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11. Teil 3 - S. 22

1912 - Leipzig : Freytag
22 Pflege. Die Volksbildung lag im argen, und die Rechtspflege ließ viel zu wünschen übrig. — Nach außen war" Brandenburg vollständig ohnmächtig. Das Bündnis mit dem Kaiser hatte dem Staate nur geschadet; denn es brachte ihm keine Hilfe, wohl aber die Feindschaft der Schweden. Die wankelmütige Politik des verstorbenen Kurfürsten hatte es dahin gebracht, daß der brandenbnrgifche Name ohne Achtung genannt wurde. — Der junge Kurfürst hatte also folgende Aufgaben zu lösen: er mußte sich zum Herrn int eigenen Lande machen, er mußte versuchen, den Bewohnern der drei Gebiete das Gefühl der Zusammengehörige keit und des Gemeinsinnes einzuimpfen, er mußte den wirtschaftlichen Wohlstand und die geistige Bildung der Bewohner heben und seinem Staate nach außen Achtung verschaffen. 3. Wie löst Friedrich Wilhelm die Aufgaben? 1. Wie macht er sich zum Herrn im eigenen Lande? a) E r schafft sich ein st e h e n d e s Heer. Friedrich Wilhelm hatte aus den Erfahrungen seines Lebens die Lehre gezogen, daß ein Land verloren sei, wenn es sich nicht selbst beschützen könne. Deshalb war seine erste Sorge, nachdem er mit den Schweden einen Waffenstillstand abgeschlossen hatte, sich ein eigenes, stehendes Heerzu gründen. Wohl gab es schon in der Mark einige Regimenter, aber sie waren auf Betreiben des Kanzlers hauptsächlich dem Kaiser verpflichtet worden. Jetzt verlangte der junge Kurfürst, daß die Besetzungstruppen nur ihm den Eid der Treue zu leisten hätten. Die meisten Offiziere wollten jedoch dem Befehle nicht nachkommen; ja der Kommandant der Festung Spandau erklärte sogar, lieber die Festung in die Luft sprengen zu wollen, als den Kurfürsten als Herrn anzuerkennen. Dieser duldete jedoch keinen Widerspruch. Der Oberst Konrad von Burgsdorf trat zum Kurfürsten über und nahm noch einigen andern Offizieren den Treueid ab. Die übrigen wurden gefangen gesetzt ober mußten die Mark verlassen. Ans den zuverlässigen Mannschaften würde nun das erste branbenbutgische Heer gebilbet; es bestaub anfangs nur aus 3000' Mann, aber durch Anwerbungen stieg seine Zahl von Jahr zu Jahr, so daß es beim Tode des Kurfürsten 26 000 betrug. Zugleich zog Friedrich Wilhelm tüchtige Männer in seine Nähe, die ihm bei der Ausbildung der Truppen behilflich sein sollten. Der Feld marschall von Dersflinger, der Schöpfer der brandenbnrgischen Reiterei, und der General Otto von Sparr, der Schöpfer des branden-bnrgifchen Gefchützwefens, waren seine bebeutenbsten Gehilfen. Innerhalb des Heeres sah der Kurfürst auf strenge Manneszucht; Bedrückungen der Bürger und Bauern durch die Soldaten duldete er nicht. Jeder Mann erhielt seinen regelmäßigen Sold und seine Bekleidung. Die Truppen wurden niemals entlassen; sie standen beständig unter den Waffen. Nur die tüchtigsten Männer wurden beurlaubt; sie mußten sich im Lande ansiedeln, damit sie in Zeiten der Not als Ersatztruppen eingezogen werden konnten. Auch suchte der Kurfürst bei den eigenen Landeskindern Sinn für das Heer zu wecken, damit die Werbeoffiziere in den eigenen Gebieten ein günstiges Feld fänden. Die Offiziere wurden

12. Teil 3 - S. 52

1912 - Leipzig : Freytag
baren Heere seine Stellung unter den Mächten Europas abhinge. In der Militärmacht sah er mit Recht den einen Grundpfeiler seines Staates. Er vergrößerte deshalb seine Armee; bei seinem Tode betrug sie 83 000 Mann. Die einzelnen Mannschaften wurden iu der Hauptsache in anderen Ländern angeworben. Überall traf man auf preußische Werb eoffiziere, die weder Geld noch Zeit scheuten, um die Lücken ihrer Regimenter auszufüllen. Natürlich waren es oft liederliche Burschen, die von den Werbern das Handgeld nahmen; entweder hatten sie keine Lust zum Arbeiten, oder sie hatten eine böse Tat vollbracht. Nur die wenigsten unter ihnen hatten nichts auf dem Kerbholze. Dennoch konnten bei der fortschreitenden Vermehrung die einzelnen Truppenteile oftmals nicht gefüllt werden. Deshalb entschloß sich der König, im eigenen Lande Rekrutenaushebungen vorzunehmen. Zu diesem Zwecke wurden die Provinzen in einzelne Bezirke oder Kantone eingeteilt. Jedes Regiment erhielt nun einen solchen zugewiesen. Die Landeskinder, die zum Kriegsdienst ausgehoben wurden, mußten den Fahneneid leisten, wurden in besondere Rollen eingetragen und mußten eine rote Halsbinde tragen. Wenn der betreffende Truppenkörper ihrer bedurfte, dann wurden sie eingezogen. Das war natürlich noch lange keine allgemeine Wehrpflicht; denn die Söhne der vornehmen Stände, der Geistlichen, der Staatsbeamten und die Erben von Gütern waren vom Waffendienst befreit. — Das Werbesystem bedingte eine strenge Disziplin; nur die härteste Zucht konnte die zusammengewürfelten Massen, die die Begriffe Vaterlandsliebe und Königstreue ' 1 ' 9 1' nicht kannten, zusammenhalten. Der Korporalstock spielte in dem damaligen Heere eine große Rolle; jedes Versehen im Dienste, mochte es auch noch so klein sein, wurde mit Stockschlägen geahndet. Besonders strenge Strafen zog sich der Fahnenflüchtige zu. Er wurde entweder erschossen oder mußte Spießruten laufen. Dabei bildeten ungefähr hundert Soldaten eine Gasse, durch die der Sträfling mit entblößtem Rücken langsam zwei- bis dreimal gehen mußte. Dabei erhielt Abb. 16. Leopold von Anhalt-Dessau. (Nach Seidlitz, Allgemeines historisches Porträtwerk. Verlag von Friedrich Bruckmann in München.)

13. Teil 3 - S. 87

1912 - Leipzig : Freytag
87 dem Siebenjährigen Kriege hinterließ er feinem Nachfolger einen Schatz von 55 Millionen Reichstalern. 3. Seine Sorge für das Heer. Eifrig war Friedrich bemüht, die Schlagfertigkeit feines Heeres zu erhalten; bettn er wußte, daß Preußen verloren fei, wenn es jemals die Armee vernachlässige. Nene Regimenter würden gebilbet, die Artillerie würde vermehrt, die Vorratshäuser würden gefüllt und ungefähr fünfzehn Festungen umgebaut ober ausgebessert. Die Ergänzung des Heeres geschah meistens durch Anwerbung; unter bett 200 000 Mann waren ungefähr nur 70 000 Jnlänber. Die Durchführung des Kantonsystems hattbhabte Friedrich noch nachsichtiger als sein Vater, um der Lanbwirtschaft und der Jnbuftrie nicht die notwenbigen Arbeitskräfte zu entziehen. Für die Bilbnng des Offizierstanbes trug der König durch Grünbung von Kabettenhäusern und anberen Anstalten Sorge. Seine Reihen bürsten sich aber nur aus beut preußischen Abel ergänzen; unbarmherzig stieß der König bürgerliche Offiziere ans seinem Heere. Überhaupt hielt er eine scharfe Sonberung der Staube für notwenbig. Alljährlich fanben unter der Leitung des königlichen Felbherrn Besichtigungen ober Manöver statt. Sein scharfes militärisches Auge bemerkte jeben Fehler; balb fürchteten Anführer und Soldaten biefe Besichtigungen mehr als eine Schlacht. Des Königs ununterbrochene Tätigkeit hielt sein Heer in Atem. 4. Seine Sorge für Landwirtschaft und Viehzucht. Der Siebenjährige Krieg hatte beut Laube tiefe Wunben geschlagen; sie zu heilen, war des Königs eifrigstes Bemühen. Gleich nach dem Friebensschlnsse unternahm er eine Fahrt nach Schlesien; aus anbeut Provinzen ließ er Lanbräte nach Berlin kommen, um einen Einblick in die Notlage seines Volkes zu bekommen. Utnbcnt Mangel an Saatkorn abzuhelfen, öffnete er die gefüllten Vorratsh ä u s e r; über 40 000 Scheffel, die zu einem neuen Felbzuge angekauft worben waren, würden unter die armen Bauern verteilt. Außerbem gab er benlaubbcwohnent viele Armee» pferbe, bamit sie ihre Felber pflügen und eggen konnten. Diejenigen Lanbesteile, die besonbers gelitten hatten, bekamen für mehrere Jahre Steuererlaß und würden außerdem noch reichlich mit Gelbmitteln unterstützt. Der König ließ sogar Häuser und ganze Ortschaften auf Staatskosten wieber aufrichten. So suchte er die Not seiner Untertanen zu linbern. Der Krieg hatte aber auch viele Bewohner bahingerafft. In Pommern und Preußen gab es viele Strecken, die sehr bünn bevölkert waren. Darum erließ der König Einlabungen zur Einwattberttng; die Leute würden ohne Unterschied der Nation und der Religion ausgesorbert, nach Preußen zu kommen. Der König soll 300 000 Ansiebler ausgenommen haben. Die Eiuwanberer bekamen Gelb, Bauplätze und würden auch oftmals mehrere Jahre von allen Steuern und Abgaben befreit. Die Verteilung über das Laub leitete der König selbst; die Hollänber bekamen als Viehzüchter Wiesen und Weibelanb; die Pfälzer mußten Garten und Obstbau pflegen und die Württemberger erhielten Ackerboden. Die Italiener mußten den Seibenbau förbern.

14. Teil 3 - S. 53

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er von jedem Soldaten einen derben Schlag mit einer Rute. Meistens waren die Ver letzungen so schwer, daß der Sträfling einen schmerzvollen Tod erlitt. Dennoch suchten sich ostmals die Soldaten durch die Flucht den Drangsalen dev damaligen Militärdienstes zu entziehen. Wurde eine Desertion bekannt, dann ertönte gewöhnlich ein Kanonenschuß; jeder hatte die Pflicht, den Deserteur zu fangen und einzuliefern. Wehe demjenigen, der einem Fahnenflüchtigen behilflich war. — Durch rastlosesexerzieren snchtefriedrich Wilhelm seinheer zu den höchsten Leistungen heranzubilden. Dabei half ihm sein Freund, derfürstleopoldvonanhalt-Dessan, der gewöhnlich der „Alte Dessauer" genannt wird. Er war ein ebenso großer Soldatenfreund wie der König; durch Einführung wesentlicher Verbesserungen ist sein Name für immer mit der preußischen Armee verbunden. Er führte den Gl eich-schritt beim Marschieren und das gleichzeitige Feuernein. Er ließ an den Gewehren das Bajonett anbringen und ersetzte den zerbrechlichen hölzernen Ladestock durch den eisernen. Nun war es den Soldaten möglich, die Kugel mit einem kräftigen Ruck in den Lauf zu stoßen; womit wieder ein schnelleres Feuern zusammenhing. Mit Recht hat man den Alten Dessauer einen Erzieher und Lehrmeister der preußischen Armee genannt. Er war es auch, der während des Spanischen Erbfolgekrieges unsterblichen Ruhm an ihre Fahnen heftete. — Friedrich Wilhelm war auch bestrebt, ein tüchtiges Offizierkorps zu schaffen. Bis jetzt hatte der Oberst eines Regimentes selbst die Osfizierstellen besetzt; der König hob dieses Vorrecht auf, indem er alle Offiziere felbst ernannte. Er verlegte das Kadettenhaus nach Berlin und ließ hier den angehenden Offizieren eine sorgfältige allgemeine Bildung angedeihen. Doch nur der Adel war seiner Meinung nach berechtigt, die Sonderstellung einzunehmen, die er dem Offizierkorps anwies. Dafür verlangte er aber auch Berufstreue, Disziplin und Standesehre. — Eine besondere Vorliebe besaß der König für die „langen Kerls"; sein Leibregiment zu Potsdam bestand nur aus Riesen. Der sonst so sparsame Herrscher scheute keine Summe, wenn er dafür eineu langgewachsenen, wohlgebildeten Mann erlangen konnte. So soll er sitr einen einzigen Riesen 9000 Taler bezahlt haben. In allen Ländern machten seine Werber förmlich Jagd auf solche Menschen. Kein junger Mann war sicher, daß er nicht eines Tages als Soldat auf dem Exerzierplatz zu Potsdam stand; denn nicht allein mit Geld, sondern auch mit List und Gewalt wurden die Riesen herbeigeschleppt. In Halle wurde ein langer Student auf offener Straße geraubt, und in Polen wurden die Bauern von den Gütern ihrer Edelleute hinweggeschleppt. In Rom wurde selbst ein großer Mönch eingefangen. Wollte ein fremder Fürst dem König eine besondere Freude bereiten, so übersandte er ihm eine Anzahl großer Rekruten. Man hat die Liebhaberei des Königs oft als Spielerei bespöttelt. Damit tut man ihm aber unrecht, denn er war der festen Überzeugung, daß die Wucht des Stoßes eines Soldaten von dessen Größe abhängt. Sein Heer sollte aber in jeder Hinsicht aus der Höhe stehen. 3. Er ordnet die Verwaltung und schafft den preußischen Heamtenstand. Mit der Neuordnung der Finanzen und der Vermehrung eines schlagfertigen Heeres ist jedoch Friedrich Wilhelms Tätigkeit noch nicht allseitig beleuchtet.

15. Teil 3 - S. 119

1912 - Leipzig : Freytag
119 fördert worden; Friedrich der Große hatte jeden Bürgerlichen ans dem Offizierkorps gestoßen. Jetzt wurde das Vorrecht aufgehoben. Jeder, der sich im Frieden durch Bildung und Kenntnisse, im Kriege durch Tapferkeit, Tüchtigkeit und Überblick auszeichnete, konnte zum Offizier befördert werden. Auch die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung wurden zweckmäßiger gestaltet. Zopf, Locken und Puder wurden verbannt, und an Stelle der engen traten jetzt die weiteren Kleider, die im Kampfe mehr Bewegungsfreiheit gestatteten. Bei den Übungen sah man darauf, daß sie wirklich eine Vorbereitung für deu Krieg wurden. Die unbewegliche, unbeholfene Linearaufstellung, die durch das Werbesystem bedingt worden war, wurde beiseite geschoben. An ihre Stelle traten die geöffneten Schützenketten, die sich den Unebenheiten des Bodens anschmiegten und durch ihr wohlgezieltes Feuer den Feind erschütterten. War dieses geschehen, so sollten festgefügte Trnppenmaffen den Gegner über den Haufen stoßen. Die Männer, die das neue preußische Heer schufen, wußten auch Rat, Napoleons lästige Bestimmung betreffs der Größe des Heeres zu umgehen; denn mit 42 000 Mann konnte mit dem kriegsgewandten Gegner kein Kampf gewagt werden. Es wurden in jedem Monat aus jeder Kompagnie fünf und ans jeder Es' kadron drei ausgebildete Soldaten entlassen und dafür ebensoviele Rekruten eingestellt. Die entlassenen Mannschaften wurden Krümper genannt. So brachte man es fertig, ohne daß die französischen Späher etwas bemerkten, nach und nach ein geschultes und schlagfertiges Heer auszustellen. Die Kriegsbereitschaft wurde auch dadurch erhöht, daß man die Festungen ausbaute, sie mit Geschützen und Kriegsgeräten versorgte und in den Magazinen große Vorräte an Waffen aufhäufte. 6. Neugestaltung der Staatsverwaltung. Friedrich Wilhelm I. hatte für die Verwaltung des Staates durch Einsetzung des Generaldirektoriums etwas Großes geleistet. Seine Schöpfung aber hatte einen Fehler, es fehlte ihr die Einheitlichkeit. Die Provinzialminister standen mehr nebeneinander: außerdem waren sie durch das Kabinett von der Person des Königs, des obersten Leiters des Staates, getrennt. Stein war nun daraus bedacht, Einheitlichkeit in die Staatsverwaltung zu bringen. Zu diesem Zwecke wurde das K a b i u e t t des Herrschers völlig beseitigt, und an Stelle der Provinzialminister wurden fünf Fachmini st er für das Innere, das Äußere, die Finanzen, den Krieg mit) die Justiz ernannt. Sie traten nicht nur unter sich, sondern auch zu dem Könige in enge Abb. 33. Gerhard von Scharnhorst. Aus Seidlitz, Allgemeines historisches Porträtwerk. Verlag von Friedrich Bruckmann, München.)

16. Teil 3 - S. 208

1912 - Leipzig : Freytag
208 Nordländer gewonnen und selbst in Frankreich den Groll über die Niederlage zurückgedrängt. Zu Rußland wurden freilich Deutschlands Beziehungen so kühl, daß sich Zaralexanderlll. für einen Anschluß an Frankreich entschied. 1891 erschien eine französische Flotte vorkronstadt; Alexander empfing den französischen Admiral in Petersburgund erwiderte dann den Besuch, wobei er an Bord des Admiralsschiffes die Marseillaise, die französische Nationalhymne, stehend anhörte. So hat sich ein Zweibund gebildet, der dem Dreibunde gegenübersteht. Erstunter Nikolausll. wurden die Beziehungen Rußlands zu Deutschland wieder etwas herzlicher. England gegenüber hat freilich des Kaisers Friedenspolitik bis jetzt noch keinen bedeutenden Erfolg errungen, was um so bedauerlicher ist, als Engländer und Deutsche stammverwandte Völker sind. Seit Jahren betrachten die Staatsmänner jenseits des Kanals das Wachsen unserer Flotte mit Mißtrauen und gönnen uns nicht die Stellung, die wir nach langer Arbeit nun endlich unter den Weltvölkern errungen haben. Um so freundschaftlicher ist das Verhältnis, das Deutschland mit den Verein i g t e n S t a a t e n von Nordamerika verknüpft; es zeigte sich, als Prinz Heinrich im Jahre 1902 die großen Städte der Union besuchte. 4. Seine Sorge für den Landesschutz. Dem Landesschutze ließ Kaiser Wilhelm die größte Sorgfalt angedeihen. Er war bestrebt, dasdeutscheheer zum besten auf der ganzen Welt zu machen. Deshalb wurden alle Neuerungen nach gewissenhafter Prüfung eingeführt; die Schußwaffe wurde verbessert, die ganze Reiterei mit Lanzen versehen und die Luftschiffahrt in den Dienst des Heeres gestellt. Vor allem aber galt es, die Heeresstärke der zunehmenden Bevölkerung anzupassen, weil sonst abermals viele waffenfähige Männer von dem Dienste bei der Fahne ferngehalten wurden. Eine Ver mehrnng der Regimenter war nicht angetan, weil sie eine große Belastung der Militärausgaben im Gefolge gehabt hätte. Deshalb entschloß sich der Bundesrat, die dreijährige Dienstzeit, an der Kaiser Wilhelm I. und Moltke so fest gehalten hatten, aufzugeben und bei der Infanterie diezweijährigedienstzeit einzuführen. Dadurch wurde ein rascherer Ab-und Zugang innerhalb des bestehenden Rahmens desheeres ermöglicht; ohne erheblich größere Kosten stieg die Zahl der Ausgebildeten um 50 %• Das deutsche Volk begrüßte die Neuerung mit Freuden; denn sie bot den einzelnen Untertanen in persönlicher und finanzieller Hinsicht nur Vorteile. Freilich bedingte sie auch eine Verschärfung der Dienstvorschriften, da jetzt in zwei Jahren geleistet werden mußte, wozu früher drei Jahre zur Verfügung gestanden hatten. — Besonders aber lag dem Kaiser die Stärkung der Seemacht am Herzen. Schon früh hatte er erkannt, daß es für Deutschland eine Notwendigkeit sei, zum Schutze seiner Küste, seines Handels und seiner Kolonien eine bebeutenbe Flotte zu besitzen. Deshalb ließ er keine Gelegenheit vorübergehen, sein Volk von der Notwenbigkeit der Marine zu überzeugen. Offen sprach er aus, daß Deutschlands Zukunft auf beut Wasser läge, und daß ihm eine große Flotte bitter nottue. Er war fest entschlossen, für den Ausbau der Marine basselbe zu leisten, was einst sein Großvater für das Lanbheer getan hatte. Anfangs freilich stieß er bei seinem Volke aus Widerstand. Allein er ließ sich nicht abschrecken und

17. Teil 3 - S. 151

1912 - Leipzig : Freytag
bei schöne Satz: „Nur in einer gesetzmäßig georbneten Bewaffnung der Nation liegt die sicherste Bürgschaft für einen bauernden Frieden." Damit war Scharnhorsts und Gneisenaus Arbeit für immer unserm Volke gesichert. Von jetzt an war jeber Preuße, bei: das 20. Lebensjahr erreicht hatte, zum Heeresbienst verpflichtet. Die Armee selbst gliederte sich in das stehenbe Heer, die Lanbwehr und den Lanbstnrm. 5. Tie Sorge des Königs für Landwirtschaft und Handel. Der Zollverein. Die Finanzlage des Staates konnte nur dann eine gute werden und bleiben, wenn für Hebung bet Landwirtschaft, des Hanbels und der Jnbustrie Sorge getragen würde. Den verarmten und ausgeplünberten Bauern würden kleinere ober größere Gelbsummen überwiesen, damit sie imstande wären, ihre Felber und Wiesen zu bebrntcn. Steins Reformen wurden auch in den neuen Provinz eil eingeführt, so daß die Banern zwischen Rhein und Elbe vou allen Abgaben und Dienstleistungen befreit wurden. Durch ein besonderes Gesetz wurde die Aufteilung der Gemeindelänbereien angeordnet; badurch hörten Feld, Wiese und Walb auf, das gemeinsame Eigentum der Gemeinbe zu sein. Sie gingen in Priva'besitz über. Die Folge war eine Vermehrung besgrunbbesitzes der Bauern und eine vernünftigere und ertragreichere Bewirtschaftung der Gruubstücke. Mit der Aufteilung der Gemeinbelänbereien ging auch eine Zusammenlegung ober Verkoppelung der Äcker und Wiesen Hand in Hand. Dabnrch wurde bei der Aussaat und Ernte Zeit gewonnen und eine noch weitere Ausnutzung des Bobens ermöglicht. Handel und Jnbustrie suchte man durch Ausbessern alter Straßen und Anlegen neuer Chausseen wieber zu beleben. Bon 1817—1828 würde die Meilenzahl der Chausseen von 522 ans 1065 erhöht. Auch das' Schiffbarmachen der Flüsse sollte zur Förberuug des Verkehrs beitragen. Aber diese Maßnahmen allein würden schwerlich eine Steigerung des Hanbels im Gefolge gehabt haben. Noch saß an den Toren der Städte der Steuerwächter, der jeben Wagen nach steuerpflichtigen Waren untersuchte; noch gab es im Innern Preußens über 60 Zollgebiete, von benen jebes seine eigenen Zollsätze und Zollbestimmungen hatte. Daburch würden die einzelnen Lanbesteile, die boch einen einheitlichen Staat bilben sollten, voneinctnber getrennt, und dem Verkehr würden große Schwierigkeiten in den Weg gelegt. Da entschloß sich die preußische Regierung, alle Wasser-, Binnen- und Provinzialzölle aufzuheben und die lästige Akzise zu beseitigen. Mit einem Schlage verschwauben in Preußen alle Schlagbäume und Verkehrsschranken, der preußische Staat war eine große Zoll eins) eit geworben, in der die einheimischen Waren von Norben nach ©üben, von Osten nach Westen gesanbt werben konnten, ohne an irgenb einer Stelle durch Zoll verteuert zu werben. — Damit wollte man sich aber in Preußen noch nicht begnügen; man trachtete vielmehr danach, ganz Deutschland vom Rhein bis zur Memel, von der See bis zu den Alpen zu einem großen zollfreien Handelsgebiete zu vereinigen. Die Schlagbäume zwischen den einzelnen deutschen Staaten mußten fallen, wenn deutscher Binnenhandel und beutsche Jnbustrie emporblühen sollten. An Stelle der Binnen-

18. Teil 3 - S. 236

1912 - Leipzig : Freytag
236 Die Dienstpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Bei ihr ist zu scheiden die im stehendenheere (Linie) und die in der L a n d w e h r. Die Dienstpflicht im stehende Heere dauert sieben Jahre und gliedert sich in die aktive Dienstpflicht und in die Reservepflicht Bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie währt der Dienst bei der Fahne drei Jahre, mithin dauert hier der Dienst in der Reserve vier Jahre. Bei allen anderen Truppen umfaßt die Reservedienstzeit fünf Jahre, weil sie nur zwei Jahre ununterbrochen bei der Fahne zubringen. — Nach Ablauf der Refervezeit tritt der Soldat in die Landwehr über. Auch sie ist doppelt gegliedert; man unterscheidet nämlich Landwehr e r st e n und Landwehr zweiten Aufgebots. Die Landwehr ersten Aufgebots umfaßt fünf Jahre. Zur Landwehr zweiten Aufgebots gehören alle Wehrpflichtigen bis zum 31. Mürz des Jahres, in dem sie das 39. Lebensjahr vollenden. — Nun tritt der Wehrpflichtige zum L a n d-st u r m über. Zu ihm gehören vom 17. bis 45. Lebensjahre alle Wehrpflichtigen, auch wenn sie nicht im Heere oder in der Marine gedient haben. Jeder Reservist ist zu zwei Übungen verpflichtet, die acht Wochen dauern können. Außerdem muß er zweimal im Jahre zu K o n t r o l l v e r s a m m-l u n g e n erscheinen. — Die Landwehr ersten Aufgebots kann zu zwei Übungen von 8—14tägiger Dauer herangezogen werden; sie hat nur die Kontrollversammlung im Frühjahr zu besuchen. 2. Die Gliederung des Heeres. Die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres wird stets auf fünf Jahre gesetzlich festgelegt. Sie beträgt gegenwärtig im Frieden 600 000 Mann, im Kriege etwa 4vss Millionen. Die gesamte Heeresmacht gliedert sich in 23 A r m e e k o r p s. Davon stellt Bayern drei, Sachsen zwei und Württemberg eins aus. Die andern 17 bildet Preußen mit den übrigen Bundesstaaten. Jedes Armeekorps umfaßt im Frieden ungefähr 25 000, im Kriege 36000 Mann. Der Führer ist der kommandierende General. Jedes Armeekorps zerfällt in zwei Divisionen. An der Spitze einer Division steht ein Generalleutnant. Die Division besteht in der Regel aus zwei Jusanteriebrigaden, einer Kavallerie- und einer Feldartilleriebrigade. Die Brigade befehligt ein G e n e r a l-major. Die Brigade fetzt sich aus zwei oder drei Regimentern zusammen; ein jedes wird von einem Oberst geführt. Ein Infanterieregiment umfaßt meist drei Bataillone; ihre Führer sind Majore. Jedes Bataillon gliedert sich in vier Kompagnien. Sie zählen im Frieden 150, im Kriege 250 Mann und werden von Hauptleuten befehligt. Ein Kavallerieregiment besteht aus fünf Eskadrons von je 120—140 Mann. Sie werden von Rittmeistern geführt.

19. Teil 3 - S. 166

1912 - Leipzig : Freytag
166 der damaligen Einwohnerzahl, die nur etwas über 10 Millionen Seelen betrug. Jetzt aber hatte sich das Verhälntis völlig verschoben: Preußen war auf 18 Millionen Menschen angewachsen, das Heer aber war um keinen Mann vermehrt worden. Es wurden also ungefähr 80 000 Mann gar nicht zu den Waffen gerufen. Von einer allgemeinen Wehrpflicht konnte mithin kaum noch die Rede sein. — Zweitens war die Linie zu eng mit der Landwehr verbunden. Jede Brigade bestand nach der alten Heeresverfassung aus einem Linien- und aus einem Land-wehrregimente. Brach ein Krieg aus, so mußten erst die Mannschaften der Landwehr eingezogen und etwas ausgebildet werden, ehe das Heer in das Feld rücken konnte. Das war aber ein großer Nachteil; denn unterdessen konnte einschlagfertiger Feind längst die Grenzen des Landes überschritten haben. — Infolge der zu geringen Zahl der eigentlichen Linientruppen mußten bei einer Mobilmachung sofort auch die alte st en Jahrgänge der Landwehr einberufen werden, wenn es galt, eine möglichst starke Armee aufzustellen. Das hatte aber für das gesamte Volk große Nachteile; erstens wurde es in seiner Produktionskraft schwer geschädigt, und zweitens mußte es große Geldsummen aufbringen, weil die Familien der Landwehrmänner sofort vom Staate oder den einzelnen Gemeinden ernährt werden mußten. — Endlich ließ die Ausbildung der Truppen manches zu wünschen übrig. Nach dem Gesetz war die eigentliche Dienstzeit bei der Fahne auf 3 Jahre festgesetzt; man entließ aber gewöhnlich die Mannschaften nach Ablauf des zweiten Jahres, um Ersparnisse zu machen. Die Folge davon war, daß die Kriegstüchtigkeit der preußischen Armee nicht auf der Höhe der Zeit stand. König Wilhelm hatte sich von Jugend auf dem Soldatenstande gewidmet; er kannte deshalb die Mängel der Heeresversassuug genau und war demnach bestrebt, sie zu beseitigen. In dem Kriegsminister von Roon fand er einen umsichtigen, klugen und energischen General, der seine Reformgedanken in die Wirklichkeit umzusetzen versuchte. Der König verlangte eine Vermehrung der Linientruppen auf 200 000 Mann, damit alle waffenfähigen Jünglinge der Wehrpflicht genügen könnten. — Die Zahl der Regimenter sollte verdoppelt werden. Jede Brigade sollte aus zwei Linienregimentern bestehen, damit im Falle einer Mobilmachung das Heer sofort nach dem Kriegsschauplätze abgehen konnte. — Um gleich zu Ansang den Krieg mit einer genügend starken Truppenmacht eröffnen zu können, sollte die Dienstzeit in der Reserve auf 4 Jahre verlängert werden. Es brauchten also nach dem neuen Plane nur die jungen Leute bis zum 27. Lebensjahre sogleich ins Feld zu rücken. Der Verlängerung der Dienstzeit in der Reserve entsprach eine Verkürzung der Dienstzeit in der Landwehr. Damit war auch zugleich eine scharfe Scheidung der Landwehr einerseits und der Linie und Reserve anderseits gegeben. Die Mannschaften der Landwehr sollten erst im Notfälle zu den Waffen gerufen werden. — Endlich verlangte König Wilhelm eine genaue Jnnehaltung der dreijährigen Dienstzeit, damit eine gründliche, allseitige und einheitliche Ausbildung zu ermöglichen sei. — Um die Heeresorganisation durchführen zu können, forderte der Kriegsminister eine Erhöhung der Ausgaben für die Armee um 28 Millionen Mark. — Auch sonst war der König bedacht, die Schlagfertigkeit feiner Truppen zu

20. Teil 3 - S. 238

1912 - Leipzig : Freytag
238 Die Dienstgrade der Seeoffiziere sind folgende: Leutnant und Oberleutnant zur See (Leutnant und Oberleutnant), Kapitänleutnant (Hauptmann), Korvettenkapitän (Major), Fregattenkapitän (Oberstleutnant), K a p i t ä n zur See (Oberst), Konteradmiral (Generalmajor), Vizeadmiral (Generalleutnant), Admiral (kommandierender General). Werden mehrere Schlachtschiffe zu einer Gefechtseinheit zusammengezogen, so bilden sie eine Division; mehrere Divisionen nennt man ein G e s ch w a d e r. Die Flotte des.deutschen Reiches besteht aus zwei Geschwadern; das eine ist in Kiel und das andere in Wilhelmshaven stationiert. Die ganze Flotte führt in der Regel ein Admiral, das Geschwader ein Vizeadmiral, die Division ein Konteradmiral, das Schlachtschiff ein Kapitän zur See, den großen Kreuzer ein Fregattenkapitän und den kleinen Kreuzer ein Korvettenkapitän. Die gesamte Kriegsmarine besteht aus den M a r i n e b e h ö r d e n, den Marineteilen zur See und den M a r i n e t e i l e n am Lande. Die obersten Marinebehörden sind das Reichsmarineamt und das Marinekabinett des Kaisers. Unter Marineteilen zur See versteht man die Schiffe, die sich im Dienste befinden. Zn den Marineteilen am Lande rechnet man z. B. die Matrosenartillerieabteilungen, die Schisssjungenabteilung und die Marineinfanterie, die in drei Seebataillone gegliedert ist und die Reichskriegshäfen zu verteidigen hat. 12. Soziale Gesetzgebung. Das Deutsche Reich hat für das Wohl der Arbeiter in ausgiebiger Weise gesorgt. Es hat drei große sozialpolitische Gesetze erlassen, das Krankenversicherungsgesetz, das Unfallversicherungsgesetz und das Invaliden- und Altersversicherungsgesetz. 1. Die Krankenversicherung. Das Krankenversicherungsgesetz gewährt allen Versicherten bei vorübergehender Erkrankung Unterstützung. Versicherungspflichtig sind alle Personen, die gegen Gehalt oder Lohn arbeiten, und deren Einkommen 2000 Mark nicht übersteigt. Zur Erfüllung der Versicherungspflicht sind verschiedene Krankenkassen ins Leben gerusen worden. Man unterscheidet: 1. Die Ortskrankenkassen. Sie werden von den Gemeinden für jeden besonderen Berufszweig eingerichtet, wenn wenigstens 100 Versicherungspflichtige vorhanden sind. 2. Die Betriebs- oder Fabrikkrankenkassen. Sie können von jedem Unternehmer für seine Arbeiter errichtet werden, wenn er mehr als 50 versicherungspflichtige Personen beschäftigt. 3. Die Innungkrankenkassen. Sie können von den Innungen für die Gesellen und Lehrlinge ihrer Mitglieder ins Leben gerufen werden. 4. Die Knappschaftskrankenkassen. Sie können unter denselben Bedingungen wie die Fabrikkrankenkassen für die Arbeiter in Bergwerksbetrieben geschaffen werden.
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