Die letzten Ereignisse der Langobardengeschichte.
145
Gegen Ende des Jahves 780 zog Karl abermals nach Italien und feierte in Pavia das Weihnachtsfest. Die fortgesetzten Klagen des Papstes über die Gewaltthätigkeiten der Beneventaner und der mit ihnen verbündeten Griechen waren es, die ihn hauptsächlich zu diesem Zuge be-wogen. Der Herzog Arich is von Benevent behielt freilich auch diesmal feine Macht; um so entschiedener aber setzte Karl in den ihm unterworfenen Gebieten seine Maßregeln zur Befestigung feiner Herrschaft fort. Er ließ seinen jungen Sohn Pippin durch den Papst zum König von Italien falben (Ostern 781) und verwandte die größte Sorgfalt auf Herstellung einer festen Ordnung im langobardifchen Reiche. Die Maßregeln, die in den Jahren 774 und 776 getroffen worden waren, entsprachen dem augenblicklichen Bedürfnis, jedock eine endgutige, durchgreifende Regelung der Verhältnisse erfolgte erst jetzt. Die Verwaltung des Landes außer Spoleto und Benevent wurde nach fränkischer Art Grasen übergeben, die ebenso gut Franken als Langobarden sein konnten. Die Grafen übten alle in gleicher Weise ihre Befugnisse als Stellvertreter des Königs, während die Gastalden als ihnen untergeordnete Beamte erscheinen. Um Mißbrauch der gräflichen Gewalt zu verhüten, wurde die Einrichtung der Sendboten auf das lango-bardische Reich ausgedehnt, eine Maßregel, die höchst geeignet war, Übereinstimmung zwischen der langobardifchen und fränkischen Verfassung herbeizuführen. Langobarden und Franken erscheinen nun in allen Dingen vollkommen gleichberechtigt. Die Stellung der Römer erfuhr keine grundsätzliche Änderung, doch wuchs ihr Einfluß beträchtlich durch die hohe Machtstellung der Geistlichkeit, welcher sehr viel Römer angehörten. Das alte Gesetzbuch Rotharis mit den Zusätzen und Änderungen der späteren Langobardenkönige blieb zwar in Geltung, wurde aber durch Kapitularien in vielen, ja nach und nach in den meisten Punkten abgeändert; Beschlüsse des gemeinsränkischen Reichstags galten im allgemeinen ohne weiteres auch für Langobarden. Durch diese Neuordnung der Dinge, die im Jahre 78 l ihren Anfang nahm und deren Vollendung eine Reihe von Jahren beanspruchte, wurde eigentlich erst der Selbständigkeit des Langobardenreiches der Todesstoß versetzt; der Sache nach war dasselbe nun nichts anderes als eine Provinz des großen karolingischen Reiches.
Allerdings blieb die fränkische Herrschaft fast ausschließlich auf Italiens nördliche Hälfte beschränkt. Fast ganz Unteritalien gehorchte dem Herzog von Benevent; Ealabrien und ein schmaler Streifen an der Westküste war dem griechischen Kaiser verblieben. Benevent widerstrebte noch immer; erst im Jahre 787 gelang es Karl auch dort, sich Huldigung zu erzwingen. Arichis, der Eidam des Desiderius, war eine bedeutende Natur und ist als der letzte Kämpfer für einen freien langobardifchen Staat unserer Beachtung wert. Durch Adelgis, den Sohn des Desiderius, stand er in Be-Klee, Geschichtsbilder. Iii. 10
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
26 5. Leben der Kinder und Frauen in der deutschen Urzeit.
6. Leben der Rinder und Frauen in der
deutschen Urzeit.
Es hat einen eigenen Reiz, in das häusliche Leben
unsrer Ahnen im Urwalde einen Blick zu thun und zu sehen,
wie sie durch Kindheit und Jugendalter die Männer wurden
und werden mußten, als die wir sie kennen lernen werden.
Dem Vater, dem starken und weisen Manne, waren die
Schwachen und Unweisen, d. h. die Frau und das Gesinde
und vor allem die Kinder unterthan. Er besaß das Recht,
unbeschränkte Macht über sie auszuüben, aber er hatte auch
die Pslicht, sie mit seinem Schutze zu schirmen. Diese Ver-
einigung von Recht und Pslicht bezeichnete die alte Sprache
mit dem Worte „Mund", das in „Vormund" noch erhalten
ist. Der Hausvater war der „Mundwalt" aller seiner
Hausgenossen, und diese waren ihm gegenüber „unmündig".
Dieses Verhältnis bekundete sich schon unmittelbar nach der
Geburt eines Kindes. Wenn nämlich ein Kindlein geboren
worden war, so wurde es auf die Erde gelegt, und es hing
vom Willen des Vaters ab, ob er es aufhob oder liegen
ließ. Thal er das letztere, so verweigerte er gleichsam dem
hülflosen kleinen Wesen seinen Schutz, und dann wurde es,
wie bei allen Völkern des Altertums, ausgesetzt. Doch ge-
schah dies wohl nur, wenn das Kind schwächlich oder ver-
krüppelt war oder wenn schlimme Weissagungen über sein
Leben Unheil verkündeten oder wenn der Vater in schwerer
Not war und es nicht zu ernähren vermochte. Auch durfte
das Kind nur ausgesetzt werden, ehe es etwas genossen,
z. B. Milch, Honig oder auch nur Wasser genippt, und die
Augen geöffnet hatte. Hatte der Vater es einmal aufgehoben
und befohlen, ihm Nahrung zu reichen, so erklärte er es da-
mit für seinen rechtmäßigen Sprößling und nahm es unter
seinen Schutz.
Hierauf wurde dem Neugeborenen ein Name gegeben
und zwar unter altheiligen Zaubersprüchen und in Gegenwart
gültiger Zeugen. Das Kind wurde dabei mit kaltem Wasser
begossen oder darein getaucht, und man brachte den Göttern,
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88
1806 das Unglück über Preußen hereinbrach und die Königin Luise mit ihren Kindern nach Memel fliehen mußte; als Jüngling stand er mit seinen Geschwistern weinend am Grabe seiner unvergeßlichen Mutter. Beim Beginn der Freiheitskriege folgte er seinem Vater in den Kampf und zeichnete sich auf dem Schlachtfelde durch seine Unerschrockenheit aus. Bei seinem Regierungsantritte im Jahre 1840 sprach er die schönen Worte: „Ich gelobe vor Gottes Angesichte, daß ich ein gerechter Richter, ein treuer, sorgfältiger, barmherziger Fürst, ein christlicher König sein will!"
Slaatsverfassung. Der König Friedrich Wilhelm Iii. hatte den Städten und Provinzen Anteil an der Verwaltung ihrer Angelegenheiten eingeräumt. (Inwiefern?) Es regte sich damals aber in Preußen, wie bei allen Völkern Europas, das Verlangen, auch bei der Gesetzgebung des Landes mitzuwirken. In Berlin und mehreren anderen Städten kam es darüber im Jahre 1848 zur Empörung, die aber mit Waffengewalt unterdrückt wurde. Dennoch gab König Friedrich Wilhelm dem Verlangen des Volkes nach und erließ im Jahre 1850 die preußische Staatsverfassung, das ist eine Urkunde, in welcher die Rechte des Königs und des Volkes festgesetzt sind. Hiernach wählt das Volk alle fünf Jahre seine Vertreter für das Abgeordnetenhaus, welches das Recht der Steuerbewilligung und Anteil an der Gesetzgebung hat. (Erklärung!) Die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses bedürfen der Zustimmung des Herrenhauses, dessen Mitglieder aus königlichem Vertrauen ernannt werden, und schließlich der Bestätigung des Königs.
Verkehrswesen. Erfindungen. Durch die Erfindung der Dampfmaschine und des Telegraphen ist in den letzten 50 Jahren eine großartige Veränderung erfolgt. Der König Friedrich Wilhelm Iv. erkannte die große Bedeutung jener Erfindungen für Handel und Verkehr und beförderte die Anlegung weiter Eisenbahnstrecken und Telegraphenlinien. Die Anwendung der Dampfkraft bewirkte ferner eine Vermehrung der Fabriken; auch der Bergbau nahm einen ungeheuren Aufschwung; da die Kohlenförderung sich in wenigen Jahren verdreifachte, wurde der Gebrauch von Holz und Torf als Brennstoff seltener. (Warum ist die Einschränkung des Holzverbrauchs wünschenswert?) Mit dem Bekanntwerden des Petroleums verschwanden Öllampe und Kerze als Hauptbeleuchtungsmittel, auch führte man nach und nach in größeren und kleineren Städten eine Straßenbeleuchtung ein, besonders seit der Erfindung des Gas- und des elektrischen Lichtes. Durch alle diese Erfindungen waren zahlreiche neue Erwerbsquellen geschaffen, und es bildete sich neben den bisherigen Ständen der sogenannte Arbeiterstand. Der König legte am Jahdebusen einen Kriegshafen an, der später den Namen Wilhelmshaven erhielt, und gründete eine Kriegsflotte.
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101
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit fehlt. Die Genußsucht ist ins Grenzenlose gestiegen; allein für Wein, Bier und Branntwein wird jährlich in Deutschland weit mehr ausgegeben, als die Gesamtsumme aller Steuern beträgt. Bei dem Jagen nach Genuß und Vergnügen wurde es gewissenlosen Leuten leicht, die Arbeiter zur Unzufriedenheit und Begehrlichkeit aufzuhetzen, und es bildete sich vor einigen Jahrzehnten eine gottlose, kaiserlose und vaterlandslose Partei, (Ausführung!) Socialdemokratie genannt. Dieselbe will die christliche Religion und das Königtum beseitigen, alle Standesunterschiede aufheben und das jährliche Gesamteinkommen gleichmäßig verteilen. Bei Verfolgung dieser unerreichbaren Ziele würden die Socialdemokraten selbst kein Blutvergießen scheuen.
* Fürsorge für die Arbeiter. Die Unzufriedenheit und die Feindschaft gegen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung nahm fortwährend zu und kam auch in wiederholten Angriffen auf das teure Leben des Heldenkaisers Wilhelm I. zum Ausbruch. In dieser schweren Zeit zeigte sich der Edelmut des Kaisers von der leuchtendsten Seite, indem er seine Fürsorge nun um so mehr als ein „Fürst der Armen" den untersten Klassen des Volkes zuwandte. Er veranlaßte eine Gesetzgebung, wie sie nie vorher unternommen wurde; im Jahre 1881 richtete er eine Botschaft an den Reichstag, in welcher derselbe zur Beratung eines Gesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter (Erklärung!) aufgefordert wurde, um dieselben vor unverdienter Not zu schützen. Auch war der Kaiser bestrebt, ein Gesetz über die Alters- und Jnvaliditäts-versichernng (Erklärung!) der arbeitenden Klassen zu erlassen, aber es war ihm nicht vergönnt, die Vollendung desselben zu erleben.
* Kaiser Wilhelms Heimgang. Kaiser Wilhelm I. erfreute sich einer unbegrenzten Liebe und Verehrung nicht nur von Seiten seiner Unterthanen, sondern weit über die Grenzen des deutschen Vaterlandes hinaus wurde sein Name mit Ehrfurcht und Hochachtung genannt. Seine letzten Lebenstage wurden durch die tödliche Krankheit feines einzigen Sohnes getrübt. Im hohen Alter von fast 91 Jahren schlug für ihn die Todesstunde. Eine Erkältung warf ihn aufs Krankenlager, und feine Kräfte begannen schnell zu schwinden. Noch aus seinem Sterbebette erledigte er wichtige Regierungsangelegenheiten. Auf die Bitte seiner Tochter, der Großherzogin von Baden, sich Ruhe zu gönnen, erwiderte er die denkwürdigen Worte: „Ich habe jetzt keine Zeit, müde zu sein." Die Kaiserin Augusta saß schmerzgebeugt an seinem Lager, seine Hand in der ihren haltend. Als der hohe Kranke aus tiefer Bewußtlosigkeit erwachte, trat der Oberhofprediger Kögel an sein Lager. Er sagte dem Kaiser, wie das ganze deutsche Volk für ihn bete und sprach dann die herrlichen Trostsprüche der Bibel: „Ob ich schon wanderte im finstern Thal, fürchte ich kein Unglück, denn du bist bei mir."
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90
* Regierungsantritt. Nachdem Prinz Wilhelm seit 1857 die Regierungsgeschäfte für seinen erkrankten Bruder unter dem Namen Prinzregent geführt hatte, bestieg er nach dessen Tode am 2. Jan. 1861 den preußischen Königsthron. Er erließ einen Aufruf an sein Volk, in welchem er die Ziele seiner Regierung folgendermaßen darlegte: „Meine Hand soll das Wohl und das Recht aller in allen Schichten der Bevölkerung hüten. — Als deutschem Fürsten liegt mir ob, Preußen in derjenigen Stellung zu kräftigen, welche es vermöge seiner ruhmvollen Geschichte unter den deutschen Staaten zum Heile aller einnehmen muß."
Heeresreorganisation. Die angeführten Worte zeigen, daß König Wilhelm die Bestimmung Preußens darin erblickte, das deutsche Volk unter seinem Schutz zu einigen. Um diese Bestimmung erfüllen zu können, war König Wilhelm darauf bedacht, die Stärke und Schlagfertigkeit des Heeres zu erhöhen. Das preußische Heer war seit den Freiheitskriegen nicht vermehrt worden, obgleich sich die Bevölkerung fast verdoppelt hatte. Daher konnte mehr als ein Drittel der waffenfähigen Männer zum Soldatendienst nicht einberufen werden, obgleich die allgemeine Wehrpflicht gesetzlich bestand. Während also zahlreiche junge Leute sich freilosten (Erklärung!), mußten die andern nicht nur drei Jahre dienen, sondern sie konnten auch bis zum vierzigsten Jahre im Falle eines Krieges ihrer Familie und ihrer Erwerbsthätigkeit entrissen werden. Da ferner beim Ausbruch eines Krieges der Feind infolge der Eisenbahnbeförderung in wenigen Tagen an der Landesgrenze stehen konnte, so mußte die Schlagfertigkeit des Heeres gehoben werden. Die Landwehr hatte früher während der langen Märsche zur Grenze Zeit gehabt, sich wieder an den Soldatendienst zu gewöhnen; das war in so kurzer Zeit nicht möglich. Der König erkannte mit scharfem Blick diese Mißstände. Er beschloß zur Beseitigung derselben die gesamte Dienstzeit von 20 auf 12 Jahre herabzusetzen, das stehende Heer aber zu vergrößern, sodaß alle waffenfähigen Männer gleichmäßig zum Landesschutz herangezogen werden konnten. Bei der Durchführung dieser Verbesserung oder Reorganisation waren ihm der Ministerpräsident Otto v. Bismarck und der Kriegsminister v. Roon behülflich.
Stelle die Jugendgeschichte Wilhelms I. dar!
Welche Grundsätze sprach der König bei seinem Regierungsantritte aus? Welche Verbesserungen führte König Wilhelm im Heere ein?
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Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung." Darauf rief der Großherzog von Baden: „Se. Majestät, der Kaiser Wilhelm, lebe hoch!" Die ganze Versammlung stimmte begeistert ein, und das Lied: „Heil dir im Siegerkranz" durchbrauste den Saal.
Verfassung des deutschen Kaiserreiches. Die deutsche Kaiserwürde ist im preußischen Königshause erblich. Im Namen des Kaisers leitet der Reichskanzler als oberster Beamter die Verwaltung des Reiches. Die Teilnahme des Volkes an der Reichsgesetzgebung wird durch den Reichstag ausgeübt, welcher alle 5 Jahre neu gewählt wird. Der Reichstag besteht aus 397 Mitgliedern, von denen jedes ungefähr 100 000 Einwohner vertritt. Die vom Reichstage beschlossenen Gesetze, betreffend das Militär-, Finanz-, Post- und Telegraphenwesen (Erklärung!) sowie den Handelsverkehr, werden dem Bundesrate vorgelegt, welcher aus Bevollmächtigten der deutschen Reichsfürsten zusammengesetzt ist. Der Kaiser vollzieht schließlich die Gesetze durch seine Unterschrift. Das deutsche Reich hat gleiche Münzen, Maße und Gewichte und eine einheitliche Gerichtsverfassung. Man unterscheidet Amtsgericht, Landgericht , Oberlandesgericht (in jeder Provinz) und das Reichsgericht, welches seinen Sitz in Leipzig hat. Die Strafgerichte zerfallen in Schöffengerichte, Strafkammern der Landgerichte und Schwurgerichte. Bei den Schöffen- und Schwurgerichten nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. (Erklärung!) Das Ehrenamt eines Schöffen oder Geschwornen ist jeder Deutsche verpflichtet zu übernehmen.
Wodurch wurde das deutsche Reich aufgelöst?
Was war durch Friedrich Wilhelm Iii. und Wilhelm I. bereits zur Wiedervereinigung der deutschen Stämme geschehen'?
Wiederhole die Verfassung des preußischen Staates!
31. Kaiser Wilhelm I. als Friedensflrrst.
^Persönlichkeit. Kaiser Wilhelm, der in seiner Jugend ein schwächlicher Knabe gewesen, war zu einer ritterlichen Heldengestalt herangewachsen. Als Greis konnte er noch sein Heer zu Sieg und Ruhm führen, und noch in seinem hohen Alter war er rüstig und gesund. Trotz seiner ruhmreichen Thaten blieb er ein demütiger, frommer Christ „ Mein Fürstenstand soll mich nicht verhindern, demütig zu fein vor meinem Gott," so hatte er einst bei seiner Konfirmation gesprochen.
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776
42 § 20-21. Alte Geschichte, Griechen.
feiert; bis zurück zum Jahre 776 v. Chr. Aufzeichnung der Lieger 2. die pythischen zu Ehren des Apollo in Delphi: d' die dem Poseidon geweihten isthmischen bei Korinth; 4. die nemetfchen, von Herakles dem Zeus gestiftet, zu Nemea in
dritten J-hre? ^ 3' ”nb 4' in >-»-«
4. durch die Amphiktyonien, Bündnisse von Nachbarstaaten zum schütze des gemeinsamen Heiligtums in Delphi und zur Beschränkung der inneren Feindseligkeiten;
besonders die delphische Amphiktyonie mit 12 Völkerschaften Thessaliens und Mittelgriechenlands, deren Abgeordnete im Frühjahre zu Delphi, im Herbst bei Thermopylä sich versammelten.
c) Allmähliche Umbildung der Patriarchalisch-monarchischen zu freien Verfassungen;
l.nach Sturz der Basileia (Königsherrschaft) entweder Aristokratie (Regierung eines bevorrechtigten Standes, besonders des Kneger- und Priester ad els) oder Oligarchie (Herrschaft weniger Personen); Untergebene: das Volk (der Demos) und die Sklaven;
2- darnach häufig Tyrannis (unbeschränkte Herrschaft eines einzelnen, tym der Volksgunst abhängigen Mannes);
3. vor oder nach der Tyrannis Volksherrschaft, entweder Tlmokratie (Berechtigung zur Teilnahme an der Regierung nach dem Verhältnis des Besitzes) oder Demokratie (republikanische Staatsform, Beteiligung der Gesamtheit der Bürger an der Leitung des Gemeinwesens) oder Ochlokratie (Pöbelherrschaft, nach Volksleidenschaften und Volkslaune ausgeübt).
Ii. Sparta und Athen, die bedeutendsten Staaten dieser Periode.
§ 21.
A. Sparta, Kauptort der Dorier.
1. Bewohner von Sparta (ober Lacebämon): 1. die dorischen Spartiaten (Spartaner), Vollbürger und Herren; 2. die oon ihnen besiegten älteren Bewohner, nämlich die achäischen Lacebämonier ober Periofen, b. i. Umwohnenbe (persönlich sreie Grnnbbejitzer, aber ohne Bürgerrecht, zins- und kriegs-bienjtpflichtig) und 3. die Heloten, Leibeigene des Staates (benannt nach der unterworfenen Stadt Helos ober = Kriegsgefangene), den einzelnen Spartiaten als Knechte zugeteilt.
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98
§ 60 — 62. Alte Geschichte, Römer.
nius Brutus, Von dem Prätor Lafstus, von Decimus Brutus, Metellus, Cimber, Casca n. a. geleiteten Verschwörung von mehr als 60 Optimalen wird in einer Senatssitzung
44 Casar mit 23 Dolchstichen ermordet
lo.ikarv j)ert Itzus des März (d. i. am 15. März) 44.
Cäsar stirbt am Fuß der Bildsäule des Po mp ejus (angeblich) mit den Worten: „Auch du, mein Sohn!"
Iv. Vom Tode Lasars bis zur Alleinherrschaft des Augustus, 44—30.
§ 61.
A. Antonius und der Mntinensische Krieg, 44—43.
1. Der Konsul M. Antonius, ein Anhänger Cäsars, entstammt bei der Testamentsvollstreckung und der Leichenfeier Cäsars die Wut des Volkes gegen die Mörder, die jedoch (nach der durch Cicero erwirkten Amnestie) in ihre schon von Cäsar ihnen zugeteilten Provinzen gehen.
(M. Brutus nach Macedonien, Cassius nach Syrien, Decimus Brutus nach Gallia cisalpina, das ihm aber Antonius wieder abnehmen will.)
2. Dem Antonius tritt, durch Cicerosreden angereizt, der Senat entgegen in Verbindung mit Cäsars 19jährigem Großneffen C. Jul. Cäsar Oktavian us (Augustus; § 64).
3. Die Konsuln Hirtius und Pansa, die Oktavian als Proprätor begleitet, kommen dem Dec. Brutus zu Hilse, be-
43 siegen Antonius in der Schlacht bei Mutina (Modena), aber beide Konsuln sallen; hierauf ertrotzt sich Oktavian, durch seine Freigebigkeit bei Volk und Heer beliebt, das Konsulat und ächtet die Mörder Cäsars.
Antonius von Decimus Brutus verfolgt, gewinnt dessen Legionen für sich; Dec. Brutus t durch Verrat unweit Aquileja (43).
B. Das zweite Triumvirat (43) und der dritte Bürgerkrieg (43—42).
1. Octavianus wendet sich zum Schein gegen Antonius, schließt aber unweit Bononia (Bologna) mit Antonius und dem Statthalter Galliens Eepidus
43 das zweite Triumvirat zur Organisation des Staates (triumviri reipublicae constituendae).
Beginn des dritten Bürgerkrieges: durch die Triumvirn Proskriptionen und Erpressung von Senatoren, Rittern und reichen
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Vierte Periode, 133—30.
99
Bürgern. Ermordung Ciceros auf der Flucht (unweit Cajeta);
seine Zunge von Antonius' Gemahlin Fulvia mit Nadeln durchstochen.
2. Die Triumvirn siegen über die Republikaner in den
Schlachten bei Philippi (in Macedonien) 42
zuerst über Cassins und nach 20 Tagen auch über Brutus, die beide sowie Brutus' Gemahlin Porcia sich den Tod geben.
§ 62.
C. Streitigkeiten der Triumvirn (41—31); vierter Bürgerkrieg (31—30). 1. Streit der Triumvirn um die Alleinherrschaft.
a) Der perusinischc Rrieg. Wahrend Antonius im Orient bleibt und die dort erpreßten Tributgelder in Ägypten mit der Königin Kleopatra verschmelzt, verteilt Octavianus in Italien Ländereien an seine Veteranen; darüber erregen Antonius' Gemahlin Fulvia und sein Bruder Lucius einen Krieg, den Octavian und Lepidns durch Einschließung des L. Antonius in die etrurische Stadt perusia beenden (41—40). — Heimkehr des M. Antonius.
b) Durch einen Vertrag zu Brundisium (40) übernimmt Antonins den Osten, Octavianns den Westen des Reichs, Lepidns behält Afrika (Karthago). Antonius vermählt sich nach Fnlvias Tod mit Octavia, der edlen Schwester Octavians (40).
c) Gicilischer Krieg, 38—36. Serrus Pompejus, der, im Besitze Siciliens, die Getreideabsuhr nach Italien verhindert, dann sich mit den Triumvirn zu Misenum (in Campanien) versöhnt, aber wieder entzweit hatte, wird von Octavians Feldherrn Vipsanius Agrippa zweimal besiegt (36) und in Milet getötet; Lepidus, der Sicilien beansprucht, wird von Octavian genötigt, vom Triumvirat abzutreten (36); er lebt bis 13 v. Chr. als Oberpriester zu Circeji in Latium.
2. Vierter Bürgerkrieg, 31—30.
a) Während (Detaviatt in Rom mit Festigkeit und Mäßigung regiert, auch mit Erfolg gegen die Alpenvölker, Dalmatier, Illyrier und Pannonier kämpft (35—31), ist Antonius unglücklich in einem Kriege gegen die Parther. beschenkt Kleopatra und deren Kinder mit römischen Gebieten und verstößt seine Gemahlin Octavia.
b) Der Senat erklärt der Kleopatra den Krieg; hierauf besiegt Octavian durch Vipsanius Agrippa in der
Seeschlacht bei Actrum (in Akarnanien) Zi
die flotte des Antonius und der Kleopatra, die jedoch mit ihren schissen noch vor der Entscheidung flieht. Lieben Tage darauf ergiebt sich auch das Landheer des Antonius, welcher der Kleopatra nach Ägypten nachgeeilt war.
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