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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 84

1888 - Berlin : Hertz
84 Beginn der Reformation; Ablaßkrämerei in den Marken. Weise unterstützt zu haben, so ist doch die Umwandelung im Großen und Ganzen als eine Folge der Reformation aufzufassen. Der Beginn der Reformation. Es ist hier nicht der Ort, btt Geschichte der Reformation selbst zu erzählen: nur bte Einführung berselben in bett Marken uitb die Stellung der branbenburgischen Fürsten zu der neuen Bewegung darf uns hier beschäftigen. Der allgemeine Verfall der katholischen Kirche, welcher ihren einsichtigsten und treuesten Dienern eine Reformation „an Haupt und Gliedern" schon längst als eine unvermeidliche Nothwendigkeit erscheinen ließ, war in der Mark Branbenburg nicht minber fühlbar, als in allen'übrigen christlichen Landen. Den letzten Anlaß zu dem kräftigen Auftreten des deutschen Reformators Martin Luther gegen bte allgemeine kirchliche Verberbniß gab bekanntlich bte Ablaßkrämerei, itnb gerabe in Branbenburg war es, wo der schlimmste aller Ablaßverkäufer, Tetzel, sein Wesen am schamlosesten trieb. Leiber hatte ein Kirchenfürst aus bettt branbenburgischen Hanse selbst dem verrufenen Dominikaner bte Vollmacht zum Ablaßverkauf gegeben. Albrecht, des Kurfürsten Joachim Bruder, war durch dessen eifrige Bemühungen Erzbischof von Magdeburg und Halberstabt, sobann auch Kurfürst von Mainz und Cardinal geworben, (wie es bamals herkömmlich war, daß bte jüngeren Söhne der Fürsten sich dem geistlichen Stanbe widmeten und mit reichen Pfründen versehen würden). Er war ein geistreicher, hochgebildeter Mann, aber er sah, wie damals die Meisten seines Gleichen, seine hohe kirchliche Stellung nur als ein Mittel an, sich den Genüssen eines üppigen Lebens hingeben zu können. Wie der Papst Leo X. selber, so brauchte auch er zur Befriedigung seiner Bedürfnisse immer neue Geldmittel, zu deren Herbeischaffung ihm die Ablaßkrämerei der geeignetste Weg erschien. Er wurde von Leo rnt; der Einsammlung der Ablaßgelder für ganz Deutschland beauftragt, die Hälfte des ganzen Ertrags aber durfte er für sich behalten. Er übergab nun die Sammlung dem in solchen Dingen bereits geübten Dominikaner Tetzel, welcher in seinem unwürdigen Treiben so weit gegangen sein soll, daß er sogar Ablaß für noch zu begehende Sünden verkaufte. Er erregte natürlich den Unwillen aller ernsten Geister und brachte Luther enblich zum öffentlichen Auftreten gegen biesen mit beut Heiligsten getriebenen Unfug. Zuerst würde auf die Sache weder von den Hohen in Dentjchlaud, noch in Rom ein großes Gewicht gelegt, man sah dieselbe als eine der oft vorkommenden Streitigkeiten unter verschiedenen Mönchsorden, als eine Eifersüchtelei der Augustiner gegen die Dominikaner an. Luther selbst ahnte noch nicht, wie weit ihn der einmal begonnene Zwiespalt führen würde. Aber die ernste und gewissenhafte Forschung nach der inneren Wahrheit und Begründung der Kirchenlehre unter dem Licht der heiligen Schrift und der unerwartete Widerspruch, welchen er nun bei der Aufstellung der nach seiner Ueberzeugung unzweifelhaftesten evangelischen Lehren fanb, führte ihn von Punkt zu Punkt weiter bis zu dem Kampfe gegen das ganze System der bamaligen Theologie. Man weiß, mit welcher Begeisterung bte Lehre des kühnen Reformators balb in allen Theilen Deutschlaubs ausgenommen würde. Auch in den Marken verbreitete sich dieselbe sehr schnell und fand im Volke fast überall einen guten Boden, doch mußten hier

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 124

1888 - Berlin : Hertz
124 Der Ritterdienst und das Söldnerwesen. an den König von Polen, um denselben zu versichern, daß er Alles aufbieten werde, die Verbindung rückgängig zu machen. In der That versuchte er dies, indem er an die Kursürstin Anna, wie an Gustav Adolph sehr entschieden schrieb, ihn „hinsüro mit dieser Heirath gnädig zu verschonen." Aber ungeachtet dieses Berbots erschien noch in demselben Jahre eine schwedische Gesandtschaft, um die hohe Braut feierlich einzuholen. Georg Wilhelm hatte nicht die Energie, sich weiter zu widersetzen, und nachdem die Vermählung zu Stockholm vollzogen war, entschuldigte er sich beim Könige von Polen, „er habe dem Willen seiner Mutter und der Neigung seiner Schwester nicht Gewalt anthun wollen." Wenn Georg Wilhelm's Ohnmacht sich selbst in seinen Familienange-legenheiten so klar erwies, so konnte es nicht Wunder nehmen, daß der Fürst sich in den öffentlichen Angelegenheiten noch schwächer zeigte. Als der dreißigjährige Krieg sich den Grenzen der Mark näherte, war er völlig außer Stande, eine feste Stellung in dem großen Parteikampf zu ergreifen. Das Söldnerwesen. Die Mark Brandenburg selbst war in Folge des damaligen Kriegswesens bereits schwer heimgesucht. Das Söldnerwesen war, wie erwähnt, überall an die Stelle der früheren Wehrpflicht der Ritter und Städte getreten. Von dem alten kriegerischen Geist der Adeligen war fast nirgends mehr die Rede: er war allmälig erloschen, seitdem durch die Auwendung des Schießpulvers die Bedeutung des ritterlichen Kriegsdienstes gesunken war. Früherhin war der Ritterdienst im vollen Harnisch die Ehre des Adels und sein Vorrecht gewesen; nachher, wo die Harnische als unnütze Last großenteils weggeworfen wurden, weil sie gegen das Geschütz doch nicht helfen konnten, „durfte (wie sich der Kurfürst Johann Sigismund ausdrückt) jeder schlechte Kerl aus eiu Pferd gesetzt werden und des Ritters Stelle vertreten. Dieser gewöhnte sich daran, heim zu bleiben und an seiner Statt Kutscher, Vögte, Fischer und dergleichen schlimm und unversucht Lumpengesindel, statt guter, starker Heugste aber kleine schwache Klepper zu schicken. Welcher Ritter mochte dann mit solchem Volke dienen!" Bald war so wenig kriegerischer Sinn im Adel, daß der Kurfürst Georg Wilhelm, als er im Jahre 1623 die Lehensleute aufbot, hinzufügte, sie möchten das für keinen Scherz halten und nicht etwa säumig sein. Nicht besser war es in den Städten: die Bürger machten es wie der Adel, und schickten Tagelöhner und Gesellen, statt selber auszuziehen. Trat ein Kriegsfall ein, so vermochte der Fürst auch durch die dringendsten Bitten an die Stände niemals eine genügende Anzahl Truppen zusammenzubringen, und oft geuug kam es zu den ärgerlichsten Auftritten, wenn er eine Musterung der dienstpflichtigen Leute halten ließ. Dies wurde noch schlimmer, als die religiöse Spaltung zwischen dem Kurfürsten und dem Volke eingetreten war; denn seitdem wurde dem Fürsten oft ganz geflissentlich die nöthige Hülse vorenthalten. So blieb denn nur ein Mittel übrig, um im Kriege etwas auszurichten: nämlich die Werbung von Söldnern. Bei den häufigen Kriegen waren seit Jahrhunderten hoher Sold und Beute, sowie das zügellose Kriegsleben Lockungen geuug für eine Menge von Menschen , welche nicht Vermögen oder Lust hatten, sich durch ein anderes Gewerbe zu ernähren. Im Falle eines Krieges schlossen die Fürsten Werbeverträge mit bewährten Hauptleuten oder Obersten, welche sich verpflichteten,

3. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 455

1888 - Berlin : Hertz
Kirchliche und politische Aufregung. 455 zu verwirren und zu trüben. Friedrich Wilhelm's ernstes Bestreben, die christliche Religion als wesentlichste Grundlage der allgemeinen Volksbildung neu zu befestigen, sowie seine Absicht, in der evangelischen Kirche selbst auf dem Grunde eines tieferen, lebendigen Glaubens eine kräftige Entwickelung anzubahnen, gaben zu falschen Deutungen und unbegründeten Befürchtungen Anlaß, als sei es dabei auf eine Beschränkung der Glaubensfreiheit abgesehen. Im Widersprüche gegen die strenggläubige Richtung des Kirchenregimentes traten in mehreren Provinzen sogenannte„Lichtfreunde" auf, welche vorgaben, das Christenthum nach den Forderungen des Zeitgeistes zu vereinfachen, und zu diesem Zwecke „freie Gemeinden" gründeten. Gleichzeitig gingen auf dem Gebiete der katholischen Kirche ähnliche Bewegungen vor. Ein entlassener katholischer Kaplan, Johannes Ron ge in Schlesien, machte den Versuch, eine sogenannte deutsch-katholische oder christ-katholische Nationalkirche zu gründen, welche freilich von den eigentlichen christlichen Glaubenslehren wenig beibehielt. Obwohl sich der neue „Reformator" sehr bald als ein unbedeutender hohler Mensch erwies, so fand seine Sache doch eine Zeit lang vielfachen Anklang. Die sich bildenden christ-katholischen Gemeinden aber wurden ebenso wie die erwähnten „freien Gemeinden" der Lichtfreunde vorzüglich als Mittelpunkte einer gefährlichen Aufregung in den unteren Volksklassen benutzt und halsen die herannahenden Stürme in Deutschland vorbereiten. So wurde von mehreren Seiten zugleich der Same der Unzufriedenheit und öffentlichen Zwiespaltes ausgesäet. Die meisten Führer der sogenannten liberalen Partei waren weit davon entfernt, eine wirkliche Revolution in Preußen herbeizuwünschen, aber sie beachteten nicht, wie die von ihnen beförderte Erregung des Volkes es verwegenen Geistern möglich machte, im Stillen schlimmere revolutionäre Zwecke zu verfolgen. 54. Negierung Friedrich Wilhelm's Iv. seit dem März-aufstande 1848. Preußen und die Revolution. Als im Februar 1848 die überraschende Kunde aus Frankreich erscholl, daß Ludwig Philipp vom Throne gestoßen und durch einen kühnen Handstreich die Republik eingeführt sei, als hierauf in Italien, in der Schweiz und in einem Theile von Deutschland die revolutionäre Partei sich mächtig erhob, da begannen auch in Preußen alle Hoffnungen und Bestrebungen der liberalen Partei sich neu zu beleben und im ganzen Lande entstand ein mächtig erregtes politisches Treiben. Niemand aber wollte glauben, daß es auch bei uns zu einem wirklichen Aufstande kommen könne, weil Alles, was andere Völker durch die blutigen Waffen der Revolutionen zu erkämpfen suchten, in Preußen auf dem segensreicheren Wege friedlicher Reform theils schon erreicht, theils hoffnungsvoll angebahnt war. Seit Jahrhunderten durfte Preußen stolz sein auf eine fast ununterbrochene Reihe von Fürsten, welche des Landes Ehre, Größe und Wohlstand als den höchsten Leitstern ihres Strebend angesehen, seit Jahrhunderten war kein Staat in so unaufhörlicher Entwickelung vorgeschritten, nicht nur durch die Erweiterung seiner Grenzen, sondern vor Allem durch das Wachsthum der

4. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 718

1888 - Berlin : Hertz
718 Der geistliche Kampf (der sogenannte Culturkampf). Der geistliche Kampf (der sogenannte Culturkampf). Die Jahre nach dem französischen Kriege waren besonders durch den geistlichen Kampf erfüllt. Derselbe war durch das neue Concil im Vatican zu Rom und die dort festgestellten Grundsätze über die Autorität in der katholischen Kirche hervorgerufen worden. Bald als dasselbe (für das Jahr 1869) berufen war, und zur Aufgabe erhielt, einerseits die ultramontanen Lehren des römischen sogenannten Syllabus, andrerseits die Unfehlbarkeit des Papstes zu verkünden, erkannte die preußische Regierung die Gefahren, welche damit dem Verhältniß zwischen den Fürsten und Völkern und dem römischen Stuhle drohten und die bedenklichen Folgen, welche dadurch für die Beziehungen zwischen Staat und Kirche entstehen mußten und sie verfehlte nicht, dies in Rom geltend zu machen, sie lehnte es jedoch ab, sich bei den Verhandlungen selbst zu betheiligen, indem sie davon ausging, daß es für Preußen verfassungsmäßig und politisch richtig sei, der römischen Kirche in inneren kirchlichen Dingen volle Freiheit zu lassen, jeden Uebergriff auf das staatliche Gebiet freilich entschieden abzuwehren, wozu nötigenfalls in der parlamentarischen Gesetzgebung ausreichende Waffen vorhanden seien. Die preußische Regierung glaubte sich um so mehr beruhigen zu können, als einerseits selbst katholische Staaten wie Frankreich, entschieden auf das Gefahrvolle der festzustellenden Lehren, gegenüber den bis dahin geltenden Grundsätzen aufmerksam machten, als andrerseits die deutschen Bischöfe in ihrer Gesammtheit Bedenken in Bezug auf die von dem Concil zu proclamireuden neuen Lehren hegten und die Beforgniß zu beschwichtigen suchten, das allgemeine Concil werde in Unbedachtsamkeit und Uebereiluug Beschlüsse fassen, welche ohne Noth mit den bestehenden Verhältnissen und den Bedürfnissen der Gegenwart sich in Widerspruch setzen, oder es werde nach Weise schwärmerischer Menschen etwa Anschauungen, Sitten und Einrichtungen vergangener Zeiten in die Gegenwart verpflanzen wollen. Die Regierung beschränkte sich deshalb darauf feierlichst zu erklären: „Die Staatsregierung hegt das Vertrauen, daß die preußischen Bischöfe auch außerhalb des Heimathlandes der Rechte und Pflichten sich bewußt bleiben, welche ihnen als Bürgern des Reiches und als Unterthanen Sr. Maj. des Königs zukommen. Sie ist aufrichtig gewillt, den bestehenden Rechts- und Friedenszustand innerhalb des Landes aufrecht zu erhalten. Sie wird aber darüber wachen, daß nicht Störungen herbeigeführt werden, und denselben, wenn nöthig, entgegentreten, und ist sich in diesem Punkte, sofern es sich nicht um die Abwehr von Uebergriffen auf das staatliche Rechtsgebiet handeln wird, der Uebereinstimmung mit allen christlichen Regierungen bewußt." Den Bischöfen aber wurde angedeutet, daß tief eingreifende Aenderungen in dem Organismus der katholischen Kirche, wie sie durch die absolutistischen Tendenzen der Curialpartei angestrebt werden, allerdings auch nicht ohne Einfluß auf die Beziehungen der Kirche zum Staat und damit auf ihre eigene Stellung der Regierung gegenüber bleiben würden. Diese

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 719

1888 - Berlin : Hertz
Der geistliche Kampf (der sogenannte Culturkamps). 719 Beziehungen und das bisher von der Staatsregierung gezeigte wohlwollende Entgegenkommen für die Bedürfnisse und Wünsche der Kirche beruhen auf dem bestehenden Organismus der Kirche und auf der anerkannten Stellung der Bischöfe in demselben. Werden diese alterirt, so werden auch die Pflichten der Regierung andere, nicht nur in moralischer, sondern auch in juristischer Hinsicht, und letztere muß sich fragen, ob die veränderte Stellung der Bischöfe, welche ihr gegenüber die nächsten Vertreter und Organe der Kirche sind, nicht eine veränderte Behandlung in legislatorischer und administrativer Hinsicht erforderlich mache. Im Concil trat alsbald das größte Widerstreben der deutschen Bischöfe gegen die „neue Lehre" hervor. Sie erklärten mit den österreichischen Bischöfen: „Da wir unter den bedeutendsten katholischen Nationen das bischöfliche Amt verwalten, so kennen wir ihre Verhältnisse ans täglicher Erfahrung; für uns aber steht fest, daß die Definition, welche verlangt wird, den Feinden der Religion eine Waffe geben würde, um gegen die katholische Sache auch bei anerkannt besseren Männern Groll zu erregen, und wir sind gewiß, daß diese Sache in Europa, wenigstens den Regierungen unserer Sprengel, den Grund oder doch den Vorwand bieten würde, die noch übrig gebliebenen Rechte der Kirche anzugreifen." Aber bei der definitiven Abstimmung enthielten oder entfernten sie sich und so wurde am 13. Juli (1870) die päpstliche Unfehlbarkeit in der vorgeschlagenen Weise vom Concil beschlossen und ant 18. Juli verkündet. Alsbald unterwarfen sich auch die deutschen Bischöfe dem Spruche des Concils. Wiederum versammelten sie sich in Fulda „ant Grabe des heiligen Bonifacius" und verkündeten: „das unfehlbare Lehramt der Kirche habe entschieden und daher müssen alle, die Bischöfe, Priester und Gläubigen, diese Entscheidungen als göttlich geoffenbarte Wahrheiten mit festem Glauben annehmen und sie mit freudigem Herzen erfassen und bekennen, wenn sie wirklich Glieder der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche sein und bleiben wollen. Behaupten, daß die eine oder die andere vorn allgemeinen Concil entschiedene Lehre in der heiligen Schrift und in der katholischen Ueberlieferung, den beiden Quellen des katholischen Glaubens, nicht enthalten sei, oder mit demselben sogar im Widerspruch stehe, ist ein mit den Grundsätzen der katholischen Kirche unvereinbares Beginnen, welches zur Trennung von der Gemeinschaft der Kirche führt." Es schien nun eine Spaltung in der katholischen Kirche selbst einzutreten, indem ein Theil ihrer Anhänger jene Lehre nicht annahm, sich vielmehr als „Altkatholiken" zu einer besonderen kirchlichen Gemeinschaft vereinigte. Für die preußische Regierung erwuchs hieraus die doppelte Ausgabe, die Altkatholiken in ihrem Glauben und in ihren daraus begründeten Ansprüchen zu schützen und die Rechte des Staats gegenüber der Kurie zu wahren. Und doch wurde von Seiten der römischen Katholiken in Deutschland der Versuch gemacht, die neu entstandene Macht des deutschen Kaiserthums als Stütze der römischen Kirche zu benutzen: der neue Kaiser von Deutschland wurde noch in Versailles durch eine katholische Adresse aus-

6. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 720

1888 - Berlin : Hertz
720 Der geistliche Kampf (der sogenannte Culturkampf). gefordert, sich für die Wiederherstellung der weltlichen Macht des Papstes zu verwenden, nachdem diesem das Königreich Italien bald nach dem Concil die Herrschaft über den Kirchenstaat entrissen hatte. Das deutsche Reich lehnte jedoch jede derartige Einmischung ab und verfiel um so mehr der Feindschaft der sich neu bildenden katholischen Partei. Das Zeichen, daß die preußische Regierung den Kampf gegen kirchliche Uebergrisse für unvermeidlich hielt, aber auch zur Abwehr derselben entschlossen war, gab die Auflösung der besonderen katholischen Abtheilung im Cultus-Ministerium, indem für die Beziehungen des Staats zur katholischen Kirche nur noch staatsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend sein sollren. Der Standpunkt der Regierung wurde dahin bezeichnet, daß sie keinem Bischöfe, keinem Geistlichen oder Lehrer an ihrem Theile ein Hinderniß bereite, die Lehren des Concils zu verkündigen. Nur das hat sie abgelehnt, katholische Lehrer, welche sich in ihrem Gewissen gehindert finden, den Beschlüssen des Concils Geltung zuzuerkennen, durch Mitwirkung des weltlichen Arms znr Verkündigung von Lehren zu nöthigen, durch welche, nach der Ueberzeugung der Regierung selbst, nicht blos eine weltliche Aenderung des Glaubensstandes, sondern zugleich eine tief greifende Veränderung in der Gesammtstellnng der katholischen Kirche zum Staate eingetreten ist. „Es handelt sich für die Regierung nicht um die Anerkennung oder Nichtanerkennung eines Glaubenssatzes als solchen, — sondern darum, ob sie im Bereiche ihrer gesetzlichen Mitwirkung eine Lehre unterstützen soll und dars, welche sie für das Verhältniß zwischen Staat und Kirche verderblich erachtet." Der Kaiser selbst sagte damals den Bischöfen: „Wenn innerhalb der katholischen Kirche Vorgänge stattgefunden haben, in Folge deren die bisher in Preußen so befriedigenden Beziehungen derselben zum Staate thatsächlich mit einer Störung bedroht erscheinen, so liegt es Mir fern, Mich zu einem auf Würdigung dogmatischer Fragen eingehenden Urtheile über diese Erscheinung berufen zu finden; es wird vielmehr die Aufgabe Meiner Regierung fein, im Wege der Gesetzgebung dahin zu wirken, daß die neuerlich vorgekommenen Conflicte zwischen weltlichen und geistlichen Behörden, so weti sie nicht verhütet werden können, ihre gesetzliche Lösung finden." Die Nothwendigkeit, der katholischen Kirche gegenüber jetzt einen rein staatsrechtlichen Standpunkt einzunehmen, war auch der Grund für die Berufung des Dr. Falk, welcher als tüchtiger Jurist galt, zum Cultus-Minister (Anfang 1872). Er erklärte es besonders für feine Aufgabe, durch eine umfassende Gesetzgebung auf dem kirchlichen Gebiete, die Stellung des Staates mit Bürgschaften gegen den Mißbrauch der geistlichen Gewalt zu umgeben. „Wo Rechte des Staats in Frage sind und Rechte, die der Staat schützen muß gegen Jeden und auch gegen die Kirchen-Gemeinschaften, da werden sie mich allerdings als Juristen sehen, ich werde alle unberechtigten Ansprüche vollständig zurückweisen." Zuerst wurde versucht, auf dem Gebiete des Schulwesens durch das ^chulaufsichts-Gefetz die Autorität des Staates zu wahren, besonders gegenüber polnischen Geistlichen, in Posen u. s. w., welche sich mit na-

7. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 721

1888 - Berlin : Hertz
Der geistliche Kampf (der sogenannte Cnltnrkampf). 721 tional-polnischen Bestrebungen verbanden, um die Entwickelung des Unterrichts in der deutschen Sprache zu hemmen. In Folge des energischen Vorgehens der preußischen Regierung wurde der Papst sehr erbittert, und als der Cardinal Fürst Hohenlohe, welcher als Freund der Deutschen bekannt war, zum Botschafter des deutschen Reichs in Rom ernannt werden sollte, lehnte es der Papst in verletzender Weise kurz ab. Damals sprach Fürst Bismarck das berühmte Wort: „Seien Sie außer Sorgen, nach Kanossa gehn wir nicht." Er fügte htmu: „Die Regierungen des deutschen Reiches suchen emsig, suchen mit der ganzen Sorgfalt, die sie ihren katholischen wie ihren evangelischen Unterthanen schulden, nach den Mitteln, um in einer möglichst friedlichen, in einer die konfessionellen Verhältnisse des Reiches möglichst wenig erschütternden Weise aus diesem jetzigen Zustand in einen annehmlicheren zu gelangen. Denn die Regierung schuldet unseren katholischen Mitbürgern, daß sie nicht müde werde, die Wege aufzusuchen, auf denen die Regelung der Grenze zwischen der geistlichen und der weltlichen Gewalt, der wir im Interesse unseres inneren Friedens absolut bedürfen, in der schonendsten und konfessionell am wenigsten verstimmenden Weise gesunden werden könne. Die Souveräuetät kann nur eine einheitliche sein und muß es bleiben: die Souveräuetät der Gesetzgebung! und wer die Gesetze seines Landes als für ihn nicht verbindlich darstellt, stellt sich außerhalb der Gesetze und sagt sich los von dem Gesetz. Auf Grund von Petitionen wurde zunächst gegen die Jesuiten, als die Hauptträger des ultramontanen Geistes vorgegangen: ein Reichsgesetz schloß den Orden Jesu und die ihm verwandten Congregationen vom Gebiet des deutschen Reiches aus. Unterdeß bekundeten Conflicte mit dem Bischof von Ermeland und dem katholischen Feldpropst der Armee, daß die Besorgnisse der Regierung in Bezug auf die absolute Unterwerfung der Bischöfe unter den Willen Roms nicht unbegründet gewesen waren, daß sie vielmehr der staatlichen Tonveränetät eine andere, geistliche Sonveränetät gegenüber zu stellen versuchten. Der Papst selbst aber hielt eine Ansprache an einen deutschen Verein, worin er unter Anderm sagte: „Wir haben es mit einer Verfolgung zu thun, die, von weitem vorbereitet, jetzt ausgebrochen ist; es ist der erste Minister einer mächtigen Regierung, der nach seinen siegreichen Erfolgen im Felde sich an die Spitze der Verfolgung gestellt hat. Jene feindliche Verfolgung der Kirche wird unfehlbar den Glanz jenes Triumphes in Frage stellen; wer weiß, ob nicht bald sich das Steinchen von der Höhe loslöst, welches den Fuß des Kolosses zertrümmert!" Die preußische Regierung ging um so mehr mit der Gesetzgebung vor, welche den Schutz des Staats gegen die geistlichen Uebergriffe bezweckte. ^Dies geschah besonders durch die sogenannten Maigesetze (1873—74), welche unter Anderm die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen regeln und den geistlichen Oberen namentlich die Pflicht der Hahn, preuß. Gesch. 20. Aufl. 46

8. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 723

1888 - Berlin : Hertz
Der geistliche Kampf (der sogenannte Cnltnrkampf). 723 Die preußische Regierung schritt nun zu weiteren Zwangsmaßregeln bis zur Einstellung der Leistungen des Staats an die katholische Geistlichkeit und bis zur Abänderung der Verfassungs-Artikel über die Selbstständigkeit der Kirche. Aber inmitten des heftigsten Kampfes hielt die Regierung doch die Aussicht und den Wunsch auf Frieden fest. Fürst Bismarck sagte in dieser Beziehung: „Wir können den Frieden nicht suchen, so lange unsere Gesetzgebung nicht von den Fehlstellen gereinigt ist, mit denen sie seit 1840 in einem übel angebrachten Vertrauen auf Billigkeitsgefühl der anderen Seite, aus Patriotismus bei denjenigen, die man mit der Ausführung betraute, stellenweise unwirksam gemacht worden ist. Diese Bresche muß überschüttet werden, sie muß ausgefüllt werden; sobald das geschehen ist, werde ich kein eifrigeres Bemühen haben, als den Frieden, selbst mit dem Centrum, namentlich aber mit dem sehr viel mäßiger gesinnten römischen Stuhle zu suchen, und ich hoffe, ihn dann auch mit Gottes Hülfe zu finden, und ich werde dann, so lange mir das Leben gegeben ist, dazu beitragen, den Kampf, den aggressiv zu führen wir eine Weile genöthigt gewesen sind, demnächst nur defensiv fortzusetzen und die Aggression mehr der Schulbildung als der Politik zu überlassen. Nachdem auf diese Weise der Gesetzgebung die Bahn frei gemacht ist, hoffe ich, meine Herren, auf diesem Wege mit Gottes Hülfe diesen Frieden zu finden, denselben Frieden, unter dem unsere Väter Jahrhunderte lang in einem starken Staate und gestützt in diesem starken Staate durch unsere Dynastie mit einander in confessioneller Einigkeit gelebt haben." Er schloß mit den Worten: „Wie uns die Geschichte kriegerische Päpste und friedliche, fechtende und geistliche zeigt, so hoffe ich, wird doch auch wieder einmal demnächst die Reihe an einen friedliebenden Papst kommen, mit dem sich Friede schließen lassen wird; darauf ist meine Hoffnung gerichtet." Als nun Papst Pius Ix. im Februar 1878 gestorben war, der neue Papst Leo Xiii. aber dem Kaiser Wilhelm seine Thronbesteigung anzeigte und zugleich das Bedauern aussprach, nicht die guten Beziehungen vorzufinden, welche einst zwischen Preußen und dem päpstlichen Stuhl bestanden hätten, antwortete ihm der Kaiser: gern entnehme er den freundlichen Worten des Papstes die Hoffnung, daß er geneigt sein werde, mit dem mächtigen Einfluß, welchen die Verfassung Seiner Kirche ihm auf alle Diener derselben gewährt, dahin zu wirken, daß auch diejenigen unter den Letzteren, welche es bisher unterließen, den Gesetzen des Landes, in dem sie wohnen, sich fügen werden. Nachdem der Papst in einer Erwiderung vom 17. April der Hoffnung auf Erneuerung des früher bestandenen guten Einvernehmens wiederholt Ausdruck gegeben, und als Mittel zur Erreichung desselben die Abänderung verschiedener in Preußen bestehender gesetzlicher und verfassungsmäßiger Bestimmungen bezeichnet hatte, richtete der Kronprinz im Namen des damals krank darniederliegenden Kaisers ein Schreiben an den Papst, worin er sagte: „Wenn es daher nicht in Meiner, und vielleicht auch nicht in Ew. 46 *

9. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 732

1888 - Berlin : Hertz
732 Die L>ocialreform. Immerhin wird auch auf diesem Wege das Ziel nicht ohne die Aufwendung erheblicher Mittel zu erreichen sein/' Dieses entschiedene Bekenntniß Kaiser Wilhelms zu dem socialen Beruf des Königthums machte einen so lebhaften Eindruck, daß selbst im Reichstage die laute Opposition verstummte; aber man suchte die Pläne der Regierung durch Verzögerung zu Falle zu bringen. Gegen ein solches Beginnen richtete der Kaiser unterm 14. April 1883 wiederum einen Erlaß, der mit den Worten schließt: „Unsere Kaiserlichen Pflichten gebieten Uns, kein in Unserer Macht stehendes Mittel zu versäumen, um die Besserung der Lage der Arbeiter und den Frieden der Berufsclassen unter einander zu fördern, so lange Gott Uns Frist giebt, zu wirken." Endlich noch einmal bei dem Beginn der Reichstagsfession von 1884 sagte der Kaiser: „Die Erfüllung der Pflicht gegen die arbeitende Bevölkerung soll in dieser die Segnungen der friedlichen Entwickelung des geeinten Vaterlandes zum vollen Bewußtsein bringen, damit den auf den Umsturz göttlicher und menschlicher Ordnung gerichteten Bestrebungen revolutionärer Elemente derboden entzogen und die Beseitigung der erlassenen Ausnahmemaßregeln angebahnt werde." In Bezug auf die Maßregeln directer Fürsorge für das Wohl der Arbeiter mußte sich die Regierung zunächst auf das Allerdringendste beschränken, weil der Reichstag die Mittel zu weiterer Hülfe mit Ablehnung des Tabaksmonopols versagt hatte. Sie gab aber alsbald die Versicherung, daß in Kurzem weitere Schritte staatlicher Fürsorge für eine bessere und würdigere Behandlung der Erwerblosen und der Invaliden geschehen sollte. Durch die Gesetze wegen Kranken- und Unfallversicherung sollten vor Allem der Grundsatz der Staats hülfe und die Mittel der Ausführung in den Hauptzügen festgestellt werden. Im Jahre 1883 erfolgte die Annahme des Gesetzes wegen der Krankenpflege, durch welches die Nothwendigkeit des Zutritts zur Krankenversicherung und zugleich die Gewähr derselben Seitens des Staats festgestellt wurde. Bald darauf kam auch die Versicherung gegen die Folgen gewerblicher Unfälle auf der Grundlage der Berufsgenossenschaften zu Staude. Der Kaiser hatte in der Botschaft von 1881 ausdrücklich „korporative Genossenschaften unter staatlichem Schutz" als eine Einrichtung bezeichnet, „welche die Lösung von Aufgaben ermöglichen werde, denen die Staatsgewalt allein nicht gewachsen sei". Die Frage der Berufsgenossenschaften, aufweiche die Konservativen und besonders die Katholiken großen Werth legten, wurde jetzt in ihrer Bedeutung anerkannt und darin die Form für die fernere staatliche Wirksamkeit in socialer Hülfs-leistuug überhaupt gefunden: es war nunmehr in das Staatsrecht und in das öffentliche Bewußtsein der'grundsatz aufgenommen, daß die bürgerliche Gesellschaft Pflichten gegen die schwachen Mitglieder zu erfüllen hat, ohne daß die Hilfsbedürftigen es als Almosen aus der Staatskasse em-

10. Elsässische Geschichtsbilder - S. 48

1884 - Straßburg : Bull
— 48 — 13 mal Stadtmeister und 91 mal Gesandter Straßburgs. Immer hielt er die Ehre, das Recht und die Freiheit seiner Vaterstadt aufrecht. Besonders warm nahm er sich auch des Schulwesens an. Er hat den Hauptanteil an der Gründung des Gymnasiums, dessen erster Rektor Johannes Sturm wurde. Es war dies nur ein Namens-, aber nicht ein Blntsgenosse des genannten Staatsmannes. Er verwandelte später die Schule in eine Akademie, die im Jahre 1621 von Kaiser Ferdinand zur Universität erhoben wurde, und verschaffte ihr einen Ruf, nicht bloß in Deutschland, sondern noch weiter über dessen Grenzen hinaus. — Auf Antrieb Jakob Sturms wandte sich Straßburg au den König von Frankreich zu Gunsten der französischen Protestanten und Straßburg war den Religionsflüchtigen eine sichere Zufluchtsstätte. Über 1500 kamen im Jahre 1538 dahin und wurden mit offenen Armen empfangen. In demselben Jahre traf auch Calvin, ebenfalls ein Schweizer Reformator, der von Genf vertrieben war, in Straßburg ein und wurde Prediger in der neuen französischen Kirche. Später erhob sich jedoch ein heftiger Streit zwischen den Calvimsten und Lutheranern, der mit dem Siege der letzteren endete. Während so in Straßburg die Lehre Luthers raschen und allgemeinen Anhang fand, faßte sie im übrigen Elsasse wenig festen Boden. Das Hauptbollwerk des Katholizismus war Ensish eim, der Sitz der österreichischen Regierung. Auf deren Seite stand auch der größere Teil des Adels. Im Oberelsasse waren es allein Mülhausen und Münster, in denen die Anhänger des Protestantismus überwogen; ersteres war von der Schweiz her für das neue Bekenntnis gewonnen worden. In Colmar und Mar-kirch war die Bürgerschaft geteilt. Im Niederelsasse blieben Zabern, Molsheim, Oberehnheim, Hagenau, Schlett-stadt dem Katholizismus treu, der Protestantismus war herrschend in Landau und Weißenburg. Der Bauernkrieg. (1525.) Die Kirchentrennung erzeugte in ihrer Entwickelung die L>ekte der Wiedertäufer, so genannt, weil sie die Kindertaufe verwarfen und eine nochmalige Taufe an den Erwachsenen verlangten. Ihr
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