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1. Geschichte des Mittelalters - S. 515

1854 - Weimar : Böhlau
515 nung der Dinge ein. Besonders war dieses mit dem Gerichtswesen der Fall. Das Parlament, bisher noch der Lehnshof des Königs, wurde zu einem höchsten Gerichte in neuerem Sinne umgewandelt, und mit dreizehn geistlichen und dreizehn weltlichen Räthen besetzt. Zu Rouen wurde für die Normandie, zu Troyes für die Champagne, zu Toulouse für Languedoc ein Appellationshof eingerichtet. Indem Philipp die Appellationen von den Gerichten an die seinigen begün- stigte, brachte er allmälig die Gerichtsbarkeit über das ganze Reich in seine Hände. Philipp führte, wo er konnte, das der Monarchie günstige römische Recht ein, suchte das ganze Leben unter polizeiliche Aufsicht zu stellen und bestimmte selbst die Kleidungen und Vergnü- gungen der verschiedenen Stände durch Verordnungen. Die Noth- wendigkeit, Geld für seine auswärtigen Unternehmungen und zur Besoldung der von ihm zahlreich vermehrten Beamten zu erhalten, zwang Philipp Iv. sein Volk mit schweren Auflagen zu bedrücken. Noch viel schlimmer war ein anderes Finanzmittel, welches Philipps Habgier erfand. Er verfälschte zu wiederholten Malen die Münze, setzte dann die ausgegebenen schlechten Münzen im Werthe herab und richtete dadurch die Münzstätten der Barone, Bischöfe und Städte, welche das Münzrecht hatten, zu Grunde. Wenn die Ver- wirrungen, die durch die schlechte Münze entstanden waren, den höchsten Grad erreicht halten, ließ er plötzlich vollwichtiges Geld schlagen und wandte dadurch den Haß des zur Verzweiflung getrie- benen Volkes auf die ebenfalls falschmünzenden Großen. Unter dem Vorwand zu verhüten, daß nicht ferner schlechte Münzen geprägt würden, brachte er das Münzrccht theils ganz an sich, theils unter seine nähere Aufsicht. Philipps Herrschaft war eine harte Tyrannei; sie verschaffte aher der Regierung und Verwaltung größere Einheit und Kraft. Philipp starb 1314. Unter Philipps Sohn Ludwig X. (1314 — 1316) konnte der drohende Ausbruch des Unwillens über den bisherigen Druck des Volkes nur durch Abstellung einiger Beschwerden und die Hinrichtung des Oberaufsehers der Finanzen verhütet werden. Um Geld zu einem Kriege mit Flandern zu erhalten, verstattete Ludwig den Leib- eignen in den Kronlanden sich loszukaufen und gewährte den ver- triebenen Juden die Erlaubniß zur Rückkehr. Auf Ludwig X. folgte mit Uebergehung von dessen Tochter Johanna sein Bruder Philipp V. (1316 — 1322) und dann dessen Bruder Karl Iv. (1322—1328). Die drei Söhne Philipps Iv. beförderten im Geiste ihres Vaters die Entwickelung der königlichen Gewalt. In England stellte Eduard I. (1272—1307), schon als Engiandunter Kronprinz der siegreiche Befreier seines Vaters (S. 444), das un- ^untii.1' ter seinem Vorgänger gesunkene königliche Ansehen wieder her und strebte mit Tapferkeit und Beharrlichkeit, aber nicht ohne Gewalt- maßregeln nach Unterwerfung der ganzen Insel. Er bezwang die Walliser, deren Abhängigkeit von England unter den unruhigen Regierungen Johann's und Heinrich's Ili. sehr lose geworden war und deren Fürst Lewellyn die Lehnshuldigung verweigerte. Als in Schottland mit Alexander Iii. (1286) das alte Herrscherhaus ousstarb und dreizehn Thronbewerber auftraten, unter denen Johann 33*

2. Geschichte des Mittelalters - S. 170

1854 - Weimar : Böhlau
no dann von jedem ihrer Höfe ein Bestimmtes zu zahlen. Juden muß- ten dann einen Zehnten, Handelsleute ein Elftel entrichten. Im südlichen Gallien dauerten die römischen Steuereinrichtun- gen fort. Die Hauptsache war eine Grundsteuer, welche von jedem Tausend Solidi des in Gelde abgeschätzten Grundeigenthums gezahlt wurde. Wer keinen Grundbesitz hatte, zahlte eine Kopf- steuer; diese galt aber als Zeichen des geringeren Standes und Rechtes. Die freien Franken dagegen waren nicht an Steuern ge- wöhnt und weigerten sich hartnäckig solche zu zahlen, sie wurden diesen jedoch in den romanischen Ländern, wie es scheint, ebenfalls unter- worfen. Die Kopfsteuer wurde von Knechten und Colonen und al- len, die auf fremdem Boden wohnten, gezahlt. Selbst die Kinder waren ihr von einem gewissen Alter an unterworfen. Für ganz Arme und Hülflose, für Wittwen und Waisen galt wie in römischer Zeit der Grundsatz, daß sie von öffentlichen Leistungen frei waren. Geistliche und Kirchen dagegen genossen an und für sich keinerlei Freiheit, sondern empfingen diese nur durch besonderes königliches Privilegium. Der König erhielt bei einer Erbtheilung, die durch seinen Ab- geordneten vorgenommen wurde, den Zehnten von dem gesummten Vermögen, das vorhanden war. Andere fiscalische Einkünfte flös- sen aus den Friedensgeldern und Bannbußen, aus den häufigen Confiscationen und aus der Einziehung erbloser Güter. Zölle, Weg-, Brücken-, Fährgelder und ähnliche Gefälle erhob der Fis- cus auf den öffentlichen Wegen und Flüssen und in seinen Besitzun- gen; eben so aber auch Privaten, welche solche Anlagen in ihren Besitzungen machten. Zölle wurden gezahlt überall, woeinewaare eine Zollstätte passirte, und diese waren immer da angelegt, wo ein lebhafter Verkehr stattfand, nicht bloß an Häfen oder Grenzen, sondern auch in allen bedeutenden Städten. Die Entrichtung des Zolls an einer Stelle schützte nicht gegen die wiederholte Forderung innerhalb derselben Grenzen. Die Zahlung geschah regelmäßig nicht in Geld, sondern in den Waaren selbst, die durchgeführt wurden. Andere Gefälle sollten nur für das verlangt werden, wodurch dem Bedürfnisse der Reisenden wirklich genützt worden war. Regelmäßig war mit jedem Markt eine Zollerhebung verbnnden; sie wurde er- lassen, um einen neuen Markt zu begünstigen, oder sie fiel biswei- len demjenigen zu, dem der Markt gehörte. Stiften und Klöstern wurde häufig die Einnahme von bestimmten Zollstätten geschenkt oder ihnen mit dem Marktrecht auch die Erhebung des darauf be- züglichen Zolles überlassen. Der König ließ die Münzen schlagen. Es durfte nur im königlichen Palatium und in den vom König bezeichneten Städten gemünzt werben. Es waren dabei unter der Aufsicht des Grafen vereidete Münzmeister angestellt. Auch beim Münzen wird der Kö- nig seinen Vortheil gehabt haben; denn das Münzrecht war später ein eifrig gesuchtes Privilegium. Die Haupteinkünfte der Krone bestanden in dem Ertrage der Reichsgüter. Ein wichtiger Theil der Reichsgüter waren auch die königlichen Forsten, weniger des Holzes als des Wildes wegen, welches in denselben für die köni- glichen Jagden durch den Bann geschützt war. Bergwerke gehörten

3. Geschichte des Mittelalters - S. 322

1854 - Weimar : Böhlau
322 den mittlern und nordwestlichen Theilen zu, und die vorzugsweise landwirthschaftliche Bestimmung des südlichen Deutschlands offenbarte sich bereits zu einer Zeit, wo die Fabrikation nur Handarbeit war und aller mechanischen Hülfsmittel fast ganz entbehrte. Ganz besonders wichtig für die Vermehrnng des Nationalver- mögens wurde die reiche Ausbeute, welche seit dem zehnten Jahr- hundert der Bergbau, sowohl in edlen, als unedlen Metallen im Harz, dem Fichtel- und Erzgebirge, sowie in Böhmen lieferte. An Silber und Gold waren diese Gruben in jener frühen Zeit ungleich ergiebiger, als heutzutage. Etwa um dieselbe Zeit erscheinen auch die Salzwerke in Baiern und die Salinen bei Halle. Die Ver- mehrung der edlen Metalle hatte eine Vermehrung des gemünzten Geldes zur Folge; doch blieb es bei größeren Zah- lungen noch lange Zeit üblich, das Gold zu wägen, statt es zu zählen. Es fehlte an einer allgemein gültigen Münze und an fe- sten Kursberechnungen; jeder Handelsplatz hatte seine eigne Gold- währung. Das Münzrecht wurde von dem Kaiser und dem Lan- desherrn gegen Entrichtung einer Abgabe ertheilt und nicht selten angesehenen Bürgern erblich überlassen, welche dann für den Voll- gehalt des gemünzten Geldes Bürgschaft leisten mußten. Im übri- gen war der Geldhandel fast ausschließlich in den Händen der Ju- den und Lombarden, die sich auch in die andern Geschäfts- zweige eingedrängt hatten. Die Juden hatten den Vortheil, daß lange Zeit durch das kanonische Recht den Christen das Geldauslei- hen auf Zinsen verboten war. Man fand natürlich Mittel genug, ein so unverständiges Gesetz zu umgehen; insbesondere durch fingir- ten Kauf, durch Pfandlehen u. s. w., allein den privilegirten Ju- den blieb noch immer ein weiter Spielraum, und der Mißbrauch, den sie damit trieben, hat zum großen Theil den tiefwurzelndcn Haß gegen die Juden und deren grausame Verfolgung hervorgeru- fen. Die sächsischen und fränkischen Kaiser schützten den Handel, weniger freilich weil sie dessen Bedeutung erkannten und fördern wollten, als vorzugsweise aus den Beweggründen einer Politik, welche in der Stärkung der Städte und des Bürgerthums eine Stütze der monarchischen Gewalt gegen die wachsende Macht und die Uebergriffe der Fürsten suchte. Aus dieser Zeit stammt das Stapelrecht d. h. das gewissen Städten, welche Waarenlager und Kaufhäuser hatten, ertheilte Recht, daß bald alle Waaren aus ei- nem gewissen Umkreis, bald nur gewisse Waaren aus allen Gegen- den nicht durchgeführt werden durften, ohne abgeladen und- eine ge- wisse Zeit zum Verkauf ausgestellt worden zu sein. Für die da- maligen Zustände, wo es galt, dem erst entstehenden Handel feste Stätten zu gründen, ist das Stapelrecht zweckentsprechend gewesen. Wo es dagegen jetzt noch besteht, kann es nur schädlich wirken. Kaiserliche Gnadenbriefe bewilligten den Kaufleuten eigenen Gerichts- stand und vielerlei Vergünstigungen, wie Zollfreiheiten und Markt- polizei, Geleitsbriefe, bewaffnete Bedeckung, das Recht Waffen zu tragen und das Schutzrecht des sogenannten Gottesfriedens (Treuga Dei). Bei der Zerstückelung Deutschlands und der großen Anzahl verschiedener Landesgrenzen bietet das deutsche Zollwesen jener

4. Geschichte des Mittelalters - S. 519

1854 - Weimar : Böhlau
519 Philipps Prachtliebe und Verschwendung und die Kriegsnoth Erneuerung hatten ungeheure Summen gekostet und hatten außer der Verschlech- Frankreichs terung der Münze einen großen Steuerdruck herbeigeführt. Unter “"m* Ät schwierigen Verhältnissen übernahm daher Philipps Sohn Johann der Gute (1350 — 1376) die Regierung. Die Versuche zur Er- neuerung des Waffenstillstandes mit England schlugen fehl, und in Frankreich selbst hatte Johann an Karl dem Bösen von Navarra einen erbitterten Gegner. Um Geld zum bevorstehenden Feldzug zu erhalten, versammelte Johann 1355 zu Paris die Stände. Karl von Navarra wirkte dem König entgegen, und dieser erhielt nur ge- gen bedeutende Zugeständnisse die nöthigen Summen bewilligt. Aus Besorgniß, Karl werde sich mit den Engländern verbünden, nahm Johann den König von Navarra durch einen hinterlistigen Gewalt- streich gefangen. Er vermehrte aber dadurch nur das Uebel, denn die Anhänger Karls riefen die Engländer herbei. Mit 12,000 Mann näherte jich der schwarze Prinz von Bor- deaux aus der Loire. Unweit Poitiers, bei Maupertuis (1356) wurde er von Johann mit einem viermal stärkeren Heere angegriffen, erfocht aber nicht nur einen entscheidenden Sieg, sondern nahm auch Johann und dessen Sohn Philipp gefangen. Die Gefangenen wur- den nach England gebracht, und eine zweijährige Einstellung der Feindseligkeiten verabredet. Johanns vierjährige Gefangenschaft rief die schrecklichste Ver- wirrung in Frankreich hervor. Die Städte hatten bedeutende Fort- schritte in Handel und Gewerben gemacht und hatten Reichthum und Einfluß im Staate gewonnen. Fast alle Communen der nörd- lichen Provinzen hatten das Recht errungen, ihre Prevots selbstän- dig zu wählen. Auch in den großen Schlachten bei Crecy und Maupertuis war von den Contingenten der Städte tapfer gekämpft worden. Philipp Iv. hatte in seinem Streit mit dem Papst die Städte zuerst zu den Reichsversammlungen berufen; die Geldnoth zwang seine Nachfolger dieses Beispiel immer häufiger nachzuah- men. Sollten aber die Bürger große Summen bewilligen, so ver- langten sie die Abstellung der großen Mißbräuche in der Verwal- tung, in der Erhebung der Steuern und Verbesserung der Münze. Johann hatte, um die zum Kriege nöthigen Summen zu erhalten, den Ständen zugestanden, daß die Steuern auf alle Klassen des Volkes ohne Vorrecht für Adel und Geistlichkeit vertheilt, von den Ständen jährlich neu bewilligt und von denselben die Erhebung beaufsichtigt werden solle. Außerdem hatte Johann versprochen künf- tig nur gute Münze zu prägen und niemanden seinem natürlichen Richter zu entziehen. Diese Zusicherungen waren aber nicht gehal- ten worden. Als daher während der Gefangenschaft Johann's der Dauphin Karl, den sein Vater zum Generalstatthalter ernannt hatte, die Stände berief, drangen diese nicht nur auf Abstellung der von ihnen erhobenen Beschwerden und auf die Theilnahme an der Re- gierung, sondern auch auf die Entfernung aller Minister des ge- fangenen Königs. Der Dauphin sträubte sich und hob die Versamm- lung auf; aber in seiner Geldverlegenheit mußte er sie wieder beru- fen und alles zugestehen. Die Stimmführer der Stände waren Stephan Marcel, der erste Magistratsbeamte von Paris, le Coq,

5. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 137

1858 - Weimar : Böhlau
137 andere Geschäfte zugewiesen, namentlich die Aufsicht über das Münz- wesen, die Obhut gegen Erhöhung oder Anlegung neuer Zölle, die Vor- berathung wichtiger Reichstagssachen. Das Reichsheer bestand aus den Contingenten der Reichsstände; der Kaiser als solcher unterhielt keine Truppen. Ueber die Größe des von jedem Reichsstande zu stellenden Contingentes wurden je nach Be- dürfniß wechselnde Anschläge gemacht. Jeder Kreiß hatte seine Kreis- generalität und besondere Operationskafse. Für Sold, Kleidung und Unterhalt hatte auch im Kriege jeder Reichsstand in Beziehung auf sein Comingent zu sorgen. Die Schwäche der Reichsarmee lag in der Zu- sammensetzung aus kleinen Contingenten, die schlecht ausgerüstet, schlecht eingeübt, ohne gemeinsame Verpflegungsanstalten, von unbekannten Oft ficieren befehligt und durch keinen gemeinsamen Geist verbunden waren. Unter diesen Umständen war es ein Vortheil, daß der Kaiser zu einem Reichskrieg insgemein eine besondere Truppenmacht aus seinen Erbstaa- ten stellte. Die Art, wie ein Reichsstand sein Contingent aufbrachte, war die- sem überlassen. Man griff immer mehr zu dem Mittel, sein Contingent durch Söldner zu stellen, vie für eine bestimmte Zeit geworben und dann wieder entlassen wurden. Es bildeten sich für den Fußdienst Schaa- ren von Landsknechten, die gegen Sold für jeden zu haben waren. Die Reiterei aber warb man größtentheils aus Rittersleuten, die aus Kriegslust oder zu ihrem Unterhalt mit einer gewissen Zahl von Knech- ten gegen Sold in Dienst traten. Bald trat das System stehender Heere ein. Zu einem Reichskrieg gehörte ein Beschluß des Reichs- tages; die Kriegserklärung aber erließ der Kaiser in seinem Namen. Die Einkünfte des Reiches waren sehr zusammengeschmolzen. Die Reichsgüter und Regalien waren als Lehen vergeben; die Einlösung der an Reichsstände verpfändeten Reichsgüter war dem Kaiser fast un- möglich gemacht. Als Einkünfte, die der Kaiser bezog, kamen nur noch vor: der jährliche Tribut aus einigen Reichsstädten, der Opferpfennig der frankfurter und wormser Juden, die Subsidien der Reichsritterschaft bei einem Reichskriege, mehrere Einnahmen aus Italien und einiges Andere. Für vorübergehende außerordentliche Bedürfnisse waren jedoch Reichssteuern aufgekommen. Die Erhebung derselben setzte jederzeit eine Bewilligung des Reichstags voraus. Ueber den Schutz des Landfriedens und der Landessicherheit, die besonders durch die Schaaren herrenloser umherziehender Söldner bedroht war, wurde eine ausführliche Verordnung erlassen. Ueber die Ehrbar- keit des Lebens und der Sitten und was sonst das gemeine Wohl an- ging, namentlich über den Luxus der Kleidertracht, über Pfeifer, Schalks- narren, Bettler, Zigeuner, Zutrinker, Gotteslästerer und Schwörer wurden Bestimmungen gegeben. Später kamen Bestimmungen über Duelle, über Handwerksmißbräuche, über eine allgemeine Getraidesperre dazu. Ueber das Bücherwesen und die Censur wurden die ersten Verordnungen durch die Heftigkeit der Religionshändel veranlaßt. Für den Verkehr wurde daß um 1516 unter der Leitung der Herren von Taxis beginnende, zu- nächst nur für die Verbindung zwischen den burgundischen Ländern und Die Reiche- kriegsver- fassung. Diereichsein Fünfte, daß Reichßpolizci wesen.

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 29

1858 - Weimar : Böhlau
29 hatten. Früher hatte er alles auf eigenes Risiko übernehmen und die Ware nicht selten auf die fremden Märkte begleiten müssen. Groß ist der Wechsel des Schauplatzes, auf welchem der Handel sich bewegte. Von den Phöniciern bis zu den Venetianern war das Mittelmeer nebst den Landwegen nach dem persischen und arabischen Meerbusen der enge Raum, auf welchem sich der internationale Verkehr bewegte. Das Mittel mee r sank jetzt zu einem Binnensee herab, deffen Verkehr nicht über seine natürlichen Grenzen reichte und dabei den Räubereien ausgesetzt war; seine Häfen verödeten und die glänzendsten Erscheinungen seines früheren Handels, wie Venedig und Genua, hatten bald nicht viel mehr als monumentale Bedeutung. Wurde auch Italien nicht unterjocht, wie Griechenland, doch welkte seine Blüthe und Macht dahin, als ihm die besten Quellen seines Lebens versiegten. In schöpfe- rischer Lebensfülle entfalteten sich dagegen die Küstenländer des westlichen Europa. Der Westen Europa's wurde der Mittelpunkt, wo alle Strömungen des neuen Lebens ein- und ausliefen, und die offne Lage an dem Weltmeer, das die Länder jetzt ebenso verband als vordem trennte, gab ihm schnell einen Vorzug über den Osten. Ein so gewaltiger Umschwung ist nicht bloß aus geographischen Ursachen, sondern auch aus politischen und gesellschaftlichen Einflüffen zu erklären. Im Mittelalter fehlte dem Volke das Bewußtsein ein Ganzes darzustellen; Fürst, Adel, Geistlichkeit und Bürgerstand sehen sich als koordinirte Gewalten an; das Recht des Einzelnen und des Standes galt mehr als das Recht der Gesammtheit. Die vielen Kriege der Fürsten waren mehr aus Begründung einer Hausmacht, als einer Na- tionalmacht berechnet. Die Unterthänigkeit unter das monarchische Ober- haupt ging nicht viel weiter, als auf Leistung von Kriegsdiensten und Abgaben. Alle übrigen Verrichtungen und Bestrebungen des öffent- lichen Lebens blieben der Selbstbestimmung der Einzelnen überlasten. Daher ließ man auch den Handel, abgesehen von willkürlichen Berau- bungen durch Sperren und Zölle, seine Wege gehen und seine Mittel zum Fortkommen wählen. Die Staatsgewalt war weit entfernt ihn auf die vorgeschriebene Bahn eines Regierungssystems zu zwingen. In den großen Monarchien Europa's kam der Gedanke, den Handel zum eigenen Staatszweck zu machen, das ganze Mittelalter hindurch nur in einzelnen schwachen Versuchen zum Vorschein. Man ließ einzelne Städte und Bündnisse frei gewähren, opferte denselben sogar gegen Abgaben und Zölle nicht selten den innern Markt und die inländische Production; diese nationalökonomische Hebel für Macht, Reichthum und Einkommen selbst auszubilden fehlte es den Fürsten an Einsicht, gutem Willen und Kraft. Die ganze Kunst der Staatswirthschaft ging nur dahin, für die Hofhaltung und Kriegführung möglichst viel Geld aufzubringen; man dachte nicht daran, daß man dazu auch die Steuerkrast des Volkes durch ein erhöhtes Einkommen befähigen müsse. Das Feudalwesen des Mittel- alters war das unübersteiglichste Hinderniß für die Begründung einer wahren Staats - und Volkswirthschaft, es widerstrebte nicht nur einer Gleichstellung der Rechte, sondern auch einer Gleichstellung der Inter- essen, welche doch allein die verschiedenen Klassen und Stände einer Staats-Gesellschaft nach außen als National-Einheit darzustellen vermag. Außer Stand den Aufschwung der Städte zu verhindern, bekämpfte man

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 50

1858 - Weimar : Böhlau
50 Mann, welcher für das Wohl des Reiches, die Sicherung ständischer Rechte, die Ehre des kaiserlichen Namens mit Nachdruck sprach, war der Reichskanzler, der Kurfürst Berthold von Mainz, geborener Graf von Herrn eg au. Als alle Stände Maximilian erklärten, ehe beständiges Gericht, Friede und Recht angeordnet wären, sei an keine Hülfe zu denken, gab er nach. Es wurde ein ewiger Landfriede geboten (1495). Niemand solle von nun an mehr den andern befehden, berauben oder beschädigen, niemand einen, der es thäte, beherbergen; wer es aber thäte, der solle in die Reichsacht verfallen, und damit sein Leib und Gut jedem preisgegeben sein. Ueber die Beobachtung des Landfriedens solle das Reich skam m er geri cht wachen; dieses solle aus einem Kammerrichter, als Vorsitzer, und sechzehn Urtheilern (Beisitzern)bestehen; die Letzteren sollten zur Hälfte aus der Ritterschaft, zur Hälfte Rechtsgelehrte sein. Die Kosten der ersten Einrichtung und die Besoldungen der Richter sollten aus einer allgemeinen Auflage, die man den gemeinen Pfennig nannte, bestritten werden. Nach der Einsetzung des Kammergerichts erhielt Maximilian auch eine geringe Beihülfe zum Zuge nach Italien. Er erschien jedoch zu spät, um gegen Karl Viii. zu kämpfen. Im Jahre 1499 führte Maximilian einen Krieg mit den Schweizern, mit welchen er theils als Herr seiner Erblande in Grenzstreitigkeiten, theils als Kaiser in Streit gerathen war, da die Schweizer den Eintritt in den schwäbischen Bund, die Anerkennung des Kammergerichts und die Zahlung des ge- meinen Pfennigs verweigerten. Maximilian erwarb sich keine Lorbeeren, und die Eidgenossenschaft zeigte sich nach dem zu Basel 1499 geschlossenen Frieden noch matter als Mitglied des deutschen Reiches. Der erste Kammerrichter, Gras Eitel Fritz von Zollern, dankte schon im ersten Jahre wieder ab. Die Sporteln reichten zur Unterhaltung des Kammergerichts nicht zu, und der gemeine Pfennig ging nicht ein. Jährliche Versammlungen der Stände, die man angeordnet hatte, um dem Landfrieden und dem Kammergericht Kraft und Nachdruck zu geben, kamen nicht in Gang. Daher wurde auf einem 1500 zu Augsburg gehaltenen Reichstag aus Betrieb des Kurfürsten Berthold von Mainz die Einsetzung des immer währen den Reichsraths (Reichsregi- ments) beschlossen. Der Reichsrath sollte aus 20 von den Ständen abgeordneten Beisitzern bestehen, sich jährlich unter abwechselndem Vor- sitze eines Kurfürsten versammeln und nicht nur über die neuen Einrich- tungen wachen, sondern über alle Reichssachen berathen und Beschlüsse fassen. Aber noch in demselben Jahre ging das Reichsregiment wieder ein; den Beisitzern wurde die Besoldung nicht gezahlt; die unteren Stände fürchteten die Herrschaft der oberen; Maximilian sah in dem Reichsrath die Vernichtung der kaiserlichen Gewalt. Unsicherheit und Fehdewesen dauerten fort. Als ob kein Landfriede verkündet worden wäre, entstand 1503 nach dem Tode des Herzogs Georg von Baiern- Landshut zwischen dem nächsten Lehnsvetter, dem Herzog Albrecht von München, und dem Schwiegersöhne des verstorbenen, dem Pfalzgrafen Ruprecht, eine blutige Fehde um das Erbe. Maximilian vermochte selbst mit den Waffen nicht seinem Rechtsspruche gegen den Pfalzgcafen Gel- tung zu verschaffen. Erst 1505 wurde der Streit durch einen Vertrag beendigt. Daß Kammergericht wurde wieder hergestellt und um die Aus- sprüche des Gerichtes gegen mächtige Stände vollziehen zu können, wurde

8. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 90

1858 - Weimar : Böhlau
90 der meisten Herrn standen nicht glänzend. Einzelne hohe Häuser hatten durch Schenkungen an Klöster und Kirchen ihren Grund- besitz vermindert. Am meisten aber trug zum Ruin des adeligen Ver- mögens die schlechte Bewirthschaftung der Güter bei. Der Adel vernachlässigte die Landwirthschaft, und darum waren auch seine Finanzen selten in Ordnung. Selbst große Güter warfen dem Grund- herrn nur geringes Einkommen ab. Immer wiederkehrender Mangel an baarem Gelde war die nothwendige Folge davon. Der Adelige aber, der Geld bedurfte, siel in schlimme Hände, mochte er bei Juden, Klöstern oder Bürgern Anleihen machen. Zehn, fünfzehn, ja zwanzig Procent mußte er zahlen, trotz aller Sicherheit des Unterpfandes. Aus- stattungen von Töchtern, Ausrüstungen von Söhnen, Feldzüge und Tur- niere, festliche Gelegenheiten machten auch für den sparsamen adeligen Hausvater größeren Aufwand nothwendig. Mancher Adlige hielt sogar Verschwendung für eine Ehrensache. Das Schießpulver zehrte auf mancherlei Weise am Vermögen des Adels. Eine Burg hatte jetzt festere Mauern, kostspielige Geschütze und Büchsenmeister nöthig, und ein Schloß wurde durch die Karthaunen leicht zusammengeschossen, das früher für unbezwinglich galt. Das Schießpulver veränderte das Kriegswesen, indem es dem Fußvolk den Vorzug vor der Reiterei verschaffte. Der Kriegsdienst um Sold war ein Hauptverdienst des Adels gewesen. Das aus Bauern geworbene Fuß- volk, der Landsknechr, diente weit wohlfeiler als der Ritter. Auch minderten die strengen Landfriedensgesetze, welche seit der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts oft recht nachdrücklich vollzogen wurden, das Fehdewesen und das ritterliche Gewerbe, sich wegelagernd an reichen Städten zu erholen, und das saustrechtliche Beutemachen. Der Fürsten- dienst am Hof? kostete dem Adel meistens mehr, als er eintrug. Nur zweierlei blieb dem Adel zu ergreifen, um die Ausfälle redlich zu decken, die Landwirthschaft und die Wissenschaften, zu welchen beiden aber wenige sich wandten. Wollten nämlich die Adeligen die Vogteien, die sie bisher inne gehabt hatten, ihre Sitze als Räthe an den Fürstenhöfen und am Kaiserhof, ferner behalten, so mußten sie studiren. Denn die Fürsten fingen theilweise an, die Doktoren, die wissenschaftlich Gebildeten, bei der Wahl ihrer Räthe vorzuziehen und nur solchen Ge- halt zu geben. Das brachte wirklich hier und da einige Adelige zur Einsicht, daß es an der Zeit sei, ihrem Rang und ihrer Stellung eine geistige Unterlage oder Stütze zu geben, und rühmlich zeichneten sich einzelne durch tüchtigen Gebrauch ihrer geistigen Fähigkeiten aus. Viele verzehrten freilich nur ihr Geld auf den Universitäten und z. B. Albert Rechberg ließ sich vor seinem Weggang von Tübingen bezeugen, daß ec nichts Lateinisches mit sich forttrage. Mitten unter dieses Versiegen alter Erwerbsquellen und das Her- vorbrechen neuer Bedürfnisse und Ausgaben drang, alles mit sich fort- reißend, ein Luxus herein, eine Prachtliebe und Genußsucht, wie sie vorher nie gekannt oder erhört war. Da konnte es nicht anders kom- men, als daß man immer weiter und weiter hinabdrückte und erpreßte, nicht mehr um der Hab- und Herrschsucht, sondern um dem unmäßigen Aufwand zu genügen. Die Fürsten griffen, um ihre Bedürfnisse zu decken, in die Kaffen der Klöster, die Klöster erholten sich wieder an

9. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 139

1858 - Weimar : Böhlau
139 nungen genehmigt wurden. Eine besondere Wichtigkeit erlangten diesel- den dadurch, daß die Landesherren von der aus mehreren Ursachen stei- genden Finanznoth gedrängt die Geistlichkeit und Ritterschaft häufig um Bewilligung einer Nothbede von ihren Hintersassen angingen. Auch Abgeordnete der Städte wurden nun zur Berathung gezogen, da diese viel aufbringen konnten, und mit ihnen über Steuern schon früher be- sonders verhandelt wurde. Die Stände, wenn auch insgemein zur Hülfe willig, unterließen selten, sich für dieselbe mancherlei Privilegien auszu- bedingen; sie schlossen sogar, als die Ansinnen zu häufig kamen, unter einander zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten Bündnisse, constituir- ten sich dem Landeßherrn gegenüber zu einer das Landesinteresse wah- renden Corporation und verhandelten mit demselben in dieser Eigenschaft. Sie theilten sich gewöhnlich in drei Curien: Geistlichkeit, Ritter- schaft und Städte; hier und da kamen auch Abgeordnete des Bauernstandes hinzu. Jeder Stand berathschlagte und beschloß für sich, und man suchte sich durch gegenseitige Verhandlungen oder durch Vermittelung des Landeßherrn zu einem gemeinsamen Schluß zu ver- einigen. So erlangten die Landstände die Mitwirkung bei der Besteue- rung, bei neuen Gesetzen, Kriegserklärungen, Bündnissen; die Mitaufsicht bei der Verwendung der Steuern und selbst eine abgesonderte Landschafts- kasse; die Wahrung der Landeswohlfahrt, insbesondere gegen Veräuße- rung, Theilung, Verpfändung; den Schutz der Personen und des Grund- eigenthums; das Recht der Beschwerde und selbst die Besugniß sich aus eigenem Antrieb zu versammeln und sich Eingriffen in ihre Rechte und Freiheiten zu widersetzen. Seit dem siebzehnten Jahrhundert fing aber für sie durch die Fortschritte der Alleinherrschaft und die Theorieen der Publicisten eine ungünstige Zeit an. Sie wurden beschränkt, nicht mehr einberufen, in Schattenbilder verwandelt. Das Territorialkriegswesen beruhte auf dem Lehndienst der Ritterschaft, der Landfolge, welche die Städte und das Landvolk kraft der alten Heerbannspflicht zu leisten hatten und auf den für den ein- zelnen Fall geworbenen Reitern und Fußknechten. Die Lehnsritterschaft war beschwerlich, kostspielig und immer weniger brauchbar. Die Land- folge wurde für die Landesvertheidigung organisirt und eingeübt und aus den jüngeren Leuten ein Ausschuß als Landmiliz gebildet; allein für ent- ferntere Kriege war sie nicht geeignet. Das Wichtigste blieben daher die geworbenen Söldner. Dieses führte dann weiter dahin, daß Maximilian I. für leine Erblande ein stehendes, auch in Friedenszeiten zusammenblei- bendes Fußvolk errichtete. Dieses ahmten andere Reichsstände nach. Nach dem dreißigjährigen Kriege behielt man einen Theil der Truppen bei und ergänzte sie durch Werbung und durch Aushebung aus den dienstfähigen Unterthanen der niederen Stände/ Der Ritterdienst kam durch die Rei- terregimenter und die veränderten Kriegßverhältlrisse gegen das Ende deß siebzehnten Jahrhunderts ganz außer Gebrauch. Die landesherrlichen Einkünfte flössen aus den Kammer- gütern, Beden und Steuern und aus den vielfach erweiterten Regalien. Die schlechte Finanzverwaltung, der steigende Luxus, die Kosten des ver- änderten Kriegswesens führten aber dazu, daß die Landesherren häufig Geld gegen hohe Zinsen aufnahmen und Zölle oder Stücke des Territo- riums verpfändeten oder mit Vorbehalt der Wiedereinlösung verkauften.

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 309

1858 - Weimar : Böhlau
309 zige Stadt hat den Ruhm, sich der Ausführung deß Restitutionßedictes widersetzt zu haben, nämlich Magdeburg. Wallenstein erhielt vom Kaiser den Befehl, die widerspenstige Stadt zum Gehorsam zu nöthigen, und verlangte gebieterisch entweder die Einnahme eines Regiments oder die Zahlung von 200,000 Thalern. Aber die Bürgerschaft war entflammt von Liebe für die Lehre ihrer Väter; alle Stürme wurden zurückgeschla- gen. Nach 26 Wochen kam ein Vertrag zu Stande, und Wallenstein hob die Belagerung auf. Die Zahl von Wallensteins Schaaren soll im Frühjahr 1629 gegen 150,000 Mann betragen haben. Ueberall wurden von den Generalen willkürlich Steuern ausgeschrieben und die fürchterlichsten Erpressungen verübt. Was die Soldaten nicht verzehren konnten, das verdarben sie aus Muthwillen. Von allen Seiten erhoben sich die lautesten Klagen über diese Tyrannei und allgemeine Bedrückung. Vorzüglich um die Wohl seines Sohnes zum römischen Könige zu erreichen, berief Ferdinand Ii. 1630 einen Reichstag nach Regensburg. Der Kaiser mußte auf eine bedeutende Opposition gefaßt sein, da er die Stände des Reiches bisher um keine Maßregel befragt hatte. Aber er glaubte doch die Erfüllung seines Wunsches keinem Zweifel unterworfen. Da geschah es, daß der Kaiser von dem Glanzpunkte seiner Macht durch eben jenen Maximilian herabgestürzt wurde, welcher ihm vor 10jah- ren durch die Schlacht am weißen Berge die Krone gerettet hatte. Die Bevollmächtigten der evangelischen Fürsten vereinigten sich mit den Für- sten der Liga, und für alle führte Maximilian beredt und unerschrocken das Wort. Des Reiches alter Glanz, klagte man, sei dahin, die Kur- fürsten ihrer Würde beraubt, den wallensteinschen Obersten hintangesetzt; der Kaiser sei hintergangen, er kenne nicht des Landes Noth, die von der Soldateska verübten Erpressungen, die Verheerungen der blühendsten Landschaften. Die Nachricht von der Landung der Schweden erhöhte den Muth der Sprechenden, deren ungetheilter Haß aus den Herzog von Friedland fiel. Schrecklich war der Bericht der pommerschen Abgeord- neten. Bogislav, sagten sie, nahm die kaiserlichen Soldaten als Freunde auf, und sie peinigten seine Unterthanen bis aufs Blut; das einzige Fürstenthum Stettin habe 10 Millionen Thaler als Kontribution entrich- ten müssen; die Kirchen seien beraubt und geschändet; der Gottesdienst untersagt, die herzogliche Tafel dürftiger bestellt, als die eines kaiserlichen Rittmeisters; sieben pommecsche Städte seien durch die zügellose Solda- teska bis auf den Grund abgebrannt, und ein gleiches Schicksal stehe den übrigen bevor, deren Feldmark muthwillig verheert sei. Brandenburg berechnete seinen Schaden auf 20, Mecklenburg-Schwerin auf 10, Hes- sen-Kassel aus 7 Millionen Gulden. Es sei der Rechtsgang, klagte der Kurfürst von Baiern, in der Verurtheilung der Herzöge von Mecklenburg hart verletzt; des Reiches Ehre erheische, daß der Kaiser den Abzug der Spanier aus der Pfalz gebiete. Alle Fürsten zeigten sich durch den Hochmuth des Herzogs Friedland tief verletzt. Katholische und evangeli- sche Herrn führte die Erbitterung gegen den Friedländer zu gemeinsamen Streben. Es machten alle Fürsten die Wahl des römischen Königs von der Abdankung deß Generalissimus abhängig. So sehr die Fürsten der Liga mit der Herstellung des Katholicismus zufrieden waren, so sehr Reichstag zu Rcgensburg. Wallensteins Entlassung.
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