30 Das Altertum.
Vierhundert. Er wurde alle Jahre neu gewhlt, besorgte die laufenden Staatsgeschste, berwachte die Staatseinnahmen und -Ausgaben, prfte die Gesetze, bevor sie dem Volke vorgelegt wurden, und leitete die Beratungen in der Volksversammlung. Diese entschied der Annahme oder Ablehnung neuer Gesetze, der Krieg und Frieden, bestimmte die Abgaben, whlte die Beamten und erteilte das Brgerrecht.
Auerdem gab es in Athen eine besondere Behrde, den Areopag, deswegen so genannt, weil er auf einem, dem Ares geweihten Hgel seine Sitzungen hielt. Die Mitglieder whlte man auf Lebenszeit aus den ehrsamsten Brgern, besonders aus den Archonten, welche ihr Amt gut verwaltet hatten. Der Areopag hatte die Klagen der Mord, Raub, Brandstiftung, Bestechung, Schndung der Heiligtmer und andere schwere Verbrechen zu entscheiden; er berwachte die Sitten der Brger, damit Sittlichkeit und Zucht beobachtet, ein ehrsames und thtiges Leben gefhrt werde und Luxus und Schwelgerei verbannt bleibe; daher nannte man ihn auch wohl i" Auge des Gesetzes." Auch fhrte er die Aufsicht der die Erziehung der Jugend, wie der die Amtsfhrung der Archonten.
Seme Sipunqen hielt der Ureopag im Finstern, damit die Richter sich uicht durch das Ausseben der Angeklagten bei ihrem Urteil bestimmen lassen konnten. ] Das Urteil wurde mittelst kleiner'weier und sckwaner Steincben gefllt: bei Stimmengleichheit legte man'' nock einen weiben Stein in die Urne. weil man meinte, Gott selber habe ftcb fr den Beklaaten entschieden. Einst verurteilte der Areopag einen Knaben, der jungen Wachteln die Augen ausgestochen hatte, zum Tode, weil ein solcher Mensch, wenn er herangewachsen sei, seinen Mitbrgern Verderben bereiten werde.
c. Erziehung. Um die Brger zu der Teilnahme an der Staatsverwaltung tu befhigen, wurde' auf die Erziehung der Jugend groes Gewicht gelegt. Das neuaeborne Kind ward dem Vater vor die Fe gelegt; hnh fr a mtpfn er sich damit zur Er-
ziehung desselben, anderenfalls wurde es ausgesetzt. Bis zum 7. Jahre waren die Kinder hauptschlich der ^irine. und Wrterin berlassen; auch spter blieben sie im_hause_dn_mern und wurden nicht, wie in Sparta, in ffentlichen Anstalten gemeinsam erzogen. Die Zucht war streng; Stock und Rute wurden oft angewandt. Etwa mit dem. 6. Iahxx ward fr den Knaben ein Wwmge" als Erzieher und Letter an-genommen. Dieser war ein Sfc-_und hatte feinen Unterricht'zi^er-tdkn; er blieb dem Knaben bis zum Jnglingsalter bestndig zur Seite. Die Mdchen erhielten nur zu Hause von den Frauen Unterricht und lernten auer den moibftrhpn .finnhnrhpitrn nur Lesen - denn die Frauen standen in qerinaerertotung als in Svarta. Die Schulen waren ^rrnatnnftfftfen und der Bclucfa derielven ein . freiwilliger. tt)te krperlichen bungen begannen mit dem achten Jahre um? fanden spter meistens in dem Gvmnafium statt. Dasselbe enthielt auer den Slen und Hfen fr krperliche bungen Badezimmer, Sle fr Gelehrte und Redner und war der beliebteste Versammlungsort fr Einheimische und Fremde. Schon frh mute sich der junge Athener den,
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Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch, Lehrer- und Schülerbuch
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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2. Der Gesetzgeber Lykurg ordnet der Sage nach mit Zustimmung des delphischen Orakels die altdorische Verfassung und ist bestrebt, durch seine Gesetze die Spartaner zu kriegerischer Tüchtigkeit heranzubilden und den einzelnen Bürger der Gesamtheit unbedingt unterzuordnen.
Die Lykurgische Gesetzgebung. (Aristokratie.)
1. Die Staatsgewalten. Das Königtum bleibt in seiner Zweiheit und
Schwächung bestehen. Die Könige sind Oberpriester, Oberfeldherren, Gerichtsherren. Beschränkung der königlichen Gewalt durch:
a) die Gerusia, den Rat der Alten, aus 28 über 60 Jahre alten Spartiaten gebildet. Versammelt sich unter dem Vorsitz der Könige und hat die Vorbereitnng aller Vorlagen für die Volksversammlung und die peinliche Rechtspflege;
b) die Volksversammlung, bestehend aus allen über 30 Jahre alten Spartiaten. Versammelt sich in jedem Monat unter Leitung der Könige, hat das Recht der Abstimmung über die Vorlagen des Rates ohne Debatte durch Ja und Nein. Sie entscheidet über Beamtenwahl, Gesetze, Krieg und Frieden.
c) das Ephorat, bestehend aus 5 Ephören: anfänglich untergeordnete Beamte der Könige (polizeiliche Aufseher), die aber später das Aufsichtsrecht über alle Staatsgewalten, also auch über die Könige und Getonten, bekommen.
2. Die Agrargesetzgebung. Ihr Zweck ist, die Spartiaten, die dorische
Adelsgemeinde, dnrch Besitz so zu kräftigen, daß sie sich in ihrer gehaßten Minderzahl den Periöken und Heloten gegenüber behaupten können. Verteilung von Erbgütern (Majoraten) an außer Besitz gekommene spartiatische Familien, um die Ungleichheit des Besitzes zu heben. Überweisung von leibeigenen Bauern (Heloten). An die Periöken werden kleinere Lose verteilt, die dafür Zins an den Staat zu entrichten haben.
3. Die Erziehung.
a) Kindheit und Jünglingsalter. Schwächliche Kinder werden ausgefetzt. Öffentliche Erziehung der Kuaben vom 7. bis 18. Jahre; körperliche Abhärtung, Zurücktreten der geistigen Bildung. Kraft, Tapferkeit, Gehorsam, Gesetzlichkeit sind die Ziele der spartanischen Erziehung. Vom 18.—20. Jahre Verwendung der Jünglinge zu militärischen Zwecken im Jnlande.
b) Mannes alter. Das Privatleben wird streng überwacht; größte Einfachheit in Wohnung, Tracht und Speife ist Sitte und Vorschrift Der Gebrauch edler Metalle ist verboten, (eisernes Geld); Fernhalten aller Fremden. Jeder Bürger ist vom 20. bis 60. Jahre kriegspflichtig. Auswanderung gilt als Desertion und wird mit dem Tode bestraft.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
Geschlecht (WdK): Jungen
Pentathlon, das sind die Kampfübungen im Wettlauf, Ringen, Faustkampf Discus- und Speerwerfen. Wettkämpfe in der Musik und Dichtkunst. Ein Ölzweig ist der Preis —; b) die bort Herakles gestifteten nemeiftfjen Spiele bei Neinea in Argolis; c) die dem Poseidon geweihten isthmischen Spiele auf dem Isthmus von Korinth; tl) die dem Apollo geweihten pythischen Spiele zu Delphi.
Ii. Sparta.
820. A. Die Liturgische Verfassung.
. a) Zustand nach der dorischen Wanderung. Erbliches Doppel-komgtum tn Sparta; Streit zwischen den beiden Königshäusern und mit den Uchäern; Lakonien ist im 9. Jahrhundert in äußerster Verwirrung.
b) Die Bewohner Lakoniens: 1) Die Spartiaten, das sind die dorischen Eroberer und Vollbürger; 2) die Periöfen, die Nachkommen der unterworfenen Achäer, freie, aber zinspflichtige Eigentümer, auch kriegs-dienstpslichtig, ohne politische Rechte; 3) die Heloten, Staatssklaven, die mit Gewalt unterworfenen alten Bewohner des Landes; sie sind an die Spartiaten verteilt, deren Äcker sie bestellen.
c) Cljfuffl und ff ine Gesetzgebung. Lykurg stammt nach der Überlieferung aus königlichem Geschlecht, Bruder des Königs Polydöktes, Vormund seines Brudersohnes Ehctrillus. Seine Reifen. (Kreta). Die Lykurgische Verfassung, nur für die Spartiaten bestimmt, ist teils eine Wiederherstellung, teils eine Weiterentwicklung altdorischer Einrichtungen.
1) Staatsgewalten. Das Königtum bleibt in seiner Zweiheit und Schwächung bestehen. Die Könige müssen heraklidischen Geschlechtes sein, sie sind Oberpriester, Oberfeldherren, Gerichtsherren. Beschränkung der königlichen Gewalt durch:
a. Die Gerusia, der Rat der Alten, aus 28 über 60 Jahre alten Spartiaten gebildet. Versammelt sich unter dem Vorsitz der Könige und hat» die Vorbereitung aller Vorlagen für die Volksversammlung und die peinliche Rechtspflege.
ß. Die Volksversammlung, bestehend aus allen über 30 Jahre alten Spartiaten. Versammelt sich in jedem Monat unter Leitung der Könige, hat das Recht der Abstimmung über die Vorlagen des Rates ohne Debatte. Sie entscheidet über Beamtenwahl, Gesetze, Krieg und Frieden.
7- Das Eph orat, bestehend aus 5 Ephoren; anfänglich untergeordnete Beamte der Könige (polizeiliche Aufseher), die aber später das Aufsichtsrecht über alle Staatsgewalten, also auch über die Könige und Geronten, bekommen.
2) Die Agrargesetzgebung. Verteilung von Erbgütern (Majoraten) an außer Besitz gekommene spartiatische Familien, um die Ungleichheit des Besitzes zu heben. Überweisung von leibeigenen Bauern (Heloten). Fortwährender Krieg zwischen Spartiaten und Heloten (die Krypteia).
3) Die Erziehung, a. Kindheit und Jünglingsalter. Schwäch-liehe Kinder werden ausgesetzt. Öffentliche Erziehung der Knaben vom 7. bis 18. Jahre; körperliche Abhärtung, Zurücktreten der geistigen Bildung. Kraft, Tapferkeit, Gehorsam, Gesetzlichkeit sind die Ziele der spartanischen Erziehung. Vom 18.—20. Jahre Verwendung der Jünglinge zu militärischen Zwecken im Jnlande.
_ ß: Mannesalter. Das Privatleben wird streng überwacht; größte Einfachheit in Wohnung, Tracht und Speise ist Sitte und Vorschrift. Der Gebrauch edler Metalle ist verboten (eisernes Geld); Auswanderung gilt als Desertion. Fernhalten aller Fremden. Jeder Bürger ist vom 20.—60. Jahre kriegs-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T14: [Athen Stadt Athener Sparta Spartaner Griechenland Krieg Perser Flotte König]]
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