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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bd. 2 - S. 390

1854 - Leipzig : Engelmann
390 Napoleon Bonaparte's Machtherrschast. Amerika, nachdem er durch ein höchst willkürliches Gerichtsverfahren zu zweijäh- riger Hast und Tragung der Gerichtskosten verurtheilt worden war. Die klebrigen wurden theils eingekerkert, theils unter polizeiliche Aufsicht gestellt. Li. Das französische Kaiserreich (1804—1814). tz. 745. Das Kaiserthum. Diese Verschwörungen wurden von Bona- parte zur Ausführung seines langgehegten Planes der Errichtung einer Erb- nronarchie benutzt. Durch die Machinationen seiner blinden Anhänger wußte er es dahin zu bringen, daß die Uebertragung der erblichen Kaiserwürde mit dem Rechte einer entsprechenden willkürlichen Verfassungsänderung an den 18. Mtü. ersten Eonsul von dem Tribunal in Vorschlag gebracht, von dem Senat be- stätigt und von dem Gesammtvo lke mittelst Listen mit Namensunterschriften gutgeheißen ward. Wahrend noch die Gemüther von den blutigen Hinrichtungen in angstvoller Aufregung befangen waren, wurde Napoleon I. als Kaiser der Franzosen ausgerufen und am Ende des Jahres von dem Papste in der Notre- "L!"Dame-Kirche feierlich gesalbt. Die Krone jedoch setzte er sich und seiner vor ihm knieenden Gemahlin Josephine selbst aufs Haupt. Das glanzende Krönungsfest schien der Schluß der Revolution zu sein, da nun allmählich alles Alte, dessen Vertilgung Tausende von Menschenleben gekostet, wiederkehrte. Der neue Kaiser umgab seinen Thron mit einem glänzenden Hofstaat, an dem die alten Titel, Orden und Rangstufen unter anderer Form wieder auflebten. Er selbst blieb zwar stets militärisch einfach, aber die Glieder seiner Familie wurden zu Prin- zen und Prinzessinnen mit reichen Dotationen erhoben; seine Generale wurden M a rschä l l e; ergebene Diener und Förderer seiner Pläne wurden als Groß Würdenträger der Krone oder als Senatoren mit großen Einkünften an den neuen Kaiserthron geknüpft. Die Begründung eines neuen Lehens- Adels mit den alten Titeln von Fürsten, Herzogen, Grafen, Baronen vollendete den neuen Prachtbau eines glänzenden Kaiserhofes. Heimgezogene Royalisten und bekehrte Republikaner drängten sich um die Wette in den Kaiserpalast, der bald an Glanz nicht nur den ehemaligen Hof von Versailles, sondern alle Fürstenhöfe über- strahlte. Reichbesoldete Hofbeamte, Schmeichler und Ohrenbläser fanden sich wie- der reichlich ein und das Volk vergaß abermals über den Festlichkeiten und dem Gepränge den Verlust seiner Freiheit. Nur Carnot und Lafayette huldigten dem neuen Herrenthum nicht und trugen daher weder Würden noch Titel zum Lohne. Die republikanischen Einrichtungen gingen allmählich unter. Der alteka- 1806. tender wurde wieder eingeführt. Der neue Lehensadel durfte Majorate gründen, der Klerus und die Ordensgeistlichkeit griff wieder in dieerziehung ein, die Presse wurde strenge überwacht, die persönliche Freiheit mißachtet, die politische Thätigkeit des Volkes und das Wahlrecht der Bürger immer mehr beschränkt. Jeder Widerspruch war dem Herrscher unerträglich; darum verminderte er schon im Jahr 1802 die Zahl der Tribunen auf 50, verbot dann die allgemeinen 1807. Berathungen und hob zuletzt das ganze Institut des Tribunals auf. Fortan galt nur Gehorsam; und Frankreich stand unter einer Zwingherrschaft, die gewal- tiger war als die des alten Königthums. Aber dieser Zwingherr war ein großer Mann, darum beugte man sich williger unter ihn und die Errungenschaft der Revolution; Gleichheit vor dem Gesetze, gleiche Besteuerung und Eigenthums-

2. Bd. 2 - S. 161

1854 - Leipzig : Engelmann
Der dreißigjährige Krieg. 161 Ox en stier na, dem Sohn des Kanzlers und dem schleichenden Salvius; Oestre ichs Angelegenheiten besorgte der verständige und einsichtsvolle Graf vonlrautma nn sd orf, das päpstliche Interesse vertrat Chigi (nachmals Papst Alexander Vh.). Frankreich be- folgte eine so selbstsüchtige und treulose Politik, daß d'avaux einst rieth, „die Religions- streitigkeiten in Deutschland nicht zu beendigen, um durch solche Schwäche dereinmischung und Eroberung immerdar sicher zu sein." Maximilian hielt zu Frankreich, dessen Macht er für minder gefährlich hielt als die der Protestanten und Schweden. §. 584. b) Rechtszustand und Religionssachen. In Betreff des Staatsrechtes wurde festgesetzt: Das Recht der Gesetzgebung, Steuererhe- bung, Kriegs- und Friedensschlüsse, Achtserklärung u. A. steht den von Kaiser und Standen gebildeten Reichstagen zu; — die Fürsten besitzen Landes- hoheit und dürfen Bündnisse unter sich und mit andern Machten eingehen, nur nicht gegen Kaiser und Reich; — das Reichskammergericht, vor dem die Klagen der Stande unter sich und mit ihren Unterthanen zur Entscheidung kommen, wird aus Richtern beider Confessionen gleichmäßig besetzt; auf den Reichstagen haben die Re i ch s st a d t e gleiches Stimmrecht mit den Für- sten und wenn bei Berathungen beide Religionstheile ungleicher Meinung sind, soll nichts durch Stimmenmehrheit, sondern durch gütlichen Vergleich entschieden werden. — Hinsichtlich der kirchlichen Angelegenheiten vereinigte man sich nach langen Kämpfen dahin, daß der Passau er Vertrag und der Augs- burger Religionsfriede den Protestanten bestätigt, der „geistliche Vorbe- halt" aufgehoben und der Friede auch auf die Bekenner der helvetischen Confession ausgedehnt ward. Für den Besitzstand der geistlichen Güter wie für das Recht freier Religionsübung wurde das Normaljahr 1624 angenommen. Wie es damals gewesen, solle es bleiben oder werden. Somit wurde dem landesherr- lichen Reformatio ns recht ein Ende gemacht und den drei christlichen Con- fessionen Religions^ und Cullusfreiheit und politische Rechtsgleichheit zugesichert. Andersgläubigen ward Hausandacht, Gewissensfreiheit und das Recht freier Auswanderung zugestanden. Seitdem traten die religiösen Inter- esse n hinter die politischen zurück. §. 585. Folgen, a) Deutsch lands politisch er Zustand seit d e m W estfa l i sch e n F r ie d en. Durch die erwähnten Rechtsbestimmungen sank die kaiserliche Macht immer mehr zu einem Schattenbild her- unter, indeß die einzelnen Landesfürsten zu souveräner Gewalt emporstiegen und alle wichtigern Reichsangelegenheiten der Entscheidung des Reichstags anheim- sielen, dessen Geschäftsgang d u r ch d ie V e rm e h r ung stim mb er echti g ter Glieder von nun an immer schleppender ward. (Mit Einschluß der 8 Kurfür- sten gab es 240 Reichstagsstimmen, wovon die geistlichen Fürsten 69, die welt- lichen Fürsten 96 und die Reichsstädte 61 besaßen; die nicht gefürsteten Prälaten hatten zusammen 2 Stimmen, die sämmtlichen Grafen und Herren 4 Stimmen; die protestantischen Bischöfe hatten gleich den katholischen Sitz und Stimme auf den Reichstagen). — Die ungebührliche Ausdehnung der Gerecht- same der Landesherren war das Resultat des Krieges. Denn während des- selben waren die Landstände an eine regelmäßige Besteuerung ohnean- frage gewöhnt worden; nun ließ man sie fortbestehen; — die Soldtruppen, welche die Landesfürsten während des Kriegs geworben, wurden beibehalten, woraus für den Adel und Bürgerstand eine Entwöhnung der Waffen, für die Fürsten die Möglichkeit, jeden Widerstand niederzuschlagen, hervorging. Hof- räthe, Kanzleien, Hofgerichte und eine Schaar von Beamten und Schreibern Weber, Geschichte. Ii. 6. Aufl. 11

3. Bd. 2 - S. 167

1854 - Leipzig : Engelmann
Der Norden Emopa's. 167 zögerte die Eroberung der über ein Jahr belagerten Hauptstadt Dänemarks. Ein langwieriger Krieg drohte, als Karls X. plötzlicher Tod eine rasche wao. Wendung der Dinge herbeiführte. Wie groß aber das Ansehen der schwedi- schen Kriegskunst war, ersieht man daraus, daß der neue, unter Vermitte- lung von Frankreich, den Niederlanden und England geschlossene Kopen- 2l¿ai Hagener Frieden dem Rothschilder fast gleich war, nur daß Schweden Drontheim und Bornholm fahren ließ. Korfiz Ulfeld, der aufs Neue Ver- rath gesponnen, endete als Flüchtling im Auslande. tz. 589. Verfassungsänderungen. Karls X. Tod hatte in den beiden skandinavischen Reichen innere Veränderungen entgegengesetzternatur zur Folge. In Schweden trat nämlich wieder wie nach Gustav Adolfs Tod eine v ormundsch aftliche Regierung der fünf erstenkronbeamten und des Reichsraths ein, die ihre Stellung zur Hebung der Aristokratie be- nutzten, während in Dänemark durch eine blutlose Revolution der beschränk- teste Monarch Europa's in den allerunbeschränktesten umgeschaffen und der mächtige Adel seiner Vorrechte beraubt wurde. Bisher mußten die dänischen Könige bei ihrer Wahl eine Capitulation Däne- unterzeichnen, wodurch alle Regierungsgewalt einem aristokratischen Reichs- rath zusiel und der grundbesitzende Adel, der bei der Königswahl gewöhnlich den Ausschlag gab, allmählich eine Menge Vorrechte, als Steuer- und Zollfreiheit, Besetzung der Reichsrathstellen, geringen Pachtzins für die Krongüter, Vorzug vor Gerichts, dgl. erwarb. Als nun nach Beendigung des Kriegs, in dem der Adel eben so viel Selbstsucht und Gleichgültigkeit als der Bürgerstand Auf- opferung und Eifer gezeigt, ein Reichstag (Ständeversammlung) die zur Deckung der Schulden und Kriegskosten erforderlichen Summen durch Umlagen aufbringen sollte, suchte der Adel dem Bürgerstand alle Lasten zuzuwälzen. Die dadurch erzeugte Verstimmung wurde von der Königin und dem schlauen Kabinets- sekretär Gabel klug zum Umsturz der bestehenden Verfassung benutzt. Mit Hülfe des einflußreichen Bischofs von Seeland (Svane) und des geachteten Bürgermeisters Nansen von Kopenhagen und unterstützt von der in der Haupt- stadt anwesenden Militärmacht gelang es der Hofpartei, die Stände zu dem Be- schluß zu bringen, „daß das Wahlkönigthum und die darauf beruhende Capitulation in Dänemark aufgehoben sein und die Krone Friedrichs Iii. Nach- kommen, männlichen wie weiblichen, erblich zustehen solle." Statt aber selbst ein * neues Staatsgrundgesetz zu entwerfen, legte dieständeversammlung vertrauungs- voll die Ausarbeitung der an die Stelle der aufgegebenen Capitulation zu treten- den Verfassung in die Hände des Königs und leistete unbedingte Huldigung, Dadurch führte sie nicht nur die Schwächung der Aristokratie, sondern den Um- sturz der ganzen ständischen Verfassung herbei. Denn die von Gabel entworfene Souveränetäts-Akte, worauf das einige Jahre später von dem klugen Kanzlei-Sekretär Schumacher ausgearbeitete oder verbesserte Königs-Ge- setz beruhte, legte dem Monarchen absolute Gewalt bei. Doch ging Friedrich Iii. bei der Umgestaltung des ganzen öffentlichen Lebens behutsam zu Werke. Eine neue Besteuerungsart, ein stehendes Heer, Erhöhung des Pacht- zinses für die Domänen und Verwandlung des Reichsraths in eine berathende Behörde waren die wichtigsten Einrichtungen. Erst unter seinem Nachfolger Christian Christian V. wurde nach dem Rath des zum Großkanzler und Reichsgrasen 1070-99.

4. Bd. 1 - S. 227

1854 - Leipzig : Engelmann
Das Römerreich. 227 Bart und Haupthaar, schrie in Todesangst um der Quirlten Beistand. Er zeigte den Ausammcnlaufenden die blutigen Zeichen unmenschlicher Mißhandlungen und erzählte: ihm sei, nachdem er in achtundzwanzig Schlachten gewesen, im Kriege Haus und Hof geplündert und abgebrannt, die Hungersnoth der etruskischen Zeit habe ihn gezwungen, Alles zu verkaufen; er habe borgen müssen, die Schuld sei durch den Wucher vielfach ausgelaufen: dann habe der Gläubiger sich ihn und seine zwei Söhne zusprechen lassen, und sie in Ketten gelegt. Manche erkannten aus den entstellten Zügen einen wackern Hauptmann; das Mitgefühl, die Wuth verbreitete Tumult durch die ganze Stadt: Verpfändete und Ledige liefen zusammen, und alle heischten Abhülfe der allgemeinen Noch." Nun war gerade Krieg mit den Volskern und das Volk weigerte den Heerbann. Da ließ der zweite Consul P. Servilius verkünden, „wer wegen Schulden als eigen ge- halten werde, könne sich ungehindert zum Dienst melden, und die Kinder der Soldaten sollten in ihrer Freiheit und im Besitz des väterlichen Eigenthums nicht angetastet wer- den." Auf dieses Versprechen schwuren alle Verpfändete zur Fahne und der Consul erfocht einen glänzenden Sieg. Als aber Appius Claudius die aus dem Felde heimkehrenden Schuldknechte in ihre Kerker zurücksandte und die Verpfändeten ohne Erbarmen den Schuldherren zusprach, geriethen die Plebejer, ergrimmt über den Treubruch, in offenen Ausstand und widersetzten sich der Vollstreckung des Befehls. Nach einiger Zeit gelang es jedoch dem volksthümlichcn Marcus Valerius, den die Patrizier in ihrer Noth zum Die tat or ernannt, die Plebejer wieder zu beschwichtigen und sie, unter Erneue- rung der früheren Zusage, abermals zum siegreichen Kampf ins Feld zu führen. Allein die verheißene Befreiung der Schuldknechte wurde von dem Senat aufs Neue verworfen. Da legte Valerius im Unmuth seine Würde nieder; die Plebejer aber, die noch außer- halb der Stadt in Reih und Glied aufgestellt waren, weigerten den Consuln den Ge- horsam und besetzten den mons sacer in der crustumerischcn Feldmark am Anko. — „Den Plebejern ist in der Geschichte jener innern Kämpfe die Eigenschaft des Volks, den Patriziern nur die der Kaste zuzucrkennen. Die Starrheit der Letztern, das egoistische Festhalten an ungebührlichen Vorrechten, der bürgerfeindliche und lieblose Sinn, mit dem sie den Streit führten, stand weiterer Entwickelung des Volks und Staats schroff entgegen. Wenn sie mit ihren Clienten die einzige Füllung des Staates blieben oder ihre Standesformen für die gesammte Bevölkerung geltend zu machen vermochten, so ward Rom eine starre Aristokratie ohne regen Fortbildungstrieb und ohne große Zukunft. Darum sind die Patrizier trotz ihrer politischen Bildung und priefterlichcn Weisheit doch nur die Vertreter einer Stabilität, die der Cultur Früchte zu bringen nicht geeignet war, die wackern Plebejer aber, welche unermüdlich fortschreitend ihrem Stande Rechte er- kämpften, die Werkzeuge zu volksthümlicher Culturcntwickelung." §. 147, Coriolan. Bald nachher brach eine Hungersnoth in Rom aus, und als endlich Schiffe mit Getreide aus Sicilien ankamen, stellte der stolze Patrizier Marcius Coriolanus den Antrag, man solle den Plebejern nicht eher etwas davon verabreichen, als bis sie in die Abschaffung der Volkstri- bunen gewilligt. Da sprachen die Plebejer in ihrer Tribusversamm- lung die Acht über ihn aus und nöthigten ihn zur Flucht. Rachedürstend begab er sich zu den Volskern und beredete sie, unter seiner Führung einen Einfall in das römische Gebiet zu machen. Schon waren sie verheerend bis zum fünften Meilenstein vorgedrungen, als es den vereinten Bitten der Mut- ter und Gattin des Feldherrn gelang, ihn zum Rückzug zu bewegen. Aus Zorn darüber sollen ihn die Volsker erschlagen haben, behielten aber die eroberten Städte. 15

5. Bd. 1 - S. 231

1854 - Leipzig : Engelmann
Das Römerreich. 231 Patrizier mit unumschränkter Gewalt (gesetzgebender, richterlicher und voll- ziehender) ausgerüstet und mit der Abfassung neuer (staats- und privatrecht- licher) Gesetze beauftragt werden sollten. Musterhaft vollzogen im Anfang die neuen Beamten, von der Zahl der Mitglieder Decemvirn (Zehner-452. aus schuß) genannt, das aufgetragene Geschäft; und ihre am Ende des ersten Jahres von der -Volksversammlung bestätigten Gesetze fanden solchen Beifall, daß man ohne Bedenken zur gänzlichen Vollendung des Werks auch für das zweite das Decemvirat bestehen ließ. Aber jetzt mißbrauchten die patrizischen Zehnmänner ihre unumschränktemacht zu Handlungen derwill- kür und Gewaltthat. Sie wütheten mit Kerker, Geldbuße, Bann und Hen- kerbeil gegen ihre dem Plebejerstand angehörenden Widersacher, ließen, als ein Krieg mit den Aeguern und Volskern ausbrach, durch einen Hinterhalt einen greisen, mit Narben bedeckten Plebejerhelden (Siccius Dentatus) er- morden, und führten, nachdem ihr zweites Jahr verflossen und die Abfassung der Zwölftafelgesehe vollendet war, eigenmächtig ihr Amt fort. Da brachte die lüsterne Frevelthat des Appius Claudius, eines ihrer einflußreichsten Mitglieder, die allgemeine Unzufriedenheit zum Ausbruch. Dieser trug näm- lich Verlangen nach der schönen Virginia, Tochter eines Plebejerführers und Braut eines andern. Um zu ihrem Besitz zu kommen, beredete er einen seiner Clienten, die Jungfrau für seine entlaufene Sclavin zu erklären und vor des Decemvirs Richterstuhl als Eigenthum anzusprechen. Vor einer großen Menschenmenge hörte Appius Claudius auf dem Forum die Klage an; kaum hatte aber sein Richterspruch die Virginia dem Kläger überant- wortet, als der Vater hinzueilte und ihr ein Messer ins Herz stieß, um sie vor der Entehrung zu retten. Jetzt besetzten die Plebejer den Aventinus und ver- langten drohend die Entfernung der Decemvirn und die Zurückführung der alten Ordnung. Beides geschah. Appius Claudius tödtete sich selbst im Kerker; sein College Oppius ward hingerichtet; die übrigen büßten ihre Fre- velthaten mit ewigem Exil. Die Zwölftafelgesetze blieben jedoch in Wirksamkeit und waren der erstenachhaltigeversuch, dieverschiedenenvolks- bestandtheile zu einem einzigen staatlichen Gemeinwesen auf rechtlichergrund- lage zu vereinigen. Die Zwölftafelgesetze, die aus einer Mischung fremder (griechischer) und ein- heimischer Rechtsbestimmungen hervorgingen, wurden die Grundlage des römi- schen Rechts, dessen Ausbildung zur Wissenschaft (Jurisprudenz) eins der Hauptverdienste der Römer ist, welche daneben nur noch die Kriegskunst zur höchsten Vollendung brachten, wahrend sie in allen übrigen Wissenschaften, sowie in Kunst und Poesie nur Nachahmer und Entlehner der Griechen waren. „Diese formelle rein äußerliche Seite des Lebens, die Rechtsbestimmungen und das M i li ta rw e sen, erhielten von den Römern, da ihre ganze Kraft und durch ihre ganze Geschichte hindurch sich darauf wandte, die schärfste Ausbildung." — klebri- gen s waren die Plebejer, welche freiwillig den rechtskundigen Patriziern das Ge- schäft der Gesetzesreform überlassen und sich von dem Decemvirat ausgeschlossen

6. Bd. 1 - S. 406

1854 - Leipzig : Engelmann
406 Das Mittelalter. besorgt. — Zur Verwaltung der Krongüter und Beaufsichtigung der Lehen wurden in den entfernten Landschaften (in Allemannien, Ostfranken u. a.) Kam- merb oten bestellt. Allgemeine Umlagen oder Steuern waren noch unbekannt, wohl aber wurden die jährlichen Maigefchenke bereits als Schuldigkeit angesehen und das Kriegsheer, Dienstleute und Freie, stand auf eigene Kosten im Feld. Zur Cultiv irung seines Reichs bediente sich Karl der Kirche (der er große Schenkun- gen zuwieß und den Zehnten und mancherlei Vorrechte verlieh) und der christ- lichen Religion, die er durch Verbesserung der Kirchenmusik nach italie- nischem Vorbilde und durch Einführung eines von Paul Diaconus entworfenen Predigtbuchs zu fördern suchte. Indeß Missionare bei den germanischen und slavischen Völkern den Grund zur Civilisation legten, mußten im Frankenlande die Geistlichen Klosterschulen und Domstifter begründen und die Schatze altrömischer Literatur durch Abschreiben zugänglicher machen. Gelehrte, wie der britische Mönch Alcuin (t 804) und der Geschichtschreiber Einhard aus dem Odenwalde, erfreuten sich seiner Gunst und Unterstützung in hohem Grade. Al- cuin, der in Pork noch die Reste altrömischer Cultur kennen gelernt hatte, leitete als einflußreicher Rathgeber und Freund des Kaisers, und als Vorsteher eines von ihm gestifteten gelehrten Vereins, das ganze Bildungs- und Erziehungs- wesen, wodurch Karl römisch-griechische Cultur im germanischen Frankenreiche zu begründen bemüht war. Er suchte mit den Strahlen der alten Wissenschaft die herrschende Finsterniß zu vertreiben und Sinn für das Edle, für Sitte, Tugend und Recht zu wecken. Des Kaisers Interesse für Bildung gab sich auch in seiner Beschäftigung mit deutscher Grammatik und in der von ihm veranstalteten Sammlung alter germanischer Heldenlieder kund und seine Bewunde- rung der alten Civilisation äußerte sich besonders in der Vorliebe für Rom und Italien und in dem Streben, durch italienische Künstler Paläste und Kirchen nach römisch-byzantinischem Styl errichten zu lassen und in Hausgeräthe, Schmuck- werk, Musik u. dgl. den italienischen Geschmack einzuführen. Durch die Ein- führung des kanonischen Rechts und der hierarchischen Rangordnung unter der Geistlichkeit wurde die fränkische Kirche der allgemeinen Kirche des Abendlan- des näher gebracht, ohne daß sie jedoch ihre unabhängige Stellung ganz eingebüßt hätte. Karl (dessen schöner, majestätischer Wuchs und kräftiger Körperbau den Adel der Seele beurkundete) wohnte am liebsten in Ingelheim am Rhein, wo er einen schönen Palast (Pfalz) hatte, und in Aachen, wo er auch begraben liegt. Auch in Würzburg, Regensburg, Schlettstadt, Königshof, Frankfurt, Tri- bur, Worms u. a. O. besaß er kaiserliche Pfalzen oder Hoflager. Bei seinen Zeitgenossen stand er in solcher Verehrung, daß sogar der Khalife H a ru n al Raschid (§.264) ihm aus dem fernen Oriente kostbare Geschenke (darunter eine metallene vonwasser getriebene Schlaguhr) zuschickte. Karl war auch aufhebung des Verkehrs und Begründung neuer Handelswege durch Schiffbarmachung von Flüssen, Anlegung von Brücken (z. B. in Mainz) u. dgl. m. bedacht. Der Plan, durch die Anlegung eines Donau-Mainkanals die Nordsee mit dem schwarzen Meer in Verbindung zu setzen, kam nicht zu Stande und wurde erst in unfern Tagen ausgeführt.— Seit Karl dem Großen besaß die Stadt Aachen, deren alte byzan- tinische Domkirche von ihm herrührt, den Vorzug vor allen deutschen Städten, so daß sie die gewöhnliche Krönungsstadt der deutschen Kaiser war, bis Frankfurt am Main ihr den Rang ablief. Sie blieb lange der Sitz der angesehensten rheinisch-fränkischen Pfalzgrafen (§. 277).

7. Bd. 1 - S. 408

1854 - Leipzig : Engelmann
408 Das Mittelalter. Nach Lothars Thronentsagung und Tod (855) wurde sein Reich unter seine drei Söhne 869. 875. getheilt; da aber alle kinderlos starben, so erlangte Karl der Kahle die Kaiser- krone; Burgund und Provence bildeten sich zu einem selbständigen Königreich, 870. Lothringen ward durch den Vertrag von Mersen an der Maas zwischen Frank- reich und Deutschland getheilt, so daß letzteres die Städte Straßburg, Basel, Metz, Trier, Utrecht, Köln und Aachen erhielt. §. 277. Um die Mitte des 9. Jahrhunderts wurde Europa von drei Seiten durch Raubzüge schwer heimgesucht, Italien von den Saracenen (§§. 263. 266.), Ostdeutschland von den Wenden in Mahren und andern slavischen Völkern (§. 273.), und die Küsten der Nordsee von den Normannen aus Scandinavien und von den dänischen Inseln der Ostsee. Von Jugend auf gewohnt an das wilde Meer mit seinen Stür- men und Gefahren, führten die letztern ein keckes Freibeuterleben, durchzogen raubend die Küstenländer der Nordsee, segelten mit ihren kleinen Schiffen die Mündungen der Flüsse hinan und kehrten dann beutebeladen in die Hei- math zurück. Sie legten Hamburg in Asche, durchzogen die Nieder- lande von einem Ende zum andern, ließen die Städte Köln, Bonn, Trier in Flammen aufgehen und bedrohten sogar Paris mit ihren Raubzügen. Selbst das ferne Spanien fühlte ihre Geißel. „Wahrend die Nachfolger Karls des Großen sich über die Vererbung des Reichs entzweiten, dievölker wieder aus einander traten, der gewaltige Heerbann sich trennte, die mächtigen Män- ner des Reiches verschiedene Parteien ergriffen, und ein Kampf entbrannte, der alle Aufmerksamkeit und Kraft beschäftigte, ergossen sich die seebeherr- schenden Germanen des Nordens, in denen das zurückgedrängte Heidenthum noch einmal seine ganze Energie gesammelt hatte, über alle Küstenländer des Reiches, vom Ausfluß der Elbe bis zum Ausfluß der Garonne." Um ihren Einfällen zu begegnen mußten bei dem Mangel aller Seemacht, die karolin- gischen Könige in den verschiedenen ihrer Herrschaft unterworfenen Völkern dieherzogswürdewiederherstellen und den Markgrafen und kriegerischen Edelleuten hohe erbliche Gewalt einräumen, wodurch bei der Schwäche und Beschränktheit der meisten Karolinger bald alle Macht in die Hände der Großen kam, obgleich die zur Leitung der obersten Justiz und zur Verwaltung der königlichen Einkünfte errichtete Pfalz grafen würde gegen die kriege- Karlder Gewalt der Herzoge ein Gegengewicht bilden sollte. — Dies ersieht 87(f-Ìs87 man aug bcr Geschichte Karls des Dicken, dem durch das rasche Absterben seiner Brüder und nächsten Verwandten das Erbe seines Vaters, Ludwigs des Deutschen, und seines Oheims Lothar zusiel, und den zuletzt auch die Großen Frankreichs zum Oberhaupt wählten, so daß Karl der Dicke, ein schwacher, träger und bis zum Blödsinn beschränkter Mann, fast die ganze Herrschaft Karls des Großen nebst der Kaiserwürde besaß. Als dieser näm- lich von den Normannen zweimal einen schimpflichen Frieden erkaufte, worin er sich zu einer ansehnlichen Geldzahlung anheischig machte und ihnen einen

8. Bd. 1 - S. 414

1854 - Leipzig : Engelmann
414 Das Mittelalter. 5. Lehnsverfassung. (Feudalwesen). §. 283. Aus den oben (§. 214.) erwähnten Einrichtungen der alten Ger- manen gingen im Mittelalter die mit dem Namen Feudalsystem bezeichneten, verwickelten Zustände hervor. Nach Eroberung der entvölkerten römischen Pro- vinzen wurde das Land gewöhnlich in dreitheile getheilt; einen, wozu die Herren- güter (Domänen) der römischen Kaiser gehörten, nahm der König, den andern vertheilte ec als freies Eigenthum (Allod) unter seine Kriegsgefährten mit der Verpflichtung des Heerbanns; der dritte (darunter besonders die Städtegebiete) verblieb gegen Zins oder Abgabe den alten Bewohnern. Um aber die Freien enger an den Thron zu knüpfen, verlieh ferner der König einem Theil von ihnen pas- sende Stücke von seinem Loos zum lebenslänglichen Genuß. Dies nannte man Lehn choueñoium), der Geber war der Lehnsherr, der Empfänger hieß L eh ns in a n n, Di en stm ann oder V a sa l l. Es galt als B e lo h nung oder Besoldung für Dienstleistungen sowohl im Heer als bei der Hofhaltung (die Großämter der Ministerialen) und konnte, wenn der Besitzer starb oder seiner Verpflichtung nicht nachkam, demselben wieder entzogen werden. Auf gleiche Weise belehnten reiche Freie andere minder Begüterte mit Theilen ihres Eigenthums, ja sogar ihrer Lehen (A ft e r l e h e n), und gewannen sich dadurch ebenfalls Lehnsleute oder Vasallen (Benesiciaten). Auch Bischöfe und Aebte, die für ihre zeitlichen Besitzungen zu den Landesherren im Lehnsverhältniß stan- den, vergaben Lehen an Ritter unter der Verpflichtung, das Kloster zu schützen und für dasselbe den schuldigen Heerbann zu leisten (Schirmherren, Kastvögte). Diese auf gegenseitige Treue gegründeten Verhältnisse wurden allmählich so allgemein, daß die Zahl der freien Gutsbesitzer sehr abnahm, und zuletzt nur die reichen Freiherren (Barone) umfaßte, die zwischen dem hohen Abel der Krön- oder Reichsvasallen (Herzoge und Grafen) und dem niedern der kleineren Vasallen (die neben ihrem Eigentbum noch Güter von jenen oder von der Kirche zu Lehn trugen) in der Mitte standen. Die Freien von klei- nem Allod dagegen kamen mit der Zeit in Abhängigkeit, theils freiwillig, um sich dem lästigen Heerbann zu entziehen, theils gezwungen durch Druck oder Verar- mung. Sie traten in das vielgestaltete Verhältniß der Hörigkeit, indem sie als Pächter und Hintersassen reicherer Gutsbesitzer oder der Kirche ihr früheres Eigenthum fortan im Erbpacht oder als Zinsleute bebauten, und neben man- cherlei Abgaben unentgeltliche Hand- und Spanndienste (Frohnden) entrichten mußten. Sehr groß war auch noch die Zahl der L e i b ei g en en, die als Eigen- thum des Guts angesehen wurden und als rechtlose Knechte der Willkühc ihrer Herren anheimgegeben sich vieler harter mitunter ehrloser Dienstleistungen und Verpflichtungen unterziehen mußten. Diese Verhältnisse erfuhren unter den schwachen Nachkommen Karls des Großen mancherlei Störungen, worunter die folgenreichste die von den Edelleuten ertrotzte Erblichkeit ihrer Lehnsgütec war. Seitdem standen gewaltige Reichsvasallen den Königen als Gleiche gegen- über, und wenn sich mehrere von ihnen verbanden, konnten sie dem Reichsober- haupt ungestraft Trotz biecen.

9. Bd. 1 - S. 432

1854 - Leipzig : Engelmann
432 Das Mittelalter. 1059. §.297. Heinrich Iv. und Gregor Vii. Dieser Papst war der willenskräftige, charakterfeste Gregor Vii., der aus einem niedrig gebornen Mönch, Hildebrand, der mächtigste Kirchenfürst geworden war, und durch die Ueberlegenheit seines Geistes bereits mehrere der vorhergehenden Päpste geleitet hatte. Durchdrungen von dem unerschütterlichen Glauben „an den unfehlbaren Sieg der moralischen Macht des Geistes über die physische Ge- walt der Welt" und gehoben von dem Bewußtsein des durch seine Sitten- strenge erlangten Ansehens strebte er sowohl nach der Reinheit als nach der Einheit der Kirche, und um dieses Streben sicherer zu erreichen, suchte er zunächst diekirchenichtnurvonderweltlichengewaltunab- hängig zumachen, sondern daspapstthum über daskaiser- thum und über jede zeitliche Fürsten macht zu erheben, den Klerus vom Staat zu emancipiren und diesen der kirchlichen Hierarchie unterzuordnen. Darum war unter seinem Einfluß kurz vorher durch Nico laus Ii. das Card ina Icolleg turn errichtet und diesem höchsten Staats- und Kirchen- rath die Papstwahl, die bisher dem gesummten römischen Volke mit Inbegriff des Klerus zugestanden, übertragen worden, um sie sowohl der Bestätigung des Kaisers als der Einwirkung der römischen Adelsfamilien zu entziehen. Nach sei- ner Erhebung war er zunächst auf Reinigung der Ki r ch e bedacht und erließ zu dem Zweck eine strenge Verordnung gegen die herrschende Simonie, entsetzte und bannte die Bischöfe, die ihre Aemter durch Kauf erlangt hatten, und suchte die Ursache des Lasters durch das Verbot der La i en - I n v esti tur d. h. der Be- setzung der Kirchenämter durch die Landesfürsten vermittelst der Belehnung mit Ring und Stab zu tilgen. Die Entziehung dieses Belehnungsrechts aber war eine zu große Verminderung der weltlichen Macht, als daß sich nicht die Landes- fürsten und vor Allen die Kaiser, diesen Eingriffen in ihre Hoheitsrechte hatten widersetzen sollen. Denn da durch die vom Geiste der Zeit herbeigeführte Frei- gebigkeit der Kaiser, Könige und Edlen die Bischöfe und Klostervorfteher nicht nur mit Gütern aller Art, sondern auch mit der unabhängigen Gerichtsbarkeit und mit vielen andern Rechten begabt und durch die Immunitäten in eine bevorzugte Stellung gesetzt wurden, so mußten die deutschen Kaiser und in andern christlichen Landern die Könige gewisse Hoheitsrechte über dieselben in Anspruch nehmen, wenn sie nicht einen großen Theil des Reiches ihrer Autorität entzogen sehen wollten. Ohne die Behauptung dieses Jnvestiturrechts wäre das Ansehen und die Rechtsgewalt des Kaisers in den geistlichen Territorien, die an Umfang hie und da großen Grafschaften und ganzen Herzogthümern gleich kamen, gänz- lichvernichtet worden. — Dann machte Gregor den Cö li ba t (Ehelosigkeit), der bisher nur für die Bischöfe allgemeine Sitte gewesen, indeß die übrigen Geist- lichen dieses durch mehrere Kirchenversammlungen ausgestellte Gebot bisher wenig geachtet hatten, zum strengen Gesetz für alle Kleriker, und zwang die verheirathe- ten Geistlichen, ihre Frauen und Kinder von sich zu thun. Dadurch wurden diese enger an die Kirche geknüpft, da von nun an, „Weib und Kind mit allen Hoff- nungen und Sorgen den Geistlichen nicht mehr an das Land seiner Geburt, an bürgerliche Verhältnisse fesselten, und er weniger von dem Arme weltlicher Drän- ger zu fürchten hatte." Zugleich begünstigte Gregor die Erhebung der Normannen-

10. Bd. 1 - S. 424

1854 - Leipzig : Engelmann
424 Das Mittelalter. sächsischen Kaiserhauses besetzt. Eine gewaltige Herrschernatur, die sich schon in dem majestätischen Aeußern und dem Ehrfurcht gebietenden Blick und We- sen kund gab, warfotto alle trotzigen Widersacher nieder, aber dendemüthi- gen und Gebeugten begegnete er mit Großmuth und Gerechtigkeit. 2) Wie Heinrich erweiterte auch Otto das Reich gegen Dänen und Slav en und suchte durch Pflanzung des Christenthums Civilisation unter ihnen zu verbrei- ten. Er zwang den König Harald zur Herausgabe Schleswigs und zur Annahme des Christenthums, drang in Jütland ein, wo er seine Lanze in einen Arm des Meerbusens Limsiord warf, der davon den Namen Ottensund erhielt und legte drei dem Erzstift Bremen untergeordnete Bisthümer (Schleswig, Ripen, Aarhus) dafelbst an. Zur Bekehrung der überelbischen Wenden-Slaven, bei deren Bezwingung der tapfere und verschlagene Sachse Gero große Dienste that, gründete er die Lausitzer Mark und die der Metropolitankirche von Magdeburg unterworfenen Bisthümer Merse- burg, Zeitz, Meißen, Brandenburg und Havelberg. Innerer Verrath und Zwiespalt und die treulose Ermordung von dreißig Häuptlingen bei einem Mahle durch den zum Markgrafen erhobenen Gero hatten die Sla- ven geschwächt und zur Unterwerfung gebracht. Auch in Böhmen wurde unter Boleslav dem Frommen mit der deutschen Lehnsherrlichkeit das Christenthum befestigt und in Prag ein bischöflicher Sitz errichtet. 3) Mittlerweile hatten sich die Ungarn wieder erholt, und als sie nun mit neuen Raubzügen Deutschland heimsuchten und drohten, mit den Hufen ihrer zahllosen Roffe die deutschen Städte zu zertreten, brachte ihnen der kriegskun- dige König unter dem Reichsbanner mit dem Erzengel Michael in der »55. Schlacht auf dem Lechfelde (bei Augsburg) eine solche Niederlage bei, daß von den großen Schwärmen nur Wenige dem scharfen Schwert der Baiern, Franken, Schwaben und Böhmen entrannen und ihre Streifzüge fortan auf- hörten. Hunderttausend Todte, darunter Otto's tapferer Schwiegersohn Konrad und die Bischöfe von Eichstadt und Regensburg, sollen die Wahl- statt gedeckt haben. In allen Kirchen erschallten Lobgesänge zu Ehren Otto's, des Vaterlanderretters. — Bald schuf das Christenthum, das von Passau aus bereits in Ungarn Eingang gefunden und am Ende des Jahrhunderts £C. looo. unter König Stephan dem Heiligen, dem Gesetzgeber und Ordner des Lan- des, den Sieg erlangte, mildere Sitten und friedfertigen Sinn. *) Der Erzbischof von Mainz (als Erzkanzler) so wie die Erzbischöfe von Trier undköln waren bei der Krönung thätig; der Herzog von L o th r i n g en war K ä m- merer, der Herzog von Franken Truchseß, der Herzog von Schwaben Obcr- schenke, der Herzog von B ay ern Marschall. §. 291. 4) Ein folgenreiches Ereigniß für Deutschland war Otto's Er- 962. Werbung der römischen Kaiserwürde, die fortan bei dem „h eilig en römi- sch en R eich deutsch er Nation" verblieb. Es hatte nämlich Berengar von Jvrea den lasterhaften und tyrannischen König Hugo von Nieder-
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