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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 110

1888 - Erlangen : Deichert
110 Vii. Das Knigreich u, der deutsche Bund 1813 (1815) 1864 (1866). den sogenannten Bundestag bildeten und ihren Sitz zu Frankfurt nahmen, unter dem Vorsitze sterreichs verwaltet. Nach dem Verhltnisse seiner Macht erhielt Bayern fr die Beschlufassung in der vollen Versammlung aller 39 Mitglieder vier Stimmen, in dem engeren Ausschusse von 17 Bundesstaaten eine Stimme. 44 Die Umgestaltung der inneren Verhltnisse Bayerns unter Maximilian Joseph 17991825. Seit dem 14. Jahrhundert war keine Vernderung in den Be-sitzoerhltnissen der Wittelsbacher vorgekommen, welche an folgen-reicher Bedeutung mit jener in den Anfngen unseres Jahrhun-derts zu vergleichen wre. Die Regierung hatte zunchst die groe und schwierige Aufgabe zu lsen, die bunte Menge der neuen Gebiete zu einem einheitlich organisierten Staate umzuschaffen. Hiefr gengte es nicht, die bisherige Verwaltung Bayerns der die neuerworbenen Gebiete einfach auszudehnen; deun abgesehen davon, da jene selbst in groer Zerrttung sich befand, so hatte berhaupt die neue Zeit eine ganz neue Form des Staatslebens ntig gemacht. Karl Theodor hatte einen zerrtteten Staatshaushalt, ein .unfhiges Beamtentum und ein in seinem Vertrauen erschttertes Volk hinterlassen. An dem neuen Herrscher richtete sich zunchst das Vertrauen wieder empor. Fr die Umgestaltung der inneren Verhltnisse war 18 Jahre, lang der Minister Freiherr von Mo n t-gelas der vorzglichste Ratgeber des Knigs, ein Mann von klarem und scharfem Blicke und von durchgreifender Kraft des Willens. Schon die ersten Jahre Maximilians sind durch eine Reihe von Gesetzen bezeichnet, durch welche die groe Zahl ein gerissener Mibrauche beseitigt und eine einfachere und zweckmi-gere Organisation der Behrden des Landes bewirkt werden sollte. Da hiezn vor allem tchtige Beamte ntig waren, so sumte Maxi-milian nicht, fhige Männer des In- und Auslandes fr die Lei-tung der Geschfte zu berufen. So zeitgem nun aber auch viele der neuen Verordnungen waren, so trugen doch auch wieder

2. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 121

1888 - Erlangen : Deichert
46. Maximilian Ii. 121 deutschen Fürsten nicht eingeholt worden war, und ebenso verweigerten die deutschen Regierungen die unbedingte Annahme der Grundrechte. Eine groe Partei des Parlaments wollte der die Regierungen gebieten, statt mit denselben in freier Weise sich vereinbaren. Da-rber scheiterte der Versuch, Deutschlands Einheit fester zu be-grnden. sterreich und Preußen riefen ihre Abgeordneten zurck, die meisten konservativen Mitglieder traten aus und endlich wurde der Rest des Parlaments in Stuttgart, wohin es bergesiedelt war, aufgelst. Nun versuchte es Preußen die deutschen Regierungen unter seiner Oberleitung zu vereinigen und grndete die sge-nannte Union. Weil aber sterreich bei dieser Neugestaltung Deutschlands ausgeschlossen sein sollte, so war Bayern, wo im April 1849 von der Pfordten Minister fr die ueren Ange-legenheiten geworden war, gegen die Union und schlo sich mit Wrttemberg der Politik sterreichs an, welches zunchst nach der Wiederherstellung des Bundestages strebte. Im September 1850 wurde die Bundesversammlung von den mit sterreich verbndeten Staaten in Frankfurt wieder erffnet. Um diese Zeit war in Kurhesseu zwischen dem Kurfrsten und dessen Volke Streit ent-standen, weil der Kurfürst eine ungesetzliche Steuer ausgeschrieben hatte. Da nun Preußen gegen den Kurfrsten, der Bundestag fr ihn war, so wre es zwischen Preußen und den sddeutschen Regierungen beinahe zum Kriege gekommen. Schon standen sich die beiderseitigen Heere gegenber: da gab Preußen nach und fgte sich bald nachher auch der alten Bundesverfassung wieder 1851. Inzwischen war in Bayern eine Reihe die Verfassung des Landes umbildender Gesetze zwischen dem Könige und den Kam-mern vereinbart worden. So wurde die Vertretung nach Stn-den in der Kammer der Abgeordneten aufgehoben und freie Wahl eingefhrt, auch wurden die Befugnisse beider Kammern erweitert; man trennte ferner die Justiz von der Verwaltung, fhrte ffent-lichkeit und Mndlichkeit fr die Gerichtsverhandlungen und Schwurgerichte fr die Verbrechen ein und beseitigte die Reste der alten Lehensverfassung. Zwar traten auch in Bayern die Gegenstze immer schroffer hervor und der erste nach dem neuen

3. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 123

1888 - Erlangen : Deichert
46. Maximilian Ii. 123 erbauten bayerischen Nationalmuseum zu Mnchen seinem Volk zu Ehr und Vorbild" aufstellen. Auch seiner jetzigen Leistungs-fhigkeit auf dem Gebiete der Industrie sollte sich das deutsche und bayerische Volk bewut und damit sein Eifer nachhaltig be-lebt werden. Zu diesem Zwecke wurde im Jahre 1854 eine allgemeine deutsche Industrieausstellung, die erste dieser Art in Deutschland, in Mnchen angeordnet. Das Gebude, welches von einer Nrnberger Fabrik hiefr errichtet wurde, ein von gueisernen Sulen getragener mchtiger Glasbau. diente dann im I. 1858 den Knstlern Mnchens fr eine nicht minder groartige Ausstellung, durch welche die Leistungen Deutschlands in der bildenden Kunst seit den Anfngen dieses Jahrhunderts in ihren bedeutendsten Werken zur Anschauung gebracht werden sollten. Als eine sehr wichtige Aufgabe fr die Regierungen der Ge-genwart hatte sich die Sorge fr die Not der Arbeiterklasse und fr die materielle Not der unteren Volksklasfen berhaupt herausgestellt Maximilian veranlagte durch Belohnungen, die er in Aussicht stellte, eine ffentliche Errterung dieser Frage, er regte durch sein eigenes Vorgehen die Errichtung von sogenannten Ge-nossenschaftshusern d. h. die Herstellung billiger Wohnungen fr die Arbeiterklaffe an, er bewirkte, da alle vereinzelten Vereine der Wohlthtigkeit in Bayern einen Mittelpunkt in dem unter feinem Schutze stehenden Johannisvereine erhielten, in welchem sie als Bestandteile desselben, wenngleich mit aller Selbstndigkeit fortwirken sollten. Mitglieder beider Konfessionen sollten die reichen Mittel, welche der König zur Verfgung stellte, zum besten der Vereine verwalten. Das Verhltnis der verschiedenen Konfessionen zu einander nahm unter Maximilian mehr und mehr die Richtung zum Frieden, da er selbst mit Ernst bemht war, wie den Staat so auch die einzelnen Kirchengemeinschaften in den ihnen zustehenden Rechten zu schirmen. Der auf den Frieden gerichtete Sinn des Knigs fand auch in der Lage Deutschlands reichlichen Anla zur Wirksamkeit. Noch immer bestand der Zwiespalt zwischen den beiden deutschen

4. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 135

1888 - Erlangen : Deichert
47. Ludwig Ii. 135 Einheit in der Leitung der allgemeinen Sache habe, war jetzt nach wenigen Jahren die andere gefolgt, welche groe Stellung Deutsch-land und damit jeder seiner Staaten einzunehmen vermge, wenn alle Krfte in einer starken Hand vereinigt seien. Darum ergriff Bayern die Initiative zur Anbahnung eines Verfafsnngsbnd-nisses mit dem Nordbunde und die andern Sdstaaten folgten seinem Beispiel. Aus den Verhandlungen, welche im November 1870 im deutschen Hauptquartier zu Versailles gefhrt wurden, ging die Verfassung eines neuen deutschen Reichs hervor,' deren Bestimmungen mit dem 1. Januar 1871 in Kraft getreten sind. Infolge der Anregung durch König Ludwig von Bayern und unter Zustimmung aller deutschen Staaten nahm König Wil-Helm den Kaisertitel an und am 18. Januar erfolgte im Schlosse zu Versailles, wo Ludwig Xiv. einst seine Triumphe der Deutsch-land gefeiert hatte, die feierliche Proklamierung des deutschen Kaisertums. Auf Grund der neuen Verfassung bilden jetzt die 26 deutschen Staaten einen unauflslichen Bundesstaat unter dem Namen des deutschen Reiches. Das Oberhaupt des Reiches ist der jeweilige König von Preußen, welcher den Titel eines deutschen Kaisers fhrt. Dem Kaiser kommt die vlkerrechtliche Vertretung des Reichs, der Oberbefehl der das Heer, die Berufung des Bundesrats und Reichstags, die Ernennung der Reichsbeamten, die Verkndigung der Reichsgesetze und die ber-wachung der Ausfhrung derselben zu. Die einzelnen Staaten haben ihre Souvernett nicht aufgegeben, sondern sie auf die des Reiches bertragen, von der sie Mitbesitzer sind nach dem Ver-Hltnisse ihrer Macht. Sie den sie durch ihre Vertreter im Bundesrate, welcher der die dem Reichstage zu machenden Vor-lagen und die von demselben gefaten Beschlsse entscheidet. Der Reichstag ist frei vom Volke gewhlt, wird jhrlich berufen und hat mit dem Bundesrate die gesetzgebende Gewalt, welche sich auf Fragen des Rechts und der persnlichen Freiheit, auf die Handels- und Verkehrsverhltnisse und andere die Wohlfahrt Deutschlands betreffende Gegenstnde erstreckt. Im Bundesrate, in welchem die einzelnen Staaten nach dem Verhltnisse ihrer

5. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 136

1888 - Erlangen : Deichert
136 Viii. Bayem und das deutsche Reich. Macht mehr oder weniger Stimmen abgeben, ist Preußen durch 17, Bayern durch 6 unter 58 Stimmen vertreten. Zu den 397 Vertretern des Volkes im Reichstage stellt Bayern 48 Abgeordnete. Auerdem gesteht die Reichsverfassung Bayern noch besondere Rechte zu, wie Ausnahme von einzelnen Reichssteuern, die selb-stndige Verwaltung seines Heerwesens und seiner Verkehrsan-stalten, eine bevorzugte Stellung in einigen Ausschssen und die Stellvertretung Preuens im Vorsitze des Bundesrats. Die Macht und das Ansehen, welche das Reich durch den festen Zusammenschlu seiner Glieder gewonnen hatte, wirkten belebend und strkend auf jedes derselben zurck und so erhob sich auch in Bayern, dem nach Preußen bedeutendsten deutschen Staate, das ffentliche Leben zu erhhter Thtigkeit. Es konnte dabei nicht fehlen, da die Verschiedenheit der Meinungen der die Aufgabe Bayerns im neuen Reiche mancherlei Kmpfe und Auf-regungen mit sich brachte. Den durch groe Siege errungenen Frieden zu sichern wendete auch Ludwigs Regierung gleich den andern der Vervollkommnung des H e e r w esen s ihre Bemhungen zu. Fr ein leichteres Zusammenwirken im Kriege wurde vor allem eine gleich-mige Bewaffnung und Ausbildung des Heeres mit den brigen deutschen Truppen erstrebt und hiezu ein Teil der 157 Millionen Gulden verwendet, welche Bayern als Anteil an der franzsischen Kriegsentschdigung erhalten hatte. Weitere 12 Millionen Gulden empfing Bayern, um Ingolstadt zu einer Festung ersten Ranges auszubauen. Durch die Kriegstchtigkeit seines Heeres und durch einen Defeusivbund mit sterreich (1879) blieb denn auch dem Reiche der Friede erhalten, desfen es zum Ausbau seiner V e rf a s s un g be-durfte, der aber durch die Rachegelste Frankreichs wiederholt bedroht war. Die neuen Gesetze, welche aus dem Zusammenwirken Bayerns mit den brigen Regierungen im Bundesrate sowie im Reichstage hervorgingen, hatten auch in Bayern wichtige Vernderungen zur Folge. Dem Bedrfnisse nationaler Rechtseinheit, das schon seit langer Zeit sich fhlbar gemacht hatte (vgl. S. 122), kam man durch die Einfhrung einer neuen Gerichtsverfassung mit einem

6. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 112

1888 - Erlangen : Deichert
112 Vii. Das Knigreich u. der deutsche Bund 1813 (1815)-1864 (1866). Stiftungsvermgens, wobei jedoch die damit beauftragten Beamten meist in so unbesonnener, hufig auch gewissenloser Weise zu Werke gingen, da der Staat nur sehr geringen Nutzen aus jener Maregel zog. War nun auch durch die neuen Gesetze der Bauer von manchem harten Drucke, der Brger von der Last veralteter und mibrauchter Ordnungen befreit worden, so war doch damit noch nicht genug geschehen, nm ein Verhltnis der Stnde zu einander und zum Staate herzustellen, wie es der Zeitbildung sowie dem namentlich durch die Freiheitskriege gehobenen Selbst-gefhle des Volkes entsprach. Schon im I. 1808 hatte der König fr sein Land eine Verfassung entwerfen lassen, welche jedoch nicht zur Ausfhrung kam. Erst als' Montgelas zurckgetreten war, erfolgten jene Erlasse, welche fr die innere Entwicklung Bayerns von so groer Bedeutung geworden sind. Zuerst erhielten die Ge-meinden der Städte und Drfer eine selbstndigere Stellung wie-der. Unter selbstgewhlten Magistraten und Vorstehern sollten sie ihre eigenen Angelegenheiten fortan verwalten drfen und nur das Aufsichtsrecht behielt sich die Regierung dabei vor. Sodann ge-whrte der König, eingedenk einer Bestimmung der Wiener Buu-i desakte, seinem Volke die Verfassung vom 26. Mai 1818. Nach dieser Verfassung wome"der König, der alle Rechte' '5er Staatsgewalt iu seiner Person vereinigt,'die Rechte der Gesetzgebung und Besteuerung fortan nur unter Mitwirkung der Vertreter des Landes ausben. Durch- zwei Kammern sollte hiefr das Land vertreten sein, durch die der Reichsrte, welche durch Geburt, Amt oder Wahl des Knigs berufen wren, und durch die der Abgeordneten, welche vom Volke gewhlt werden sollten. Nach-dem Maximilian schon im Anfange seiner Regierung den Angehrigen der drei christlichen Hanptkonsessionen die gleichen brger-liehen und politischen Rechte zugesprochen hatte, besttigte er ihnen in der Verfassungsurkunde diese Zusage von neuem und ebenso verhie er in derselben. dad^fortan die Geburt keinen Unterschied vor dem fr alle gltigen Gesetz und im Staatsdienste begrnden solle. Seit die Stnde ins Leben gerufen waren, trat nun auch in der Finanzverwaltung bald eine strengere Ordnung ein, und das

7. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 119

1888 - Erlangen : Deichert
46. Maximilian Ii. 119 Zweiten Sohne Ludwigs, dem Prinzen Otto. wurde sogar die Krone des neuen Knigreichs zu teil 1832, die ihm jedoch wegen der Parteinngen im Lande eine sorgenvolle und wenig lohnende Thtigkeit brachte, bis er sie nach dreiigjhriger Regierung durch eine Revolution wieder verlor. Die letzten zehn Jahre der Regierung Ludwigs wren durch die Kmpfe, welche der Minister Abel hervorrief, erregt. Die Protestanten traten mit der Anklage auf, da das Verfahren dieses Ministers ihre verfassungsmigen Rechte verletze und ihre Gewissensfreiheit antaste. Auch die Stnde erhoben Beschwerde, da der Minister nicht im Geiste der Verfassung regiere. Da gab der König im Jahre 1847 den Wnschen der Stnde nach und entlie den Minister. Als bald nachher, im Februar 1848, d>e Revolution in Frankreich alle nationalen Wnsche in ganz Deutschland in strmischer Weise aufregte, kam der König am 6. Mrz der Aufregung mit einer Erklrung entgegen, welche eine Reihe freisinniger Gesetze zusicherte. Doch schon am 20. Mrz legte er die Regierung in die Hnde seines Sohnes Maximilian, weil, wie er in einem Manifest erklrte, eine neue Richtung be-gnnen habe, eine andere als die in der Verfassuugsurkuude zum Ausdruck gekommene. Noch zwanzig Jahre lebte der König. sich streng jedes Einflusses auf die Regierung enthaltend, bis in sein hohes Alter ein Frderer der Knste, ein Frennd und Helfer der Armen. Er starb am 29. Februar 1868 zu Nizza. 46 Maximilian Ii. 18481864. Als Maximilian am Tage nach seiner Thronbesteigung vor die Stnde trat und die Grundstze darlegte, nach welchen er zu regieren gedenke, riefen seine Worte zwar freudige Zustimmung hervor; doch wurde auch Bayern von dem Sturme, welcher Deutscht land erregte, in der nchstfolgenden Zeit stark erschttert, und an Versuchen, der Gesetzlosigkeit zur Herrschaft zu verhelfen,'fehlte es nicht. Trotzdem blieb in der Hauptstadt und im diesseitigen Bayern die Ordnung im ganzen aufrecht erhalten. Nur in der Rhein-

8. Abriß der bayerischen Geschichte - S. 53

1884 - Erlangen : Deichert
53 nach dem Main und Rhein wie nach der Donau erffnet 1846. 1846 Auch um die Beseitigung der den Handel lhmenden Zollschranken hatte Ludwigs Regierung groe Verdienste. Nachdem zuerst Bayern und Wrtemberg einen Zollvertrag geschloffen, wurde 1833 die Zolleinigung mit Preußen und anderen norddeutschen (Staaten erzielt. Aus diesen Vertrgen ist allmhlich der allgemeine deutsche Zollverein erwachsen. Auch der Sache eines fremden Volkes gab sich Ludwig mit der ihm eigenen Begeisterung hin. Als die jetzigen Griechen, welche man fr Nachkommen der alten Griechen hielt, gegen die barbarische Herrschaft der Trken sich erhoben, bewirkte sein und anderer bedeutender Griechenfreunde Einflu, da die ffentliche Meiuuug Europas sich dem heldenmtig kmpfenden Volke zuwendete. Und dieser hinwieder verdankt Griechenland das Einschreiten der Gro-mchte und seine Unabhngigkeit. Dem Sohne Ludwigs, Otto. wurde sogar die Krone des neuen Knigreichs zu teil 1832, die ihm jedoch wegen der Parteinngen im Lande ein sorgen- 1832 voller und wenig lohnender Besitz bleiben sollte, bis sie ihm nach einer dreiigjhrigen wohlwollenden Regierung durch eine Revolution wieder verloren ging. Wichtige Fragen auf dem Gebiete des Staates und der Kirche bewegten in der Zeit König Ludwigs die deutschen Lnder und auch Bayern wurde davon berhrt. Viele in Deutschland waren mit den Regierungen unzufrieden, weil diese dem Verlangen nach grerer Einheit und Freiheit des deutschen Volkes nicht in der gehofften Weise Rechnung trugen. Der Unzufriedenheit gegenber griffen die Regierungen zu strengeren Maregeln. Als aber in Bayern Klagen laut wurden,, da das Verfahren des Ministers Abel den konfessionellen Frieden trbe, und da dieser Minister auch in staatlichen Angelegenheiten fein Amt nicht im Geiste der Verfassung verwalte, gab der König den Wnschen der Stnde nach und entlie den Minister. Als bald nachher im Februar 1848 die Revolution ^848 in Frankreich ausbrach und ganz Deutschland in die hchste Auf-regung versetzte, kam König Ludwig dem allgemeinen Verlangen mit einer Erklrung entgegen, welche dem Volke eine Reihe freisinniger

9. Abriß der bayerischen Geschichte - S. 64

1884 - Erlangen : Deichert
64 ^che im November 1870 im deutschen Hauptquartier zu Versailles gefhrt wurden, ging die Verfassung eines neuen deutschen I.jan. Reiches hervor, deren Bestimmungen mit dem I.januar 1871 1871 in Kraft getreten sind. In Folge eines von K-nigludwig gestellten und von allen brigen deutschen Staaten untersttzten Antrags nahm König Wilhelm den Kaiser-titel an und am 18. Januar 1871 erfolgte im Schlosse zu Ver-sailles, wo Ludwig Xiv. einst seine Triumphe der Deutschland gefeiert hatte, die feierliche Proklamation des deutschen Kaisertums. Aufgrund der neuen Verfassung bilden jetzt die 26 deutschen Staaten einen unauflslichen Bundesstaat unter dem Namen des deutschen Reiches. Das Oberhaupt des Reich es ist der jeweilige König von Preußen, welcher den Titel eines deutschen Kaisers fhrt. Er leitet im Frieden und im Kriege die gemeinsamen An-gelegensten, der die von smtlichen deutschen Staaten die Be-schlfse gefat werden. Zu diesem Zwecke versammeln sich in Berlin die Vertreter der Regierungen jhrlich im B uudesrate, diever-treter des Volkes im Reichstage. Von den 58 Stimmen, welche im Bundesrate bei den Beschlufassungen von 26 Staaten abgegeben werden, hat Preußen nach dem Verhltnisse seiner Macht 17, Bayern 6 Stimmen. Zu den 397 Vertretern des Volkes im Reichstage stellt Bayern 48abgeordnete. Auerdem hat Bayern als besondere Rechte die Ausnahme von einzelnen Reichs-steuern, die selbstndige Verwaltung seines Heerwesens und seiner Verkehrsanstalten, eine bevorzugte Stellung in einigen Ausschssen und die Stellvertretung Preuens im Vorsitz des Bundesrats.

10. Abriß der bayerischen Geschichte - S. 48

1884 - Erlangen : Deichert
48 nahmen, unter dem Vorsitze sterreichs verwaltet. Nach dem Verhltnisse seiner Macht erhielt Bayern fr die Beschlu-fassung in der vollen Versammlung aller 39 Mitglieder vier Stimmen, in dem engeren Ausschusse von 17 Bundesstaaten eine Stimme. 32. Die inneren Verhltnisse Bayerns unter Maximilian Joseph. Mit freudiger Hoffnung hatte Bayern den Regierungsantritt Maximilians begrt, von welchem es die Besserung der Zustnde des Landes erwartete. Die Aufgabe Maximilians war schwer, denn die verschiedenen Gebiete, welche zu Bayern hinzukamen und von denen jedes wieder andere Gesetze und Gewohnheiten hatte, sollten nun alle die gleiche Ordnung und Verwaltung erhalten. Achtzehn Jahre lang stand dem Fürsten fr diesen Zweck als Ratgeber der Minister Freiherr von Montgelas zur Seite. Viele Mi-brauche wurden beseitigt, tchtige Beamte des In- und Auslandes berufen, das Land neu eingeteilt und die Behrden in einer Weise zu einander geordnet, da ihre Thtigkeit frderlich ineinander griff. Adel und Geistlichkeit muten ihre alten Vorrechte auf-geben und sich gleich dem Brger- und Bauernstande nun auch der Besteuerung unterwerfen. Die oft sehr drckenden Frondienste, welche ehedem der Bauer seinem Gutsherrn zu leisten hatte, konnten nun gegen eine Entschdigung an die Gutsherrn abgelst 1808 werden, und ebenso wurde im I. 1808 die Leibeigenschaft in Bayern berall aufgehoben. Im I. 1818 erhielten die Gemeinden der Städte und Drfer eine freiere Verfassung. Unter Obrigkeiten, die sie selbst whlen durften, sollten ste; ihre eigenen Angelegenheiten fortan verwalten drfen; nur das Aufsichtsrecht behielt sich die Regierung -dabei vor. Fr das ganze Land aber wurde am 26. Mai 1818 1818 eine Verfassung eingefhrt, nach welcher der König 26,1rai fortan nur unter Mit Wirkung der Vertreter des Landes Gesetze geben und Stenern erheben wollte. Durch zwei Kammern sollte hiefr das Land vertreten sein, durch die der Reich sr ate, welche durch Geburt, Amt oder Wahl des Knigs
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