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„So ists recht", sagte der König erfreut; wer seine Eltern achtet, der ist
ein ehrenwerthermann; wer sie gering schätzt, verdient nicht, geboren zu sein."
Eph. 6, 2. Ehre Vater und Mutter, das ist das erste Gebot, das Ver-
heißung hat.
194. Die französische Revolution. V
Jahrhunderte hindurch hatte Frankreich das Unglück, von selbstsüchtigen
und ausschweifenden Fürsten beherrscht zu werden. Vom Jahr 1643 —1715
regierte Ludwig Xiv. Er legte durch seine tyrannische Willkür und die
vielen Kriege, welche er mit halb Europa führte, und welche neben beut mit
Sittenlosigkeit gepaarten Luxus am Hofe das Mark des Landes verzehrten,
den Grund zu den späteren Ereignissen, die Frankreich erschütterten. Unter
seinem Nachfolger, Ludwig Xv., wuchs die Ausschweifung des Hofs ins
Schauerliche; Paris wurde zu einem Sumpf des Lasters. Als Ludwig Xv.
starb, überstiegen die jährlichen Ausgaben des Staats die Einnahmen um
viele Millionen Franken. Ein redlicher Minister deckte endlich diese Sach-
lage offen auf; da drang ein Schrei des Entsetzens durch das ganze Volk.
Alles rief nach Einschränkungen und Verbesserungen. Aber das war nicht
so leicht; denn der Mißbräuche waren unzählige, und wer ihre Abschaffung
nicht wollte, war der Adel und die höhere katholische Geistlichkeit. Weil
nemlich in den Zeiten des Lehenwesens der Adel ausschließend den Waffen-
dienst verrichtete, so mußten die übrigen zurschadlvshaltung an die Ritter eine
gewisse Abgabe von Geld ober Früchten bezahlen; ebenso mußten ihnen
Frohnen geleistet, Grundzinsen entrichtet werden, denn sie waren die Schirm-
herren, die Obrigkeit ihrer Gegend. Bildung und Kenntniffe waren in
den früheren Zeiten vorzugsweise bei dem Adel und der Geistlichkeit zu fin-
den; darum war es ganz in der Ordnung, daß der König ihnen die ersten
Stellen im Heer und am Hof übertrug. Auch war es nicht zu drückend,
wenn in den Zeiten, da der König mit seinem Hof vorzugsweise von seinen
eigenen Gütern (Domänen) lebte, und nur geringe Steuern erhoben wurden,
Adel und Geistlichkeit steuerfrei waren. Aber wie sehr hatten sich alle diese Ver-
hältniffe im Lauf der Zeiten geändert! Die ganze Last des Kriegsdienstes ruhte
jetzt nicht mehr auf dem Adel, sondern auf dem Bürger- und Bauernstand;
die Aemter waren jetzt reich bezahlte Stellen; die Bürger besaßen in der
Regel höhere Bildung, Geschicklichkeit und Kenntniffe, als ein guter Theil
des Adels und der katholischen Geistlichkeit; die Steuern waren ins unge-
heure angewachsen, und doch sollte der dritte Stand immer noch von allen
Stellen im Heer, am Hof und in der Provinz ausgeschlossen bleiben; doch
sollte Bürger und Bauer allein alle Staatsabgaben tragen und überdies
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xiv Ludwig Ludwig_Xv. Ludwig_Xv. Ludwig_Xv.
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Europa Frankreich Paris
I
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ander, der Gastfreund gegen seinen Gast, die Fürsten und ihre Unter-
gebenen. Unsere Vorväter waren auch sehr gastfrei. Einem Fremden
stund jede Hütte offen. Wer einen Wanderer sah, rief ihn unter sein
Dach; zwei Tage genoß er den Landfrieden, am dritten wurde er schon
als Hausgenosse betrachtet. Zog der Fremde weiter, so begleitete ihn der
Hausherr und ließ ihn nicht ohne ein Gastgeschenk von stch. Die Schande
galt bei ihnen mehr als die Strafe selbst, und überhaupt vermochte»
bei ihnen, wie Tacitus, ein römischer Schriftsteller, von ihnen rühmt,
die guten Sitten mehr, als anderswo die Gesetze. So muß es sein,
wenn ein Volk wahrhaft frei und glücklich sein will!
Im Frieden hatte die oberste Leitung des Volkes der aus edlen
Geschlechtern gewählte Fürst; die bürgerlichen Angelegenheiten wurden in
den Volksversammlungen berathen, zu welchen die Landbezirke oder Gaue
zusammentraten. Das Recht wurde unter freiem Himmel öffenllich ge-
sprochen. Der Ort der Versammlung war eine von Alters her gehei-
ligte, offene Stätte. Solche Stätten, an denen bis in das vierzehnte
Jahrhundert hin Landgericht gehalten wurde, waren in Württemberg
z. B. am sogenannten Stein bet Cannstatt, in Tübingen auf dem „Frohn-
acker", beim Stein zu Langenau, unter der Linde zu Bermaringen rc.
Schmähliche Laster wurden durch Ertränkung in einem Sumpfe bestraft,
Feigheit mit dem, was ste gefürchtet, dem Tode.
Man hatte keine geschriebenen Gesetze, sondern urtheilte nach Gut-
dünken und Herkommen, und auch später noch galt der Grundsatz:
„Gute Gewohnheit ist als (ebenso) gut, als geschriebene Recht."
Im Krieg wurde als Anführer ein Heermann oder Herzog gewählt,
der ursprünglich nur für die Dauer des Kriegs seine Macht hatte.
Ein solcher Heermann oder Herzog war jener Hermann oder Arminius,
der im Jahr 9 nach der Geburt Christi Deutschland von der Herrschaft
der eingedrungenen Römer befreite.
Uebrigens stnd nicht alle Gewohnheiten unserer deutschen Voreltern
zu hoben. So waren ste z. B. bei aller Thatkraft doch große Freunde
des Müßiggangs. „Wenn ste nicht in den Krieg ziehen", erzählt Taci-
tus, „so bringen ste die Zeit nicht gerade viel mit Jagen, sondern mehr
mit Müßiggehen hin und ergeben stch dem Schlafen und Schmausen.
Diese tapferen, kriegerischen Leute arbeiten dann nichts, sondern überlassen
die Sorge für das Hauswesen und Feld den Weibern und Greisen und
sonst den Schwächsten im Hause. Sie selbst stnd unthätig. Wunderlicher
Widerspruch", fügt er hinzu, „daß ein und dieselben Menschen so sehr die
Unthätigkeit lieben und doch die Ruhe Haffen!" Sie liebten Schmause-
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ander, der Gafifreund gegen seinen Gast, die Fürsten und ihre Unter-
gebenen. Unsere Vorväter waren auch sehr gastfrei. Einem Fremden
stund jede Hütte offen. Wer einen Wanderer sah, rief ihn unter sein
Dach; zwei Tage genoß er den Landfrieden, am dritten wurde er schon
als Hausgenosse betrachtet. Zog der Fremde weiter, so begleitete ihn der
Hausherr und ließ ihn nicht ohne ein Gastgeschenk von sich. Die Schande
galt bei ihnen mehr als die Strafe selbst, und überhaupt vermochten
bei ihnen, wie Tacitus, ein römischer Schriftsteller, von ihnen rühmt,
die guten Sitten mehr, als anderswo die Gesetze. So muß es sein,
wenn ein Volk wahrhaft frei und glücklich sein will!
Im Frieden hatte die oberste Leitung des Volkes der aus edlen
Geschlechtern gewählte Fürst; die bürgerlichen Angelegenheiten wurden in
den Volksversammlungen berathen, zu welchen die Landbezirke oder Gaue
zusammentraten. Das Recht wurde unter freiem Himmel öffentlich ge-
sprochen. Der Ort der Versammlung war eine von Alters her gehei-
ligte, offene Stätte. Solche Stätten, an denen bis in das vierzehnte
Jahrhundert hin Landgericht gehalten wurde, waren in Württemberg
z. B. am sogenannten Stein bei Cannstatt, in Tübingen auf dem „Frohn-
acker", beim Stein zu Langenau, unter der Linde zu Bermaringen rc.
Schmähliche Laster wurden durch Ertränkung in einem Sumpfe bestraft,
Feigheit mit dem, was sie gefürchtet, dem Tode.
Man hatte keine geschriebenen Gesetze, sondern urtheilte nach Gut-
dünken und Herkommen, und auch später noch galt der Grundsatz:
„Gute Gewohnheit ist als (ebenso) gut, als geschriebene Recht."
Im Krieg wurde als Anführer ein Heermann oder Herzog gewählt,
der ursprünglich nur für die Dauer des Kriegs seine Macht hatte.
Ein solcher Heermann oder Herzog war jener Hermann oder Arminius,
der im Jahr 9 nach der Geburt Christi Deutschland von der Herrschaft
der eingedrungenen Römer befreite.
Nebrtgens sind nicht alle Gewohnheiten unserer deutschen Voreltern
zu loben. So waren sie z. B. bei aller Thatkraft doch große Freunde
des Müßiggangs. „Wenn sie nicht in den Krieg ziehen", erzählt Taci-
ius, »so bringen sie die Zeit nicht gerade viel mit Jagen, sondern mehr
mit Müßiggehen hin und ergeben sich dem Schlafen und Schmausen.
Diese tapferen, kriegerischen Leute arbeiten dann nichts, sondern überlassen
die Sorge für das Hauswesen und Feld den Weibern und Greisen und
sonst den Schwächsten im Hause. Sie selbst sind unthätig. Wunderlicher
Widerspruch", fügt er hinzu, „daß ein und dieselben Menschen so sehr die
Unthätigkeit lieben und doch die Ruhe Haffen!" Sie liebten Schmause-
18*
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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6. Vor allen Dingen rühmen die Römer die Trene der Deutschen; nichts
war ihnen verhaßter als Lug und Trug. „Ein Mann ein Wort" hieß es
bei ihnen. Unwandelbare Treue übte der Mann gegen seine Frau und die
Frau gegen den Mann, Väter und Söhne, Nachbarn, Gemeindegenossen
und die zu einem Völkerbünde gehörigen unter einander, der Gastfreund
gegen seinen Gast, die Fürsten und ihre Untergebenen. Unsere Vorväter
waren auch sehr gastfrei. Einem Fremden stand jede Hütte offen. Wer
einen Wanderer sah, rief ihn unter sein Dach; zwei Tage genoß er den
Landfrieden, am dritten wurde er schon als Hausgenosse betrachtet; zog der
Fremde weiter, so begleitete ihn der Hausherr und ließ ihn nicht ohne
ein Gastgeschenk von sich. Die Schande galt bei ihnen mehr als die Strafe
selbst, und überhaupt vermochten bei ihnen, wie Tacitus, ein römischer
Schriftsteller, von ihnen rühmt, die guten Sitten mehr als anderswo die
Gesetze. So muß es sein, wenn ein Volk wahrhaft frei und glücklich
sein will.
7. Im Frieden hatte die oberste Leitung des Volkes der aus edlen Ge-
schlechtern gewählte Fürst; die bürgerlichen Angelegenheiten wurden in den
Volksversammlungen berathen, zu welchen die Landbezirke oder Gaue zu-
sammentraten. Das Recht wurde unter freiem Himmel öffentlich gesprochen.
Der Ort der Versammlung war eine von Alters her geheiligte, offene
Stätte. Solche Stätten, an denen bis in das 14. Jahrhundert hin Land-
gericht gehalten wurde, waren in Württemberg z. B. am sogenannten
Stein bei Cannstatt, in Tübingen aus dem Frohnacker, beim Stein zu
Langenau, unter der Linde zu Bermaringen. Schmähliche Laster wurden
durch Ertränkung in einem Sumpfe bestraft, Feigheit mit dem, was sie
gefürchtet, dem Tode. Man hatte keine geschriebenen Gesetze, sondern ur-
theilte nach Gutdünken und Herkommen, und auch später noch galt der
Grundsatz: gute Gewohnheit ist ebenso gut als geschriebene Rechte. Im
Krieg wurde als Anführer ein Heermann oder Herzog gewählt, der ur-
sprünglich nur für die Dauer des Krieges seine Macht hatte. Ein solcher
Heermann oder Herzog war jener Hermann oder Arminius, der im Jahr
9 nach Christo Deutschland von der Herrschaft der eingedrungenen Römer
befreite.
8. Übrigens sind nicht alle Gewohnheiten unserer deutschen Voreltern
zu loben. So waren sie z. B. bei aller Thatkraft doch große Freunde des
Müßiggangs. „Wenn sie nicht in den Krieg ziehen," erzählt Tacitus,
„so bringen sie die Zeit nicht gerade viel mit Jagen sondern mehr mit
Müßiggehen hin und ergeben sich dem Schlafen und Schmausen. Diese
tapferen, kriegerischen Leute arbeiten dann nichts, sondern überlassen die
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T43: [Haus Frau Kind Mann Arbeit Wohnung Familie Zeit Zimmer Kleidung], T56: [Römer Rhein Varus deutsche Armin Jahr Hermann Land Deutschland Tiberius], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute]]