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machten Vorschläge der Gracchen, welche aus einem tief gefühl-
ten Bedürfnisse der Zeit hervorgehen, führt zu einem offenen
Bruche zwischen beiden Parteien. Das Volk unterliegt und fühlt
den geschärften Druck mit um so größerer Bitterkeit. Sitten-
losigkeit und Habsucht greifen immer mehr um sich, und die
Verfassung löset sich mehr und mehr auf. Sklavenaufftände er-
folgen, und bald erzwingen sich die italischen Bundesgenossen,
welche durch die vorausgehenden Kämpfe zu erhöhten Ansprüchen
gereizt worden sind, die Aufnahme ins römische Bürgerrecht.
Die Unsicherheit der Verhältnisse und das Parteiinteresse läßt
ehrgeizige Volksführer in ihnen neue gefährliche Werkzeuge finden,
und durch sie für wenige Jahre eine Gewaltherrschaft, welche
von Sulla gebrochen, und durch eine andere Gewaltherrschaft,
die der Aristokraten, ersetzt wird. Aber auch diese ist nicht von
Dauer. Sie wird allmälig von Cäsar und Pompejus unter-
graben. Ihren Untergang findet sie auf dem Schlachtfelde von
Pharsälus. Denn von nun an fragt es sich nicht mehr, ob ein
Einzelner vermittelst des Heeres und des Volkes herrschen soll,
sondern wer dieser Einzelne sein soll. Der Ausgang der Schlacht
bei Actium (31 vor Ehr.) entscheidet zuletzt für C. Julius Cäsar
Octavianus. — Bei diesem innern Verfall des Staates ent-
wickeln dennoch die Römer, wenn es bloß auf das Kriegführen
und Schlachten gewinnen ankommt, eine oft bewunderungswür-
dige Kraft. — Künste und Wissenschaften stehen in schönster Blüthe.
Dritter Ieitraum.
Rom unter Kaisern. 30 vor Chr. — 470 nach Chr.
Im Ganzen genommen — denn an einzelnen schönen Pe-
rioden fehlt es nicht — ist die Kaisergeschichte die Zeit des all-
mäligen Verfalles sowohl den innern Staatsformen nach, als
auch der nach Außen gerichteten Macht. Dieser Zeiraum kann
ebenfalls in drei Abschnitte zerlegt werden:
Erster Abschnitt. Vom Anfänge der Negierung des Kai-
sers Augusius bis zum Tode des Kaisers Marc Aurel 180.
Mit Klugheit und Milde ordnet Augustus die Verhältnisse des
Herrschers zu Senat, Heer und Volk; allein seine nächsten
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Extrahierte Personennamen: Sulla Cäsar Julius_Cäsar
Octavianus Cäsar Marc_Aurel Augustus
_____43_________
Thronfolger überschreiten alle Grenzen der Mäßigung und trei-
den mit dem Vermögen und dem Leben der edelsten Bürger ein
grausames Spiel. Es entsteht eine zügellose Soldatenherrschaft,
und die Prätorianer verfügen selbst über den Thron. Erst Vespa-
sian stellt die Ordnung wieder her, die auch von seinen Nachfol-
gern, den einzigen Domitian ausgenommen, bis zum Jahre 180
aufrecht erhalten wird; und das Reich blühet wieder auf.
Zweiter Abschnitt: Vom Tode des Kaisers Marc Aurel
bis zur Alleinherrschaft des Kaisers Conslantin, 324. — Commodus
zerstört die Früchte der Negierung seiner weisen Vorgänger,
und das Verderben reißt furchtbar um sich. Die Prätorianer
setzen nach Willkür Kaiser ein und ab und tobten die wenigen
Bessern, welche den Versuch wagen, die verfallene Mannszucht
wiederherzustellen. Kaiser stehen gegen Kaiser auf, und das
Reich sinkt immer tiefer.
Dritter Abschnitt: Vom Kaiser Consiantin bis zum Un-
tergänge des abendländischen Ucichcs 476 nach Chr. — Eonstantin
verlegt den Sitz der Regierung nach Eonstantinopel und ordnet
und beruhiget das Reich. Allein unter seinen Nachfolgern sinkt
es wieder; und als die Ströme der Völkerwanderung die Gren-
zen durchbrechen, kann es sich nur durch Miethstruppen noch
eine Zeitlang schützen. Durch die gänzliche Trennung der orienta-
lischen und occidentalischen Hälfte, welche nach dem Tode des
Theodosius erfolgt, wird die letztere immer mehr den Einfällen
der fremden einbrechenden Völker bloßgestellt. Eine Provinz nach
der andern geht verloren. Endlich, durch Lasterhaftigkeit völlig
geschwächt und der Wiedergeburt unfähig, fällt Rom im Kampfe
hier mit der verjüngenden Religion des Menschengeschlechts, d e m
Ehristenthum, dort mit dem überschwellenden Strome der
naturkräftigen Germanen, im Jahre 476 nach Ehr.')
') Dr. C. Peter, Zeittafeln der rom. Geschichte. Halle 1841.
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80
Diktator verwundete den König Tarquinius, der ungeachtet des
hohen Alters an der Schlacht Theil nahm. Zwei Söhne und
der Schwiegersohn des Tarquinius fielen, und das Glück des
heißen Tages neigte sich auf die Seite der Römer. Da endlich
floh der hoffnungslose König, aller seiner Kinder beraubt, nach
Cumä in Campanien. Hier rief bald nachher der Tod den
lebensmüden Greis von dem Schauplatze seiner vieljährigen Leiden.
Schon im dritten Jahre nach der Schlacht am See Regillus
wurde der alte Bundesverein zwischen den Römern und Latineru
und das Verhältnis beider Völker gegen einander wieder herge-
stellt und befestigt.
Streit zwischen den Patriciern und Plebejern
von 500 bis 300 vor Chr.
§. 19. Die Volkstribuncn. 493.
Rom schien nach aufgehobener Königsregierung vollkommen
frei zu sein. Allein die Freiheit genossen nur die Patricier, nicht
die Plebejer. Statt der Könige, die sich im Ganzen wohlwollend
gegen die Gemeinde bewiesen hatten, um an ihr eine Stütze zu
finden gegen die herrschsüchtigen Patricier, regierten jetzt diese
selbst mit den aus ihrer Mitte erwählten Consuln. Sie beklei-
deten ausschließlich alle öffentlichen Ämter, sie richteten nach ihrer
Willkür das Volk, sie hatten den Nießbrauch der Staatslände-
reien, die sie gegen hohen Zins den Plebejern verpachteten. In
den vielen Feldzügen eines jeden Jahres ließ der Patricier seine
Ländereien durch Clienten oder Sklaven bebauen. Das konnte
der arme Plebejer nicht; er mußte sie wüst liegen lassen oder
sein kleines Eigenthum oft sogar verkaufen, um nur die Kosten
des Feldzuges zu bestreiten; denn für Waffen und Lebensunter-
halt während desselben mußte Jeder selbst sorgen. Eben sowenig
konnte er bei anwachsender Verlegenheit des Hausstandes eine
Minderung der Landsteuer gewinnen, welche nach dem Wortlaut
der einmal aufgenommenen, für vier Jahre gültigen Schätzung
mit unerbittlicher Strenge eingetrieben wurde. Und kam er
nun aus seinen Freiheitsschlachten zurück, so fand er seine Felder
verwildert oder vom Feinde selbst verheert und gerieth mit Weib
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127
um Frieden baten. Da aber die Römer völlige Unterwerfung
verlangten, beschlossen sie, mit der äußersten Anstrengung ihrer
Kräfte den Krieg sortzusctzen. Sie wählten zu ihrem Anführer
Q. Pontius, den Sohn des weisen Herennius. Gegen ihn zo-
gen die beiden Consuln T. Veturius Calvinus und Sp. Postumius
Albinus. Die Samniter zogen sich vor ihnen zurück in die cau-
dinischcn Engpässe (lureulae Oaullinao) unweit dem heutigen
Arpaja, und hielten alle Ausgänge besetzt. Die Landleute waren
angewiesen, das Gerücht auszustreuen, das ganze samnitische
Heer stehe jetzt in Apulien und belagere Luceria. Auf diese
Nachricht schlugen die Consuln schleunigst den kürzesten Weg nach
Luceria ein, nämlich den, welcher durch die caudinischcn Eng-
pässe führt. Sorglos und mit allem Gepäck zog ihr Heer in
einem langen Zuge in den berüchtigten Hohlweg ein. Da ward
der Verrath offenbar. Kein Ausweg stand offen, alle Pässe
waren vom Feinde besetzt, kein Vordringen, kein Rückzug mög-
lich, bald zwang der Hunger die Eingeschlossenen, den Sieger
um Frieden zu bitten. Pontius schickte nun zu seinem alten
Vater und ließ fragen, was er jetzt thun sollte. Der kluge
Samniter gab seinem Sohne den Rath, entweder sie alle ohne
Unterschied niedcrzuhauen, oder sie ungekränkt zu entlassen. Das
Erste würde die Römer außer Stand setzen, den Sammlern
zu schaden, das Letzte sie ihnen auf immer verpflichten." Allein
Pontius zog es vor, den Mittelweg einzuschlagen und das ge-
fangene Heer unter Bedingungen zu entlassen. Es sollte näm-
lich Rom das alte auf Gleichheit beruhende Bündniß wieder-
herstellen und aus Samnium seine Kolonien zurückziehen: „Die
Consuln gelobten dieses, und zur Sicherung der Ausführung
dieses Gelöbnisses (sponsio) hielt Pontius sechshundert Ritter
als Geißel zurück. Am schmachvollsten war die Art der Ent-
lassung selbst. Zum Zeichen der völligen Unterwerfung unter
das Gesetz des Siegers mußten die Römer, mit Zurücklassung
aller Waffen und Heergeräthe, unter dem Joche hergehen, die
Consuln voran, unter lautem Hohngelächter der zu beiden Seiten
unter Waffen stehenden Feinde. Mit Scham und Erbitterung
trat das entwaffnete Heer den Rückzug an. In der Nähe von
Capua machte es Halt und lagerte sich für die Nacht auf freiem
Felde. In die Stadt selbst mogte Keiner kommen. Als dieses
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85
heimkehren. Der Senat fürchtete vor ihrer Rückkehr, und unter
dem Vorwände, die Sabiner machten neue Kriegesrüstungen,
wurden sie noch unter Waffen gehalten. Allein das Volk durch-
fchauete bald diese Arglist; und jetzt, nachdem es bei aller Hin-
gebung in seinen gerechtesten Erwartungen wieder und wieder
auf das grausamste war getäuscht worden, nahm es zu einem
verzweifelten Mittel seine Zuflucht. Mit den Waffen in der
Hand, seine Feldzeichen an der Spitze, brach es unter Anführung
des aus seiner Mitte gewählten Plebejers Sicinius Bellu-
tus auf, und lagerte sich auf einem anderthalb Stunden von
Rom, am Einflüsse des Anio in die Tiber gelegenen Berge,
welcher später der „heilige Berg" genannt wurde. Von hieraus
schauete es trotzig hinunter auf die verhaßte Tyrannenstadt.
Diese unerwartete Unternehmung belehrte den Senat, wie
sehr er sich durch seine Härte und Ungerechtigkeit geschadet hatte.
Das Volk strömte in ganzen Massen aus Rom nach dem heili-
gen Berge; die Wachen an den Thoren waren nicht im Stande,
dasselbe aufzuhalten. Durch Tumult in: Innern und Krieg von
Außen geänstigt, entschloß sich der Senat jetzt endlich zur Nach-
giebigkeit. Er schickte eine Gesandtschaft, und an der Spitze der-
selben M e n e n i u s A g r i p p a, den Liebling des Volkes, in das
Lager der Ausgewanderten, sie freundlich zur Rückkehr einzula-
den. Dieser führte das Wort und belehrte das Volk über die
bösen Folgen der Zwietracht durch eine Fabel. „Einst, — sprach
er - empörten sich die Glieder des Körpers wider den Magen.
Sie wollten es nicht länger dulden, daß dieser allein in behag-
licher Ruhe in der Mitte sitze und sich von den andern füttern
und tragen lasse. Sie versagten ihm also ihren Dienst. Die
Hände wollten keine Speisen mehr an den Mund bringen, der
Mund sie nicht aufnehmen, die Zähne sie nicht zermalmen.
Diesen Vorsatz führten die Glieder eine Zeitlang aus. Aber bald
merkten sie, daß sie sich selbst dadurch schadeten. Sie fühlten
nämlich, daß es der Magen sei, der die Säfte der empfangenen
Speisen durch alle Glieder vertheile und dadurch ihnen allen
Kraft und Munterkeit gebe. Sie ließen daher von ihrem Vor-
haben ab und söhnten sich wieder mit dem Magen aus." Das
Volk begriff bald den Sinn dieser Worte und sah ein, daß seine
Empöruug und seine Trennung dieselbe Schwäche und Hinfällig-
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91
auf freie und von den Patrieiern ganz unabhän-
gige Wahl ihrer Vertreter, um nicht den heiligen Schutz
der Tribunen durch Eiufluß der Patricier auf deren Wahl un-
kräftig zu sehen; drittens: auf Sicherheit und Öffentlichkeit des
Rechts durch geschriebene Gesetze. Mit List und Gewalt
kämpften die Patricier gegen diese Forderungen an. Eigennutz
und Hochmuth verblendete sie über ihre und des Volkes Kraft.
Das Erste, was neue (Währungen vcranlaßte, war das A ck e r-
g e se tz ; und es ist auffallend, daß selbst ein Patricier, und zwar
der Cónsul Spurius Cassius hiedurch ein Verräther an seinem
eigenen Stande wurde. Es war nämlich Sitte bei den Römern,
den von ihnen besiegten Völkern nie den Frieden zu gewähren,
ohne ihnen einen Theil des Landes zu nehmen, welches sie dann
zu ihrem Gebiete schlugen. Von diesem, Staatseigenthum ge-
wordenen, Lande (ager publicus) wurde gewöhnlich ein Theil
den ärmeren Einwohnern Roms geschenkt; der größere Theil
aber den Patriciern zur eiustweiligen Besitznahme überlassen,
unter der Bestimmung der Abgabe des Zehnten. Es betrachteten
die Patricier dieses Recht der Besitznahme, besonders seit den
Zeiten der Republik, als eine Entschädigung für die Versäumniß
durch die Magistraturen, zu welchen sie allein berufen waren;
und sie wußten sich auch bald der Abgabe des Zehnten zu ent-
ziehen. So hatten demnach die Patricier den Hauptvortheil von
jenen Kriegen, die doch hauptsächlich durch den Arm des Volkes
geführt und gewonnen wurden. Da trat nun im Jahre 486
der ehrgeizige Cónsul Sp. Cassius Viscellinus mit dem
Vorschläge auf, daß ein Theil von diesem Gemeinlande auch
armen Plebejern überwiesen werde. Dieser Vorschlag (lex Cas-
sia agraria) ward von den Patriciern als ein Verrath an ihren
Rechten angesehen und dem Urheber desselben der Untergang
geschworen; nur wollte man das Ende seines Consulats abwar-
teu. Der Senat selbst verfuhr mit unedler List. Um Aufschub
zu gewinnen, verordnete er, daß zehn Männer ernannt würden,
die sich mit der Ausführung jenes Gesetzvorschlages beschäftigen
sollten. Sobald aber das Consulatjahr des Cassius abgelaufen
war, wurde er bei der Curieugemeinde als Hochverräther, der
die bestehende Verfassung stürzen und sich zum Alleinherrscher
aufwerfen wollte, angeklagt und verurtheilt. Auch das Volk
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93
Feinde auch den Cónsul selbst an, schlugen ihn in die Flucht, wie
einst Porsenna und besetzten sogar das Janiculum. Nachdem aber
der Cónsul Virginius durch einen Sieg am Janiculum die schwache
volle Niederlage des Menenius vergolten hatte, kam endlich ein
vierzigjähriger Friede mit Veji (474) zu Stande. Seitdem
waren auch die Tribunen wieder in voller Rührigkeit zu Aus-
dehnung der Rechte ihrer Gemeinde. Sie hatten bereits den
Menenius wegen seines zweideutigen Benehmens in der Cre-
meraschlacht angeklagt und ihn zu einer Geldbuße verurtheilt.
Jetzt wurde auch das Ackergesetz wieder in Anregung gebracht.
Im Jahre 473 trat der Tribun Genucius auf und machte alle
Consuln seit dem Tode des Sp. Cassius verantwortlich wegen
der Nichterfüllung des Ackergesetzes. Der Gerichtstag, an wel-
chem er mit seiner Klage auftreten wollte, war bereits da, und
das Volk auf dem Markte versammelt; nur Genucius fehlte.
Man schickte nach seinem Hause; hier wurde er todt in seinem
Bette gefunden. Sofort wurde die Leiche nach dem Markte
gebracht und zur Schau ausgestellt. Da aber keine Spur von
Gewaltthätigkeit zu sehen war, so schloß das abergläubische Volk,
die Götter selbst wären seiner Sache abhold; und es beruhigte
sich. Mit glücklicherem Erfolge trat ein Jahr nach ihm der Tribun
Bolero Publilius mit dem Vorschläge auf (lex Publilia), daß die
Plebejer ihre Gemeindeangelegenheiten, vornehmlich aber die Wahl
der Tribunen und Ädilen, in ihren Tributcomitien verhandeln
und darüber beschließen könnten. Durch diesen Vorschlag, der
nach hartnäckigem Widerstande, im Jahre 471 Gesetzeskraft er-
hielt, verloren die Patricier allen Einfluß auf diese Wahl?).
So war demnach der Staat in zwei einander entgegenstehende
Hälften zersplittert, von welchen jede ihre besonderen Magistrate
und Versammlungen hatte; ein einigendes Bindungsmittel fehlte.
Nunmehr konnte nur die Aufnahme eines gemeingültigen, alle
Römer verbindenden Landrechts, das durch schriftliche Fas-
sung dem Wechsel persönlicher Ansichten und Leidenschaften ent-
zogen war, ohne Umsturz der gesellschaftlichen Verhältnisse die
Kluft der Stände theilweise füllen und den schroffen Gegensatz
Volero rogationem tulit ad populum, ut plebei magistratus
tributis comitiis fierent. Liv. Ii. 56.
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der Unterworfenen größtenteils nach dem Grade der Bereit-
willigkeit bestimmt, mit der sie sich ergeben hatten. Für dieses
staatsrechtliche Verhältniß Roms zu den italischen, bald mehr
bald weniger abhängigen Bundesgenossen und eigentlichen Unter-
thanen bildete sich allmälig eine bestimmte Ordnung aus, welche
in den Hauptzügen lange unverändert geblieben ist. Hiernach
gab es:
1. Freistädte (municipia d. h. solche Städte, welche
einen größeren oder geringeren Antheil am römischen Bürger-
rechte erhalten hatten und dabei ihre eigenen Gesetze und Obrig-
keiten behielten. Man unterschied drei Arten von Municipien:
solche, deren Bürger, nur wenn sie nach Rom kamen, Rechte
und Pflichten eines römischen Bürgers ausübten, mit Ausnahme
des Simmrechts und der öffentlichen Ämter; ferner unterthänige
Gemeinden, die das Bürgerrecht ohne Stimmfähigkeit hatten
(eivitas sine suffragio); endlich solche, welche das volle Bür-
gerrecht mit Stimmfähigkeit hatten (eives optimo jure). Aus
diesen wurden entweder neue Tribus gebildet oder sie wurden
in alte ausgenommen. Im Felde diente das Aufgebot der Mu-
nicipien nicht getrennt, sondern in der römischen Legion.
2. Bundesgenossen latinischen Rechts (socii juris La-
tini). Diese behielten neben dem ursprünglichen Rechts der
gesetzmäßigen Ehe und des Verkehrs (eonnubium, eommereium)
ihre eigene Verfassung. Sie hatten nicht nur die freie Wahl
ihrer Obrigkeit, sondern auch ihren besondern Gerichtsstand.
Zudem konnten sie, wenn sie nach Rom kamen, in einer der
Tribus, welche ihneu durch das Loos zugewiesen wurde, mit-
stimmen. Als Gegendienst forderte man Beiträge an Geld und
Mannschaft für den Krieg.
3. Bundesgenossen italischen Rechts (socii juris Italici).
Ihr Verhältniß war, je nach den Verträgen verschieden gere-
gelt. Im Ganzen jedoch standen sie den latinischen Bundesge-
nossen nach. Namentlich hatten sie nicht wie diese, das Stimm-
recht in einer römischen Tribus. Alle übrigen Rechte und Pflich-
ten theilten sie größtentheils mit ihnen. Auch sie behielten ihre
x) Civitates , quae munia (Gerechtsame) capiunt Bei Orelli
Nr. 3691.
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100 _
erlassen und dafür mit dem Recht der gerichtlichen Anklage sich
zu begnügen. Das Volk zeigte sich auch willfährig und kehrte
nach Rom zurück. Das Decemvirat wurde abgeschafft, das Con-
fulat und das Tribunal mit feinen alten Rechten wieder hergestellt.
Die Zehnmänner selbst wurden alsbald, vorzüglich auf Betrieb
des Virginius, in Anklagestand gesetzt. Appius und Oppius, die
beiden schändlichsten, nahmen sich im Kerker selbst das Leben, die
übrigen kamen der Anklage durch freiwillige Verbannung zuvor.
So endete im Jahre 449 das Decemvirat, nachdem es
nicht drei volle Jahre bestanden hatte. Zum zweitenmal war
Rom durch die Mißhandlung eines Weibes frei geworden. Zn
Consuln für das Jahr 448 wurden die beiden um die Volks-
freiheit so hoch verdienten Männer, Valerius und Hora-
tius, ernannt. Diese erwarben sich ein neues Verdienst um
dieselbe durch vier besondere Gesetze, die sie erließen, wodurch
theils neue Rechte dem Volke bewilligt, theils schon vorhandene
neu bestätigt wurden: 1) Niemand soll eine Obrigkeit ohne
Provocation einsetzen, wer dieses aber wagt, soll als Hochver-
räther sterben. 2) Eine gleiche Strafe trifft den, welcher sich
an den Tribunen, Ädilen und plebejischen Richtern vergreift.
3) Die Beschlüsse der Tribus (plobiseita) sollen für die Ge-
sammtbürgerschaft eben so bindend sein, wie die der Centurien
(leges), wenn sie die Genehmigung des Senats erhalten ha-
den^). 4) Die Senatsbeschlüsse sollen im Cerestempel unter
Aufsicht der Ädilen bewahrt werden. Das letzte Gesetz wurde
offenbar in der Absicht gegeben, um jeder Unterschlagung oder
Verfälschung einer Urkunde vorzubeugen. Alle diese Gesetze be-
stätigte der Senat, zwar ungern, aber doch ohne Widerstreben.
Jetzt errangen auch die begeisterten Bürgerheere, von Valerius
und Horatius geführt, glänzende Siege über die Äquer und
Sabiner.
&) ut, quod tributim plebs jussisset, id populum teneret.
Liv. Iii. 55.
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153
Androhung des Krieges, von der beraubten Nebenbuhlerin noch
eine neue Kriegessteuer von zwölfhundert Talenten. Karthago
war noch zu schwach, um solche Ungerechtigkeit schon jetzt zu rä-
chen. Die Römer selbst konnten sich nicht sobald im ruhigen
Besitze der neuen Eroberung, aus welcher die zweite römische
Provinz gebildet wurde, behaupten. Wiederholt empörten sich
die Sardinier und Corsen gegen ihre neuen Oberherren, und
erst nach sieben Jahren der blutigsten Kämpfe (238—231) ge-
lang die Unterwerfung. Nur im Jahre 235 trat eine kurze
Unterbrechung ein und hiermit Friede im ganzen Umfange des
römischen Reiches. Der Janustempel, welcher seit Numa's
Regierung beständig offen stand, wurde geschlossen, jedoch nach
wenigen Monaten wieder geöffnet.
Bald nach der Unterwerfung Sardiniens und Corsicas hat-
ten die Römer Gelegenheit, auch auf dem adriatischen Meere ihr
Übergewicht zur See zu gebrauchen. Die Illyrier nämlich,
welche am adriatischen Meere ostwärts bis Makedonien, in dem
heutigen Dalmatien und Kroatien wohnten, trieben die größten
Seeräubereien. Schon seit Jahren hatten sie nicht nur grie-
chische, sondern auch selbst römische Schiffe gekapert. Jetzt er-
schienen römische Gesandte mit bittern Beschwerden vor Teuta,
der Königin dieses freibeuterischen Volkes und forderten Genug-
thuung und völlige Abstellung des ehrlosen Gewerbes. Diese
erklärte: „so sehr sie verhindern würde, daß ihre Unterthanen je-
mals Rom angriffen, so könnte sie doch nach illyrischem Königs-
recht ihnen nicht wehren, die Vortheile des freien Meeres zu
benutzen." Als ihr darauf Coruncanius, der jüngste der Ge-
sandten, erwiederte, daß dann die Römer sie zwingen würden,
ein solches Recht abzustellen, ließ sie diesen auf der Rückreise er-
greifen und ermorden. Sofort begann der Krieg gegen sie (229
—228). Die Römer eroberten, unterstützt durch die Verrätherei
des illyrischen Feldherrn Demetrius von Pharus, in kurzer Zeit
fast ganz Jllyrien, so daß die bedrängte Königin jetzt demüthigst
um Frieden bat. Sie mußte die Regierung ihrem Sohne Pin-
nens, unter Vormundschaft des treulosen Demetrius, übergeben,
einen Tribut zahlen, Südillyrien und Corcyra abtreten, welches
mit den Städten Epidamnus und Apollonia unter römischen
Schutz kam, und versprechen, mit nicht mehr als zwei unbewaff-
TM Hauptwörter (50): [T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal]]
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