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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. VIII

1887 - Leipzig : Kesselring
Viii Vorrede. man. ohne den Erfolg zu gefhrden, je einen Kursus statt auf ein Jahr auch auf anderthalb Jahre ausdehnen kann. Dazu ist anzuraten, vor Be-ginn des je hheren Kursus eine Repetition des oder der vorhergehenden Kurse eintreten zu lassen, und zwar in der Art, da bei der Vorbereitung auf den dritten Kursus die beiden frheren Kurse neben einander durchge'-nommen und zu einem Gesamtbilde verarbeitet werden. So empfehlen wir diese Weltgeschichte und zunchst deren dritten Kur-sus der Beachtung der Pdagogen und wnschen dem Buche eine gleich gnstige Aufnahme, wie dem ersten und zweiten Kursus und wie seinen Genossen auf anderen Gebieten. nnaberg, Dezember 1863. Da Kehrerkollegwm der Realschule. Ans den Vorreden znr zweiten bis vierten Auflage. Der zweiten Auflage (ausgegeben Ostern 1868) ward in einem i Anhang die Aussprache vorkommender Fremdwrter beigefgt. Die dritte Auflage erschien im September 1874 und war in der- -selben, wie bereits frher im ersten und zweiten Kursus, die Neue Ge- -schichte bis auf die Gegenwart fortgefhrt; während man sich bei Heraus- : gbe der vierten Auflage (Mai 1877) auf eine nochmalige grndliche : Durchsicht des Buches beschrnkte. Vorrede zur fnften Auflage. Bei Bearbeitung dieser neuen Auflage sind die Unterzeichneten bestrebt j gewesen, abgesehen von der selbstverstndlichen Anwendung der neuen i Orthographie, bei den einzelnen Biographien und Monographien die i gesicherten Ergebnisse der fortschreitenden geschichtlichen Forschung zu ver- - werten, um auch der Schule in ihrem Bereiche die Wahrheit der Wissen- - schaft nicht vorzuenthalten. Entsprechend dem bei den neuern Auflagen des l ersten und zweiten Kursus beifllig aufgenommenen Vorgehens hat nun- mehr auch im dritten Kursus die deutsche Sage durch die Einschaltung i der Gralssage, wie sie in Wolframs v, Eschenbach Parziv al auftritt, Be- rcksichtigung gefunden, wbrend zur tieferen Charakterisierung der neuern Zeit 1 ein Lebensbild des Freiherrn vom und zum Stein eingefgt wurde, j Um endlich das Buch fr den Gebrauch von Lehrern und Schlern. i verwendbarer und handlicher zu machen, ist auch dem dritten Kursus ein sorg- fltig zusammengestelltes Register in welches man die Aussprache der vor- -kommenden Fremdwrter" eingeschaltet, hinzugefgt worden. Amiakrfl, Juli 1887. a _____ Die Uerfasser. stein Tod 1634. Vi. Kaiser Ferdinand Iii. 1637-1657. 51. Cromwell und n die englische Revolution. 52. Ludwig Xiv. von Frankreich- I. Erster und zwei- < ter Eroberungskrieg. Ii. Ludwigs Nennionen. Iii. Die Trken vor Wien. Iv. Auf- \ Hebung de Edikts von Nantes. V. Dritter Eroberungskrieg. Vi. Prinz Eugen. i Vii. spanischer Erbfolgekrieg. Viii. Ludwigs Tod. 53. Karl Xii. von Schwe- j den und der Nordische Krieg. 54. Das Zeilaller Friedrichs Ii. 55. Die Vorlufer \ des Deutschen Besreiungskncges: Hofer, Schill und Braunschweig. 56. Blcher, j 57. Deutschland in den Jahren 18151830. 58. Befreiungskampf der Griechen. 4 59. Deutschland in den Jahren 18301848. 60. Deutsche Einheitsbestrebungen 1 f 18481851. 61. Krimkrieg. 62. Knigreich Italien 1859 1871. 63. Deutsch- 1 laud in den Jahren 18511871: I. Von der Wiederherstellung de Bundestages 1 bis zum Furstenkongre zu Frankfurt 18511863. Ii. Krieg in Schleswig-Holstein ] 1864. Iii. Deutscher Krieg 1866. Iv. Deutsch-franzsischer Krieg 1870 und 1871. 1

2. Für den Unterricht in Mittelklassen berechnet - S. IX

1883 - Leipzig : Kesselring
Vorrede. Ix Es wurden aber smtliche Biographien einer nochmaligen, grnd-lichen Durchsicht und teilweiser Umarbeitung unterzogen. Unwichtigere Nebeuparteien kamen in Wegfall, während wichtigeren Persnlichkeiten eine eingehendere Behandlung zu Teil wurde. Innaderg, Michaelis 1860. Vorrede zur dritten und vierten Auflage. Bei der Durchsicht der dritten (Dezember 1864) und vierten Auflage beschrnkte man sich auf die Berichtigung irriger Angaben und die ntigen Verbesserungen in der Darstellung. Auerdem wurde in einem Anhange die Aussprache vorkommender Fremdwrter beigefgt. Ammberg, Mrz 1869. Borrede zur fnften, sechsten und siebenten Auflage. Da die fnfte Auflage (November 1873), um vielfach ausgesprochenen Wnschen zu gengen wie solches schon frher bei dem ersten Kur-sus geschehen ebenfalls bis auf die Neuzeit fortzufhren war, so ha-ben sich in den frheren Biographien bei Bearbeitung sowohl der 5., als der 6. (Mrz 1875) und 7. Auflage einige Krzungen in im-wesentlicheren Partien ntig gemacht, damit der Umfang des Buches das seitens der Schule im Laufe eines Jahres zu bewltigende Ma nicht berschreite. Annaberg, Juni 1876. Entsprechend der beim ersten Kursus eingetretenen Bercksichtigung der deutschen Sage ist letzterer auch in der neuen Auflage des zwei-teu Kursus Raum gegeben worden, indem die Biographien Wieland der Schmied und Roland eingefgt wurden. Ebenso ist das Buch, welches, wie selbstverstudlich, in neuer Orthographie erscheint, mit einem sorgfltig gearbeiteten Register, in welches man die Aussprache der vorkommenden Fremdwrter einge-schaltet, ausgestattet worden. Innaberg, April 1883. Vorrede zur achten Auflage. Die Verfasser.

3. Deutsche Geschichte - S. 268

1912 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
268 unter fj^nterri^taufmten und ^t das Berg-, Htten- und Salinenwesen Die Minister sind verantwortlich, knnen also, wenn sie sich im Amte gegen die Gesetze vergehen, zur Rechenschaft geigen werden. Sie werden vom Kotttge ernannt, der unverantwortlich ist. In der Hand des ?ortar lausen die Fden der ganzen Verwaltung zusammen. Er berwacht die Ausfuhrung der Gesetze und hat die Verfgung der das Heer: er kann auch gerichtliche Strafen mildern oder ganz erlassen. 2. Die Verfassung. Die Gesetze und der Staatshaushalt fr Preußen kommen durch das Zusammenwirken des Knigs und der beiden Hauser des Landtags zustande. Diese beiden Huser sind das Herren-haus und das Abgeordnetenhaus. Herreuhaus besteht aus etwa 270 Mitgliedern. Es sind die volljhrigen Prinzen des Kniglichen Hauses, die vormals reichsunmittel-orw* 5ur^n runb ?en' deren Recht erblich ist; Vertreter des hohen Adels, des Grogrundbesitzes, der Groindustrie, der Universitten und der groen Städte, die der König beruft. ^ , Das Abgeordnetenhaus zhlt 433 Mitglieder. Sie werden vom Volke auf fnf Jahre gewhlt. Whlen darf jeder Preuße, der das 24. Lebensjahr vollendet hat; er ist Urwhler. Fr die Wahl wird das ganze Land m Wahlbezirke zerlegt, und jeder Wahlbezirk zerfllt wieder tn zahlreiche Urwahlbezirke. Die Urwhler jedes Urwahlbezirks werden in eine Liste eingetragen, und zwar folgen sie aufeinander nach der Hohe der Steuern, die sie zahlen. Die ersten der Liste, die zusammen ein Drittel der Steuersumme entrichten, welche der ganze Urwahlbezirk aus. bringt, bilden die erste Klasse; die folgenden, die wiederum ein Drittel zahlen, machen die zweite Klasse aus; alle brigen gehren zur dritten Klasse. Demnach umfat die erste Klasse weniger Urwhler als die zweite, die zweite weniger als die dritte. Trotzdem whlt jede Klasse zwei Wahl-mnner. Das Wahlrecht ist also ungleich. Die Wahlmnner treten nun zusammen und whlen den Abgeord-neten. Demnach geschieht dessen Wahl indirekt. Zum Abgeordneten der zweiten Kammer ist jeder Preuße whlbar, der das dreiigste Lebensjahr vollendet hat und die brgerlichen Ehrenrechte besitzt. Bei der Wahl nennt jeder Urwhler laut den Namen des Wahlmannes, dem er seine Stimme gibt; ebenso nennt jeder Wahlmann den Namen des Abgeordneten, fr den er sich entscheidet. Die Wahl erfolgt also ffentlich. Das Wahlrecht ist demnach ungleich, indirekt, ffentlich. Die beiden Huser des Landtages werden durch den König jhrlich zwischen November und Januar einberufen. Die Erffnung und Schlieung geschieht gleichfalls durch ihn oder den Ministerprsidenten. Die Sitzungen sind ffentlich. Dem Könige und jeder Kammer steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Jeder Vorschlag wird im Abgeordneten- und Herrenhaus dreimal be-raten. Man spricht deshalb von erster, zweiter und dritter Lesung. Nur wenn der König und beibe Kammern ihm zustimmen, kann er Gesetz werden.

4. Deutsche Geschichte - S. 294

1914 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
294 Knigs laufen die Fden der ganzen Verwaltung zusammen. Er berwacht die Ausfhrung der Gesetze und hat den Oberbefehl der das Heer; er kann auch gerichtliche Strafen mildern oder ganz erlassen. 4. Die Verfassung. Die Gesetze und der Staatshaushalt fr Preußen kommen durch das Zusammenwirken des Knigs und der beiden Huser des Landtags zustande. Diese beiden Huser sind das Herren-haus und das Abgeordnetenhaus. Das Herrenhaus besteht aus etwa 270 Mitgliedern. Es sind die volljhrigen Prinzen des Kniglichen Hauses, die vormals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, deren Recht erblich ist; Vertreter des hohen Adels, des Grogrundbesitzes, der Groindustrie, der Universitten und der groen Städte, die der König beruft. Das Abgeordnetenhaus zhlt 433 Mitglieder. Sie werden vom Volke auf fnf Jahre gewhlt. Whlen darf jeder Preuße, der das 24. Lebensjahr vollendet hat; er ist Urwhler. Fr die Wahl wird das ganze Land in Wahlbezirke zerlegt, und jeder Wahlbezirk zerfllt wieder m zahlreiche Urwahlbezirke. Die Urwhler jedes Urwahlbezirks werden in eine Liste eingetragen, und zwar folgen sie aufeinander nach der Hhe der Steuern, die sie zahlen. Die ersten der Liste, die zusammen ein Drittel der Steuersumme entrichten, welche der ganze Urwahlbezirk aufbringt, bilden die erste Klasse; die folgenden, die wiederum ein Drittel zahlen, machen die zweite Klasse aus; alle brigen gehren zur dritten Klasse. Demnach umsat die erste Klasse weniger Urwhler als die zweite, die zweite weniger als die dritte. Trotzdem whlt jede Klasse gewhnlich zwei Wahl-mnner. Das Wahlrecht ist also ungleich. Die Wahlmnner treten zusammen und whlen den Abgeordneten. Demnach geschieht seine Wahl indirekt. Zum Abgeordneten der Kammer ist jeder Preuße whlbar, der das dreiigste Lebensjahr vollendet hat und die brgerlichen Ehrenrechte besitzt. Bei der Wahl nennt jeder Urwhler laut den Namen des Wahlmannes, dem er seine Stimme gibt; ebenso nennt jeder Wahlmann den Namen des Abgeordneten, fr den er sich entscheidet. Die Wahl erfolgt also ffentlich. Das Wahlrecht ist demnach ungleich, indirekt, ffentlich. Die beiden Huser des Landtages werden durch den König jhrlich zwischen November und Januar einberufen. Erffnung und Schlieung geschehen gleichfalls durch ihn oder den Ministerprsidenten. Die Sitzungen sind ffentlich. Dem Könige und jeder Kammer steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Jeder Vorschlag wird im Abgeordneten- und im Herrenhaus dreimal beraten. Man spricht deshalb von erster, zweiter und dritter Lesung. Nur wenn der König und beide Kammern ihm zustimmen, kann er Gesetz werden. 6. Der Staatshaushalt. Ist der Landtag zusammengetreten, so gibt ihm die Regierung den Haushaltungsplan fr das kommende Jahr be-kannt. Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben des Staates enthalten. Man nennt ihn den Etat oder das Budget. Er wird sorgfltig geprft, und erst wenn beide Kammern ihn genehmigt haben, ist er gltig.

5. Deutsche Geschichte - S. I

1914 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
Xvw __ Msw-L' Geschichte fr Dir Mitlelschuleu Der Hlaiit ifranfifurl a. M oon iprof. 0c. ir. (Fronina un irehtoc S. ifilarmann Ifranftfurt a. Hfl. Ifranfcfucf a. iffl. Dritte Auslage. Dritter Teil: Deutsche Ceichichte. tip)ig, ifrunbfurl a. im., ikesielcingsche Vosbuchhanlung (. o. Ifllayec). Wz? Vertag. Ks 1914.
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