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1. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 116

1911 - Breslau : Hirt
116 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der deutschen Geschichte. und andere sterreichische Gebiete sowie die Stadt Augsburg und spter -auch Nrnberg, Wrttemberg wurde durch den in seinem Bereich liegen-den sterreichischen Besitz und 1806 durch die berweisung zahlreicher mediatisierter Gebiete vergrert; beide wurden zu Knigreichen erhoben. Baden gewann durch den Breisgau, die Ortenan und die Stadt Konstanz, durch angrenzende Deutschordeuskommenden und durch Besitzungen des Johanniterordens, wozu 1806 noch Lande von minder mchtigen Fürsten und Grafen, z. B. der Frstenberg, Leiningen und Lwenstein, sowie Ge-biete der unmittelbaren Reichsritterschaft kamen, betrchtlich an Umfang, und Hessen-Darmstadt erhielt durch die Mediatisierung der Landgrafen von Hessen-Homburg, der Fürsten von Lwenstein-Wertheim, verschiedener Linien der Grafen von Stolberg, Solms und Erbach und mehrerer ritter-schaftlicher Geschlechter Zuwachs; diese beiden wurden Groherzogtmer. Rußland, England und Schweden verharrten im Kriegszustande. Da der König Beider Sizilien auf die Seite der Verbndeten ge-treten war, erklrte ihn Napoleon nach der Schlacht bei Ansterlitz fr abgesetzt, und Joseph, der lteste Bruder des Kaisers, wurde zum König erhoben. Der bourbouische Hof zog sich nach Palermo zurck; es gelang den Franzosen nicht, Sizilien zu erobern. Joachim Murat, der Schwager des Kaisers, wurde Groherzog von Berg. Louis Bonaparte er-hielt das Knigreich Holland. 68. Der Rheinbund. Das Ende des Heiligen Rmischen Reiches Deutscher Nation. Nach seinem Siege knpfte Napoleon die sddeutschen Staaten enger an sich. Nachdem die Fürsten sich in einer frmlichen Erklrung vom Reiche losgesagt hatten, unterzeichneten ihre Gesandten im Juli 1806 in Paris den Grundvertrag des Rheinbundes", dessen Protektorat Napoleon bernahm. Der frhere Erzbischof von Mainz und Kurerzkanzler Freiherr von Dalberg erhielt jetzt Frankfurt (1810 mit etwas verndertem und vergrertem Gebiete Groherzogtnm Frank-frt) und wurde des Protektors Stellvertreter beim Bunde, in welchem er die Wrde des Frstprimas bekleidete. Die mchtigsten Mitglieder des-selben waren die Könige von Bayern (Max Joseph, seit 1799 Kur-frst, 18061825 König) und Wrttemberg (Friedrich, feit 1797 Herzog, feit 1803 Kurfürst, 18061816 König) und die Groherzge von Baden (Karl Friedrich, feit 1738 Markgraf, feit 1803 Kurfürst, 18061811 Groherzog) und von Hessen-Darmstadt (Ludwig X. (I.), seit 1790 Landgraf, 18061830 Groherzog). Fr die Besteuerung ihrer Untertanen, die Aushebung von Truppen, fr Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit erhielten die Mitglieder volle Sonve-rnitt in ihren Staaten, dagegen muten sie sich verpflichten, eine bestimmte Truppenmacht (bis 63000 Mann) fr Napoleon bestndig bereit zu halten. Am 6. August desselben Jahres legte Franz Ii., der bereits 1804 die sterreichischen Erbstaaten zu einem Kaiserreich vereinigt hatte und sich als Kaiser von sterreich Franz I. nannte, die Kaiserwrde

2. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 196

1911 - Breslau : Hirt
196 Die Verfassung des Deutschen Reiches. 116. Aufstand der gerumt. Bald aber (am 18. Mrz) bemchtigten sich die als National- Kommune. hxwa^eten Arbeiter daselbst der Lage, whlten einen sozialistischen Gemeinderat (La Commune) und bten mehrere Wochen lang eine Schreckensherrschaft aus. Erst nach erneuter Belagerung der Stadt durch Mac Mahou, der mit Regierungstruppen von Versailles heranrckte, und nach erbitterten Straenkmpfen, bei denen die Aufstndischen mehrere ffentliche Gebude (z. B. die Tuilerien) in Brand steckten, wurde der Aufruhr, der 17000 Menschen das Leben kostete, Ende Mai nieder-geworfen. Frankfurter Unterdessen war am 10. Mai der endgltige Friede zwischen dem i?Mai. Deutschen Reiche und Frankreich in Frankfurt a. M. unterzeichnet worden. Nachdem Kaiser Wilhelm bereits im Mrz nach Berlin zurck-gekehrt war, erfolgte sein feierlicher Einzug an der Spitze der Truppen am 16. Juni und an demselben Tage die Enthllung des Denkmals seines Vaters im Lustgarten zu Berlin. Mehrere seiner Generale, dar-unter Moltke, wurden zu Generalfeldmarschllen ernannt, Graf Bis-marck in den Frstenstand erhoben. Bis zur vollen Bezahlung der Kriegsentschdigung (1873) hielten deutsche Truppen Teile des stlichen Frankreichs besetzt. Die Verfassung des Deutschen Meiches*). 116. Das Bundesgebiet. Nach der Verfassungsurkunde vom 16. April 1871 haben der König von Preußen im Namen des Nord-deutscheu Bundes, die Könige von Bayern und Wrttemberg, der Gro-Herzog von Baden und der Groherzog von Hessen und bei Rhein (fr die sdlich vom Main gelegenen Teile seines Groherzogtums) einen ewigen Bund geschlossen zum Schutze des Bundesgebiets und des innerhalb des-selben gltigen Rechts sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Dieser Bund fhrt den Namen Deutsches Reich". Das alte u. Das neue Deutsche Reich unterscheidet sich von dem alten Rmischen das neue Reiche Deutscher Nation besonders: 1. Durch seine nationale Geschlossenheit. Whrend das alte Reich auch Italien, Burgund, die Niederlande, Bhmen, zeitweise sogar Ungarn in den Reichsverband gezogen hatte, umfat das neue Deutsche Reich vorwiegend deutsche Gebiete. Unter 65 Millionen Einwohnern befinden sich nur 4 Millionen Nichtdeutsche, besonders Polen. . 2. Durch die Stellung seines Oberhauptes. Der Deutsche Kaiser ist weder von der Wahl der Fürsten noch von der Genehmigung des Papstes abhngig, sondern der jedesmalige König von Preußen ist vermge dieser Eigenschaft auch Deutscher Kaiser. 3. Durch die Stellung der deutschen Fürsten zum Kaiser; ste sind nicht seine Vasallen, sondern seine Verbndeten. 4. Durch die im Deutschen Reichstage verkrperte gemeinsame Volks-Vertretung. *) Vgl. 9tuppersberg a. a. O. Seite 25 ff.

3. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in mittleren Schulen, insbesondere für Militäranwärter- und Kapitulantenschulen - S. 112

1915 - Breslau : Hirt
112 B. Brandenburgisch-preußische Geschichte. den großen Operationsplan, den er 1796 als Oberbefehlshaber der Armee in Italien durchführte. Er eroberte die ganze Lombardei und schaltete und waltete wie ein unbeschränkter Herrscher, indem er sich um die pariser Regierung gar nicht fümmerte. Das Heer, dem er unbegrenzten Zttut einzuflößen verstand, war ihm bis zum Ende seiner Laufbahn mit seltener Begeisterung ergeben. Um den mächtigen Mann, der sich inzwischen mit der Generalswitwe Beauharnais vermählt hatte, und dessen Einfluß immer stieg, von Paris fernzuhalten, übertrug ihm das Direktorium den Oberbefehl gegen England. Der (Bedanke einer Landung auf den britischen Inseln erschien ihm undurchführbar; deshalb entwarf er den Plan eines Zuges nach dem Orient, um den Engländern dort die Herrschaft zu entreißen. Er landete 1798 in Ägypten, wo er große Erfolge errang. Da inzwischen aber die französischen Waffen im zweiten Koalitionsfriege unglücklich waren, übertrug er den Oberbefehl in Ägypten dem General Kleber und eilte nach Paris, hier stürzte er die Direktorial-regierung und machte sich zunächst zum Konsul und dann 1804 zum erblichen Kaiser. Senat und gesetzgebende Versammlung hielt er zum Schein noch bei; doch besaß er eine unbeschränktere Macht, als der König 1791 innegehabt hatte. So rasch war der Ruf „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" verklungen. (1) Zweite Koalition. Englands Eifersucht konnte das Emporstreben einer Macht auf dem europäischen $estlande nicht ertragen; es verstand es stets, die übrigen Mächte zu benutzen, um seinen Hebenbuhler niederzuringen. Jetzt flößte ihm Frankreichs Macht Besorgnis ein. Es vereinigte Rußland, Österreich, Neapel, Sardinien und die Türkei mit sich zu einem zweiten Bündnis gegen Frankreich. Friedrich Wilhelm Iii. blieb neutral, der goldenen Worte seines Oheims nicht eingedenk: „Es gibt Kriege, die nicht minder gerecht sind als Verteidigungskriege, nämlich solche, die aus Vorsicht unternommen werden. Sie zu unternehmen, kann von einem Fürsten weise gehandelt sein. Es ist Sache der Klugheit, das kleinere Übel dem großem vorzuziehen und den sichern Entschluß statt des ungewissen zu fassen." Der Krieg wurde in Deutschland und Italien anfangs mit Glück geführt, und die Franzosen verloren durch die Tapferkeit des Erzherzogs Karl und des russischen Generale Suroarotd fast ganz (Dberitalien. Allein die kühne Übersteigung des St. Gotthard durch Sutnaroro konnte die Schweiz nicht mehr retten, da (Erzherzog Karl mit den Engländern gegen Holland gezogen war. Verärgert traten die Rüsten vom Kampfplatze zurück. Napoleon eilte aus Ägypten herbei, schlug die Österreicher bei Marengo; Moreau siegte bei hohenlinden in Bayern, und die Franzosen rückten bis Linz vor. Kaiser Franz Ii. mußte sich zum Frieden von Luneville (1801) bequemen. Zu den schon früher errichteten Republiken kam noch die helvetische, und der Rhein wurde als Grenze zwischen Deutschland und Frankreich festgesetzt. — Durch die Säkularisation (Einziehung geistlicher Güter) und Mediatisierung (Unterstellung der freien Städte unter die Landeshoheit der Fürsten, in deren Gebiet sie lagen) wurden die Staaten, welche am linken Rheinufer Besitzungen verloren hatten, entschädigt. Säkularisiert wurden 67 geistliche Herrschaften, 209 begüterte Abteien und viele Klöster. 46 reichsunmittelbare Gebiete wurden mediatisiert. Auch England schloß 1802 Frieden mit Frankreich zu Amiens, gab alle (Eroberungen mit Ausnahme von (Teylon und Trinidad zurück, hielt aber Malta besetzt. Die Bestimmungen des Luneoiller Friedens wurden im

4. Schul-Geographie - S. 188

1876 - Breslau : Hirt
188 Europa. Arelat; der Erzbischof von Köln, Erzkanzler durch Italien; der König von Böhmen, Erzschenk; der Pfalzgraf am Rhein, Erztruchseß; der Herzog von Sachsen-Witten- berg, Erzmarschall; der Markgraf von Brandenburg, Erzkämmerer. Die Kur des Kurfürsten von der Pfalz kam 1623 an den Herzog von Bayern. Dafür erhielt der Pfalzgraf am Rhein im westfälischen Frieden die achte Kur, die indessen wiederum einging, als 1779 Pfalz und Bayern vereinigt wurden. Dafür rückte der um 1602 zum neunten Kurfürsten ernannte Herzog von Braun schweig-Lüneburg (Hannover) d. H. R. R. Erzschatzmeister, in die achte Stelle. Zu Napoleon's Zeit, nach 1803, gab e6 sogar zehn Kurfürsten. 2) Das zweite deutsche Reichsgrundgesetz ist der unter Maximilian I. 1405 erlassene ewige Landfriede, wodurch die Gründung des Reichskammergerichtö, des Reichöhofratheö zu Wien und die Eintheilung in folgende 10 Kreise bewirkt wurde: der Schwäbische, der Bayerische, der Österreichische, der Fränkische, der Bur- gundische, der Kurrheinische, der Oberrheinische, der Westfälische, der Niederfächfische (diesseits der Weser, Braunschweig, Holstein, Mecklenburg, Magdeburg und Halberstadt) und der Obersächsische (die nunmehr sogenannten sächsischen Länder, ferner Brandenburg und Pommern). 3) Das dritte Reichsgrundgesetz war der westfälische Friedensschluß, welcher den Fürsten die Landeshoheit verlieh, d. h. die Selbstständigkeit in inneren Regimmgs- und Glaubenssachen, und das Recht, mit auswärtigen Mächten Verträge und Bündnisse zu schließen, die aber nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein dursten. Das vierte wichtige Reichsgrundgesetz war die seit Karl V. gewöhnliche Wahl- kapitulation. Durch sie kam es dahin, daß dem Kaiser nichts weiter blieb, als das sogenannte Schutzrecht über die katholische und evangelische Kirche, das Recht, Begnadigungen und Privilegien, Titel und Wappen zu ertheilen, Standeserhöhungen vorzunehmen, mit Reichslehnen zu belehnen und in Reichslehnsachen Recht zu sprechen, wofür er ein Einkommen von wenig mehr als 100,000 Gulden bezog. Zu allem, was des Reiches Sicherheit anging, bedurfte er der Einwilligung der Kurfürsten, und zu Achtserklärungen, Gesetzen, Auslagen, Reichskriegen und Münzangelegenheiten gehörte die Genehmigung der Reichs stände, die seit 1663 auf dem permanenten Reichstage zu Regensburg vertreten waren. Von 1762 selbst- ständigen Gebieten (darunter 31 Reichsstädte) hatten 206 Antheil an der Regierung des Reiches, d. h. sie hatten auf dem Reichstage theilö volle Stimme, theils Antheil an Gefammtstimmen. Das Reichsheer bestand aus 120,000 Mann. Durch den Reichs-Deputations-Rezeß von 1803 wurden viele weltliche Reichs- fürsten für ihre auf dem schon 1801 an Frankreich abgetretenen linken Rheinufer liegenden Besitzungen durch Säkularisation fast sämmtlicher diesseitiger geistlicher Ländereien ent- schädigt. Viele weltliche Territorien wurden mediatifirt, und den 6. August 1806 legte Kaiser Franz Ii. die Reichskrone nieder. Ganz Deutschland, außer Preußen und Oesterreich, trat zu Paris zu dem unter Frankreichs Schutze stehenden Rheinbünde zusammen, der auch ein sogenanntes Königreich Westfalen (mit der Residenz Kassel) unter dem Bruder Napoleon's, Hieronymus, enthielt, während das französische Reich selbst sich im N. bis Lübeck und im S. über Oberkärnthen, Krain, Jstrien und Dalmatien erstreckte. An die Stelle des aufgelösten „heiligen römischen Reiches deutscher Nation" trat 1815, nach der Befreiung von der Fremdherrschaft „der deutsche Bund", der, gegründet zur Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands, den Bundesgliedern, bei vollkommener Souveränetät, die Vortheile des alten deutschen Reichsverbandes gewähren sollte. 1815 bestand er aus 30 souveränen Staaten, 35 mit monarchischer Verfassung und 4 Republiken. Nach der Bundesverfassung führte im Plenum der Bundesverfamm-

5. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 102

1912 - Breslau : Hirt
102 Die Franzsische Revolution. 64. 66. Steinau des Mit ungeheurer Arbeitskraft ordnete Napoleon die zerrtteten Verhlt-Staates.cn nisse Frankreichs. Er sttzte sich auf eine straff zentralisierte Verwaltung, ein vortreffliches Heer, das nach dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht, aber mit gesetzlicher Zulassung der Stellvertretung, ergnzt wurde, und auf wohlgeordnete Finanzen. Alles, was den Wohlstand des Landes hob, Industrie, Verkehrserleichterungen durch Straen- und Kanalbau u. a., wurde gefrdert, die Rechtsverhltnisse durch den Code Napoleon geordnet, das Schulwesen verbessert und durch ein Konkordat mit Pius Vii. das Verhltnis des franzsischen Staates zur katholischen Kirche neu geregelt. Daher fand die franzsische Herrschaft mit ihrer grozgigen Verwaltung auf dem linken Rheinufer, das grtenteils unter dem Drucke kleinstaatlicher Despoten gestanden hatte, manche Sympathie. Mit Recht konnte sich Bonaparte rhmen, da er Frankreich nach auen und im Innern den Frieden wiedergegeben habe; er gehrte keiner Partei an, sondern stand der allen Parteien. Viele Emigranten kehrten in ihre Heimat zurck und traten in den Dienst des Konsuls, Seite an Seite mit ehemaligen Jakobinern. schwrungen $&er in den Kreisen der unvershnten Gegner, sowohl Royalisten als 'Republikaner, wurden Verschwrungen gegen sein Leben angestiftet, fo da er wiederholt in ernste Gefahr geriet. Im Jahre 1804 lie er den Herzog von Enghien, der dem Haufe der Bourbonen angehrte, auf deutschem Reichsgebiete aufheben, in Paris vor ein Kriegsgericht stellen, zum Tode verurteilen und erschieen, obwohl er der Teilnahme an einer Verschwrung nicht berfhrt werden konnte. Reichs- 65. Der Reichsdeputationshauptschlu (1803). Zur Regelung Arnsburg" der deutschen Angelegenheiten hatte der Kaiser bald nach dem Frieden von Luneville eine besondere Reichsdeputation (in Regens brg) eingesetzt; das Ergebnis ihrer von Frankreich aufs strkste beeinfluten Beratungen wurde in dem Hauptschlu" zusammengestellt. Hiernach wurden die Fürsten, die auf dem linken Rheinufer durch die Friedensschlsse von Campo Formio und Lnneville Gebiete verloren hatten, dadurch entschdigt, da die rechts-rheinischen Staaten der geistlichen Fürsten (auer Kurmainz), die Be-sitznngen der Abteien und Stifter und die Freien Reichsstdte (bis auf die drei Hansestdte sowie Augsburg, Frankfurt a. M. und Nrnberg) eingezogen und unter die weltlichen Fürsten verteilt wurden. Hierbei erhielt Preußen die Bistmer Mnster, Paderborn und Hildesheim, das bisher kurmaiuzische Erfurt mit dem Eichsfelde, mehrere Abteien (darunter Essen, Werden, Quedlinburg) und die Reichsstdte Mhlhausen, Nordhausen und Goslar, d. h. einen mehr als vierfachen Ersatz fr das an Frankreich abgetretene Gebiet von Cleve und Geldern. hnlich wurden Bayern (durch die Bis-tmer Wrzburg, Bamberg, Freising und Augsburg), Wrttemberg, Baden und Oldenburg vergrert, während sterreich sich mit Trient und Brixen begngen mute; Osnabrck wurde mit Hannover vereinigt. Die groe Zahl der deutschen Kleinstaaten wurde auf diese Weise sehr vermindert; anderseits sicherte sich Napoleon durch die Machtver-

6. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 196

1912 - Breslau : Hirt
196 Die Verfassung des Deutschen Reiches. 116. Die Verfassung des Deutschen Meiches.1 116. Das Bundesgebiet. Nach der Verfassungsurkunde vom 16. April 1871 haben der König von Preußen im Namen des Nord-deutschen Bundes, die Könige von Bayern und Wrttemberg, der Gro-Herzog von Baden und der Groherzog von Hessen und bei Rhein (fr die sdlich vom Main gelegenen Teile seines Groherzogtums) einen ewigen Das alte u. Bund geschlossen zum Schutze des Bundesgebiets und des innerhalb des-selben gltigen Rechts sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Dieser Bund fhrt den Namen Deutsches Reich". Das neue Deutsche Reich unterscheidet sich von dem alten Rmischen Reiche Deutscher Nation besonders: 1. Durch seine nationale Geschlossenheit. Whrend das alte Reich auch Italien, Burgund, die Niederlande, Bhmen, zeitweise sogar Ungarn in den Reichsverband gezogen hatte, umfat das neue Deutsche Reich vorwiegend deutsche Gebiete. Unter 65 Millionen Einwohnern befinden sich nur 4 Millionen Nichtdeutsche, besonders Polen. 2. Durch die Stellung seines Oberhauptes. Der Deutsche Kaiser ist weder von der Wahl der Fürsten noch von der Genehmigung des Papstes abhngig, sondern der jedesmalige König von Preußen ist vermge dieser Eigenschaft auch Deutscher Kaiser. 3. Durch die Stellung der deutschen Fürsten zum Kaiser; sie find nicht feine Vasallen, sondern seine Verbndeten. 4. Durch die im Deutschen Reichstage verkrperte gemeinsame Volks-Vertretung. 5. Durch das gemeinsame Jndigenat aller Reichsangehrigen (s. unten). 6. Durch die Wirtschafts-, Wehr- und Rechtseinheit. Die Bundes- Das Bundesgebiet besteht aus den vier Knigreichen Preußen, ftaaten- Bayern, Sachsen und Wrttemberg, den sechs Groherzogtmern Baden Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelch und Oldenburg, den fnf Herzogtmern Braunschweig,2 Sachsen-Memmgeu, Sachfeu-lteuburg, Sachfen-Cobnrg-Gotha und Anhalt, den sieben Frsten-tmern Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck Ren ltere Linie, Ren jngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe und den drei Freien Stdten Lbeck, Bremen und Hamburg; dazu kommt das Reichsland Elsa-Lothringens 1 Vgl. Ruppersberg a. a. O. Seite 25 ff. . ____. w 2 Da König Georg von Hannover die Ereignisse von 1866 me anerkannt hat und sein Haus an diesem Protest festhlt, so ist nach dem Aussterben des Haus s Braunschweig-Wolfenbttel (1884) gem einem Bundesratsbeschlu ^ Erbfolge de. Hauses Cumberland in Braunschweig bisher nicht zugelassen worden, und das Herzogtum wird durch einen Regenten verwaltet. Af, . 0ltrpm 3 Von dem Gebiete des Deutschen Bundes sind ausgeschieden: Erreich, Luxemburg und Liechtenstein; hinzugekommen sind die Provinzen Ost- und Westpreuen und Posen, Schleswig, Elsa-Lothringen, Helgoland und die deutschen Schutzgebiete.

7. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 113

1912 - Breslau : Hirt
67. 68. Der Rheinbund. Iia In der Hoffnung, an dem Schnbrnnner Vertrage noch nderungen u^e^"n. vornehmen zu knnen, hatte ihn das Berliner Kabinett in abgenderter ' 5 Fasfnng an Napoleon zurckgeschickt; man fhlte sich so sicher, da man abrstete, während Rußland, England und Schweden im Kriegszustande verblieben. Aber Napoleon wies jeden nderungsvorschlag zurck und ntigte Preußen, den Schnbrnnner Vertrag in einer noch ungnstigeren Fassung anzunehmen. So hatte Preußen zwar den Frieden mit Frankreich erhalten, aber um den Preis einer starken Demtigung, des Verlustes seiner politischen Selbstndigkeit und des Friedens mit England; denn dieses erklrte sofort den Krieg, sobald die preuischen Truppen Hannover betraten. 68. Der Rheinbund. Nach dem Siege der sterreich knpfte Napo- Rheinbund, leon 16 sd- und mitteldeutsche Fürsten durch ein enges Bndnis an sich.1 Nachdem sie durch eine frmliche Erklrung aus dem Reiche ausgeschieden waren, unterzeichneten ihre Gesandten im Juli 1806 in Paris den Grund-vertrag zu einem Bunde, dessen Protektorat Napoleon bernahm. Sie nannten sich Fürsten des Rheinbundes". Fr die Besteuerung ihrer Untertanen, die Aushebung von Truppen, Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit erhielten sie volle Souvernitt in ihren Staaten, dagegen muten sie sich verpflichten, eine bestimmte Truppenmacht (bis 63000 Mann) fr Napoleon bestndig bereit zu halten. Zahlreiche Fürsten, Grafen und Ritter, die bisher reichsunmittelbar gewesen waren, nebst den drei sddeutschen Reichs-stdten (vgl. 65) wurden mediatisiert, d. h. der Landeshoheit ihrer mchtigeren Nachbarn unterworfen. Daraufhin legte am 6. August desselben Jahres Franz Ii., der bereits Ende des 1804den Titel eines Kaisers von sterreich angenommen hatte, die Kaiser 6 wu<?i806. wrde des Heiligen Rmischen Reiches Deutscher Nation nieder. Die Reichs-gerichte und der Reichstag wurden abgeschafft; der letzte Kanzler des alten Reiches und Erzbischof von Mainz, Frstprimas Freiherr von Dalberg, erhielt Frankfurt und wurde Bonapartes Stellvertreter beim Rheinbunde.2 Die Skularisationen und Mediatisierungen von 1803 und 1806 waren Bedeutung zwar revolutionre Gewaltakte, ebneten jedoch durch Beseitigung der geistlichen t>er.stui"ri= Gebiete und zahlreicher Duodezstaaten den Boden fr ein neues Deutsches Reich. Das ruhmlose Ende des alten, lngst nicht mehr lebensfhigen Reiches lie die ffentliche Meinung gleichgltig. Nur vereinzelt erhob sich offener Widerspruch gegen die neuen Zustnde. Damals schrieb Ernst Moritz Arndt die ersten Bnde seines Geist der Zeit". Im August 1806 wurde der Nrnberger Buchhndler Palm auf Napoleons Befehl erschossen, weil er sich weigerte, den Verfasser der in seinem Verlage erschienenen Schrift Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung" zu nennen. 1 Es waren die Könige von Bayern und Wrttemberg, die Kurfrsten von Mainz und Baden, der Groherzog von Berg, der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der das Herzogtum Westfalen erhielt, die Fürsten von Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg, von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen, Liechtenstein, Salm-Salm, Salm-Kirburg und Jsenbnrg-Birstein, der Herzog von Aremberg und der Graf von der Leyen. Die fnf letzten Staaten wurden einige Jahre spter auch mediatisiert. 2 1810 wurde er zum Groherzog von Frankfurt ernannt. Pfeifer, Geschichte. Vi. D. g

8. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 106

1912 - Breslau : Hirt
106 Die Franzsische Revolution, 64. 65. Neubau des Mit ungeheurer Arbeitskraft ordnete Napoleon die zerrtteten Verhlt-franzsischen n^|e Frankreichs. Er sttzte sich auf eine straff zentralisierte Verwaltung, 0taatcs' ein vortreffliches Heer, das nach dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht, aber mit gesetzlicher Zulassung der Stellvertretung, ergnzt wurde, und auf wohlgeordnete Finanzen. Alles, was den Wohlstand des Landes hob, Industrie, Verkehrserleichterungen durch Straen- und Kanalbau u. a.,1 wurde gefrdert, die Rechtsverhltnisse durch den Code Napoleon geordnet^ das Schulwesen verbessert und durch ein Konkordat mit Pius Vii. das Verhltnis des franzsischen Staates zur katholischen Kirche neu geregelt. Daher fand die franzsische Herrschaft mit ihrer grozgigen Verwaltung auf dem linken Rheinufer, das grtenteils unter dem Drucke kleinstaatlicher Despoten gestanden hatte, manche Sympathie. Mit Recht konnte sich Bonaparte rhmen, da er Frankreich nach auen und im Innern den Frieden wiedergegeben habe; er gehrte keiner Partei an, sondern stand der allen Parteien. Viele Emigranten kehrten Ver- in ihre Heimat zurck und traten in den Dienst des Konsuls, Seite an schworungen. <ge^e mit ehemaligen Jakobinern. Aber in den Kreisen der unvershnten Gegner, sowohl Royalisten als Republikaner, wurden Verschwrungen gegen sein Leben angestiftet, so da er wiederholt in ernste Gefahr geriet. Im Jahre 1804 lie er den Herzog von Enghien, der dem Haufe der Bourbonen angehrte, auf deutschem Reichsgebiete aufheben, in Paris vor ein Kriegsgericht stellen, zum Tode verurteilen und erfchieen, obwohl er der Teilnahme an einer Verfchwrnng nicht berfhrt werden konnte. Reichs- 65. Der Reichsdeputationshauptschlu (1803). Zur Regelung deputationin deutschen Angelegenheiten hatte der Kaiser bald nach dem Frieden Regensburg.^ Luneville eine besondere Reichsdeputation (in Regensburg) eingesetzt; das Ergebnis ihrer von Frankreich aufs strkste beeinfluten Beratungen wurde in dem Hauptschlu" zusammengestellt. Hiernach wurden die Fürsten, die auf dem linken Rheinufer durch die Friedensschlsse von Campo Fornno und Luneville Gebiete verloren hatten, dadurch entschdigt, da die rechtsrheinischen Staaten der 25 geistlichen Fürsten (auer Kur-Mainz und den Gebieten des Johanniter- und Deutschherrenordens), die Besitzungen der 46 Abteien und Stifter und die 51 Freien Reichsstdte (bis auf die drei Hansestdte sowie Augsburg, Frankfurt a. M. und Nrnberg) eingezogen und unter die weltlichen Fürsten verteilt wurden. Hierbei erhielt Preußen die Bistmer Mnster, Paderborn und Hildesheim, das bisher knrmainzische Erfurt mit dem Eichsfelde, mehrere Abteien (darunter Essen, Werden, Quedlinburg) und die Reichsstdte Mhlhausen, Nordhausen und Goslar, d. h. einen mehr als vierfachen Ersatz fr das an Frankreich abgetretene * Gebiet von Cleve und Geldern. hnlich wurden Bayern (durch die Bistmer Wrzburg, Bamberg, Freising und Augsburg), Wrttemberg, Baden, 1 So lie Napoleon die Kaiserstrae von Metz der Saarbrcken nach Mainz an-legen sowie die rheinischen Städte durch Heerstraen verbinden; auch die Kanal!,lerung der Saar wurde in Angriff genommen. 2 Der Code Napoleon hat auf dem linken Rheinufer und im ehemaligen Herzogtum Berg bis zur Einfhrung des Brgerlichen Gesetzbuches i. 1.1900 Geltung behalten.

9. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 194

1912 - Breslau : Hirt
194 Die Verfassung des Deutschen Reiches. 115. Das alte u. Bund geschlossen zum Schutze des Bundesgebiets und des innerhalb des-selben gltigen Rechts sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Dieser Bund fhrt den Namen Deutsches Reich". Das neue Deutsche Reich unterscheidet sich von dem alten Rmischen Reiche Deutscher Nation besonders: 1. Durch seine nationale Geschlossenheit. Whrend das alte Reich auch Italien, Burgund, die Niederlande, Bhmen, zeitweise sogar Ungarn in den Reichsverband gezogen hatte, umfat das neue Deutsche Reich vorwiegend deutsche Gebiete. Unter 65 Millionen Einwohnern befinden sich nur 4 Millionen Nichtdeutsche, besonders Polen. 2. Durch die Stellung seines Oberhauptes. Der Deutsche Kaiser ist weder von der Wahl der Fürsten noch von der Genehmigung des Papstes abhngig, sondern der jedesmalige König von Preußen ist vermge dieser Eigenschaft auch Deutscher Kaiser. 3. Durch die Stellung der deutschen Fürsten zum Kaiser; sie sind nicht seine Vasallen, sondern seine Verbndeten. 4. Durch die im Deutschen Reichstage verkrperte gemeinsame Volks v ertretung. 5. Durch das gemeinsame Jndigenat aller Reichsangehrigen (s. unten). 6. Durch die Wirtschafts-, Wehr- und Rechtseinheit. Die Bundes- Das Bundesgebiet besteht aus den vier Knigreichen Preußen, stallten. Bayern, Sachsen und Wrttemberg, den sechs Groherzogtmern Baden, Hessen, Mecklenbnrg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenbnrg-Strelitz und Oldenburg, den fnf Herzogtmern Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenbnrg, Sachseu-Coburg-Gotha und Anhalt, den sechs Frsten-tmern Schwarzburg, Waldeck, Reu ltere Linie, Reu jngere Linie, Schamnbnrg-Lippe, Lippe und den drei Freien Stdten Lbeck, Bremen und Hamburg; dazu kommt das Reichsland Elsa-Lothringen. ^ Reichsgesetz- Innerhalb dieses Bundesgebietes bt das Reich Bundesrat 0ebuns- und Reichstag das Recht der Gesetzgebung aus. Ihr unterliegen: 1. das gesamte Verkehrswesen, also: a) Freizgigkeit, Heimats- und Staatsbrgerrecht, Pawesen und Fremdenpolizei, Gewerbebetrieb und Versicherungswesen, Koloni-sation, Auswanderung. b) Die Zoll- und Handelsgesetzgebung und die Reichssteuern. c) Ma, Mnze und Gewicht. d) Bankwesen. e) Erfindungspatente. f) Schutz des geistigen Eigentums. g) Schutz des deutschen Handels im Auslande. h) Eisenbahnwesen. i) Flerei- und Schiffahrtsbetrieb. k) Post- und Telegraphenwesen. i Von dem Gebiete des Deutschen Bundes sind ausgeschieden: Osterreich, Luxem-brg und Liechtenstein; hinzugekommen sind die Provinzen Ost- und Westpreuen und Posen, Schleswig, Elsa-Lothringen, Helgoland und die deutschen Schutzgebiete.

10. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 91

1912 - Leipzig : Hirt
Andere Einzelherrschaften. 91 2. Westfalen. Aus der Lndermasse Heinrichs des Lwen erhielt der Erzbischof von Cln das Land an der oberen Ruhr und wurde von Friedrich Rotbart zum Herzog von Westfalen ernannt. Die Nachfolger vermehrten den Besitz, n. a. durch die Grafschaft Arnsberg. Unter den erzbischflichen Stdten ragte Soest hervor, das sich gleich anderen westflischen Stdten Um der Hansa anschlo. Um 1440 verlor der Erzbischof die Stadt nach 1440. mehrjhrigen Kmpfen in der Soester Fehde". Soest hatte sich unter den Schutz des Herzogs von Kleve gestellt, in dessen Landeshoheit es nun berging. Auerdem bestanden im wesentlichen folgende Einzelherrschaften: die von Karl bcm Groen gegrndeten Bistmer Mnster, Minden und Paderborn, die Abtei Corvey, die bis ins 16. Jahrhundert vereinigten Grafschaften Tecklenburg und Lingen, die Grafschaft Ravensberg, die im 14. Jahrhundert an Jlich kam, und die vereinig-ten Grafschaften Mark und Altena, die in demselben Jahrhundert an Kleve fielen. Die einzige Freie Stadt war das durch Handel und Gewerbslei auf-blhende Dortmund, die Nebenbuhlerin von Soest. Durch den Verfall der Hansa ging auch Dortmuud zurck; doch nahm im 16. Jahrhundert die Metallindustrie einen neuen Aufschwung, als man anfing, die Stein-kohle in ihren Dienst zu stellen, die schon um 1300 bei Dortmund und Essen gefrdert, aber bei dem groen Holzreichtum des Landes noch wenig gebraucht worden war. 3. Schleswig-Holstein. Einer der tchtigsten holsteinischen Grafen aus dem Hause Schauenburg war Gerhard Iii., der Groe, der auch in Schleswig und Dnemark ausgedehnte Besitzungen hatte. Er verschaffte seinem Neffen Waldemar V. von Schleswig 1326 die dnische Krone, 1326. wofr dieser ihm das Herzogtum Schleswig als Lehen berlie und durch die Waldemarsche Verordnung bestimmte, da Schleswig nie mit Dnemark vereinigt werden sollte. Waldemar konnte die Krone nicht lange behaupten; aber die Vereinigung Schleswigs als erblichen dnischen Lehens mit Holstein wurde 1386 von Dnemark durch einen Vertrag anerkannt. 1386. So entstand Schleswig-Holstein. 1460, nach dem Aussterben der schauen- 1460. burgischen Grafen, whlten die schleswig-holsteinischen Stnde trotz der Waldemarschen Verordnung den mit den Schauenburgern verwandten Dnenknig Christian I. zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein, unter der Bedingung, da die beiden Lnder ihre Freiheiten be-halten und op ewig ungedeelt" zusammenbleiben sollten. Kaiser Friedrich Iii. erhob Holstein zum Herzogtum. Nur die Dithmarscher Bauernrepublik behauptete noch fast ein Jahrhundert ihre Unabhngigkeit. 4. Die schwbisch - alemannischen Lnder. Im Herzogtum Schwaben oder Alemannien wurden schon zur Zeit der Staufer manche Besitzungen unabhngig. Mit dem Tode Konradins erlosch die Herzogswrde. Die wichtigsten Gebiete waren Wrttemberg, Baden und das Elsa.
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