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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 14

1904 - Cöthen : Schulze
— 14 — Beobachtung und Ausnutzung der Individualität seiner Glieder, durch die Pflege der Wissenschaft, die sich freilich in den vom Katholicismus gezogenen Grenzen bewegte, durch Erzeugung einer schwärmerischen Begeisterung für die Sache Jesu und des Papstes, durch die Forderung blinden Gehorsams der Ordensleute gegen ihre Oberen, durch Besetzung der Lehrstühle an den Universitäten und Gymnasien und durch den Beichtstuhl namentlich an Fürstenhöfen. — '$ni6mu§ou In Deutschland begann jetzt auch der Kalvinismus sich zu Die Pfalz, verbreiten und den weiteren Verlauf der deutschen Geschichte zu beeinflussen. Die Hauptstätte der 2birf|amfett Calvins1) war Genf gewesen. Er begann hier im Jahre 1541 seine großartige Tätigkeit, nachdem er schon fünf Jahre zuvor ebenda mit Farel zusammen eine kurze Zeit resormatorisch gewirkt, dann aber verdrängt der französischen Gemeinde in Straßburg vorgestanden hatte. Von Straßburg aus hatte er die deutsche Reformation genauer kennen gelernt. In der Lehre ist Kalvin von Luther nicht so sehr verschieden. Mit der deutsch-schweizerischen Reformation einigten sich die Genfer im Bekenntnis. Die Prädestinationslehre ist letzteren eigentümlich. Eine strenge, alttestamentliche Kirchenzucht zeichnet sie aus. Die Verfassung ist republikanisch. Von deutschen Territorien, die zum Kalvinismus, oder wie es später hieß, zur reformierten Lehre übertraten, ist in erster Linie die Pfalz zu nennen; im Jahre 1563 trat der Kurfürst Friedrich Iii. von der lutherischen Lehre zum Kalvinismus über. Der Heidelberger Katechismus (1563) zeigt kalvinischen Lehrgehalt; die Frage der Prädestination ist gar nicht berührt. Der Pfalzgraf betrieb noch am meisten, wie ehemals der Landgraf von Hessen, eine zielbewußte Politik: das Zusammenhalten der verschiedenen evangelischen Reichsstände, die Beteiligung Deutschlands an den großen Glaubenskämpfen des Auslandes, Erweiterung der Rechte der Evangelischen in Deutschland. Sein Religionswechsel verursachte zum großen Schaden der evangelischen Sache in Deutschland einen tiefen Riß zwischen Kurpfalz und Kursachsen. — Spaltungen Allerhand nach dem Tode Luthers entstandene Lehrstreitigkeiten Versäum- &er Evangelischen unter einander hatten weitere Spaltungen nifie der -------------- Johann Kalvin, geb. 1509 in Noyon in der Pikardie, wird Anfang der dreißiger Jahre für das Evangelium gewonnen, muß seines Gaubens wegen Frankreich verlassen und gehl nach Basel; hier erscheint 1536 seine Berühmte ..institutio religionis Christianae.“ —

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 225

1904 - Cöthen : Schulze
— 225 — Monopol der Staatsanwaltschaft spricht. Staatsanwaltschaft und Gericht sind voneinander unabhängig. — Der Advokatenstand hob sich immer mehr und konnte deshalb zu einer gerechten Rechtsprechung wesentlich beitragen. Heute besteht eine einheitliche Rechts-«nwaltsordnung für das gesamte Reich. Bei den Gerichten höherer Instanz herrscht in Zivilsachen Anwaltszwang. — Nur solche Beweismittel, die die Erbringung des wahren Sachverhalts erhoffen ^wets-lassen, bleiben in der Neuzeit erhalten oder kommen zur Einführung: der Beweis durch Augenschein, durch Zeugen, durch Sachverständige, durch Urkunden und den Eid. In dem Beweise durch den Augenschein ist der Beweis durch Kommissionen wiederzuerkennen ; namentlich bei Straftaten ist ja ein solcher oft unentbehrlich. — Die Strafen endlich wurden immer menschlicher. ®trafen-Vermögenseinziehung wurde gänzlich abgeschafft; ebenso die Todesstrafe fast überall, wie auch die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung (1849). Heute werden die Übertretungen mit Geldstrafen oder Hast, d. i. Freiheitsentziehung ohne Arbeitszwang, die Vergehen mit Geldstrafen oder Freiheitsentziehung verbunden mit Arbeitszwang, die Verbrechen mit Zuchthaus oder mit dem Tode geahndet. Die Todesstrafe wird heute nur in zwei Fällen (für Mord und Hochverrat) verhängt und muß durch Enthauptung geschehen. Als Nebenstrafen gibt es heute die Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte und die Stellung unter Polizeiaufsicht. — Die Drangsale der napoleonischen Zeit führten in Preußen 4toffeee^ zur Verwirklichung der allgemeinen Wehrpflicht, im Februar 1813®^^^-zunächst für die Kriegsdauer, nach dem Kriege allgemein und für immer. Auch andere deutsche Staaten bekannten sich im Prinzip zur allgemeinen Dienstpflicht. Der Deutsche Bund überließ es den Bundesstaaten, wie sie die von Bundes wegen geforderten Bundeskontingente auf die Beine bringen wollten; so sindet sich neben der Rekrutierung auch noch Werbung und Erlösung. Immerhin brachte es der Deutsche Bund doch zur Errichtung eines Bundesheeres schon in Friedenszeiten, wozu es das alternde Reich niemals gebracht hatte. Die Kriegsbereitschaft dieses Bundesheeres wurde freilich durch zu starke Beurlaubungen und Vakanzhaltung ziemlich beeinträchtigt. Die meisten deutschen Staaten außer Preußen ließen in der Zeit des Deutschen Bundes die Stellvertretung zu und ge- Arndt, Quellensätze. (Blume, Quellensätzc Iv.) 15

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 227

1904 - Cöthen : Schulze
— 227 — anderen Männer bis zum 50. Lebensjahr, die nicht dem stehenden Heere und der Landwehr zugeteilt sind. Der in diesem Gesetz verkörperte Gedanke, das ganze preußische Volk zu einem „Volk in Waffen" zu machen, leitete auch die weiteren wichtigen militärischen Neuordnungen Preußens. Die Reorganisation des preußischen Heeres unter Wilhelm I. verlängerte die Reservezeit um zwei Jahre. Die preußische Ordnung wurde dann auch in die Verfassung des Norddeutschen Bundes herübergenommen; die Landwehrzeit wurde 1867 nur auf fünf Jahre bemessen; zugleich wurden für den gesamten Norddeutschen Bund Friedensübungen für Reserve und Landwehr eingeführt. Ähnlich in der Reichsverfassung von 1871. Das Reichsmilitärgefetz schuf in der Ersatzreserve eine neue Kategorie. Ihr wurden hauptsächlich die noch nicht Kriegstauglichen zugewiesen. Die Zugehörigkeit zum Landsturm wurde 1875 für das gesamte Reich bis zum 42., 1888 bis zum 45. Lebensjahr festgesetzt. Durch Reichsgesetz vom Jahre 1893 wurde für alle Truppen außer der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie die zweijährige Dienstzeit zunächst bis 1899 eingeführt; diese Bestimmung besteht noch heute. — Die Heeresmacht des Deutschen Bundes setzte sich aus zehn teils un-gemischten, teils gemischten Korps zusammen. Das Wesentliche gingen, dieser Korpseinrichtung war die Zusammenlegung verschiedener Truppengattungen zu einer größeren Einheit: eine Einrichtung, die Deutschland von Frankreich gelernt1) hat, und die wir heute noch haben. Die unter den Korps nächst geringeren Einheiten waren schon in der Zeit des Deutschen Bundes die Divisionen, Brigaden, Regimenter, Bataillone, Schwadronen und Batterien. Die Armeekorps entsprechen den Provinzen. — Das Verhältnis der Reiterei zum Fußvolk war in der Zeit des Deutschen Bundes wie 1:7. Der 20. Teil des Fußvolkes sollte aus Jägern, Büchsen- oder Scharfschützen bestehen. Die Artillerie zusammen mit der Trainmannschaft verhielt sich damals zum Fußvolk wie 1: 14, Pioniere und Pontoniere zum Fußvolk wie l: 100. Zu den hergebrachten Waffengattungen !) Vgl. v. d. Goltz, Das Volk in Waffen, 3. Aufl. (1884) S. 32: Preußen hat 1795 den Versuch einer Armeekorpseinteilung gemacht, aber nicht durchgeführt. Frankreich hat im 1. Koalitionskrieg den Gedanken durchgeführt. Preußen hat nach 1813 die Korpseinteilung auch auf den Friedensstand übertragen. — 15*

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 228

1904 - Cöthen : Schulze
— 228 — Heeres- leitung. sind neuerdings noch Eisenbahntruppen hinzugekommen.^ Heute hat sich das Zahlenverhältnis der Reiterei zum Fußvolk im Vergleich mit der Zeit des Deutschen Bundes wenigstens im Kriege zu unguusten der Kavallerie, das Verhältnis der Artillerie und der Jngenieurtruppen zu der Infanterie wesentlich zu ungunsten der letzteren verschoben; aber nach wie vor beruht die Hauptstärke des deutschen Heeres im Fußvolk. — In der Zeit des Deutschen Bundes wurde zur obersten Leitung der technischen Arbeiten des Bundesheeres eine der Bundesversammlung untergeordnete Militär-Kommission eingesetzt. Ein Oberbesehlshaber über die gesamte Bundesarmee wurde nur im Kriegsfälle von dem Bundestage erwählt. Ihm zur Seite stand das Hauptquartier. Die Befehlshaber der Kontingentstruppen wurden von den Kontingentsherren ernannt?) Die Titel der verschiedenen Kommandostellen in der Zeit des Deutschen Bundes und im heutigen Reiche schließen sich zumeist an die Vergangenheit an. Der Deutsche Bund sah darauf, daß die verschiedenen Kontingente wenigstens für den Fall der Vereinigung verschiedener Abteilungen eine einheitliche, nach der Größe der Abteilungen bestimmte Ordnung der Chargen durchführten. In Preußen war im 18. Jahrhundert der Offizierstand fast ausschließlich Recht des Adels geworden. Die unter Scharnhorsts Vorsitz beratende Militärkommission kam den Anregungen des Königs entgegen und schlug vor, daß nicht Geburt, sondern Bildung und Tüchtigkeit über die Zulassung zum Osfizierstande entscheiden sollte; in diesem Sinne wurde denn auch in Preußen und heute im gesamten deutschen Heere immer mehr verfahren. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes und die Reichsverfassung machten den König von Preußen zum Bundesfeldherrn bezw. zum obersten Kriegsherrn in Krieg und Frieden, mit weitgehenden Befugnissen. Zum militärischen Gefolge des obersten Kriegsherrn gehören heute das Hauptquartier, eine Zahl von General- und Flügeladjutanten und das Militärkabinett. In Verwaltungssachen ist das Organ des obersten Kriegsherrn das preußische Kriegsministerium; Bayern, Sachsen und Württemberg haben ihre eigenen Kriegsministerien. Im Generalstabe ist die 1) Ihnen ist auch die Luftschifferabteilung zugeteilt. 2) Vgl. Sz. 400 a.

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 229

1904 - Cöthen : Schulze
— 229 — Elite der Offiziere vereinigt. Die im Deutschen Bunde begonnene Einheit der Chargen ist heute im gesamten deutschen Heere gleichmäßig durchgeführt. Nach wie vor in der deutschen Geschichte begleiten oder führen die deutschen Fürsten vielfach noch selbst ihre Truppen in den Krieg. - Hinsichtlich der Bewaffnung war Bewaffnung, es von Wichtigkeit, daß der Deutsche Sund auf eine Vereinheitlichung der Waffen innerhalb der zu einem Armeekorps gehörigen Kontingente drängte; freilich war die Mannigfaltigkett besonders in den gemischten Korps noch groß genug. Außer den auf die einzelnen Bundeskontingente verteilten Feldgeschützen für die Linie wurde auch noch ein Belagerungspark für das gesamte Bundesheer bestellt. Den zum Norddeutschen Bunde zusammentretenden Staaten wurde die Einheitlichkeit der Bewaffnung nach preußischem Muster zur Pflicht gemacht; auf dieser Grundlage wurde in der Reichsverfassung weitergebaut. In dem Sonderabkommen mit Bayern wurde diesem Staate gestattet, „bezüglich der Bewaffnung und Ausrüstung sowie der Gradabzeichen die Herstellung der vollen Übereinstimmung mit dem Bundesheere sich vorzubehalten." Heute ist diese Übereinstimmung hergestellt. Mit der Einführung des Zündnadelgewehres ging Preußen schon in den fünfziger Jahren vor; im Kriege von 1864 erwies sich btc Überlegenheit dieses Hinterladers. Ähnlich zeigte sich schon im dänischen Kriege die Überlegenheit der gezogenen Geschütze gegenüber bett bisherigen glatten sowohl bezüglich der Schußweite, als der Trefffähigkeit uttb Durchschlagskraft der Geschosse. Die Hinterladung ermöglichte den weiteren Fortschritt zum Mehrlader; neuere Verbesserungen folgten in rascher Folge. — Das im Kriege unentbehrliche Heergerät an Brückentrain, Heergerat. Backöfen, Transportmitteln und ähnlichem wurde in der Zeit des Deutschen Bundes an die Armeekorpseinteilung angegliedert, und so ist es heute noch. Eine Unmenge von Wagen ist heute ^ zur Mitführung des Schießbebarfs, des Brückentrains, der Lebensmittel, des Futters für die Pferbe, der Felb-Lazarette uttb bergt, not-wenbig. Zu dem Heergerät im weiteren Sinne kann man auch die heute unentbehrliche Felb-Telegraphie und Felb-Post rechnen, die 1870 Treffliches geleistet hat. — In der Zeit des Deutschen Bunbes würde bett Bunbeskontingenten noch ziemlich viel Freiheit Jg** bezüglich der Uniformierung der Truppen gelassen. Im Kriegsfalle

6. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 234

1904 - Cöthen : Schulze
— 234 — Militär-btldungs-toefen. — Ärieg§= marine. dem Kaiser wird heute eine bestimmte Summe (225 Taler auf den Mann) zur Verfügung gestellt. Nur Bayern und Württemberg genießen auch hier ein Vorrecht: die Verwendung der betreffenden Summen ist diesen Staaten überlassen; doch verpflichtet sich Bayern, in der Höhe seiner Gesamtheeresausgaben nach den übrigen Teilen des Bundesheeres sich zu richten, auch muß es bei der Aufstellung seiner Spezial--Etats die Etats-Ansätze des übrigen Bundesheeres sich zur Richtschnur dienen lassen. Für Württemberg werden auch die Spezial-Etats vom Reiche festgestellt. — Durch Reichsgesetz sind heute auch die Kriegsleistungen des gesamten Bundesgebietes bei Mobilmachungen gleichmäßig geordnet. — Immer größer wurden auch die Ausgaben, welche durch allerhand Militär-bildungsanstalten erwachsen. — Die deutsche Kriegsflotte, die im Jahre 1848 entstand, wurde im Aufträge des wiederhergestellten Bundestages versteigert. Preußen kaufte einige Schiffe; Prinz Adalbert von Preußen2) erwarb sich große Verdienste um die Hebung der preußischen Seemacht. In dem Gasteiner Vertrage wurde die Herstellung einer deutschen Flotte wieder ins Auge gefaßt: Kiel sollte Bundeshasen werden; so lange die deutsche Flotte vom Bundestage noch nicht beschlossen wäre, sollte Preußen das Kommando und die Polizei über den Kieler Hafen ausüben. Die norddeutsche Bundesverfassung machte die preußische Marine zur Bundesmarine unter preußischem Oberbefehl; sie machte Kiel und den Jadehafen zu Bundeskriegshäfen und verpflichtete die seemännische Bevölkerung zum Dienst in der Marine. Diese Bestimmungen behielt auch die Reichsverfaffung aufrecht. Die Marine ist viel einheitlicher gestaltet als das Landheer. Die Marinetruppen schwören nur dem Kaiser den Treueid. Es gibt kein Kaiserliches ßandljeer2), wohl aber eine Kaiserliche Marine. Die Marine ist ausschließlich Reichssache. Kaiser Wilhelm Ii. läßt sich die Ausgestaltung der deutschen Seemacht im Interesse des deutschen Handels und unserer Kolonien ganz besonders angelegen sein. Daß Deutschland eine Seemacht erwürbe, welche allen anderen Staaten gegenüber außer England und Frankreich die See halten könne und selbst diesen letztgenannten Seemächten gegenüber die See *) Vgl. Preußische Jahrbücher 1888, S. 297 ff. — 1889, S. 478 ff. 2) Vgl. Sz. 403.

7. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 281

1904 - Cöthen : Schulze
— 281 — Darüber heißt ti in der Kammergerichtsordnung vom Jahre 1555 ausdrücklich: „Daß die Beysitzer von der Keyserl. Majestät auch Chur-Fürsten und Ständen des heiligen Römischen Reichs an solche hohe Justitien geordnet und an ihrer stat sitzen." (Pars . tit. Viii.) . . . Wenn daher die letzte Berufung an das Reichs-kammergericht stattfindet, so geschieht dieselbe an das Reich und nicht an den Kaiser allein. . . . Denn wie in Polen das gesamte Reich aus seiner Mitte heraus die Richter sich setzt, die Prozesse in letzter Instanz richten und Streitigkeiten endgültig entscheiden: So wird auch das Reichskammergericht, das höchste Gericht in unserem Reiche, nicht vom Kaiser, sondern vom gesamten Reiche eingesetzt. ,r Hippolithus a Lapide a. a. O., Pars I. Cap. X. Sect. V. S. 200 s. 55b. Ebenda Sectio Vi: Aus allem diesen (aus den Ausführungen über das Verhältnis des Reichskammergerichts zu Kaiser und Reich und ähnlichem) machen wir also den sichern Schluß, daß die allgemeine und höchste Gerichtsbarkeit in unserem Reiche mit anderen Hoheitsrcchten vom Kaiser aus das Reich übergegangen ist, nachdem infolge der Wahl die Majestät der Kaiser sich sehr zu vermindern begonnen; und daß die oberste Jurisdiktion heute Sache nicht des Kaisers, sondern des ganzen Reiches und aller Stände ist — .. ar 3 56 a. (1623. In Sachen der Ächtung des Pfalzgrafen: Aus dem Votum Chursachsens:) Die vorige Römische Keyser seynd darinnen (d. i. in der Ächtung der Fürsten) so behutsam gegangen, daß sie nicht allein die Chur- und Fürsten, sondern auch das gantze Reich hierunter zu Rath gezogen und darauss die Acht und deroselben Exsekution angeordnet; Wie solches ohnzählich viel exempel, sonderlich die Magdeburgische Acht (welche doch nur eine Stadt betroffen) und Gothische exsecution (deren eine Anno 1551 die ander Anno 64 und 66 auff denen zu Augfpurg gehaltenen Reichstagen bey lebzeiten Caroli V. Ferdinaodi I. und Maximiliani Ii. beschlossen worden) ausweisen. — (Aus dem Gutachten Brandenburgs:) Man tonte nicht befinden, wie von dieser so wichtigen sache (darausf des gantzen Reichs wolftand oder aber endliche ruin beruhete) die Chur-Fürsten hetten können auß- geschlossen werden: und da auch keine Capitulation da, were es

8. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 439

1904 - Cöthen : Schulze
Zweiter Abschnitt: Won 1806 bis Heute. I. Einteilung des Klcrcrtes. 333a. (30. Mai 1814.) Die Staaten Deutschlands werden Staaten- f v- it » , . v * r c , vultb und unabhängig und durch em föderatives Band vereinigt sein. Bundesstaat. Art. Vi des ersten Pariser Friedens. 333b. (8. Juni 1815.) Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands . . . sind übereingekommen, sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen . . Art. 1. Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands mit Einschluß Ihrer Maj. des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande und zwar der Kaiser von Österreich, der König von Preußen, beide für ihre gesamten vormals zum deutschen Reiche gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogtum Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund heißen soll. Einleitung und Art. 1 der Deutschen Bundes-Akte. 333 c. (7. Juli 1817. Die Plenarversammlung zu Frankfurt beschließt:) Daß S. Durchl. der regierende Herr Landgraf von Hessen - Homburg und das Landgräfliche Haus in den deutschen Bund aufgenommen . . werde. von Meyer, Staats-Acten für Geschichte und öffentliches Recht des Deutschen Bundes, 2. Aufl. 2. Teil S. 72. 333 d. (15. Mai 1820.) Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souveränen Fürsten und sreien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der innern

9. Zwölf denkwürdige Schlachten der preußischen Armee - S. 88

1904 - Breslau : Goerlich
— 88 — liche Lorbeeren bei Vionville erworben hat, verlor nicht weniger als 632 Mann; die 15 Batterien des dritten Korps verfeuerten an diesem Tage die außerordentlich große Anzahl von 14 832 Geschossen. Als ein merkwürdiges Vorkommnis ist zu erwähnen, daß die Zahl 18 sich tatsächlich, wie es im Volksmunde heißt, als eine gute erwiesen hat; denn das 18. Regiment war das einzige, welches während des ganzen Feldzuges auch nicht einen Toten hatte. Andrerseits haben sich die verhaßten 7 und 13 in Bezug auf Verluste bei den entsprechenden Regimentern durchaus bewährt. Schwer heimgesucht durch Krankheiten, wie Ruhr re. waren die Regimenter 2, 13, 17, 39, 42, 49, 75, 78, 84, 91 und das Alexander-Garde-Grenadierregiment, sowie die bayrischen Regimenter 10 und 15. Von Verlusten über 10000 Mann wurden nur das 3. preußische und 1. bayrische Armeekorps betroffen. Verloren gingen 1 Fahne und 6 Geschütze; 2 am 18. August verlorene Geschütze kamen bei der Übergabe von Metz wieder in deutsche Hände. Der Verlust der Franzosen an Menschen läßt sich nur annähernd feststellen. Die Zahl der Gefallenen schätzt man auf 2900 Offiziere und 36000 Mann, die der Verwundeten auf insgesamt 143000 Mann. Als Kriegsgefangene wurden nach Deutschland abgeführt 11860 Offiziere und 371981 Mann; davon starben in Deutschland an den Folgen von Verwundungen oder an Krankheiten 17633 Mann. In Paris blieben als Kriegsgefangene eingeschlossen 7456 Offiziere und 241680 Mann; nach der Schweiz traten über 2192 Offiziere und 88380 Mann. Vor dem Feinde wurden genommen: 45 Adler, Fahnen und Standarten, 255 Feld- und 104 Festungsgeschütze; durch Übergabe kamen in deutsche Hände 62 Adler, Fahnen und Standarten, 1660 Feld- und 5422 Festungsgeschütze; zusammen 107 Adler, Fahnen und Standarten, 1915 Feld- und 5526 Festungsgeschütze. Es wurden 78 Schlachten und größere Gefechte geliefert; außerdem fanden 870 Zusammenstöße aller Art statt; 20 feste Plätze wurden genommen. Der letzte deutsche Soldat, welcher beim Abzüge der letzten deutschen Besatzungstruppen am 16. Juli 1873 den französischen Boden verließ, wollte General Mantenffel sein. Tatsächlich war es der Trainsoldat Karl Brauer vom brandenbnrgischen Trainbataillon, der in seinem letzten französischen Quartier etwas vergessen hatte, noch einmal zurücklief und dann erst nach dem General die Grenze überschritt.

10. Vaterländisches Lesebuch für die Evangelische Volksschule Norddeutschlands - S. 303

1868 - Wiesbaden Schleswig Hannover : Schulbuchh. Schulze Jurany & Hensel
303 seelünder. Holstein allein hat über hundert Seen, Mecklenburg 46 l. Sie ziehen sich besonders auf dem breiten Landrücken durch ganz Pommern hin fort und er- reichen in den großen preußischenseen ihre bedeutendste Ausdehnung. Daher kommt auch die außerordentliche Fülle von Bezeichnungen, welche die slavischen Vorfahren für Wasser, Fluß, Sumpf u. s. w. hatten, und die sich noch in zahl- reichen Ortsnamen geltend macht. Da finden wir Müritz von morra, Meer; Userin von osero, See; Rega, Recknitz, Ryck:c. von reüa, Fluß; Stavenhagen von staw, Teich; die Endung „brode" bedeutet Fähre, Jesar Teich, Loitz und Luckow Sumpf, Peene Fluß, Pinnow See, Wustrow und Ostrow Insel, die Endung „berg", eigentlich breg, in Kolberg, Ufer. In der Bodenbeschaffenheit der Ostseeländer zeigt sich ein auffallender Gegen- satz zu den Ländern der Nordsee. Sie kennen weder Marschen noch Heide,,denn nur wo Ebbe und Flut ihr freies Spiel haben, ist die Marschbildung möglich. Die Ostseeländer kennen nur Sand- und Geestland. Auf dem Rücken des flachen Höhen- zuges beginnt ihr Sandgebiet, das sich oft in bedeutender Breite nach Süden er- streckt und einen großen Theil der Uckermark, der Neumark und Pommerns erfüllt. Das Küstenland aber bildet das leichte, fruchtbare Geestland. — Kein Fels ragt aus dem Boden der Ostseeländer empor. Alles ist das Werk der Meeresfluten und ihrer Anschwemmungen. Nur an den äußersten Grenzen im Norden schauen Trümmer der Vorzeit in das Meer hinaus. Dieses einzige ältere Gebilde des deutschen Nordens ist die Kreide. Nirgends tritt diese Kreide so schön hervor als auf Rügen, dieser vielfach zerschnittenen Insel. 47. Das Königreich Preutzen. Preußen liegt fast in der Mittte Europas und umfaßt den weitaus größten Theil Norddeutschlands. Es ist 6400 Quadratmeilen groß und hat fast 24 Millionen Einwohner. Von dom äußersten östlichen Ende an der russischen Grenze bis zum äußersten westlichen an der holländischen und belgischen Grenze dehnt es sich etwa 180 Meilen weit aus. Obwohl es an Flächeninhalt und Einwohnerzahl die sechste Stelle unter den Staaten Europas einnimmt, ist es doch eine der ersten Großmächte. Preußen ist erst in neuerer Zeit zu dieser Größe gelangt. Vor hundert Jahren war es ein 3500 Quadratmeilen großes Land mit reichlich 5 Millionen Einwohnern, und im Jahre 1440 betrug die Größe desselben nur 535 Quadratmeilen. Der größte Theil der preußischen Monarchie liegt in der norddeutschen Tief- ebene. Der Süden ist gebirgig. Dort sind das Riesengebirge mit der 5000 Fuß hohen Schneekoppe, dem höchsten Berge Preußens, der Harz, ein Theil des Thü- ringertpaldes, die Rhön, der Spessart und das mittelrheinische Bergland. Etwa ein Sechstel des ganzen Landes ist gebirgig. Was das Bergland schmückt, nämlich die in die Wolken ragenden Höhen, die unmuthigen Hügel und die reichen von Bächen und Flüssen durchrauschten Thäler, die welligen Getreidefelder und vor allem die frische Bergluft, das fehlt im Tieflande meistentheils; selbst die Flüffe schleichen in letzterem geräuschlos zwischen ihren Ufern hin. Doch finden sich auch im Tieflande stellenweise große Waldungen, und an den Mündungen der Flüsse wie an den Nordseeküsten ist fetter Marschboden mit reichen Triften und Ge- treidefeldern. Fast überall in Preußen ist die Luft milde; nur in den höheren Gebirgs-* gegenden ist es wohl acht Monate imjahre winterlich und sind selbst im Sommer die Nächte oft empfindlich kalt. Der Frühling verschwindet hier fast aus der Reihe der Jahreszeiten, und der lufthelle Herbst ist sehr kurz. Dagegen haben die nie- drigeren Berggegenden und das Tiefland einen längeren Frühling und eine schöne Herbstzeit. Sämmtliche Hauptflüsse Preußens ergießen sich in die Nord- und die Ostsee. Da der Boden, den sie durchfließen, sich nach Norden senkt, haben sie eine nördliche
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