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1. Lesebuch für die evangelischen Volksschulen Württembergs - S. 414

1860 - Stuttgart : Hallberger
414 „So ists recht", sagte der König erfreut; wer seine Eltern achtet, der ist ein ehrenwerthermann; wer sie gering schätzt, verdient nicht, geboren zu sein." Eph. 6, 2. Ehre Vater und Mutter, das ist das erste Gebot, das Ver- heißung hat. 194. Die französische Revolution. V Jahrhunderte hindurch hatte Frankreich das Unglück, von selbstsüchtigen und ausschweifenden Fürsten beherrscht zu werden. Vom Jahr 1643 —1715 regierte Ludwig Xiv. Er legte durch seine tyrannische Willkür und die vielen Kriege, welche er mit halb Europa führte, und welche neben beut mit Sittenlosigkeit gepaarten Luxus am Hofe das Mark des Landes verzehrten, den Grund zu den späteren Ereignissen, die Frankreich erschütterten. Unter seinem Nachfolger, Ludwig Xv., wuchs die Ausschweifung des Hofs ins Schauerliche; Paris wurde zu einem Sumpf des Lasters. Als Ludwig Xv. starb, überstiegen die jährlichen Ausgaben des Staats die Einnahmen um viele Millionen Franken. Ein redlicher Minister deckte endlich diese Sach- lage offen auf; da drang ein Schrei des Entsetzens durch das ganze Volk. Alles rief nach Einschränkungen und Verbesserungen. Aber das war nicht so leicht; denn der Mißbräuche waren unzählige, und wer ihre Abschaffung nicht wollte, war der Adel und die höhere katholische Geistlichkeit. Weil nemlich in den Zeiten des Lehenwesens der Adel ausschließend den Waffen- dienst verrichtete, so mußten die übrigen zurschadlvshaltung an die Ritter eine gewisse Abgabe von Geld ober Früchten bezahlen; ebenso mußten ihnen Frohnen geleistet, Grundzinsen entrichtet werden, denn sie waren die Schirm- herren, die Obrigkeit ihrer Gegend. Bildung und Kenntniffe waren in den früheren Zeiten vorzugsweise bei dem Adel und der Geistlichkeit zu fin- den; darum war es ganz in der Ordnung, daß der König ihnen die ersten Stellen im Heer und am Hof übertrug. Auch war es nicht zu drückend, wenn in den Zeiten, da der König mit seinem Hof vorzugsweise von seinen eigenen Gütern (Domänen) lebte, und nur geringe Steuern erhoben wurden, Adel und Geistlichkeit steuerfrei waren. Aber wie sehr hatten sich alle diese Ver- hältniffe im Lauf der Zeiten geändert! Die ganze Last des Kriegsdienstes ruhte jetzt nicht mehr auf dem Adel, sondern auf dem Bürger- und Bauernstand; die Aemter waren jetzt reich bezahlte Stellen; die Bürger besaßen in der Regel höhere Bildung, Geschicklichkeit und Kenntniffe, als ein guter Theil des Adels und der katholischen Geistlichkeit; die Steuern waren ins unge- heure angewachsen, und doch sollte der dritte Stand immer noch von allen Stellen im Heer, am Hof und in der Provinz ausgeschlossen bleiben; doch sollte Bürger und Bauer allein alle Staatsabgaben tragen und überdies

2. Lesebuch für die evangelischen Volksschulen Württembergs - S. 275

1860 - Stuttgart : Hallberger
I 275 ander, der Gastfreund gegen seinen Gast, die Fürsten und ihre Unter- gebenen. Unsere Vorväter waren auch sehr gastfrei. Einem Fremden stund jede Hütte offen. Wer einen Wanderer sah, rief ihn unter sein Dach; zwei Tage genoß er den Landfrieden, am dritten wurde er schon als Hausgenosse betrachtet. Zog der Fremde weiter, so begleitete ihn der Hausherr und ließ ihn nicht ohne ein Gastgeschenk von stch. Die Schande galt bei ihnen mehr als die Strafe selbst, und überhaupt vermochte» bei ihnen, wie Tacitus, ein römischer Schriftsteller, von ihnen rühmt, die guten Sitten mehr, als anderswo die Gesetze. So muß es sein, wenn ein Volk wahrhaft frei und glücklich sein will! Im Frieden hatte die oberste Leitung des Volkes der aus edlen Geschlechtern gewählte Fürst; die bürgerlichen Angelegenheiten wurden in den Volksversammlungen berathen, zu welchen die Landbezirke oder Gaue zusammentraten. Das Recht wurde unter freiem Himmel öffenllich ge- sprochen. Der Ort der Versammlung war eine von Alters her gehei- ligte, offene Stätte. Solche Stätten, an denen bis in das vierzehnte Jahrhundert hin Landgericht gehalten wurde, waren in Württemberg z. B. am sogenannten Stein bet Cannstatt, in Tübingen auf dem „Frohn- acker", beim Stein zu Langenau, unter der Linde zu Bermaringen rc. Schmähliche Laster wurden durch Ertränkung in einem Sumpfe bestraft, Feigheit mit dem, was ste gefürchtet, dem Tode. Man hatte keine geschriebenen Gesetze, sondern urtheilte nach Gut- dünken und Herkommen, und auch später noch galt der Grundsatz: „Gute Gewohnheit ist als (ebenso) gut, als geschriebene Recht." Im Krieg wurde als Anführer ein Heermann oder Herzog gewählt, der ursprünglich nur für die Dauer des Kriegs seine Macht hatte. Ein solcher Heermann oder Herzog war jener Hermann oder Arminius, der im Jahr 9 nach der Geburt Christi Deutschland von der Herrschaft der eingedrungenen Römer befreite. Uebrigens stnd nicht alle Gewohnheiten unserer deutschen Voreltern zu hoben. So waren ste z. B. bei aller Thatkraft doch große Freunde des Müßiggangs. „Wenn ste nicht in den Krieg ziehen", erzählt Taci- tus, „so bringen ste die Zeit nicht gerade viel mit Jagen, sondern mehr mit Müßiggehen hin und ergeben stch dem Schlafen und Schmausen. Diese tapferen, kriegerischen Leute arbeiten dann nichts, sondern überlassen die Sorge für das Hauswesen und Feld den Weibern und Greisen und sonst den Schwächsten im Hause. Sie selbst stnd unthätig. Wunderlicher Widerspruch", fügt er hinzu, „daß ein und dieselben Menschen so sehr die Unthätigkeit lieben und doch die Ruhe Haffen!" Sie liebten Schmause- 18*

3. Lesebuch für die evangelischen Volksschulen Württembergs - S. 275

1854 - Stuttgart : Hallberger
275 ander, der Gafifreund gegen seinen Gast, die Fürsten und ihre Unter- gebenen. Unsere Vorväter waren auch sehr gastfrei. Einem Fremden stund jede Hütte offen. Wer einen Wanderer sah, rief ihn unter sein Dach; zwei Tage genoß er den Landfrieden, am dritten wurde er schon als Hausgenosse betrachtet. Zog der Fremde weiter, so begleitete ihn der Hausherr und ließ ihn nicht ohne ein Gastgeschenk von sich. Die Schande galt bei ihnen mehr als die Strafe selbst, und überhaupt vermochten bei ihnen, wie Tacitus, ein römischer Schriftsteller, von ihnen rühmt, die guten Sitten mehr, als anderswo die Gesetze. So muß es sein, wenn ein Volk wahrhaft frei und glücklich sein will! Im Frieden hatte die oberste Leitung des Volkes der aus edlen Geschlechtern gewählte Fürst; die bürgerlichen Angelegenheiten wurden in den Volksversammlungen berathen, zu welchen die Landbezirke oder Gaue zusammentraten. Das Recht wurde unter freiem Himmel öffentlich ge- sprochen. Der Ort der Versammlung war eine von Alters her gehei- ligte, offene Stätte. Solche Stätten, an denen bis in das vierzehnte Jahrhundert hin Landgericht gehalten wurde, waren in Württemberg z. B. am sogenannten Stein bei Cannstatt, in Tübingen auf dem „Frohn- acker", beim Stein zu Langenau, unter der Linde zu Bermaringen rc. Schmähliche Laster wurden durch Ertränkung in einem Sumpfe bestraft, Feigheit mit dem, was sie gefürchtet, dem Tode. Man hatte keine geschriebenen Gesetze, sondern urtheilte nach Gut- dünken und Herkommen, und auch später noch galt der Grundsatz: „Gute Gewohnheit ist als (ebenso) gut, als geschriebene Recht." Im Krieg wurde als Anführer ein Heermann oder Herzog gewählt, der ursprünglich nur für die Dauer des Kriegs seine Macht hatte. Ein solcher Heermann oder Herzog war jener Hermann oder Arminius, der im Jahr 9 nach der Geburt Christi Deutschland von der Herrschaft der eingedrungenen Römer befreite. Nebrtgens sind nicht alle Gewohnheiten unserer deutschen Voreltern zu loben. So waren sie z. B. bei aller Thatkraft doch große Freunde des Müßiggangs. „Wenn sie nicht in den Krieg ziehen", erzählt Taci- ius, »so bringen sie die Zeit nicht gerade viel mit Jagen, sondern mehr mit Müßiggehen hin und ergeben sich dem Schlafen und Schmausen. Diese tapferen, kriegerischen Leute arbeiten dann nichts, sondern überlassen die Sorge für das Hauswesen und Feld den Weibern und Greisen und sonst den Schwächsten im Hause. Sie selbst sind unthätig. Wunderlicher Widerspruch", fügt er hinzu, „daß ein und dieselben Menschen so sehr die Unthätigkeit lieben und doch die Ruhe Haffen!" Sie liebten Schmause- 18*

4. Für die Oberstufe - S. 245

1879 - Stuttgart : Hallberger
245 6. Vor allen Dingen rühmen die Römer die Trene der Deutschen; nichts war ihnen verhaßter als Lug und Trug. „Ein Mann ein Wort" hieß es bei ihnen. Unwandelbare Treue übte der Mann gegen seine Frau und die Frau gegen den Mann, Väter und Söhne, Nachbarn, Gemeindegenossen und die zu einem Völkerbünde gehörigen unter einander, der Gastfreund gegen seinen Gast, die Fürsten und ihre Untergebenen. Unsere Vorväter waren auch sehr gastfrei. Einem Fremden stand jede Hütte offen. Wer einen Wanderer sah, rief ihn unter sein Dach; zwei Tage genoß er den Landfrieden, am dritten wurde er schon als Hausgenosse betrachtet; zog der Fremde weiter, so begleitete ihn der Hausherr und ließ ihn nicht ohne ein Gastgeschenk von sich. Die Schande galt bei ihnen mehr als die Strafe selbst, und überhaupt vermochten bei ihnen, wie Tacitus, ein römischer Schriftsteller, von ihnen rühmt, die guten Sitten mehr als anderswo die Gesetze. So muß es sein, wenn ein Volk wahrhaft frei und glücklich sein will. 7. Im Frieden hatte die oberste Leitung des Volkes der aus edlen Ge- schlechtern gewählte Fürst; die bürgerlichen Angelegenheiten wurden in den Volksversammlungen berathen, zu welchen die Landbezirke oder Gaue zu- sammentraten. Das Recht wurde unter freiem Himmel öffentlich gesprochen. Der Ort der Versammlung war eine von Alters her geheiligte, offene Stätte. Solche Stätten, an denen bis in das 14. Jahrhundert hin Land- gericht gehalten wurde, waren in Württemberg z. B. am sogenannten Stein bei Cannstatt, in Tübingen aus dem Frohnacker, beim Stein zu Langenau, unter der Linde zu Bermaringen. Schmähliche Laster wurden durch Ertränkung in einem Sumpfe bestraft, Feigheit mit dem, was sie gefürchtet, dem Tode. Man hatte keine geschriebenen Gesetze, sondern ur- theilte nach Gutdünken und Herkommen, und auch später noch galt der Grundsatz: gute Gewohnheit ist ebenso gut als geschriebene Rechte. Im Krieg wurde als Anführer ein Heermann oder Herzog gewählt, der ur- sprünglich nur für die Dauer des Krieges seine Macht hatte. Ein solcher Heermann oder Herzog war jener Hermann oder Arminius, der im Jahr 9 nach Christo Deutschland von der Herrschaft der eingedrungenen Römer befreite. 8. Übrigens sind nicht alle Gewohnheiten unserer deutschen Voreltern zu loben. So waren sie z. B. bei aller Thatkraft doch große Freunde des Müßiggangs. „Wenn sie nicht in den Krieg ziehen," erzählt Tacitus, „so bringen sie die Zeit nicht gerade viel mit Jagen sondern mehr mit Müßiggehen hin und ergeben sich dem Schlafen und Schmausen. Diese tapferen, kriegerischen Leute arbeiten dann nichts, sondern überlassen die
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