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1. Leitfaden bei dem Unterrichte in der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 164

1873 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
164 Die Vereinigten Staaten von Nordamerika. §. 67. 2700 m.) überschreitende (713 Meilen lange) Pacific-Elsenbahn verbindet. So ist dem in riesenhaften Verhältnissen anwachsenden Produktenüberschuß (Baumwolle, Cerealien, Tabak, Thiere, Holz) auch ein Abzug nach Westen eröffnet. Die große Ausdehnung der Union über 24 Breitengrade hat zur Folge eine große Verschiedenheit des Klimas und daher auch der Vege- tation. Man hat in Bezug auf die Produktion deu uördlichen Theil als Koruregion, den Mittlern als Baumwollenregion und den südlichen als Zuckerregion bezeichnet, doch sind in den bei- den letzteren Regionen auch der Tabak und (in dem sumpfigen Boden Südcarolinas) der Reis Haupterzeugnisse. Die Viehzucht hat eben- falls einen sehr bedeutenden Aufschwung genommen und die westlichen Staaten liefern ihren Ueberfluß an Vieh und animalischen Produkten an die östlichen Märkte. Eben so bringt der Westen die meisten edlen Metalle in deu Handel. Seit Kurzem bildet auch das Petroleum eiuen sehr ansehnlichen Ausfuhrartikel. — Die Industrie (namentlich in Baumwollenwaaren und Maschinenbau) hat besonders in den nord- östlichen Staaten (am meisten in New-Aork, in Massachusetts und in Pennfylvanien) in Folge der zahlreichen Associationen und uach dem Bürgerkriege in Folge hoher Schutzzölle einen solchen Auffchwuug genommen, daß man in manchen Zweigen vom Auslande unabhän- gig ist. Die „Union", mit vorzugsweise englischer (zum Theil auch deutscher) Bevölkerung, besteht gegenwärtig aus 38 Staaten, 1 District und 9 Territorien, welche, wie die Schweiz, einen Bund mit einer gemeinschaftlichen Verfassung ausmachen, während jeder einzelne Staat wieder seine besondere Verfassung hat. Die Gesammtheit wird vertreten durch den „Congreß" der gewähl- ten Abgeordneten der einzelnen Staaten, welcher aus zwei Häusern, dem der Senatoren und dem der Repräsentanten, besteht, sich in Washington versammelt und für allgemeine Angelegenheiten Gesetze gibt. Die vollziehende Gewalt übt ein auf 4 Jahre (durch Wahlmän- ner) erwählter Präsident. In ähnlicher Weise ist die Verfassung der einzelnen Staaten geordnet. — Die „Territorien," d. h. neue Provin- zen, welche durch Eroberung, Kauf oder Vertrag in den Besitz des nordamerikanischen Freistaates gelangt sind, schicken bis zu ihrer Auf- nähme als „Staat" (welche geschieht, sobald sie 60,000 Männer über 25 Jahre haben) „Delegaten" ohne Stimmrecht zur Volksrepräseuta- tion. — Die Union zählt jetzt 13 Städte mit mehr als 100,000 E. Topographie. 1. Die 6 nordöstlichen Staaten oder Ilen-England (Maine, New-Hampshire, Vermont, Massachusetts, Connecticut und Rhode- Island) mit Boston (253,000 E.), der Wiege der Union und der Stadt der Wissenschaft (das „amerikanische Athen"). Massachusetts besitzt unter allen Staaten die meisten Baumwollspinnereien. 2. Die 5 mittleren Staaten, an der Ostseite (New-Bork, durch

2. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 318

1879 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
318 Nord-Amerika. Vereinigte Staaten. §. 73. in New-Haven. Doch ist das Unterrichtswesen großentheils der Privatfpecn- lation überlassen und dient mehr den überwiegenden materiellen Zwecken, als einem höheren geistigen Bedürfnisse. Die Wissenschaft lohnt weder durch Ruhm, noch durch Einfluß auf die bürgerliche Gesellschaft. Die Presse ist in Amerika eine größere Macht, als die Schule. Eintheilung und Verfassung. Die „Union", deren vorzugsweise englische Bevölkerung sich seit dem ersten Census im Jahre 1790 (3 929 000 E.) zehnfach vermehrt hat, besteht gegenwärtig aus 38 Staaten, dem Bundesdistrkt Columbia und 10 Territorien, welche, wie die Schweiz, einen demokratischen Bundes- staat mit einer gemeinschaftlichen Verfassung ausmachen, während jeder einzelne Staat wieder seine besondere Verfassung hat. Die Gefammtheit wird vertreten durch deu „Cougreß" der gewählten Abgeordneten der einzelnen Staaten, welcher aus zwei Häuseru, dem der Senatoren (2 für jeden Staat, von dessen Legislatur auf 6 Jahre gewählt) und dem der (von dem Volke gewählten) Repräsentanten, besteht, sich in Washington versammelt und für allgemeine Angelegenheiten Gesetze gibt. Die vollziehende Gewalt übt ein aus 4 Jahre (durch Wahlmäuner) erwählter Präsident, zum Theil mit Zuziehung des Senates, und ihm steht ein aus 7 Mitgliedern bestehendes, von ihm selbst gewähltes Cabinet (Ministerium) zur Seite. In ähnlicher Weise ist die Verfassuug der einzelnen Staaten geordnet, deren besondere Verwaltung durch eiuen erwählten Gouverneur nach Gesetzen geschieht, welche erwählte Senatoren und Repräsentanten beschlossen haben. — Die Territorien, d. h. neue Provinzen, welche durch Eroberung, Kauf oder Vertrag in den Besitz des nordamerikanischen Freistaates gelangt sind, schicken bis zu ihrer Aufnahme unter die „Staaten" (welche geschieht, sobald sie 60 000 Männer über 25 Jahre haben) „Delegaten" ohne Stimm- recht zur Volksrepräsentation. Die Union zählt 14 Städte mit mehr als 100 000 E. Topographie. 1. Die 6 nordöstlichen Staaten oder Ileu-Kngtand: a. Maine, der nordöstlichste Staat der Union, mit der Hauptstadt Portland. Der Holzhandel beschäftigt die Rhederei der 13 Hafenplätze, welche (namentlich Baugor) eine große Menge von Brettern und Blöcken aus diesem, zum Theil (2/3) noch mit Urwald bedeckten Staate ausführen. b. New-H ampfhire („die nordamerikanische Schweiz"), mit der auf- blühenden Fabrikstadt Manchester. c. Vermont (von den grünen Weideplätzen benannt), der einzige Bin- nenstaat (ohne Meeresküste) im Osten der Union. d. Massachusetts, das erste Ansiedelungsgebiet von Nen-England und noch jetzt an Volksdichtigkeit (4500 E. auf 1 Ihm.), Gewerbfleiß (Baum- wollfpinnereien) und geistiger Cultur der erste Staat der Union. Boston (342 000 E.), an einer durch mehrere Inseln gesicherten Bucht, ist die Wiege der Union (durch den „Theesturm" 1773), der Hauptsitz der Wissenschaften (Harvard-College in dem benachbarten Cambridge) und zugleich des ameri- kanifchen Eishandels (bis nach Ostindien), Lowell die wichtigste Fabrikstadt für Baumwollen- und Wollen-Waaren (das „Manchester Amerika's"). s. Connecticut, von dem gleichnamigen Flusse durchströmt und be- nannt, mit New-Haven (50 000 E., Universität) und der jetzigen Hauptstadt Hartford am Connecticut.

3. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 214

1879 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
214 Schweiz. Einteilung und Topographie. 57. Tagsatzungen eiu Bundesstaat mit festem Bundessitz. Von den 22 C a n- tonen zerfallen Basel, Appenzell und Unterwalden in je zwei Halb-Cantone, mit völlig felbständiger Leitung ihrer inneren Angelegenheiten. Die Bundes- Versammlung, welche das ausschließliche Recht hat, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Staatsverträge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen, sowie das Post- und Telegraphenwesen zu leiten, besteht aus zwei Abtheilungen: a. dem Nationalrath, auf drei Jahre uach der Seelenzahl (1 Mit- glied auf 20 000 Seelen, aus jedem Canton aber wenigstens eins, daher jetzt 135 Mitglieder) direct gewählt, d. dem Ständerath, d. h. aus je 2 Abgeordneten jedes Cantons ohne Unterschied der Größe und 1 Abgeordneten aus jedem Halb-Canton (also aus 44 Mitgliedern). Für Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse ist die Zustimmung beider Räthe erforderlich, doch sollen dieselben, falls sie nicht dringlicher Natur sind, dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden, wenn es von 30 000 stimmberechtigten Schweizerbürgern oder von 8 Cantonen verlangt wird. Die oberste vollziehende und leitende Behörde ist der Bundesrath, bestehend aus 7 von der (alsdann zu einer Kammer vereinigten) Bundes- Versammlung aus 3 Jahre gewählten Mitgliedern, mit einem aus 1 Jahr vou den vereinigten Rathen gewählten (und für das nächste Jahr nicht wieder wählbaren) Bundes-Präsidenten und Vice-Präsideuten. Bern ist Bundes-Stadt (Sitz der Bundesversammlung und des Bundesrates). In der Verfassung der einzelnen Cantone gibt es sehr verschiedene Abstufungen von der vollständigen Demokratie bis zu reiner Repräsentativ-Verfassung, indem in den 6 reinen Demokratien (Uri, beiden Unterwalden, beiden Appenzell, Glarns) jährlich eine „L a n d e s g e m e i n d e", d. h. eine Versammlung aller stimm- fähigen „Staatsbürger" für die Genehmiguug der Cautoualgesetze und die Wahl der ersten Staatsbeamten (des Landammanns und seines Stellvertreters, des Statthalters, des Landessäckelmeisters u. s. w.) stattfindet, in den 2 Halb-Demokratien (Grau- bünden, Wallis) für Gesetze vom „großen Rathe" die Genehmigung der G e- mein den eingeholt werden muß, in den 6 Repräsentativ-Demokratien mit Veto (in St. Gallen, Luzern, Baselland, Thurgau, Schwyz) den Gemeinden ein Veto innerhalb einer bestimmten Frist zusteht. (Der Canton Zürich ist 1869 zu einer Repräsentativ-Demokratie mit den ausgedehntesten Rechten des Volkes ans die Gesetz- gebung umgestaltet worden.) In den 11 übrigen Repräsentativ-Demokratien ohne Veto übt der „große Rath" (die gewählten Abgeordneten des Volkes, meist 1 auf 1000 Seelen) die volle gesetzgebende Gewalt aus. Ueberall besteht in den Ver- fassungen der einzelnen Cantone das Einkammer-System. — Die vollziehende Gewalt beruht in den meisten Cantonen in einer vom großen Rathe gewählten Regierungsbehörde (Regierungsrath, Staatsrath, kleiner Rath), in Graubünden übt sie eine sogenannte Staudescommissiou (von 3 Mitgliedern, 1 ans jedem der drei Bünde), in den kleineren Cantonen mit Landesgemeindeu wählen diese die Regierungs- behörde, Eintheilung und Topographie. Den Grund zur schweizerischeu Eidgenossenschast legre die Verbindung, welche die drei Landschaften an der obern Renß: Uri, Schwyz und Unterwalden, auf die Nachricht von dem Tode des Königs Rudolf I. von Habsburg (1291) schlössen zur Behauptung ihrer unter Kaiser Friedrich Ii. erlangten Reichsunmittelbarkeit gegen die Grafen von Habsburg. Nach dem Siege am Morgarten (1315), welcher die Unabhängigkeit der genannten 3 Waldstätte oder Ur-Cantone von den österreichischen Herzogen sicherte, er- neuerten die Eidgenossen zu Brunnen ihren „ewigen Bund" vom Jahr 1291,

4. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 33

1872 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
— 33 — folgenden Kriegen, von 744—722, und von 682—668, und die Erlangung der Hegemonie oder der Führerschaft im Peloponnes. §. 9. Athen. Nach dem freiwilligen Opfertode des Kodrus (1080) wurde in Athen das Königthum abgeschafft, da, nach dem Ausspruch der Athener, „Keiner würdig war, des Kodrus Thron einzunehmen". Art die Stelle der Könige traten Archonten, die jedoch während mehrerer Jahrhunderte aus dem Geschlechte des Kodrus gewählt wurden. Später wurde die anfänglich lebenslängliche Regierung der Archouten auf 9 Jahre beschränkt, lind vom Jahr 682 an regierten gleichzeitig neun Archonten, die aus den herrschenden Geschlechtern auf ein Jahr gewählt wurden. Von dieser Zeit an bildete sich eine Adelsherrschaft aus, durch welche das Volk um so schwerer gedrückt wurde, als es an festen Gesetzen fehlte und die Armen im Allgemeinen bei den Reichen tief verschuldet waren, die Strenge der Schuldgesetze aber den Gläubigern eine große Gewalt über ihre Schuldner einräumte. Um das unzufriedene Volk einzuschüchtern, gab der Archon Drakon Gesetze, die jedoch wegen ihrer übertriebenen Strenge bald wieder ausgehoben werden mußten. (624). Der fortdauernden Gährnng machte die Gesetzgebung Solo ns eiu Ende, 594 vor Chr. Solon, einer der sieben Weisen Griechenlands, hochangesehen wegen seiner glänzenden Geistesgaben, seiner Kenntnisse und Erfahrungen, seines würdevollen Benehmens und verschiedener dem Staate geleisteten Dienste, wurde im Jahre 594 zum Archon gewählt und mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung beauftragt. Um die Schuldenlast des gedrückten Volkes zu erleichtern, setzte er den Zinsfuß herab, erhöhte den Münzwerth und hob die Schuldhaft auf. Durch eine neue Eiutheilung des Volkes nach dem Vermögensstande wurden die Rechte und die Pflichten der Einzelnen gegen einander abgewogen. Die beiden ersten Klaffen waren zum berittenen Kriegsdienst und znr Bestreitung aller mit demselben verbundenen Kosten verpflichtet; die dritte Klasse bildete das schwerbewaffnete Fußvolk, das sich gleichfalls seine Rüstung selbst zu stellen hatte; die vierte, zahlreichste Klasse machte die Leichtbewaffneten aus und war steuerfrei. Nur die drei ersten Klassen hatten Zutritt zu den Staatsämtern; der vierten blieb jedoch das Recht, in der Volksversammlung zu stimmen, die über Krieg und Frieden entschied, die Gesetze annahm oder verwarf und überhaupt die höchste Gewalt ausübte. An der Spitze des Staates blieben die neun Klein, Weltgesch. 3. Aufl. Z

5. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 34

1872 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
— 34 — Archonten, doch wurde ihre Macht sehr beschränkt. Neben ihnen stand, als oberster Staatsrath, der Senat, der anfänglich ans 400, später ans 500 jährlich vom Volke gewählten Mitgliedern bestand. Die vom Senate vorgeschlagenen und von der Volksversammlung genehmigten Beschlüsse mußten, um giltig zu sein, von dem Areopag bestätigt werden. Dieser Areopag, der aus den abgehenden Archonten, zusammengesetzt war, überwachte zugleich die Sitten, insbesondere die Hcilighaltung der Religion, und entschied, als oberster Gerichtshof, über Leben und Tod. — Die Kriegspflicht der Athener dauerte bis zum 60. Jahre. Nach einem siegreichen Gefechte wurden Preise der Tapferkeit ausgetheilt; die Gefallenen ehrte ein feierliches Leichenbegängnis und ihre Kinder wurden auf Staatskosten erzogen. — Auch die Verhältnisse des Privatlebens regelte Solon durch weise Gesetze.^ Die Rechte des Vaters seiner Familie gegenüber waren auf das Strengste gewahrt; doch war der Sohn nur dann^ verpflichtet, den Vater in feinem Alter zu ernähren, wenn dieser dafür Sorge getragen hatte, ihn eine Kunst erlernen zu lassen.^ Die Sclaven waren durch das Gesetz gegen Mißhandlungen geschützt. Ueber sein Vermögen durfte Jeder frei verfügen. Müßiggang war streng verboten: die ärmeren Bürger trieben Ackerbau oder ein Handwerk; die reicheren beschäftigten sich mit Künsten und Wissenschaften, trieben Handel oder Übernahmen öffentliche Aemter. Fremde dursten sich in Athen niederlassen, und das Gesetz sicherte ihnen Leben, Freiheit und Eigenthum. Die Solonische Gesetzgebung gewährte den athenischen Bürgern eine ungleich größere Freiheit und Selbstständigkeit als die Lykurgische den Spartanern; sie wies sie auf Thätigkeit an, spornte den Wetteifer , ermöglichte ihnen einen mannigfaltigen Lebensgenuß und weckte und nährte den Sinn für Kunst und Wissenschaft. Die segensreichen Früchte derselben zeigten sich bald in einem raschen Aufschwung des Staates zu Wohlstand und Ausehen. Künste und Wissenschaften entfalteten sich zu hoher Blüthe, und Athen schmückte sich mit prachtvollen Denkmälern der Baukuust. Nach der Einführung seiner Verfassung verließ Solon auf zehrt Jahre seine Vaterstadt und bereiste Aegypten, Cypern und Kleinasien, in welch letzterem Lande er mit Krösus zusammentraf. Während seiner Abwesenheit bemächtigte sich einer seiner Anverwandten, Pisistratns, mit Hilfe der unteren Volksklaffe der Alleinherrschaft, doch ließ er die Solonische Verfassung unverändert (560—527). Vergebens warnteder von seiner Reise zurückgekehrtesolou die Athener vor der Schlauheit seines Verwandten: Pisistratns blieb bis an sein Lebensende im Besitze seiner Macht. Solon selbst starb 559, im 80. Lebensjahre. Nach dem Tode des Pisistratns führten feine Söhne Hippias und H ipparch die Herrschaft fort. Gleich

6. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 55

1872 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
— 55 — art. Hum Kriege mit den Nachbarvölkern gezwungen, erweiterte er gleichfalls das römische Gebiet und vermehrte die Zahl der Bürger Roms durch die Aufnahme der Bewohner mehrerer eroberten Städte. Zur Erleichterung des Handelsverkehrs legte er an der Mündung der Tiber den Seehafen Ostia an. Tarquinius Priscus «der Aeltere), von 616 — 578, der fünfte König, war der Sohn eines etruskischen Großen von ^griechischer Abkunft. Von Auciis Marcius zum Vormuud seiner Söhne eingesetzt, war er später vom Volke auf den Thron erhoben worden. Auch 'er führte glückliche Kriege gegeu die Latiner und Etrusker und erweiterte und verschönerte Rom. Ihm verdankt die Stadt die Cloaken, weite, mit unverwüstlichen Mauern umgebene Gewölbe, durch welche der Schmutz aus den Straßen und den einzelnen Häusern in die Tiber geleitet wurde, sowie die Anlage des Circus Maximus, eines großartigen Platzes für öffentliche Kampfspiele, der 150,000 Menschen fassen konnte, und endlich die Gründung des Capitols, der berühmten Tempelburg des Jupiter, aus dem capitolinischen Hügel. Tarquinius wurde in seinem achtzigsten Lebensjahre aus Anstiften der Söhne des Aneus Marcius ermordet, und seine Wittwe Tanaquil verschaffte durch längeres Geheimhalten feines Todes den Thron ihrem Schwiegersöhne Servius Tullius (578—534). Dieser vergrößerte den Umfang Roms, indem er zwei weitere Hügel mit neuen Ansiedelungen bevölkerte. Sein wichtigstes Werk war jedoch die neue Berfa s s u u g, die er dem römischen Gemeinwesen gab. Er theilte die Stadt in 4, die Landschaft in 26 Tribus, die Gesammtheit der Römer aber nach ihrem Vermögen in sechs Klassen mit abnehmender Besteuerung und verschiedener Verpflichtung zum Kriegsdienste. Diese sechs Klassen zerfielen in eine gewisse Anzahl von Centurien, von denen jede in der Volksversammlung (Comitia centuriata) eine Stimme hatte; da jedoch die erste Klasse mehr Centurien zählte, als die fünf andern zusammen, so blieben fortan die Entscheidungen in beit meisten Fällen von ihr allein abhängig. ^ Alle fünf Jahre sollte eine neue Vermögensschätzuug (Census) stattfinden, und da derselben ein Lustrum (Reinigungsopfer) vorausging, nannten die Römer später einen Zeitraum von fünf Jahren gleichfalls ein Lustrum. Servius Tullius vermählte feine Beiben Töchter mit beit nachgelassenen Söhnen des Tarqninius, Aruus und Lucius, bte bcibe in ihrer Gemüthsart eben so verschieben waren wie ihre Frauen. Die sanfte ältere Tullia, bte mit dem wilben Lucius vermählt war. würde auf bessert Anstiften ermorbet; das gleiche Loos würde dem

7. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 58

1872 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
— 58 — tragen hatten, mußten die Plebejer nicht nur hohe Steuern zahlen^ sondern auch unentgeltlich Kriegsdienste leisten, wobei sie oft genöthigt waren, den Anban ihrer Ländereien zu vernachlässigen. Sie waren daher häufig in der Lage, bei den Patriciern gegen übermäßig hohe Zinsen Geld aufzunehmen, und sie verloren, wenn sie das Darlehen nicht zur festgesetzten Zeit zurückzahlen konnten, nicht nur die Freiheit, sondern auch alle bürgerlichen Rechte. Unter solchen Verhältnissen wurde die Lage der Plebejer immer unerträglicher, und es brach mehr als einmal eine drohende Gährung aus, die gewöhnlich durch leere Versprechungen beschwichtigt wurde. Mehrmals in _ ihren Erwartungen auf Erleichterung ihrer Lage getäuscht, verließen endlich die Plebejer die Stadt und besetzten den sogenannten heiligen Berg unter der Drohung, hier eine neue Stadt zu bauen (494). Die erschrockenen Patricier schickten eine Gesandtschaft an sie ab, und es gelang dem klugen Menenius Agrippa, sie durch die Fabel von dem Magen und den empörten Gliedern zu der Einsicht zu bringen, daß sie eben so wenig der Patricier entbehren könnten, als diese der Plebejer. Die Zusage, daß ihre Schulder: ihnen erlassen und zur Wahrung ihrer Interessen und Rechte Volkstribunen ernannt werden sollten, bewog sie zur Rückkehr. Die Macht dieser Volkstribnnen, die von den Plebejern selbst erwählt wurden, lag hauptsächlich in der Befugniß, durch ihr Veto („Ich verbiete") die Senatsbeschlüsse nngiltig zu machen. Dieser Volkstribunen gab es ursprünglich zwei; später wurde diese Zahl aus fünf und endlich auf zehn erhöht. Bald nach der Einführung der Volkstribuueu wurde Rom durch eine Hungersnoth heimgesucht^ und der Senat mußte in Sicilien und Etrurien Getreide ankaufen lassen. Dies benutzte der Patricier Marcius, bekannter unter dem Namen Coriolan, den er als Eroberer der Stadt Eorioli trug, in dem Senate den Vorschlag zu machen, man solle dem Volke das Getreide nur unter der Bedingung verabreichen, daß es aus seine Tribunen Verzicht leiste. Die erbitterten Plebejer forderten ihn vor ein Volksgericht; er erschien jedoch nicht, sondern entwich zu der Volskern, Roms unversöhnlichsten Feinden. An ihrer Spitze fiel er in das römische Gebiet ein und bedrohte seine Vaterstadt, die sich durch seinen unerwarteten Angriff in die äußerste Bedrängnis; versetzt sah (491). Man schickte Gesandte an ihn, um einen Waffenstillstand zu erlangen; sie wurden jedoch abgewiesen. Auch die Priester, die, mit ihren Ehrenzeichen geschmückt, im volskischen Lager erschienen, konnten des Siegers starren Sinn nicht erweichen. Da begab sich seine Mutter Vetnria mit seiner Gemahlin V 0-lumuia und deren Kindern an der Spitze eines ehrwürdigen Zuges römischer Matronen in das volskische Lager, und den Thränen der Mutter gelang es, das stolze Herz zu rühren: mit den Worten:

8. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 60

1872 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
ließ, durch welchen die Römer in die Stadt gelangten. Die Götterbilder der geplünderten Stadt wurden nach Rom gebracht. Der Vorwurf, sich einen zu großen Theil der Beute angeeignet zu haben, veranlaßte den stolzen Camillns, Rom zu verlassen und sich nach Ardea zu begeben. Krieg mit den Galliern (390 v. Chr.). Die im nördlichen Italien wohnenden rohen und kriegerischen Senonen, ein gallischer Volksstamm, waren unter der Einführung des Bren nus verheerend in Etrurien eingefallen und belagerten Clusium, das sich um Hilfe an die Römer wandte. Die Römer schickten Gesandte an Brennus, um ihn zur Rückkehr auffordern zu lassen; unbefriedigt durch die Antwort des stolzen Galliers, mischten sich diese in den Kampf, und einer derselben erschlug einen gallischen Anführer. Die erbitterten Gallier wandten sich sogleich gegen Rom, und bei dem Flusse Allia kam es zu einer Schlacht, in welcher die Römer völlig besiegt wurden (390). Rom war nicht zu retten; wer die Waffen führen konnte, zog sich auf das Capitol zurück; die Uebrigen suchten ihr Heil in der Flucht. Nur die älteren Senatoren, ungefähr achtzig an der Zahl, blieben, in ihrer Amtskleidung auf dem Markte sitzend, zurück und wurden von den Galliern erschlagen. Brennus ließ die Stadt in Brand stecken und belagerte das Capitol, das von Maul ins (später Cpitolinus genannt) aus das Tapferste vertheidigt wurde. Nachdem ein Versuch der Gallier, das Capitol zu nächtlicher Stunde an einer unbewachten Stelle zu erklettern, mißlungen war (der Sage nach, weil die Gänse der Juno den Manlius geweckt,), knüpften die Römer mit den Galliern Unterhandlungen an, und der Abzug der Letzteren wurde durch 1000 Pfund Gold erkauft. Die Römer wollten die verödete Stadt verlassen und nach Veji auswandern; Camillns hielt sie jedoch an der Statte ihres alten Ruhmes zurück, und so wurde die Stadt wieder aufgebaut. §■ 19. Jlout wird demokratische Republik. In dem wiedererbauten Rom begann der Kampf der Plebejer um die bürgerliche Gleichstellung mit den Patriciern bald auf's Neue, und der Beharrlichkeit der Volkstribunen gelang es, den Letzteren ein Vorrecht nach dem andern zu entreißen. Im Jahre 367 setzte der Tribun Licinius trotz des hartnäckigsten Widerstandes der Patricier ein Gesetz durch, nach welchem vom folgenden Jahre an einer der beiden Consnln immer dem Stande der Plebejer

9. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 61

1872 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
— 61 — angehören sollte. Die zur Nachgiebigkeit gezwungenen Patricier suchten die Wichtigkeit des Consulates dadurch zu schwächen, daß sie die Verwaltung der Rechtspflege von demselben trennten und die richterliche Gewalt einer neuen patrieischen Obrigkeit, den Prätoren, übertrugen; die Plebejer wurden jedoch im Jahre 336 auch zu dieser Würde zugelassen. Das Gleiche war inzwischen auch mit den meisten Übrigen Staatsämtern geschehen, die früher ausschließlich durch Patricier besetzt gewesen, und als im Jahre 300 den Plebejern auch der Zutritt zu der priesterlichen Würde gestattet werden mußte, waren sie den Patriciern völlig gleichgestellt. Rom, dessen Verfassung ursprünglich eine aristokratische gewesen, war seitdem eine entschieden demokratische Republik. Nach dem vollständigen Ausbau der römischen Verfassung bestanden in Rom folgende Obrigkeiten: 1) Die beiden Consuln, die im Senate den Vorsitz führten, die fremden Gesandten empfingen und im Kriege den unbeschrankten Oberbefehl hatten. 2) Zwei Censoren, denen außer der Vermögensschätzung die Besetzung der erledigten Senatorstellen und das Sittenrichter-amt übertragen waren. 3) Die Prato ren, welche die den Consuln abgenommene richterliche Gewalt ausübten. Anfangs waren ihrer zwei, zuletzt acht. 4) Vier Aedilen, von denen zwei die Aussicht über die öffentlichen Gebäude, Wasserleitungen u. dgl. führten, während den beiden andern, den curu lisch en Aedilen, die Leitung der öffentlichen Festspiele, die Überwachung des Marktwesens und die Straßenpolizei übertragen waren. 5) Die Quästoren, welche die Staatskassen zu verwalten und die Einkünfte des Staates zu erheben hatten. Ihre Zahl stieg mit der allmähligen Ausdehnung des römischen Gebietes von zwei auf vierzig. 6) Die Volkstribunen, Anfangs zwei, dann fünf, zuletzt zehn. 7) Das Priestercollegium, an dessen Spitze ein Ober-priester, der Pontifex maximus, stand. 8) Der nur für außergewöhnliche Fälle erwählte und mit unbeschränkter Macht bekleidete Dictator. Die Erlangung dieser verschiedenen Würden war an gewisse gesetzliche Bestimmungen geknüpft. Mit dem 27. Lebensjahre konnte ein römischer Bürger sich um die Quästur bewerben, die ihm den Weg zu den höheren Würden eröffnete. Erst nachdem er Aedil oder Prätor gewesen, stand ihm im 43. Lebensjahre das Consulat offen. Zu Censoren wurden nur gewesene Consuln ernannt.

10. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 62

1872 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
— 62 — Der Senat, der aus 300 lebenslänglichen Mitgliedern bestand^ führte die Oberaufsicht über das Religionswesen und über alle Staatsbeamten; er leitete die auswärtigen Angelegenheiten und berieth die Anträge, die vor die Volksversammlung gebracht werden sollten. Die Volksversammlungen waren dreifacher Art: 1) Die Cur iatco mitten der Patricier, die nur noch eine untergeordnete Bedeutung hatten; 2) die Centuriatcomitien, die von dem Senate oder den Consulu angeordnet wurden und über die wichtigsten Angelegen- heiten: Wahlen zu den höheren Staatsämtern, Krieg und Frieden, todeswürdige Verbrechen römischer Staatsbürger u. dgl. Beschlüsse zu fassen hatten, und 3) die überwiegend plebejischen Tributeomitien, die von den Tribunen zusammenberufen wurdeu, um über plebejische Angelegenheiten zu berathen, ihre Befugnisse aber immer weiter ausdehnten, so daß zuletzt die Entscheidung über die wichtigsten An- gelegenheiten ihnen znfiel. §• 20. Kriege gegen die Samniler und Latiner. (343—290 v. Chr.) Wichtiger und folgenreicher als alle früheren Kriege waren für die Römer die Kämpfe mit den Samnitern, der kräftigsten und kriegerischsten Völkerschaft Mittelitaliens. Diese Kämpfe, mit denen die eigentliche Heldenzeit Roms beginnt, dauerten mit kurzen Unterbrechungen über 50 Jahre und führten, da auch andere Völkerschaften sich in dieselben einmischten, die Herrschaft Roms über ganz Mittelitalien herbei. — Nachdem die Römer, im Bunde mit den Latinern, die Samniter zum Frieden gezwungen (341), verlangten die Latiner gleiche Rechte mit den römischen Staatsbürgern und die Ernennung eines latinischen Consuls, und da diese Forderung mit Stolz zurückgewiesen worden war, wandten sie, in Verbindung mit den Campanern, ihre Waffen gegen das jetzt mit den Samnitern verbündete Rom. Im Kampfe gegen beide Völker zeigte sich der Heldensinn und das starre Pflichtgefühl der Römer im glänzendsten Lichte. Der Consul Manlius Torqnatus ließ an dem eigenen Sohn, der, gegen das strenge Verbot der Feldherrn, den Führer einer feindlichen Reiterschaar im Zweikampfe erschlagen hatte, die angedrohte Todesstrafe vollziehen, und Decius Mus, der zweite Consul, opferte sich in der Schlacht am Vesuv (340) freiwillig dem Tode, um den Römern den Sieg zu verschaffen, — eine Helden-
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