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1. Belehrendes Lese- und Unterrichtsbuch für badische Volksschulen - S. 182

1849 - Karlsruhe : Groos
.182 Geschichte der alten europäischen Volker. Heldcnvolk der Spartaner, die der Verleugnung der natür- lichsten Empfindungen und Wünsche fähig waren. Er stärkte durch seine (Gesetzgebung ihre Willenskraft so sehr, dast bei ihnen die natürliche Selbstüicht des Menschen wie aufgehoben schien. Der Einzelne wollte Alles entbehren und Nichts sein, damit der Staat groß und mächtig sei. Ein Spartaner zu sein galt Jedem als das Höchste. Dieser Staat umfaßte nur ein Gebiet von etwa 30 Stunden Länge und 18 Stunden Breite. Die Ver- fassung beruhte auf Adelöherrschaft (Aristokratie) und auf dem Grundbesitz. In Athen schafften die Adelsgeschlechter nach der Aufopfe- rung ihres edelmüthigen Königs Kodrus die königliche Herrschaft ab. Einzelne Obmänner von denselben (Archonten) regierten. Der Archon Drakon gab 024 v. Ehr. ein geschriebenes Straf- gesetz. Dasselbe war aber so streng, daß es nicht gehandhabt werden konnte. 594 machte der Archon Solon eine mildere Gesetzgebung. Er war einer der 7 Weisen von Griechenland Wie in Sparta der Einzelne Nichts, der Staat aber Alles war, so erhob Solon den Einzelnen und verhalf ihm zum Gefühl seiner Würde und ertheilte ihm die größten und wichtigsten Rechte. Selbst die Sclaven waren in Athen mehr geehrt, als anderswo die Freien. Dadurch schuf er die Regierung zu einer Volkoherrschaft (De- mokratie) um. Das Gebiet von Athen war noch kleiner als das von Sparta; es war nur 24 Stunden lang, und 4 -12 Stun- den breit; dennoch betrug die Bevölkerung zur blühendsten Zeit gegen eine halbe Million Menschen. 5. Athen übertraf in seiner Blütezeit alle übrigen Freistaaten Griechenlands an Glan; ; Sparta dagegen ragte durch Seclcn- hoheit, Heldenmuth, wahren Freihcitssinn und Offenheit Allen voran. Solons Bürger hatten große geistige Gewandtheit, Reich- thum an neuen Gedanken; sie waren zu Allem geschickt, auf alles Neue aufmerksam; die Bürger Lykurgs hatten wenige, aber tiefcingegrabeue Grundsätze, über denen sie festhielten, indes sene sehr veränderlich waren. Die Athener sprudelten von Witz, die Spartaner bewiesen Kraft. Große Liebe für das Vaterland, für das Heimische herrschte in beiden Staaten.

2. Natur-, Erd-, Menschen- und Völkerkunde, und deren Geschichte - S. 456

1839 - Karlsruhe : Groos
456 Dritte Stufe des Unterrichts. scher sind, sondern nur als die Ersten in den Adelsversammlungen galten und die öffentlichen Geschäfte besorgten. Es sind unter den griechischen Städten und Staaten hauptsächlich zwei, die sich durch eigenthümliche Verfaffungen und durch das daraus hervor- gehende Leben auszeichneten, nämlich Sparta und Athen. Der Gesetzgeber Spartas war Ly cur g, zwischen 1000 und 800 v. Chr. Die Spartaner gehörten dem Stamme der Dorier an, die ein rauhes, aber tapferes Bergvolk waren, und sich nur durch Gewalt und Härte in der Mitte vieler, sie umgebenden Feinde behaupten konnten. Durch seine Gesetzgebung- pflanzte Lycurg den Spartanern einen solchen Geist ein, daß der Einzelne für sich Nichts sein, sondern nur der Gemeinde und dem Staate leben und für das Wohl desselben sich gerne aufopfern wollte. Das Eigenthum war in Sparta vorzugsweise Grundeigenthum und gehörte dem Staate an, und die einzelnen Ländereien wurden den Familien nur zur Benutzung und Bewirtschaftung überlassen. Jede spartanische Familie er- hielt ein Landgut. Diese Landgüter durften nicht verkauft noch vertheilt wer- den. Wenn durch Vermehrung sich mehrere wehrhafte Männer mit ihren Weibern in ein Landgut theilen mußten , so wurde einer als der Hausvater betrachtet. Die Spartaner ließen das Feld durch Leibeigene oder He loten bauen; neben ihnen, welche die Herren des Landes waren, gab cs noch freie, aber zinsbare Lacedämonier (die alten Einwohner des Landes), welche Ge- werbe trieben. Die Macht der Könige war beschränkt durch den Rath der Aeltcftcn (Gcrontcn, tadellose Männer nach zurückgelegtem 60sten Jahre). Die Zünfte der Bürger konnten die Gesetze, welche die Könige und der Ael- testenrath an sie brachte, mit Ja oder Nein annehmen oder verwerfen. Die Staatsaufseher (Ephoren) konnten jeden Beamteten vor ihr Gericht fordern, sogar die Könige, deren es gewöhnlich 2 waren, aus 2 alten Familien. Die Eltern hatten über die Kinder kein Recht, sondern dieselben gehörten vom 7. Jahre dem Staate an und wurden öffentlich erzogen. Der Staat entschied, ob sie leben bleiben dursten; schwächliche nämlich wurden in eine Kluft gestürzt. Für die Spartaner waren gemeinschaftliche Mahlzeiten ange- ordnet (eine sogenannte, schwarze Suppe), ein einfacher Häuserbau; auf Schwelgerei und Trunkenheit waren schwere Strafen gesetzt. Kein Fremder durfte sich länger, als es nöthig war, in Sparta aufhalten. Kein Sparta- ner durfte das Ausland besuchen. Das Geld sollte bloß in eisernen Münzen bestehen; kein Spartaner sollte bei Todesstrafe eigene Gold - und Silber- münzen haben; keine Schauspiele durften aufgeführt werden und keine Red- ner und Künstler sollten sich unter ihnen aufhalten. Die Todten sollten ein- fach beerdigt werden; öffentliches Wehklagen war untersagt. Die Jugend wurde sehr strenge erzogen und abgehärtet. Sie wurde an Ehrerbietung g»- gen ältere Personen und an's Schweigen vor ihnen gewöhnt und an Erthri-
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