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1. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 62

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
62 päern, und wo bereits in der neuen Welt mächtige Staaten sich gebildet haben, werden sie europäischen Ursprungs sich rühmen müssen. Die Bevölkerung Europas zerfällt in folgende Familien: 1) die romanische (griechisch-lateinische) bewohnt vorzugsweise den südwestlichen Theil Europas und umfaßt die Griechen, Italiener, Rhltier, Franzosen, Spanier, Portugiesen, Walachen, Moldavenen und Illyrier; 2) die germanische im nordwestlichen Theil: Deutsche, Friesen, Holländer, Flamländer; Skandinavier, nämlich Schweden, Norweger, Dänen und Isländer; endlich die Engländer; 3) die slavische im östlichen Theil: Russen, Bulgaren, Bosnier, Serben, Kroaten Slavonier, Montenegriner, Polen, Tschechen oder Böhmen re.; 4) die keltische, welche von den Iren, den Gälen im Fürstenthum Wales und in Schottland und endlich von den Bretons in der Bretagne gebildet wird; 5) die lettische, welche aus den Lithauern, Kurländern, den Liven und Esthen besteht. Daneben bilden noch die Juden, die Basken in dem nördlichen Theil von Spanien und Südfrankreich, die Türken, Tartaren am schwarzen Meer und Kaspi-See, die Samojeden, Finnen, Ungarn oder Magyaren, die Zigeuner einen Theil der europäischen Völkerschaften. Die Gesammtbevölkerung von Europa wird auf 285 Millionen ange- schlagen; von diesen sind Christen 275 Millionen Juden 21/2 „ Türken 6 „ Heiden x/2 „ Von den Christen bekennen sich etwa zur römisch-katholischen Kirche 135 Millionen zur griechisch-katholischen Kirche 70 „ zur protestantischen Kirche 70 „ Die in Europa vorherrschende Regierungsform ist die monarchische, welche theils als absolute Monarchie (Rußland, Türkei, Kirchenstaat), theils als constitutionelle (England, Belgien, die deutschen Staaten, Italien), auf- tritt. Die einzigen mehr oder minder imabhängigen Freistaaten Europa's sind: die Schweiz, die 3 freien Städte Deutschlands: Bremen, Hamburg und Lübeck, San Marino in Italien, Andorra und Goust auf der pyrenäi- schen Halbinsel. Es bleibt uns endlich noch eine Unterscheidung der europäischen Staaten zu erwähnen, welche lediglich von der Macht, dem Ansehen und der Größe der einzelnen Länder nach Außen hergeleitet werden muß. Die 5 mächtigsten Staaten Europa's sind Staaten ersten Ranges und werden gewöhnlich mit dem Gesammtnamen „die 5 Großmächte" belegt. Dazu gehören England, Rußland, Frankreich, Oesterreich und Preußen. Sie äußern den entscheidend- sten Einfluß auf die gesammten europäischen Verbältnisse.

2. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 142

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
142 *- im Innern ist weder durch Straßen und Kanäle noch durch ein großartiges Eisenbahnnetz unterstützt. Seehandelsplätze sind Cadix, Barcellona, Malaga, Santander, Bilboa rc. Spanien war früher als ein goldreiches Land bekannt, und der Berg- bau scheint stark betrieben worden zu sein. Erst seitdem die unerschöpflichen Goldgruben Amerikas für Spanien versiegt sind, scheint man den heimischen Gruben wieder mehr Sorgfalt zu widmen. Außer dem bereits erwähnten Quecksilberbergwerk in Almaden sind die bedeutendsten Blei- und Eisengruben in Granuda und den baskischen Provinzen. Das Land hat überdies großen Ueberstuß an Steinkohlenlagern und Mineralquellen aller Art. Der spanische Volkscharakter weist viele gute Seiten auf, welche aber durch die strenge politische und religiöse Bevormundung des Volkes arg ver- wischt worden sind. Man rühmt vor allem an den Spaniern echte Vater- landsliebe, Tapferkeit, Muth und Ausdauer, Redlichkeit, Ernst, Einsicht und Lebendigkeit. Es gibt wenig Völker in Europa, welche dem Spanier an Mäßigkeit gleichkommen. Ein spanischer Soldat begnügt sich für einen Tag mit Wasser, Brot und einer süßen Zwiebel; „Oliven, Salat und Ra- dieschen sind Speisen eines Ritters." Eben wegen ihrer Mäßigkeit und tapfern Ausdauer sind die Spanier die besten Soldaten und Festungsvertheidiger. Richt mit Unrecht wirft man dem Spanier Grausamkeit, Hochmuth, Rach- sucht und Geiz vor. Die Volksbelustigungen der Spanier, die Stiergefechte, denen Männer und Frauen aller Stände mit unbegreiflich innigem Wohl- gefallen beiwohnen, empören und beleidigen unser Gefühl. Während sich in allen übrigen Ländern Vereine bilden, um jeglicher Art von Thierquälerei entgegenzuwirken, ergötzen sich die Spanier bei den Stiergefechten um so mehr, je ärger ein Stier gehetzt, gestachelt, gebrannt und gemartert wird, und achten in ihrer Freude kaum der Gefahren und Wunden, denen der muthige Kämpfer sich der Zuschauer wegen aussetzt. Bei allen größeren Städten in Spanien gibt es schöne Alamedas, mit Baumreihen bepflanzte Spaziergänge, auf welchen am Abend ein ungemein reges Treiben herrscht. Da klingen Guitarren und Castagnetten, Gesang und Flötenspiel und nicht selten kann man den Nationaltanz, den Fandango, sehen. Die Volksbildung in Spanien steht auf einer sehr niedrigen Stufe. Von 17 Kindern wird eins unterrichtet, und kaum der vierte Theil der nach unsern Begriffen schulpflichtigen Kindern besucht die Elementarschule. Die sogenannten Gelehrtenschulen, Gymnasien und Lyceen, entsprechen ebenso wenig wie die Universitäten unseren Anforderungen. Die spanische Monarchie ist ein konstitutoneller Staat, dessen Königs- würde in männlicher und weiblicher Linie erblich ist. Die Cortes, die spa- nische Nationalversammlung, besteht aus 2 Kammern, dem Senat, der Kam- mer der Proceres, und aus der Deputirten-Versammlung, der Kammer der Procuratores. Der Kronprinz führt den Titel Prinz von Asturien, die übrigen Prinzen heißen Infanten von Spanien. Die Finanzen der spani- schen Monarchie sind sehr zerrüttet; die Staatsschuld, welche 4 bis 5000 Millionen Franken beträgt, hat in den letzten Jahren regelmäßig zugenommen. Wir werden die wichtigsten Orte Spaniens nach den Kronländern auf- führen, aus denen die Monarchie zusammengesetzt ist.

3. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 167

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
167 Chiem-See gleiche nördliche Breite? 62. Mit welchem See hat der Wenern- See gleiche nördliche Breite und mit welchem gleiche östliche Länge (32°)? 65. Welches ist der größte Alpen-See? 66. Welches ist der südlichste Alpen- See? 67. Welches der nördlichste? Zur Wiederholung von § 48—52. 1. Welches sind die Kennzeichen der 5 Menschenracen? 2. Nach wel- chen Ländern der Erde dehnen sie sich aus? 3. Welche Zwischenarten nimmt man an? 4. Wie werden die Völker nach den Religionen eingetheilt? 5. Welche Religionen lehren die Verehrung eines Gottes? 6. Welche Völker sind Polytheisten? 7. Welche Eigenthümlichkeiten kennzeichnen den Islam, das Brahmathum und den Buddhismus? 8. Zu welcher Religion bekennen sich die Parsen? 9. Wodurch unterscheidet sich die Religion der Neger und der Indianer? 10. In welche Klassen scheiden sich die Völker hinsichtlich ihrer Lebensweise? 11. Was versteht man unter einem Staat? 12. Welche Länder heißen Monarchien, welche Republiken? 13. Welcher Unterschied ist zwischen einer absoluten und constitutionellen Monarchie? 14. Welche Staaten Europas liegen auf den drei südlichen Halbinseln? 15. Welcher von diesen ist der kleinste, welcher der größte? 16. Welche Staaten Europas liegen nicht am Meere? 17. Welche sind von allen Sei- ten vom Meere umschlossen? 18. Welcher Staat reicht am weitesten nach Norden, welcher nach Süden, welcher nach Osten und welcher nach Westen? 19. Welches sind die Nachbarstaaten von Frankreich? 20. Welche Staaten grenzen im Osten an Rußland? 21. Welche Staaten haben Lissabon, Ma- drid, Florenz, Athen, Kopenhagen und Stockholm zu Hauptstädten? 22. Welche Staaten bilden die 5 Großmächte von Europa? 23. Welches sind die Staaten zweiten, dritten, vierten Ranges? 24. Welche Regierungsform ist in Europa die vorherrschende? 25. Welche Staaten in Europa sind ab- solute Monarchien? 26. Welches sind die Republiken Europas? Zur Wiederholung von 8 53. 1. In welchem Theile von Europa liegt das russische Kaiserreich? 2. An welche Länder und Meerestheile grenzt das europäische Rußland? 3. Beschränken sich die Besitzungen des russischen Kaisers auf Europa? 4. In welchen anderen Erdtheilen herrscht der Czaar auch? 5. Welche Ge- staltung des Bodens ist im europäischen Rußland vorherrschend? 6. Wel- ches Meridiangebirge begrenzt die-sarmatische Tiefebene im Osten? 7. Welche Landhöhen durchziehen dies Tiefland? 8. Wie unterscheidet sich die nördliche Landhöhe von der südlichen? 9. Wie ist das Klima der sarmatischen Tief- ebene beschaffen? 10. Welche größere Seen finden sich im europäischen Rußland? 11. Zu welchen Meeren gehören seine Ströme? 12. Welcher Strom ist der bedeutendste? 13. Was ist von demselben zu bemerken? 14. Welche Ströme fließen in das nördliche Eismeer? 15. Welche in die Ostsee? 16. Welche ins schwarze Meer? 17. Was muß von jedem ein- zelnen wiederholt werden? 18. Welche Binnen-Seen Rußlands sind ohne Abfluß? 19. Zwischen welchen Länge- und Breitegraden liegt das euro- päische Rußland? 20. Nach welcher Himmelsgegend erreichtes seine größte Ausdehnung?

4. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 82

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
82 ihrer Dienstzeit oft noch besonderen Schulunterricht. Die ausgediente Mann- schaft wird der Landwehr eingereihet. So ist Preußen „das Volk in Waffen" geworden. Seine Kriegsmittel übertreffen an Vollkommenheit die aller an- dern Völker. Der preußische Krieger ist menschlich, weil er gebildet ist. Die preußische Handels- und Kriegsmarine hat in den letzten Jahrzehnten einen bedeutenden Aufschwung genommen und besitzt jetzt in der Nord- und Ostsee auch vortreffliche Häfen. Preußen ist eine in männlicher Linie des Hauses Hohenzollern erbliche constitutionelle Monarchie. Am 5. December 1848 gab Friedrich Wil- helm Iv. seinem Lande eine constitutionelle Verfaffung, welche am 31. Jan. 1850 nach erfolgter Berathung in den beiden Kammern endgültig festgestellt worden ist. Nach derselben steht dem Könige allein die vollziehende Gewalt zu. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und die beiden Kammern, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, ausgeübt. Das Herrenhaus besteht aus den volljährigen Prinzen des könig- lichen Hauses, den vormals reichsunmittelbaren Fürsten und Herrn, aus Mitgliedern der großen Grundbesitzer, der großen Städte und der Universi- täten, denen persönlich oder erblich das Recht verliehen ist, im Herrenhause zu sitzen. Das Haus der Abgeordneten besteht aus 352 aus indirecter Wahl hervorgegangenen Mitgliedern. Eintheilung. Bis zum Jahre 1866 zerfiel der preußische Staat in die 8 Provinzen: Preußen, Posen, Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Westfalen und die Rheinlande. Jede dieser Provinzen ist in Regierungsbezirke eingetheilt, jeder Regierungsbezirk in Kreise. An der Spitze jeder Provinz steht ein Oberpräsident, an der eines Regierungsbezirkes ein Präsident, an der eines Kreises ein Landrath. Ueber die Benennung und Eintheilung der neu erwor- benen Landestheile fehlen jetzt noch die Bestimmungen; wir führen sie daher vorläufig als Provinzen mit ihren bisherigen Namen und Eintheilungen auf. 1. Die Provinz Preußen. (1179 Q.-M. und 3,015,000 Einwohner.) Sie bildet den östlichsten Theil des Staates wie überhaupt Deutschlands, wird im Osten und Süden von Rußland (Litthauen und Polen) begrenzt, im Norden von der Ostsee. Von größeren Flüssen gehört der Provinz der Pregel ganz an, von der Memel und Weichsel nur der Unterlauf. Etwa der dritte Theil des Bodens wird durch einen unfruchtbaren sandigen Land- rücken gebildet, der übrige Theil desselben ist dagegen sehr fruchtbar und erzeugt neben großen Waldungen und fetten Wiesen eine Fülle von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Erbsen und Kartoffeln, begünstigt daher auch die Vieh- zucht in hohem Grade, namentlich die des Pferdes und Rindes. Die Mehrzahl der Bewohner beschäftigt sich darum auch mit Ackerbau und Vieh- zucht. Der Handel blüht in Danzig, Königsberg und Memel. Die ursprüng- liche Bevölkerung besteht aus Litthauern, Slaven, Masuren und Kassuben; die Deutschen, die jetzt 2/3 der Bewohner ausmachen, sind nach und nach eingewandert.

5. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 115

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
115 Innern, 3) die romanische in Graubündten, welche wiederum 4 Dialekte hat, 4) die italienische in Tessin und den südlichen Thalschaften von Bündten. Der Religion nach sind drei Fünftel der Bevölkerung Glieder der evange- lischen, zwei Fünftel dagegen Anhänger der römisch-katholischen Kirche. Juden leben 2000 in der Schweiz. Die schweizerische Industrie ist sehr bedeutend und im Ausland wohl angesehen. Die Baumwollenmanufakturen von Glarus, die Spitzen von Neuenburg, die seidenen Waaren von Zürich, die Baumwollen- und Leinen- webereien von Appenzell, die Papierfabrikation von Basel, die Gold- und Silberwaaren von Gens, die Schweizer-Uhren von Genf und Neuenburg gehen in alle 5 Welttheile und finden wegen ihrer Güte großen und raschen Absatz. Ebenso sind die Holzschnitzereien des Berner Oberlandes gesuchte Artikel. Besonders lebhaft ist der Transithandel aus Deutschland nach Italien über den Splügen und Gt. Gotthardt; Basel, Zürich, St. Gallen, Lu- zern, Neuenburg, Bern, Genf und Chur sind die Haupthandelsplätze der Schweiz. Eine besondere Eigenthümlichkeit der Schweizer besteht darin, daß sie des Verdienstes willen ihre Heimath auf längere oder kürzere Zeit verlassen und später mit dem Erwerbe in die Heimath zurückkehren. So wandern namentlich aus Tessin jedes Frühjahr Tausende von Männern und Jüng- lingen nach Italien oder Tyrol, und erwerben sich daselbst als Glaser, Maurer, Tagelöhner oder Handlanger so viel Geld, daß sie den Winter von dem Ersparten sich und ihre Familie erhalten können. Besondere Be- rühmtheit haben von diesen wandernden Schweizern die Graubündtner Zucker- bäcker erhalten, deren „Schweizer-Conditoreien" in allen größeren Haupt- städten Europas wohl besucht sind. Ebenso werden Erzieher und Erzieherin- nen aus den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg und Freiburg aller Orten geschätzt. Wiederum treten Andere in römische oder neapolitanische Kriegs- dienste, in welche man die Schweizer wegen ihrer Treue und Tapferkeit immer gern aufgenommen hat, und erwerben sich daselbst für die alten Tage ausreichende Pensionen neben der Erfahrung im Kriegshandwerk. Aber Allen bleibt in der Ferne eine Liebe und Anhänglichkeit zum Vaterland und zur Heimath, welche sich bei allen Gelegenheiten durch Wort und That frisch und kräftig erzeigt. Die schweizerische Eidgenossenschaft besteht aus 22 Kantonen, von denen jeder souverain ist, und von denen drei wieder in 2 selbständige Landestheile zerfallen, Unterwalden (in Ob- und Nidwalden), Appenzell (Außer- und Innerrhoden) und Basel (Basel-Stadt und Basel-Land). An der Spitze der Gesammtheit steht der Bundesrath, welcher aus 7 Mitgliedern besteht, und die Beschlüsse des Stände- und Nationalraths auszuführen hat. Seine Amtsdauer erstreckt sich auf drei Jahre. Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone; jeder Kanton schickt 2 Ständeräthe nach Bern; in den getrennten Kantonen sendet jeder Landestheil ein Mitglied ab. Der Nationalrath besteht aus den Abgeordneten des Volkes. Je 20,000 Einwoh- ner oder eine Bruchzahl über 10,000 wählen ein Mitglied. Soll ein Gesetz oder Vorschlag zum Bundesgesetz erhoben werden, so müssen beide Räthe ihre Zustimmung ertheilen. Bundessitz in der Schweiz ist Bern. Jeder Kanton der Schweiz ist souverain, d. h. er ordnet seine inneren Angelegenheiten selbständig. Die Spitze eines jeden Kantons bildet das 8*

6. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 125

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
125 Roermond, 9,000 E., am Einfluß der Roer in die Maas, ist der Geburts- ort des Geographen Mercator. Diese beiden Provinzen bilden das Großherzogthum Luxemburg und gehörten zum Theil zum deutschen Bunde. Ueber ihre küuftige Stellung zu Deutschland ist noch nicht entschieden. 8 66. Das britische Reich. (5,768 Q.-M. und 29,500,000 Einw.) Da wir schon oben Seite 38 von der Bodenbeschasfenheit und dem Klima, Seite 48 und 53 von den Flüssen und Canälen der britischen Inseln das Nöthige angeführt haben, können wir uns zugleich zu einer Uebersicht der englischen Besitzungen in und außer Europa wenden. Die Besitzungen der englischen Krone umfassen ein Totalgebiet von 207,942 Q.-M. mit 175,000,000 E., und liegen in den 5 Erdtheilen zerstreut. Sie umfassen nämlich: I. In Europa: 1) die vereinigten Königreiche England, Schottland und Irland nebst den dazu gehörigen Inseln (pag. 15), 2) die Insel Helgoland; 3) die Festung Gibraltar; 4) die Inseln Malta, Gozzo, Comino. Ii. In Asien: 1) das Gouvernement von Ceylon; 2) die Insel Hong Kong an der Küste von China; 3) die Stadt Aden in Arabien; 4) die Besitzungen der ehemaligen englisch-ostindischen Handelsgesell- schaft in Vorder- und Hinterindien. Iii. In Australien: 1) den größten Theil der Süd- und Ostküste; 2) die Insel van Diemes Land; 3) Neu-Seeland. Iv. In Afrika: 1) das Kapland; 2) das Gouvernement St. Helena mit Ascension und den Erfrischungsinseln; 3) das Gouvernement Sierra Leona an der Küste von Guinea; 4) das Gouvernement Mauritius (mit den Seychellen und Sokotorah). V. In Amerika: A. in Nordamerika: 1) Canada; 2) Neu-Braunschweig; 3) Neufoundland; 4) Neu-Schottland; 5) die Hudsonsbailänder; 6) die Prinz Eduard's Inseln. — B. In Westindien: 1) die Ba- hama-Gruppe; 2) Jamaika; 3) Honduras-Land; 4) viele kleine An- tillen; 5) die Bermudas-Inseln. — 6. In Südamerika: 1) das eng- lische Guyana; 2) die Falklandsinseln. Englands Macht beruht auf seiner Flotte. Die Handelsflotte zählt allein über 28,632 Schiffe mit 200,000 Matrosen; die Kriegsflotte zählt 350 Linienschiffe, Fregatten, Corvetten re., 114 Schraubenkanonenboote, 108 Segel- schiffe, 115 abgetakelte Schiffe, 48 Zollkutter, 38 Küstendampfer, zusammen 7 65 Fahrzeuge. Die Landmacht Englands besteht in Friedenszeiten aus 144,000 Mann; zur Zeit der napoleonischen Kriege belief sie sich auf

7. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 213

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
213 theils an sich gezogen haben. Die Streitigkeiten, in welche die Sikhs mit den Moslemin und den Großmoguln geriethen, machten sie wild und krie- gerisch. Aus Kriegern wurden sie Räuber und Eroberer und stifteten das Königreich Lahore, kehrten aber 1839 die Waffen auch gegen einander, so daß die Engländer sich genöthigt sahen, diesen Händeln an ihren Grenzen ein Ende zu machen, und den größten Theil des Königreichs Lahore an sich zu ziehen. Die ungemein schöne Landschaft Kaschmir soll äußerst mild und ergiebig sein; sie war der Hauptplatz für die berühmten Kaschmir-Webereien, welche ehedem 16,000 Webstühle beschäftigten. Jetzt sollen nur noch 6000 im Gange sein, das Land der Arbeitskräfte entbehren und das Volk, durch Lug und Trug geächtet, vielfach Mangel leiden. Kaschmir am Dschilum, 40,000 E. 2. Das Königreich Nepal ist ebenfalls ein hochgelegenes Alpenthal am Himalaya, wo der Dhawala- giri sich erhebt, und hat ebenfalls einen bedeutenden Theil seines Gebietes an England (1815) abgetreten. Der König residirt in Kathmandu, 40,000 Einw. Da die königliche Familie dem kriegerischen Stamme der Ghorkas daselbst entsprossen ist, so nennt man in Indien Nepal häufig nur das Königreich der Ghorkas. 3. Das britische Indien. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts trat in London eine Handelsgesell- schaft zusammen, welche allmählich zu 2000 Mitgliedern herangewachsen war, die englisch-ostindische Compagnie. Sie hatte zuerst um das Privilegium des ausschließlichen Handels mit Ostindien und China nachgesucht, dasselbe auf 20 Jahre erhalten, Colonien angelegt und ihren Besitzungen allmählich die Ausdehnung gegeben, welche sie gegenwärtig daselbst haben. Alle 20 Jahre wurde bisher dieser Freibrief erneuert; die Besitzungen der Compagnie waren von der Regierung jeder Zeit genau beaufsichtigt. 24 Mitglieder der indischen Compagnie bildeten das Direktorium. Dieses wählte den General- Gouverneur für Ostindien; er entschied über Krieg und Frieden, schloß Ver- träge, erließ Verordnungen, übte das Begnadigungsrecht rc. 4 Beamte, der Obergeneral des Heeres und noch 2 Staatssekretäre standen ihm rathend zur Seite. Rief das Direktorium der Compagnie in London den General- Gouverneur ab, so hatte er unverzüglich zu gehorchen. Um aber tüchtige Offiziere und Beamte für Indien heranzubilden, hatte das Direktorium für Indien eigene Civil- und Militärschulen in London errichtet. Die Krone, welche alle Schritte des Direktoriums genau überwachte, hatte auch das Be- stimmungsrecht. Tie britische Kriegsmacht in Indien betrug bisher 300,000 Mann, worunter aber nur 35,000 Europäer waren. Rur die oberen Offi- ziere waren Engländer, Subalternoffiziere und Aerzte aber Inder, wie denn überhaupt die Eingebornen möglichst auch im Civildienst verwendet werden, um sie der englischen Herrschaft geneigt zu machen und zu erhalten. Seit 1857 hat die englische Krone die Besitzungen der englisch-ostindischen Han- delscompagnie selbst übernommen, und das derselben'ertheilte Privilegium zurückgezogen. Der Hauptgrund, daß überhaupt die englischen Colonieen ganz andern Erfolg hatten, als die spanischen und portugiesischen, ist ohne Zweifel der:

8. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 60

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
— 60 - Amerika 74 Millionen. Australien 3 zji „ so vertheilt sie sich auf die einzelnen Religionen also: Christen 370 Millionen. Juden 7 Muhamedaner 75 Heiden 500 8 51. Die staatlichen Cinrichtnngen der Völker. Die Menschen leben gern in größern geselligen Vereinen bei einander, und bilden auf diese Art große Familien. Sowie diese eines Hauptes be- darf, welches die Angelegenheiten des Hauses leitet, ordnet und die Schwä- chern schützt, so bedarf auch die Familie der Erwachsenen irgend eines Vor- standes, welcher die Interessen dieser Körperschaft in allen Verhältnissen ver- tritt. Wo mehrere Familien nun zu einer größern Vereinigung zusammen- treten, entsteht eine Gemeinde, welche je nach Verhältniß der Größe oder Lage ein Dorf, einen Flecken oder eine Stadt bewohnt. Viele Gemeinden, welche zu einem Ganzen unter gemeinschaftlicher Leitung, Verwaltung und Gesetzgebung vereinigt sind, bilden einen Staat. Dieser führt nach seinem Umfange und nach der Art der ihn leitenden Regierung verschiedene Namen: Kaiserthum, Königthum, Großherzogthum, Kurfürstenthum, Herzogthum, Fürstenthum, Landgrafschaft, Grafschaft, Republik oder Freistaat. Die Staaten haben entweder eine monarchische, oder eine republikanische Regierungsform, je nachdem die höchste Gewalt im Staat erblichen Ober- häuptern, oder wählbaren und von der Regierung nach Verlauf eines be- stimmten Zeitraums abtretenden Lenkern übertragen ist. Beide Regierungs- formen spalten sich wiederum in verschiedene besondere Arten, je nach dem Grade der Macht und der bürgerlichen Stellung der Obern. Man nennt eine Monarchie unumschränkt oder absolut, wenn der Herr- scher eines Staates das Recht der Gesetzgebung mit der Ausführung dersel- den in einer Person vereinigt. Seine Macht ist durch Nichts eingeschränkt, als durch sein Gewissen, durch das Herkommen und alte bestehende Ge- bräuche. Gilt aber nur der Wille des Monarchen als höchstes Gesetz, ohne sich an irgend eine Rücksicht, Gesetz re. zu kehreu, so wird der Herrscher ein Despot genannt. Dagegen spricht man von einer eingeschränkten Konstitutionellen) Mo- narchie, wenn der Wille des Herrschers durch ein Staatsgrundgesetz (Con- stitution oder Charte), welches die Rechte und Pflichten des Monarchen und des Volkes darstellt und begrenzt, gebunden ist. Das Wesen einer consti- tutionellen Monarchie ist in Folgendem enthalten: An der Spitze des Staates steht ein unverantwortliches Oberhaupt, dessen Rathgeber, die Minister, dagegen für die Verfassunngsmäßigkeit seiner Handlungen und staatlichen Anordnungen den Abgeordneten des Volkes (Kam- mer, Reichstag, Ober- und Unterbaus, Stortbing, Generalftaaten, Cortes) verantwortlich sind. Darum hat in eineni constitutionellen Staate keine

9. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 61

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
61 Verordnung des Monarchen gesetzliche Gültigkeit, wenn dieselbe nicht von einem der ernannten Minister mit unterzeichnet oder contrasignirt ist. Der Mo- narch hat das Recht, seine Staatsräthe oder Minister zu ernennen und zu entlassen. Die Abgeordneten des Volkes, welche sich gewöhnlich in zwei Häusern oder Kammern (das Einkammer- und das Zweikammersystem) ver- sammeln, haben das Recht, das Budget, d. h. den Staatshaushalt, zu prüfen, die Steuern zu bewilligen, die vom Ministerium vorgelegten Gesetzesentwürfe zu genehmigen, abzuändern oder zu verwerfen, selbständige Vorschläge und Anträge vorzubringen, die Verwaltung zu überwachen und eine Verletzung der Constitution zu ahnden. Die Beschlüsse der Abgeordneten haben ohne Zustimmung des Monarchen, mit Ausnahme von Strafanträgen und Unter- suchungen, keine Geltung; der Monarch kann mit andern Worten ein „Veto" einlegen. Unterschieden von der constitutionellen Monarchie ist die ständische Ver- fassung. Diese gibt dem Volke bei den wichtigsten Angelegenheiten kein Recht, sich im Allgemeinen an der Verwaltung des Staates irgendwie zu betheiligen, sondern stellt es der Krone oder dem Monarchen anheim, sich in wichtigen Fällen des Rathes erblicher, nach Ständen erwählter Vertreter zu bedienen. In einem Freistaat (Republik) wird die Verwaltung vom Volke selbst oder von gewählten Beamten geübt, welche nach Ablauf einer bestimmten Amtszeit wieder in das Privatleben zurücktreten. Gewöhnlich steht an der Spitze eines Freistaates ein verantwortlicher Präsident, wie z. B. in den Ver- einigten Staaten Nordamerikas. Ein Präsident wird auf eine Reihe von Jahren vom Volke entweder direct oder indirect gewählt. In der Schweiz bekleidet ein Bundesrath von 7 Mitgliedern die Präsidentschaft des Frei- staates. Im Allgemeinen handelt der Präsident und der Bundesrath nicht selbständig, sondern führt die Beschlüsse der obersten Rathsversammlungen (in Nordamerika des Senats und der Repräsentantenkammer, in der Schweiz des Stände- und Nationalraths) aus. Die republikanischen Verfassungen sind entweder aristokratisch, oder demokratisch, je nachdem die Verwaltung der Staatsangelegenheiten den Angesehensten, den Reichsten oder Gebildetsten, oder der Gesammtheit des Volkes übergeben ist. Von der Demokratie ist die Ochlokratie wohl zu unterscheiden; darunter versteht man die Herrschaft des Pöbels, der ungebildeten Volksmasse, welche sich der Staatsgewalt bemäch- tigt hat. 8 52. Die Völker und Staaten von Europa. Die Völker von Europa sind unter den Völkern der ganzen Erde die gebildetsten und mächtigsten. In keinen: andern Erdtheile finden sich so thä- tige Bewohner, wie in Europa. Ackerbau, Handel, Kunst und Industrie, insbesondere die Wissenschaften sind nirgends in solcher Blüthe, wie in Europa. Die vortheilhafte Lage Europa's in der Nähe zweier anderer großen Con- tinente, die große Entwicklung der Küsten und die vielen Meereseinschnitte haben das Innere leicht zugänglich gemacht und dem Handel geöffnet.' Europa herrscht jetzt über die ganze Erde; überall entstehen neue Colonien von Euro-

10. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 64

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
64 menschen (Samojeden íinb Kamtschadalen); 6) die Bewohner des Kaukasus, unter denen die Tscherkessen oder Cerkassier und Georgier durch ihre Schön- heit , Tapferkeit und Freiheitsliebe berühmt sind. Neben diesen Völkerschaften sind viele fremde Kolonisten eingewandert, welche außer dem seit 1217 in Livland, Esthland und Kurland ansässigen deutschen Adel über das ganze Kaiserthum verbreitet sind. Nur in dem Gouvernement Astrachan sollen über 100,000 Deutsche in 100 Dörfern wohnen. Das dichtbevölkertste Gou- vernement Rußlands ist Kaluga; hier wohnen 3000 Seelen auf einer Qua- drat-Meile. Die Rusien sind in der Regel untersetzte, starke, aber nicht schöne Leute. Sie lieben berauschende Getränke, Musik, Tanz und Spiel; beson- dere Sorgfalt verwenden sie auf den Bartwuchs. Nationale Belustigungen sind Schaukeln, Schlitteln auf künstlichen Rutschbahnen, Schlittschuhlaufen, Fahren rc. Nächst dem Osterfeste ist die Wasserweihe oder das Iordansfest am Epiphanias-Tage (6. Jan.) ein großes Kirchen- und Volksfest. Die Bäder sind den Russen allgemeines Bedürfniß; nach dem heißesten Schwitz- bade stürzen sie sich in eiskaltes Wasser. Sie sind unwissend, gleichgültig gegen Gefahren und sehr folgsam. Von Gemüthsart sollen die Russen im Innern des Landes gutmüthig, mitleidig und hülfreich sein; die Grenz- bewohner aber werden als heimttickische, habsüchtige und gefährliche Leute geschildert. Der gemeine Russe lebt ärmlich in schmutziger Hütte und nimmt von seinen Vorgesetzten die härtesten Zuchthiebe ruhig hin. Ehrgefühl besitzt er nicht. Der Vornehme, welcher Pracht und Aufwand in Wohnung, Klei- dung und Nahrung liebt, verhängt ohne Mitleid gegen seine Untergebenen und Leibeigenen die härtesten Strafen und Qualen. Geselligkeit geht den Russen über Alles; Ordnungsliebe, Arbeitslust und Reinlichkeit fehlen ihnen. Während sie daheim in Hitze und Kälte, Hunger und Durst munter und unverdrossen sind, haben sie sich im Ausland durch Anmaßung, Unverschämt- heit im Begehren, Gefräßigkeit und viehische Trunkenheit die Verachtung gebildeter Völker zugezogen. Im europäischen Rußland sollen nur 6 Mil- lionen lesen und schreiben können. Die vorherrschende Religion der Russen ist die griechisch-katholische; das sichtbare Oberhaupt der Kirche ist der Czaar, „der Gott der Russen." Sie hat viel Ceremoniel in ihrem Cultus, ge- bietet das Fasten und die Verehrung der Heiligen, und duldet Andersgläubige. Der strenge Standesunterschied, welcher in ganz Rußland herrscht, verschwin- det in der Osterwoche beinahe ganz; der gemeine Russe tritt z. B. am hei- ligen Osterfeste in den Saal seiner Herrschaft und schenkt ihr unter drei- fachem Kusse mit dem Ausruf: „Christus ist erstanden!" ein Ei, woraus er mit dem Gegengruß: „Er ist wahrhaftig auferstanden!" ebenfalls ein Osterei bekommt. Die Centralbehörden des russischen Reichs sind der Reichsrath, der die höchste berathende Behörde ist, der dirigirende Senat, welcher die höchste Instanz in Iustizsachen bildet, der heilige Synod als die höchste geistliche Behörde der griechisch-katholischen Kirche, und endlich das Staatsministerium, welchem die ausübende Gewalt übertragen ist. Man unterscheidet in Rußland folgende Stände: 1) den Geburtsadel; 2) den Amtsadel, welcher den Beamten nach ihren Verdiensten und Aemtern ertheilt wird, erblich ist und bei feierlichen Gelegenheiten den Vorrang vor
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