493
Catesby, ein fanatischer Diener des römischen Stuhles, beschloß mit
einem Streiche das Joch, das ihn und seine Glaubensgenoffen drückte,
zu brechen und den König und das Parlament zu vernichten. Er ver-
band sich mit mehreren anderen Abenteurern, sie schworen auf das Sa-
crament, welches sie aus den Händen des Jesuitenmiffionars Gérard
empfingen, die strengste Verschwiegenheit über ihre Absicht und miethe-
ten einen Keller unter dem Parlamentshaus, in welchen sie nach und
nach 36 Tonnen Schießpulver brachten. Am Morgen des nämlichen
Tages (5. Nov. 1605), an welchem der König mit dem Parlamente
unter den Trümmern des Hauses begraben werden sollte, erfolgte die
Entdeckung dieser sogenannten Pulververschwörung. Catesby mit
seinen Anhängern entfloh, wurde ergriffen und hingerichtet. Seit
diesem Ereignisse wurde der auf den Katholiken lastende Druck härter
als zuvor.
Im Stillen zeigte sich der König viel gemäßigter gegen die Katho-
liken und erklärte geheimen Abgeordneten des heiligen Stuhles, daß er
eine Aussöhnung befördern wolle. Ec bewarb sich für seinen Thron-
folger um die Hand einer spanischen Infantin, und als sich die bereits
weit gediehenen Unterhandlungen zerschlugen, ließ er eine Kriegserklärung
gegen Philipp Iv. ergehen (1624). Verschwenderisch, ohne Haltung,
stand Jakob I. unter dem Willen seiner Günstlinge; ihnen spendete er
seine Schätze, so daß ihm nicht immer die Mittel seiner Hofhaltung
verblieben. Jakob I. starb 1625.
Auf Jakob I. folgte dessen Sohn Karl I. (1625 —1649). Kurz
nach dem Tode seines Vaters vermählte er sich mit Henriette Ma-
ria, der Tochter Heinrichs Iv. von Frankreich. Karl I. hatte in Ma-
drid und Paris das unumschränkte Königthum kennen gelernt; nur bei
einer ähnlichen Unumschränktheit glaubte er ein wahrer König zu sein.
Aber wie anders war die Lage der Dinge in England, als in Spanien
und Frankreich.
Unter dem Hause Tudor stand auch in England das Königthum
über allen Gesetzen. Aber während der hohe Adel Englands den Thron
dienend umlagerte, erwuchs der niedere Adel, welcher im Hause der
Gemeinen seine Stimme abgab, zu ungewöhnlicher Kraft. Die Bürger
hatten sich durch den aufblühenden Handel und das Emporkommen des
Gewerbes bereichert, und mit dem Wohlstände mehrte sich ihre Kühn-
heit. Bereits unter Jakob zeigten sie sich bereit, der Regierung, wo sie
sich von dieser beeinträchtigt sahen, mit Nachdruck entgegenzutreten. Die
gesetzlichen Mittel zu einem solchen Widerstände wurden ihnen durch die
alten Nationalinstitute gesichert. Das Parlament war trotz aller Ein-
griffe der Krone im Besitze des Rechtes geblieben, die Steuern zu be-
willigen. Scholl unter: Jakob entstanden Streitigkeiten über die Geld-
bewilligungen. Weit gefährlicher wurde diese Opposition unter Karl I.,
da zu derselben die religiöse Entzweiung hinzukam. Jakob I. hatte die
Puritaner, deren republikanische Kirchenverfaffung ihm verhaßt war,
verfolgt, Karl I. machte sich Puritaner und Episcopale gleich beim An-
tritt seiner Regierung zu Feinden, indem er eine katholische Gemahlin
heimführte.
Karl I. Dic
drei ersten
Parlamente.
TM Hauptwörter (50): [T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T20: [König Sohn Maria Heinrich Tochter Karl Herzog England Haus Gemahlin], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T73: [König Paris Parlament Partei Frankreich Volk Regierung Nationalversammlung Republik Robespierre], T148: [Kirche Macht Staat Deutschland Kampf Frankreich Reich Reformation Zeit Gewalt], T191: [Karl Sohn König Tochter Haus Kaiser Ludwig Herzog Tod Johann], T49: [König Königin Herzog Peter Hof Elisabeth Minister Tod Graf Regierung], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Extrahierte Personennamen: Catesby Philipp_Iv Philipp Karl_I. Heinrichs Heinrichs Karl_I. Jakob Jakob Karl_I. Karl_I. Karl_I. Karl_I.
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Paris England Spanien Frankreich England Englands
639
theile bevorzugter Familien und Personell. Die durch Ausdehnung deß
Adels auf die jüngeren Söhne entstandene Menge güterloser Ade.
ligen machte diese Vorrechte noch lästiger. Friedrich Ii. gab den
Stalldesunterschieden, im Widersprüche mit den philosophischen Grund-
sätzen seiner Schriften, in seiner Gesetzgebung noch stärkere Geltung, als
sie in älteren Zeiten gehabt hatten. Der ganze Mittelstand war daher
von Abneigung gegen den Adel erfüllt.
Am stärksten war die Erbitterung in Frankreich, wo eine mehr
ausgebildete Geselligkeit den Bücgerstand mit den höheren Klaffen ver-
mischte, diese aber ihre Vorrechte zu Zeiten sehr empfindlich für das ge-
sellige Gleichheitsgefühl geltend machten. Vornehmlich that dieses der
Theil des Adels, der sich an den Hof angeschlossen und fast alle höhe-
ren Stellen in der Verwaltung und in der Armee in Besitz genommen
hatte. Der Hofadel sah selbst auf den Laildadel mit Verachtung
herab, sowie auf den Dienstadel, der sich durch den beinahe erblich
gewordenen Besitz der Parlamentsstellen gebildet hatte.
Durch die vom Könige abhängige Vergebung der hohen geist-
lichen Stellen waren dieselben größtentheils an Glieder des Hof-
adels gekommen, welche am Hose um Gunst und um die ersten Staats-
ämter buhlten und ihre reichen Pfründen in weltlicher Lebensweise und
in weltlichen Geschäften verzehrten. Unter den in ihren Sprengeln le-
benden Bischöfen gab es treffliche Männer; aber das Urtheil der Haupt-
stadt, und das war gleichbedeutend mit der öffentlichen Meinung von
Frankreich, bildete sich nach den sogenannten politischen Bischöfen. Die
niedere Geistlichkeit lebte in Armuth und blickte mit Neid zu den
hoch bepfründeten Prälaten hinauf. Aber auch die würdigeren Männer
dieses Standes waren unvermögend, der Geringachtung kirchlicher
Dinge, die sich von den höheren Ständen aus über die ganze Nation
verbreitete, Einhalt zu thun. Seit dem gewaltigen Einflüsse, den Vol-
taire und die Encyklopädisten geübt hatten, war Verachtung und
Verspottung der Religion Ton der guten Gesellschaft geworden. Die dem
Autoritätsglauben feindliche Richtung griff aber nicht bloß die Lehren
und Formen der Kirche an, sondern auch die Einrichtungen des Staates.
Voltaire und die Encyklopädisten hatten nur vereinzelte und versteckte
Angriffe gegen das bestehende Staatswesen gemacht. Dage-gen erklärte
Rousseau den Grundverhältnissen der bürgerlichen Gesellschaft offen
den Krieg, indem er einen ursprünglichen Zustand der Gleichheit und
Glückseligkeit schilderte, welcher durch die Entstehung des Eigenthums
und durch die von den Eigenthümern bewerkstelligte Einsetzung der Obrig-
keilen zerstört worden sei, und dies als einen Act der Täuschung, als
einen an der Menschheit verübten Frevel darstellte. Die Theilnahme,
welche Rousseau bei allen Klassen der Gesellschaft erregte, verschaffte sei-
nen Ideen um so schnellere Verbreitung, als dieselben eigentlich nur die
offen ausgesprochenen Folgerungen aus den herrschenden Grundsätzen
waren. So bildete sich gerade in den unterrichtetsten Klassen der Nation
eine politische Ueberzeugung, welche mit dem Interesse dieser Klassen wie
mit dem Wesen der monarchischen Verfassung im Widersprüche stand.
Für die Staatscegierung war der in der Nation gegen sie hervor-
gerufene Widerwille um so gefährlicher, als die schrankenlose Macht,
welche ihr von ganz Europa beigelegt und die in Frankreich als Tyrannei
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Ii Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Frankreich Europa Frankreich
620
In vertrauten Kreisen erschien Katharina mild und liebenswürdig,
den Gesandten fremder Höfe und den Dienern ihrer Macht zeigte sie
sich als Herrin. Mitten unter der Größe und den Genüssen orientali-
scher Machtfülle wünschte sie auch als eine Freundin der Philosophie
und der Freiheit gepriesen zu werden. Sie entwarf eine Instruction zu
einem Gesetzbuch, in welchem die Gedanken und Ansichten der da-
mals gefeierten Schriftsteller mit Wärme dargestellt waren. Zur Bera-
thung des Gesetzbuches berief sie (1767) aus dem weiten Umfange ihres
Reiches Abgeordnete nach Moskau. Adel und Städte, Freibauern
und Reichsbauern, alle Völkerschaften des Reiches, Getaufte und Unge-
taufte, sandten Stellvertreter, die ein buntes Gemisch bildeten. Die
Sitzungen wurden mit großer Feierlichkeit eröffnet; aber es zeigte sich
bald, daß durch eine Vereinigung ganz verschiedenartiger, unvorbereiteter
und höchstens der Angelegenheiten ihres Bezirks kundiger Menschen kein
für das Gesammtwohl des großen Reiches ersprießliches Ergebniß zu ge-
winnen war. Katharina beschloß daher, eine von ihr allein ausgehende
Gesetzgebung zu entwerfen und that dieses mit den Erfahrungen ihres
praktischen Verstandes. Zunächst war sie auf Einrichtung einer geordne-
ten Verwaltung bedacht und erreichte durch eine neue Einrichtung
der Statthalterschaften eine bessere Gliederung des Reiches. Die
Gerichte wurden verbessert und Bedrückungen möglichst verhütet. Es
entstanden neue Städte, in welchen, als den Sitzen der Behörden,
sich Verkehr, Reichthum und Thätigkeit steigerte. Katharina ertheilte
zwar dem Adel durch einen kaiserlichen Freibrief eine neue Bestätigung
seiner Vorrechte, aber sie machte auch eine neue Städte-Ordnung
bekannt. Durch diese sollte ein Mittelstand mit staatsbürgerlichem Leben
und bestimmter Stellung in der Gesellschaft gegründet werden. Auch
die vielen neuen Ansiedler, welche Katharina ins Reich rief, ver-
mehrten auf dem Lande und in den Städten die Zahl der freien Leute.
Viele wohlthätige Anstalten, z. B. das große Findelhaus in Mos-
kau, wurden gegründet.
Die Erziehung und Bildung ihres Volkes machte Katha-
rina zu einem vorzüglichen Gegenstände ihrer Sorge. Peter I. hatte
durch Anstalten für die kriegerische Bildung gesorgt, und Katharina ver-
vollkommnete, was vorhanden war, und errichtere neue Anstalten. Aber
sie faßte die Aufgabe von einem allgemeineren Gesichtspunkte; sie errich-
tete eine Erziehungs-Commission, welche Unterrichtsweisen ange-
den, Anstalten zur Bildung von Lehrern und vorzüglich Normalschulen
anlegen sollte. Die Bearbeitung der russischen Sprache vertraute Katha-
rina, dem Beispiele Frankreichs folgend, einer Akademie, die ein Wör-
terbuch herausgab. Um die geistigen Erzeugniffe des Auslandes und des
Alterthums den Russen zugänglich zu machen, machte sie selbst Ueber-
setz ungen derselben und ordnete eine Uebersetzungs-Com Mission
an. Sie beförderte die Versuche der einheimischen Literatur und schrieb
selbst in russischer Sprache für die russische Bühne Schauspiele. Der
Akademie der Wissenschaften, deren Mitglieder meistens Auslän-
der waren, gab sie eine Beziehung auf ihr Reich, indem sie viele Mit-
glieder derselben in die Provinzen schickte, um die Schätze der Natur, oder
die Spuren alter Zeiten, oder die Sitten und die Bildung der verschie-
denen Völkerschaften zu erforschen. Die Akademie der Künste wurde
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T78: [Polen Rußland Preußen Land Orden Russe Stadt Reich Warschau Weichsel], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen]]
629
stand, der sich auch auf andere Grenzstädte längs der kirgischen Steppe
erstreckte.
Katharina legte den Grund der russichen Handelsgröße nach Süden
zu, nach welcher Peter gleichfalls gestrebt, die er aber nicht mit dem
Erfolg erreicht hatte, wie nach Norden zu. Erst Katharina Ii. gelang
es, die großen Entwürfe ihres Vorfahren zu verwirklichen. Durch den
Frieden zu Kutschuck-Kainardge (1774) wurde der Handel und die Schiff,
fahrt der Russen auf allen türkischen Gewässern und in allen türkischen
Ländern frei, Rnßland erhielt die freie Durchfahrt durch die Dardanellen,
den Besitz von Asow, Kertsch, Taganrog und einigen anderen Häfen
und rückte seili Gebiet biß an die Küste vor. Jetzt wurde den Produk-
ten der südlichen Provinzen, die bisher keinen Abfluß hatten oder den
weiten Umweg nach der Ostsee mächen mußten, die Verbindung mit der
Außenwelt geöffnet und die Möglichkeit geschaffen, daß sich die südlichen
Länder Europa's mit diesen Produkten auf dem nächsten Wege und ohne
Dazwischenkunft der nordwestlichen Handelsstaaten versorgen konnten.
Allein der Benutzung dieser Verbindung standen noch gewaltige Hindernisse
entgegen. Daß Katharina die Halbinsel der Krimin dem russischen Reiche
einverleibte (1783), war für den Handel von unschätzbarem Werthe.
Die russische .Seemacht erhielt jetzt einen festen gesicherten Stützpunkt
und einen ansehnlichen Zuwachs von Häsen, wie Eupatvria, Theodvsia
und Sebastopvl. Die russischen Häfen am schwarzen und asowschen
Meere wurden allen Nationen geöffnet und zum Handel frei gegeben.
Allein ein unübersteigliches Hinderniß legte die Pforte in den Weg, in-
dem sie den Durchgang vom mittelländischen in das schwarze Meer nach
wie vor gesperrt hielt. Nur den Ragusanern war es unter türkischer Flagge
erlaubt, ihn zu passiren, jetzt wurde der Durchgang auch Oestreich zu-
gestanden. So blieben die Russen und Griechen, trotz der aller Welt
geöffneten Häfen, fast die einzigen aktiven Handelsleute auf dem schwar-
zen Meere.
Polen führte unter Wladißlaus Iv. (1632 — 1648) nur einen Tode'sme"
Krieg mit Rußland; aber 1648 brach ein Ausstand der Ko sacken ° ky's. ' ”
aus. Dieses aus der Mischung von Russen, Polen und Tataren in den
Grenzlanden erwachsene Volk stand seit dem 15. Jahrhundert unter dem
Schutze von Polen und führte beständige Raubkriege gegen das von der
Pforte abhängige Tatarenreich und gegen die Pforte selbst. Die Kosacken
waren aufgebracht, daß der polnische Reichstag ihnen, als Anhängern
der griechischen Kirche, die freie Ausübung des Gottesdienstes beschränkte
und ihnen das Recht irehmen wollte, ihre eigenen Fürsten oder Hetmans
zu wählen. An Bogdan Ehmielnizki fanden die Kosacken einen
entschlossenen Anführer. Zu der Noth des Bürgerkrieges kam noch der
Tod des Königs, welcher die Republik mit den Verwirrungen der Kö»
nigswahl bedrohte. Denn zu den Wahltagen des Herrschers versammel-
ten sich auf der Eberre von Wola alle polnischen Adligen, so viele
ein Pferd auftreiben und nach Warschau reiten konnten. Trotz der na.
henden Schaaren Bogdans stritt der Adel fünf Wochen lang über den
künftigen Herrscher, bis endlich Johann Casimir (1648 — 1668),
der jüngere Bruder Wladislavs, zum König ausgerufen wurde.
TM Hauptwörter (50): [T40: [Polen Ungarn Land Rußland Preußen Stadt Donau Provinz Hauptstadt Königreich], T6: [Insel Stadt Meer Hafen Handel Hauptstadt Land Küste Einw. Halbinsel]]
TM Hauptwörter (100): [T78: [Polen Rußland Preußen Land Orden Russe Stadt Reich Warschau Weichsel], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T0: [Meer Insel Halbinsel Küste Ozean Afrika Land Europa Kap Straße], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle]]
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Extrahierte Personennamen: Katharina Peter Katharina_Ii Katharina Eupatvria Oestreich Bogdan_Ehmielnizki Wola Johann_Casimir_( Johann
730
Stiftung Gleichzeitig mit dem Papstthum ward auch die Eidgenossen-
emer^clveti- bet Schweizer zertrümmert. In den Freistaaten der Schweiz
Republik, hatten sich mancherlei Verfaffungsformen gebildet, die alle einander darin
ähnlich waren, daß die obrigkeitliche Gewalt nicht der lasse aller ein-
zelnen Bewohner zustand, sondern nur einer bald größeren, bald gerin-
geren Zahl von erblich angesessenen Bürgern. Selbst die kleineren Kan-
tone, die für wahre Demokratien galten, weil alle ins Bürgerrecht auf-
genommene Haukväter zur Landsgemeinde gerufen wurden, hatten doch
auch Schutzverwandte und Dienstleute, die das Bürgerrecht nicht besaßen,
sowie unterthänige Ortschaften und Landvogteien, über welche die Ge-
meinde Herrschaftsrechte ausübte. In den größeren Kantonen gemischter
oder ganz aristokratischer Verfassung trat die oligarchische Richtung noch
mehr hervor. In Bern, dem größten der verbündeten Kantone, waren
die sämmtlichen Einwohner deß Landgebietes Unterthanen der Haupt-
stadt, aber unter den Bürgern der letzteren hatten nur etwa drittehalb
hundert Familien das Recht, in den Rath erwählt werden zu können;
die Zahl derer aber, auf welche sich die Wahl zu beschränken pflegte,
belief sich 1785 auf neun und sechzig Familien. Das Stadtadelsregi-
ment bot manche schöne Seiten dar, und die väterliche Regierung der
gnädigen Herrn von Bern konnte für musterhaft gelten. Doch machten
sich auch manche Gebrechen bemerkbar, wie in der regimentßfähigen
Bürgerschaft ein dein Adelstölze ähnlicher Dünkel und dagegen in den
von der Regierung ausgeschlossenen Klassen ein Geist der Unzufriedenheit
und des Mißmuths, der in dem bestehenden Verhältnisse der Regierenden
und der Regierten die entschiedenste Ungerechtigkeit sah. Am ungünstig-
sten war die Stimmung in dem wälschen Theile des becner Gebiets, in
der 1536 dem Herzoge von Savoien entrissenen Landschaft Waat. Die
Bewohner, den Franzosen durch Sprache und Denkweise verwandt, be-
gannen zu Anfange der Revolution ihre Ausschließung vom Staats-
regiment als einen Zustand arger Unterdrückung zu betrachten, und wur-
den revolutionären Entwürfen und Grundsätzen geneigt. Die Patrioten
des Waatlandes richteten Vorstellungen an den Senat zu Bern und
baten, der Provinz die Rechte zu gewähren, die ihr bei dem Regierungs-
wechsel zugesichert worden waren. Die Weigerung veranlaßte Unruhen,
in deren Folge mehrere der Bittsteller auswanderten und über einige die
Acht ausgesprochen ward. Ausgewanderte Waatländer wandten sich an
daß Direktorium, und dieses nahm das Hülfegesuch freundlich auf. So-
bald ein kleines französisches Heer an der Grenze erschien, stand das
Waatland auf und sagte sich von dem Rathe zu Bern los. Der regie-
rende Rath wurde durch Furcht gelähmt und meinte durch Unterhand-
lungen das Vaterland retten zu können. Der Anführer der bernischen
im Waatlande stehenden Kriegsmacht, Oberst Weiß, wurde auf ein un-
bedingt friedliches Verhalten angewiesen. Ebenso herrschte Unentschlos-
senheit auf der Tagsatzung, welche nach Aarau ausgeschrieben war, um
über die von der Gesammtheit zu stellende Hülfe zu rathschlagen. Zu
dem Mangel kräftiger Einheit, der den erschlafften Bund der Eidgenos-
sen 'zum Widerstande gegen einen auswärtigen Feind ungeschickt machte,
kam noch die in den Kantonen herrschende politische Gehrung, die von
dem französischen Geschäftsträger zu Basel, Mengaud, durch alle
Künste des Jakobinismus genährt wurde. Ueberall gab es Schweizer,
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T44: [Alpen See Stadt Schweiz Italien Meer Berg Insel Fuß Inn], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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Extrahierte Personennamen: Mengaud
Extrahierte Ortsnamen: Schweiz
Republik Bern Bern Basel
Napoleons
Kaiserthum
auf seinem
Höhepunkt.
774
Napoleon beschied die Könige von Sachsen, Westphalen, Würtem-
berg, Holland, Neapel, den Vicekönig von Italien und den früheren
Kurfürsten von Mainz, jetzigen Fürsten Primas, für den 2. December
1809, zur fünften Jahresfeier seiner Krönung, nach Paris, damit die-
selben Zeugen seines triumphatorischen Prunkes und Zuhörer seiner hoch-
tönenden Reden wären. Aber auf dem Riesensitze seines Kaiserthrones,
der auf den Trümmern des alten Europa erbaut war, fühlte sich Na-
poleon nicht befriedigt, weil er keinen Sohn als Erben seiner Herrlich-
keit neben sich sah. Er ließ sich deshalb von Josephine scheiden, welche,
nach seiner eigenen Aussage, der gute Genius seines Lebens gewesen
war, und bewarb sich bei dem Kaiser von Oestreich um die Hand der
Erzherzogin Maria Luise. Fünf Königinnen hielten der Kaiserin die
Schleppe, als am 2. April 1810 der Kardinal Fesch in der Kapelle
deß Louvre die Vermählung Napoleons vollzog. Der Kaiser Franz hatte
das Opfer dieses Ehebündnisses gebracht, weil er durch dasselbe den all-
gemeinen Frieden dauernd zu begründen hoffte. Aber Napoleon fuhr
fort mit eiserner Hand in das Geschick von Völkern und Fürsten, selbst
der ihm befreundeten, einzugreifen. Er erklärte den Staat des Fürsten
Primas für ein Großherzogthum Frankfurt und bestimmte den
Prinzen Eugen, seinen Stiefsohn, zum dereinstigen Nachfolger des
neuen Großherzogs Dalberg. Napoleons Bruder, Ludwig von Hol-
land, hatte durch Milde und Wohlwollen die Liebe seiner Unterthanen
gewonnen. Er weigerte sich, das Wohl seines Volkes den leidenschaft-
lichen, unausführbaren Decreten zu opfern, durch welche Napoleon aus
Wuth gegen England den Handel aller Völker vernichtete. Ludwig legte
am 2. Juli 1810 zu Gunsten seines Sohnes die Krone nieder und be-
gab sich nach Deutschland, wo er mehrere Jahre als Graf St. Leu zu
Gräz in Steiermark lebte. Napoleon aber vereinigte Holland mit
Frankreich und verlieh dem holländischen Kronprinzen das Großher-
zogthum Berg. Hannover war mit dem Königreich Westphalen ver-
einigt worden; ein kaiserliches Decret bestimmte, daß die Hansestädte
sowie die Länder zwischen der Nord- und Ostsee und einer von dem
Rhein zur Ems, Werra und Elbe gezogenen Linie, unter diesen auch
ver größte Theil des mit Westphalen vereinigten Hannovers, nebst einem
beträchtlichen Stücke des Königreichs selbst, mit Frankreich vereinigt wer-
den sollten. Durch diese Verfügung über Norddeutschland verloren die
souveränen Fürsten des Rheinbundes von Salm und Kyrburg, der
Herzog von Ahremberg und der Herzog von Oldenburg ihre
Länder. Ein kaiserliches Decret vereinigte die Republik Wallis mit
Frankreich.
Das Co nti nental-Syst em, welches Napoleon schon 1806 ge-
gen England angeordnet hatte, wurde durch neue Decrete auf die höchste
Spitze getrieben. Alle seewärts eingegangenen Colonialwaren sollten als
aus englischem Handel stammend angesehen werden und einen Zoll von
fünfzig Proeent entrichten; alle englischen Fabrik- und Manufaktur-
waren , welche in Frankreich und den mit Frankreich verbündeten Län-
dern gefunden würden, sollten weggenommen und verbrannt werden.
In allen deutschen Ländern wurden große Massen bezahlter und ver-
steuerter Waren den Bürgern weggenommen und verbrannt.
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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Extrahierte Personennamen: Napoleons Napoleon Josephine Oestreich Maria_Luise Maria Napoleons Franz Franz Napoleon Eugen Eugen Großherzogs_Dalberg Napoleons Ludwig_von_Hol- Ludwig Napoleon Ludwig Ludwig Napoleon Ahremberg Napoleon
Extrahierte Ortsnamen: Napoleons Sachsen Holland Neapel Italien Mainz Paris Europa Napoleons Frankfurt Napoleons England Deutschland Holland Frankreich Hannover Ostsee Rhein Hannovers Frankreich Norddeutschland Oldenburg Frankreich England Frankreich Frankreich
792
Portugal.
welche in Neapel und in Piemont einrückten, wurde die alte Ordnung
wieder hergestellt. In Spanien rückte nach einem Beschlusse des Con-
greffes zu Verona (1822) ein französisches Heer unter Anführung
des Herzogs von Angouleme ein (1823), beseitigte die Herrschaft der
Cortes und stellte die unumschränkte Gewalt des Königs Ferdinand wieder
her. Ferdinand hob das salische Gesetz auf und führte die alte castilische
Erbfolgeordnung ein, nach welcher die Töchter und Enkelinnen eines
Königs dessen Brüdern und andern männlichen Seitenverwandten in der
Thronfolge vorgingen. Als nun Ferdinand 1833 starb und dessen un-
mündige Tochter Isa bel la als Königin ausgerufen wurde und für die-
selbe ihre Mutter Maria Christine die Regentschaft übernahm, erhob
der Bruder des verstorbenen Königs, Carlos, dagegen Einspruch. Er
fand Anhänger unter der strengkatholischen und monarchischen Partei,
besonders unter den Bewohnern von Biscaya und Navarra. Mit
blutigen Gräueln auf beiden Seiten wurde ein Bürgerkrieg geführt. Um
in den Freigesinnten eine Stütze zu haben, hob Maria Christine Klöster
und Inquisition auf und entfernte die Jesuiten. Durch einen blutigen
Ausstand (1837) wurde sie genöthigt, die Verfassung von 1812 mit eini-
gen Milderungen einzuführen. Carlos entfloh 1839 nach Frankreich.
Den Krieg für die junge Königin führte seit 1837 Espartero; er über-
nahm auch 1840 die vormundschaftliche Regierung, welche niederzulegen
Maria Christine sich genöthigt sah. Aber auch Espartero mußte 1843
seinen Gegnern weichen und verließ Spanien. Die junge Königin wurde
für mündig erklärt, und Maria Christine kehrte nach Spanien zurück.
Sie vermählte ihre Tochter mit deren Vetter Don Franzisko. Erst 1848
erhielt Espartero die Erlaubniß, nach Spanien zurückzukehren; und trat
1854 wieder an die Spitze der Regierung, nachdem Maria Christine
durch einen Aufstand genöthigt worden war, Spanien zu verlassen.
Nachdem 1808 in Spanien der alte Staat zusammengebrochen war
kam es auch in dem spanischen Amerika wiederholt zu Aufständen.
Venezuela erklärte sich 1811 für eine Republik und wurde 1819 von
Bolivar mit Neu granada zu einem Freistaate Columbia vereinigt.
Buenos-Ayres erklärte sich 1816, Chile 1818, Montevideo
1828 für frei. Aus Peru wurden 1823 und 1825 die Spanier ver-
trieben, und mit Callao verlor Spanien seine letzte Besitzung in Süd-
amerika. In Mexiko veranlaßte 1821 Jturbide den Ausbruch einer
Empörung und wurde 1822 als Augustin I. zum constitutionellen
Kaiser ernannt; er wurde aber 1823 genöthigt, abzudanken, und Mexico
erhielt eine Föderativverfassung nach dem Muster der nordamerikanischen
Freistaaten.
In Portugal stand nach der Vertreibung der Franzosen der Eng-
länder Beresford an der Spitze der Regierung, da der Prinz-Regent
Johann, auch nachdem er nach dem Tode seiner Mutter (1816) König
geworden war, in Brasilien blieb. Durch einen Aufstand in Oporto
(1820) wurde Beresford beseitigt und die Einberufung von Cortes
zur Berathung einer neuen Verfassung erreicht. Als aber auch in Brasilien
Unruhen ausbrachen und die Einführung der Constitution der Cortes
verlangt wurde, ernannte der König Johann Vi. seinen ältesten Sohn
Don Pedro zum Reichsverwesêr von Brasilien und kehrte nach Portugal
TM Hauptwörter (50): [T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp]]
TM Hauptwörter (100): [T20: [König Sohn Maria Heinrich Tochter Karl Herzog England Haus Gemahlin], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T64: [Insel Amerika Land Spanier Australien Kolonie Hauptstadt Küste Entdeckung San], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
TM Hauptwörter (200): [T191: [Karl Sohn König Tochter Haus Kaiser Ludwig Herzog Tod Johann], T73: [König Paris Parlament Partei Frankreich Volk Regierung Nationalversammlung Republik Robespierre], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T178: [Rio Peru Hauptstadt Republik Stadt Brasilien San Südamerika Land Chile], T45: [Spanien Stadt Portugal Granada Madrid Valencia Königreich Ebro Provinz Hauptstadt]]
Extrahierte Personennamen: Ferdinand Ferdinand Ferdinand Isa Maria_Christine Maria Carlos Biscaya Maria_Christine_Klöster Maria Carlos Maria_Christine Maria Maria_Christine Maria Espartero Maria_Christine Maria Callao Mexico Johann Johann Johann Pedro
Extrahierte Ortsnamen: Portugal Neapel Spanien Verona Navarra Frankreich Spanien Spanien Spanien Spanien Spanien Amerika Venezuela Columbia Buenos-Ayres Chile Montevideo Spanien amerika Mexiko Portugal Brasilien Oporto Brasilien Brasilien
46
Die Bürsten
und das Ge-
folge.
Volkes zuerst auf die Edlen, die berufen schienen, in solchen Fällen
an der Spitze des Volkes zu stehen.
Von dem Adel ganz verschieden waren die Fürsten (princi-
pes). Das Amt und die Stellung der Fürsten steht in keinem Zu-
sammenhang mit dem Adel. Die Fürsten sind in der Versammlung
der Gemeinde gewählte Obrigkeiten. Tacitus unterscheidet nun zwi-
schen den kleineren Gemeinden der Hundertschaften und den größe-
ren Vereinigungen ganzer Völkerschaften. In jeder von diesen
mußte es Vorsteher, Richter oder, wie Tacitus sagt, Principes,
Fürsten, geben. Der Vorsteher der Hundertschaft war der Cenie-
narius, der des Gaus oder der Völkerschaft wird später Graf
(grafio) genannt. Es ist unbekannt, ob der letztere Name schon
den ältesten Deutschen bekannt war. Tacitus nennt beide Arten
von Vorstehern, die der Hundertschaften und die der Gaue, mit
demselben Namen; beide waren vom Volke gewählte Fürsten. Die
wichtigsten Angelegenheiten sind in den Händen der Fürsten. Von
ihnen werden geringere Angelegenheiten entschieden, bedeutendere be-
rathen und der Versammlung vorgetragen; die Fürsten werden ne-
den dem König als diejenigen genannt, die zuerst in der Versamm-
lung reden; sie sind es mitunter, die den Jüngling wehrhaft ma-
chen. In den Staaten, wo sich keine Könige finden, verrichten die
Fürsten die Geschäfte, die sonst jenen zukommen. Die Sachsen
z. B. hatten keine Könige, sondern eine größere Anzahl Fürsten.
So wenig wir aber unterscheiden können zwischen dem, was der
Versammlung des Gaus zustand, und den Befugnissen, welche die
Versammlung der Hundertschaft auszuüben berechtigt war, so we-
nig können wir die Amtsthätigkeit der höheren und niederen Beam-
ten — denn das waren die Fürsten — aus einander halten. Alle
hatten gleiche Pflichten und ziemlich dieselben Geschäfte, ursprüng-
lich wenigstens waren sie sich einander nicht untergeordnet, alle
gleichmäßig vom Volke gewählt; der Vorsteher der Hundertschaft
handelte im kleineren Kreise, in seiner Gemeinde, wie der Fürst
des Gaus in der größeren Vereinigung; nur daß bei der Gauver-
sammlung auch die Vorsteher der Hundertschaften zusammenkamen
und hier, und wahrscheinlich auch zu anderen Zeiten, vereinigt be-
riethen, auch manches entschieden, was nicht vor das Volk gebracht
zu werden brauchte. In der Versammlung trugen die Fürsten vor
und leiteten auch die Verhandlung, die Entscheidung aber hatte das
Volk. Das Volk fand auch das Recht, sprach das Urtheil. Es ist
römische Auffassung der Verhältnisse, wenn Tacitus von den Für-
sten sagt, sie sprechen Recht. Die Aufgabe der Fürsten war das
Gericht zu leiten, die Gemeinde selbst, mitunter vielleicht auser-
wählte Urtheiler aus derselben, entschieden was Recht sei. Und
hiervon vielleicht spricht Tacitus, wenn er hundert Begleiter des
richtenden Fürsten erwähnt. Es ist wahrscheinlich, daß die hundert
Grundbesitzer, welche die Hundertschaft ausmachten, gemeint find.
Sie waren es, die in der Versammlung erschienen und die Urtheile
fanden. Der Name der Hundert erhielt sich, als lange die Hun-
dertzahl überschritten und in Vergessenheit gerathen war. Die
Volksversammlung wurde mit Opfern eröffnet, das Gericht war
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dienst der Väter sie empfahl. Endlich verpflichteten sich alle zur
unbedingten Treue. Es galt für eine Ehre im Gefolge zu sein,
dem Fürsten zu dienen. Edle und Freie waren hier verbunden, zu
gleicher Treue, zu gleicher Pflicht. Unter ihnen herrschte Wetteifer
der erste zu sein; es gab Stufen im Gefolge, die man durch aus-
dauernden treuen Dienst der Reihe nach ersteigen konnte; vom Ur-
theil des Fürsten aber hing es ab, wer des höheren Platzes würdig
erschien. Die Fürsten strebten darnach, die zahlreichsten und eifrig-
sten Gefährten zu haben; im Frieden gab das Gefolge Ehre und
Ruhm, im Kriege diente es zum Schutze, es umgab die Person
des Fürsten. Die Gefährten wetteiferten mit dem Fürsten an Tapfer-
keit und Muth; die Fürsten stritten für den Sieg, die Gefährten
für den Fürsten. Sie mußten ihn vertheidigen, selbst mit ihrem
Leben; fand er seinen Tod im Kampfe, so galt es für schimpflich
ihn zu überleben. Die Gefährten erhielten Waffen und Rosse und
einen Antheil von der Kriegsbeute; auch kamen ihnen die Geschenke
zu Gute, die dem Fürsten dargebracht wurden. Fürsten, welche ein
großes Gefolge hatten, standen auch bei den benachbarten Stäm-
men in Ansehn; sie wurden durch Gesandtschaften geehrt, mit rei-
chen Gaben beschenkt, um Hülfe gebeten. Oft leisteten sie dieselbe,
oft reichte ihr Name hin den Krieg zu entscheiden.
Im Frieden lebte das Gefolge müßig; ein Theil der Zeit wurde
der Jagd, ein größerer dem Schmausen und Schlafen gewidmet.
War es gar zu lange ruhig im eigenen Volke, so suchte wohl ein
Theil des Gefolges kriegerische Beschäftigung in der Ferne. Wo
es Kampf und Krieg giebt, da ziehen die edlen Jünglinge hin, sie
suchen den Herrn, der ihrer Hülfe bedarf. Denn der Fürst, der
im Frieden lebt, ist nicht rm Stande ein großes Gefolge zu ernäh-
ren. Es traten Zeiten ein, wo Fürsten mit Gefolge und Volk
auszogen, um nicht bloß Beute, um neue Sitze zu gewinnen. Als
es allgemeiner geschah, als die Bewegung fast alle Stämme ergriff,
da änderte sich der ganze Zustand des germanischen Volkes.
Die Könige. Zu Tacitus Zeit bestand nur bei einigen Stämmen das Kö-
nigthum. Bei einigen ist der Anfang desselben historisch nachzuwei-
sen; die skandinavischen Germanen aber und die Gothen sind der
Königsherrschaft unterworfen gewesen, soweit wir in der Geschichte
zurückgehen können. Hier treten uns alte Königsgeschlechter entge-
gen, die ihren Ursprung an die Götter knüpften und deren Recht
in dunkler Urzeit zu wurzeln schien. Demohngeachtet ist es nicht
wahrscheinlich, daß das Königthum die ursprüngliche Staatseinrich-
tung der Germanen gewesen ist, sondern vielmehr diejenige Form
des Staates, in welcher alle Gewalt und Herrschaft bei der Ge-
meinde war oder doch aus ihr hervorging. Auf eine unbekannte
Weise hat sich bei einigen Stämmen die Königsherrschaft gebildet
und ist festgewurzelt. Und was hier bestand, wurde dann Vorbild
für die anderen Völkerschaften; nur wenige haben sich von der Kö-
nigsherrschaft frei erhalten. Fast bei allen Stämmen kömmt sie
ohne Kämpfe und heftige Bewegungen zur Geltung. Die Vereini-
gung mehrerer Völkerschaften, Wanderungen, das Einnehmen neuer
Wohnsitze oder andere Begebenheiten, die die bisherigen Lebensver-
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und daran nahmen die Römer wie die Germanen Antheil. Für
die Römer bestanden aber noch eine Zeitlang einige ihrer städtischen
Einrichtungen fort, die Curie mit dem Defensor zur Aufnahme und
Eintragung von Testamenten, Schenkungen und ähnlichen Acten.
Dagegen findet sich keine Spur von einer besonderen Gerichtsbar-
keit dieser Magistrate, von einer eigenen von dem Staate aner-
kannten Gemeindeverbindung der Stadtbewohner, überhaupt von
einer selbständigen Stellung der Städte innerhalb des Reiches.
Mehrere Stadtgebiete oder Gaue waren zu einer Landschaft ®ie
oder Provinz vereinigt und über diese ein Herzog gesetzt, zunächst
zum Oberbefehl über das Kriegswesen der Landschaft und alles was
mit der Landesvertheidigung zusammenhing, dann aber auch zur Auf-
sicht über die bürgerliche Verwaltung und die Rechtspstege. Dem
Herzoge waren die Grafen untergeordnet. Wo die Einsetzung der
Herzöge zur Regel geworden war, blieb dem Grafen die Leitung
der Gerichte, wenn auch dem Herzoge eine gerichtliche Gewalt nicht
fehlen konnte. Der Herzog hatte theils eine allgemein aufsehende,
für die Interessen des Landes sorgende, den Einzelnen schützende
für wichtigere Geschäfte bestimmte höhere Gewalt, theils die beson-
dere Stellung als oberster Befehlshaber. Die letzte überwog fort-
während, und sie gab am Ende auch den Anlaß, daß regelmäßig
in allen Provinzen des Reichs Herzöge eingesetzt wurden. Der Um-
fang ihres Gebietes war sehr verschieden, bald drei bis vier Gaue,
bald mehrere bis zu zwölf. Dabei wurde häufig auf landschaftliche
Verbindungen Rücksicht genommen, die sich aus früherer Zeit er-
halten oder erst gebildet hatten. Auf deutschem Boden waren es
die Landschaften der einzelnen größeren Stämme, welche der Ge-
walt eines Herzogs untergeordnet wurden. Aber eben hier hat das
Amt der Herzöge bald den Charakter einer mehr selbständigen Herr-
schergewalt angenommen. Sie wurden dem fränkischen Könige ge-
genüber die Vertreter der einzelnen Stämme, die Repräsentanten
ihrer volksthümlichen Verschiedenheit innerhalb der Einheit des Rei-
ches; sie gewannen nach unten an Macht und Einfluß, nach oben
an Unabhängigkeit, und wurden so die Träger einer Entwickelung,
bte für den späteren Zustand des fränkischen Reiches und seiner
Verfassung höchst bedeutungsvoll werden sollte.
Die Stätte für die eigene Bewegung des Volkes war die Ver- Dasgcnchts-
sammlung der Hundertschaft. Außerdem kamen gewiß auch die irf,en
Dorfgenossen zusammen und beriethen in ihren Angelegenheiten; von
Dorfgerichten ist aber nicht die Rede. Die grundbesitzenden Ge-
meindeglieder bildeten die Versammlung der Hundertschaft; sie wa-
ren die Urtheiler, welche das Recht nach alter Gewohnheit wiesen.
Den Vorsitz im Gericht hatte der Centenar, später der Graf
oder auch dessen Stellvertreter, welchen beiden letzteren aber der
Centenar unter dem Namen eines Judex zur Seite stand, damit
er dem Urtheile des Volkes durch Untersuchung der Verhältnisse und
durch Nachweis der gesetzlichen Bestimmungen zu Hülfe komme. In
der Gerichtsversammluug pflegte ein Theil des Volkes zu stehen,
ein anderer im engeren Kreise zu sitzen, an erhöhtem Platze, wie
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