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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 43

1888 - Habelschwerdt : Franke
43 Das Uevrklersct/e Zertaltev. 1. Staatsverwaltung des Werikkes, 449—429. Auf Cimon folgte Perikles als Leiter Athens. Ohne Archont zu sein, wurde er stets von neuem zum Oberfeldherrn, Finanzverwalter und Vorsteher der öffentlichen Arbeiten gewählt. Durch überlegene Einsicht und eine glänzende Rednergabe beherrschte er das Volk. Sein Ziel war, Athen zur ersten Macht zu erheben. Seine wichtigsten Maßregeln sind: /a) Beschränkung der Rechte des Areopags. Demselben wurde die Aufsicht über die Sitten und der Einfluß auf die Staatsverwaltung entzogen. /b) Trennung des Gerichtswesens von der Verwaltung. Die richterlichen Befugnisse wurden 10 besondern Gerichtshöfen übertragen. Gründung neuer Niederlassungen. Um zweifelhafte Bundesgenossen in Unterwürfigkeit zu halten, wurden nach dem Chersones, nach Naxos, Thnrii, Amphipolis Ansiedler gesandt. ä) Durchführung der Demokratie. Da Perikles den Schwerpunkt des Staates in die Volksversammlung legte, war es sein Streben, allen Bürgern die Teilnahme an den Staatsämtern zu ermöglichen und sie dafür zu befähigen. Daher wurden die ärmeren Bürger für den Besuch der Volksversammlung und der Gerichte entschädigt; auch für den Besuch des Theaters wurde ihnen ein Schauspielgeld gezahlt. e) Staatsgelder. Die Bundeskasse, zu der gegen 1000 Städte steuerten, war von Delos nach Athen verlegt worden. Die Einkünfte bestanden in jährlichen Beiträgen der Bundesgenossen, Markt- und Hasenzöllen und Ehrenleistnngen der Reichen. f) Verschönerung Athens. Perikles schmückte die Stadt mit dem Odeum, die Akropolis mit dem Propyläenthore und dem Parthenon. In der Perilleischen Zeit feierten die Wissenschaften und Künste ihre schönsten Triumphe. I. Wissenschaften. 1. Die griechische Philosophie erhielt durch Sokrates eine neue 2. Kultur, Richtung.

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 162

1888 - Habelschwerdt : Franke
162 Staatliche Zustände unter den Staufern. Das politische Streben der Staufer ging dahin: a) der Macht der Herzöge entgegenzutreten, b) Italien mit Deutschland zu vereinigen. ad a): Der Hauptersolg war die Demütigung der mächtigen Welfen; doch machte die Erreichung des anderen Zieles die Erweiterung der Vorrechte der Fürsten häufig notwendig. ad b): Die Vereinigung Italiens mit Deutschland gelang zwar; indes führte sie zu Kümpfen mit den Päpsten, deren Verbindung mit den Lombarden auch die Stauser nicht gewachsen waren. 1. Der König. Seit der Wahl Rudolfs von Schwaben (Gegenkönig Heinrichs Iv.), 1077, galt Deutschland als ein Wahlreich. Zur Zeit der Staufer gelangt das Wahlrecht an die sieben bedeutendsten Fürsten (Kurfürsten), die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, den Herzog von Sachsen, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzog von Bayern und den König von Böhmen. Die Übertragung der Kaiserwürde geschah durch die Krönung des Königs seitens des Papstes. Unter der Aussicht des Königs stehen wie früher: a) das Reichsheer, b) die Reichseinkünfte, c) die Gerichte. a) Das Reichsheer. Für den Krieg bot der Kaiser alle Vasallen und Territorialherren auf, die mit ihren Lehnsleuten und Freien erschienen. Wenn der Vasall die Heeresfolge verweigerte, verlor er sein Lehen. Der Kriegsdienst war feit den sächsischen Kaisern Reiterdienst, darum ein Vorrecht des Adels; kriegerische Ehre ward das ausschließliche Erbteil dieses Standes und die Grundlage seiner politischen Macht. Die Landsassen, welche nicht Kriegsdienste leisteten, wurden zu einer Steuer, Bete genannt, herangezogen. Als Durchschnitt eines königlichen Heeres werden zu Ansang des 12. Jahrhunderts 30000 Ritter, mit Schildknappen und Troß 100000 Mann angegeben. b) Die Reichseinkünfte hatten sich sehr vermindert, da die Kaiser in den vielen Kämpfen die Reichsgüter zur Gewinnung von Anhängern verwendet hatten. Das wichtigste der Gesälle war das Bergregal. c) Die Gerichte. Der Kaiser lvar die Quelle aller richterlichen Gewalt, hatte aber dieselbe größtenteils den Landesherren zu Lehen gegeben. Indes bestanden auch Gerichtshöfe für die Reichsunmittelbaren, die zugleich die höheren Instanzen für die Territorialgerichte waren. Die Einrichtung aller Gerichte war so, daß den Urteilsspruch die Fürsten und Herren, bezw. die Gemeinden zu finden hatten. 2. Die Reichsstände. Auf den Landtagen ivaren 3 Stände vertreten: a) die Reichsfürsten, teils geistliche, teils weltliche; b) die Grafen und Herren, welche ihr Lehen entweder vom Kaiser oder von den Reichssürsten hatten; c) die Reichsstädte. (Der Bauernstand hatte noch keine Vertretung.) Durch die Auflösung der großen Herzogtümer, das Selbständigwerden der Gaugrafen und durch die Erteilung vieler königlicher Privilegien zerfiel das Reich in eine Menge selbständiger Territorien. Man zählte 116 geistliche und

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 163

1888 - Habelschwerdt : Franke
163 100 weltliche Reichsstände, unter letzteren 4 Kurfürstentümer und 0 größere Herzogtümer. 3. Der Bürgerstand und das Städtewesen. A. Entstehung der Städte. Städtisches Leben entwickelte sich vor allem um Kirchen und Burgen herum. Im übrigen entstanden die deutschen Städte: a) aus römischen Standlagern (Mainz, Köln, Trier, Augsburg u. ct.); b) aus Bischofssitzen und Klöstern (Münster, Osnabrück, Paderborn, Bremen, Hamburg, Magdeburg, Würzburg, Fulda u. a.); c) aus kaiserlichen und fürstlichen Burgen und Pfalzen (Nym-wegen, Aachen, Nürnberg, Goslar n. a.); (1) ans Märkten, an Bergwerken und Flußübergängen (Erfurt, Freiberg u. a.); e) aus germanisierten Wendenstädten uni) deutschen Kolonteen (Berlin, Breslau, Danzig, Thont, Elbing u. ct.). Bei vielen Städten lassen sich die Entstehungsursachen nicht mehr angeben; bei manchen wirkten mehrere zusammen. B. Bevölkerung. Dieselbe bestand a) aus den Burgmauuen und Kriegsleuten, die der Landesherr hineinwarf, b) aus freien Bauern und Kaufleuten, c) aus Hörigen, die gewöhnlich Handwerker waren. Einen mächtigen Zuwachs erhielt die Bevölkerung durch die Pfahlbürger, außer der Stadt lebende Lehnshörige, die sich in den Schutz der Stadt begaben. C. Entwickelung der städtischen Gemeinwesen. a) Anfänglich führten die Gerichtsbarkeit und Verwaltung die Grundherren, nämlich der König, ein Bischof, Abt, Herzog oder Graf. Ihr ständiger Vertreter war der Burgvogt (z. B. der Burggraf von Nürnberg)? War der Ort vollständig vom königlichen Gaugerichte befreit (Immunität), so wurde er Weichbild genannt. b) Für Geld- und Waffenhilfe traten Kaiser und Grundherren den Städten gewisse Rechte und Handelsprivilegien ab. c) Die Heranziehung der städtischen Einwohnerschaft zum Regimente der Stadt knüpft sich an die Beisitzer des Vvgtgerichts, die Schöffen, welche allmählich zu einem städtischen Ratskollegium werden und bald auch die Verwaltung leiten. 11*

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 174

1888 - Habelschwerdt : Franke
174 Vierte Periode. Vom Regierungsantritte Rudolfs von Habsburg bis zur Reformation, 1273—1517» Erster Abschnitt. Kaiser ans Verschiedenen fgcmsertt, 1273—1847* In dem Streben der Fürsten und Kaiser tritt in der nächsten Zeit folgender Unterschied hervor: a) Die Fürsten suchten, um persönliche Vorteile zu erwerben, das Kaisertum möglichst machtlos zu erhalten und wählten darum Kaiser mit geringer Hausmacht. Namentlich erlangen die Kurfürsten durch kluge Benutzung des Wahlrechtes eine bedeutende Stellung, lassen sich bei einer neuen Wahl in den Wahlkapitulationen besondere Vorteile zugestehen und geben zu den wichtigen Reichshandlungen ihre Beistimmung durch die sogenannten Willebriefe, b) Die Kaiser hingegen streben, um den Fürsten gewachsen zu sein, nach Vergrößerung ihrer Hausmacht. I. Hludolf von Kaösöurg, 1273—1291. Er war ein mäßig bemittelter schweizerischer Graf, als ihn die Wahl traf, die vorzüglich der Erzbischof Werner von Mainz und der Burggras Friedrich Iii. von Nürnberg (ein Hohenzoller) betrieben hatten. Tapfer, praktisch, volkstümlich, wurde er der Ordner des Reiches nach der Anarchie. 1. Krieg gegen Ottokar von Böhmen. Ottokar, König von Böhmen, hatte in der unruhevollen Zeit Friedrichs Ii. Österreich, das durch das Aussterben der Babenberger (1246) erledigt war, und später auch Steiermark, Kärnthen und Kram erworben. Sein Erb land Böhmen hatte er zu hoher Blüte erhoben; auch an einem Kreuzzuge gegen die Preußen hatte er teilgenommen. Ottokar weigerte sich aber, Rudolf als König anzuerkennen, und als er der wiederholten Vorladung, wegen Usurpation von Reichsgut sich zu rechtfertigen, keine Folge leistete, ward er in die Acht erklärt. Er unterwarf sich, empörte sich aber von neuem und wurde 1278 in einer Schlacht auf dem Marchfelde besiegt, wo er auch fernen Tod fand. Geschichte Österreichs. Die von Karl dem Großen gegen die Avaren gegründete Ostmark war von den Hunnen zerstört, nach deren Niederlage auf dem Lechfelde aber wieder hergestellt worden. Im Jahre 982 wurde sie Leopold aus dem Geschlechte der Babenberger übertragen. Friedrich Barbarossa vereinigte mit der Markgrafschaft Österreich das Land ob der Enns f und erhob sie zu einem Herzogtums, in dem auch die weibliche Erbfolge galt. Auch Steiermark fiel als Erbschaft an Österreich. Der Herzog Leopold der Glorreiche machte seinen Hof zum Sammelpunkte der Minnesänger (Walther L

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 175

1888 - Habelschwerdt : Franke
175 von der Vogelweide). Der letzte Babenberger fiel 1246 im Kampfe gegen die Ungarn, worauf Ottokar von Böhmen das Herzogkum in Besitz nahm. 2. Gründung der habsburgischen Hausmacht. Mit dm eroberten Ländern Österreich, Steiermark, Kram belehnte Rudolf seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf und legte dadurch, sowie durch glückliche Verheiratung seiner sechs Töchter, den Grund zu der Macht des Hauses Habsburg. Käruthen erhielt der Graf Meinhard von Tirol. Böhmen und Mähren blieben dem Sohne Ottokars, Wenzel. 3. Thätigkeit für das Reich. Rudolfs Streben war darauf gerichtet, den Landfrieden zu sichern. In Franken, am Rhein und in Thüringen zerstörte er viele Raubburgen. Auf die Kaiserkrönung verzichtete er. Die Wahl seines Sohnes Albrecht konnte er nicht durchsetzen. Es folgte der tapfere, aber unbegüterte Graf Ii. Adolf von Wassau, 1292—1298. In seinem Streben nach Gründung einer Hausmacht war er weniger glücklich. Mit Hilfsgeldern aus England, die zu einem Kriege gegen Frankreich bestimmt waren, kaufte er Thüringen und Meißen von Albrecht dem Entarteten, konnte aber diese Länder gegen dessen Söhne Friedrich („mit der gebissenen Wange") und Diezmann nicht behaupten. Als er den bei der Wahl gegebenen Versprechungen gegen die geistlichen Fürsten nicht nachkam und durch Begünstigung der Städte sich von den anderen Ständen unabhängig zu machen suchte, entstand ein Gegenbund der Fürsten. Der König wurde abgesetzt und Albrecht von Österreich ihm gegenübergestellt. Adolf fiel nach ritterlichem Kampfe bei Göllheim, 1298. Hi. Albrecht von Ästerreich, 1298—1308, der Sohn Rudolfs, war ein strenger und thatkräftiger Mann. Sein Streben war ein doppeltes: 1. Er suchte die königliche Macht dauernd über die fürstliche zu erheben und die Krone erblich zu machen. Aber er sand Widerspruch an den rheinischen Kurfürsten, die er deswegen zur Herausgabe der Rheinzölle zwang. Auch begünstigte er ihnen gegenüber die Städte. Um die Gunst des Papstes Bonisacins Viii. bemühte er sich, indem er von dem Bündnisse mit Philipp dem Schönen von Frankreich abließ und dem Papste Zugeständnisse machte. Dieselben wurden aber gegenstandslos, da des Bonifacius zweiter Nachfolger, Klemeus V.,

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 180

1888 - Habelschwerdt : Franke
180 Teilnahme an der städtischen Verwaltung. Die Zünfte siegten zumeist, und die Verwaltung der Städte wurde jetzt besser geordnet. 2. Ursachen des Streites zwischen den Fürsten und Städten. Durch die geordnete Verwaltung und den wachsenden Reichtum war das Selbstbewußtsein der Städte gestiegen, und sie nahmen den Fürsten gegenüber eine drohende Stellung ein. Zugleich waren letztere darüber ungehalten, daß sich die Pfahlbürger durch die Aufnahme in den städtischen Verband ihrer Gerichtsbarkeit entzogen. Diese drohende Haltung zwischen Fürsten und Städten führte zur Bildung des schwäbischen, rheinischen, fränkischen und wetterauischen Stüdtebundes. 3. Der Städtekrieg. Von Adolf von Nassau und Ludwig dem Bayern waren die Städte begünstigt worden. Ihre politischen Ziele gingen aber bereits aus eine Umgestaltung der Reichsverfassung im demokratischen Sinne und fanden darum an Karl Iv. und Wenzel keine Billigung. Als nun Karl Iv. die Privilegien der Württembergischen Städte auf den Grafen Eberhard den Greiner von Württemberg (Rauschebart) übertragen hatte und der Herzog von Bayern den mit den Städten verbundenen Erzbischof von Salzburg angriff, entstand der große Städtekrieg, in dem die Städte bei Reutlingen siegten, bei Dösfingen aber 1388 geschlagen wurden. Die Fürsten hatten ihre Überlegenheit erkannt. B. Derliilldilngrn des Adels. Auch die Reichsritterschaft schloß, um die Reichsunmittelbarkeit zu behaupten, Verbindungen, z. B. die Adelsbündnisse von St. Georg, der Schlegler, vom Löwen. 2. Die westfälische Feme. Bei dem Mangel einer geordneten Rechtspflege im 13. und 14. Jahrhunderte erlangten ferner die Femgerichte eine hohe Bedeutung. Sie find aus den altgermanischen Volksgerichten hervorgegangen, die sich in Westfalen erhalten hatten und nun neu auflebten. Allmählich verbreiteten sie sich über ganz Deutschland, wandten sich aber nur der Pflege des peinlichen Rechts (bei todeswürdigen Verbrechen) zu. Eine Eigentümlichkeit des Femgerichts war die Heimlichkeit; nur die Mitglieder des Gerichts hatten Zutritt, und das Urteil wurde heimlich gesprochen. Der Oberstuhlherr war

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 185

1888 - Habelschwerdt : Franke
185 immer ein sehr lockerer. Daher zerfiel Burgund in eine Anzahl kleinerer Herrschaften, die größtenteils an Frankreich kamen, b) Das neuere Burgund. Von dem arelatischen Königreiche ist das Herzogtum Burgund (Bourgogne) zu unterscheiden, das im 10. Jahrhunderte gestiftet würde und das Gebiet an der oberen Saone und Seine umfaßte. Nach dem Aussterben des Herzogshauses zog es König Johann von Frankreich ein und belehnte damit seinen Sohn Philipp den Kühnen, 1363. Mit letzterem beginnt die Glanzperiode Burgunds. Er vereinigte damit die dem deutschen Reiche gehörige Freigrafschaft Burgund (Franche-Comte) und die Grafschaften Flandern und Artois, seine Nachfolger erwarben auch die Niederlande. Dieses durch' Reichtum, Handel und .blühende .Städte ausgezeichnete Land erbte 1467 Karl der Kühne. ^ f.-s £.. v~,L. //J- B. Werheiratung Marimikians. Karl der Kühne strebte nach dem Königstitel und versprach dafür Friedrichs Sohne Maximilian die Hand seiner Tochter und Erbin Maria. Inzwischen kämpfte er mit den von ihm bedrohten Schweizern und dem Herzoge von Lothringen. Von den ersteren wurde er bei Granfon und Murten besiegt, und gegen den letzteren verlor er in der Schlacht bei Nancy Krone und Leben, 1477. Obgleich nun der französische König den Versuch machte, Burgunb zu erwerben, vermählte sich boch Maria mit Maximilian; iubes konnte bteser nur bte Frauche-Comtö und bte Niederlaubc behaupten. Die Erwerbung Burgunds bildet eine neue Stufe für Habsburgs Größe und erhebt Österreich zu europäischer Bedeutung. Doch lag darin der Keim des Gegensatzes putschen der französischen und habsburgischen Macht, der seitdem die europäische Politik beherrschte. Iii. Warimikian I., 1493—1519. Er war ein tapferer, ritterlicher, hochgebildeter Fürst, rastlos thätig, doch nicht immer mit Glück. 1. Maßregeln zur Begründung des Landfriedens. Die Aufgabe einer Reform des Reiches hatte Maximilian von seinen Vorgängern geerbt. Nach vielfachen Bemühungen um eine Besserung der Zustände gelang ihm auf dem Reichstage zu Worms 1495 der Versuch, dem Reiche eine Verfassung zu geben. Es wurde ein ewiger Landfriede verkündigt, der nachstehende Maßregeln im Gefolge hatte: a) Einsetzung eines Reichskammergerichtes, welches der höchste Gerichtshof für die Rcichsstände und das Appellationsgericht für die mittelbaren Stäube war. Sein Sitz war anfangs zu Frankfurt a. M., dann zu Speier, später zu Wetzlar.

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 186

1888 - Habelschwerdt : Franke
186 b) Die Aufstellung der Reichsmatrikel (Verzeichnis der Kriegsmannschaften, später der Steuern). c) Die Einteilung Deutschlands in 10 Kreise. Diese waren: 1. der österreichische, 2. der bayerische, 3. der schwäbische, 4. der fränkische, 5. der oberrheinische, 6. der kurrheinische, 7. der bnrgnndische, 8. der westfälische, 9. der niedersächsische, 10. der obersächsische. Außerdem hat Maximilian die Befugnisse des Reichstages, der schon 500 Stimmen umfaßte, geregelt und die erste Reichspost zwischen Wien und Brüssel eingeführt. 2. Die Kämpfe in Italien. A. Kberftcht über die Geschichte Italiens seit dem Ausgange der Staufer. Nach dem Erlöschen des kaiserlichen Einflusses in Italien entwickelten sich hier selbständige Staaten. In den oberitalischen Städten führte der Kampf der bürgerlichen Zünfte gegen den Adel zur Dnrchführnng der Demokratie, die sich durch kräftige adlige Führer zu behaupten suchte. Vorzüglich treten 6 Staaten hervor: a) Venedig. Es blühte iu den Kreuzzügen durch den Handel mit dem Oriente mächtig auf und gewann im 4. Kreuzzuge Dalmatien und mehrere Küstenstriche und Inseln des griechischen Reiches. An der Spitze ihres republikanischen Gemeinwesens stand ein Doge; die Regierungsgewalt lag in der Hand des Großen Rats. Die Signoria, ein Ausschuß des letzteren, leitete die laufenden Geschäfte. Seit 1319 blieben die augenblicklichen Mitglieder („Goldene Zahl") des Großen Rats im Besitze dieser Würde, die nun erblich wurde. So wurde die Verfassung eine Oligarchie, und das Volk machte wiederholte Versuche, die Herrschaft der Nobili zu stürzen. Gegen diese Anschlage ward der Rat der Zehn und der Rat der Drei eingesetzt. Venedigs Macht sank durch die Entdeckung neuer Seewege. b) Genua. Die Geschichte dieser Stadt ist durch Parteikämpfe zwischen den Ghibellinen, die für die kaiserlichen Pobestas, und den Guelfen, die für die republikanische Freiheit eintreten, ausgefüllt. Dabei geriet Genua unter fremde (zuerst französische, dann mailändische) Herrschaft. c) Florenz. Der lange Verfassungskampf zwischen dem Adel und den Zünften war hier zu Gunsten der letzteren entschieden worden. Diese räumten aber zum Schutze der Freiheit den Medici, die im Adel durch Reichtum und Popularität hervorragten, eine fast fürstliche Stellung ein. („Mediceisches Zeitalter.") Die Medici befolgten eine friedliche Politik, machten Florenz durch die Pflege von Handel, Industrie, Kunst und Wissenschaft zum Mittelpunkte der italienischen Kultur und übten auch einen vermittelnden Einfluß zwischen den nord- und süd-italienischen Staaten aus. (Cosimo di Medici, Lorenzo di Medici.)

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 128

1888 - Habelschwerdt : Franke
128 d. H. den Schwerpunkt der Regierung aus der Volksversammlung in seine Hand zu legen. Die wichtigsten Veränderungen in der Verfassung sind: 1. Die Einrichtung der Reichstage. Die weltlichen und geist- lichen Großen versammelten sich im Frühjahre, um über Krieg und Frieden und die Abänderung der Gesetze abzustimmen. 2. Die Abschaffung der Herzogswürde und die Einsetzung der Gaugrafen. Dadurch wurde die Selbständigkeit der germanischen Landesteile gebrochen, denn die Grafen handelten als Beamte des Kaisers. 3. Die Einsetzung der Sendgrafen (je zwei geistliche und weltliche). Sie ließen den Heerbann und das Gaugericht zusammenberufen und kontrollierten den Zustand des Klerus und der Gemeinden. 4. Die Einsetzung der Markgrafen. Sie standen den Marken an der Grenze vor und hatten ausgedehntere Befugnisse, als die Gaugrafen. 5. Veränderungen im Kriegswesen. Um den Mittelstand der Freien zu erhalten, die in den Kriegen häufig in das Hörigkeitsverhältnis gekommen waren, gab Karl das Gesetz, daß nur die Freien kriegspflichtig sein sollten, die mindestens 3 Hufen Land hätten. D. Karls Sorge für das geistige und materielle Wohl seiner Anterthanen. Das Ziel Karls d. Gr. war, ein einheitliches christlich-germani-sches Reich zu gründen. Durch die in den Kapitularien gesammelten Reichstagsbeschlüsse bahnte er die erste gemeinsame Gesetzgebung für das Reich an. 1. Sorge für die Hebung des kirchlichen Lebens. a) Er regelte die Einkünfte der Geistlichen und verlieh den Kirchen Immunität. b) Im Sachsenlande gründete er 7 Bistümer: Osnabrück, Münster, Paderborn, Minden, Verden, Bremen, Halberstadt. 2. Sorge für die Hebung der Bildung. a) Die bestehenden Klosterschulen zu St. Gallen, Reichenau, Hirsau und Fulda wurden gefördert und neue zu Paris und Tours angelegt.
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