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1. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 291

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Preußens Cultur und Staatsverfafsung. 8- 61. 291 Ueberwiegend evangelisch ist die Bevölkerung in Ostpreußen, Sachsen, be- sonders aber in Brandenburg und Pommern, vorherrschend katholisch in Posen (3/3), Westphalen und namentlich in der Rheinprovinz (3/J, fast gleich vcrtheilt zwischen beiden Confessionen in Westpreußen und Schlesien. Cultur. In Bezug auf physische und technische Cultur gilt für die 6 deutschen Provinzen im Allgemeinen das S. 273 f. von Deutschland Gesagte. In den nicht deutschen Provinzen ist der Ackerbau die Haupt- nahrungsquelle , das städtische Gewerbe hat hier und in Pommern bei weitem nicht die Bedeutung, wie in den Mittlern und westlichen Pro- vinzen, und größere industrielle Anlagen fehlen fast gänzlich, wogegen die Seefahrt und die deren Bedürfnisse bestreitenden Gewerbe einen eigenthümlichen Erwerbszweig der Küstengegenden bilden. Die Industrie und der Bergbau haben ihren Sitz in den südlichen und westlichen Provinzen: Schlesien (namentlich Oberschlesien), Sachsen, Westphalen und der Rheinprovinz. Eine allgemeinere, über alle Provinzen ausge- dehnte Nahrungsquelle ist der Handel, doch haben an demselben vor- zugsweise Antheil die an der Ostsee und an den schiffbaren Strömen gelegenen großen Städte, nämlich die Seestädte Memel, Königsberg nebst Pillau, Elbing, besonders aber Danzig und Stettin, im Innern Breslau, Frankfurt an der Oder, Magdeburg, Köln, Düsseldorf und außerdem die Hauptstadt Berlin. Die Anlage eines großartigen Eisenbahnnetzes hat den vom Meere entlegenen Gegenden die Ausfuhr ihrer Produkte und den von einander entfernteren Provinzen den gegenseitigen Austausch ihrer natürlichen und technischen Erzeugnisse ungemein erleichtert und gesteigert. Wie Deutschland in Bezug auf geistige Cultur keinem andern Lande nachsteht, so Preußen keinem unter den deutschen Staaten. Zu den S. 275 genannten vollständigen preußischen Universitäten kommt als sechste Königsberg für den nicht deutschen Theil hinzu; außerdem haben die „Akademie" zu Münster und das „Lyceum Hosianum“ zu Braunsberg eine katholisch-theologische und eine philisophische Facul- tät. Unter den zahlreichen Anstalten, Gesellschaften u. s. w. für För- derung höherer wissenschaftlicher und künstlerischer Zwecke nehmen die königliche Akademie der Wissenschaften und die königliche Akademie der Künste, beide zu Berlin, den ersten Rang ein. Staatsverfafsung. Die Krone ist erblich in dem Mannsstamme des königlichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt; der König hat die vollziehende Gewalt; die gesetzgebende übt er gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herren-Haus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besieht außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern; das Haus der Abgeordneten besteht aus 350 durch indirecte Wahl gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 25 Jahre 19 *

2. Abriß der Geographie zum Gebrauche für Schüler höherer Lehranstalten - S. 222

1861 - Berlin : Charisius
222 Europa. Oder Iii. Erleichterung des Gebrauches und der Erhaltung der Güter. Eine andere, ebenso wichtige Abtheilung von Arbeiten umfaßt die geistigen Arbeiten; und eine dritte, die Dienstleistungen. § 491. Aus diesen Arbeiten gewinnt der Staat seine physischen und geistigen Kräfte zum Fortbestehen, und sie und deren Ergebnisse sind es, wonach man die Kraft des Staates bestimmt. — Anders äußert sich seine Kraft durch den Grad seiner Sicherheit und die behufs derselben aufgebotene Vertheidigungsmacht gegen fremde Gewalt, also durch sein Heer (Fußvolk, Reiterei und Geschützwesen), durch seine Flotte, seine Festungen (Forts) und befestigten Seehäfen oder Kriegs- häfen. — Die geistige Macht des Staates beurtheilt man nach der Sorgfalt für die Bildung des Volkes, also nach der Zahl und Einrichtung der niederen und höheren Schulen, der Universitäten, der Akademien der Wissenschaften oder Künste, der Gesellschaften von Gelehrten oder Künstlern, der Biblio- theken, der Museen und Sammlungen, der Sternwarten, der bota- nischen Gärten, der Schauspiele, Musikvereine u. s. w., der Waisen-, Armen- und Krankenhäuser, der Gefängnisse und Zwangs- und Strafanstalten. § 492. Aller Handel ist entweder Waarenhandel — wenn Natur- oder Kunstprodukte gegen andere Natur- oder Kunstprodukte oder gegen Geld hin- gegeben werden; oder Wechselhandel — wenn Gold oder Silber, gemünzt oder in Barren, verkauft werden, so wie Papiere (Wechsel, Anweisungen, Tresor- oder Kassenscheine, Banknoten, Staatspapiere, Aktien), ein Handel, der von den Bankiers oder Wechslern getrieben wird. Dazu gehört auch der Papier- handel, der sich hauptsächlich mit Staatspapieren oder Staatseffekten befaßt. Die für den Wechselhandel wichtigsten Orte heißen Wechselplätze. Der Waarenhandel kann Binnenhandel oder innerer Handel sein, wenn er sich innerhalb der Grenzen des Landes bewegt, und nicht über diese hin- ausgeht; oder Aus- und Einfuhr- oder äußerer Handel, wenn er diese Grenzen überschreitet. Der wichtigste äußere, überseeische Handel ist der Colo- nien- oder Colonialhandel, zu dem wohl die Hälfte des ganzen europäischen Handels gehört. Aktivhandel treibt ein Volk, wenn es die eigenen Waaren selbst aus-, und die fremden einführt; Passivhandel, wenn es die Besorgung der Aus- und Einfuhr anderen Völkern überläßt (z. B. die Japanesen und Chinesen); Zwischenhandel, wenn man Waaren eines Landes einkauft, um sie wieder nach einem anderen Lande zu verkaufen. Dieser ist entweder Commissions- handel, wenn im Auftrage und für Rechnung Anderer oder für auswärtige Kaufleute Geschäfte gemacht werden (Commissionär, Committent); oder Spedi- tionshandel, wenn man Andern zugehörige Waaren an den Ort ihrer Bestim- mung befördert (Spediteur). Transit- oder Transito Handel ist kein eigent- licher Handel, vielmehr nur der Waarendurchgang durch ein Land. Man treibt en-Zros-Handel, wenn man die Waaren von der Quelle in größeren Masten herbeischafft. Der Klein- oder Detail- oder Kramhandel besorgt die weitere Vertheilung. § 493. Stapelplatz, der das Stapelrecht hat, heißt ein Handelsplatz, in welchem, in Folge seiner natürlichen Lage, eine große Anhäufung von fremden Waaren stattfindet, und Waaren eine Zeit liegen und feilgeboten werden dürfen; oder (ehemals), wo für die Waaren, ehe sie weiter gehen, eine Abgabe entrichtet werden muß. Handels-Niederlagen nennt man Orte, in denen die Produkte einer Gegend zu größeren Vorräthen des Verkaufes halber gesammelt werden. Handels- J

3. Lehrbuch der Geographie - S. 349

1867 - Münster : Theissing
349 Belendere Geographie von Europa. Theolog, Historiker, Dichter und Staatsmann glänzte (ff 1645), ihren Eras- mus (j 1536), der als gelehrter Kritiker, Erklärer der h. Schrift und Schrift- steller anerkannt ist, ihren Philologen, den gelehrten Agricola (Nud. Haus- mann), ihren Naturforscher Swammerdam und ihren Astronomen Huygens (beide um 1650), ihren Geographen Mercator (1550), ihre berühmten Aerzte Boerhave (1700) und van Swieten (1750), ihre Dichter Jak. Cats (1600), Bilderdyk (1800), Feitb (1800) u. a., und endlich eine Reihe der ausge- zeichnetsten Künstler, wofür Namen wie v. Evk, Jan v. Schoreel, Lucas, Rembrandt, Paul Potter, Ostade, Wouvermann und Rnysdael zeugen. Die holländische Industrie ist von der belgischen in vieler Beziehung sehr verschieden. Während in Belgien Ackerbau und Fabrikarbeit die Haupt- erwerbsquellen der Bewohner bilden, sind in den Niederlanden Viehzucht und die mit derselben verbundene Produktion (Butter, Käse), dann Schiffbau und was damit zusanunenhängt, und endlich der Handel die vorherrschenden Beschäftigungen der Bewohner. Daneben sind dann in erster Linie zu erwäh- nen die Seefischerei, welche eine bedeutende Erwerbsquelle bildet — den sehr gewinnreichen Heringsfang besaß Holland lange Zeit ganz allein —, ferner Branntweinbrennerei, Fabrikation von Papier, Leinwand, Zucker, Tabak, Seife, Leder, Stärke, Siegellak, von chemischen und Farbwaaren, Zwirn, Tuch- und Wollenmanufaktur, Diamantschleiferei rc. Der Handel der Nie- derlande obwohl lange nicht mehr so ausgedehnt und blühend, wie einst, wo sie, wie jetzt England, die Meere mit ihrer Handelsflotte bedeckten, ist vor- zugsweise Großhandel, der mit einer Handelsflotte von weit über 2000 See- schiffen betrieben wird, und zwar theils ein Aktivhandel mit Leinwand, Käse, Butter, Häringen und den wichtigen Produkten der Colonien, theils ein Zwischen-, Commissions-, Fracht- und Wechselhandel rc. Das Königreich der Niederlande, im Besitze reicher Colonien, deren wichtige Erzengnisse über Deutschland und ganz Mittel-Europa verbreitet werden, und zugleich im Be- sitze der Mündungen solcher Flüsse, welche die-wichtigsten Verkehrsadern für das Innere Europa's sind, und durch seine maritime Lage geeignet, den Ver- kehr des nördlichen und mittlern Europa mit andern wichtigen maritimen Ländern, insbesondere England, zu vermitteln, hat dadurch ein weites Feld für seine gewinnreiche Handclsthätigkeit gewonnen. Der Kolonialhandel wird durch die niederländische Handelscompagnie (Maatschappy sspr. —schappeis) betrieben. Gegenstände der Ausfuhr sind außer den oben genannten Pro- dukten der niederländischen Landwirthschaft und Industrie die Erzeugnisse der Kolonien (Kolonialwaaren), als Kaffe, Zucker, Indigo, Reis, Gewürze, Ta- bak, Baumwolle, Edelsteine, Gold, Elfenbein, Perlen, Zinn rc. Die Ein- fuhr begreift außer diesen Kolonialwaaren Steinkohlen, Eisen, Kupfer, Ma- nufakturwaaren rc. Der Verkehr im Innern wird durch schiffbare Flüsse, durch zahlreiche Kanäle, durch Eisenbahnen und Kunststraßen erleichtert. Letztere werden aus Backsteinen, s. g. Klinkern, erbaut. Auf den Kanälen fahren lange Kähne, Treckschuyte (spr. Treckscheute) genannt, die von Pferden gezogen werden.
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