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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 1

1904 - Cöthen : Schulze
Schicksale unseres Wokes von 6er Reformation bis zur Gegenwart. @rfler Abschnitt: Die Jeit der Reformation (1517—1555). Maximilian I. war im Januar 1519 gestorben. Es vergingen (15fi1q9tl1^56j fünf Monate, ehe sich die Kurfürsten für einen neuen Herrscher ^ti^m entschieden. Die gewaltigen Anstrengungen, die Franz I. von Frankreich machte, um die Krone des römischen Reiches deutscher ^wäruge Nation zu erwerben, blieben erfolglos. Die Kurfürsten wählten nach "“«g» Bis mancherlei Schwankungen und Verhandlungen den Enkel Maximilians, Karl I. von Spanien, in dessen Hand sich eine ungeheure Macht vereinigte. Zum ersten Male wurde dem zukünftigen Kaiser von seinen Wählern eine schriftliche Wahlkapitulation *) vorgelegt, in welcher jener eine Reihe von Bedingungen über die Regierung des Reiches nach innen und nach außen sich gefallen lassen mußte. Nach der Krönung in Aachen 15202) begab sich Karl V. zum ersten Reichstage nach Worms. — Hier sollte sich Luther vor Kaiser und Reich wegen seiner Lehre verantworten. D. Martin Luther3) J) Bgl. Abteilung 2, Satz 8 a, 20 und 21 a. 2) Vgl. Sz. 40 a. 3) Geboren am 10. November 1483 zu Eisleben, gestorben am 18. Februar 1546. Besucht die Schulen zu Mansfeld, Magdeburg, Eisenach (Frau Cotta). 1501 geht er auf die Universität zu Erfurt, treibt scholastische und humanistische Studien. 1505 Magister, tritt ins Augustinerkloster in Erfurt ein (Staupitz). 1507 Priester, 1508 ins Wittenberger Kloster, zugleich Universitätslehrer in Wittenberg. 1511 Reise nach Rom. 1512 Dr. theol., liest exegetische Kollegien und wirkt durch volkstümliche Predigten. Arndt Ouellensätze. (Blume, Quellensätze Iv). 1

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 2

1904 - Cöthen : Schulze
hatte am 31. Oktober 1517 die 95 Thesen an die Schloßkirche zu Wittenberg geschlagen, in denen er dem Mißbrauch des Ablasses entgegentrat: der Anfang der Reformation der Kirche. Was die Konzilien des 15. Jahrhunderts nicht vermocht hatten, das sollte einem schlichten Manne aus dem Volke gelingen. Jene Thesen fanden ungeahnte und unbeabsichtigte Verbreitung. Rom unterschätzte die Gefahr. Der Papst Leo X., um die wahren Bedürfnisse der Kirche unbekümmert, entsandte den Kardinal Cajetan nach Augsburg auf den letzten Reichstag, den Kaiser Maximilian noch erlebte. Der hochfahrende, römische Legat vermochte den Wittenberger Mönch durch seine scholastischen Beweisgründe nicht zu überzeugen. Luther entwich. Auch ein zweiter Versuch des Papstes, durch den geschmeidigen Miltitz den Reformator zum Schweigen zu bringen, mißlang, da die Gegner nicht schwiegen. Durch Dr. Ecks Streitsätze wider Karlstadt fühlte sich Luther angegriffen; er stellte sich auf der Pleißenburg zu Leipzig seinem Gegner und wurde durch die Disputation (1519) in der Erkenntnis und in dem Bekenntnis der Wahrheit gefördert. In den drei großen Reiormationsschnsten des Jahres 1520: „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung", „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" und „Von der Freiheit eines Christenmenschen", vollzog Luther die innerliche Trennung von der mittelalterlichen Kirche, von der er sich äußerlich durch die Verbrennung der päpstlichen Bannbulle sonderte (Dezember 1520). Nun sollte er sich in Worms vor Kaiser und Reich verantworten (17. und 18. April 1521). Der Aufforderung, zu widerrufen, was er in seinen Schriften geschrieben, konnte er nicht Folge leisten, da er in seinem Gewissen sich an die heilige Schrift gebunden fühlte. So wurde er von der schon nicht mehr vollzähligen Reichsversammlung in die Reichsacht getan und seine Lehre verdammt, doch das Geleit wurde ihm gehalten. Der Kaiser hatte sich gegen Luther und die folgenreichste, bedeutendste Geistesbewegung, die das 16. Jahrhundert, die überhaupt die Neuzeit kennt, entschieden und der päpstlichen Partei sich angeschlossen. Er verließ jetzt Deutschland auf ein Jahrzehnt, um in Italien das Herzogtum Mailand zu gewinnen und um Burgund zurückzuerobern. — Während die Türken im Osten vorrückten, machte der Kaiser in Italien immer größere Fortschritte; Mailand und Genna wurden erobert, bei Pavia 1525 die Franzosen von deutschen

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 12

1904 - Cöthen : Schulze
— 12 — Karls V. Ausgang. Reichsstand darf einen anderen oder dessen Untertanen zu seiner Religion drängen. Will in Zukunft ein Geistlicher zur evangelischen Kirche übertreten, sv verliert er Amt und Einkünfte, „jedoch seinen Ehren ohnnachtheilig"; diese letzte Bestimmung, bekannt unter dem Namen des geistlichen Vorbehalts (reservatum ecclesiasticum), wurde von König Ferdinand dem Reichstagsabschiede beigefügt, da sich die Stände über diese Frage nicht einigen konnten. So hatte der geistliche Vorbehalt aber auch nicht das Ansehen eines eigentlichen Reichsbeschlusses. Den gegen das reservatum protestierenden evangelichsen Ständen kam der König in einer besonderen Declaration entgegen, wonach Untertanen geistlicher Stände, die bisher zur Augsburgischen Konfession sich bekannt hätten, von ihrer Religion nicht abgedrängt werden sollten. Übrigens wurde weder der Widerspruch der Evangelischen gegen den geistlichen Vorbehalt noch diese „Declaratio Ferdinandea“ in dem Frieden selbst erwähnt. Die eingezogenen geistlichen Guter, soweit sie nicht Reichs-unmittelbaren gehörten, „deren Possession die geistlichen zur Zeit des Passauischen Vertrags, oder seithero nicht gehabt," bleiben in den Händen ihrer Besitzer. Die geistliche Jurisdiktion soll katholischen Geistlichen über die Bekenner der Augsburgischen Konfession bis zu einer endlichen Vergleichung der Religion nicht mehr zustehen?) In Zukunft sollte das Reichskammergericht auch mit Evangelischen besetzt werden?) Der Friede soll gelten, auch wenn eine zukünftige Vergleichung nicht stattfindet. Die Reichsritter sind in denselben mit eingeschlossen. Bezüglich der Reichsstädte wurde bestimmt, daß, wo bisher beide Religionen in Geltung gewesen sind, sie auch weiterhin Bestand haben sollten. — Außerdem wurden zu Augsburg Beschlüsse gefaßt über die Exekutions-^) und Kammergerichtsordnung/) über Änderungen der Reichsanschläge und allerlei Polizeiliches. — Kaiser Karl dankte im Jahre 1556 ab,°) nachdem er auch schon aus Spanien und andere Habsburgische Besitzungen zugunsten seines Sohnes Philipp Verzicht geleistet hatte. Sein Lebensziel: *) Vergl. Sz. 132 a. — 2) Vergl. Sz. 204 a. — 3) Vergl. Sz. 10 a und 12 a. — 4) Vergl. z. B. Sz. 201, Sz. 204 a und Sz. 223. — 5) Vergl. Sz. 36 a. —

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 13

1904 - Cöthen : Schulze
— 13 — die Erhaltung der Habsburgischen Universalmacht und die Unterdrückung des Protestantismus war ihm nicht gelungen. Er zog sich in klösterliche Einsamkeit nach Spanien zurück, wo er zwei Jahre darauf starb. — Zweiter: Abschnitt: Die Ieil 6er Gegenreformation, per dreißigjährige Krieg (1555—1648). So viel auch durch den Religionsfrieden von 1555 erreicht worden war, so barg derselbe doch wieder Keime zu neuen Zwistigkeiten, da über wichtige Fragen eine Einigung nicht erzielt war. Es galt für die Evangelischen, sich fest zusammenzuschließen in einer Zeit, in der die katholische Kirche wieder innerlich erstarkte. Das Tridentiner Konzil, mit Unterbrechungen von 1545—1563 und nicht immer in Trient tagend, ließ den Katholicismus wieder mächtiger werden. Der katholische Lehrgehalt wurde im Gegensatz gegen die Lehreder Reformation genau festgelegt und begründet; manche Mißbräuche wurden abgestellt; den Geistlichen wurde ein streng sittliches Leben zur Pflicht gemacht; die Machtstellung des Papstes gekräftigt. Das Konzil war je länger je mehr von Jesuiten beeinflußt und geleitet worden. Der Jesuitismus ist die schärfste Waffe des Katholicismus in der Zeit der Gegenreformation gewesen. Von Ignatius Loyolas gegründet und 1540 vom Papste bestätigt, hat der Orden eine außerordentliche Tätigkeit in Deutschland und nicht nur in Deutschland entwickelt durch eine straffe Organisation, durch x) Ignatius Loyola einem vornehmen spanischen Geschlecht entsprossen, geb. 1491 (1493 ?), Bei der Verteidigung Pampelonas gegen die Franzosen (1521) verwundet, wird auf dem Krankenlager durch Lektüre von Heiligenlegenden für den Dienst Gottes gewonnen; gibt sich eifrigen Studien hin und ftest sich Ende der dreißiger Jahre des 16. Jahrhunderts mit seinen Genossen dem Papste zur Verfügung. — Das innere Erstarken des Katholicismus.

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 14

1904 - Cöthen : Schulze
— 14 — Beobachtung und Ausnutzung der Individualität seiner Glieder, durch die Pflege der Wissenschaft, die sich freilich in den vom Katholicismus gezogenen Grenzen bewegte, durch Erzeugung einer schwärmerischen Begeisterung für die Sache Jesu und des Papstes, durch die Forderung blinden Gehorsams der Ordensleute gegen ihre Oberen, durch Besetzung der Lehrstühle an den Universitäten und Gymnasien und durch den Beichtstuhl namentlich an Fürstenhöfen. — '$ni6mu§ou In Deutschland begann jetzt auch der Kalvinismus sich zu Die Pfalz, verbreiten und den weiteren Verlauf der deutschen Geschichte zu beeinflussen. Die Hauptstätte der 2birf|amfett Calvins1) war Genf gewesen. Er begann hier im Jahre 1541 seine großartige Tätigkeit, nachdem er schon fünf Jahre zuvor ebenda mit Farel zusammen eine kurze Zeit resormatorisch gewirkt, dann aber verdrängt der französischen Gemeinde in Straßburg vorgestanden hatte. Von Straßburg aus hatte er die deutsche Reformation genauer kennen gelernt. In der Lehre ist Kalvin von Luther nicht so sehr verschieden. Mit der deutsch-schweizerischen Reformation einigten sich die Genfer im Bekenntnis. Die Prädestinationslehre ist letzteren eigentümlich. Eine strenge, alttestamentliche Kirchenzucht zeichnet sie aus. Die Verfassung ist republikanisch. Von deutschen Territorien, die zum Kalvinismus, oder wie es später hieß, zur reformierten Lehre übertraten, ist in erster Linie die Pfalz zu nennen; im Jahre 1563 trat der Kurfürst Friedrich Iii. von der lutherischen Lehre zum Kalvinismus über. Der Heidelberger Katechismus (1563) zeigt kalvinischen Lehrgehalt; die Frage der Prädestination ist gar nicht berührt. Der Pfalzgraf betrieb noch am meisten, wie ehemals der Landgraf von Hessen, eine zielbewußte Politik: das Zusammenhalten der verschiedenen evangelischen Reichsstände, die Beteiligung Deutschlands an den großen Glaubenskämpfen des Auslandes, Erweiterung der Rechte der Evangelischen in Deutschland. Sein Religionswechsel verursachte zum großen Schaden der evangelischen Sache in Deutschland einen tiefen Riß zwischen Kurpfalz und Kursachsen. — Spaltungen Allerhand nach dem Tode Luthers entstandene Lehrstreitigkeiten Versäum- &er Evangelischen unter einander hatten weitere Spaltungen nifie der -------------- Johann Kalvin, geb. 1509 in Noyon in der Pikardie, wird Anfang der dreißiger Jahre für das Evangelium gewonnen, muß seines Gaubens wegen Frankreich verlassen und gehl nach Basel; hier erscheint 1536 seine Berühmte ..institutio religionis Christianae.“ —

6. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 18

1904 - Cöthen : Schulze
— 18 — Reformation innerlich ergeben, sodaß man sogar seinen Übertritt erwartete. Doch ordnete er die Religion der Politik unter. Es eröffnete sich für seine Familie die Aussicht auf den spanischen Thron, darum ließ er seine Söhne in Spanien erziehen. Sein Feldzug gegen die Türken war ziemlich unrühmlich, obwohl ihm eine starke, vom Reichstage 1566 bewilligte Reichshilfe zu Gebote stand. Vor der Festung Sziget, die von Zriny so heldenhaft verteidigt wurde, starb Soleiman. Der Kaiser benutzte des Sultans Tod nicht zu einem Vorstoß gegen die Türken, sondern schloß einen achtjährigen Waffenstillstand mit denselben (1568). — «Ssfii Ihm folgte sein, im Jahre 1575 zum römischen Könige ge-(1b™7fioo2)wählter Sohn Rudolf Ii. Er war durchaus katholisch, wie er $orbrtnq8en ^entt ou$ jesuitisch erzogen war. Seine Interessen galten alchy-dcs Katho- mistischen und astrologischen Dingen. Zum Regieren wurde er mehr und mehr unfähig. Schließlich geriet er ganz in die Hände niedriger, unbedeutender Menschen; zuletzt lebte er wie ein Einsiedler auf seinem Schlosse zu Prag. Unter ihm konnte die katholische Reaktion im Reiche kräftig einsetzen. Als im Kölnischen der Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg, um sich mit einer Gräfin von Mansfeld verheiraten zu können, einen neuen Versuch machte, in seinem Lande die Reformation zu verbreiten, wurde er vom Papste seines Amtes enthoben (1583). An seine Stelle wurde ein bayrischer Prinz gesetzt, der schon Inhaber mehrerer Bistümer war. Die evangelischen Reichsstände unterstützten Gebhard zu wenig, so mußte er vor spanischen Truppen zurückweichen. Wäre diesem Erzbischof fein Plan gelungen, so hätte sein Beispiel auch andere geistliche Fürsten zum Übertritt ermuntert. Auch in Münster, Paderborn, Würzburg, Bamberg und anderen geistlichen Stiftern, in denen Neigung zur evangelischen Lehre vorhanden war, setzte jetzt die Gegenreformation kräftig ein. In Straßburg war eine zwiespältige Bischofswahl erfolgt (1592). Auch hier siegte die katholische Partei. Im Jahre 1604 verzichtete der evangelische Administrator, ein brandenburgischer Prinz. In Aachen war der Protestantismus ebenfalls emporgekommen. Der Kaiser verlangte die Wiederherstellung des Zustandes von 1555. Die Stadt wurde in die Reichsacht getan (1598). Die Reaktion kam auch hier zum Siege.

7. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 176

1904 - Cöthen : Schulze
— 176 — Güter, nicht immer nur zu frommen Zwecken, wurde nicht allem von den evangelischen Reichsständen, sondern auch von den katholischen genügend besorgt; überhaupt haben auch die katholischen Fürsten in der Reformationszeit das Kirchenregiment zum Teil an sich gerissen; wie ja auch das ins reformandi beiden Religionsteilen zuerkannt wurde. Mit dem Verfügungsrecht über die geistr lichen Besitzungen hängt das „Recht der ersten Bitten" zusammen, das jetzt ebenfalls von den Landesherrn geübt wird; doch ist übrigens schon in früheren Jahrhunderten auch von den Landesherrn Wenigstens bei mittelbaren Stiftern dieses Recht gehandhabt worden.2) undschul?— Mit der Sorge für die Kirche übernahmen die Landesherren in und seit der Reformationszeit zugleich auch die Sorge für die Schule, als „ein nicht geringes Kleinod" des Landes. Luther erhob verschiedentlich seine Stimme für die Verbesserung des Schulwesens, der hohen und niederen Schulen. Seine ernsten Mahnungen sind nicht aus unfruchtbaren Boden gefallen. Er kann seinen Kurfürsten rühmen, daß derselbe sich persönlich um seine Universität kümmere; er hat seine Freude an dem Aufblühen so mancher Schule. Aus dem Kirchengute wurden die Kosten für das Schulwesen zumeist bestritten, so für jene Fürstenschulen im Herzogtum Sachsen. Wie die Schäden des Schulwesens durch die Kirchen-Visitation im Jahre 1527 und 1528 im Kurfürstentum Sachsen aufgedeckt wurden, so schärften die Landesherrn auch ferner den Superintendenten und Obrigkeiten ein, die Schulen zu visitieren. Durch Stipendien sorgten die Fürsten und nichtfürstliche Personen ebenfalls für ein weiteres Gedeihen der Schulen. Allmählich wurde seitens der Landesherren auch der Schulzwang eingeführt, ?au2err ^en schon unser Reformator angelegentlichst empfahl?) — Das im vorigen Zeitraume einzelnen Landesherrn durch besondere Privilegien zugestandene Recht, daß ihre Untertanen nicht vor fremde Gerichte gezogen werden dürfen (privil. de non evocando), wird in der Kammergerichtsordnung vom Jahre 1521 allgemein zum Grundsatz erhoben; unter fremden Gerichten werden solche innerhalb und außerhalb des Reiches ausdrücklich !) Vgl. Eichhorn. . 1885, T. Ii, § 328. 2) Der Schulzwang wurde 1619 in Weimar, 1642 in Koburg-Gotha, 1649 in Württemberg, 1737 für Ostpreußen, 1763 für den ganzen preußischen Staat eingeführt. —

8. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 3

1904 - Cöthen : Schulze
— 3 — Landsknechten unter Frundsberg und von einem spanischen Heere geschlagen, Franz I. geriet in Gefangenschaft. Der Friede von Madrid beendete diesen ersten Krieg Karls V. mit dem französischen Könige zu Gunsten des ersteren; Mailand und Burgund kamen wieder in den Besitz des Habsburgers. Doch bald darauf verband sich der Papst mit dem Könige von Frankreich, da jener ebenfalls die Übermacht der Habsburger in Italien fürchtete. Das kaiserliche Heer rückte nun vor Rom, plünderte die Stadt und hielt Clemens Vii. in der Engelsburg gefangen (1527). So mußte der römische Pontifex seinen Frieden mit Karl V. machen, infolgedessen auch Franz I. Im Februar 1530 empfing Karl in Bologna die Kaiserkrone aus der Hand des Papstes^ und begab sich nunmehr über Innsbruck nach Augsburg zum Reichstage. — Die lange Abwesenheit des Kaisers von Deutschland war der Reformation günstig gewesen. Das in der Wahlkapitulation versprochene, nach dem Reichstage von Worms auch wirklich eingerichtete „Regiment der Römisch Königlichen Majestät" ^), in dessen Händen die Regierung des Reiches wenigstens bis zum Jahre 1524 lag, bestaub nicht auf der Durchführung des Wormser Reichstagsabschiedes. Friedrich der Weise von Sachsen und Philipp von Hessen ließen die Reformation in ihren Länbern sich ausbreiten. Der Hochmeister Albrecht von Brandenburg nahm die evangelische Lehre an, verwanbelte seinen Orbensstaat in ein weltliches Herzogtum, das er als ein Lehen aus der Hand des Königs von Polen empfing 1525; das erste Beispiel einer Säkularisation. Währenb Luther, mit der Übersetzung der Bibel beschäftigt, auf der Wartburg weilte, wohin ihn fein Kurfürst nach dem Wormser Reichstage gerettet hatte, würde Wittenberg von den Zwickauer Schwarmgeistern heimgesucht. In gewaltsamer Weise wurden die alten Formen des Gottesbienstes zerbrochen und ungesuube Lehren verbreitet (1521 und 1522). Da verließ der Reformator sein Patmos, unbekümmert um seine eigene Sicherhett und wiber Willen seines Lanbesherm, und stellte die Ruhe wieber her. Auch der unbesonnene Kampf Franz' von Sickingen gegen den Erzbischof von Trier bebeutete für die Sache des Evangeliums eine Gefahr. Luther hatte mit den Rittern sowenig 1) Vgl. Sz. 37 b. 2) Vgl. Sz. 75—78. 1*

9. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 5

1904 - Cöthen : Schulze
— 5 — Verlesung der von Melanchthon^) verfaßten Augsburgischen Konfession durch die Evangelischen (am 25. Juni) und der Confutatio durch die Katholischen einseitig für die alte Kirche Partei ergriffen; die Widerlegungsschrift der Konfutatio, die Apologie, hat er nicht angenommen. Eine Einigung kam auch durch einen vom Reichstage aus beiden Gruppen zusammengesetzten Ausschuß nicht zustande, so wenig die Evangelischen durch Drohungen des Kaisers von ihrem Bekenntnis sich abschrecken ließen. Die Mehrzahl der letzteren war schon unter Protest abgereist, als die Majorität des Reichstages das Wormser Edikt erneuerte2) und mit kammergerichtlichen Prozessen wegen Einziehung von Kirchengütern drohte. So sahen die Evangelischen sich veranlaßt, sich fester zusammen- 1530-153= zuschließen. Noch Ende des Jahres 1530 wurden Verhandlungen zu Schmalkalden gepflogen, die im Februar des nächsten Jahres zu einem förmlichen Bündnis, dem sogenannten Schmalkaldener Bunde, führten. Auch dieses war wie das Torgauer ein Defensivbündnis, zur Abwehr aller in den nächsten sechs Jahren gegen den evangelischen Glauben gerichteten Angriffe. Diese feste Haltung der Evangelischen, ferner eine im katholischen Lager sich bildende Spannung —die bayrischen Herzöge waren über die Wahl Ferdinands, des Bruders Karls V., zum römischen Könige mißgestimmt und schlossen sogar ein gegen diese Wahl protestierendes Bürdnis mit evangelischen Fürsten, dem auch Frankreich beitrat —, endlich auch die neue Türkengefahr (immer nieder bedrohten die Türken die Grenzen, 1526 hatten sie Ludwig von Ungarn bei Mohacs geschlagen, 1529 standen sie vor Wien, im Juli 1532 ergossen sich ihre Scharen wiederum über Ungarn,) machte den Kaiser gefügiger. Im August 1532 wurde aus kaiserlichen Befehl im „Nürnberger Anstande" ein vorläufiger Religionsfrieden hergestellt; auf einem bald zu berufenden Konzil bezw. Reichstage sollte der Glaubensstreit geschlichtet werden. Karl versprach auch, die Evangelischen nicht weiter durch Prozesse zu belästigen; freilich ließ sich das Reichskammergericht dadurch in seiner Tätigkeit nicht beirren. Die ^ Philipp Melanchlhon, geb. in Breiten 1497, gest. 1560. Der berühinle Humanist Reuchlin war sein Großoheim. 1511 wird Melanchthon Baccalaureus in Heidelberg. 1512 geht er nach Tübingen. 1518 erscheint seine griechische Grammatik. In demselben Jahre wird er nach Wittenberg berufen. (Prae-ceptor Germaniae). 2) Vgl. Sz. 52 a.

10. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 6

1904 - Cöthen : Schulze
Türkengefahr wurde durch des Kaisers Zug gegen den gefährlichen Feind schnell beseitigt. — motön Auch die staatsrechtlich vom römischen Reiche deutscher Nation der Schweiz.nicht getrennte Schweiz war von einer ähnlichen religiösen Bewegung ergriffen worden wie das übrige Deutschland. Huldreich Zwinglis wurde der Reformator der deutschen Schweiz. Er wurde wesentlich durch humanistische Studien zur Erkenntnis der Schäden der Kirche geführt, anders als Luther, der sich durch ernsteste Seelenkämpfe zur Erkenntnis derwahrheit hindnrchgerungenhatte. Zwinglis Berufung nach Zürich erfolgte im Jahre 1518. Zürich wurde das Wittenberg der Schweiz. Nach einer Disputation Zwinglis mit seinen Gegnern im Jahre 1523 führte der Rat der Stadt die Reformation in Zürich ein. Auch andere Orte der Schweiz wurden nicht ohne vielfache Reibungen und Kämpfe Anhänger der neuen Lehre, die auch nach Oberdeutschland hinübergriff. Dem katholischen Glauben blieben in der Schweiz die Waldstätte, die Urfantone treu. Mit Luther stimmte Zwingli in den Grundzügen durchaus überein; hier wie dort ist die heilige Schrift die alleinige Richtschnur des Glaubens, hier wie dort wird gelehrt, daß wir Menschen ohne des Gesetzes Werke allein aus dem Glauben gerecht werden. So mochte Philipp von Hessen hoffen, daß eine Einigung der Wittenberger und Züricher zu erreichen sei, eine Einigung, die der Landgraf auch aus politischen Gründen sehr wünschte. Die Disputation zu Marburg bewerkstelligte auch eine Vereinbarung in 14 Punkten, bezüglich der Abendmahlslehre blieben die Geister getrennt. Philipps Absicht war vereitelt. Die Confessio Augustana betonte geflissentlich den Abstand der Wittenberger von den Schweizern —. Im Jahre 1531 brach der Kampf der Katholischen gegen die Zwinglianer in der Schweiz aus. Die katholischen Urfantone siegten über die Evangelischen bei Kappel; Zwingli selbst fiel in der Schlacht. Der Friede räumte beiden Konfessionen in der Schweiz gleiche Rechte ein. (1531). — Der Fort- Der Nürnberger Religionsfriede ermöglichte es der evangelischen deutschen Kirche, sich immer weiter auszubreiten. In Anhalt-Dessau, in bis zum Pommern, in Westfalen fand das Evangelium Eingang. In Münster schmalkal- ^ ’ 11 1 , nrv i ... c dischen in Westfalen gelangte erst nach der Niederwerfung der Wiedertäufer auswärtigerer Katholicismus wieder zum Siege (1535). Württemberg wurde mungen bis i) Huldreich Zwingli, geb. 1484 in Wildhaus im ^oggenburgischen, von Uesp"humanistisch gebildet in Basel und Bern und auf den Universitäten Wien und (1544.) Basel, 1506 Pfarrer in Glarus, 1516 Leutepriester in Einsiedel.
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