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1. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 71

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 71 — Beinheim und Rhod, und überhaupt alle Ländereien, Rechte und Einkünfte, die Er auf dem linken Rheinufer besitzt, oder auf die Er Anspruch zu haben vermeint. Er entsagt allen Nachforderungen an die Republik wegen des Nichtgenusses dieser Rechte und Einkünfte, oder aus irgend einem andern Grund, der älter als dieser Vertrag ist. Art. 5. Se. Hochsürstl. Durchlaucht der regierende Markgraf von Baden tritt ab, und überläßt der fränkischen Republik sowohl in seinem eigenen, als im Namen seiner beiden Söhne, der Prinzen Friedrich und Ludwig von Baden, für die er Vollmacht hat, mit voller Garantie, die Zw eidrittheile des im vormaligen Elfaß gelegenen Landes Kuzenhausen, mit allen dazu gehörigen Rechten und Einkünften, mit Inbegriff der Rückstände von selbigen, indem Er allen Nachforderungen an die Republik wegen derselben, oder aus irgend einem Grund, der älter als dieser Vertrag ist, entsagt. Art. 6. Se. Hochsürstl. Durchl. der Markgraf von Baden tritt gleichfalls für sich, seine Nachkommen und Erben an die fränkische Republik alle Ihm gehörigen Rheininseln und alle Rechte ab, an die Er auf diesen Inseln, so wie auf dem Lauf und den verschiedenen Armen des Rheinstroms Anspruch haben mag; namentlich die Zoll-Ober- und Lehensherrlichkeit, oder Polizei-Rechte. . . . Art. 8. Se. Hochsürstl. Durchl. macht sich verbindlich, auch einen Raum von 36 Schuh in die Breite einzuräumen, ... der als Weg zum Heraufziehen der Schiffe dienen soll. Art. 10. Die Theile dieses Wegs, so wie der Rheininseln .... werden ohne Vorbehalt an die Republik abgetreten. Art. 11. Die Rheinschiffahrt soll für die Bürger und Unterthanen der beiden contrahirenden Mächte frei seyn. Art. 14. Se. Hochsürstl. Durchl. macht sich verbindlich, den Ausgewanderten und den aus der fränk. Republik depor-tirten Priestern in seinen Staaten keinen Aufenthalt zu geben. Art. 17. Alle gegenseitig gemachten Gefangenen follen innerhalb eines Monats, von Auswechselung der Ratifika-! tionen des gegenwärtigen Vertrags an gerechnet, .... zurückgegeben werden ....

2. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 169

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 169 — pen auf dem Rückmarsch erfolgt nach dem bisherigen Landes-Verpflegungsreglement. 6. Die Auseinandersetzung der durch den früheren deutschen Bund begründeten Eigentumsverhältnisse bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalten. 7. Die hohen Kontrahenten werden unmittelbar nach Herstellung des Friedens wegen Regulirung der Zollvereinsoer-hältniffe in Verhandlung treten. Einstweilen soll der Zollvereinsvertrag vom 16. Mai 1865 und die mit ihm in Verbindung stehenden Vereinbarungen, welche durch den Ausbruch des Krieges außer Wirksamkeit gesetzt sind, vom Tage des Austausches der Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrags an, mit der Maßgabe wieder in Kraft treten, daß Jedem der hohen Eon-trahenten vorbehalten bleibt, dieselben nach einer Aufkündigung von sechs Monaten außer Wirksamkeit treten lassen. 8. Die hohen (Kontrahenten werden unmittelbar nach der Herstellung des Friedens in Deutschland den Zusammentritt von Commissionen zu dem Zweck veranlassen, um Normen zu vereinbaren, welche geeignet sind, den Personen- und Güterverkehr auf den Eisenbahnen möglichst zu fördern, namentlich die Concurrenzverhältniffe in angemessener Weise zu regeln und den allgemeinen Verkehrsinteressen nachtheilige Bestrebungen der einzelnen Verwaltungen entgegenzutreten. Indem die hohen (Kontrahenten darüber einverstanden sind, daß die Herstellung jeder im allgemeinen Interesse begründeten neuen Eisenbahnverbindung zuzulassen und so viel als thunlich zu fördern ist, werden sie durch die vorbezeichneten (Kommissanen auch in dieser Beziehung die durch die allgemeinen Verkehrsinteressen gebotenen Grundsätze aufstellen lassen. 9. Die hohen (Kontrahenten werden vom 1. Januar 1867 ab die Erhebung der Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein, und zwar sowohl der Schiffsgebühr — Tarif B. zur Übereinkunft vom 31. März 1831 — als auch des Zolles von der Ladung — Zusatzartikel Xvi und Xvii zu der Übereinkunft vom 31. März 1831 — willig einstellen, sofern die übrigen deutschen Uferftaaten des Rheins gleichzeitig die gleiche Maßregeln treffen.

3. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 207

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 207 — 1837. 1838. 1839. 1840. 1841. 1842. 1843. Häusel und der Baumwollspinnerei und Weberei in Ettlingen. Ausbau des Rheinhafens zu Mannheim und Anlage des Hafens von Konstanz. 10. Jan. Staatsvertrag Badens mit Hessen und Frankfurt wegen Übernahme des Baus einer Eisenbahn von Sachsenhausen über Darm-st a d t n a ch Mannheim durch Hessen. Febr. Außerordentlicher Landtag wegen der Erbauung von Eisenbahnen. 29. März. Gesetz über die Erbauung einer Eisenbahn von Mannheim über Heidelberg, Karlsruhe, Rastatt, Offen bürg, Dinglingen, Frei-bürg nach Basel und von Appen-weiernach Kehl aus Staatskosten. 21. Juli. Das badische Apanagengesetz. 12. Sept. Eröffnung der ersten bad. Staatseisenbahn von Mannheim nach Heidelberg. Erbauung der ersten süddeutsch. Lokomotive „B a d e n i a" inderneugegründeten Maschinenfabrik (Keßler) in Karlsruhe. Erbauung der zweiten Lokomotive „Karlsruhe". 10. April. Eröffnung der Bahnstrecke Hei-delberg-Karlsruhe. Knielingen (-Maxau) wird Rhein-Freihafen. Erwerbung der Dörfer Korb, Dippach, Ha-genbach und Unterkeßach gegen Abtretung der Kondominate Edelfingen und Widdern sowie der Orte Waggershausen und Sießen.

4. Bd. 2 - S. 135

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Kap.z. Abschn.4. Von Deutschland. 135 Das evangelische Kloster Marienthal, eine halbe Meile von Helmstädt in einem angenehmen Thale, hat einen Abt, Prior und 4 Conventualen. Das evangelische Kloster Königslutter, bey der Stadt gleiches Namens, hat einen Abt, Prior und 4 Conventualen. Manenberg, ein evangelisches Kloster auf einem kleinen Berge vor Helmstädt, hat eine Domina, einen Probst und Conventualinnen, und ist ein Landstand. Gandersheim, eine kleine Stadt, hat aber ein evan- gelisches Stift, in welchem eine Aebtißinn, einedechan- tinn und ii Canonißinnen. Bevern, ein herzoglich Schloß und Residenz des Herzogs von Braunschweig-Bevern. Blankenburg, eine Stadt und Grafschaft auf dem Harze, hat ein schönes fürstliches Schloß; nicht weit davon ist die berühmte Baumannshöhle. Wernigerode, eine Stadt und Grafschaft, gehört einem Grafen von Stollberg. Goßlar, eine freye Reichsstadt vor dem Harze, an der Gose, evangelischer Religion, ist mehrentheils alt- modisch gebauet. §. z.dersüdlichetheil dieses Fürstenthumsbraun« schweig-Wolfenbüttel bestehet meistens aus Bergen und Wäldern, und ist zum Ackerbau wenig bequem; hin- gegen hat es einträgliche Holzungen, Eisenhütten, Glas- hütten, wo sehr schönes Glas und schöne Spiegel verferti- get werden, eine schöne Porzellanfabrik und wichtige Berg- und Salzwerke. Der nördliche Theil ist ebener und hat einträglichen Getraide. Flachs- und Hanfbau, schöne Gartensrüchte und gute Viehzucht. 34 rn.eini-

5. Bd. 2 - S. 147

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Kap. Z. Abschn. 5. Von Deutschland. 147 z) Die Grafschaft Barbi. Sie liegt an der Elbe, wo die Saale hineinfällt, und gehört anitzt dem Churhause Sachsen. Es ist darinn: Barbi, eine mittclmäßigestadt an der Elbe. 4) Das Stift Quedlinburg. Es liegt zwischen dem halberstädtischen und anhalti- schen Fürstenthum. Die Aebtißinn ist ein freyer Reichs- stand, welche anitzt die königl. preuß. Prinzeßmn Ama. lia, des Königs Schwester ist. Der König vonpreust sen ist Schutzherr. Es ist darinn: Quedlinburg, eine Stadt an der Bode, in welcher Kaiser Heinrich der Vogler begraben liegt. 5) Die chursächsischen Lande. Diese sind in 7 Kreise abgetheiiet, welche nach ihrer Rangordnung folgende sind: 1) Der Churkreis. §. i. Es ist darinnzu merken: Wittenberg, eine mittelmäßige und ziemlich veste Stadt, hat eine Universität, welche deswegen sonderlich berühmt ist, weil D. Luther daselbst Lehrer der Gottes- gelehrsamkeit gewesen, und 1517 die Reformation ange- fangen hat. §. 2. Das Land ist wegen des vielen sandigen Bo- dens nur mäßig fruchtbar. Die Einwohner find, wie in allen sächsischen Landen, der evangelischen Religion zu- gethan. 2) Der thüringische Kreis. §. i. Derselbe macht den nördlichen Theil verband, grafschast Thüringen au«. Kr §. r.

6. Bd. 2 - S. 150

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
J5° Kap. z. Abschn. 5. Von Deutschland. §. 2. Es ist darinn: Freyberg, eine alte,große und diehauptstadt ander Mulda; der umliegende Boden ist fruchtbar, aber die Gegend ziemlich bergichk. Eö ist das Oberbergamt da, welches über alle Bergwerke deö Landes zu gebieten hat; die hier befindlichen Silberbergwerke find die ergiebig, sien in Meisten. Chemnitz, eine ziemlich große Stadt am Ftuste Kemnitz. Es find hier viele Zeug- und Leinweber, be- sonders eine starke Kannefaßmauufactur. Die Stadt hat auch schöne Bleichen. Zwickau, an der Mulde, ist eine von den größten Stavten in Meissen, und treibt guten Handel mit Tü- chern und andern Wac- en. 6) Der vogtländische Kreis. §. i. Er ist nur ein Theil des Vogtlandes, wovon das übrige die Grafen Reußen besitzen. §. 2. Es ist darinn: ^ Plauen, die Hauptstadt dieses Kreises an der Elster. 7) Der neustädtische Kreis. Darinnen ist: Neustadt an der Orla, die Hauptstadt und Ä-eyda, eine Stadt unweit der Elster an dem Was- ser Weyda, welches mitten durch die Stadt stießet. 8) Das Stift Merseburg. Gehört auch zum Churkreise und dem Churhause Sachsen. Darinn findet sich: Merseburg, eine Stadt in einer angenehmen Ge. gend

7. Bd. 2 - S. 152

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
152 Kap. z.abschn.5. Von Deutschland. Wartburg, ein altes Bergschloß, dahin 1521 D. Luther in Sicherheit gebracht wurde, und bey eilf Monate daselbst blieb. Jena, eine feine Stadt und berühmte Universität in einem angenehmen Thale zwischen Hügeln und Bergen, wo viel Wein wachst. 8) Das Fürstenlhum Gotha. §. 1. Es granzet an das Fürstenthum Eisenach und an die Grafschaft Henneberg, hat seinen eigenen Herzog. §. 2. Eö ist darinll: Gotha, die Hauptstadt des Fürstenthums; sie ist ei. ne der besten, schönsten und größten Städte in Thürin. gen; über der Stadt liegt auf einem Berge das fürstli. che Residenzschloß Friedenstein. 9) Das Fürstemhum Altenburg. §. 1. Es ist ein Theil des alten Osterlandes, und gränzet gegen Abend an das Fürstenthum Schwarzburg und Weimar; gegen Mitternacht an Naumburg und an den Thüringer und Leipziger Kreis; gegen Morgen auch an den Leipziger Kreis; gegen Mittag an den Erz. gebürgischen und Neustädtischen Kreis. Es gehört dem Haufe Sachsen. Gotha. §. 2. Es ist darinn: Altenburg, die Hauptstadt, ist ziemlich groß und volkreich, hat ein Schloß auf einem Felsen, welches in der Geschichte deswegen bekannt ist, weil aus demselben 145$ die jungen Prinzen Ernst und Albrecht, nach, malige Stammväter der beyden Hauptlinien des säch- sischen Hauses, von Kunz von Kauffungen geraubet worden. Saal«

8. Bd. 2 - S. 155

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Kap. ^ Abschn. 5. Von Deutschland. 155 ?) Zwo fteye Reichsstädte in Thüringen. Mühlhausen und Nordhausen, sind große und schöne Städte, welche der evangelischen Religion bey- pflichten. 8) Die Marggrafschaft Lausitz. §. i. Es granzt dieselbe gegen Morgen an Schle- sien gegen Mittag an Böhmen, gegen Abend an Meis- sen, gegen Mitternacht an die Mark Brandenburg. §. 2. Sie theilet sich in Ober- undnieder-Lausitz. Die Ober-Lausih gehört demchurfürsten von Sachsen; die Nieder-Lausitz aber hat verschiedene Herren. §. 3! «) In der Ober. Lausitz ist zu merken: Budißin oder Bauzen, die Hauptstadt des ganzen Marggrafthums, und die erste unter den sogenannten Sechösiädten, liegt an der Spree, ist ziemlich groß, wohlgebauet und wohl bewohnt. In der Domkirche zu St. Peter mitten aus dem Markte halten in der größten Halste die Evangelischen, in der kleinern Hälfte ober die Römischkatholischen ihren Gottesdienst wechsels- weise zu verschiedenen Stunden. Görlitz, die zweyte unter densechsstadten,liegt an der Neiße, ist die größte, volkreichste und nahrhafteste Stadt in der Ober-Laus,ß, auch zum Theil wohlgebauet. Sie hat ein berühmtes Gymnasium, und das sogenannte heilige Grab vor der Stadt, welches der Bürgemeister Georg Emrich 1480 nach dem Mode! des heil. Grabes zu Jerusalem anlegen lasten, und deswegen selbst zwey- mal dahin gereiset ist. Zittau, ist die dritte unter den Sechsstadten, und eine der besten Städte, groß, schöngebauet und treibtbe, trächtli-

9. Bd. 2 - S. 157

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Aap. z.absch» 5* Von Deutschland. 157 C) Das Königreich Böheim oder Böhmen. §. i. Dieses Land hat den Namen von seinen ur- alten Einwohnern, den Bojern, und Böheim heißt so viel als die Heimath der Bojer. §. 2. Es granzet dieses Land gegen Mitternacht an Meißen, die Lausih und Schießen; gegen Abend an Franken und die Oberpfalz, gegen Mittag an Bayern und Oesterreich; gegen Morgen an Mahren, Schlesien und die Grafschaft Glatz. §. 3. Die vornehmsten Flüsie darinnen sind , die Elbe, Moldau und Eger. §. 4. Dieses Königreich hat vor Zeiten seine eigene Könige undbeherrscher gehabt; nunmehr aber gehörtes dem Hause Oesterreich, und ist gänzlich der römisch- katholischen Religion zugethan. §. 5. Es sind folgende Oerter darinn zu merken: Prag/ die Hauptstadt des Reichs an der Moldau, über welche eine kostbare steinerne Brücke von i8 Schwibbogen gehet, und 742 Schritte lang und 14 Schritte breit ist, daß drey Wagen neben einander fah- ren können. Die Stadt ist fast die größte im römi- schen Reiche, und besteht beynahe aus 5000 Hausern, 92 Kirchen und Kapellen und erliche 4o Klöstern. Es sind eigentlich 3 Städte, nämlich die alte, die neue Stadt, und die kleine Seite. Prag hat einen Erzbischof und eine berühmte Universität. Kduiginn-Grätz, ist ziemlich veste und zum Theil wohlgebauet. Trautenau und Braunau, stnd klein, aber ziemlich wohlgebauet. Budweiö, eine ansehnliche und veste Stadt. Pilsen,

10. Bd. 2 - S. 192

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
I§2 Kap. 4. Von Schlesien. ses Fürstenthum und die Standesherrschaft Pleß nach Pohlen streßt. §. 4. Schlesien ist ein sehr fruchtbares und gese- gnetes Land. Der gebirgichre Theit desselben bringt zwar nicht so viel Getraide als es nöthig hat, aber das platte §and hat einen sehr fruchtbaren Boden, welcher in guten Jahren mehr Getraide von aller Art bringt, als die Einwohner dieses Theils brauchen. Die Gar- kengewachse. sind um Breslau, Brieg, Neiße, Franken- stein und Liegnitz am hauß'gsten und schmackhaftesten, und das Obst um Grünberg und Niederbeuthen am schönsten. Wo keine Aeckcr seyn können, da sind ent. weder gute Wiesen und Weiden, oder gute Holzungen, also qiebt es fast keine unfruchtbare und wüste Gegenden in Schlesien. Flachs wird in großer Menge gebauet, Hanf aber nicht so viel als nöthig. Die Farberröthe, welche erst im 16 Jahrhunderte ein niederländischer Kaufmann hieher gebracht hat, wird um Breslau, Liegnitz, Ohlau und Strehlen stark gebauet, und ist eine der beträchtlichsten Maaren, welche ausgeführetwerden. Die Scharte, welches Kraut gelb färbet, wird Fuder- weise gesammlct. Um Borau und Wansen wird viel Toback gebauet. Mit dem Grünberger Wein wird ein starker Handel getrieben, und viel Eßig daraus ge» macht. Zm Gebirge wird viel Leinwand und Schley- er fabricirt, und damit starkehandlung getrieben. Vor- mals sind auch an vielen Orten ergiebige Gold-und Sil- berbergwerke gewesen. Kupfer, und Bleybergwerke giebt es noch zu Kupferberg und Rudelstadt. Eisen- bergwerke sind am häusigsten. Edelgesteine stndet man hin und wieder im Gebirge. Im Fürstenthum Schweid- nitz
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