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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 127

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 110. Ii. Koalitionskrüg. Der Reichsdeputationshauptschlus; 1803. 127 4 Aber nun offenbarte sich wieder der Mangel an Überein- Sn Suworows p i * . , von Jtalren tn stimmung unter den Verbündeten und dieser Umstand wirkte lahmend die Schweiz 1799. ans den Fortgang der Ereignisse. Infolge der Einwirkungen des Wiener Kabinetts wurde S u w orow mitten aus seinem Triumphzug gerissen und m die Schweiz geschickt, wo unterdessen Russen und Österreicher gegen den gemeinsamen Feind in Nachteil geraten waren. Unter den denkbar größten Opfern und mit Anstrengungen ohnegleichen, sührte er auf unwegsamen Pfaden, über Schnee und Eis den Übergang über den St. Gotthard aus und stieg, indem er fortwährend mit fast unüberwindlichen Hindernissen zu kämpfen hatte, die ihm die natürlichen Gewalten und der Feind (namentlich an der Teufelsbrücke) entgegensetzten, in das Reußtal hinab. Sein Marsch über das Hochgebirge gehört zu den beschwerlichsten, von welchen die Geschichte zu erzählen weiß. Die kühne und bewundernswerte Tat des jugendsrischen Greises war jedoch vergeblich. Noch vor Suworows Ankunft in der Schweiz waren die befreundeten Truppen bei Zürich geschlagen worden (September 1799). Abermals erklomm er von Altdorf aus (in der Nähe der Mündung der Neuß in den Bierwaldstädtersee> mit seinen schon erschlafften Kriegern steile, von Eis umstarrte Höhen und vollzog den Übergang ins Vorderrheintal, von wo er dann auf Befehl Pauls L, der mit Österreich und England zerfallen war, den Rückzug in die russische Heimat antrat. B. Die Machtherrschnft Napoleons 1799 1812. § 110. Ii. Koalitionskriea (Fortsetzung!. Der Reichsdeputations-hauptschluß 1803. 1. Nachdem Snworow vom Kriegsschauplätze abberufen worden Sturz des^ war, trat ein anderer Mann in den Vordergrund. Napoleon Bonavarte Napoleon"7ster » Äon[ui 1.799 war im Oktober 1799, unentdecft von den auflauernden Engländern, aus Ägypten zurückgekehrt, hatte durch einen „soldatischen Gewaltstreich" das Direktorium, dem die Stimme des Volkes die Verantwortung für die in Italien erlittenen Unfälle der französischen Truppen zuschrieb, gestürzt, an die Stelle desselben 3 Konsuln mit zehnjähriger Amtsdauer gesetzt, sich zum ersten Konsul wählen und mit außerordentlichen Machtbefugnissen bekleiden lassen und so den Staat, der nur noch dem Scheine nach eine Republik war, in Wirklichkeit in eine Militärmonarchie

2. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 202

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
202 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums. wählt werde. Da entschloß sich Napoleon, der nicht gesonnen war, sich die errungene Gewalt aus den Händen entwinden zu lassen, zu einem Staatsstreich. Auf die Volksguust und das Militär gestützt, ließ er am 2. Dezember 1851 die angesehensten Kammermitglieder verhaften und aus dem Reiche verbannen. Eine von ihm angeordnete allgemeine Volksabstimmung (Plebiszit) übertrug ihm hierauf die Ä. Präsident auf Präsidentschaft auf weitere 10 Jahre und zwar in mo- 10 xsahu. narc^ijcj^er Machtfülle. Diese neue Auszeichnung bildete jedoch nur den Übergang zu einer noch höheren Würde. Napoleons begehrlicher Sinn war auf die Kaiferkroue gerichtet. Immer deutlicher trat dies hervor, zuletzt in einer in Bordeaux gehaltenen Rede, worin er die Äußerung tat: „L’Empire c’est, la paix“ (das Kaiserreich ist der Friede). Das durch die Revolutiousstürme ermüdete Volk glaubte den Versicherungen des Präsidenten und erhob ihn — wiederum durch v. Kaiser der allgemeine Abstimmung — am 2. Dezember 18 52 zum Kaiser der Franzosen 1852. . „ .. „ , , ___ . . , . Franzosen. Als Napoleon Iii. zog er tn die Tmlerren ein (Napoleon Ii. war Napoleons I. Sohn, der Herzog von Reichstadt, f 1832). Von nun an spielte Frankreich eine Reihe von Jahren hindurch eine tonangebende Rolle. Was Bedeutsames in der europäischen Politik geschah, wurde vou Napoleon angeregt oder beeinflußt.' Das offenbarte sich zumeist in den beiden Kriegen, die noch in die 50 er Jahre fallen: in dem Krimkrieg und in dem Italienischen Krieg. Die Rückwirkung derselben auf Deutschland rechtfertigt es, daß wir ihrer hier in Kürze gedenken. a. Der Krimkrieg 1853—1856. Streben Ruß- 2. Schon Katharina Ii. (f 1796) trachtete nach Erweiterung der Ia'äac&tad5 russischen Machtsphäre im Süden. Vertreibung der Türken aus Europa, ertoe@üben9 im Wiederherstellung des griechischen Kaisertums als Sekuudogenitnr des russischen Kaiserhauses galten als letzte Ziele ihres Strebens. Solche Eroberungspläne tauchten nun auch in Nikolaus I. (1825—1855), dem Bruder Alexanders I., auf. Die Vergegenwärtigung seiner in der europäischen Politik erzielten Erfolge (Unterdrückung des ungarifchen Aufstandes, Verhinderung der deutschen Bundesreform und Demütigung Preußens zu Olmütz, § 133, 3 und § 134, 6) und die zerrütteten Zustände im türkischen Reiche ermunterten ihn zur Durchführung derselben. 1829 Hatte er nach einem Kriege mit der Türkei das Protektorat über die Donaufürstentümer Moldau und Walachei (auch Serbien) erhalten. Jetzt war es ihm um entscheidenden Einfluß auf die inneren Angelegenheiten der Balkanhalbinsel zu tun. Um <über^biet'ne-t ö^sen zu gewinnen, beanspruchte er die Tchutzherrschaft über die chischen Christen, griechischen Christen in der Türkei. Ein außerordentlicher Ge-

3. Geschichte des Altertums bis zum Tode des Augustus - S. 47

1909 - Leipzig : Deichert
Sokrates. 47 So brachte Sokrates im Suchen und Lehren der Wahrheit sein Leben hin. Er erfüllte aber auch gerecht und treu die Pflichten, die ihm als Bürger oblagen. In verschiedenenen Schlachten des Peloponnesischen Krieges kämpfte er tapfer. Gegenüber der Menge hielt er fest an seiner Überzeugung und ließ sich durch kein Drohen einschüchtern. Als nach der Schlacht bei den Arginusen das Volk acht von den siegreichen Feldherren in einem ungesetzlichen Verfahren*) verurteilen wollte, weil sie die Toten und Schiffbrüchigen nicht aufgenommen hätten, widersetzte er allein sich der tobenden Menge, konnte aber freilich das Unheil nicht abwenden. 2. Des Sokrates Tod. Als Sokrates 70 Jahre alt geworden war, wurde im Jahre 399 gegen ihn die Anklage erhoben, daß er an die vom Staate anerkannten Götter nicht glaube, andere, neue Gottheiten einführe und die Jugend verderbe.**) Er erschien vor dem Gerichtshöfe, der aus mehr als 500 Männern bestand und verteidigte sich freimütig. Er bezeugte, daß er den Göttern des Staates stets Ehrfurcht erwiesen habe, ja, daß sein ganzes Leben im Dienste eines Gottes gestanden habe. Denn das Delphische Orakel habe gesagt, daß er der weiseste der Griechen sei. Das habe er nicht glauben wollen, und darum habe er jeden, an den er kommen konnte und der ihm weise zu sein schien, befragt. Dabei habe er erkannt, daß diese zwar ebenso wie er über die wichtigsten Fragen des Menschenlebens nichts wüßten, aber gleichwohl glaubten und behaupteten, etwas zu wissen. So sei ihm klar geworden, daß er allerdings weiser sei als jene, da er wenigstens das wisse, daß er nichts wisse. Nachdem nun Sokrates für schuldig erklärt worden war, durste er nach altem Brauche selbst eine Strafe für sich in Vorschlag bringen. Er erklärte hierauf, er sei ein Wohltäter der Gemeinde und verdiene deshalb wohl, auf Staatskosten im Rathause gespeist zu werden, wie dies anderen verdienten Männern zuteil werde. Da man aber dies ihm wohl nicht gewähren werde, so sei er bereit, mit Hilfe seiner Freunde eine Geldstrafe von 30 Minen zu zahlen. *) Das Volk forderte, daß über alle Angeklagten mit einem Male abgestimmt würde, während das Gesetz eine Abstimmung über jeden einzelnen vorschrieb. **) Von der großen Menge wurde Sokrates als einer der Sophoi oder S o p h i st e n angesehen, und von diesen leugneten einige, daß die Götter, an die das Volk glaubte, existierten. Auch redete Sokrates oft von dem „Daimonion" d. H. einer Stimme in seinem Innern, die ihm sagte, was er unterlassen solle. Endlich waren auch einige Männer, die dem Staate großen Schaden zugefügt hatten, wie z. B. Alcibiades, seine Schüler und Freunde gewesen.

4. Geschichte des Altertums bis zum Tode des Augustus - S. 9

1909 - Leipzig : Deichert
c. Sparta. 9 daß alle Kämpfe eingestellt würden und ein „Gottesfriede" herrsche. Dann begaben sich viele Tausende von allen Seiten der griechischen Welt, teils zu Schiffe, teils zu Lande nach Olympia, die einen um zu zeigen, die andern um zu schauen, was die kräftige Jugend in körperlichen Wettkämpfen zu leisten imstande war. c. Sparta. 1. Das Land. Unter den dorischen Staaten, die im Peloponnes gegründet wurden, überragte bald alle anderen an Macht der spartanische. Er lag in der fruchtbaren Ebene des Eurotas und zwischen den Gebirgen Taygetus und Parnon, die ihn im Westen und Osten begrenzten. Frühzeitig aber dehnten seine Bürger diese Grenzen noch nach beiden Seiten in das Gebiet anderer Staaten aus. Die Hauptstadt Sparta war eine Vereinigung von 4—6 Dörfern, am Eurotasfluffe gelegen. 2. Die Untertanen. Als die Dorer in das Eurotastal einbrachen, unterwarf sich ihnen alsbald ein Teil der dort schon vorhandenen griechischen Bevölkerung. Diese behielten die persönliche Freiheit und durften fortan in Untertänigkeit gegen die Eroberer ihre Äcker, die ihnen in den entlegeneren Teilen des Landes angewiesen waren, bebauen. Sie hießen von jetzt an P e r i ö k e n, d. i. „Umwohner". Ein anderer Teil versuchte lange mit den Waffen in der Hand Widerstand zu leisten und wurde nur mit Gewalt bezwungen. Sie mußten fortan nebst ihren Nachkommen die Sklaven ihrer Besitzer sein und als „Hörige" deren Äcker bebauen. Sie hießen Heloten; die Sieger selbst aber nannten sich Spartiaten (Spartaner). 3. Die Staatsleitnng. An der Spitze des spartanischen Staates standen zwei Könige, die ihre Würde durch Erbschaft überkommen hatten. Sie waren vornehmlich die Priester, Richter und Heerführer des Volkes. Man erwies ihnen mannigfaltige Ehren (Ehrenplätze beim Opfer, Ehrenanteile an der Kriegsbeute, ein größeres Ackergut als die übrigen Spartiaten besaßen), aber die eigentliche Macht im Staate lag bei der Gerusia oder dem „Rate der Alten". Diese bildete eine Versammlung von 28 mindestens 60 Jahre alten Männern (Geronten), die vom Volke durch Zuruf gewählt wurden und zu denen noch die 2 Könige kamen, so daß die Gesamtzahl 30 betrug. Diese Gerusie hatte die Regierung im Lande. Aber über die wichtigsten Fragen, wie über Krieg und Frieden, hatte doch nicht sie, sondern die Versammlung aller Bürger zu entscheiden, die sogenannte E k k l e s i a, zu der jeder 30 Jahre alte Spartiat gehörte. Alle

5. Geschichte des Altertums bis zum Tode des Augustus - S. 10

1909 - Leipzig : Deichert
10 I. Von der Urzeit bis zu dem Beginne der Perserkriege. Monate zur Vollmondszeit trat diese „Volksversammlung" zusammen, vernahm die Vorschläge, die von der Gerusie gemacht wurden, und billigte sie durch Abstimmung oder verwarf sie. Ganz besondere Macht im Staate gewannen mit der Zeit die Ephoren. Diese waren eigentlich die Vorsteher der etwa 5 Dörfer, aus denen Sparta bestand, und wurden gleichfalls vom Volke gewählt. Allmählich erhielten sie ein Aufsichtsrecht über die Könige, die Ge-ronten und alle Beamten des Staates und konnten sich darum leicht in alle Staatsangelegenheiten mischen. 4. Tie Wehrgemeinde. Die Dorer waren an Zahl viel geringer als die Periöken und Heloten, die ihre Untertanen waren. Deshalb mußten sie stets darauf gefaßt sein, daß sie ihre Herrschaft im Notfälle auch mit Waffengewalt aufrecht erhielten, und danach war ihr ganzes Leben eingerichtet. Die Spartiaten wohnten in den Dörfern Spartas. Ringsherum in der fruchtbaren Eurotasebene lagen ihre Ackergüter, die von Heloten bebaut wurden. Diese Güter waren sämtlich fast gleich groß, und damit diese Gleichheit auch erhalten blieb, durften sie nicht verschenkt, verkauft oder geteilt werden. Hinterließ ein Vater bei seinem Tode mehrere Söhne, so erhielten diese das Erbgut als gemeinschaftlichen Besitz. Im Laufe der Zeit wurde nun freilich die Zahl der Familienglieder oft so groß, daß sie von dem einen Gute nicht mehr leben konnten, und dann wurden ihnen andere Ackerstellen im Lande angewiesen. Damit die Männer für den Fall eines Krieges durch enge Kameradschaft miteinander verbunden waren, kamen sie täglich zu gemeinschaftlichen Mahlen („S y ssi t i en") zusammen, zu denen jeder etwas Geld, sowie von dem Ertrage seines Ackers an Gerste, Käse, Feigen, Wein, Ol u. a. zu spenden hatte. Je 15 Männer saßen so um einen Tisch, und dieselben standen im Kriege auch im Heere als eine Abteilung zusammen und schliefen unter einem Zelt und bildeten eine „Zeltgenossenschaft" („Syskenie"). 5. Die Erziehung. Schon die Jugend wurde in der Weise erzogen, daß dereinst tüchtige Bürger und tapfere Krieger daraus hervorgehen konnten. Wenn ein Kind geboren war, so wurde es von Beamten des Staates in Augenschein genommen, ob es auch kräftig genug war und es sich lohnte, es auszuziehen. Das schwächliche wurde ausgesetzt und den wilden Tieren preisgegeben. Bis zum 7. Lebensjahre blieb dann der Knabe in der Pflege seiner Mutter. Von diesem Alter an aber kam er in eins der öffent-

6. Geschichte des Altertums bis zum Tode des Augustus - S. 16

1909 - Leipzig : Deichert
16 I. Von der Urzeit bis zu dem Beginne der Perserkriege. mußten. Die Schuldknechtschaft wurde auch für alle Zukunft aufgehoben und verboten. Diejenigen, die wegen Schulden zu Sklaven geworden waren, mußten freigelaffen werden, und die ins Ausland Verkauften wurden mit Mitteln des Staates zurückgekauft. b) Die So Ionische Verfassung. In bezug auf die Verwaltung des Staates verordnete Solon, daß alle Bürger Rechte haben sollten, aber nicht alle die gleichen, sondern nach ihren Einkünften und Leistungen (Pflichten) verschiedene. Je mehr Einkommen jemand hatte, desto mehr sollte er für den Staat leisten (Pflichten), aber auch desto mehr Rechte sollte er haben. Das aber, was jeder für den Staat zu leisten hatte, bestand nicht in -L-teuern und Geldabgaben, sondern er mußte beim Heere als Fußsoldat oder Reiter dienen oder mit andern zusammen die Kriegsflotte für die L>tadt bauen lassen und bemannen oder bei den Festen und Festspielen der Götter den Chor der Sänger bestellen u. a. Nach diesem Gesichtspunkte teilte nun Solon das ganze Volk in vier Klassen. Die reichsten Leute bildeten die erste Klasse. L>ie hatten insbesondere die Kriegsschiffe und die Chöre zu bestellen. Aus ihnen allein wurden alljährlich die A r ch o n t e n gewählt. Wenn diese Archonten ihr Amt ordentlich verwaltet hatten, so traten sie in den Areopa g über, der den höchsten Gerichtshof bildete und zugleich auch die ganze Staatsverwaltung zu überwachen hatte (Einspruchsrecht gegenüber den Beschlüssen der Ekklesia und der Bule). Die zweite Klasse diente im Heere zu Pferde, die dritte zu Fuß (Hopliten). Aus diesen beiden und der ersten Klasse wurde die sogenannte Bule, der „Rat" der 400, gewählt. Von diesen waren immer je 100 alle Vierteljahre in Tätigkeit und verwalteten den Staat. Die vierte Klasse, die Theten *), waren von allen Pflichten frei, aber sie bildeten mit den Bürgern der drei oberen Klassen doch zusammen die Volksversammlung, die Ekklesia, und in dieser wurden die Mitglieder der Bule und die Archonten gewählt, uni) sie hatte auch die Gesetze anzunehmen oder abzulehnen, die von der Bule vorgeschlagen wurden. Sie hatte überhaupt in den wichtigsten fragen zu entscheiden, namentlich über Krieg und Frieden, Bündnisse und Verträge. Auch wurden ans allen vier Klassen durch das Los jährlich 4000 Männer bestimmt, die einen Gerichtshof (Heliäa) *) Daß Solon bei der Abschätzung der Bürger nur das Einkommen aus Landbesitz berücksichtigt habe, ist zwar lange geglaubt worden, aber nicht wahrscheinlich, da, wie wir gesehen haben, in Athen schon damals ein sehr leistungsfähiger Bürgerstand vorhanden war, der von Gewerbe und Handel lebte.

7. Geschichte des Altertums bis zum Tode des Augustus - S. 18

1909 - Leipzig : Deichert
18 I. Von der Urzeit bis zu dem Beginne der Perserkriege. war milde und gerecht gegen jedermann. Er lieh von staatswegen den Besitzlosen Geld, damit sie sich Ackerstücke erwerben konnten; er verbesserte die Rechtspflege auf dem Lande, das er auf Reisen häufig besuchte; er baute in Athen und anderwärts prächtige Tempel, richtete neue Götterfeste ein, an denen er Tragödien aufführen ließ, und begünstigte Dichtkunst und Musik. Die vorher nur in einzelnen Stücken vorhandenen Gedichte Homers soll er zu einem Ganzen zusammengeordnet haben. Handel und Gewerbe kamen unter ihm zu hoher Blüte. 13. Die Tyrannenmörder. Als Pifistratus im Jahre 527 v. Chr. gestorben war, folgten ihm seine beiden Söhne H i p p i a s und H i p p a r ch , die ganz im Geiste ihres Vaters regierten. Aber im Jahre 514 v. Chr. machten die beiden Vornehmen, H a r m o -d i u s und A r i st o g i t o n aus Privatrache einen Versuch, sie bei einer großen Prozession am P a n a t h e n ä e n f e st e zu ermorden. Nur Hipparch wurde von den Dolchen der Mörder-tödlich getroffen; Hippias aber, der sich schleunigst auf die Burg flüchtete, war fortan mißtrauisch gegen jedermann und suchte durch harte und selbst grausame Strafen seine Macht und sein Leben zu sichern. 14. Die Vertreibung des Hippias. Jetzt hielten die ins Ausland geflüchteten Adeligen ihre Zeit zur Rückkehr für gekommen. Unter Führung des Vornehmsten unter ihnen, des Klisthenes, verbanden sie sich mit den Spartanern, zogen mit einem Heere vor Athen und nötigten Hippias, in das Ausland zu fliehen (510 v. Chr.). 15. Der Ostrazismus. Um nun für die Zukunft Vorkehrungen zu treffen, daß nicht wiederum ein übermächtiger und ehrgeiziger Mann sich die Herrschaft im Staate aneignen könnte, wurde auf des Klisthenes Anraten der sogenannte Ostrazismus, das „Scherbengericht", eingeführt. Alljährlich wurde fortan in der Mitte des Winters von der Bule an die Volksversammlung die Frage gerichtet, ob es zweckmäßig scheine, einen Bürger aus dem Staate zu verbannen. War diese Frage bejaht worden, so wurde ein Tag für die Abstimmung festgesetzt, und wenn hierbei 6000 Schreibtäfelchen („Scherben", „Ostraka") ein und denselben Namen trugen, so war dieser Mann verpflichtet, das Land auf 10 Jahre zu verlassen. Diese Maßregel galt keineswegs als Strafe; sie schädigte weder die Ehre noch das Vermögen des Mannes, auch konnte durch einen Beschluß der Ekklesie der Verbannte zu jeder Zeit wieder zurückgerufen werden.

8. Geschichte des Altertums bis zum Tode des Augustus - S. 67

1909 - Leipzig : Deichert
a. Bis zum Ausbruche des Samniterkrieges. 67 10. Ausbreitung und Sicherung des Römertums. Nachdem die Gallier das Gebiet der Römer verlassen hatten, gingen diese daran, die Stadt wieder aufzubauen und zu befestigen. Bald aber mußten sie aufs neue zum Schwerte greifen, um ihre Herrschaft über die umwohnenden Völker zu sichern. Die Etrusker, Ä q u e r und Volsker sielen in ihr Gebiet ein, wurden aber nacheinander (nach der Überlieferung von Marcus Furius Camillus) geschlagen. Nun gingen die Römer daran, ihr Gebiet zu sichern, indem sie den unterworfenen Völkern Teile ihres Landes wegnahmen und dort römische Bürger ansiedelten. So entstand eine Anzahl von römischen Kolonien in etwas weiterer Entfernung von der Hauptstadt. 11. Das Bündnis mit den Sammlern. Eine weitere Ausdehnung der römischen Macht geschah nun durch ein Bündnis, das um 350 die Römer mit den S a m n i t er n schlossen. Diese wohnten südöstlich von ihnen in den Bergländern des Apennin und waren ein überaus kräftiges und tapferes Volk. Zwischen den Römern und Samnitern wohnten aber noch unabhängige Latiner sowie die Kam -pan er und andere Stämme, die alle ihre Freiheit durch jenes Bündnis für bedroht hielten. Diese schlossen, um sich für die Zukunft zu sichern, untereinander ein Bündnis und führten Krieg gegen Rom (Latinerkrieg). Aber ihr Kämpfen war vergeblich. Sie wurden besiegt, die latinischen Städte verloren alle ihre Selbständigkeit und die fant-panischen wurden genötigt, mit Rom einen engen Bund zu schließen (338 v. Chr.). Dann sandten die Römer Kolonien aus in das errungene Land und hielten es so dauernd unter ihrer Herrschaft. Ihre Sprache, das Satirische oder Lateinische, verbreitete sich auf diese Weise durch einen großen Teil Mittel- und Unteritaliens. 2. Die Entwicklung im Innern. Der Stäribefampf. 1. Das Recht der Provokation und die Volkstribunen. Die Patrizier gebrauchten die Gewalt, die nach der Vertreibung der Könige ihnen zugefallen war, vornehmlich zu ihrem eigenen Vorteil und bedrückten die Plebejer. Diefe stellten, da sie den überwiegenden Teil des Volkes ausmachten, den größten Teil der Heeresmacht, sie mußten in die zahlreichen Kriege ziehen, wobei sie sich selbst zu bewaffnen und zu beköstigen hatten, sie mußten Steuern zahlen, und wenn sie Schulden gemacht hatten und diese nicht bezahlen konnten, so drohte ihnen die Schuldknechtschaft. Sie wurden ferner von Konsuln gerichtet nach einem Rechte, das sie nicht kannten, und meinten oftmals, daß ihnen vom Richter unrecht geschähe. 5*

9. Geschichte des Altertums bis zum Tode des Augustus - S. 69

1909 - Leipzig : Deichert
a. Bis zum Ausbruche des Samniterkrieges. 69 zehn Volkstribunen gewählt wurden. Die neu in ihr Amt tretenden Konsuln brachten das von den Dezemvirn angefangene Werk zu Ende, und die geschaffenen Gesetze wurden auf 12 eherne Tafeln geschrieben und am Rathause öffentlich ausgestellt. 3. Ehegemeinschaft. Wahl von Militärtribunen. Immer weiter kamen nun die Plebejer in der Besserung ihrer Stellung. Im Jahre 445 v. Chr. wurde durch ein Gesetz bestimmt, daß die Patrizier und Plebejer untereinander giftige Ehen schließen konnten, was bisher nicht der Fall war. Freilich, zur Konsulwürde wollten die Patrizier den niederen Stand immer noch nicht zulassen; dasür aber wurde im Jahre 444 v. Chr. durch ein Gesetz bestimmt, daß statt der Konsuln auch „Militärtribunen mit konsularischer Gewalt" gewählt werden dürften, und zu dieser Würde wurde auch den Plebejern der Zutritt gestattet. 4. Versuche nach Gewinnung monarchischer Gewalt. Während so die beiden Stände miteinander in Streit lagen, war es erklärlich, daß einzelne ehrgeizige Männer, die den Patriziern angehörten, sich auf die Seite der Plebejer stellten, — wie es ähnlich in Athen und andern Staaten Griechenlands geschehen war — um nun mit deren Unterstützung sich eine Alleinherrschaft im Staate anzueignen. Zu ihnen gehörten Spurius Caffius (um 485 v. Chr.), Spurius M ä l i u s (um 439 v. Chr.), Marcusmanlius Capitolinus (um 384 v. Chr.), Marcusfurius Ca millus (um 380 v. Chr.). Alle diese Männer büßten ihren Versuch mit dem Tode oder der Verbannung aus dem Vaterlande. 5. Zugang zum Konsulat. Die Prätur. Im Jahre 367 v. Chr. erlangten nun die Plebejer endlich auch das Recht, daß auch aus ihrer Zahl Konsuln gewählt würden. Aber gleichzeitig wurde dem Konsulate von jetzt an eine besondere Amtsbefugnis, nämlich die Rechtsprechung in bürgerlichen Streitigkeiten, genommen und zwei neuen Beamten, den Prätoren (ihr Amt, die Prätur) übertragen, die von patrizischer Herkunft sein mußten. 6. Die Ergänzung des Senats. Damals ist es wohl auch geschehen, daß in den Senat auch plebejische Mitglieder berufen wurden, die man Conscripti nannte (die patrizischen hießen Patres) und die wie alle andern Mitglieder des Senats ihr Amt lebenslänglich ausübten. 7. Neue Ämter. Das Anwachsen des Staates machte mit der Zeit auch die Schaffung neuer Ämter notwendig. Die Ädilen,

10. Geschichte des Altertums bis zum Tode des Augustus - S. 94

1909 - Leipzig : Deichert
94 Iii. Die Zeit der Bürgerkriege. Hausungen, Arbeiten in Ketten) war eine furchtbare Gefahr für die freien Menschen, unter denen sie lebte?) b. Die Griechischen Unruhen. 1. Tiberius Sempronius Gracchus, a) Seine Herkunft. Die Schäden, an denen der Staat krankte, wurden von manchen einsichtigen Männern bemerkt. Sie alle aber scheuten vor einer Besserung zurück wegen der Schwierigkeiten, die sie bringen mußte. Endlich nahm ein Mann aus vornehmem Hause, Tiberius Sempronius Gracchus, das Werk in die Hand. Der Vater des Tiberius hatte als Konsul und Zensor zu den angesehensten Männern des Staates gehört. Seine Mutter war Cornelia, eine Tochter des älteren A f r i c a n u s, die durch Klugheit ebenso ausgezeichnet war wie durch Tugend und Adel der Gesinnung. Man erzählte, daß sie, als sie früh Witwe geworden war, die Vermählung mit einem Könige von Ägypten ausgeschlagen habe, um sich ganz der Erziehung ihrer Kinder zu widmen. b) Sein Antrag. T i b eri u s, der sich selbst schon als Quästor im spanischen Kriege ausgezeichnet hatte, war entschlossen, sich der ärmeren Bürger anzunehmen, und deshalb ließ er sich zunächst für das Jahr 133 v. Chr. zum Volkstribunen wählen. Als solcher erneuerte er ein schon früher beschlossenes, aber bald nicht mehr beachtetes Ackergesetz, wonach von den großen, dem Staate gehörigen Ländereien in Italien niemand mehr als 500 Morgen in Nutznießung haben sollte. Er fügte jedoch hinzu, daß für je 2 erwachsene Söhne noch je 250 Morgen bewilligt würden. Was übrig war, sollte an den Staat zurückgegeben und an arme Bürger verteilt werden. Hierdurch erregte Tiberius den größten Unwillen der Optimalen. Denn diese hatten den bedeutendsten Teil des Gemeindelandes schon seit Jahren in Besitz und hatten es vielfach wie ihr Privateigentum behandelt, also verkauft, vererbt u. a., so daß es in vielen Fällen schwer war, das eine von dem anderen zu unterscheiden. o) Der Ausgang. Bei dem Volke fand der Antrag des Tiberius großen Beifall. Der Adel aber gewann einen anderen Tribunen, namens Octa üiu§, für sich, der nun feinen Einspruch (Veto) gegen jenen Gesetzesvorschlag des Gracchus erhob. Dies war dessen Recht. Tiberius aber legte dem Volke jetzt die Frage vor, ob ein Tribun, der zum Nachteile des Volkes handle, sein Amt noch *) Schon i. I. 140 v. Chr. brach in Sizilien ein gewaltiger Sklavenkrieg ans, der erst i. I. 132 v. Chr. von den Römern siegreich beendet wurde. 20000 Sklaven wurden damals ans Kreuz geschlagen.
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