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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 92

1911 - Breslau : Hirt
92 Deutsche Geschichte im Mittelalters Konrad Ii. ist einer der bedeutendsten Könige des Mittelalters, auf Mehrung der Knigsmacht bedacht, krftig eingreifend, gewandt und aus-dauernd im Unterhandeln, ruhmvoll als glcklicher Krieger. Er verfgte wie die Ottoueu unbeschrnkt der Bistmer und Reichsabteien, das Reichsgut nahm er in eigene Verwaltung, die er feinen Ministerialen, abhngigen, zum Teil unfreien Leuten, die zu Hof-und Kriegsdienst verpflichtet waren, anvertraute. Die Herzogswrde in Schwaben und Bayern bertrug er auf seinen Sohn Heinrich. Er hob die unteren Stnde, indem er fr die Erblichkeit der kleinen Lehen eintrat, und begnstigte die aufblhenden Städte. Beide vergalten seine Frsorge durch ihre Anhnglichkeit. Zweimal war Konrad in Italien. Auf dem ersten Zuge wurde er zum Kaiser gekrnt; auf dem zweiten gelang es ihm erst nach harten Kmpfen, das deutsche Ansehen in Oberitalien wiederherzustellen. In Polen krnte sich Boleslav Chrobry selbst zum König und lste sich damit tatschlich vom Reiche los. Erst seinen Sohn und Nach-folger unterwarf Konrad; er mute die Knigswrde ablegen und als Herzog Polen zu Lehen nehmen. Nach dem Tode Rudolfs Iii., des letzten Knigs von Burgund, fiel 1032 dieses Land an das Reich. Es war 933 aus der Vereinigung der Reiche Hoch- und Niederburgund entstanden, die sich um das Jahr 880 gebildet hatten; es umfate die heutige Westschweiz, die Lnder zwischen der Sane und der Rhone und dem Kamm der Westalpen. der Burgund geriet Konrad Ii. mit seinem Stiefsohne Herzog Ernst von Schwaben in Streit, der als Groneffe Rudolfs Iii. zur Nachfolge nher berechtigt zu fein glaubte. Aber seine Emprung wurde rasch niedergeschlagen; denn seine Lehnsleute erklrten ihm, sie seien dem Kaiser, ihrem obersten Lehnsherrn, mehr Gehorsam schuldig als ihm. Mit seinem Freunde Werner von Kybnrg wurde Ernst nach einem abenteuerlichen Leben auf der Burg Falkenstein im Schwarzwalde im Kampfe gettet und im Mnster zu Konstanz beigesetzt. Konrad bertrug zuletzt die sddeutschen Herzogtmer auf seinen Sohn Heinrich; es scheint, als habe er die Herzogswrde berhaupt ab-schaffen wollen. Er starb zu Utrecht und ist im Dom zu Speyer begraben worden. Heinrich Iii. (10391056) war gelehrt erzogen worden, von starker, durch kluniazensische Gedanken gefrbter Frmmigkeit, energisch und herrisch wie sein Vater. Um dem Fehdewesen zu steuern, versuchte er die treuga Dei, den Gottesfrieden, der in Frankreich unter dem Schutze der hohen Geistlichkeit eingerichtet war, in Deutschland einzufhren, doch mute er dem Widerstande des Adels gegenber sein Vorhaben aufgeben.

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 95

1911 - Breslau : Hirt
Heinrich Iv. 95 Das Recht, Ppste zu ernennen, bte noch Heinrich Iii., doch erfolgte schon bei seinen Lebzeiten dagegen Widerspruch als gegen einen Eingriff des Imperiums in die Rechte des Sacerdotiums. Drei Jahre nach Heinrichs Tode (1059) traf eine Synode im Lateran zu Rom unter Nikolaus Ii. neue Bestimmungen der die Wahl des Papstes; sie wurde aus-schlielich in die Hnde der Kardinle, der Geistlichkeit des erzbischs-lichen Sprengels von Rom, gelegt. Zu den Forderungen der Reformpartei gehrte ferner die Unter-Ordnung aller Kirchen unter den Papst. Der deutsche Klerus der Ottoueu kannte sie noch nicht. Es gab bis ins 11. Jahrhundert Erz-bischse und Bischfe, die eine Berufung gegen ihren Urteilsspruch an den Papst fr unberechtigt hielten. Aber auch in den deutschen Klerus drangen die Reformideen ein und richteten sich gegen die offenbaren Schwchen des von Otto begrndeten Systems. Da den deutschen Bischfen zugleich Grasenrechte bertragen waren, schtzte der König an ihnen die Regententugenden hher als die priesterlichen und lie sich bei der Wahl eines Bischofs von dieser Rcksicht leiten. Die Sitte, von dem neu ernannten Geistlichen eine Abgabe zu fordern, hatte den Schein, als handle es sich um Kauf eines Amtes, gegen sich und vergrerte die Gefahr, da das Amt an einen Unwrdigen kam. Endlich erregte das wenig sittenstrenge Leben vieler Geistlichen Ansto. Die Krfte maen sich schon vor dem Ausbruch des Kampfes. Als nach dem Tode Nikolaus' Il zum ersten Male nach den Bestimmungen feines Dekrets gewhlt und die Wahl am Hofe des Knigs angezeigt wrbe, verwarf die Regentschaft die Wahl, schlielich aber erkannte sie dieselbe an; sie gab bamit das von den Kaisern gebte Ernennungsrecht des Papstes preis. Kurze Zeit bar aus wrben mehrere der vornehmsten Bischfe nach Rom berufen, um sich von dem Vorwurfe der Simonie zu reinigen; sie leisteten dem Rufe Folge und unterwarfen sich der ihnen auferlegten Bue. 1073 wrbe Gregor Vii. Papst, der Mann, der entschlossen war, seine ganze Tatkraft an die Durchfhrung der kirchlichen Reformgedanken in ihren uersten Konsequenzen zu setzen. Heinrich Iv. 10561106. 47. Die vormundschaftliche Regierung (10561065). Alle dem Knigtum wiberstrebeudeu Krfte regten sich bereits, während Agnes von Poitou, Heinrichs Iii. Gemahlin, fr ihren Sohn die Regentschaft fhrte. Obwohl sie die damals erledigten Herzogtmer wieder verlieh, Schwaben an Rudolf von Rheinfelden, Bayern an den schsischen Groen Otto von Nordheim, Krnten an Bertold von Zhringen gab, gewann sie keine gesicherte Stellung. Die weltlichen Groen trach-teten danach, auf die Angelegenheiten des Reiches entscheidenden Einflu zu gewinnen, und die hohe Geistlichkeit hielt nicht zur

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 96

1911 - Breslau : Hirt
96 Deutsche Geschichte im Mittelalter, Regentin, sondern verstndigte sich mit dem Adel. Fürsten und Bischfe gingen endlich eine Verschwrung gegen sie ein und entfhrten ihr zu Kaiserswerth ihren Sohn. Der harte und strenge Erzbischos Anno von Cln bernahm seine Erziehung und zugleich die Regierung. Da Anno aber die Eifersucht der Fürsten erweckte, ntigten sie ihn, sich mit Adalbert von Bremen in die Geschfte zu teilen, der dem Knig-tum ebenso unbedingt ergeben war und ebenso ehrgeizig wie Anno, aber von nachsichtsvoller Milde gegenber den Launen und Leidenschaften Heinrichs. Als dieser 1065, fnfzehnjhrig, in Worms die Schwertleite empfing, wurde Adalbert sein Ratgeber. 48. Anfang der selbstndigen Regierung Heinrichs. Die Knigs-gewalt, wie sie Otto I. begrndet hatte, beruhte darauf, da der König, gesttzt auf die Bischfe, der das Reichsgut wie der das Kirchen-gut und die Besetzung der Bistmer frei verfgend, die Laienfrsten zum Gehorsam zwang. Unter Heinrich Iv. trat nun der Fall ein, da im Kampfe mit den weltlichen Fürsten die geistlichen versagten und seine kaiserlichen Rechte im Streit mit dem Papste in Frage gezogen wurden. Nicht ohne Schuld an dem Ausbruche des Kampfes hat Heinrich ihn in einer bewunderungswrdigen Weise durchgefochten. Zuerst erfahren wir von Konflikten mit den Fürsten. Auf dem Reichstage zu Tribur 1066 traten sie pltzlich hervor, sie verlangten und erreichten die Entlassung Adalberts vom Hofe. Die Fürsten machten es damals dem König allgemein zum Vorwurfe, da er ihren Rat in An-gelegenheiten des Reiches zu selten hre; sie nahmen also ein Recht auf Beteiligung an der Reichsregierung in Anspruch. Spter steht das Zerwrfnis mit den Sachsen im Vordergrund. Die Beschwerden der Sachsen kennen wir nicht genau. Wir wissen, Heinrich hielt sich dauernd am Harze auf, nahm das dort liegende Knigs-gut in eigene Verwaltung, sicherte es durch Anlage von Burgen und schien in Goslar oder ans der Harzburg eine feste Residenz anlegen zu wollen. Die Sachsen sahen hierdurch ihre Freiheit, auf die sie stolz waren, bedroht; ferner erbitterte sie die Freundschaft des Knigs mit Adalbert von Bremen, der sich mit den schsischen Groen verfeindet hatte; und endlich erregte die Gefangennahme ihres Herzogs Magnus, des letzten Billnngers, die Besorgnis, der König wolle die Herzogsgewalt an sich bringen. 1073 brach der Aufstand der Sachsen aus. Heinrich hatte ein Reichsheer gegen die Wenden aufgeboten und hielt sich in der Harzburg auf, während sich der schsische Heerbann versammelte. Pltzlich wandten sich die Sachsen gegen die Burg, um sie zu belagern. Kaum entkam der König. Es fragte sich, ob die sddeutschen Fürsten, deren Aufgebote bereits in der Gegend des Klosters Fulda eintrafen, ihm Beistand gegen

4. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 87

1911 - Breslau : Hirt
Otto der Groe. 87 graf Gero schuf zwischen Elbe und Oder eine Mark, etwa der heutigen Mark Brandenburg entsprechend. Im Norden stellte er die Mark Schleswig (947) wieder her und machte den Dnenknig zu seinem Vasallen. Der Christianisierung der Wenden dienten die von Otto gegrn-deten Bistmer Oldenburg (in Wagrien, spter nach Lbeck verlegt), Havelberg, Brandenburg, Meien, Merseburg, Zeitz (spter nach Raum-brg verlegt), die er zuletzt alle dem von ihm gegrndeten Erzbistum Magdeburg unterstellte. 6. Die Verfassung, die Otto dem Reiche gab, befestigte das ber-gewicht des Knigs der die partikularen Gewalten. Otto schuf sich in den Bischfen Beamte, die ihm unbedingt ge-horchten; er mehrte ihre Einknfte und verlieh ihnen Grafenrechte, aber er verlangte dafr von ihnen, da sie zum Unterhalt des Hofes beitrugen, auf den Reichstagen erschienen, Gepanzerte zu seinem Heere stellten, und duldete nicht, da sich ein Bischof auf seine geistlichen Pflichten zurckzog, sondern forderte unweigerlich ihre Verwaltungsttigkeit. Aus der Zahl der Bischfe ernennt er seinen Kanzler, der im Rat die vornehmste Stelle innehat, denn er leitet die Kanzlei, die den König immer begleitet, besorgt die Ausfertigung der Urkunden und Akten, leistet die Gegen-zeichnuug. In der Kanzlei und der Hofkapelle lernt der König die Geist-lichen kennen, denen er spter wichtige mter anvertraut, und erzieht sie zu seinem Dienste. Der König, umgeben von den Bischfen, regiert das Reich. Der deutsche König empfngt von nun an bei der Krnung die Huldigung der anwesenden Fürsten, er besucht dann ans dem Knigsum-ritt die wichtigsten Pltze in den deutschen Gauen, lt sich Treue schwren und verleiht Lehen. Die Ertrge des Reichsgutes, die Abgaben der Kirche, die Gewinne aus Bergwerken, der Schlagschatz, die Tribute der unterworfenen Völker bilden seine Einknfte, die Aufgebote der Bischfe und Fürsten neben seinen eigenen Mannen sein Heer. An den hohen Kirchenfesten trgt er die Krone, versammelt die Groen zu Reichstagen, bert mit ihnen, gibt Lehen, macht Schenkungen, verleiht Urkunden, emp-fngt Gesandte. Groe Strecken des ungeheueru Urwaldes, der Deutschland bedeckt, werden vergabt mit der Verpflichtung des Empfngers, Rodungen vorzunehmen und Dorfschaften anzusiedeln. 7. Otto empfngt die Kaiserkrone. Zum zweiten Male in Italien, wurde Otto 962 vom Papste zum Kaiser gekrnt. Mit kurzen Unter-brechuugen blieb er fast ein Jahrzehnt im Sden. Aufstnde der trotzigen Rmer, Kmpfe mit dem byzantinischen Kaiser und den Sarazenen um den Besitz von Unteritalien hielten ihn fest. Es gelang Otto zwar nicht, die Griechen zu vertreiben, doch wurde er von ihnen als Kaiser anerkannt und die griechische Prinzessin Theophano mit seinem Sohne Otto vermhlt.

5. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 91

1911 - Breslau : Hirt
Die Könige aus dem Frnkischen Hause. 91 2. Die Könige aus dem Frnkischen Hause*). 10241125. In dem Jahrhundert der Frnkischen Könige kommt der Streit zwischen Papst und Kaiser zum Ausbruch, bringt die deutschen Bischfe in Kon-flikte ihrer Pflichten und erschttert ihre Treue gegen den König. Aus diesen Kmpfen, die ihm den Untergang drohten, rettet das deutsche Knigtum einen guten Teil seiner Macht; aber den hheren Gewinn haben der Papst und die Fürsten. In der sozialen Entwicklung des deutschen Volkes darf man von einer Hebung der unteren Stnde reden. Den kleinen Vasallen wird Erblichkeit der Lehen gewhrt; es entstehen Städte, deren Brger in den ffentlichen Kampf eingreifen. Im Interesse der unteren Schichten der Bevlkerung versuchen die frnkischen Könige das Fehdeunwesen durch Landfriedensgesetze einzuschrnken. 45. Konrad Ii. (10241039). Nach dem Tode Heinrichs Ii. verfammelten sich die Fürsten und Groen der deutschen Stmme in der Rheinebene bei Oppenheim zur Wahl eines neuen Knigs. Nur zwei Fürsten kamen fr die Nachfolge in Betracht, beide mit Namen Konrad, beide Urenkel Konrads des Roten. Sie einigten sich dahin, da sie sich der Mehrheit der Fürsten fgen wollten. Der Erzbischof von Mainz, der die erste Stimme abgab, whlte Konrad den lteren von Franken, ihm folgten die brigen Fürsten und Groen. Von dem Wahlfelde begab sich Konrad nach Mainz, wo die Salbung und Krnung erfolgte. Auf dem Knigsumritt durch die deutschen Gaue empfing er die Huldigungen smtlicher deutschen Fürsten. 1027 wurde er in Rom in Gegenwart Rudolss Iii. von Burgund und Knuts des Groen von Dnemark zum Kaiser gekrnt. Letzterem gab er die Mark Schleswig, um freie Hand gegen Osten zu bekommen. Die Eider wurde wieder die Grenze. *) Gtto der Groe Aonrad der Rote Luitgard Gtto von Krnten Heinrich papft Gregor V. Aonrad von Krnten I Ronrad Ii. Konrad der Jngere Gem. Gisela I Heinrich Iii. Gem. Agnes von poitou Heinrich Iv. Ronrad Heinrich V., Agnes, Gem. Mathilde Gem. Friedrich von Bren, von England Herzog von Schwaben

6. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 155

1911 - Breslau : Hirt
Beginnender Verfall der ppstl. Macht. Aufkommen territorialer Herrschaften. 155 einem Adelsbund, der gleichzeitig der wachsenden Macht der Städte wie der Grafen von Wrttemberg entgegentrat. Dann verbndeten sich vierzig schwbische Städte gegen Eberhard und schlugen seinen Sohn Ulrich 1377 bei Reutlingen, zerstrten viele Burgen und Städte, bedrohten selbst Stuttgart, worauf der Kaiser einschritt, aber den Stdtebund anerkannte. Als zehn Jahre spter den Stdten ein neuer Krieg mit den Fürsten drohte, verbanden sich die schwbischen Städte mit den Schweizern. Nach der Schlacht bei Sempach kam der Kampf auch in Sddeutschland wieder zum Ausbruch, aber er hatte hier den entgegengesetzten Ausgang, denn die Fürsten und Edlen schlssen sich gegen die Reichsstdte zum Lwenbund zusammen, der sich in mehreren Kreisen" der Schwaben und Franken und die berrheinischen Lnder ausbreitete, und Eberhard brach in der Schlacht bei Dffingen 1388, in der sein Sohn Ulrich siel, die Macht des Stdtebundes. Zwar wurde keine der Städte erobert, aber sie sahen sich bald zu einem unvorteilhaften Frieden gentigt, und ihre Lage hatte sich durch diesen Krieg um so mehr verschlechtert, als auch die rheinischen Städte im gleichen Jahre bei Worms durch den Pfalzgrafen Ruprecht I. und seinen gleichnamigen Neffen besiegt worden waren. 79. Karl Iv. (1347- 1378). Der Sohn Johanns von Bhmen war am franzsischen Hofe erzogen und bertraf feine Zeitgenossen unter den deutschen Fürsten durch Bildung; er sprach sieben Sprachen. Er war klein und unansehnlich von Gestalt, aber klug und umsichtig; er unter-handelte lieber, als da er dreinschlng, und lie sich von niemandem ber-listen. Viel mehr als irgendein Fürst seiner Zeit wute er, wieviel man mit Geld erreichen knne. Die von seinem Vater verpfndeten Schlsser in Bhmen hat er alle wieder eingelst. Den Widerspruch der Wittels-b ach er gegen seine Wahl beseitigte er rasch. Der von ihnen ausgestellte Gegenknig Gnter von Schwarz brg starb bald, und in der Mark Brandenburg begnstigte Karl den falschen Waldemar, der sich fr den letzten Askanier, Waldemar den Groen, ausgab. Als die Wittels-bacher ihren Widerstand aufgaben und die Reichskleinodien auslieferten, lie Karl ihn fallen. Nachdem Karl in Rom zum Kaiser gekrnt worden war, gab er dem Reiche das unverbrchliche, ewige" Reichsgesetz der Goldenen Bulle" (1356). Es wurde auf dem Reichstage zu Nrnberg beschlossen und in Metz verkndigt. Die Frage der Knigswahl wurde hier endgltig geregelt. Die Berechtigung, an der Wahl teilzunehmen, erhielten die sieben Kurfrsten: der Erzbischof von Mainz war Erzkanzler fr Deutschland, Trier fr Burgund, (Sollt fr Italien; Erzschenk war der König von Bhmen, Erztrnchse der Pfalzgraf bei Rhein, Erzmarschall der Herzog von Sachsen und Erzkmmerer der Markgraf von Brandenburg. Diesen sieben Sulen" des Reiches wurde die Unteilbarkeit ihrer Lnder zugesagt. Durch die Goldene Bulle" wurde ihre bevorzugte Stellung reichsgesetzlich besttigt.

7. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 169

1911 - Breslau : Hirt
Die Angriffskriege der Slawen gegen die Deutschen. 169 Aber in Timurlenk, dem Tatarenfrsten, der von Samarkand aus sein Reich bis Moskau, Indien, Damaskus ausdehnte, erstand ihnen ein Gegner, der sie von Europa abzog. Bei Angora erlitten sie eine furchtbare Niederlage. Da aber mit Timurlenks Tode (1405) auch fein Reich zerfiel und sich mehrere Prtendenten befehdeten, glichen die Trken ihre Verluste in Asien bald wieder aus und wandten sich nach Europa. Die Ungarn unter Johann Hunyadi, untersttzt von den Polen, sind damals die Vorkmpfer der Christenheit. Aber der furchtbaren Nieder-lge des Polenknigs bei Warna folgte 1448 die Niederlage Huuyadis auf dem Amselfelde. 1453 eroberte Sultan Mohammed Ii. Konstantinopel; der letzte griechische Kaiser Konstantin Palologus fand den Tod im Straenkampfe. 87. Albrecht Ii. (14381439) von sterreich, der Schwieger-fohlt 'Siegmunds und Erbe von Bhmen und Ungarn, ist während seiner kurzen Regierungszeit nicht in das Reich gekommen. Mit ihm beginnt die ununterbrochene Reihe deutscher Kaiser und Könige aus dem Habsburgischen Hause (14381740). Sein Vetter Friedrich Iii. (14401493), Herzog (oder Erzherzogs wie er sich nannte) von Steiermark, folgte ihm, eine phlegmatische, keines starken Entschlusses fhige Natur, zh an dem, was er hatte, festhaltend, von fast fatalistischem Glauben an die groe Zukunft des Hauses Habsburg erfllt. 88. Zustand des Reiches. Dem Namen nach gilt die Macht des Kaisers noch immer als die oberste weltliche Macht der Christenheit, tatschlich ist sie sehr gering. Es gibt kein Reichsheer, das unmittelbar-unter dem Befehle des Kaisers steht, keine Reichsverwaltung. Der Kaiser gebietet so weit, als seine Hausmacht reicht. Wenn er nicht selbst eine groe Hausmacht besitzt, kann er das Reich weder gegen uere Feinde schtzen noch Ordnung, Ruhe und Frieden innerhalb seiner Grenzen auf-rechterhalten. Da er als deutscher König keine Einnahmen aus Reichsgut oder Reichssteuern hat, und die Verpflichtung der Stnde, seinen Hof bei vorbergehendem Aufenthalt zu unterhalten, erloschen ist, kann er im Reiche nur dann lngere Zeit verweilen, wenn er selbst bedeutendes Haus-gut besitzt und dieses nicht auerhalb des Reiches liegt. Friedrich, der zu den rmeren Fürsten zu rechnen ist, ist darum 27 Jahre lang nicht ins Reich gekommen. Die ausschlaggebende Macht haben die Fürsten, besonders die Kur-frsten, neben denen damals in Sddeutschland Bayern unter Herzog Albrecht Iv. und Wrttemberg unter dem Grafen Eberhard im Barte, der 1495 den Herzogstitel erwarb, hervortraten. Grere Macht als der Kaiser hat auch in Reichsangelegenheiten der Papst, seit Friedrich im Wiener Konkordat die Forderungen der Nation hat fallen lassen. Er bezieht in der Form von Annaten, Palliengeldern und anderen Gefllen ein vielleicht hundertmal greres Einkommen aus dem Reiche als jener und kann bei der engen Verbindung weltlicher und geistlicher Frstentmer in die meisten Angelegenheiten eingreifen.

8. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 134

1911 - Breslau : Hirt
134 Deutsche Geschichte im Mittelalter. Auch das lateinische Kaisertum (12041261) hatte sich nicht behaupten knnen. 1261 hatte der griechische Kaiser Michael Palologns Konstantinopel erobert, doch blieben das alte Griechenland, die Inseln im gischen Meer und Kreta im Besitz der Venezianer oder sran-zsischer Fürsten. Alle fr den Handelsverkehr wichtigen Inseln des Mittelmeeres waren in christlichen Hnden; im Orient war der italienische und der franzsische Einflu ausschlaggebend geworden. 2. Innere Zustnde in Deutschland. 70. Das Interregnum (12541273). Infolge des langjhrigen Streites zwischen der staufischen und der ppstlichen Partei in Deutsch-land lste sich die bestehende Ordnung berall im Reiche auf. Da wurde der Reichsgedanke in neuer eigentmlicher Form aufgenommen und weiter entwickelt durch den Rheinischen Bund" vom Jahre 1254. Es galt das segensreichste Werk, das Friedrich Ii. geschaffen hatte, den allgemeinen Landfrieden, wiederherzustellen und gegen Widerstrebende, wenn ntig, mit Gewalt durchzufhren. Das Neue hierbei war, da dieser Schritt nicht wie bisher vom König ausging, sondern da es ein Bund von Fürsten und Stdten war, der sich zu dem genannten Zweck zusammenfand. Diese Form des Landfriedensbndnisses wurde fr die Folgezeit vorbildlich. Graf Wilhelm von Holland trat selbst an die Spitze des Bundes. Nach dem Tode Wilhelms kam es im Jahre 1257 zu einer Doppelwahl. Die Gewhlten waren Auslnder, da kein deutscher Fürst die Krone annehmen wollte. Richard von Cornwallis wurde in Aachen gekrnt und im Rheingebiete anerkannt, er kam nur dreimal ins Reich. An Alfons von Kastilien (den Enkel Philipps von Schwaben) brachte Friedrich von Lothringen die Nachricht von seiner Wahl; ins Reich ist er niemals gekommen. Bei dieser Wahl traten zum ersten Male die sieben Kurfrsten als die zur Wahl des Knigs allein berechtigten Fürsten hervor. Es sind dies die brei geistlichen, die Erzbischfe von Mainz, Trier und Cln, und die vier weltlichen, der Markgraf von Branbenburg, der Herzog von Sachsen, der Pfalzgraf bei Rhein und der König von Bhmen. Die inneren Verhltnisse des Deutschen Reiches im 13. Jahrhundert werden durch das Erstarken der frstlichen Selbstndigkeit und das krftige Aufblhen des Stdtewesens charakterisiert. 71. Die Fürsten. Es waren geistliche Fürsten (Erzbischfe, Bischfe und die bte der groen Reichsabteien) und weltliche, zu benen Herzge, Pfalzgrafen, Markgrafen und Landgrafen gehrten. Den vornehmsten Staub nach ihnen bildeten die Grafen. Schon 1220 hatte Friedrich den geist-lichen Fürsten gegenber auf die meisten kniglichen Rechte verzichtet; 1231

9. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 135

1911 - Breslau : Hirt
Innere Zustnde in Deutschland. 135 zu Worms hatte Friedrichs Sohn Heinrich (Vii.) die Fürsten als Landes-Herren bezeichnet. Die Landeshoheit der Fürsten entstand aus Amts-rechten, Grafen-, Vogtei-, Gerichtsrechten, die ihnen vom Kaiser bertragen, aber durch das Lehnsrecht allmhlich erblich geworden waren. Friedrich er-kannte an, da sie diese Rechte nicht mehr als Amts rechte, d. h. aus kaiser-licher bertragung und an Stelle des Kaisers, sondern als Hoheitsrechte kraft eigenen Rechtes ausbten. Zugleich verzichtete das Reich in den frstlichen Landen auf einige Hoheitsrechte, die es sich bisher vorbehalten hatte, z. B. das Befestigungsrecht. Es blieb danach dem Könige nur noch eine beschrnkte Zahl von Hoheitsrechten brig. Die Hoheitsrechte des Landesherrn sind nach zwei Seiten hin be-schrnkt, erstens nach oben, denn obwohl sich der Reichsverband auf-gelockert hat, so besteht er doch weiter und mit ihm ein Reichs recht; zweitens nach unten durch die auf eigenem d. h. nicht von dem Fürsten verliehenen Rechte beruhenden Rechte der Landstnde, d. h. der Ver-treter der Geistlichkeit, des im Lande angesessenen Adels und der Städte. Das wichtigste darunter ist das Recht der Geldbewilligung. Der Fürst hat regelmige Einknfte aus Domnen, Zllen, Gerichtsgefllen n. a. und ist in seinem Haushalt auf diese Einnahmen angewiesen, er hat aber nicht das Besteuerungsrecht. Bei einem Geldbedrfnis, das er aus diefen regelmigen Mitteln nicht befriedigen kann, mu er sich mit einer Bede (Bitte um eine Geldbewilligung) an die Stnde wenden. Es ist die Regel, da diese Geld nur gegen das Zugestndnis neuer Rechte bewilligen. 73. Die Städte. Allgemeine Grnde sr die Entstehung der Städte. Der Ger-maite brachte von vornherein dem Leben in der Stadt keine Vorliebe entgegen. Die rmischen Städte in der Rhein- und Donaugegend waren vielfach noch während der Vlkerwanderung verfallen. Zwar blieben Reste ihrer mchtigen Mauern nnzerstrt, aber die Ansiedler, die sich dahinter nieder-lieen, fhrten das Leben von Dorfbewohnern. Eine Stadt mute einen Markt und eine Befestigung haben (Brger und Bauer scheidet nur die Mauer"), sie war ein gesonderter Gerichts-bezirk, geno grere Unabhngigkeit in der Ordnung ihrer Ge-meindeangelegenheiten als die Landgemeinde, wurde von einem eigenen Stadtrat verwaltet und von dem Landesherrn bevorzugt, hatte nur wenig Abgaben zu zahlen und war nur in beschrnktem Umfange zum Kriegs-dienst verpflichtet. Fr ihr nur auf Eigenwirtschaft gegrndetes Dasein gengten die Mrkte, die an einem Hauptplatz des Gaues abgehalten wurden. Es darf als ein Zeichen des wachsenden Wohlstandes betrachtet werden, da sich die Zahl der Marktpltze und -tage allmhlich mehrte. Das Recht, einen Markt abhalten zu lasten, stand allein dem Könige zu, der es an Bischfe und Fürsten verlieh. Das Marktkreuz mit dem Schwert, dem Symbol der kniglichen Gerichtsgewalt, wurde aufgerichtet und im Namen des Knigs fr den Marktfrieden gesorgt. Die ersten Städte hatten sich aus rmischen Standquartieren entwickelt, wie Straburg, Speyer, Worms, Mainz und Cln, wie Augsburg und Regens-brg. Sie waren nachher zugleich die berufensten Pltze sr den Sitz von Bischfen. Meist ging die Entwicklung des Stdtewesens Hand in Hand mit

10. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 137

1911 - Breslau : Hirt
Innere Zustnde in Deutschland. 137 strebten, sich abzuschlieen. Sie brachten das Recht an sich, da die Rats-stellen nur mit ihren Mitgliedern besetzt wurden. Nach ihrer Berufsttigkeit waren die Brger der Stadt in Gilden und Znfte gegliedert, festgeschlossene Krperschaften, die ihre Mitglieder ebenso krftig schtzten, wie sie dieselben strengen Satzungen unterwarfen. Der Grund dieser Einrichtung ist im wirtschaftlichen Leben der Städte zu suchen. Jede Stadt strebte danach, mit ihrem Gebiete wie in Recht und Verwaltung, so auch wirtschaftlich ein abgeschlossenes Ganzes zu bilden (Stadtwirtfchaft). Es muten darum alle Produktionszweige so weit vertreten sein, da den vorhandenen Bedrfnissen gengt wurde; man wnschte aber nicht, da auf irgendeinem Gebiete die Gesamtproduktion in der Hand eines einzelnen Unter-nehmers lag, fondern es follten sich so viele Meister in diese teilen, als eine gesicherte Lebenshaltung dadurch haben konnten. Die Einwohner waren ver-pflichtet, bei ihnen zu kaufen; aber sie wurden auch durch feste Preistaxen und eine Gewhrleistung der ganzen Zunft fr die Gte der Arbeit ge-schtzt. Die verwickelten Verhltnisse, die sich bei dem Versuch einer Regelung von Produktion und Konsumtion ergaben, lieen sich nur durch die Znfte ordnen, deshalb mute jeder Meister einer Zunft angehren und sich ihren Satzungen und Ordnungen unterwerfen, die in alle Verhltnisse seines Lebens eingriffen. Aber er nahm auch an ihren Ehren und Festen teil und geno in allen vorkommenden Fllen ihres mchtigen Schutzes. Es ist ein glnzendes Zeugnis fr die in Znften organisierten Ge-werbe, da sich das Handwerk damals zum Kunsthandwerk veredelte, dessen Schpfungen sich noch heute der hchsten Schtzung erfreuen. Die Politik der Städte aber, die darauf hinausging, sich mit dem um-liegenden Lande zu einem geschlossenen Wirtschaftsgebiet abzuschlieen und ihren Mitgliedern eine gewisse Lebenshaltung zu sichern, war der Bildung des Grobetriebes, des Grohandels und der Ansammlung groer Vermgen nicht gnstig. Sie bewirkte aber auch, da sich die Ein-Wohnerschaft der Stadt innerhalb einer gewissen Kopfzahl hielt. Sie liegt in den meisten mittelalterlichen Stdten noch unter zehntausend, bei wenigen zwischen zehn- und zwanzigtausend, und vielleicht stand Nrnberg, das fnsnndzwanzigtausend Einwohner erreichte, unter allen allein. Etwas anders lagen die Verhltnisse in den flandrischen Stdten, in denen die Tuchweberei seit alten Zeiten in hoher Blte stand. Sie arbeiteten fr den Export und beherrschten mit ihren Waren die Mrkte von West-europa; frh knpften sie Beziehungen im Orient an, wo ihre Fürsten zur Zeit der Kreuzzge hervorragende Stellungen einnahmen. Auch in den Hansestdten, in denen die Kaufmannsgilden die Fhrung behielten, lagen die Verhltnisse etwas anders. Die Verfassung der Städte. Ursprnglich ist der Herr des Grund und Bodens, auf dem die Stadt steht, auch Stadtherr und nimmt seine Rechte durch den Stadtschultheien wahr. Allmhlich aber brachte der Rat, sei es durch Gewalt oder durch Kauf oder Tausch, die Rechte des Stadtherrn an sich, bis bei den ehemaligen Knigs- und manchen Bischofs-stdten jede Verpflichtung schwand und sie zu Freistdten oder, wie man spter sagte, zu Freien Reichsstdten wurden. So wurde die Reichs-freiheit Straburgs 1205 durch einen Freibrief des Knigs Philipp begrndet und 1262 durch den Sieg der Brger der ihren Bischof befestigt. Von
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