I. Die Französische Revolution.
1. Ursachen.
Schuldenlast des Staates. Die Hofhaltung Ludwigs Xiv. hatte im ganzen ungefähr 15000 Personen ständig beschäftigt, die eine jährliche Ausgabe von 40 bis 45 Million Frcs. erforderten. Nach dem heutigen Geldwerte würde die Summe das Dreifache betragen. Soviel Geld brachten die Steuern nicht ein; was fehlte, wurde geliehen. Die Zinsen konnten nicht bezahlt werden. Die Staatsverwaltung machte gegen Ende der Regierung Ludwigs Xiv. mit einer Fehlsumme von zwei Milliarden Bankrott, im Jahre 1720, unter Ludwig Xv., nochmals mit der gleichen Fehlsumme. Die Gläubiger waren um Kapital und Zinsen betrogen. Die Mißwirtschaft ging weiter. Im Jahre 1753 hatten die Palastdiener Ludwigs Xv. seit drei Jahren kein Gehalt bekommen; seine Stallknechte bettelten in den Straßen von Versailles.
Die jährliche Zinsenlast des Staates betrug im Jahre 1755 45 Million, während des Siebenjährigen Krieges stieg sie um 34 Million; 1776, zwei Jahre nach dem Regierungsantritt Ludwigs Xvi., war sie auf 106 Million angewachsen, und 1789, beim Ausbruch der Revolution, betrug sie 206 Million Frcs. Da einem so unpünktlichen Zinszahler, wie der Französische Staat war, Geld nur zu 10 Prozent geliehen wurde, bezifferte sich die Staatsschuld auf das Zehnfache der Zinssumme. Freilich waren nicht alle diese Summen für überflüssige Zwecke verwendet worden; die Regierung Ludwigs Xv. hatte ausgedehnte Straßenbauten unternommen, um die Bevölkerung zu beschäftigen. 1788 ließ Ludwig Xvi. für 40 Million Frcs. Getreide aufkaufen, um die Folgen einer Mißernte auszugleichen. In zehn Jahren stieg unter Ludwig Xvi. die Staatsschuld um 1630 Million Frcs. Darin waren die großen Kosten für die Beteiligung am Nordamerikanischen Freiheitskampf enthalten.
Die Gläubiger des Staates gehörten dem Kaufmanns- und dem Handwerkerstand an. Diese Stände erwarben allein durch eigne Arbeit. Der Handel Frankreichs war mächtig gestiegen im 18. Jahrhundert. Die französische Ausfuhr betrug 1720 106, 1788 354 Million Frcs. Aus Frankreich bezog man in ganz Europa Bücher, Gemälde, Kupferstiche, Statuen, Kleinodien, Schmuck- und Toilettegegenstände, Wagen, Möbel. Als die Kaufleute und Handwerker Sta-atsgläubiger geworden waren, bekümmerten sie sich um die Verwaltung des Staates; die Mißwirtschaft erregte Mißstimmung. Das durch Fleiß und Kunstfertigkeit erworbene
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2. Ausbruch der Revolution.
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Nationalversammlung wieder angenommen, so erhielt er Gesetzeskraft auch gegen den Willen des Königs. Die absolute Monarchie war in eine konstitutionelle umgewandelt. Das Land wurde in 83 Departements eingeteilt, die meist nach Gebirgen und Flüssen abgegrenzt und benannt waren. Die Beamten der Gemeindeverwaltung sollten von der Gemeinde gewählt werden; dadurch wurde der Grundsatz der Selbstverwaltung eingeführt. Im Gerichtswesen wurden durchgreifende Veränderungen vorgenommen. Zu den Gerichtsverhandlungen erhielt jedermann Zutritt, die Geschworenen- und die Handelsgerichte wurden eingeführt. Der König fügte sich diesen Beschlüssen.
Auch der Pöbel mischte sich in die Bewegung. Die Hefe des Pariser Volkes, darunter mehrere tausend Weiber, zog von Paris nach Versailles und verlangte, die Königliche Familie solle ihre Hofhaltung nach Paris verlegen. Wieder gab der König nac^
Alle diese Vorgänge hatten aber den leeren Staatsschatz nicht gefüllt. Da erklärte die Nationalversammlung alle Kirchen- und Klostergüter zu Staatseigentum; dafür sollte der Staat die Besoldung der Geistlichen übernehmen. Damit der Staat nicht zu viele Geistliche zu unterhalten hätte, wurden die geistlichen Orden aufgehoben mit Ausnahme derer, die sich mit dem Unterrichte der Jugend und der Krankenpflege befaßten.
Um Zahlungen zu ermöglichen, wurde Papiergelds die sogenannten Assignate, geschaffen, als deren Sicherheit die Kirchen- und Klostergüter galten.
Die Nationalversammlung verkaufte um Spottpreise die Kirchengüter. Necker sagt darüber: „Im Jahre 1789 wäre es leicht gewesen, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen; aber schon nach Ablauf eines Jahres ist es so weit gekommen, daß der Staat durch maßlose Verschwendung mit Riesenschritten dem Bankrott entgegeneilt."
Die Männer, denen die Leitung des Staates in die Hand gegeben wurde, waren keine Staatsmänner. Der einzige, der imstande gewesen wäre, durch die Überlegenheit seines Geistes und durch seine staatsmännische Begabung die Hochflut der Revolution in geordnete Bahnen zu lenken, das errungene Gute zu bewahren und der Zügellosigkeit Einhalt zu tun, war Graf Mirabeau. Er näherte sich dem Könige und wollte einen starken Verfassungsstaat. Lafayettes Neid hinderte ihn, die leitende Stelle im Ministerrat einzunehmen, und sein rascher Tod nahm dem Könige die letzte und beste Stütze. Die Königliche Familie machte einen Fluchtversuch. Schon der belgischen Grenze nahe, , wurde sie zur Rückkehr nach Paris gezwungen.
Die erste Nationalversammlung löste sich nach zweijähriger Dauer auf. Sie wird die konstituierende genannt, Assemblee nationale Constituante, weil sie dem Staate die Verfassung, la Constitution,
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Tl Frankreich als Kaiserreich.
errang Napoleon hier nicht. Die Entscheidung fiel bei Fried land in Ostpreußen zugunsten Napoleons. Nun stand diesem der Weg nach Königsberg offen; die preußische Königsfamilie floh nach Memel. Im Juli 1807 wurde der Friede zu Tilsit geschlossen. Preußen mußte alle Besitzungen links der Elbe und seine polnischen Besitzungen außer Westpreußen abtreten. Napoleon bildete aus preußischen und russischen Bestandteilen des ehemaligen Königreichs das Großherzogtum Warschau, das er dem Kurfürsten von Sachsen zugleich mit dem Königstitel verlieh. Dieser war nach der Schlacht bei Jena vom Bündnis mit Preußen zurückgetreten und hatte sich dem Rheinbund angeschlossen. Ferner mußte Preußen 130 Million Frcs. Kriegskosten zahlen; bis zu deren Zahlung blieb ein französisches Heer in Preußen; dessen Verpflegung kostete zehn-mal mehr als die Kriegskosten betrugen. Dann mußte Preußen die Verpflichtung eingehen, sein Heer auf 42000 Manu zu beschränken. Napoleon glaubte, in Zukunft vor Preußen sicher zu sein. Aus den preußischen Besitzungen links der Elbe, dem Kurfürstentum Hessen und andern Besitzungen bildete er das Königreich Westfalen mit der Hauptstadt Kassel, dessen Verwaltung er seinem Bruder Jeröme übertrug. Dieser erhielt wegen seiner verschwenderischen Hofhaltung und seiner üppigen Feste den Namen „Bruder Lustig". Er pflegte seine Gäste nach den Festlichkeiten mit den Worten zu entlassen: „Morgen wieder lustik."
Mit Rußland schloß Napoleon ein Schutz- und Trutzbündnis; da England dem Bündnis nicht beitreten wollte, verhängte er über die englischen Waren die Kontinentalsperre, d. h. er verbot allen Mächten, die von ihm abhängig oder mit ihm verbündet waren, englische Schiffe in ihre Häfen aufzunehmen. Damit war Englands Stärke, der Handel, lahmgelegt. Der Kontinentalsperre widersetzten sich Portugal, der Papst und Holland. Vor einem französisch-spanischen Heere flüchtete die portugiesische Königsfamilie in ihre Kolonie Brasilien. Der Kirchenstaat wurde besetzt und mit dem Königreich Italien vereinigt, der Papst gefangen nach Savona und später nach Fontainebleau gebracht. Napoleons Bruder Ludwig, König von Holland, dankte ab, weil er die Kontinentalsperre ohne Schädigung seines Landes nicht durchführen konnte. Darauf wurde Holland als „Anschwemmung französischer Flüsse" mit Frankreich vereinigt. Auch Oldenburg, die Hansestädte und der nördliche Teil von Hannover wurden mit Frankreich vereinigt, um hier die Kontinentalsperre durchzuführen. Dagegen mißlang die Eroberung Spaniens und Portugals, weil England hier im Interesse seines Handels energisch Hilfe leistete. Besonders zeichnete sich in diesem Kriege der später vielgenannte Wellington aus.
Ruhmreiche Ereignisse. Der unglücklichste aller preußischen Kriege hat auch Ruhmestaten in der mannhaften Verteidigung der Festungen Kolberg und Graudenz auszuweisen. Die Festung Kolberg in Pommern
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10. Kaiser Wilhelms Friedenszeit.
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heitlich unter dem Oberbefehl des Kaisers, desgleichen das Reichskriegswesen. Bayern hat in Friedenszeit noch eigne Militärverwaltung, desgleichen eigne Postverwaltung. Die Einnahmen des Reiches fließen aus Zöllen, Steuern auf Gegenstände des täglichen Verbrauchs, aus den Überschüssen der Post- und Telegraphenverwaltung, der Eisenbahnen des Reichslandes. Soweit diese Einnahmen nicht reichen, zahlen die einzelnen Staaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung Zuschüsse, die man Matri-kularbeiträge nennt. Während Preußen seine Steuern hauptsächlich direkt vom Vermögen und Einkommen der Bürger erhebt, fließen die Einnahmen des Reiches vorwiegend aus einer indirekten Besteuerung in der obengenannten Art.
Reichskanzler. Der oberste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler. Er wird vom Kaiser ernannt; er ist zugleich Vorsitzender des Bundesrates. Der erste Kanzler des neuen Deutschen Reiches war Fürst Bismarck, der zweite General Graf Caprivi, der dritte Fürst Klodwig zu Hohenlohe, der vierte Fürst Bülow, der jetzige von Bethmann Hollweg seit 1909. Zur Vertretung des Reichskanzlers sind an die Spitze der einzelnen Reichsämter, wie Auswärtiges Amt, Reichsschatzamt, Reichsmarineamt, Reichspostamt, Reichskolonialamt, Staatssekretäre mit Ministerrang gesetzt. Die Verantwortung für die Verwaltung der Reichsämter gegenüber dem Reichstag und dem Bundesrat führt der Reichskanzler allein. Die Reichsämter sind Ministerien unter andern Namen.
10. Kaiser Wilhelms Friedenszeit.
Nach den glorreichen Kriegen war Kaiser Wilhelm I. noch eine achtzehnjährige, segensreiche Friedenszeit beschieden. Um dem Volke den Frieden zu bewahren, schloß er mit Rußland und Österreich den Drei-kaiserbund, zu dem Italien freundschaftliche Beziehungen unterhielt. (1872.)
Die französische Kriegsentschädigung Mrde zunächst zur Deckung der Kriegskosten verwendet; dann wurde ein Reichsinvalidenfonds begründet; Bismarck und verdiente Generale erhielten Ehrengeschenke; 120 Million Mark sind als Reichskriegsschatz zur Deckung der ersten Ausgaben im Fall einer Mobilmachung im Juliusturm zu Spandau niedergelegt. Der Turm wird Tag und Nacht von Soldaten bewacht. Die reiche Kriegsentschädigung hatte einen großartigen Aufschwung des Handels und der Industrie zur Folge. Zur Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs wurden 1873 für alle Staaten des Reiches die heute gebräuchlichen Maße, Gewichte und Münzen eingeführt. Deren Vorzug besteht in der Teilbarkeit durch 10, dem sogenannten Dezimalsystem.
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102
V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I.
sich mannhaft. Der Krieg wurde zugleich in Armenien und Bulgarien geführt. Als die Russen Plewna in Bulgarien genommen und deu Durchzug ' durch den Schipkapaß des Balkangebirges erzwungen hatten, stand ihnen der Weg nach Konstantinopel offen. Nun mischten sich die Engländer ein. Sie erschienen mit einer starken Flotte an den Dardanellen und erklärten, sobald ein russisches Kreuz auf der Hagia Sophia erscheine, würden sie auf die Russen schießen. Auch Österreich erhob Einspruch. Dadurch kam ein vorläufiger Friede zu San Stefano (südlich von Konstantinopel am Marmara-Meer) zustande; aber die Entscheidung wurde einem Kongreß der europäischen Großmächte vorbehalten. In Berlin trat er zusammen. Fürst Bismarck führte den Vorsitz. Rumänien und Bulgarien wurden als unabhängige Staaten zwischen Rußland und die Türkei gestellt. Bulgarien blieb der Türkei vorläufig tributpflichtig. ,Das armenische Erserum, das die Russen erobert hatten, wurde den Türken zurückgegeben, dagegen verblieb Kars im Kaukasus den Russen, die daraus eine starke Festung schufen. Montenegro und Serbien wurden ebenfalls unabhängig von der Türkei. Bosnien und die Herzegowina wurden österreichischer Verwaltung übergeben, Thessalien und Epirus an das Königreich Griechenland abgetreten. Der Türkei verblieben in Europa nur noch die Provinzen Albanien, Rnmelien und Mazedonien, das Stammland Alexanders des Großen. England ließ sich die Insel Cypern gegen eine Geldentschädigung von der Türkei abtreten und versprach dafür Schutz gegen etwaige russische Eroberungsversuche. Die Fürsten von Rumänien, Serbien und Bulgarien haben später den Königstitel angenommen, Ostrumelien steht unter bulgarischer Verwaltung, , Bosnien und die Herzegowina hat Österreich seinem Staatsgebiete vollständig einverleibt (1908).
Der Berliner Kongreß hatte verhindert, daß Rußland Länderzuwachs auf der Balkanhalbinsel erhielt. Die russische Mißstimmung richtete sich gegen den Vorsitzenden des Kongresses, obschon das Deutsche Reich von der türkischen Beute weder etwas beansprucht noch erhalten, sondern als neutrale Macht die Gegensätze nur auszugleichen gesucht hatte. Der russische Zar zog sich vom Dreikaiserbund zurück; darauf schloß das Deutsche Reich mit Österreich und Italien den Dreibund. Bismarck hat es trotzdem verstanden, auch das Verhältnis zu Rußland wieder freundlicher zu gestalten und 1884 den sogenannten Rückversicherungsvertrag auf sechs Jahre zu schließen. Die Vereinbarung lautete dahin, daß Rußland neutral bleiben solle, wenn das Deutsche Reich von Frankreich angegriffen werde, dafür würde das Deutsche Reich bei einem Angriff Österreichs auf Rußland nicht eingreifen. Nach Ablauf der sechs Jahre wurde der Vertrag nicht erneuert; Rußland näherte sich der Französischen Republik, mit der am Schluß des Jahrhunderts ein festes Bündnis zustande kam, das der Zweibund genannt wird.
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17. Kaiser Friedrich in.
113
Da befiel ihn im April 1887 eine hartnäckige Halskrankheit, die den vorzeitigen Tod des starken Helden herbeiführen sollte. Im sonnigen Süden, zu San Remo an der Küste des Lignrischen Meeres, suchte er Linderung seiner Leiden.
Aus die Nachricht von dem Hinscheiden seines Vaters kehrte er unverzüglich heim zum winterlichen Norden, zu seinem treuen Volke, dem er gelobte, Deutschland zum Hort des Friedens zu machen, die Pläne seines Vaters zum Wohle der arbeitenden Kreise weiter zu fördern, alle Untertanen ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses mit gleicher Liebe zu umfassen, weil alle in den Tagen der Gefahr ihre volle Hingebung bewährt hätten. Die Ausführung seiner Regierungsgrundsätze mußte er seinem Sohne überlassen; der Tod machte seinem edeln Streben am 15. Juni 1888 ein Ende.
Kaiser Friedrich war eine stattliche Erscheinung. Hochgewachsen, von großer körperlicher Gewandtheit, mit blondem Barte und treuen Augen in dem edelgeformten Angesichte, schritt er einher, Siegfried, dem Helden der alten Sage, nicht ungleich. Für alles Große und Gute begeistert, war er ein mächtiger Förderer von Kunst und Wissenschaft. Leutselig im persönlichen Verkehr, vergab er seiner königlichen Würde nichts.
Von seiner außerordentlichen Herzensgüte sind eine Menge Erzählungen im Munde des Volkes. Am meisten wissen davon die Soldaten zu berichten, die dienstlich oder außerdienstlich mit ihm in Berührung kamen, sowie die Bewohner seines Gutsdorfes Bornstedt bei Potsdam.
Am größten und bewunderungswürdigsten war er im Leiden. Keinen Laut der Klage hörte man aus dem Munde des königlichen Dulders; wenige Tage vor seinem Tode schrieb er seinem Sohne auf ein Blatt: „Lerne leiden, ohne zu klagen!"
Schon ist manches Jahr ins Land gegangen, seitdem der Liebling des deutschen Volkes von seinen Leiden erlöst ist. Aber vielgeliebt und unvergessen wird er in dem Andenken seines treuen Volkes leben.
In der Friedenskirche zu Potsdam erwartet seine sterbliche Hülle den
Tag der Auferstehung.
An der Villa Zirio, die er in San Remo bewohnte, hat der Verband deutscher Kriegsveteranen eine Gedenktafel mit folgender Inschrift anbringen lassen:
Wandrer, der du aus Deutschland herkommst, hemme den Schritt,
Hier der (Drt, wo dein Kaiser Friedrich lebte und litt.
Hörst du, rote welle an welle stöhnend zum Ufer drängt?
Das ist die sehnende Seele Deutschlands, die sein gedenkt.
Kaiserin Friedrich. Seit dem 25. Januar 1858 war Kaiser Friedrich mit der Prinzessin Viktoria von England vermählt. An ihr hatte er eine treue, kluge und vielseitig gebildete Lebensgefährtin. Die Tochter
Dahmen, Leitfaden. Iv. Neubtg. g
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Siegfried Siegfried Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Viktoria_von_England Dahmen
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3. Zustände der Gegenwart in Verwaltung u. Ordnung von Staat u. Gemeinde. 121
Der Umfang der Staatsverwaltung läßt sich erkennen aus der Benennung der neun Ministerien: 1. Ministerium des Innern, 2. Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, 3. Kriegsministerivm, 4. Finanzministerium, 5. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,
6. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten,
7. Justizministerium, 8. Ministerium für Handel und Gewerbe, 9. Ministerium der öffentlichen Arbeiten (wie Eisenbahn- und Bauwesen).
Der erste Beamte nach dem Minister ist der Unterstaatssekretär. Die Ministerien zerfallen in mehrere Abteilungen, deren Geschäfte ein Ministerialdirektor leitet. Manchmal bezeichnet schon der Name die Amtszweige, wie Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Die Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten zerfällt in drei Unterabteilungen: für Hochschulen, für Höhere Schulen, für Volksschulen.
Unabhängig von den Verwaltungsbehörden ist das Gerichtswesen. Die Gerichte zerfallen in Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. In einem Kreise sind ein oder mehrere Amtsgerichte, durchschnittlich kommt auf einen Regierungsbezirk ein Landgericht und auf eine Provinz ein Oberlandesgericht. Die Rheinprovinz hat wegen ihrer großen Einwohnerzahl zwei Oberlandesgerichte, eins in Cöln und eins in Düsseldorf. Höchstes Gericht ist das Reichsgericht in Leipzig.
Die Zugehörigkeit Preußens zu einem großem Staatsganzen, dem Deutschen Reiche, seine Rechte und Pflichten darin, ist in dem Abschnitt über die Reichsverfassung zum Ausdruck gekommen. (S. 98 f.)
Die Kosten der Gemeinde-, Staats- und Reichsverwaltung werden durch Steuern aufgebracht. Den Stadt- und Landgemeinden sind hauptsächlich die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern, dem Staat die direkten Einkommensteuern, dem Reich die indirekten Steuern überwiesen. Manche Gemeinde erzielt Einnahmen ans Gas- oder Elektrizitätswerken, Wasserleitungen, Straßenbahnen; der Staat aus den eignen Bergwerken in Oberschlesien und im Saargebiet, aus Domänen und Forsten, aus dem Eisenbahnbetrieb, das Reich aus der Post- und Telegraphenverwaltung, der Eisenbahnverwaltung in Elsaß-Lothringen. Den Rest decken die Matrikulorbeiträge der Einzelstaaten.
Werden größere Anlagen ausgeführt, die aus den Steuern eines Jahres nicht gedeckt werden können, z. B. Bau eines Krankenhauses, einer Eisenbahn, eines Kanals, so wird eine Anleihe gemacht, die nach Ablauf eines großem Zeitraums durch erhöhte Zinszahlung zurückgezahlt wird. Solche Anleihen werden in der Reget nur gestattet, wenn es sich um Anlagen handelt, die auch der Nachwelt zugute kommen. Gemeinden, Staat und Reich können Anleihen machen; gleichzeitig muß aber festgesetzt werden, auf wieviel Jahre sich die Zurückzahlung erstreckt.
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Städtewesen.
1
isä
1- Das innere Weißturmtor zu Straßburg im Elsaß, von außen gesehen.
Das teilweise noch aus dem 16. Jahrhundert stammende Stadttor zeigt einen hohen gotischen Durchfahrtsbogen, darüber eine Schießscharte, die ein für den Wächter bestimmter Erker überragt. Das Tor war durch Mauern und jetzt als Spazierwege dienende Gänge mit anderen, weiter außerhalb gelegenen Toren verbunden. Bis in das 19. Jahrhundert wurden die Tore jeden Abend geschlossen und morgens bei Tagesanbruch wieder geöffnet. Beide Zeitpunkte wurden durch das Läuten der Hauptkirchenglocken bekannt gemacht. An jedem Tor befanden sich ein Wächter und meist auch einige Söldner, die auf unnützes Gesindel und Zigeuner zu achten hatten. Alle fremden Personen wurden angehalten und nach Namen, Zweck und Ziel ihrer Reise befragt. Waren prüfte man genau wegen etwa darauf lastender Abgaben. — Der Stadtzoll auf Fleisch, Wein, Bier und andere Waren hat sich in manchen Orten bis auf unsere Tage erhalten.
Geschichtsanhang Iv.
1
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9. Zimmer im Empirestil. Die Anlehnung an das klassische Altertum ist unverkennbar. Die Sitzmöbel erhalten wieder gebogene Beine und zeichnen sich, wenn auch nicht durch Behaglichkeit, so doch durch Festigkeit aus. Der Empirestil in der Zimmereinrichtung fand weite Verbreitung und erhielt sich lange, auch
als später das Rokoko zurückgekehrt war.
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455
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