilegium damals zuerst Richards auftritt, gegeu Zahlung hoher Geldsummen Richard von Cornwall i s, den Bruder des Königs von England, der mehrere Male am Rhein erschien, ohne einen wesentlichen Einfluß zu erwerben. Ein anderer wählte, ebenfalls durch Geld gewonnen, den von den ghibellinischen Städten Bu!en°n Italiens erhobenen Alfons von Kastilien, der in weiblicher Linie mit den Staufen verwandt war; dieser kam nie nach Deutschland. So brach für Deutschland „die kaiserlose, die schreckliche Zeit" herein, in der es an einer starken, richtenden und schlichtenden Zentralgewalt inmitten der miteinander ringenden Sondergewalten fehlte.

4. Bilder aus den Landschaften des Mittelrheins - S. 145

1881 - Leipzig : Spamer
Stolzenfels und Ems. 145 mit zwei zierlichen Thürmchen nach Osten, am Fuße des mächtigen Bergfrieds zieht sich an dem Bergrand ein geschütztes Gärtchen mit Springbrunnen und Erzstatuen. Eine hochgewölbte gothische Eintrittspforte führt uns zu den königlichen Gemächern hinauf. In Gesellschaft des wohlunterrichteten Kastellans magst du, über den Parketboden in Filzschuhen Schlittschuh laufend, die alter- thümliche Einrichtung der Gemächer bewundern. Hier im Rittersaal gewichtige Hnmpen, venetianische Gläser, historische Waffen, dort im Versammlungszimmer die poesievollen Gestalten Stilke's in seinen Freskogemälden, welche die Kreuzfahrer und die Plantagenets, die Hohenstaufen und die Luxemburger typisch verherrlichen. Stolzenfels. Da hat er den Stolzenfels selbst gebildet, wie Friedrich Ii. am Rheinufer. seine Braut Jsabella von England empfängt. Bekannt ist ja das Menu bei der Festfeier dabei aus dem 13. Jahrhundert: „Rheinsalm, Rehbock und Ober- weseler"; einfach und geschmackvoll! In den oberen Zimmern, wo der ver- storbene König von Preußen und seine Gemahlin weilten, und jetzt noch zeitweise die hohe Frau sich aufhält, deren Stirn die deutsche Kaiserkrone ziert, befindet sich eine auserlesene Sammlung von plastischen und bildlichen Kunstwerken; wir vergessen darunter nicht das Modell des Kölner Domes und die Kopie der Porta nigra, sowie des Denkmals von Igel. Eine fast bürgerlich zu nennende Einfachheit herrscht in den Gemächern, welche einst das hohe Königspaar be- herbergte. Doch immer zieht es den Blick wieder zu den hohen Bogenfenstern, das breitgelagerte Rheinthal, vom Ehrenbreitstein bis zur Marxburg, in einem Wonnemomente zu umspannen, die Augen ruhen zu lassen auf den Thürmen Deutsches Land und Volk. Iv. 10

5. Die mittlere und neuere Zeit - S. XI

1859 - Regensburg : Manz
e) Die Grafschaft Portugal zwischen Duero und Minho hatte der castilische König Alfons Vi. seinem Schwiegersöhne, dem Grafen Heinrich von Burgund, als ein erbliches Lehen des castilischen Reiches verliehen (1095) für seine Theilnahme an dem Kampfe gegen die Almoraviden. Schon Heinrich’s Sohn (Alfonso I.) erkannte die Oberherrschaft Castiliens nicht mehr an und nannte sich seit 1140 König von Portugal, welches auf Kosten der Araber bald bis zum Tajo (Lissabon ward 1147 erobert), später (unter Alfons Iii.) über Algarb bis auf das linke Ufer des Guadiana ausgedehnt wurde und also schon gegen Ende des Zeitalters der Kreuzziige ungefähr seinen heutigen Um- fang erhielt. 2. Frankreich hatte im Ganzen noch dieselben Landgrenzen, welche ihm im Vertrage zu Verdun angewiesen worden, und der zweimalige Versuch, Lothringen zu gewinnen, war das erste Mal (911) nur auf kurze Zeit gelungen, das zweite Mal (978) gänzlich gescheitert. Die unmittelbare Macht der ersten Capetinger beschränkte sich auf ihr Stammland, das ihnen schon unter den Karo- lingern gehörende Herzogthum Francien an der mittlern Seine und der Oise. Die übrigen Herzoge, nämlich die von der Normandie, von der Bretagne, von Aqui- tanien, von Gascogne und von Burgund, sowie die mächtigem Grafen, die von Flandern, Champagne, Toulouse, walteten in ihren Gebieten völlig selbständig, so dass die königliche Macht hier nur dem Namen nach bestand. Das Königreich Burgund oder Arelat kam nach dem Aussterben der einheimischen Könige (1032) in den Besitz der deutschen Kaiser; nur der nördliche Theil desselben blieb als Herzogthum Burgund (rechts von der Saone mit der Hauptstadt Dijon) in Ver- bindung mit Frankreich. Seit der Erhebung des Hauses Anjou oder Plantagenet auf den englischen Thron war der ganze westliche Theil von Frankreich vom Canal bis zu den Pyrenäen in den Händen der englischen Könige, die Anjou, Maine und Touraine als ihr Stammland, die Normandie und Bretagne als Erben der normannisch - englischen Könige besassen und Aquitanien nebst Gascogne durch Heirath erwarben. Aber auch ein ansehnlicher Theil des südlichen Frankreichs kam an einen auswärtigen König als Lehensträger, nämlich an den von Aragonien (vgl. Nro. 1. d.). 3. England hatte durch den Besitz der vorhin genannten französischen Lehen ein grösseres Gebiet auf dem Festlande als auf der Insel. Dazu gewann es die schottischen Grafschaften Cumberland und Westmoreland, und von den im südlichen Wales angesiedelten englisch - normannischen Baronen ward die Erobe- rung Irlands (1171) begonnen; die einzelnen irischen Fürsten (ausser dem von Ulster) erkannten den englischen König (Heinrich Ii.) als ihren Oberherrn an; doch bald erstreckte sich dessen Gewalt nur über die Ostküste („die englische Mark“). 4. Das deutsche Reich hatte die in den Verträgen zu Verdun und Mersen ihm angewiesenen Grenzen im Osten, Süden und Südwesten bedeutend erweitert durch die Wiedervereinigung des ehemals fränkischen Italiens mit Deutschland, durch die Erwerbung des Königreiches Burgund (s. Nro. 2.), durch die Ausdeh- nung der deutschen Herrschaft gegen Osten, namentlich durch die freilich vorüber- gehende Lehenshoheit über Polen und über Ungarn. Zur Zeit seiner grössten Ausdehnung, um die Mitte des 11. Jhdrts., erstreckte es sich von der Rhone und Xi der Saone bis zur Aluta und den östlichen Karpathen; dagegen war die Lehens- hoheit über Polen schon unter Kaiser Heinrich Ii. verloren gegangen. Das eigentliche Deutschland (ohne Burgund) hatte folgende Hauptbestand- theile: a) Friesland oder das Küstenland von der Mündung des Rheins (der Waal) bis zur Mündung der Weser. b) Das Herzogthum Niedetlothringen oder Ripuaria lag grössten- theils auf der linken Seite des Niederrheins, dessen südlicher Arm (die Waal) die Grenze gegen Friesland bildete, und ging nur mit einem schmalen Streifen auf die rechte Seite des Niederrheins (etwa vom Siebengebirge abwärts) hinüber. Im Süden reichte es bis mitten in die Eifel und entsprach im Ganzen der Erz- diöcese Köln (mit Ausnahme des sächsischen Antheils). c) Das Herzogthum Oberlothringen oder Mosellania, südlich von Niederlothringen bis an die Grenze des Königreiches Burgund, war im Osten durch die Vogesen von dem (alemannischen) Elsass getrennt, weiter nord- östlich stiess es an die westrheinischen Gaue des rheinischen Frankens (s. d. aa.) und zuletzt bildete der Rhein selbst (unterhalb der Mündung der Nahe bis oberhalb der Mündung der Ahr) die Grenze. Im Ganzen umfasste es die Kirchen- provinz von Trier (mit Ausnahme des ostrheinischen Theiles derselben). d) Das Herzogthum Franken und zwar aa) das rheinische Franken, grösstentheils auf der rechten Seite des Mittelrheins (abwärts bis gegen das Siebengebirge hin) und mit einem kleinern Theile, dem Speiergau, Wormsgau und Nahegau, auf das linke Rheinufer hinüberreichend. Den nördlichsten Theil dieses rheinischen Frankens bildete die Provincia H a s s i a an der obern Lahn, der Werra und Fulda (den grössten Theil des jetzigen Oberhessen, fast ganz Niederhessen, Stücke von Waldcck und der Provinz Fulda um- fassend). bb) Ost franken oder Franconien zu beiden Seiten des Mains (die Landschaft nördlich vom Main bis zu den Grenzen Hessens und Thüringens hiess das Grabfeld) und auf der rechten Seite des Neckars. e) Thüringen, früher zum Herzogthum Franken gerechnet, bildete später mit seinen Marken einen eigenen Landestheil, welcher mitunter (schon in der Theilung des Reiches durch Ludwig den Frommen 837) Ducatus genannt wird, in der Folge (1130) erbliche Landgrafen hat. f) Das Herzogthum Sachsen, im Allgemeinen in demselben Umfange, wie zur Zeit Ivarl’s des Gr., und mit derselben Eintheilung in Westfalen, Engem (Angaria oder Angraria), Ostfalen und Nord- oder Transalbingien, jedoch mit unbestimmten und wechselnden Grenzen, sowohl im Nordwesten gegen Friesland, als im Osten gegen die Slaven. Die den Slaven abgewonnenen Länder jenseits der alten Reichsgrenze, deren Einwohner zu Tribut verpflichtet waren, Messen Marken. Zu Sachsen rechnete man die Nordmark, welche später die Alt- mark hiess und als Mark Brandenburg die Wiege des preussischen Staates wurde, sowie die Ostmark oder die Marchia der Lusici, später Markgrafschaft Lausitz, bald unterschieden in Oberlausilz (an Böhmen fallend) und Niederlausitz (zu Brandenburg kommend). Nachdem schon unter Kaiser Lothar dem Sachsen die Grafschaft Holstein und die Mark Brandenburg unabhängig geworden war, 2*
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