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1. Teil 2 - S. 43

1882 - Leipzig : Brandstetter
Zollwesen im Mittelalter. 43 Handen war, auf den Uferstrecken durch Menschen oder Tiere fortziehen zu lassen, was auf allen Flüssen bei der Bergfahrt notwendig war. Das Thorgeld war ein Durchgangszoll bei Wasserklausen und Wasserthoren, die zur Befestigung der Städte und Burgen an vorbei- oder durchfließenden Flüssen oft errichtet wurden. Ein Thorgeld wurde auch zu Lande erhoben, und ebenso konnte das Brückengeld zu Lande und zu Wasser verlangt werden. Schiffe, welche unter der Brücke hindurchfahren, bestimmt ein Kapitnlare, zahlen keinen Zoll, nur wo der Durchlaß der Brücke für das Schiff geöffnet werden muß, ist die Abgabe zu entrichten. Übrigens baute man, wie aus Verboten einzelner Kapitulare hervorgeht, um Zölle unter dem Scheine des Rechtes von den Frachtzügen erheben zu können, Brücken auf offenem Felde oder über Wasser, die Wagen und Wanderern kein Hindernis entgegen stellten. Als einen neuen und ungesetzlichen Zoll bezeichnet ein Kapitulare von 805 das Erheben von Abgaben an Stellen, wo man den Fluß durch ein Seil gesperrt hatte. Dieses Seilspannen ward noch in späteren Jahrhunderten angewendet, um Schiffen einen Zoll abzupressen. Für Abnutzung der Straße erhob man ein Wagengeld, ferner gab es ein Lastengeld, dessen Größe sich nach der Größe der Last richtete; man unterschied Tier- und Menschenlasten; auch ein Viehzoll ward erhoben. Durch eine bestimmte Abgabe erkaufte sich der Reisende das Recht, sein schadhaftes Fahrzeug (Deichfelu, Ruderstangen n. dgl.) aus dem nächsten Walde ausbessern zu dürfen, fein Roß in dem am Wege liegenden Felde sich fatt freffen zu lafsen und zur Stillung des eigenen Hungers üon den Baumfrüchten eine bestimmte Anzahl zu nehmen, von Nüssen z. B. einen Handschuh voll. Marktzoll wurde erhoben, wenn eine Ware behufs des Wiederverkaufs aus einer Hand in die andere überging. Wer für eigenen Bedarf einkaufte, zahlte keinen Zoll. Der Marktzoll war an den Grundherrn des Marktplatzes zu entrichten, und seine Höhe war gewöhnlich in der Marktverleihungsurkunde gesetzlich festgestellt. Dafür hatte der Grundherr des Marktes oder der, welcher an Königs Statt dort richtete, die Verpflichtung, den Marktfrieden innerhalb der festgesetzten Marktzeit und bestimmter räumlicher Grenzen aufrecht zu erhalten. Hatten die Merowinger und die ersten Karolinger das Zollrecht als ein Königsrecht behauptet und es nur durch eine aus Vorsicht und Sparsamkeit ausgeübte Verleihung an Stifter und Klöster schwächen lassen, so konnte dagegen unter der Regierung der letzten Karolinger nicht verhindert werden, daß auch auf diesem Gebiete der später ausgebildete Begriff der Landesherrlichkeit sich schon mit Erfolg geltend machte, daß mehr durch Mißbrauch und Raub als durch Verleihung und Recht überall ein besonderes Zollrecht noch neben dem königlichen oder dem vom Könige übertragenen ausgeübt wurde. Die dadurch entstandene unerträgliche Bedrückung des Handels hatte zur Folge, daß die weltlichen und geistlichen landbesitzenden Herren des Gebietes, das damals in Bezug aus Handelsbetrieb das bedeutendste in

2. Teil 2 - S. 53

1882 - Leipzig : Brandstetter
Deutscher Handel am Ausgang des Mittelalters. 53 Weine, Spezereien und Leinwand ein. Nach Lissabon verluden die Schiffe Holz, Mehl, Bier und getrocknete Fische und brachten Salz, Kork, Öl, Feigen, Rosinen, Orangen und feine Weine zurück. Von der portugiesischen Regierung wurden die Kaufleute besonders zur Einführung von Schiffbauholz durch Begünstigungen ermuntert. Gleich rege war ihr Verkehr mit der Westküste Frankreichs, vornehmlich mit Baie, einem Hascnplatz südlich von Nantes, von wo sie außer anderen Waren das berühmte Baiensalz einführten. Im Jahre 1474 suchten 72 Danziger Schiffe jene Gegend anf, und einundfünfzig derselben trafen auf einmal in Weichselmünde ein. Der Verkehr mit England bestand hauptsächlich in dem Austausch von Getreide und Holz aus den Weichsellündern gegen englische Wollenfabrikate und bildete den wichtigsten Zweig des Danziger Handels. Häufig sandte die Stadt jährlich sechs- bis siebenhundert Schiffe mit Getreide nach England. Aus Schottland führten die Danziger Wolle und Pelzwerk ein. Nach Flandern brachten sie die verschiedensten Holzarten und Getreide und holten von dort, insbesondere aus Brügge, dem Sammelpunkte aller Nationen, die mannigfachsten Erzeugnisse des Gewerbsteißes. Wie großartig der Verkehr mit Holland war, läßt sich daraus ersehen, daß allein im Jahre 1481 nicht weniger als elfhundert Schiffe „groß und klein", mit Korn beladen, dorthin ausliefen, und die Holländer in Danzig vom September 1441 bis Mai 1447 mehr als zwölf Millionen Thaler Pfnndgeld entrichteten, nach jetzigem Geldwert also etwa 360 Millionen Mark. Die Schiffe waren zu Flotten von je dreißig bis vierzig Fahrzeugen vereinigt, und jeder dieser Flotten wurden in der Regel von der Stadt bewaffnete Schiffe, Orlogfchiffe oder Friedenskoggen genannt, zum Schutze beigegeben. Auf den hanseatischen Schiffen herrschte straffes Regiment. War ein Schiff ausgelaufen und hatte es einen halben Seeweg zurückgelegt, so versammelte nach altem Brauch der „Schiffer", der die oberste Leitung hatte, sämtliche Schiffslente und Reifende und hielt eine Anrede: „Wir find Gott und Wind und Wellen übergeben, darum soll jetzt einer dem andern gleich sein. Und da wir von schnellen Sturmwinden, ungeheuren Wogen, Seeraub und anderen Gefahren umringt sind, kann unsere Reise ohne strenge Ordnung nicht vollbracht werden. Deshalb beginnen wir mit Gebet und Gesang um guten Wind und glückliche Ausfahrt und besetzen nach Seerecht die Schöffenstellen, damit ehrliches Gericht sei." Dann wurden unter Beistimmung der Anwesenden ein Vogt, vier Schöffen, ein Meistermann zur Vollstreckung der Strafurteile und sonstige Beamte ernannt, und darauf wurde das Seerecht mit seinen Strafen verkündet: Niemand soll fluchen bei Gottes Namen, niemand den Teufel nennen, nicht das Gebet verschlafen, nicht mit Lichtern umgehen, nicht die Lebensrnittel verwüsten, nicht dem Zapfer in fein Amt greifen, nicht nach Sonnenuntergang mit Würfeln oder Karten spielen, nicht den Koch ärgern und nicht die Schiffslente hindern, bei Geldstrafe. Harte leibliche Strafen wnrden verhängt über die, welche auf der Wache schliefen, an Bord Lärm anrichteten, ihre Waffen

3. Teil 2 - S. 33

1882 - Leipzig : Brandstetter
Kleinhandel und Märkte im Mittelalter. 33 stätigung, Vorrechte, Zollbefreiungen gewannen, und zuletzt mußte jeder, der als Kaufherr oder Krämer auf den Jahrmärkten im eigenen Stand Handel treiben wollte, einer solchen Gilde als Mitglied angehören. Selbst kleinere Handelsstädte, wie Höxter an der Weser, hatten ihre Gilde und ihre Krämerstraße. Diese Gilden spalteten sich wieder nach den verschiedenen Handelszweigen, in den Seestädten auch nach den Handelsrichtungen, in Zweiggilden. So gab es Gilden der Tuchhändler, Seidenhändler, Geldwechsler, Gewürzkrämer :c., der Bergen-, Island-, Nowgorodfahrer :c. Auch die Handwerker, die am Kleinhandel durch Feilbietung der Erzeugnisse ihrer Arbeit den lebhaftesten Anteil nahmen, hatten sich auf dieselbe Weise nach dem Handwerke in Zünfte geschieden. Jede Gilde und Zunft bewohnte ihre eigene Gasse, jeder Warenzweig hatte eigene, ihm allein bestimmte Markträume. Der Großhandel liebte es, in den meisten Städten sich in großen, stattlichen Kaufhäusern zu zeigen, welche die Warenvorräte der Kaufherren enthielten, soweit sie im eigenen Hause nicht untergebracht werden konnten. Anfangs standen diese Kaufhäuser auf herrschaftlichem Grund und Boden und zahlten an den Eigentümer den Grundzins; später wurden sie Eigentum der Städte, und Lagerherr und Verkäufer entrichteten dann der Stadt die Miete. Die Krämer, Geldhändler, Handwerker und Verkäufer von Lebensmitteln hatten entweder Markträume angewiesen, wo sie in bedeckten oder unbedeckten Ständen die Kaufwaren ausboten, oder hatten Gewölbe in ihren Häusern. Auch die Marktplätze waren ursprünglich Eigentum des Landesherrn, der dafür Miet- und Standgeld zu erheben hatte, und gingen erst allmählich an die Städte über. Oft waren diese Plätze vor und neben der Hofburg des Landesherrn und mußten wohl anderswohin verlegt werden, solange der Fürst anwesend war. Bänke und Hallen waren in zusammenhängenden Reihen rings um die Marktplätze angelegt. Die einzelnen Buden wurden nach und nach Eigentum der einzelnen Krämer- und Handwerkerfamilien und waren deshalb in späteren Zeiten äußerst schwer zu entfernen. Die Verkaufslüden in den Häusern waren oft sogenannte Lauben. Sie entstanden in den meisten Städten durch Überbau, indem das zweite Geschoß der Wohnhäuser oft um ein sehr Beträchtliches über das Erdgeschoß in die Straße hereingebaut und dann mit steinernen Pfeilern oder Stützbalken unterzogen wurde. Den so gewonnenen bedeckten Raum benutzte entweder der Hauseigentümer für den eigenen Warenverkauf, oder er vermietete ihn einem Mitbürger oder Fremden. Indem sich Haus an Haus nach derselben Weise gebaut an einander reihte, entstanden bedeckte Gänge, die Arkaden. Diese Gewohnheit des Überbaues führte allmählich zu großen Mißbräuchen, indem oft in den engeren Gassen die zweiten Geschosse der Häuser so nahe an einander gerückt wurden, daß das Sonnenlicht die ganz bedeckte Straße kaum erreichen konnte. Es war deshalb eine Hauptsorge der späteren städtischen Baupolizei, den Überbau ganz zu entfernen oder doch auf ein gewisses Maß zu beschränken. Richter, Bilder a. d. dtsch. Kulturgesch. Ii. 3

4. Teil 2 - S. 193

1882 - Leipzig : Brandstetter
Bäuerliche Zustände im Reformationszeitalter. 193 Der fünfte Teil umfaßt die Eingriffe der Herrschaften in die Rechte und Kontrakte der Bauern, und lautet: „Es ist unsere harte Beschwerung der Dienste halb, welche von Tag zu Tag gemehret werden und täglich zunehmen. Wir begehren, daß man darin ein ziemlich Einsehen thue und uns dermaßen nicht so hart beschwere, sondern uns gnädig hierin ansehe, wie unsere Eltern gedient haben. Wir wollen uns von einer Herrschaft nicht weiter beschweren lassen, sondern wie es eine Herrschaft ziemlicherweise einem verleiht, alfo soll er es besitzen, laut der Vereinigung des Herrn und des Baueru. Der Herr soll ihn nicht weiter zwingen und dringen, nicht mehr Dienste noch anderes von ihm umsonst begehren. Wir sind beschwert, und deren sind viele, so Güter innehaben, indem diese Güter die Gült nicht ertragen können und die Bauern das Ihrige darauf einbüßen und verderben." Zum Schluß wird noch im zwölften Artikel hinzugefügt: „Welcher Artikel nicht dem Worte Gottes gemäß sei, von dem wollen wir sogleich oder zu jeder Zeit, wenn er aus der Heiligen Schrift als unrecht erwiesen wird, abstehen." Der Ausgang des Bauernkrieges war für die Bauern ein unglücklicher. Der Mangel einheitlicher Leitung war eine der Hauptursachen des Mißlingens, eine andere der Verrat, da die Mönche besonders durch die Weiber alle Verabredungen erfuhren und den Gegnern hinterbrachten. Dem in langer Knechtung verdnmpften, hungernden, zur Rachelust gepeinigten Volke fehlte es auch an der Kraft der Mäßigung. Solange es noch Kloster-keller auszuräumen, Fleischkammern zu plündern, Fischteiche abzulassen gab, waren die Leute nicht in Reih und Glied zu bringen. Ohne Kriegszucht, ohne geübte Führer iu Hausen von 5000 bis 6000 Mann vereinzelt, wurde dem stärkeren, besser bewasfueteu Fürstenheere die Zersprengung leicht. Bald herrschte Ruhe überall in Deutschland; aber es war die Ruhe eines Kirchhofes. Schauerlich blickten geschwärzte Burgruinen in die Thäler hinab, die Glocken der Klöster waren verstummt, und in ihren kahlen Höfen spielte der Wind mit den Fetzen des Wertvollsten, das der Fleiß aus grauer Vorzeit für die Wissenschaft erhalten hatte. Der arme Bauer aber, welchem von seinen Führern das goldene Zeitalter versprochen worden war, sah thränenden Auges die Trümmer, die einst sein Haus gewesen, die zerstampften, vernichteten Felder, und in Verzweiflung rang er die Hände, denn er sollte von dieser zu Grunde gerichteten Wirtschaft nicht nur die alten Dienste und Abgaben leisten, sondern auch noch die ihm auferlegte Kriegssteuer bezahlen. Und so konnte Sebastian Münster zwanzig Jahre nach dem Bauernkriege in seiner 1545 erschienenen „Kosmographie" den Bauernstand in folgender Weise schildern: „Der vierte Stand ist der Menschen, die auf dem Felde sitzen und in Dörfern, Höfen und Weilern wohnen und werben genannt Bauern, darum daß sie das Feld bauen und zur Frucht bereiten. Diese führen gar ein schlecht und niebertmchtig Leben. Es ist ein jeber von dem andern abgeschieben und lebt für sich selbst mit Richter, Bilder a. d. dtsch. Kulturgesch. Ii. [3

5. Teil 2 - S. 243

1882 - Leipzig : Brandstetter
seit dem 16. Jahrhundert. 243 b h gegen © eit) erb treib enbe, die ohne Zunftrecht im geheimen ihrer Berufsarbeit oblagen; sie mußten sich die peinlichsten Haussuchungen und Pfändungen gefallen lassen. Von feiten der ©chneiber ließ 'man an vielen Orten fogar die unglücklichen Frauenspersonen nicht unbehelligt, welche es wagten, Kleiber für Knnben ihres Geschlechts anzufertigen. Im Lause der Zeit kam man aus immer neue Mittel. Man glaubte das Einkommen des Einzelnen zu erhöhen, wenn der Anbrang zum selbst-stänbigen Gewerbebetriebe möglichst verminbert würde. Deshalb verlängerte man ganz unnötig die Lehrzeit sowohl, als auch die Gesellenjahre. V>oii den Meistern würde jetzt der Besitz eines Hanfes verlangt, ebenso die Verheiratung vor Erlangung des Meisterrechts. Die Hanbwerks-Orbnnngen der Tuchmacher, Weber und Sattler in Würtemberg z. B. untersagten gerabezn den selbstänbigen Betrieb des Gewerbes im lebigen ©taube. Dazu kam, daß ein solcher unfreiwilliger Heiratskanbibat erst dann, wenn es in der eigenen Zunft keine Witwe ober Meisterstochter mehr gab, sich eine Lebensgefährtin ans einem andern Kreise wählen bürste. Wenn trotz biefer kleinlichen Beschränkungsmaßregeln ein Gewerbe zu wenig einbrachte, so setzten die Zünste die Löhne und Preise für ihre Leistungen und Erzeugnisse häufig sehr willkürlich fest ober wußten es bahin zu bringen, daß der Rat sie lebiglich zu ihren Gunsten festsetzte. Hätte der Käufer immer, wie es früher der Fall gewesen war, guten Materials und guter Arbeit sicher sein können, so bürste man wohl in solchen allgemein gütigen Taxen ein Mittel gegen Übervorteilung seitens einzelner Meister erkennen. Allein die vorerwähnten bnrchaus eigensüchtigen Bestrebungen der Zünfte beweisen bereits, daß die Hanbwerker nicht mehr auf der früheren sittlichen Höhe stauben, und so öffneten diese Taxen der Betrügerei, der Roheit und cmberen Leibenfchaften Thor und Thür, und waren mehr das Mittel, die Zünfte zu bereichern, als das Publikum vor Überteuerung zu schützen. In der That kamen auch balb so viel Betrügereien und Fälschungen der Hanbwerkerwaren vor, daß die Obrigkeit bagegen einschreiten mußte. Schon die Reichspolizei -Orbnung vom Jahre 1577 sagte z. 93.: „es wäre neulich eine schäbliche, bezügliche und sressenbe Farbe, Teufelsfarbe genannt, erfunben worben, woburch viel Schaben geschähe; zwar nehme man Vitriol und anbere wohlfeilere Materialien anstatt des Waibes und das Tuch scheine dem Ansehen nach ebenfo schon als mit der Waib-farbe gefärbt und wäre wohlfeiler, aber auch ungebraucht verbürbe es in der Truhe und auf dem Lager, und würde in wenig Jahren verzehrt und burchgefreffen." Ebenfo würde festgestellt, daß die Golbschmiebe statt 1 Stetigem oft nur 12-, Iiv2- und I Nötiges Silber verarbeiteten, daß sie bei „Ver-golbung der Trinkgeschirre und der Silberwerke täglich großen Betrug verübten", sogar Messing und anbere Mischungen sür reines Golb verkauften. Und zu bieten Übergriffen gab es mancherlei Veranlassung. Namentlich lebte aus der Blütezeit des Gewerbes, die sich ja zugleich durch den Luxus des Gewerbestanbes in Kleibern, Schmucksachen, Wohnungsausstattung und 16*

6. Teil 2 - S. 291

1882 - Leipzig : Brandstetter
Die Soldaten des dreißigjährigen Krieges. 291 sondern sich auf das Soldatenleben gelegt, sich auch von Jugend auf in Niederland, Ungarn und Moskau, wo derer Orten Krieg gewesen, gebrauchen lassen." Außer denen, die kein anderes Haudwerk gelernt, zogen auch viele „freiledige Bursche" der Werbetrommel nach, die bisher ein Handwerk betrieben, und mutige und unnütze Handwerksgesellen und anderes Gesindel, für welches sonst kein Platz in der Welt war, fanden freudiges Willkommen bei Feldwebeln und Hauptleuten. Dem armen Bauernvolke, wenn es von Feind und Freund rein ausgesogen, blieb oft fchon in den ersten Jahren des Krieges nichts übrig, als den Pflug mit dem Schwerte zu vertauschen und, selbst zu Grunde gerichtet, andere zu Grunde zu richten. In den späteren Jahren des Krieges fand sich diese Veranlassung noch viel öfter. Den Hauptkern der Heere machten aber immer jene Bärenhäuter aus, welche, nachdem sie schon in vieler Herren Ländern dem Kriege nachgegangen, als „versuchtes Volk" bezeichnet wurden. Nach ihnen strebte der Werber am meisten. Da die Bande, welche sie an ihre Kriegsherren knüpften, stets locker blieben, so trat gewöhnlich die ganze Besatzung einer Festung oder ein großer Teil derselben, nachdem sie sich ergeben, in die Reihen der Sieger. Die Befehlshaber aufgelöster Heere trieben förmliche Spekulation mit kriegerischen Haufen und suchten durch allerlei Kunstgriffe möglichst hohe Preise sür ihre Ware zu erzielen. Waren nicht Hauptleute vorhanden, die von anderen Gelegenheiten her Trnppen in Bereitschaft hatten und nun in Bausch und Bogen mit dem sie mietenden Teile abschlössen, so erteilte man Offizieren zu diesem Zwecke Werbepatente. Diese schickten ihre Unterbefehlshaber mit beglaubigten Abschriften der Patente und sonstigen Vollmachten, vor allem aber mit vollem Beutel nach allen Himmelsgegenden aus, und es erfolgte nun in Städten und Dörfern der sogenannte „Umschlag", d. H. die Werber zogen unter Trommelschlag auf, verkündigten den Zweck ihrer Anwesenheit, nannten die Bedingungen, zahlten den Werbegnlden und das Laufgeld und bestimmten den Musterplatz, au welchen sich die kriegslustige Mannschaft begeben sollte. Allgemeine große Nachfrage nach Söldnern benahm natürlich denjenigen Fürsten, welche nicht gerade früh sich in der Notwendigkeit befanden, Soldaten anzuwerben, die Aussicht, dergleichen später unter annehmlichen Bedingungen zu bekommen, und dies veranlaßte sie, fremde Werbungen in ihrem Lande zu untersagen und auch sonst ihren Unterthanen fremde Kriegsdienste nicht zu gestatten. Damit der Zuzug in rechter Ordnung geschehe, gab man weise Befehle. So heißt es in „Der Fürsten und Stände in Schlesien Bestallung übers Fußvolk" (Breslau, 1618): „Wenn die Knechte ihr Laufgeld Reisegeld bis zum Musterplatz) empfangen, follen sie den Herren, oder der sie werben wird, angeloben: daß sie ohn alles Spiel (= Musik) und so viel möglich rottenweis, höher nicht als acht oder zehn Personen zusammen, zum 19*

7. Teil 2 - S. 295

1882 - Leipzig : Brandstetter
Die Soldaten des dreißigjährigen Krieges. 295 atmen und großen von feiten der Kriegsherren, war aber besonders dadurch mangelhaft, daß fast alles erst durch die Hände der Marketender ging und daß jeder Soldat seine eigene Wirtschaft führte. Der Sold war ein ziemlich beträchtlicher. Für einen Reiter betrug derselbe in der Regel monatlich fünfzehn Gulden durchschnittlich. Weitere Abstufungen hingen davon ab, wieviel der Junker seinem Aufwärter oder Jungen zum Unterhalte abgab. Ein Mann zu Fuß kostete monatlich im Durchschnitt etwa neun bis zehn Gulden. Aber dabei wüsten „Doppel-söldner" und „Musketiere" unterschieden werden. Für ein sächsisches Fähnlein von 300 Mann wurde verlangt: 1296 Gulden für 120 Doppelsöldner (je 4 Söldner zu 20, 18, 16 und 14 Gulden, 16 zu 12, 40 zu 10 und 48 zu 9 Gülden) und 1585 Gulden für 180 Musketiere (40 zu 10, 65 zu 9 und 75 zu 8 Gulden). Eine Compagnie Reiter zu 100 Pferden kostete 1500 Gulden, ohne das zum Kommando gehörige Personal, welches einen Aufwand von 464 Gülden verursachte. Dergleichen hohe Besoldungen gemeiner Kriegsleute zu einer Zeit, wo das Geld einen mindestens 4 bis 5mal hohem Wert als jetzt hatte, die ungeheuern Gehalte der hohem und höchsten Befehlshaber (Christian von Anhalt bekam als böhmischer General monatlich 10000 Gulden, ein sächsischer General-Leutnant monatlich 2000 Gulden) lassen sich nur erklären aus der einer roheren Zeit eigentümlichen, höheren Achtung vor Tapferkeit und kriegerischer Beschäftigung. Geldsummen wie sie das damalige Kriegswesen erforderte, konnten, zumal bei dem rohen Zustande der Staatswirtfchaft, durch ordentliche Steuern nicht aufgebracht werden, man mußte außerordentliche Quellen erschließen. Diese waren: freiwillige Beiträge, freiwillige oder erzwungene Darlehen, Konfiskationen, Unterstützungen durch ausländische Mächte, Erhöhung des Münzwertes. Bei den Kaiserlichen gaben z. B. an freiwilligen Beitrügen Wallenstein einmal 40000, Kardinal Klefel 50000 Gulden. Auf protestantischer Seite bewilligten in Prag die Bürger der Altstadt 15000, die Neustädter und Kleinseitner je 10000 Thaler. Die Prager Juden mußten außer ihren ordentlichen Steuern noch 12000 Thaler schaffen. Bei der Aufnahme von verzinslichen Anleihen mußten Staaten und Fürsten so leise und vorsichtig auftreten, wie es jetzt kaum ein armer Mann in ähnlicher Lage nötig hat. Für die höchsten Zinsen und mit nicht geringen Spesen borgte mau bei einer Menge einzelner Personen Sümmchen von einigen Tausend Gulden zusammen, und doch gewöhnlich erst durch das Dazwischentreten einer bedeutenden Handelsstadt; ganz glücklich schützte man sich, wenn es gelang, von einer solchen eine ansehnliche Summe im Ganzen zu erhalten. Zu den sächsischen Rüstungen im Jahre 1619 sollte die Stadt Leipzig das Geld schaffen; sie follte bei einem reichen Mann in Frankfurt, Johann Bodeck, gutsagen, aber es ward nichts daraus. In Nürnberg, Augsburg, Ulm machte die sächsische Regierung ähnliche Versuche. Ein

8. Teil 2 - S. 297

1882 - Leipzig : Brandstetter
Die Soldaten des dreißigjährigen Krieges. 297 Zeitungsartikel erregen konnte, so langten doch 2000 Mann unter Oberst Grey in der Lausitz an, von denen nebenbei erzählt wird, daß sie den sächsischen Truppen die Kunst des Tabakrauchens beigebracht hätten. Wenn auch alle nur denkbaren Geldquellen in Anspruch genommen wurden, so war es doch der damaligen Finanzkunst eine unlösbare Ausgabe, solche Summen aufzubringen, wie sie die Kriegsheere des siebzehnten Jahrhunderts erforderten. Die Folgen davon schildert ein Bericht aus Böhmen, in welchem es heißt: „Das Beschwerlichste ist anitzo im Königreich Böhmen, daß die Straßen so über alle Maßen unsicher werden und von der Herrn Böhmen Volk ohne Unterschied, Freund und Feiud, alles angegriffen und geplündert wird, welches die bisher beschehene geringe Bezahlung verursacht, daun die Reiter bishero monatlich mehr nicht als 33/4 Gnlden auf ein Pferd und die armen Soldaten 3 Kreuzer des Tages bekommen. Die stul) nun alle bloß und abgerissen und können mit diesem geringen Gelde nicht die Fütterung und das Brot bezahlen, viel weniger sich kleiden und mit anderer Nothdurft versehen." Nicht selten brach unter den Truppen infolge verzögerter Soldzahlung Meuterei aus. Als im Jahre 1620 Thurus Regiment wegen Nichtbezah-luug tu offenem Aufstand war, beruhigte man es für den Augenblick durch „einige Zahlung, fo man bei den Marketendern erhandelt." Das Matts-seldische Regiment hatte tut Juli 1620 noch drei Monate Sold zu fordern, es rückte dem Grafen ins Quartier, um ihn gefangen zu halten, bis er zahle. „Darauf Herr Graf endlich die Thür selbst eröffnet und mit einem breiten Schweizerdegen unter sie herausgetreten, ihrer zwei alsbald niedergehauen und etliche sehr verwundet, also daß sie die Flucht gegeben; darauf sie sich alsbaldeu auf der Gassen zusammen rottiret, der Herr Graf aber mit dreien seiner Hauptleute zu Roß unter sie gemacht, ihrer etliche niedergeschossen und viel verwundet, also daß in allem ihrer elf alsbald geblieben und sechsuudzwanzig beschädigt worden. Indessen ist die königliche Leibgarde eilends zusammenkommen, und also desselben Abends der Lärmen gestillt worden. Folgenden Tages sind dieser Soldaten viel ansgerissen und sollen, wie man sagt, auf Dresden laufen." Gar oft zwang beu Soldaten das Gesetz der Selbsterhaltung zu Raub und Plünderung; öftere Übung in diesem gewaltsamen Geschäfte aber gewöhnte ihn, es auch zu treiben, wenn er nicht in Not war, gewöhnte ihn an Roheit, Gewaltthat und Frevel aller Art. So drehte sich denn das ganze Kriegsleben und Kriegswesen in allen seinen Erscheinungen und Folgen bis zu einem gewissen Grade um den Sold. Erust von Mansfeld machte den von ihm angeworbenen Söldnern geradezu das Versprechen, „ihnen den Raub gänzlichen zu lassen." Ein Glück war es noch für einen Ort, wenn er regelmäßig gebrandschatzt, nicht geplündert wurde. Wenn später das unter einem Herrn, in einem Regimente, dienende Volk so gemischt war, daß mau eigentlich nur vou einem einzigen Volke, dem der Soldaten, sprechen konnte, so gehörten im Anfange des Krieges

9. Teil 2 - S. 310

1882 - Leipzig : Brandstetter
310 Einfluß des 30jährigen Krieges auf Gewerbe und Handel. schweren Verlust bei. Zwar nahm in diesen Städten die Bevölkerung während des Krieges zu, weil von nah und sern aus Deutschland Flüchtlinge kamen, welche diese letzten Stätten des Friedens zur neuen Heimat wählten aber die reichen Kassen der Städte mußten sich bei den vielen und großen Steuern und bei dem stets wachsenden Answande für die zur Verteidigung des Eigentums geworbenen Söldnerscharen nach und nach leeren. Die Hansa, jener schon lange morsche und siechende Verein, hauchte unter den Stürmen des dreißigjährigen Krieges sein Leben aus. Nachdem die von der Hansa einst beherrschten Länder, wie England, Dänemark und Schweden, zur Erkenntnis der eigenen Stärke gelangt waren, schüttelten sie das auf ihnen lastende Joch merkantiler Bedrückung, wenn auch nur langsam ab. Zugleich erhoben sich die Niederländer als gefährliche Rivalen der Hansa und erzwangen sich die freie Befahrung der Ostsee. Durch die Entdeckung des Weißen Meeres wurde für Rußland die früher notwendige Vermittlung der Hansa entbehrlich, durch die Aufhebung des Ordeusstaates der deutschen Ritter wnrde den Russen ermöglicht, an der Ostsee festen Fuß zu fassen, und der Hansa wnrde damit ein bedeutendes Hinterland entzogen, und die durch erhöhten Luxus und verminderte Einnahme herbeigeführte Verarmung der Hansestädte brach endlich die letzte Kraft des Bundes. Die Not des dreißigjährigen Krieges machte es den einzelnen Städten bald unmöglich, die hohen Beiträge zu der doch so wenig Vorteile noch bietenden Hansa zu leisten, und nach und nach steten die Städte der Territorialgewalt anheim. Die drei mächtigsten Glieder der alten Hansa aber bewahrten als kostbare Reliquie den alten Namen, ohne natürlich in ihrer Verbindung das Wesen festhalten zu können. Was sie fortan in Industrie und Handel leisteten, mußten sie, sich selbst überlassen, aus eigener Kraft leisten, und es ist immerhin kein geringes Zeichen von dem besseren Geiste, der sich in diesen Städten erhielt, daß sie am Ende des Jahrhunderts bereits wieder mit allen im Handel bedeutenden Völkern in regem Verkehr standen, ja bereits eine ansehnliche Stellung unter ihnen sich wieder erkämpft hatten. Die übrigen Reichsstädte in Nieder- und Mitteldeutschland mußten sich, nachdem ihre Kraft durch den Krieg gebrochen war, zum Teil schon bald nach dem Kriege der wachsenden Fürstenmacht unterwerfen und von ihrer Gnade Aufbesserung ihrer Verhältnisse erwarten. Rostock und Wismar waren zu drückendster Armut herabgesunken. Wismar erlitt in den Jahren 1627 — 32 einen Schaden von 171899 Thalern und zählte 1632 von 3000 wehrhaften Bürgern nicht mehr viel über 300. Im Jahre 1633 schätzten die Wismarer ihren Schaden auf 200000 Thaler und zeigten an,- daß sie seit sechs Jahren keinen Anker gelichtet hätten. Wie gering der sonst so blühende Getreidehandel Danzigs nach dem Kriege war, ersieht man aus den Worten eines gleichzeitigen Schriftstellers: „Die Polen führen ihr Korn auf Danzig, wo es hernach die Holländer und andere

10. Teil 2 - S. 313

1882 - Leipzig : Brandstetter
Einfluß des 30jährigen Krieges auf Gewerbe und Handel. Z1z war der Vater noch vieler anderer unseligen Zustände. Die einzelnen deutschen Reichsfürsten waren in den Wirren des langwierigen Krieges zu einer unabhängigen Stellung gekommen, welche mit den Grundsätzen der Reichsverfassung nicht in Einklang zu bringen war. Jeder besaß die volle Landeshoheit und durfte, wenn er sich stark genug fühlte, auf eigene Hand in auswärtige Händel sich einlassen, Krieg führen und Bündnisse schließen. Bei einer solchen Vielheit von Interessen konnte von einer einheitlichen Handelspolitik nach dem Kriege nicht die Rede sein. Jeder Fürst trieb Handel, wie er konnte und wollte; jeder sorgte nnr für den Vertrieb seiner Landesprodukte, und die einzelnen Landesgebiete standen durch die einseitige Pflege ihrer besonderen Interessen einander wie in beständiger Belagerung gegenüber. Dazu bürgerten sich seit dem Kriege die Erzeugnisse der französischen Industrie immer mehr in Deutschland ein, und was durch die Unterstützung der Fürsten in den deutschen Gewerben geleistet wurde, war hauptsächlich die Verfertigung von Luxus- und Modewaren, oft mit arger Vernachlässigung der eigentlich nationalen Gewerbe. Um die Mittel zu ihrer Verschwendung zu gewinnen, fühlten sich manche Fürsten berufen, auch den Handel als Regierungsfache zu betrachten. Dadurch aber ward jeder freien Thätigkeit und Vereinigung der Privatkräfte ein uuübersteigliches Hindernis entgegengestellt. Nicht selten zwang man die Unterthanen, sich an den Lieblingsprojekten der Fürsten zu beteiligen und ihr Geld mit dem Fürsten zu verlieren. Dazu kam eine sehr freigebige Verleihung des Stapel- und Zollrechts im Lande selbst, während ein wohlorganisiertes Zollsystem an der Grenze des Landes einen regen gegenseitigen Verkehr unmöglich machte. Das schändlichste Mittel, welches die Finanzkunst jener Zeit zur Deckung der Staatsbedürfnisse durchführte, war die in den ersten Jahren des dreißigjährigen Krieges bereits eintretende Münzverschlechterung. Bestimmt, die durch den Krieg erlittenen Geldverluste des Staates zu ersetzen, führte das schändliche Treiben in wenigen Jahren einen Znstand herbei, welcher ein volkswirtschaftliches Leben und Treiben schlechterdings unmöglich machte. Das „Kippen und Wippen", wie man es nannte, nahm von 1618 bis 1623 einen solchen Umfang an, daß die heillosesten Verwirrungen und eine Stockung aller Geschäfte entstanden, welche selbst die gewinnsüchtigsten Fürsten zur Besinnung bringen mußten. Allgemein war die Entrüstung über das schandbare Treiben. Man eiferte mit Wort und Schrift, von Kanzel und Katheder, in Prosa und Reimen gegen das Unwesen der Kipper und Wipper. Man sang: Alle Dieb, die hievoran In hundert Jahren gehangen, So viel doch nicht gestohlen Han Als unsre Kipper begangen. In einer satirischen Schrift, die 1722 unter dem Titel: „Ehrenrettung der armen Kipper und Wipper, gestellt durch Kiphardum Wipperium" erschien, heißt es ganz richtig: „Die Kipper und Wipper schimpft jeder-
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